Das Christentum und die Entstehung des Abendlandes

pdf der Druckfassung aus Sezession 18/Juni 2007

sez_nr_183von Ulrich March

Wenn die veröffentlichte Meinung ein Abbild der Wirklichkeit wäre, hätte sich Spenglers Untergang des Abendlandes längst vollzogen. Anders als noch in der Ära Adenauer-Schuman-de Gasperi ist der Begriff „Abendland" heute weitgehend negativ besetzt und spielt in der öffentlichen Diskussion kaum mehr eine Rolle. Während vor fünfzig bis sechzig Jahren in weiten Teilen Westeuropas „abendländische" Aufbruchsstimmung herrschte, stößt ein Bekenntnis zu den geistig-politischen Werten des Abendlandes heute in weiten Kreisen auf Unverständnis oder Verlegenheit, bei „Meinungsführern" allenfalls auf süffisante Ironie.


Der Rie­sen­er­folg von Speng­lers Haupt­werk war nur mög­lich, da vie­le dama­li­ge Leser mit dem Begriff „Abend­land” durch­aus etwas anzu­fan­gen wuß­ten – heu­te wür­de ihm ganz ein­fach das Publi­kum feh­len. Die Grün­de für die­sen Wan­del lie­gen auf der Hand: der modi­sche Wer­te-Rela­ti­vis­mus, der ver­brei­te­te Wider­wil­le, sich mit Tra­di­tio­nen ernst­haft aus­ein­an­der­zu­set­zen, nicht zuletzt – da der Geschichts­ho­ri­zont vie­ler Zeit­ge­nos­sen kaum über das Jahr 1933 zurück­reicht – auch schlich­te his­to­ri­sche Ignoranz.
Das Abend­land ist aus einem jahr­hun­der­te­lan­gen Amal­ga­mie­rungs­pro­zeß ent­stan­den, des­sen Grund­ele­men­te Anti­ke, Chris­ten­tum und ger­ma­ni­sche Welt bil­den. Vie­len Men­schen unse­rer Tage berei­tet die­ser Tat­be­stand Schwie­rig­kei­ten. Ein unbe­fan­ge­ner Blick auf die ger­ma­ni­sche Welt ist auch heu­te noch viel­fach durch die NS-Ideo­lo­gie ver­stellt. Des­halb kann auch die Erkennt­nis Ran­kes, daß das moder­ne Euro­pa eine Schöp­fung vor­zugs­wei­se der ger­ma­nisch-roma­ni­schen Völ­ker ist, viel­fach nicht mehr nach­voll­zo­gen wer­den. Auch zur Anti­ke haben heu­te nur noch weni­ge Men­schen eine wirk­li­che Bezie­hung. Die huma­nis­ti­schen Gym­na­si­en, immer stär­ker ampu­tiert, bie­ten fast kein Grie­chisch und in immer gerin­ge­rem Umfang Latein an. Und wie soll­te oder könn­te ein zuneh­mend ent­christ­lich­tes Euro­pa einen Zugang zum christ­li­chen Abend­land fin­den? In den neu­en Bun­des­län­dern etwa bekennt sich nur noch ein Drit­tel der Bevöl­ke­rung zu einer der bei­den gro­ßen Kon­fes­sio­nen, auch in Nord­west­deutsch­land nur etwa drei Vier­tel, wobei die blo­ße Mit­glied­schaft in einer Kir­che sowie­so nicht viel besagt. Aber auch bei reli­gi­ös ori­en­tier­ten Men­schen ist das Bewußt­sein einer geis­ti­gen Ver­an­ke­rung im abend­län­di­schen Euro­pa kei­nes­wegs selbst­ver­ständ­lich, ange­sichts der Akti­vi­tä­ten ins­be­son­de­re eini­ger evan­ge­li­scher Lan­des­kir­chen aber wie­der­um nicht ver­wun­der­lich. Aus all die­sen Grün­den sind das Inter­es­se und die Bereit­schaft, sich mit dem The­ma Abend­land zu befas­sen, nicht eben verbreitet.
