Die Lüge vom Gesellschaftsvertrag

47pdf der Druckfassung aus Sezession 47 / April 2012

von Karlheinz Weißmann

Zu den aufschlußreichen Deutungen der Unruhen in Großbritannien vom vergangenen August gehören die, denen zufolge sich hier »live auf den Bildschirmen der Gesellschaftsvertrag aufgelöst« (Oliver Jungen) habe. Ein europäischer als »failed state«, als »gescheiterter Staat«, in dem Gewalttaten und Plünderungen einerseits, die Hilflosigkeit der Polizei andererseits zeigten, daß die Übereinkunft aller, was zu gelten hat und welchen Regeln man sich beugen muß, ihre Macht verliert.

Der »Gesell­schafts­ver­trag« als Grund­mo­dell poli­ti­scher Ord­nung ist heu­te so selbst­ver­ständ­lich akzep­tiert, daß man erst ins Bewußt­sein heben muß, wie weit die Anfän­ge des »Kon­trak­tua­lis­mus« zurück­lie­gen. Sie gehen auf das 17. Jahr­hun­dert zurück und lös­ten die theo­lo­gi­schen Staats­leh­ren und die Idee des »Herr­schafts­ver­trags« ab, der die Auto­ri­tät des Mon­ar­chen und die Gehor­sams­pflicht des Unter­ta­nen fest­ge­legt haben soll­te. Der Gesell­schafts­ver­trag atmet des­halb den Geist des Ratio­na­lis­mus und ent­wirft einen vor­staat­li­chen Zustand des natür­li­chen Men­schen. Wie der aus­ge­se­hen haben soll, war aller­dings strit­tig. Es ent­stand ein pes­si­mis­ti­scher Ent­wurf bei Hob­bes und ein opti­mis­ti­scher bei Locke. Aber in bei­den Fäl­len wur­de der Mensch als ein­zel­ner gedacht, der durch den Zwang der Umstän­de ver­nünf­ti­ger­wei­se ein­sieht oder genö­tigt ist, sei­ne natür­li­chen Rech­te an ein grö­ße­res Gan­zes zu über­tra­gen, das so mit den not­wen­di­gen Mit­teln aus­ge­stat­tet wird, die Ord­nung durch­zu­set­zen und aufrechtzuerhalten.

Den bei­den Haupt­ten­den­zen kann man die drit­te und berühm­tes­te Vari­an­te des Gesell­schafts­ver­trags nicht sub­su­mie­ren. Sie geht auf Rous­se­au zurück. Des­sen Leh­re vom cont­rat social schloß eine Rei­he von Vor­stel­lun­gen über den Natur­zu­stand ein, die roman­tisch im wei­te­ren Sinn waren, was aller­dings auch dazu führ­te, daß sei­ne Theo­rie an Klar­heit ein­büß­te und auf argu­men­ta­ti­ve Aus­hil­fen ange­wie­sen war.

Defi­zi­te, die nicht zufäl­lig sind, son­dern Fol­ge jenes dra­ma­ti­schen Wan­dels, den das Welt­bild der Euro­pä­er seit der Mit­te des 18. Jahr­hun­derts erfuhr. Eine Ursa­che dafür waren die Ent­de­ckungs­fahr­ten, die zur Infra­ge­stel­lung der biblisch wie der modern begrün­de­ten Vor­stel­lun­gen vom Wesen des Men­schen und sei­ner Insti­tu­tio­nen führ­ten, eine ande­re: die Aus­bil­dung des his­to­ri­schen Bewußt­seins, dem Zwei­fel kamen, daß es jemals so etwas wie einen Anfangs­zu­stand samt fol­gen­dem Gesell­schafts­ver­trag gege­ben haben konn­te. Schon Hume und spä­ter Kant ver­wie­sen dar­auf, daß man vom Gesell­schafts­ver­trag im Sin­ne eines tat­säch­lich voll­zo­ge­nen Aktes nicht spre­chen kön­ne. An der »regu­la­ti­ven Idee« (Max Weber) woll­te man trotz­dem fest­hal­ten, und erst in Kon­se­quenz einer Epo­che, die gro­ße Tei­le ihrer geis­ti­gen Ener­gie auf Erfas­sung und Ver­ständ­nis der Geschich­te kon­zen­triert hat­te, kam es zur grund­sätz­li­chen Revi­si­on. »Die Erkennt­nis von der Uranfäng­lich­keit des Staa­tes ist heu­te sehr ver­brei­tet«, urteil­te Hein­rich von Treit­sch­ke, »aber in Wahr­heit erst im neun­zehn­ten Jahr­hun­dert wiedergefunden«.

