Kindheit und Jugend in traditionellen Gesellschaften

pdf der Druckfassung aus Sezession 15/Oktober 2006

sez_nr_151von Hans-Peter Hasenfratz

Als traditionelle Gesellschaften begreift man in der Ethnologie Lager- und Dorfgemeinschaften in wild- und feldbeuterischen, agrarischen und hirtennomadischen Kulturen, deren Zusammenleben durch feste mündliche Tradition („Gedächtniskultur") reguliert ist. Ob germanische Gesellschaften damit adäquat zu verorten sind, lassen wir dahingestellt. Jedenfalls bildeten sie keine antiken Hochkulturen. Schriften waren zwar von ihnen gekannt, auch genutzt, sogar zum Transport traditioneller religiöser Inhalte (Runen!). Aber die Hauptmasse einschlägigen Schrifttums stammt von antiken Autoren oder aus christlichem Umfeld (teils mit politischer, teils mit antiquarisch-gelehrter, teils mit kirchlicher Interessenlage). Über die Spezialisten, denen in der germanischen mündlichen Gedächtniskultur die Traditionsvermittlung anvertraut war, wissen wir wenig oder nichts. Zudem standen die germanischen Gemeinschaften unter erheblichem Migrationsdruck (indogermanische Wanderungen, Völkerwanderung, Wikingerzüge), was die Überbetonung kriegerischer Ideale erklären mag. Der eben beschriebene Sachverhalt rechtfertigt es, daß hier von der „Ethnopädagogik" in „klassischen" traditionellen Gesellschaften zuerst die Rede sein muß - gewissermaßen als „Folie" für Kindheit und Jugend im germanischen Kontext.


Nach ver­brei­te­ter tra­di­tio­nel­ler Anschau­ung von Zeu­gung und Emp­fäng­nis wird beim Geschlechts­ver­kehr das müt­ter­li­che Mens­tru­al­blut durch das väter­li­che Sper­ma zum Koagu­lie­ren gebracht (des­halb das Aus­blei­ben der Regel). „Koagu­la­ti­ons­re­sul­tat” ist der kind­li­che Embryo. Durch fort­ge­setz­ten Ver­kehr mit der Schwan­ge­ren, durch „Begie­ßen” der Frucht, erhält der Fötus sei­ne Vital­see­le. Eine wei­te­re See­le, die Exkur­si­ons­see­le, kommt dem wer­den­den Kind meist aus dem Rei­che der Ahnen zu, indem sie wäh­rend der Schwan­ger­schaft bei einer güns­ti­gen Gele­gen­heit (etwa beim Baden der Schwan­ge­ren in einem Gewäs­ser: die Wör­ter „See­le” und „See” sind ety­mo­lo­gisch ver­wandt) in den Mut­ter­leib ein­dringt und sich im beleb­ten Fötus ein­nis­tet. Damit wäre der Mensch (Vital­see­le = Leben; Exkur­si­ons­see­le = Ich-Bewußt­sein; von wei­te­ren See­len­vor­stel­lun­gen sehen wir ab) bio­lo­gisch komplett.
Aber Mensch­sein hängt für tra­di­tio­nel­le Gesell­schaf­ten nicht an der Bio­lo­gie. Tote blei­ben Mit­glie­der der Gemein­schaft, Men­schen, wenn sie von ihr ritu­ell kor­rekt bestat­tet wur­den. Leben­de wer­den erst zu Men­schen, wenn sie durch ein Adop­ti­ons­ri­tu­al Mit­glie­der der Gemein­schaft gewor­den sind: Umar­mung durch den Vater, Schoß-Set­zung, Über­gie­ßen mit Was­ser, Namen­ge­bung und ande­res mehr. Vor­her kön­nen sie beden­ken­los „ent­sorgt”, aus­ge­setzt wer­den. Grün­de, den klei­nen Lebe­we­sen die ritu­el­le Aner­ken­nung als Men­schen zu ver­wei­gern, sind etwa Miß­wuchs, Viel­ge­burt (Zwil­lin­ge gel­ten oft als Resul­tat von Mehr­ver­kehr der Mut­ter; häu­fig läßt man auch nur das Kräf­ti­ge­re von bei­den am Leben).