Im Rah­men eines Zeit­schrif­ten­auf­sat­zes und ange­sichts der Kom­ple­xi­tät des Gegen­stan­des ist Beschrän­kung gebo­ten. Die fol­gen­de Dar­stel­lung bezieht sich daher nur auf eine der drei grund­le­gen­den Kom­po­nen­ten des Abend­lan­des, näm­lich auf die Anstö­ße und Leis­tun­gen, die vom Chris­ten­tum für das wer­den­de Abend­land aus­ge­gan­gen sind. Sie kon­zen­triert sich des­halb auf die aus­ge­hen­de Anti­ke und das frü­he Mit­tel­al­ter und behan­delt ledig­lich die wich­tigs­ten Ent­wick­lun­gen inner­halb die­ses Zeitraums.

Die Chris­ten zäh­len in den ers­ten zwei­hun­dert­fünf­zig Jah­ren unse­rer Zeit­rech­nung zu den zahl­rei­chen ori­en­ta­li­schen Kult­ge­mein­schaf­ten, die sich auf dem Boden des Römi­schen Rei­ches aus­ge­brei­tet haben, und gehö­ren hier­bei kei­nes­wegs zu den wich­tigs­ten. Der all­mäh­li­che Auf­stieg des Chris­ten­tums fällt in die Zeit der gro­ßen Reichs­kri­se des drit­ten Jahr­hun­derts, die durch stän­di­ge inne­re Wir­ren, durch stär­ker wer­den­den äuße­ren Druck und durch schwe­re Wirt­schafts­pro­ble­me gekenn­zeich­net ist. Die Goten erobern Rumä­ni­en, die Ale­man­nen drin­gen in Süd­west­deutsch­land ein und sto­ßen wie­der­holt bis Ita­li­en vor – das Reich scheint am Ende.
Die Kri­se wird schließ­lich im äußer­li­chen Sin­ne gemeis­tert, wobei sich aber gera­de für die Chris­ten ver­hee­ren­de Fol­gen erge­ben. Da das Schick­sal des Rei­ches von der Kampf­kraft der Grenz­trup­pen abhängt, deren Besol­dung Unsum­men ver­schlingt, sichert sich der jetzt ent­ste­hen­de spät­an­ti­ke Zwangs­staat die finan­zi­el­len Res­sour­cen des Rei­ches: Die Steu­ern wer­den so stark erhöht, ihre Zah­lung mit so bru­ta­len Mit­teln erzwun­gen (Schol­len­zwang für Bau­ern, Berufs­zwang für Söh­ne von Hand­wer­kern und Gewer­be­trei­ben­den), daß das wirt­schaft­li­che Leben weit­ge­hend erstickt. Da die Chris­ten zum weit­aus über­wie­gen­den Teil nicht den obe­ren Gesell­schafts­schich­ten ange­hö­ren, sind sie beson­ders betroffen.
Zugleich beginnt Mit­te des drit­ten Jahr­hun­derts eine sys­te­ma­ti­sche Chris­ten­ver­fol­gung, die es vor­her in die­sem Umfang noch nicht gege­ben hat­te. Der Staat möch­te ange­sichts sei­ner exis­ten­ti­el­len Bedro­hung die Römer auch in geis­tig-kul­ti­scher Hin­sicht enger zusam­men­schlie­ßen. Da der tra­di­tio­nel­le römi­sche Göt­ter­him­mel sei­ne Über­zeu­gungs­kraft ver­lo­ren hat und die sich eigent­lich von der Sache her anbie­ten­de Stoa für die Mas­sen nicht brauch­bar ist, läuft es auf eine Inten­si­vie­rung des Kai­ser­kults hin­aus, an dem sich die Chris­ten nicht betei­li­gen kön­nen. Sie gel­ten damit als Staats­fein­de und wer­den mas­sen­haft in den Are­nen hingerichtet.
Daß das Chris­ten­tum aus­ge­rech­net in die­ser Zeit reichs­weit sei­nen Auf­stieg nimmt, liegt letzt­lich in den christ­li­chen Glau­bens­in­hal­ten begrün­det. Die Vor­stel­lung, daß Göt­ter­söh­ne gro­ße Taten im Diens­te der Mensch­heit voll­brin­gen, ist vie­len anti­ken Kul­ten geläu­fig. Nicht jedoch die christ­li­che Bot­schaft, daß Gott zum Men­schen wird, des­sen Lei­den und Ster­ben die Mensch­heit erlöst. Neu sind auch das Bild des güti­gen, lie­ben­den Vaters, das Gebot der Nächs­ten­lie­be und der Auf­er­ste­hungs­glau­be. Da nach christ­li­cher Leh­re das künf­ti­ge Leben das eigent­li­che ist, rela­ti­vie­ren sich die irdi­schen Ver­hält­nis­se, so daß die Chris­ten gera­de in Not­zei­ten aus ihrem Glau­ben beson­de­re Kraft schöp­fen können.
