Machtfragen – eine Sammlung

48pdf der Druckfassung aus Sezession 48 / Juni 2012

von Erik Lehnert und Karlheinz Weißmann

Das Gesetz der Macht war der Titel eines Buches des österreichischen Nationalökonomen und Soziologen Friedrich von Wieser (1851–1926), der als einer der Gründerväter der »Österreichischen Schule der Nationalökonomie« gilt. Die mehr als fünfhundert Seiten starke Monographie erschien 1926, im Jahr seines Todes, und erlebte keine zweite Auflage. Das hatte auch damit zu tun, daß viele Gedanken, die Wieser hier entwickelte, von anderen schon früher oder parallel zu ihm und deutlich präziser ausgesprochen worden waren.

Aller­dings wird man zuge­ben müs­sen, daß Wie­ser an eini­gen Stel­len zu frap­pie­ren­den – auch wegen ihrer Ein­fach­heit frap­pie­ren­den – Erkennt­nis­sen durch­ge­sto­ßen ist: Kei­ne »äuße­re Macht« kommt ohne »inne­re Macht« aus, letz­te­re ist die eigent­li­che »Schlüs­sel­macht« und unter­schei­det sich von ers­te­rer in der Wir­kung nur durch die gebrauch­ten Mit­tel, nicht etwa im Hin­blick auf Effi­zi­enz; wei­ter ist der sekun­dä­re Cha­rak­ter der »äuße­ren Macht« dar­an zu erken­nen, daß sie, falls durch gro­ße Zahl bedingt, nie­mals direkt aus­ge­übt wer­den kann, wirk­li­che Macht hat immer nur eine klei­ne Zahl. Wel­che Sozi­al­form der Ver­gan­gen­heit man auch betrach­tet, sie wur­de von erstaun­lich wenig Men­schen beherrscht. Das gilt sogar für Impe­ri­en wie das römi­sche oder bri­ti­sche, in denen eine ver­schwin­den­de Mino­ri­tät einer gigan­ti­schen Majo­ri­tät ihren Wil­len aufzwang.

Macht an sich ist böse – Die­ser Satz Jacob Bur­ck­hardts (1818–1897) aus den Welt­ge­schicht­li­chen Betrach­tun­gen (ähn­lich schon in der Grie­chi­schen Kul­tur­ge­schich­te) wird eben­so oft wie gedan­ken­los zitiert. Regel­mä­ßig fin­det man den Hin­weis, die Aus­sa­ge müs­se aus der resi­gna­ti­ven Skep­sis eines Alt­li­be­ra­len nicht nur ange­sichts der Zeit­läu­fe, son­dern auch ange­sichts des Tri­umph­zugs der Sozi­al­dar­wi­nis­ten ver­stan­den wer­den. Aller­dings wäre dem ent­ge­gen­zu­hal­ten, daß sich ver­gleich­ba­re Aus­sa­gen auch und gera­de im christ­li­chen Kon­text fin­den, daß die bibli­sche Auf­fas­sung sogar von der Vor­for­mung des Bösen in der Natur spricht und mit der noa­chi­ti­schen Ord­nung von der Not­wen­dig­keit, dem »Bösen mit Bösem zu weh­ren«, das heißt, durch Macht­ge­brauch dem Macht­miß­brauch ent­ge­gen­zu­tre­ten – eine Kon­zep­ti­on, die sich ganz ähn­lich bei dem Agnos­ti­ker Bur­ck­hardt fin­det, wenn der von der »welt­ge­schicht­li­chen Öko­no­mie« spricht: »Jede gelun­ge­ne Gewalt­tat war böse und ein Unglück und aller­min­des­tens ein gefähr­li­ches Bei­spiel. Wenn sie aber Macht begrün­de­te, so kam in der Fol­ge die Mensch­heit her­an mit ihrem uner­müd­li­chen Stre­ben, blo­ße Macht in Ord­nung und Gesetz­lich­keit umzuwandeln.«