Wenn Treit­sch­ke beton­te, die Erkennt­nis sei wie­der­ge­fun­den wor­den, so des­halb, weil die ent­spre­chen­de Annah­me schon der anti­ken Phi­lo­so­phie – etwa in der Rede des Aris­to­te­les vom zoon poli­ti­kon – geläu­fig war, und erst durch die theo­lo­gi­sche Recht­fer­ti­gung von Herr­schaft, dann durch die ratio­na­lis­ti­schen Ent­wür­fe ver­drängt wur­de. Jetzt schrieb der Alt­his­to­ri­ker Edu­ard Mey­er bün­dig in der Ein­lei­tung zu sei­ner Geschich­te des Alter­tums: »Sowohl nach sei­ner Kör­per­be­schaf­fen­heit wie nach sei­ner geis­ti­gen Ver­an­la­gung kann der Mensch nicht als ein Ein­zel­we­sen exis­tie­ren, etwa mit zeit­wei­li­ger geschlecht­li­cher Paa­rung: der iso­lier­te Mensch, den das Natur­recht und die Leh­re vom cont­rat social an den Anfang der mensch­li­chen Ent­wick­lung stell­te, ist eine Kon­struk­ti­on ohne jede Rea­li­tät und daher für die theo­re­ti­sche Ana­ly­se der mensch­li­chen Lebens­for­men eben­so irre­füh­rend wie für die geschicht­li­che Erkennt­nis. Viel­mehr gehört der Mensch zu den Herden­tieren, das heißt zu den­je­ni­gen Tier­gat­tun­gen, deren ein­zel­ne Indi­vi­du­en dau­ernd in fes­ten Ver­bän­den leben.«

Wer sich nicht an der zeit­ty­pi­schen Fär­bung des Begriffs »Her­den­tier« stört, fin­det bei Mey­er eine Vor­stel­lung von den Moti­ven poli­ti­scher Ord­nung, die auch heu­te als weit­ge­hend zutref­fend betrach­tet wer­den kann. Vor­aus­ge­setzt, daß die Natur des Men­schen nicht zu begrei­fen ist, bei Annah­me eines Urzu­stands ohne bio­lo­gi­sche oder his­to­ri­sche Bedin­gun­gen. Viel­mehr muß man den Men­schen auf­grund sei­ner Stel­lung im Evo­lu­ti­ons­pro­zeß den Lebe­we­sen zu zurech­nen, die in Ver­bän­den leben müs­sen, die immer durch Ungleich­heit gekenn­zeich­net sind, bedingt von Alter, Geschlecht, phy­si­scher Stär­ke, Intel­li­genz oder Attrak­ti­vi­tät. Mag der Fak­tor Ungleich­heit, und damit ver­bun­den die Bedeu­tung dau­ern­der Herr­schaft bis zum Paläo­li­thi­kum, eine ver­hält­nis­mä­ßig gerin­ge Rol­le gespielt haben, seit­dem zeig­te sich die Über­le­gen­heit grö­ße­rer Popu­la­tio­nen, die zwangs­läu­fig zu Stra­ti­fi­ka­ti­on, Ver­ste­ti­gung und Dif­fe­ren­zie­rung von Orga­ni­sa­ti­on und das heißt von Macht­aus­übung führten.

Par­al­lel dazu för­der­ten tech­ni­sche Ent­wick­lung und stei­gen­de Bedeu­tung des Indi­vi­du­al­be­sit­zes die Not­wen­dig­keit von Gemein­schafts­ar­beit und der Aus­bau sym­bo­li­scher Reprä­sen­ta­ti­on die Ent­ste­hung von Gesell­schafts­for­men, die kei­ne Ähn­lich­keit mit den Bil­dern zei­gen, die Hob­bes, Locke oder Rous­se­au vom Anfang der Geschich­te ent­wor­fen hat­ten. Deren Vor­stel­lung vom iso­lier­ten ein­zel­nen im Schoß der Natur muß man als ein mehr oder weni­ger gro­tes­kes Miß­ver­ständ­nis anse­hen, denn sie ent­stand – wie Marx bemerk­te – gera­de in einer Epo­che »der bis­her ent­wi­ckel­tes­ten gesell­schaft­li­chen … Ver­hält­nis­se«; das heißt auch: »Der Mensch ist im wört­lichs­ten Sinn ein zoon poli­ti­kon, nicht nur ein gesel­li­ges Tier, son­dern ein Tier, das nur in der Gesell­schaft sich ver­ein­zeln kann.«