Die stand­haf­te Hal­tung, mit der so vie­le Men­schen in den Tod gehen, bleibt nicht ohne Ein­druck auf ihre Zeit­ge­nos­sen: „San­gu­is mar­ty­riorum semen Chris­tia­ni­ta­tis” („Das Blut der Mär­ty­rer ist der Same der Chris­ten­heit”). Gera­de die erbärm­li­che wirt­schaft­lich-sozia­le Lage, in die vie­le, auch durch die Hin­rich­tung von Ange­hö­ri­gen, gera­ten, läßt die Stär­ken des christ­li­chen Glau­bens deut­li­cher in Erschei­nung tre­ten. Die Chris­ten neh­men das Gebot der Cari­tas und der Nächs­ten­lie­be ernst, und vie­le Men­schen fin­den so in der Glau­bens­ge­mein­schaft auch den sozia­len Halt, den ihnen der Staat nach Lage der Din­ge nicht zu bie­ten ver­mag. Nicht zuletzt die­ses mit­mensch­li­che Enga­ge­ment, eine Kon­stan­te der abend­län­di­schen Ent­wick­lung bis zum heu­ti­gen Tag, hat der Kir­che schon damals viel Zustim­mung ein­ge­bracht. Schließ­lich hat auch der Auf­er­ste­hungs­glau­be – ange­sichts der nie­der­drü­cken­den irdi­schen Lage eine eben­so trös­ten­de wie fas­zi­nie­ren­de Hoff­nung – sei­ne Wir­kung nicht verfehlt.

Die eigent­li­che Ver­schmel­zung von Chris­ten­tum und Staat beginnt im Zeit­al­ter Kon­stan­tins (306–337) mit des­sen Kehrt­wen­dung in der Chris­ten­po­li­tik. Bereits im Jah­re 311 hat­te Kon­stan­tins Mit­kai­ser Gale­ri­us das Mai­län­der Tole­ranz­edikt erlas­sen, das die Chris­ten den übri­gen Reli­gio­nen gleich­stellt. Gut zwan­zig Jah­re spä­ter beruft Kon­stan­tin das ers­te gesamt­christ­li­che Kon­zil ein, das unter sei­nem Vor­sitz in Nicäa zusam­men­tritt und unter ande­rem den ver­bind­li­chen Bekennt­nis­stand fest­legt: das in sei­nen Grund­zü­gen bis heu­te gel­ten­de Glau­bens­be­kennt­nis („Nicae­num”). Auch unter den Nach­fol­gern Kon­stan­tins gel­ten die Chris­ten als staat­lich geför­der­te und pri­vi­le­gier­te Grup­pe; im Jah­re 380 wird das Chris­ten­tum allei­ni­ge Staatsreligion.
Es beginnt jetzt eine Pha­se der Inte­gra­ti­on von Chris­ten­tum und Anti­ke in vie­len Lebens­be­rei­chen. Die Chris­ten füh­len sich dem Staat ver­pflich­tet, der auch der ihri­ge ist; sie betrach­ten sich aber außer­dem mit größ­ter Selbst­ver­ständ­lich­keit als Trä­ger der anti­ken Kul­tur. Die­se enge Ver­bin­dung hat sich für das Abend­land in der Fol­ge­zeit immer wie­der als außer­or­dent­lich frucht­bar erwie­sen, so bei der Rezep­ti­on des römi­schen Rechts im zwölf­ten Jahr­hun­dert, wäh­rend der Renais­sance und noch im Zeit­al­ter des Neuhumanismus.
