Kein Fall Fritjof Meyer

pdf der Druckfassung aus Sezession 6 / Juli 2004

sez_nr_6von Olaf Rose

Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges erfuhr man in Lexika über Auschwitz (poln.: Oswiecim) nur, daß es sich um eine galizische Kleinstadt am Einfluß der Sola in die Weichsel handelt, mit einem Knotenpunkt an der Nordbahnlinie Wien-Krakau, einem Bezirksgericht, einem Hauptzollamt und einem Zinkwalzwerk. Auffallend war vielleicht, daß es mehr als 50 Prozent jüdische Bewohner beherbergte.

Nach den pol­ni­schen Tei­lun­gen war es Öster­reich zuge­schla­gen wor­den. Für die Sol­da­ten der K.u.K.-Armee hat­te man am Stadt­rand zu bei­den Sei­ten einer lan­gen Pap­pel­al­lee eine Rei­he roter Back­stein-Kaser­nen errich­tet. Im Zwei­ten Welt­krieg geriet Ausch­witz erneut unter deut­sche Herr­schaft. Unter Ver­wen­dung der ehe­ma­li­gen Kaser­nen­ge­bäu­de wur­de dort ein Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger ein­ge­rich­tet, auch Arbeits­la­ger für die nahe­ge­le­ge­ne kriegs­wich­ti­ge Indus­trie gehei­ßen. Im Juli 1944 betrug die Gesamt­zahl der im Stamm- und in allen Neben­la­gern fest­ge­hal­te­nen Gefan­ge­nen 155168 Personen.
Ende Janu­ar 1945 erober­te die Sowjet­ar­mee das Gelän­de, nutz­te das Lager noch eine Wei­le für ihre deut­schen Gefan­ge­nen und lös­te es dann auf. Die Welt nahm von der erneu­ten Rück­kehr des Städt­chens nach Polen zunächst kaum Notiz. Obwohl man „nur“ eini­ge Tau­send Sie­che fand – die ande­ren Gefan­ge­nen waren in so genann­ten Hun­ger­mär­schen kurz vor Auf­lö­sung des Lagers von den Wach­mann­schaf­ten her­aus­ge­trie­ben wor­den – zähl­ten die Sowjets jedoch in Ausch­witz vier Mil­lio­nen Ermor­de­ter. Die­ser Umstand nun mach­te Ausch­witz zur Meta­pher des abso­lut und unvor­stell­bar Bösen, die Opfer­zahl wur­de für eine Zeit lang kanonisch.
Im Mai 2002 erschien sehr zum Erstau­nen eini­ger Hun­dert Ost­eu­ro­pa­his­to­ri­ker und –poli­to­lo­gen in der Zeit­schrift Ost­eu­ro­pa ein Arti­kel von Frit­jof Mey­er: Die Zahl der Opfer von Ausch­witz. Neue Erkennt­nis­se durch neue Archiv­fun­de. Einen beson­de­ren Anlaß für die Ver­öf­fent­li­chung gab es nicht: Es stand kein Jah­res­tag an, auch wur­den kei­ne wis­sen­schaft­li­che Kon­tro­ver­se und kei­ne öffent­li­che poli­ti­sche Debat­te geführt. Frit­jof Mey­er, Jahr­gang 1932, wur­de den Lesern als Diplom DHP, Diplom-Poli­to­lo­ge und Diplom-Kame­ra­list vor­ge­stellt. Was der Sache eine beson­de­re Bedeu­tung gab: Mey­er arbeit als Lei­ten­der Redak­teur des Ham­bur­ger Jour­nals Der Spie­gel.