Macht kor­rum­piert, und abso­lu­te Macht kor­rum­piert abso­lut – Die­ser Satz gehört in den Fun­dus einer christ­lich grun­dier­ten Skep­sis gegen­über dem Men­schen und geht – inso­fern nicht ver­wun­der­lich – auf Lord Acton (1834–1902), einen der bedeu­tends­ten Köp­fe des libe­ra­len Katho­li­zis­mus im 19. Jahr­hun­dert, zurück. Ohne Zwei­fel woll­te Acton durch die Ver­wen­dung des Begriffs »Kor­rup­ti­on« aus­drück­lich Bezug neh­men auf die Sünd­haf­tig­keit des Men­schen (cor­rup­tio: latei­nisch für »Sün­de«), das heißt sei­ne Ver­fas­sung, die ihn grund­sätz­lich ver­führ­bar macht. Je grö­ßer die Ver­su­chung, um so grö­ßer die Wahr­schein­lich­keit, daß ihr nach­ge­ge­ben wird. Ange­sichts der Tat­sa­che, daß schon die Ursün­de – der »Sün­den­fall« – auf die Ver­füh­rung mit Hil­fe von Macht­ver­spre­chen (gött­li­che Macht, Macht über Leben und Tod, Wahr­heit und Unwahr­heit, Gut und Böse) zurück­geht, muß gefol­gert wer­den, daß der Gebrauch von Macht per se pro­ble­ma­tisch ist, daß aber nichts so pro­ble­ma­tisch ist wie das Ange­bot von oder die Ver­fü­gung über unbe­grenz­te Macht. Mensch­li­che Macht bedarf inso­fern immer der Kon­trol­le. Die poli­ti­sche Geschich­te Euro­pas ist eine unun­ter­bro­che­ne Fol­ge von Ansät­zen, einen Aus­gleich zwi­schen der Orga­ni­sa­ti­on des Staats als Macht­ein­heit und der not­wen­di­gen Kon­trol­le des Macht­ge­brauchs zu schaffen.

Macht und Herr­schaft – In dem mit »Macht und Herr­schaft« über­schrie­be­nen Abschnitt von Max Webers (1864–1920) Haupt­werk, Wirt­schaft und Gesell­schaft, heißt es: »§16. Macht bedeu­tet jede Chan­ce, inner­halb einer sozia­len Bezie­hung den eig­nen Wil­len auch gegen Wider­stre­ben durch­zu­set­zen, gleich­viel wor­auf die­se Chan­ce beruht.« Wich­tig ist in die­sem Zusam­men­hang der Ver­weis auf die Bedeu­tung des »Wil­lens«, inso­fern, als ohne ein wol­len­des Sub­jekt die Aus­übung von Macht nicht vor­stell­bar ist; das gilt sogar dann, wenn aus­ge­drückt wer­den soll, daß etwas Unper­sön­li­ches – das Schick­sal, die Umstän­de etc. – Macht »haben«. Aller­dings ver­warf Weber den Begriff Macht als sozio­lo­gi­schen Zen­tral­be­griff, da er »amorph« sei, sich auf »alle denk­ba­ren Qua­li­tä­ten« (Schön­heit, Jugend, Alter, Kör­per­kraft, Aus­strah­lung Intel­li­genz, Ver­schla­gen­heit, Skru­pel­lo­sig­keit, mora­li­sche Über­le­gen­heit etc.) und »alle denk­ba­ren Kon­stel­la­tio­nen« (der eine gegen den ande­ren, alle gegen alle, der eine gegen die vie­len, Nor­mal­fall, Ernst­fall etc.) bezie­hen kön­ne. Statt des­sen stell­te er den Ter­mi­nus »Herr­schaft« in den Mit­tel­punkt sei­ner Über­le­gun­gen. Unter Herr­schaft ver­stand Weber »die Chan­ce, für einen Befehl bestimm­ten Inhalts bei angeb­ba­ren Per­so­nen Gehor­sam zu finden«.