Wäh­rend Kon­stan­tin den Ver­schmel­zungs­pro­zeß der römi­schen Anti­ke mit dem Chris­ten­tum ein­lei­tet, ist die Ver­schmel­zung der inzwi­schen antik-christ­li­chen mit der ger­ma­ni­schen Welt wesent­lich mit der Poli­tik des Fran­ken­kö­nigs Chlod­wig (482–511) ver­bun­den. Anders als die meis­ten sons­ti­gen Ger­ma­nen­kö­ni­ge, die – wie der Ost­go­ten­kö­nig Theo­de­rich der Gro­ße (471–526) – die stren­ge poli­ti­sche, sozia­le und reli­giö­se Tren­nung zwi­schen den Römern und den Ger­ma­nen ihrer Rei­che durch­set­zen und bald schei­tern, zielt Chlod­wig von vorn­her­ein auf einen Aus­gleich zwi­schen den in das heu­ti­ge Frank­reich ein­drin­gen­den Fran­ken und der dor­ti­gen roma­ni­schen Bevöl­ke­rung ab. Er sichert sich auf die­se Wei­se die weit­ge­hen­de Zustim­mung sei­ner neu­en Unter­ta­nen und auch das Wohl­wol­len der Kir­che, die wäh­rend der Wir­ren der Völ­ker­wan­de­rungs­zeit ver­hält­nis­mä­ßig sta­bil geblie­ben ist und wie die noch intak­te römi­sche Admi­nis­tra­ti­on und das römi­sche Steu­er­we­sen für den Auf­bau des künf­ti­gen Groß­staats her­an­ge­zo­gen wer­den kann.
Wäh­rend sich Kon­stan­tin und Chlod­wig von poli­ti­schen, nicht etwa per­sön­lich-reli­giö­sen Grün­den lei­ten las­sen, wird die vol­le Ver­bin­dung aller drei Ele­men­te des Abend­lan­des erst von Karl dem Gro­ßen (768–814) voll­zo­gen. Er ist tief­gläu­bi­ger Christ und hat ein enges per­sön­li­ches Ver­hält­nis sowohl zum ger­ma­ni­schen als auch zum anti­ken Erbe, wobei letz­te­res mit der Kai­ser­krö­nung des Jah­res 800 sei­nen Aus­druck fin­det. Die Fran­ken – und in ihrer Nach­fol­ge 962 die Deut­schen – wer­den damit zu zu Trä­gern der anti­ken Reichs­idee, die jewei­li­gen Köni­ge zu „römi­schen Kai­sern” („trans­la­tio impe­rii”). Karl der Gro­ße ver­kör­pert in Per­son und Herr­schaft in über­zeu­gen­der Wei­se das Abend­land, des­sen Geburts­pro­zeß nun­mehr abge­schlos­sen ist; er gilt seit­her als „Vater Europas”.

Die Ein­be­zie­hung der Ger­ma­nen in die christ­lich-anti­ke Welt, die somit um 800 zu einem gewis­sen Abschluß kommt, hat schon sehr viel frü­her begon­nen, bereits vor der Zeit Chlod­wigs. Seit der zwei­ten Hälf­te des vier­ten Jahr­hun­derts haben das alte Impe­ri­um und die jun­ge Kir­che dazu die ers­ten Anstö­ße gege­ben, die Kir­che, indem sie ihren Mis­si­ons­auf­trag schon zu die­sem frü­hen Zeit­punkt beson­ders unter den grenz­nah sie­deln­den Ger­ma­nen wahr­nimmt, der Staat durch die Ansied­lung gan­zer ger­ma­ni­scher Völ­ker auf römi­schem Boden und durch die zähe Grenz­ver­tei­di­gung, die im wesent­li­chen bis zur Jah­res­wen­de 406 / 07 hält, im Bereich der obe­ren Donau noch wesent­lich län­ger. Sie schaf­fen damit unbe­wußt eine wich­ti­ge Vor­aus­set­zung dafür, daß sich das Abend­land in den fol­gen­den Jahr­hun­der­ten über­haupt bil­den kann: Die benach­bar­ten Ger­ma­nen­völ­ker erhal­ten die Mög­lich­keit, sich an die römi­sche Kul­tur und an das Chris­ten­tum zu gewöh­nen und bei­des schät­zen­zu­ler­nen. Beim Ein­drin­gen in das Reich sind sie dann spä­ter zum über­wie­gen­den Teil bereits Chris­ten und sehen sich viel­fach weni­ger als Zer­stö­rer denn als Erben der anti­ken Kul­tur. Wäre das Reich bereits im drit­ten Jahr­hun­dert, wie es eine Zeit­lang aus­sah, völ­lig zusam­men­ge­bro­chen, wäre vie­les zer­stört wor­den und die Vor­aus­set­zun­gen für die Ent­ste­hung des Abend­lan­des womög­lich gar nicht gege­ben gewe­sen. In Tei­len des Rei­ches ist tat­säch­lich die römi­sche Kul­tur und mit ihr das Chris­ten­tum ver­nich­tet wor­den, so in Bri­tan­ni­en, das um 400 auf­ge­ge­ben, um die Mit­te des fünf­ten Jahr­hun­derts von den Angeln und Sach­sen erobert und erst spä­ter von Irland und ab etwa 600 auch von Rom aus rechris­tia­ni­siert wird.