Die Vital­see­le (Lebens­kraft) des Klein­kin­des ist noch schwach. Sie kann vom Leib abstrah­len, durch Kör­per­öff­nun­gen und ‑aus­schei­dun­gen abflie­ßen, was man durch Bebän­de­rung und Umschnü­rung ver­hin­dert; das „Wickel­kind” erin­nert noch an die­sen Zusam­men­hang. Ver­brauch­te Lebens­en­er­gie muß durch kraft­hal­ti­ge Nah­rung ersetzt wer­den. Als die Kraft­nah­rung „der Wahl” gilt Mut­ter­milch (die Still­zeit kann bis zu fünf Jah­re wäh­ren); dane­ben tre­ten bald Kör­ner, zu Brei zer­sto­ßen und ver­kocht (sie ent­hal­ten beson­ders viel Vita­li­tät, weil aus ihnen aus­ge­wach­se­ne Pflan­zen ent­ste­hen kön­nen). Auch bestimm­te Talis­ma­ne (aus Kno­chen, Haar, Stei­nen), dem Kind umge­hängt, füh­ren ihm Vita­li­tät zu. Die Exkur­si­ons­see­le, aus dem Bereich der Ahnen stam­mend, ist im Klein­kind noch nicht fest ver­an­kert. Oft ver­läßt sie den klei­nen Leib und weilt bei den Ihren im Jen­seits: dann schläft es. Damit die Exkur­si­ons­see­le wie­der zurück­kehrt, darf sie nicht erschreckt wer­den: Lärm und Streit sind tabu. Lie­be­vol­le Zuwen­dung läßt sie am ehes­ten zum dau­er­haf­ten Auf­ent­halt im Leib und bei den Leben­den bewe­gen. Wenn sich am Schä­del die Haupt­fon­ta­nel­le geschlos­sen hat, hält man die Gefahr, daß die Exkur­si­ons­see­le defi­ni­tiv ent­weicht und das Kind stirbt, erst ein­mal für gebannt. Um das Kind vor dem Ein­fluß böser Geis­ter zu schüt­zen, die die Kennt­nis sei­nes Namens zu Scha­den­zau­ber miß­brauchen könn­ten, ver­heim­licht man oft den wirk­li­chen Namen (Rum­pel­stilz­chen-Effekt!) und ruft es (eini­ge Zeit) mit einem Deck­na­men, der die Unheils­macht irre­führt oder ver­grault („Fleisch­flie­ge”, „Keh­richt”).
Bis etwa zum 5. Lebens­jahr (Ent­wöh­nung!) blei­ben die Kin­der in der Obhut der Frau­en­welt. Von nun an begin­nen die Kna­ben sich aus dem „weib­li­chen Dunst­kreis” zu lösen, schlie­ßen sich den Män­nern an. Bei­de Geschlech­ter neh­men (ent­spre­chend ihren Kräf­ten und Mög­lich­kei­ten) teil an den geschlechts­spe­zi­fi­schen Tätig­kei­ten der Erwach­se­nen, die sie bis zum Über­tritt ins Erwach­se­nen­da­sein beherr­schen müssen.
Die­ser Über­tritt erfolgt, ritu­ell streng kon­trol­liert und von den Erwach­se­nen gesteu­ert, durch eine Initia­ti­on. Wie­der­um sind es nicht bio­lo­gi­sche Daten (Muta­ti­on, Men­ar­che), die den Über­gang vom Jugend­al­ter in den Erwach­se­nen­sta­tus mar­kie­ren, son­dern das Ritu­al. Es beinhal­tet: Abson­de­rung von der Alters­klas­se der Jugend­li­chen, Geschlechts­dif­fe­ren­zie­rung durch Beschnei­dung (Vor­haut, Kli­to­ris), Ein­wei­sung in die Tra­di­tio­nen der Erwach­se­nen­welt, eksta­ti­sche Erfah­rung von Tran­szen­denz, Mut­pro­ben (unter Umstän­den das Töten eines Stam­mes­frem­den, das Ver­zeh­ren von Men­schen­fleisch), fest­li­che Auf­nah­me in den Kreis der Erwach­se­nen, oft ers­ter Geschlechts­ver­kehr und sofor­ti­ge Ver­hei­ra­tung, oft Ein­zug ins Män­ner­haus, wo die Jung­ge­sel­len gemein­sam leben und den krie­ge­ri­schen Schutz der Gemein­schaft über­neh­men, bevor sie in den Ehe­stand treten.