Macht und Kon­sens ist ein Zen­tral­mo­tiv in Carl Schmitts (1888–1985) Essay Gespräch über die Macht und den Zugang zum Macht­ha­ber (1954). Ent­spre­chen­de Über­le­gun­gen fin­den sich schon bei dem von Schmitt hoch­ge­schätz­ten fran­zö­si­schen Staats­recht­ler Mau­rice Hau­riou (1856–1929), erhal­ten hier aber eine beson­de­re Wen­dung. In dem von Schmitt ent­wor­fe­nen, fik­ti­ven Gespräch heißt es, jeder legi­ti­men Ord­nung gehe es dar­um, »Macht­ha­ber und Macht­un­ter­wor­fe­ne zu einer poli­ti­schen Ein­heit« zusam­men­zu­fas­sen. Das sei nicht durch blo­ße Andro­hung oder Anwen­dung von Gewalt zu errei­chen, son­dern nur, wenn es gelin­ge – durch den Schutz des Mäch­ti­gen für den Macht­lo­sen etwa, die gemein­sa­me Wahr­neh­mung gemein­sa­mer Inter­es­sen, wech­sel­sei­ti­ge Treue – einen Kon­sens zu erzeu­gen, der dann Macht »bewirkt«. Ande­rer­seits »bewirkt« aber auch das Vor­han­den­sein der Macht Kon­sens und sta­bi­li­siert ihn. Die­se Wech­sel­wir­kung her­vor­zu­ru­fen, war in der Ver­gan­gen­heit ungleich schwe­rer war als unter moder­nen Bedin­gun­gen, die zahl­lo­se tech­ni­sche Mit­tel zur Ver­fü­gung stel­len, die hel­fen, den Kon­sens zu pro­du­zie­ren und zu bewah­ren; Noam Chom­sky (geb. 1928) spricht von der Wir­kung der »Kon­sens­ma­schi­ne«, ist aller­dings ungleich skep­ti­scher als Schmitt, der noch ganz von der Erfah­rung des dau­ernd gefähr­de­ten Kon­sens geprägt war.

Macht geht vor Recht ist eine Otto von Bis­marck (1815–1898) zuge­schrie­be­ne Wen­dung, die der aller­dings so nie gebraucht hat. Nach Georg Büch­mann: Geflü­gel­te Wor­te ist das durch eine par­la­men­ta­ri­sche Kon­tro­ver­se zu erklä­ren, bei der Bis­marck sei­ne Posi­ti­on im preu­ßi­schen Ver­fas­sungs­kon­flikt – die soge­nann­te »Lücken­theo­rie« – damit erläu­ter­te, daß bei wech­sel­sei­ti­ger Blo­cka­de von Legis­la­ti­ve und Kro­ne letz­te­rer eine Prä­ro­ga­ti­ve zufal­le: »Kon­flik­te wer­den, da das Staats­le­ben nicht still­zu­ste­hen ver­mag, zu Macht­fra­gen; wer die Macht in Hän­den hat, geht dann in sei­nem Sin­ne vor.« Dar­auf­hin erwi­der­te der libe­ra­le Abge­ord­ne­te Maxi­mi­li­an Graf von Schwe­rin-Put­zar (1804–1872): »Ich erklä­re, daß ich den Satz, in dem die Rede des Herrn Minis­ter-Prä­si­den­ten kul­mi­nier­te: ›Macht geht vor Recht‹ … nicht für einen Satz hal­te, der die Dynas­tie in Preu­ßen auf die Dau­er stüt­zen kann … daß die­ser viel­mehr umge­kehrt lau­tet: Recht geht vor Macht«. Bis­marck hat sich gegen die Deu­tung sei­ner Aus­sa­ge immer wie­der zur Wehr gesetzt. Die Ver­geb­lich­keit sei­nes Bemü­hens hat wohl zu tun mit einer Art Grund­zy­nis­mus bei der Betrach­tung des Zusam­men­hangs von Macht und Recht auf Sei­ten der Mäch­ti­gen wie der Macht­lo­sen, so daß sich in der Lite­ra­tur seit je zahl­lo­se ent­spre­chen­de Aus­sa­gen fin­den, vom alt­tes­ta­ment­li­chen Pro­phe­ten Haba­kuk (»Es geht Gewalt über Recht«) bis zum neu­zeit­li­chen Phi­lo­so­phen Baruch de Spi­no­za (»… weil jeder so viel Recht hat, als er Macht hat«).