Der für das Res­sort Aus­land ver­ant­wort­li­che Jour­na­list – kein aus­ge­bil­de­ter His­to­ri­ker – war zuvor noch nie mit Ver­öf­fent­li­chun­gen zum welt­weit wohl hei­kels­ten zeit­ge­schicht­li­chen The­ma in Erschei­nung getre­ten. Gleich­wohl kann man davon aus­ge­hen, daß er sich über das eng­ma­schi­ge Netz aus juris­ti­schen, poli­ti­schen und gesell­schaft­li­chen Fall­stri­cken bewußt war, mit dem er es in sei­ner Beschäf­ti­gung mit den Opfer­zah­len zu tun bekom­men wür­de. Mey­er wird gewußt haben, daß vie­le His­to­ri­ker, Jour­na­lis­ten und ande­re Per­so­nen Stel­le, Pen­si­on und Repu­ta­ti­on ver­lo­ren haben oder sogar Erfah­run­gen mit dem poli­ti­schen Straf­voll­zug machen muß­ten, weil sie Zwei­fel an der Grö­ßen­ord­nung des Holo­caust ange­mel­det hatten.
Des­sen unge­ach­tet nahm Mey­er gleich zu Beginn sei­nes Auf­sat­zes das Ergeb­nis vor­weg: „Vier Mil­lio­nen Opfer im natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Arbeits- und Ver­nich­tungs­la­ger Ausch­witz-Bir­ken­au zähl­te 1945 die sowje­ti­sche Unter­su­chungs­kom­mis­si­on, ein Pro­dukt der Kriegs­pro­pa­gan­da. Lager­kom­man­dant Höß nann­te unter Druck drei Mil­lio­nen und wider­rief. … Ein Schlüs­sel­do­ku­ment, das Aus­kunft gibt über die Kapa­zi­tät der Kre­ma­to­ri­en von Ausch­witz-Bir­ken­au, ist jetzt auf­ge­fun­den wor­den. Zu deren Nut­zungs­dau­er ist zugleich eine Aus­sa­ge des Lager­kom­man­dan­ten Höß ans Licht gekom­men. In Ver­bin­dung mit den vor­han­de­nen, aber weit­hin unbe­ach­tet geblie­be­nen Unter­la­gen über die in die­ses Lager Ein­ge­lie­fer­ten läßt sich nun genau­er berech­nen, wie vie­le Men­schen in Ausch­witz ermor­det wur­den. Um es gleich vor­weg zu neh­men: Eine hal­be Mil­li­on fiel dem Geno­zid zum Opfer.“ Von die­sen, so stell­te Mey­er im wei­te­ren Ver­lauf sei­ner Berech­nun­gen fest, waren 356000 Juden.
Zehn Sei­ten genü­gen Mey­er, um eine Zusam­men­fas­sung der For­schungs­de­bat­te der letz­ten Jah­re zu geben und sei­ne eige­ne Revi­si­on der Opfer­zah­len dar­zu­le­gen. Mey­er macht deut­lich, daß die zunächst kano­ni­sche Zahl der Opfer in Ausch­witz bereits mehr­mals revi­diert wur­de und zumin­dest unter Wis­sen­schaft­lern seit lan­gem nicht mehr Stand der For­schung ist. Von den ursprüng­lich gezähl­ten vier Mil­lio­nen blie­ben in Lexi­ka zunächst 2,5 Mil­lio­nen und in Stan­dard­wer­ken (bei­spiels­wei­se in der Enzy­klo­pä­die des Holo­caust) über eine Mil­li­on Opfer übrig, die Gedenk­ta­fel in Ausch­witz wur­de ent­spre­chend geän­dert. Pol­ni­sche Ausch­witz-His­to­ri­ker spra­chen dann von einer Mil­li­on Toten, und For­schern wie Jean Clau­de Pres­sac und Robert Jan van Pelt gehen heu­te von 631000 bis 711000 Toten aus, Zah­len, die auch der Lei­ter des Ausch­witz-Muse­ums, Fran­tis­zek Piper, für zutref­fend hält. Den­noch sahen sich Pres­sac und van Pelt gele­gent­lich mit dem Vor­wurf kon­fron­tiert, revi­sio­nis­tisch gear­bei­tet zu haben.