Ange­sichts des­sen bleibt die Fra­ge, wie­so am Beginn des 21. Jahr­hun­derts über­haupt noch mit dem Gesell­schafts­ver­trag argu­men­tiert wird. Die Ant­wort ist noch ein­mal in den Kon­se­quen­zen der Ver­west­li­chung des Den­kens zu suchen, die dazu führ­te, daß man den geis­ti­gen Fort­schritt, der von Deutsch­land voll­zo­gen wur­de, rück­gän­gig zu machen such­te, um sich dem nied­ri­ge­ren Niveau der Kon­kur­renz anzu­pas­sen. Wenn Franz Oppen­hei­mer bereits vor dem Ers­ten Welt­krieg fest­stell­te, daß jeder Sozi­al­ver­band auf Herr­schaft beru­he, die wie­der­um das Ergeb­nis von Unter­wer­fung sei, und daß vom »pri­mi­ti­ven Erobe­rungs­staa­te … jeder spä­te­re Staat« abstam­me, »auch die soge­nann­ten Demo­kra­tien unse­rer Gegen­wart«, dann ist die­se Wahr­heit heu­te pein­lich, obwohl ihre Evi­denz vor aller Augen steht, die bestehen­den poli­ti­schen Sys­te­me, wohin man blickt, auf Gewalt­ak­ten beruhen.

Nicht nur die »Nach­kriegs­phi­lo­so­phie der Rat­lo­sig­keit und des gro­ßen Pala­vers« (Rein­hart Mau­rer), auch Geschich­te und Poli­tik­wis­sen­schaft haben es vor­ge­zo­gen, eine längst als unbrauch­bar erkann­te Vor­stel­lung zu akzep­tie­ren, in der Annah­me, daß sich nur so die faschis­ti­sche Ver­su­chung mei­den las­se. Der Erzie­hung zur Demo­kra­tie sei mit dem Rekurs auf den Irr­tum vom Gesell­schafts­ver­trag bes­ser gedient, lau­tet das Dik­tum, als mit der Wahr­heit, daß Herr­schaft von Beginn bestand und ihre Aus­prä­gun­gen immer als his­to­risch beding­te anzu­se­hen sind, daß inso­fern auch an eine Auf­he­bung von Herr­schaft nicht gedacht wer­den kann, son­dern bloß an gra­du­el­le Ver­bes­se­rung unter güns­ti­gen Umständen.

Nur die Igno­ranz gegen­über den Tat­sa­chen erklärt die Rol­le des uto­pi­schen Ele­ments in der poli­ti­schen Theo­rie. Selbst­ver­ständ­lich bleibt dahin­ge­stellt, ob das anar­cho­ide Kon­zept eines Wirt­schafts­no­bel­preis­trä­gers – James M. Buchanan – vom Gesell­schafts­ver­trag als Akt »hypo­the­ti­scher Zustim­mung« in ein Markt­sys­tem, das alles auf Tausch­be­zie­hun­gen abstellt, irgend­wel­che prak­ti­schen Wir­kun­gen hat, aber der Ein­fluß eines John Rawls kann gar nicht über­schätzt wer­den, der sei­ne poli­ti­sche Phi­lo­so­phie bezie­hungs­wei­se Ethik von einem Pos­tu­lat ablei­tet, das nicht ein­mal im Rah­men eines Gedan­ken­ex­pe­ri­ments Über­zeu­gungs­kraft gewinnt. Kri­tik an der Ent­schlos­sen­heit, mit der »man sich gegen­über dem gro­ßen Gang der Welt­ge­schich­te … blind stellt« (Sibyl­le Tön­nies), gibt es nur in essay­is­ti­scher Form. Am deut­lichs­ten bei dem Phi­lo­so­phen Vol­ker Ger­hardt, der immer­hin zu der Fest­stel­lung kommt, daß »der Kon­trak­tua­lis­mus kei­nen Bei­trag zur Legi­ti­mie­rung kon­kre­ter poli­ti­scher Ver­hält­nis­se leis­ten« kön­ne: »Er gibt der Poli­tik ein mora­li­sches Gewicht, ver­sagt aber vor den Umstän­den einer kon­kre­ten poli­ti­schen Situation.«