Macht ist RechtMight is Right or Sur­vi­val oft the Fit­test ist der Titel einer zuerst 1890 in den USA erschie­ne­nen Schrift, deren Ver­fas­ser das Pseud­onym Rag­nar Red­be­ard benutz­te und jede Ethik zuguns­ten einer sozi­al­dar­wi­nis­ti­schen Auf­fas­sung radi­kal bestritt. Da der Autor die bestehen­de bür­ger­li­che Ord­nung angriff und ihr Natur­wid­rig­keit vor­warf, hat man ver­mu­tet, daß sich hin­ter dem nor­di­schen Tarn­na­men ein anar­chis­ti­scher Schrift­stel­ler ver­bor­gen hal­ten könn­te; ansons­ten gilt auch Jack Lon­don als mög­li­cher Anwär­ter. Wäh­rend Might is Right bei Erschei­nen – ange­sichts des Zeit­kli­mas wenig ver­wun­der­lich – erheb­li­che Auf­merk­sam­keit erfuhr, fiel es spä­ter dem Ver­ges­sen anheim und wird heu­te prak­tisch nur in sata­nis­ti­schen oder ähn­lich obsku­ren Bewe­gun­gen rezipiert.

Macht­staat ist der Staat, der in ers­ter Linie als Macht­or­ga­ni­sa­ti­on, also nicht als Kul­tur­staat oder Rechts­staat, ver­stan­den wird. In die­sem Sinn hat Hegel (1770–1831) das Wesen des Staa­tes neu bestimmt: gegen natur­recht­li­che Vor­stel­lun­gen einer­seits, gegen uni­ver­sa­lis­ti­sche Vor­stel­lun­gen ande­rer­seits. Das erklärt auch sein Wohl­wol­len für die Mon­ar­chie im all­ge­mei­nen und deren preu­ßi­sche Aus­prä­gung im beson­de­ren. Aus der Ana­ly­se des geschicht­li­chen Ver­laufs, vor allem der Erfah­rung des revo­lu­tio­nä­ren Zeit­al­ters und der Fol­gen deut­scher Macht­lo­sig­keit und Zer­split­te­rung, zog Hegel den Schluß, daß zur ent­schei­den­den Vor­aus­set­zung für die Exis­tenz eines Staa­tes des­sen äuße­re Unab­hän­gig­keit gehö­re, daß die­se nur gewahrt wer­den kön­ne, wenn man über ent­spre­chen­de Macht­mit­tel ver­fü­ge und sich das Volk mit dem Staat und des­sen Ver­tei­di­gung iden­ti­fi­zie­re. Eine beson­de­re Ten­denz erhielt Hegels Argu­men­ta­ti­on noch durch sei­ne geschichts­phi­lo­so­phi­sche The­se, daß das Vor­han­de­ne nicht nur wirk­lich, son­dern auch not­wen­dig sei. Das ver­lieh sei­ner Staats­leh­re einen aus­ge­spro­chen ago­na­len Zug, denn über jeden geschla­ge­nen Staat war auto­ma­tisch das Urteil gespro­chen, jeder Staat, der sich hal­ten konn­te, war als sol­cher sitt­lich gerecht­fer­tigt. Die­ser Gedan­ken­gang hat­te – vor allem wegen des Ein­flus­ses der »Rechts­he­ge­lia­ner« – in der zwei­ten Hälf­te des 19. Jahr­hun­derts außer­or­dent­li­che Bedeu­tung gewon­nen, und letzt­lich übte Hegel eine Wir­kung »auf das poli­ti­sche Den­ken des deut­schen Vol­kes wie kein ein­zi­ger ande­rer Den­ker« aus (Her­mann Hel­ler). Fest­stell­bar blieb das bis in die Zeit des Kai­ser­reichs (Treit­sch­ke: »… daß das Wesen des Staa­tes zum ers­ten Macht, zum zwei­ten Macht und zum drit­ten noch­mals Macht ist«) und der Zwi­schen­kriegs­jah­re (Speng­ler: Staat als »Macht­ein­heit«). Erst nach 1945 hat man unter dem Ein­fluß der ree­du­ca­ti­on, aber auch einer Selbst­kri­tik infol­ge des Miß­brauchs bestimm­ter Aspek­te des Macht­staats­ge­dan­kens, des­sen voll­kom­men zutref­fen­de Ein­sich­ten im Hin­blick auf den »Pri­mat der Außen­po­li­tik« oder das Wesen der »Real­po­li­tik« sys­te­ma­tisch zurück­zu­drän­gen gesucht.