Initia­ti­ons­ri­tua­le sta­bi­li­sie­ren tra­di­tio­nel­le Gesell­schaf­ten, indem sie die jugend­li­che „Ado­les­zenz­kri­se” mit ihrer „Neo­phi­lie” (Neue­rungs­sucht) dra­ma­tisch aus­agie­ren und damit früh­zei­tig ent­schär­fen. Denn in tra­di­tio­nel­len Gesell­schaf­ten sind es die älte­ren Erwach­se­nen, die mit ihrer Kennt­nis von Über­le­bens­stra­te­gien und von über­le­bens­wich­ti­gen Tra­di­tio­nen den Fort­be­stand der gan­zen Gemein­schaft garantieren.

Quel­len, die uns über Jugend und Kind­heit bei den Ger­ma­nen berich­ten, stam­men mehr­heit­lich aus dem nord­ger­ma­ni­schen Bereich (Sagas, Edda). Eine gewis­se Glo­ri­fi­zie­rung krie­ge­ri­scher Idea­le mag auf die sit­zen­de Lebens­wei­se nost­al­gi­scher Klos­ter­schrei­be­rei zurück­ge­hen (Saxo Gram­ma­ti­cus). Das Weni­ge, was wir aus Taci­tus wis­sen, stimmt im Wesent­li­chen mit den ande­ren Quel­len über­ein. Die tacit­ei­sche Bewun­de­rung für die krie­ge­ri­schen Tugen­den der Ger­ma­nen ent­springt dem päd­ago­gi­schen Bemü­hen, sei­nen Römern vor­zu­hal­ten, wie sie selbst einst waren und wie­der sein müß­ten. His­to­risch zutref­fend dürf­te der krie­ge­ri­sche „Migra­ti­ons­hin­ter­grund” aller Quel­len zu Kind­heit und Jugend der von ihnen geschil­der­ten Per­so­nen sein.
Wel­cher „Migra­ti­ons­druck” auf Kind­heit und Jugend zur Zeit der Wikin­ger­zü­ge las­te­te, illus­triert eine Epi­so­de aus einer Islän­der-Saga des 13. Jahr­hun­derts. Die Sze­ne spielt im 11. Jahr­hun­dert; ein Vater schilt sei­nen Sohn einen fau­len Nest­ho­cker: „Anders treiben’s heu­te die jun­gen Män­ner als in mei­ner Jugend … Das war der gro­ßen Her­ren Art, … unse­res­glei­chen, auf Kriegs­fahrt zu lie­gen und sich Reich­tum und Ruhm zu erkämp­fen. Und die Beu­te soll­te nicht zum Erbe geschla­gen wer­den und der Sohn sie nicht nach dem Vater über­neh­men, son­dern sie soll­te neben den Toten in den Grab­hü­gel gelegt wer­den. Und wenn nun auch die Söh­ne die Höfe beka­men, so konn­ten sie sich doch nicht hal­ten … Sie müß­ten sich selbst und ihre Man­nen in Wag­nis und Wikings­fahrt dran­set­zen und sich Reich­tum und Ruhm erstrei­ten, einer nach dem andern, und so tra­ten sie in ihrer Ahnen Fuß­spur.” Das heißt doch: Der Toten­teil, den der Vater mit ins Grab nimmt (Gold, Sil­ber, Wert­ge­gen­stän­de), ist so groß, daß der ver­erb­te Rest (der Grund­be­sitz und etwas zuge­hö­ri­ge Fahr­ha­be) den Nach­kom­men kei­ne aus­rei­chen­de Grund­la­ge zum Leben bie­tet, wodurch sie ihrer­seits gezwun­gen sind, mit gleich­alt­ri­gen Schick­sals­ge­nos­sen auf Beu­te­zü­ge, Wiking­fahr­ten, zu gehen und auf die­se Art Ver­mö­gen zu erwer­ben. Und da ihnen das so Erwor­be­ne (Erbeu­te­te!) mit ins Grab folgt, ver­er­ben sie ihre Lebens­wei­se auf die fol­gen­de Gene­ra­ti­on und so fort. Damit mag der Hin­ter­grund skiz­ziert sein, auf dem sich uns Kind­heit, Jugend und Initia­ti­on der Nord­ger­ma­nen vor ihrer Chris­tia­ni­sie­rung dar­stellt. Über Ent­spre­chen­des zum weib­li­chen Geschlecht schwei­gen die Quellen.