Das Chris­ten­tum als unver­zicht­ba­re Vor­aus­set­zung für die Ent­ste­hung des Abend­lands hat vor allem durch zwei kirch­li­che Phä­no­me­ne Euro­pas unver­wech­sel­ba­ren Cha­rak­ter mit­ge­prägt: durch das Klos­ter­we­sen und das römi­sche Papst­tum. Im Jah­re 529 gibt ein jun­ger Adli­ger aus Umbri­en, Bene­dikt von Nur­sia, mit der Grün­dung des Klos­ters Mon­te Cas­si­no den Anstoß zur Ent­wick­lung einer spe­zi­fisch euro­päi­schen Vari­an­te des Mönch­tums. Wäh­rend sich die Ere­mi­ten der öst­li­chen Mit­tel­meer­welt wie heu­te noch die Mön­che in Tibet und in Süd­ost­asi­en auf Aske­se und Kon­tem­pla­ti­on beschränk­ten, ver­langt der Bene­dik­ti­ner­or­den, der sich rasch über alle roma­nisch-ger­ma­ni­schen Län­der ver­brei­tet und zum Vor­bild für das abend­län­di­sche Mönch­tum schlecht­hin wird, von sei­nen Mit­glie­dern zusätz­lich ste­ti­ge und plan­mä­ßi­ge Arbeit, also ein akti­ves Leben inner­halb der Gemein­schaft der Mit­brü­der. Die für alle, vom Novi­zen bis zum Abt, ver­bind­li­che Losung „Bete und arbei­te!” („Ora et labo­ra!”) bringt die Ziel­set­zung des Ordens in echt römi­schem Stil auf die knapps­te For­mel. Für die Bene­dik­ti­ner und bald auch für die Mit­glie­der ande­rer Orden sind fer­ner die Prin­zi­pi­en der Armut, der Keusch­heit und des Gehor­sams lebens­lang verbindlich.
Hier ist die Ver­schmel­zung von Anti­ke und Chris­ten­tum mit Hän­den zu grei­fen: Ein sitt­li­cher Zen­tral­be­griff der Römer, die Dis­zi­plin („disci­pli­na”), wird zur Maxi­me des abend­län­di­schen Mönch­tums, die römi­sche Bega­bung und Nei­gung zu sys­te­ma­ti­scher Tätig­keit kommt nun­mehr im christ­li­chen Gewand zum Aus­druck, an die Stel­le des „pater fami­li­as” tritt der Abt.

Bemer­kens­wert sind vor allem die kul­tu­rel­len Leis­tun­gen der Orden. Indem ein jeder Bru­der auf sei­nem Platz, als Gärt­ner, Land­wirt oder Kel­ler­meis­ter, aber auch als Päd­ago­ge, Biblio­the­kar oder Wis­sen­schaft­ler das ihm jeweils Mög­li­che erbringt, wird das Klos­ter zum Motor der Kul­tur­ent­wick­lung – Kul­tur im umfas­sends­ten Sin­ne des Wor­tes ver­stan­den. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se land­wirt­schaft­li­che Auf­bau­leis­tun­gen in wei­ten Tei­len des Abend­lan­des, etwa in Ost­deutsch­land im Zusam­men­hang mit der deut­schen Besied­lung des Gebiets, und die Aneig­nung und Fort­füh­rung, auch jeweils zeit­ge­mä­ße Umfor­mung der anti­ken Lite­ra­tur­tra­di­ti­on. Unse­re Kennt­nis­se der Anti­ke ver­dan­ken wir, neben der Ver­mitt­lung durch die Ara­ber, vie­len flei­ßi­gen Mön­chen, die über Jahr­hun­der­te hin­weg in ihren Schreib­stu­ben die alten Tex­te kopiert haben.