Macht­ver­ges­sen­heit ist ein Begriff, den – wohl in Anleh­nung an Heid­eg­gers »Seins­ver­ges­sen­heit« – der Poli­tik­wis­sen­schaft­ler und Zeit­his­to­ri­ker Hans-Peter Schwarz (geb. 1934) geprägt hat, der 1985 ein Buch mit dem Titel Die gezähm­ten Deut­schen. Von der Macht­be­ses­sen­heit zur Macht­ver­ges­sen­heit ver­öf­fent­lich­te. Der Band erreg­te eini­ges Auf­se­hen, da hier zum ersten­mal seit den sech­zi­ger Jah­ren ein eta­blier­ter Autor die neu­deut­sche Nei­gung gei­ßel­te, poli­ti­sche Rea­li­tä­ten und mit­hin die zen­tra­le Bedeu­tung des Fak­tors »Macht« zu ver­ges­sen. Schwarz, Inha­ber eines Lehr­stuhls an der Uni­ver­si­tät Bonn, gehör­te damals zum Umfeld von Kanz­ler Kohl, wahr­te aber in vie­lem sei­ne poli­ti­sche Unab­hän­gig­keit. Das galt auch in bezug auf das erwähn­te Buch, in dem man zwar wenig wirk­lich Neu­es fand (die Ana­ly­se ähnelt oft sehr stark Armin Moh­lers Was die Deut­schen fürch­ten. Angst vor der Poli­tik – Angst vor der Geschich­te – Angst vor der Macht von 1965!), aber doch eine Posi­ti­ons­be­stim­mung zu sehen hat­te, die ange­sichts des Uto­pis­mus der Frie­dens­be­we­gung einer­seits, der all­ge­mei­nen Ver­zwer­gungs­be­reit­schaft der Deut­schen ande­rer­seits bemer­kens­wer­te Akzen­te setzte.

Der Wil­le zur Macht geht auf Fried­rich Nietz­sche zurück. Unter die­sem Titel erschien 1901 eine Samm­lung von Apho­ris­men aus dem Nach­laß des seit 1889 geis­tig umnach­te­ten und 1900 ver­stor­be­nen Phi­lo­so­phen. Die Her­aus­ge­ber bezo­gen sich dabei auf eine Buch­kon­zep­ti­on Nietz­sches unter die­sem Titel und ord­ne­ten die Tex­te ent­spre­chend an. Ins­be­son­de­re über Umfang und Aus­wahl der Apho­ris­men gab es Streit, man warf den Her­aus­ge­bern, zu denen seit 1906 auch die Schwes­ter gehör­te, vor, Nietz­sches Inten­tio­nen ver­fälscht zu haben. Das stimmt, abge­se­hen von eini­gen Ver­kür­zun­gen und redak­tio­nel­len Ein­grif­fen, nur dann, wenn man über­haupt dar­an zwei­felt, daß Nietz­sche ein sol­ches Buch hät­te publi­zie­ren wol­len (was er jedoch aus­drück­lich vor­hat­te). Ins­ge­samt bringt die Kom­pi­la­ti­on kaum Gedan­ken, die sich nicht auch in sei­nen Spät­schrif­ten (Göt­zen­däm­me­rung, Der Anti­christ und Ecce Homo) fin­den las­sen. Bereits dort taucht das Schlag­wort vom »Wil­len zur Macht« auf, das aller­dings im aus­ge­hen­den 19. Jahr­hun­dert nicht rezi­piert wur­de. Das geschah erst mit der Ent­de­ckung Nietz­sches vor dem Ers­ten Welt­krieg, als sein Werk als ein pro­phe­ti­sches gele­sen wur­de, das die Deka­denz vor­her­ge­sagt hat­te: »Das Leben selbst gilt mir als Instinkt für Wachs­tum, für Dau­er, für Häu­fung von Kräf­ten, für Macht: wo der Wil­le zur Macht fehlt, gibt es Nie­der­gang.« Im »Wil­len zur Macht« steckt die Aner­kennt­nis der star­ken Per­sön­lich­keit, die sich ihren Platz gegen alle Wider­stän­de erobern muß. Gleich­zei­tig steckt in ihm das dyna­mi­sche Moment des gren­zen­lo­sen Vor­wärts­schrei­tens, das weit über die blo­ße Selbst­er­hal­tung und damit auch über das tie­ri­sche Leben hin­aus­geht. Daß damit kein Vol­un­t­a­ris­mus gemeint ist, macht Nietz­sche deut­lich, indem er dem »Wil­len zur Macht« die Leh­re von der »ewi­gen Wie­der­kehr des Glei­chen« zur Sei­te stell­te und Kri­te­ri­en für die Gül­tig­keit von Macht ent­wi­ckel­te. Nietz­sches For­mel hat eine sehr hete­ro­ge­ne Rezep­ti­on erfah­ren, sie reicht von der psy­cho­lo­gi­schen Inter­pre­ta­ti­on als indi­vi­du­el­les Macht­stre­ben über die Erfül­lung im Über­men­schen im Sin­ne der Eman­zi­pa­ti­on (ob der Arbei­ter­klas­se oder der Juden) bis hin zum faschis­ti­schen Ita­li­en, in dem vor allem Juli­us Evo­la dem Schlag­wort eine tran­szen­den­te Sei­te abge­win­nen wollte.