Mit der blo­ßen Geburt ist ein Neu­ge­bo­re­nes noch nicht Mit­glied der Gemein­schaft (Fami­lie, Sip­pe). Das bewirkt erst ein beson­de­res Adop­ti­ons­ri­tu­al: Das Kind wird vom Erd­bo­den auf­ge­nom­men, dem Vater auf die Knie gesetzt (Schoß-Set­zung), mit Was­ser besprengt (Was­ser­wei­he). Es erhält einen Namen und zur „Befes­ti­gung des Namens” (nafn-festr) ein Geschenk. Geschen­ke bin­den Geber und Beschenk­te dau­er­haft anein­an­der, denn ein Geschenk ent­hält „See­le” von dem, der gibt. Oft erhält das Kind den Namen des ver­stor­be­nen Groß­va­ters; denn man dach­te sich im Kind den­je­ni­gen Ver­stor­be­nen wie­der­ge­bo­ren (endr-bor­inn), des­sen Name das Neu­ge­bo­re­ne erhält („Enkel” ist eine Ver­klei­ne­rungs­form von „Ahn” und bedeu­tet „klei­ner Ahn”).
Solan­ge das Ritu­al noch nicht voll­zo­gen ist, kann das Neu­ge­bo­re­ne ohne wei­te­res aus­ge­setzt wer­den. Auch hier ist Mehr­ge­burt uner­wünscht weil unter dem Ver­dacht müt­ter­li­chen Mehr­ver­kehrs (oft läßt man aber auch das Kräf­ti­ge­re von Zwil­lin­gen leben). Das Recht auf Kin­des­aus­set­zung hat­ten sich die Islän­der bei der Ein­füh­rung des Chris­ten­tums bezeich­nen­der­wei­se aus­drück­lich vorbehalten.

Bei der nega­ti­ven Ein­stel­lung der Ger­ma­nen zu dem, was wir „Arbeit für ande­re” nen­nen und der posi­ti­ven Ein­schät­zung von Krieg und Beu­te (das alt­is­län­di­sche Pen­dant zu unse­rem Wort „Arbeit” ist vin­na – „gewin­nen”, obsie­gen, erobern) wer­den wir uns nicht wun­dern, wenn Kin­der (Kna­ben) dann als beson­ders ver­hei­ßungs­voll gal­ten, wenn sie sprech­fau­le Nichts­tu­er („Aschen­ho­cker”) waren, die kei­nen Fin­ger rühr­ten, in Haus und Hof mit­zu­hel­fen, oder gar schon „im zar­ten Alter” einen oder meh­re­re Men­schen (Män­ner) erschlu­gen, was ihnen den beson­de­ren Stolz der Mut­ter ein­trug. Mit zwölf Jah­ren war der Kna­be auf Island mün­dig und durf­te bewaff­net zum Thing rei­ten. Damit enden Kind­heit und Jugend­al­ter. Der mün­di­ge und waf­fen­fä­hi­ge jun­ge Mann war nun frei, sich der Gefolg­schaft eines Mäch­ti­gen anzu­schlie­ßen oder Wikin­gern, wozu ihn rei­che Eltern mit einem Schiff aus­stat­te­ten. Er ver­brach­te also eini­ge Jah­re auf Heer­fahrt, sei es im Diens­te eines Königs, sei es auf pri­va­ten Wikin­ger­zü­gen (sprich: Raub­zü­gen). In bei­den Fäl­len leb­te er krie­ge­risch, män­ner­bün­disch orga­ni­siert, ero­tisch frei­zü­gig (Ver­ge­wal­ti­gung, Mäd­chen-bzw. Frau­en­raub und ‑han­del). Hat­te er genug Beu­te­an­teil oder Raub- und Plün­der­gut zusam­men, kehr­te er zum väter­li­chen Hof zurück oder erwarb sich selbst einen und hei­ra­te­te. Er konn­te seß­haft wer­den, besaß er doch nun eine öko­no­mi­sche Basis, die ihn von einer väter­li­chen Erb­schaft unab­hän­gig mach­te (deren Toten­teil ihm vor­ent­hal­ten blieb). Gele­gent­lich betei­lig­te er sich auch jetzt noch an Kriegs- oder Wiking­fahr­ten außer Lan­des, wo er sei­ne krie­ge­ri­sche Erfah­rung an Jün­ge­re wei­ter­ver­mit­teln konnte.