Ähn­li­ches war für die Aus­ein­an­der­set­zung mit Mey­ers Text zu erwar­ten. Jedoch geschah etwas Ver­blüf­fen­des: Die Medi­en, sonst für jede Schlag­zei­le dank­bar, pran­ger­ten Mey­er nicht als neu­en Holo­caust­ver­harm­lo­ser oder ‑leug­ner an. Auch der Zen­tral­rat der Juden warn­te nicht vor Mey­er, weil die­ser damit die Opfer ver­höhnt habe. Und auch der Spie­gel sah sich zu kei­ner „Haus­mit­tei­lung“ ver­an­laßt. Die Umstän­de die­ser Ver­öf­fent­li­chung war­fen zahl­rei­che Fra­gen auf, die bis heu­te nicht beant­wor­tet wurden.

(1) War­um beschäf­tig­te sich aus­ge­rech­net Frit­jof Mey­er mit die­sem hoch­bri­san­ten Thema?
(2) War­um ver­öf­fent­lich­te Mey­er sei­nen Auf­satz in Ost­eu­ro­pa, einer Zeit­schrift also, die sich sonst kaum mit dem Holo­caust befaßt und eine Auf­la­ge von viel­leicht 1000 Exem­pla­ren hat?
(3) War­um publi­zier­te er – wenn es schon eine wis­sen­schaft­li­che Fach­zeit­schrift sein soll­te – nicht in den für die­se The­men­stel­lung zustän­di­gen Vier­tel­jahrs­hef­ten für Zeit­ge­schich­te?
(4) War­um bot er sei­nen Sen­sa­ti­ons­be­fund nicht ein­fach sei­nem Haus­blatt, dem Spie­gel, an, der sich nie scheu­te, Ausch­witz zur Titel­ge­schich­te zu erhe­ben? Die Num­mern 3 / 1979 (Ver­nich­tungs­la­ger Ausch­witz. Häft­ling Nr. 290 berich­tet) und 4 / 1995 (Ausch­witz. Die letz­ten Tage) waren nicht die ein­zi­gen Spiegel-Auschwitztitel.
(5) Wel­che Grün­de bewo­gen den Vor­stand der „Deut­schen Gesell­schaft für Ost­eu­ro­pa­kun­de“, deren Prä­si­den­tin Prof. Dr. Rita Süß­muth ist, ein sol­ches The­ma aus­ge­rech­net in ihrem Organ zu ver­öf­fent­li­chen? Die­ser Auf­satz wird nicht nur von den drei Redak­teu­ren, son­dern mit Sicher­heit auch jedem der neun ande­ren Vor­stands­mit­glie­der (sechs Pro­fes­so­ren und drei pro­mo­vier­te Hoch­schul­do­zen­ten) vor­ge­le­gen haben, und es ist kaum anzu­neh­men, daß ihnen die Bri­sanz die­ses The­mas und die dar­aus mög­li­cher­wei­se erwach­sen­den Kon­se­quen­zen nicht bekannt gewe­sen wären.

Nach­dem der Arti­kel ver­öf­fent­licht war, hat kei­ne Tages- oder Wochen­zei­tung, kein Maga­zin, kein Radio­sen­der und auch kein Fern­seh­ka­nal es für Wert befun­den, die Ergeb­nis­se Mey­ers dem Publi­kum zu prä­sen­tie­ren oder sie in Fra­ge zu stel­len. Eine Zeit­lang war es sogar schwie­rig, in Uni­ver­si­täts­bi­blio­the­ken eine Ori­gi­nal­num­mer der Mai-Aus­ga­be von Ost­eu­ro­pa zu erhal­ten; ent­we­der war das Heft mona­te­lang aus­ge­lie­hen oder vor­ge­merkt oder der Jahr­gang befand sich gera­de beim Buch­bin­der. Zu den oben gestell­ten Fra­gen stößt also nun eine wei­te­re: War­um hat nicht ein ein­zi­ger Jour­na­list, nicht ein­mal ein Wis­sen­schaft­ler die­ses The­ma auf­ge­grif­fen und zu den umwäl­zen­den Aus­füh­run­gen Mey­ers Stel­lung bezogen?