Die For­mel Wis­sen ist Macht fin­det sich erst­mals beim eng­li­schen Phi­lo­so­phen Fran­cis Bacon, der damit aller­dings ganz kon­kret die Macht des Men­schen über die Natur mein­te, die nur durch Wis­sen über sie zu erlan­gen sei: »Wis­sen und Macht des Men­schen fal­len zusam­men, weil Unkennt­nis der Ursa­che [auch] über deren Wir­kung täuscht«. Um das zu unter­strei­chen, wähl­te Bacon durch­aus dras­ti­sche Bil­der, die sei­nen Zeit­ge­nos­sen zei­gen soll­ten, daß Macht nicht meta­phorisch gemeint war. Bacon, der auch Staats­an­walt war, emp­fahl rich­ter­li­che Uner­bitt­lich­keit: Man müs­se die Natur »auf die Fol­ter span­nen«, bis sie ihre Geheim­nis­se preis­ge­be, heißt es in sei­nem 1620 erschie­ne­nen Novum Orga­num. In die­sem inqui­si­to­ri­schen Ver­fah­ren zeigt sich die Macht des­je­ni­gen, der auf die­se Art vor­zu­ge­hen weiß und aus der Natur eine »Skla­vin« macht. Die For­mel »Wis­sen ist Macht« stammt aus Bacons 1597 erschie­ne­nen Reli­giö­sen Medi­ta­tio­nen. Der Hin­ter­grund ist die alt­tes­ta­men­ta­risch garan­tier­te Herr­schaft des Men­schen über die Schöp­fung. Da sie durch den Sün­den­fall ver­lo­ren­ging, muß sie jetzt anders, nicht ledig­lich durch Benen­nen der Din­ge, wie­der­erlangt wer­den. Da Bacon, anders als Alchi­mis­ten und Mys­ti­ker, nicht an eine abso­lu­te Wie­der­ein­set­zung der mensch­li­chen Macht im Sin­ne des Para­die­ses glaub­te, son­dern die Gren­zen des Macht­stre­bens rea­lis­tisch ein­schätz­te, ging von ihm so etwas wie ein Para­dig­men­wech­sel inner­halb des Mensch-Natur-Ver­hält­nis­ses aus. Die Öko­lo­gie­be­we­gung der 1980er Jah­re hat nicht zuletzt in Bacon den Grund allen Übels, wie Natur­aus­beu­tung und Umwelt­ver­schmut­zung, aus­ge­macht. Einen posi­ti­ven Klang hat­te das »Wis­sen ist Macht« bei auf­stre­ben­den Klas­sen, die sich nicht nur über Leis­tung, son­dern auch über Wis­sen, im Sin­ne von Bil­dung, Auf­stieg und Wohl­stand erhoff­ten. Im Deut­schen Reich gab es seit der Grün­dung 1871 inner­halb der Sozi­al­de­mo­kra­tie eine star­ke Ten­denz in die­se Rich­tung, die sich aller­dings weni­ger um die Macht des ein­zel­nen als die der Arbei­ter­klas­se sorgte.

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