Wenn Ger­hardt vom »mora­li­schen Gewicht« spricht, so bezieht er sich in ers­ter Linie auf Rawls und des­sen Schu­le, die vor allem an der Ver­knüp­fung von Ratio­na­li­tät, Uni­ver­sa­li­tät und Ega­li­tät inter­es­siert ist. Aber es gibt ange­sichts der Vor­gän­ge in Groß­bri­tan­ni­en auch ein wie­der­erwa­chen­des Inter­es­se an der hob­bis­ti­schen Vari­an­te, eine Art pro­be­wei­se Ver­knüp­fung von Öko­no­mis­mus und auto­ri­tä­rem Durch­griff: »Der Glau­be, daß wirt­schaft­li­cher Erfolg sozia­le Bin­dung garan­tie­re, bewahr­hei­tet sich heu­te in fata­ler Wei­se durch den soeben erbrach­ten Fal­si­fi­ka­ti­ons­test: Wirt­schaft­li­cher Miß­er­folg löst die sozia­le Bin­dung auf. Wenn aber in einem Staats­we­sen bei sin­ken­dem Wohl­stand in glei­chem Maße die Soli­da­ri­tät abnimmt, setzt der Staat sei­ne Ver­trags­idee und damit sei­ne Legi­ti­ma­ti­on aufs Spiel.

Wirt­schaft­li­cher Erfolg kann zwar, wie man sieht, eine erfreu­li­che Bei­ga­be sein. Als Basis des Gesell­schafts­ver­tra­ges taugt er aber offen­kun­dig nicht. Denn wo mit wirt­schaft­li­chem Miß­er­folg die staat­li­chen Ver­pflich­tun­gen gegen­über den Bür­gern ein­ge­schränkt oder auf­ge­ho­ben wer­den, sind Bür­ger­pflich­ten schwer ein­klag­bar. Wenn gegen­sei­ti­ge Ver­pflich­tun­gen, so etwa im Arbeits‑, Sozi­al- und Bil­dungs­sys­tem vom Staat ein­sei­tig gekün­digt wer­den, lockert er die Bin­dung zu sei­nem Ver­trags­part­ner, dem Bür­ger. Appel­le an das Ver­ant­wor­tungs­ge­fühl des Bür­gers sind ein untaug­li­ches Mit­tel, wenn man den eige­nen Ver­pflich­tun­gen nicht nach­kommt.« (Hans-Georg Soeffner)

Es wäre ein Fehl­schluß, in die­ser Argu­men­ta­ti­on – wegen des skep­ti­schen Men­schen­bil­des – einen Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung zu sehen. Denn der Grund­irr­tum ist nicht beho­ben: die Vor­stel­lung, daß Gesell­schaf­ten über­haupt durch einen Ver­trags­schluß ein­zel­ner ent­ste­hen, die als glei­che auf­tre­ten und grund­sätz­lich die Mög­lich­keit haben, den Ver­trag bei Nicht­ge­fal­len zu kün­di­gen. Ent­schei­dend in dem zitier­ten Text ist aber die Vor­stel­lung, daß Gesell­schaf­ten durch so etwas wie kol­lek­ti­ve Gefüh­le zusam­men­ge­hal­ten wer­den. Der Sinn eines Ver­trags ist aber – soll der Begriff über­haupt einen Sinn haben – das Kal­kül, die Ein­sicht in die Nütz­lich­keit, und das heißt, es geht um nichts, was Affek­te weckt oder erhält. Rous­se­au hat­te das begrif­fen und des­halb ver­sucht, den ratio­na­lis­ti­schen Begriff der Gesell­schaft zu über­win­den. Mit mäßi­gem Erfolg, wie man fest­stel­len muß. Es bleibt auch bei ihm dabei, daß aus einer Fik­ti­on das Pathos der Ver­pflich­tung erwach­sen soll, was aus­ge­schlos­sen ist. Es ist eben mehr als ein Schön­heits­feh­ler, daß der Gesell­schafts­ver­trag nie­mals geschlos­sen wurde.