Sven Felix Kel­ler­hoff, Lei­ten­der Redak­teur der Welt, bil­de­te eine rühm­li­che Aus­nah­me, wenn er in sei­nem Blatt Mey­er vor­wurfs­voll­kopf­schüt­telnd die Levi­ten las: Die „unbe­lehr­ba­ren Ausch­witz-Leug­ner“ war­te­ten doch nur auf eine Bestä­ti­gung „des ihrer Ansicht nach gelenk­ten ‚Medi­en- und Wis­sen­schafts­ap­pa­rats‘“. Mey­er habe durch sei­ne Aus­füh­run­gen den fal­schen Freun­den in die Hän­de gespielt.
Nun steht außer Zwei­fel, daß der größ­te mora­li­sche Scha­den, die fast täg­lich nie­der­sau­sen­de „Ausch­witz-Keu­le“ (Mar­tin Wal­ser), aus der juris­ti­schen Offen­kun­dig­keit des sin­gu­lä­ren Ver­bre­chens „Holo­caust“ ihre Legi­ti­ma­ti­on zieht. Die Unver­gleich­bar­keit des Ver­bre­chens liegt auch in der schie­ren Zahl der Opfer des ver­such­ten Geno­zids, und Vor­stel­lun­gen davon, was an einem Ort gesche­hen muß, damit vier Mil­lio­nen Men­schen in rascher Fol­ge getö­tet wer­den könn­ten, füh­ren tat­säch­lich stets ins nicht faß­ba­re Grauen.
Es wäre des­halb nicht unmo­ra­lisch, der Freu­de über die Tat­sa­che Aus­druck zu ver­lei­hen, daß 3644000 Juden weni­ger umge­kom­men sein könn­ten als bis­lang ange­nom­men, und daß damit „die Dimen­si­on des Zivi­li­sa­ti­ons­bruchs end­lich in den Bereich des Vor­stell­ba­ren“ rück­te, wie Mey­er in sei­ner Ein­lei­tung schreibt. Auch könn­te sich Erleich­te­rung dar­über ver­brei­ten, daß die Ver­bre­chen der Deut­schen ein wesent­lich gerin­ge­res Aus­maß hat­ten, als die feind­li­che Kriegs­pro­pa­gan­da Glau­ben machen woll­te. Doch nichts der­glei­chen geschah.
Auch von Rita Süß­muth, der Prä­si­den­tin der „Deut­schen Gesell­schaft für Ost­eu­ro­pa­kun­de“, kam kei­ne Stel­lung­nah­me. Süß­muth muß zwin­gend von Mey­ers Auf­satz Kennt­nis gehabt haben, und letzt­lich hät­te sie nur die Wahl zwi­schen zwei Hand­lun­gen gehabt: bei einer Ableh­nung der Erkennt­nis­se kon­se­quen­ter­wei­se eine Anzei­ge gegen den Autor wegen der Ver­harm­lo­sung des Holo­caust und damit die Ein­lei­tung eines staats­an­walt­li­chen Ermitt­lungs­ver­fah­rens; bei einer Bil­li­gung aber die Anre­gung einer breit geführ­ten Debatte.
Eine pro­gnos­ti­zier­te Reak­ti­on jedoch trat ein: Der Arti­kel von Frit­jof Mey­er wur­de in der natio­nal-revi­sio­nis­ti­schen Sze­ne bekannt und mach­te die Run­de. Vie­le in- und aus­län­di­sche His­to­ri­ker, Poli­to­lo­gen, Juris­ten, Che­mi­ker und
Publi­zis­ten, die fern­ab eigent­li­cher Öffent­lich­keit in geäch­te­ten Klein­ver­la­gen oder in Sami­s­dat-Auf­la­gen ähn­li­che The­sen ver­tre­ten hat­ten, waren des­we­gen mit dem Gesetz in Kon­flikt gekom­men, ver­ur­teilt, finan­zi­ell rui­niert oder gar inhaf­tiert worden.