Die Brei­ten- und Fern­wir­kung des abend­län­di­schen Ordens­ge­dan­kens ist kaum über­schau­bar und teil­wei­se noch gar nicht erforscht. Man den­ke etwa an die spä­te­ren Rit­ter­or­den, die wie­der­um aus der Inte­gra­ti­on zwei­er sitt­li­cher Zen­tral­vor­stel­lun­gen erwach­sen, der des Rit­ters und des Mönchs. So hat bei­spiels­wei­se der Deut­sche Orden das gesam­te Gebiet zwi­schen Hin­ter­pom­mern und dem Fin­ni­schen Meer­bu­sen poli­tisch orga­ni­siert und – über den Hoch­meis­ter Her­mann von Sal­za von dem im drei­zehn­ten Jahr­hun­dert hoch­mo­der­nen sizi­li­schen Stau­fer­staat beein­flußt – den ers­ten insti­tu­tio­nel­len Flä­chen­staat ver­wirk­licht, der dann euro­pa­weit an die Stel­le des älte­ren Per­so­nen­ver­bands­staats tritt. Das moder­ne Preu­ßen hat spä­ter nicht etwa nur den Namen und die Far­ben Schwarz-Weiß über­nom­men; viel­mehr gewin­nen erneut ethisch-poli­ti­sche Zen­tral­be­grif­fe, etwa der Dis­zi­plin-Gedan­ke, his­to­ri­sche Gel­tung, wie­der­um in völ­lig ande­rem Gewand.
Da nach christ­li­cher Über­lie­fe­rung Petrus als Stell­ver­tre­ter Chris­ti gilt („Du bist der Fels, auf den ich mei­ne Gemein­de baue”), der – eben­falls der Über­lie­fe­rung nach – in Rom wäh­rend der ers­ten Chris­ten­ver­fol­gung unter Nero hin­ge­rich­tet wor­den ist, bean­sprucht der römi­sche Bischof schon bald eine Vor­rang­stel­lung unter sei­nen Amts­brü­dern, ohne die­se zunächst durch­set­zen zu kön­nen. Sei­ne Auto­ri­tät nimmt jedoch im Lau­fe des fünf­ten Jahr­hun­derts beträcht­lich zu – nicht zuletzt auf­grund der tur­bu­len­ten Zeit­läuf­te. In den Wir­ren der Völ­ker­wan­de­rung erwei­sen sich näm­lich die kirch­li­chen Insti­tu­tio­nen als ver­gleichs­wei­se sta­bil, beson­ders auch in dem stark umkämpf­ten Ita­li­en. Dem Papst kommt fer­ner zugu­te, daß in Ita­li­en nach der Tei­lung des Lan­des zwi­schen den Lan­go­bar­den und dem Ost­rö­mi­schen Reich in den römisch geblie­be­nen Lan­des­tei­len ein Macht­va­ku­um ent­steht. Das Reich selbst näm­lich wird in sei­nen Kern­ge­bie­ten von Sla­wen und Ara­bern hart bedrängt und ver­liert infol­ge­des­sen in sei­nen Außen­be­zir­ken auf der Apen­ni­nen­halb­in­sel all­mäh­lich die Kon­trol­le. Lati­um und Rom lie­gen auf ost­rö­mi­schem Boden, wie auch Vene­dig, das eben­falls eine eigen­stän­di­ge poli­ti­sche Ent­wick­lung nimmt. Mit der „Pip­pi­ni­schen Schen­kung” des Jah­res 756, von der Kir­che jahr­hun­der­te­lang als „Kon­stan­ti­ni­sche Schen­kung” aus­ge­ge­ben, gewinnt der Papst eine eige­ne poli­ti­sche Macht­ba­sis, den bis heu­te bestehen­den Kirchenstaat.