Heu­te zeich­net sich ab, daß mit der Ein­sicht in die Fik­ti­vi­tät des cont­rat social die Ein­sicht in die Unbrauch­bar­keit des Gesell­schafts­be­griffs zusam­men­fällt. Des­sen Kar­rie­re geht zu Ende, weil die Vor­stel­lung von der Selb­stän­dig­keit der Gesell­schaft in die Kri­se gera­ten ist, weil ihre Bedeu­tung grund­sätz­lich in Fra­ge gestellt wird durch die Wie­der­kehr älte­rer und ele­men­tar­e­rer Sozi­al­for­men einer­seits – Gemein­schaft und Bund –, der Sou­ve­rä­ni­täts­be­haup­tung des Staa­tes ande­rer­seits: die Gemein­schaft, ver­stan­den als Zusam­men­schluß auf­grund objek­ti­ver Eigen­schaf­ten, der Abstam­mung oder Haut­far­be vor allem; der Bund als Zusam­men­schluß auf­grund von Sym­pa­thie oder Gefolg­schaft, geweckt durch Res­sen­ti­ment, Über­le­gen­heits­ge­fühl oder reli­giö­se Begeis­te­rung; der Staat als jene Insti­tu­ti­on der Insti­tu­tio­nen, die im Ernst­fall entscheidet.

Die maro­die­ren­den Hor­den, die die eng­li­schen Städ­te ver­wüs­te­ten, die Bür­ger­weh­ren, ob Eng­lish Defence League oder jene Sikhs, die sich mit Knüp­peln um ihren Tem­pel sam­mel­ten, haben uns vor Augen geführt, daß es mit der Gesell­schaft im Ernst­fall nichts ist. Dann geht es um archai­sche, ihrem Wesen nach aber ewi­ge For­men des Ver­bands, die noch jeden gesell­schaft­li­chen Kol­laps über­stan­den haben: die Hor­de, die einem Füh­rer folgt, weil er Beu­te ver­spricht, die Freun­de, die Freun­de sind, weil sie neben­ein­an­der kämp­fen, der Clan, und die, die nicht nur spre­chen wie wir, son­dern auch aus­se­hen wie wir. Es hat auf Sei­ten der Lin­ken durch­aus Ver­su­che gege­ben, den Aus­schrei­tun­gen in Groß­bri­tan­ni­en eine »pro­gres­si­ve« Ten­denz zu unter­schie­ben, aber letzt­lich über­wo­gen doch die skep­ti­schen Stim­men derer, die den »post­po­li­ti­schen« Cha­rak­ter her­vor­ho­ben, und ein paar Nach­denk­li­che spra­chen sogar von der »Nacht­sei­te des Libe­ra­lis­mus« (Jörg Lau), die da zum Vor­schein kom­me, eine Ver­bin­dung aus Öko­no­mi­sie­rung aller Lebens­be­rei­che, poli­tisch-kor­rek­tem Mei­nungs­dik­tat, sozia­ler Ver­rot­tung und Zer­stö­rung der Autorität.

Man soll­te von die­ser Ein­sicht aber kei­ne Abhil­fe erwar­ten. Sie geht den Din­gen nicht auf den Grund, hängt an der Vor­stel­lung fest, das eigent­li­che Ver­säum­nis der Regie­ren­den lie­ge dar­in, den »Gesell­schafts­ver­trag gekün­digt« zu haben (Die Lin­ke), wes­halb man einen »neu­en Gesell­schafts­ver­trag« (Die Grü­nen) brau­che, wäh­rend die Amts­in­ha­ber ihrer­seits einen »Gesell­schafts­ver­trag für Inte­gra­ti­on« oder gar einen »Gesell­schafts­ver­trag für eine gro­ße Trans­for­ma­ti­on« vor­schla­gen, um die Pro­ble­me zu lösen. Dabei ist die For­mel längst ent­leert, wird immer beschwö­ren­der wie­der­holt, bleibt aber ohne Wir­kung. Man kann sich an Pla­tons »edle Lüge« erin­nern, die als Mythos der Staats­grün­dung not­wen­dig ist. Man mag die Not­wen­dig­keit aner­ken­nen, aber eine durch­schau­te Lüge, auch wenn sie eine »edle Lüge« ist, ver­liert ihren Nutzen.

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