Sie erkann­ten in Mey­er nun einen Kron­zeu­gen des Estab­lish­ments und ver­brei­te­ten sei­nen Auf­satz in Kopie oder in Nach­dru­cken. Die­se wur­den kom­men­tiert und – oft mit Begleit­schrei­ben ver­se­hen – Par­la­men­ta­ri­ern, Hoch­schul­leh­rern, Jour­na­lis­ten und poli­ti­schen­Mul­ti­pli­ka­to­ren geschickt. Und die von man­chen die­ser Per­so­nen auf­ge­wor­fe­nen Fra­gen, von denen vie­le im Inter­net kursierten,schienen eine Ant­wort erfor­der­lich zu machen, denn die mora­li­sche Ent­rüs­tung, die aus ihnen­er­sicht­lich wur­de, ist alar­mie­rend. Hier nur ein Bei­spiel eines Lehrers:
„Jahr­zehn­te hin­durch hat­te ich das immer­voll­stän­di­ger und sata­ni­scher wer­den­de Bild des Ver­bre­chens geglaubt, das in der Dimen­si­on sei­nes­au­ßer­mensch­li­chen Grau­ens in der gesam­ten­Mensch­heits­ge­schich­te sei­nes­glei­chen nicht fin­detund für das in den sieb­zi­ger Jah­ren sich das­so infer­na­lisch sug­ges­ti­ve Wort Holo­caust ein­bür­ger­te. Im letz­ten Traum hät­te ich nicht für mög­lich gehal­ten, daß eines ange­sichts so beschrie­be­nen­Ge­sche­hens Lüge auch nur denk­bar sei. Ich fühl­te mich ver­pflich­tet, unse­ren Kin­dern und mei­nen Schü­lern die­ses Grau­en vor die­See­le zu füh­ren, damit sie gewapp­net sei­en, falls jemals Men­schen sich anschick­ten, der­ar­ti­ges zuwiederholen …“.
Sol­che Reak­tio­nen waren der Grund für den bereits erwähn­ten Arti­kel, den Sven Felix Kel­ler­hoff in der Welt am 28. August 2002 unter­dem Titel Links­li­be­ra­ler Kron­zeu­ge für Holo­caust-Leug­ner ver­öf­fent­lich­te. Da der Jour­na­li­stim Grun­de nicht in der Lage war, Mey­er sach­lich­zu wider­le­gen, beschul­dig­te er ihn bei all­er­zu­ge­stan­de­nen Wert­schät­zung, Rechts­extre­men und Neo­na­zis mit sei­ner Argu­men­ta­ti­on eine Steil­vor­la­ge gelie­fert zu haben und mach­te im Unter­ti­tel dar­aus den „Fall des ange­se­he­nen Jour­na­lis­ten Frit­jof Mey­er“. Kel­ler­hoff räum­te am Ende sei­ner Phil­ip­pi­ka ein: Frit­jof Mey­er ist ein ehren­wer­ter Mann. Aller­dings hat er den rechts­ra­di­ka­len „Geschichts­re­vi­sio­nis­ten“ unbe­ab­sich­tigt den klei­nen Fin­ger gereicht – und nun ver­ein­nah­men sie ihn. Da hilft es auch nicht, daß sein Auf­satz an sich gut gemeint war.