Die Gegen­leis­tung des Paps­tes besteht in der Sal­bung, die er an dem Fran­ken­kö­nig Pip­pin aus dem Geschlecht der Karo­lin­ger bei des­sen Krö­nung voll­zieht. Den Karo­lin­gern fehlt im Gegen­satz zu den bis dahin regie­ren­den Mero­win­gern das „Königs­heil”, das nach ger­ma­ni­scher Auf­fas­sung dem Herr­scher die Gunst der Göt­ter sichert und damit die Mon­ar­chie sakral begrün­det. Durch die Sal­bung mit gehei­lig­tem Öl erhält nun die neue Dynas­tie eben­falls sakra­le Grund­la­gen, jetzt im christ­li­chen Sin­ne. Wäh­rend einer­seits der Papst welt­li­che Macht erringt, erhält ande­rer­seits der König als „Gesalb­ter des Herrn” („Chris­tos Domi­ni”) geist­li­chen Rang, der dem des geweih­ten Pries­ters ent­spricht. Die­se wech­sel­sei­ti­ge Ver­zah­nung, die für das „Got­tes­gna­den­tum” und für das „Bünd­nis zwi­schen Thron und Altar” kenn­zeich­nend ist, hat die euro­päi­sche Geschich­te bis ins zwan­zigs­te Jahr­hun­dert hin­ein bestimmt.
Der Dua­lis­mus zwi­schen Dies­seits und Jen­seits, Staat und Reli­gi­on ist im Chris­ten­tum von vorn­her­ein ange­legt. „Mein Reich ist nicht von die­ser Welt”, sagt Jesus und for­dert sei­ne Anhän­ger auf: „Gebt dem Kai­ser, was des Kai­sers ist, und Gott, was Got­tes ist!” Mit sei­ner „Zwei-Schwer­ter-Leh­re” hat dann Papst Gel­asi­us in der zwei­ten Hälf­te des fünf­ten Jahr­hun­derts erst­mals den Anspruch auf Gleich­ran­gig­keit mit der höchs­ten welt­li­chen Gewalt, wäh­rend des Inves­ti­tur­streits spä­ter Papst Gre­gor VII. sogar den Füh­rungs­an­spruch erhoben.
Mit der „Pip­pi­ni­schen Schen­kung” und der Grün­dung des Kir­chen­staats wird die Pola­ri­tät Staat – Reli­gi­on, die bei­spiels­wei­se im Islam nicht ein­mal ansatz­wei­se vor­han­den ist, in eigen­tüm­li­cher Wei­se aus­ge­formt. Durch die Ver­zah­nung bei­der Kräf­te ent­steht ein per­ma­nen­ter Span­nungs­zu­stand, weil bei­de Sei­ten stän­dig in Ver­su­chung sind, ihre Ansprü­che zu über­zie­hen, so spä­ter das Reich im Zeit­al­ter des otto­nisch-sali­schen Reichs­kir­chen­sys­tems, die Kir­che wäh­rend des Inves­ti­tur­streits. Bei­de Sei­ten müs­sen stets auf der Hut sein, wenn sie ihre Eigen­stän­dig­keits­be­rei­che bewah­ren wol­len. Die Kir­che ist nie ganz dem Staat unter­ge­ord­net, ihr Dog­ma nie allein ent­schei­dend für die geist­li­che Ent­wick­lung gewe­sen, wie schon die zahl­lo­sen theo­lo­gi­schen Strei­te­rei­en und Grup­pen­aus­ein­an­der­set­zun­gen bis hin zu den Ket­zer­be­we­gun­gen zeigen.
Umge­kehrt haben sich im Abend­land nie poli­ti­sche Macht­ha­ber zu unum­schränk­ten (Schutz-) Her­ren der Kir­che auf­schwin­gen kön­nen, weil selbst der abso­lu­te Mon­arch durch sein Got­tes­gna­den­tum kirch­lich-reli­gi­ös ein­ge­bun­den war. Das stän­di­ge Span­nungs­ver­hält­nis zwi­schen Staat und Kir­che hat zwar einer­seits zu hef­ti­gen, immer wie­der auch zu zer­stö­re­ri­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen geführt, ande­rer­seits aber auch dazu, daß bei­de Sei­ten in immer neu­en Anläu­fen Frei­heits­spiel­räu­me aus­ge­lo­tet und genutzt haben. Sowohl die Kir­che als auch der Staat haben damit ent­schei­dend dazu bei­getra­gen, daß im Abend­land der Gedan­ke der geis­ti­gen und der poli­ti­schen Frei­heit in den ver­schie­dens­ten Berei­chen und auf den ver­schie­dens­ten Ebe­nen zu einer wesent­li­chen Trieb­kraft wer­den konn­te und über die Epo­chen hin­weg immer wie­der ver­wirk­licht wor­den ist.