Gefolg­schaft und Wikin­ger­ban­den waren, wie gesagt, män­ner­bün­disch orga­ni­siert. Unter „Män­ner­bund” soll hier ein sip­pen­über­grei­fen­des Sys­tem sozia­ler Bin­dung ver­stan­den wer­den, das die mün­di­gen, waf­fen­fä­hi­gen Jung­män­ner zu einer Kult- und Lebens­ge­mein­schaft zusam­men­schließt und durch initia­to­ri­sches Auf­nah­me­ri­tu­al kon­sti­tu­iert wird. Die Initia­ti­ons- und Kult­gott­heit ist Odin: „Hän­ge­gott” (han­ga-guð) und, als Kriegs- und Toten­gott, Anfüh­rer des „wil­den Hee­res”. Durch Schein­hän­gen (Hän­gen bis zur Bewußt­lo­sig­keit) und Speer­mer­kung (Speer­stich) wird der Initi­and Eigen­tum Odins und Ange­hö­ri­ger sei­ner eksta­ti­schen „wil­den Jagd”. Im Män­ner­bund erlernt er die Eksta­se­tech­nik der Ber­serkerwut (ber­serks-gangr), die ihn (auf bestimm­te Zeit) unver­wund­bar durch Feu­er und Eisen macht und ihm die Kampf­ei­gen­schaf­ten eines wüti­gen Bären oder rei­ßen­den Wol­fes ver­leiht. Der krie­ge­ri­sche Män­ner­bund ver­schwört die Kult­ge­nos­sen zu Waf­fen­brü­der­schaft in Wikin­ger­zug oder Gefolg­schaft, stellt die Eli­te­trup­pe bei krie­ge­ri­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen von sip­pen­über­grei­fen­dem Inter­es­se und inter­ze­diert, wenn sip­pen­über­grei­fen­de Rechts­me­cha­nis­men ver­sa­gen oder fami­lis­ti­scher Par­ti­ku­la­ris­mus über­bor­det, ist also Trä­ger der Rügejustiz.
Am „Bei­spiel der Ger­ma­nen” kon­sta­tier­ten wir eine Ver­schie­bung in der Wer­tig­keit der Alters­stu­fen. Waren für die „seden­tä­re” tra­di­tio­nel­le Gesell­schaft die Alten und ihre Tra­di­tio­nen Garan­ten für das Über­le­ben der Gemein­schaft, so wer­den es im „komi­ta­ti­ven” (gefolg­schaft­lich ori­en­tier­ten) Migran­ten­ver­band die jun­gen Kämp­fer mit ihrer Mobi­li­tät und Schlag­kraft. Alten­tö­tung ist bezeugt, und es heißt nun: „Jun­gen Baum soll auf man zie­hen, alten fällen.”
Es steht zu hof­fen, daß eine ähn­li­che Wer­te­ver­schie­bung von Alt zu Jung heu­te einen Kul­mi­na­ti­ons­punkt erreicht hat und man sich auf die Funk­ti­on von Über­lie­fe­run­gen zurück­zu­be­sin­nen beginnt: man braucht die Welt nicht immer neu erfinden.

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