Der grund­sätz­li­che Cha­rak­ter der Wei­chen­stel­lung von 756 und die dar­aus fol­gen­de spe­zi­fisch abend­län­di­sche Ent­wick­lung las­sen sich am deut­lichs­ten am ost­rö­misch-byzan­ti­ni­schen Gegen­mo­dell auf­zei­gen. Ost­rom gelingt es zwar, die ger­ma­ni­schen Inva­si­ons­ver­su­che abzu­weh­ren, aber es erlebt auch kei­ne geis­tig-poli­ti­sche Erneue­rung. Viel­mehr bleibt der Kai­ser allei­ni­ger Macht­ha­ber in einem zen­tra­lis­tisch regier­ten Reich, und er bleibt auch obers­ter Kir­chen­herr („Cäsar­o­pa­pis­mus”). Mehr noch: Die­se Kir­chen­ver­fas­sung wird auch auf die von Kon­stan­ti­no­pel mis­sio­nier­ten Gebie­te Ost- und Süd­ost­eu­ro­pas über­tra­gen, so daß sich die Kir­che hier nicht, wie im abend­län­di­schen Teil Euro­pas, frei ent­fal­ten kann. Die mäch­ti­ge rus­si­sche Kir­che etwa ist immer von der Staats­ge­walt abhän­gig gewe­sen, ob die­se nun von den Zaren, dem kom­mu­nis­ti­schen Polit­bü­ro oder von Prä­si­dent Putin ver­kör­pert wur­de und wird – mit ent­spre­chen­den Fol­gen für die freie geis­ti­ge Ent­wick­lung überhaupt.
Inso­fern hat sich die Grenz­zie­hung des Jah­res 395, die das Römi­sche Reich end­gül­tig in eine West- und eine Ost­hälf­te teilt, bis heu­te als schick­sal­haft für die Geschich­te Euro­pas erwie­sen. Die­se Gren­ze teilt seit dem Schis­ma von 1054 das Gebiet der römisch-katho­li­schen von dem der grie­chisch-ortho­do­xen Kir­che. Nach Abschluß der Mis­sio­nie­rung gehö­ren zur ers­te­ren die heu­ti­gen Län­der Kroa­ti­en, Slo­we­ni­en, Ungarn, Polen, die bal­ti­schen Län­der und Finn­land, zur letz­te­ren Ser­bi­en, Bul­ga­ri­en, Rumä­ni­en, Mol­da­wi­en, die Ukrai­ne, Weiß­ruß­land und die Rus­si­sche Föde­ra­ti­on. Der grie­chisch-ortho­do­xe Teil Euro­pas, dem ja auch das ger­ma­ni­sche Ele­ment fehlt, das für die frei­heit­li­che Ver­fas­sungs­ent­wick­lung in Euro­pa eben­falls von grund­le­gen­der Bedeu­tung ist, hat an der abend­län­di­schen Geschich­te nicht teil­ge­habt. Es gab hier kei­ne geis­ti­ge und auch kei­ne poli­ti­sche Frei­heit im west‑, mit­tel- und nord­eu­ro­päi­schen Sin­ne, weder bür­ger­li­che Selbst­re­gie­rung noch stän­di­sche Mit­be­stim­mung, weder eine Renais­sance noch eine Refor­ma­ti­on, weder Rechts­staat­lich­keit noch Parlamentarismus.
Dies alles wirkt – wenn auch in unter­schied­li­chem Aus­maß – bis heu­te nach. Den schla­gen­ds­ten Beweis für die Aktua­li­tät der Gren­ze von 395 hat die Ent­wick­lung seit 1989 / 90 gelie­fert. Die west­lich die­ser Gren­ze gele­ge­nen Staa­ten des ehe­ma­li­gen Ost­blocks haben, sobald sie den nöti­gen poli­ti­schen Spiel­raum gewon­nen hat­ten, ent­schlos­sen die „Rück­kehr nach Euro­pa” ange­tre­ten. Bei den übri­gen ist dies bis­her nur zöger­lich oder gar nicht geschehen.

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