Am 9. Sep­tem­ber 2002 erhielt Mey­er Gele­gen­heit für eine kur­ze Replik in den Leser­brief­spal­ten der Welt. Artig bedank­te sich der „gestan­de­ne Anti­fa­schist“ bei Kel­ler­hoff, daß die­ser sei­ne Aus­füh­run­gen „im Wesent­li­chen kor­rekt wie­der­ge­ge­ben hat“. Außer­dem begrün­det er, war­um er David Irving für einen „als erfolg­rei­chen Recher­cheur aus­ge­wie­se­nen Autor“ bezeich­net habe. Die Debat­te wur­de auf die­sem inhalt­lich belang­lo­sen Niveau kurio­ser­wei­se im Inter­net auf den Sei­ten des IGDR (Infor­ma­ti­ons­dienst gegen Rechts­extre­mis­mus) geführt. Dort bezog Mey­er auch Stel­lung zu einem umfang­rei­chen Auf­satz von Fran­tis­zek Piper, dem Lei­ter des Ausch­witz-Muse­ums, der Mey­er in meh­re­ren Punk­ten unsau­be­re Recher­che und fal­sche Schluß­fol­ge­run­gen vor­warf. Mey­er ging auf Pipers Argu­men­ta­ti­on ein und erhär­te­te sei­ne Posi­ti­on noch einmal.
Kel­ler­hoff blieb ihm auch hier eine staats­tra­gen­de Replik nicht schul­dig. Mit einem Satz, den man in Eng­land als klas­si­schen cant bezeich­nen wür­de und der die bri­ti­sche Form der­pu­bli­zis­tisch-poli­ti­schen Heu­che­lei ist, bedau­ert er den Wunsch Mey­ers, einen Schluß­strich unter die Debat­te zu zie­hen, denn nach sei­ner fes­ten Über­zeu­gung sei es not­wen­dig, dar­über „eine öffent­li­che Aus­ein­an­der­set­zung“ zu füh­ren. Nun kann man sicher sein, daß Kel­ler­hoff für eine sol­che Debat­te sofort die Sei­ten der Welt, der Ber­li­ner Mor­gen­post, der Hör­zu oder eines der ande­ren auf­la­gen­star­ken Orga­ne des Sprin­ger­kon­zerns zur Ver­fü­gung stün­den, die Not­wen­dig­keit einer Debat­te also doch nicht so drän­gend gewe­sen sein kann.
Der­weil war die Ange­le­gen­heit noch auf eine ande­re, auf die juris­ti­sche Ebe­ne gezerrt wor­den. Der Anwalt und ehe­ma­li­ge RAF-Ter­ro­rist Horst Mahler hat­te die juris­ti­sche Dimen­si­on und die publi­zis­ti­schen Mög­lich­kei­ten des Mey­er-Arti­kels erkannt. Fol­ge­rich­tig stell­te er beim Gene­ral­staats­an­walt in Ber­lin Straf­an­zei­ge gegen Frit­jof Mey­er und Rita Süß­muth wegen Ver­harm­lo­sung des Holo­causts. Pikan­ter­wei­se stell­te er zugleich Selbst­an­zei­ge mit der Begrün­dung, er tei­le die Ansich­ten und Ergeb­nis­se Mey­ers und ver­tei­le kon­se­quen­ter­wei­se Kopien des Aufsatzes.
Die­sem Bei­spiel folg­ten nun meh­re­re Dut­zend Aka­de­mi­ker in der gan­zen Bun­des­re­pu­blik, die Selbst­an­kla­ge wegen Volks­ver­het­zung erho­ben, denn etwas ande­res konn­te das Kopie­ren und Ver­tei­len der Mey­er­schen Ergeb­nis­se nicht dar­stel­len. Was nun geschah, hät­te eine zwei­te Wel­le der Bericht­erstat­tung über den „Fall Frit­jof Mey­er“ aus­lö­sen müs­sen. Bun­des­weit erhiel­ten die ehr­li­chen Selbst­an­zei­ger gleich­lau­ten­de Schrei­ben der jeweils zustän­di­gen Staatsanwaltschaft:

Betr.: Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen Sie. Tat­vor­wurf: Volks­ver­het­zung. Sehr geehr­ter Herr XY, das Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen Sie habe ich gemäß § 170 Absatz 2 der Straf­pro­zess­ord­nung (StPO) eingestellt.

Hoch­ach­tungs­voll XY Staats­an­walt. Anwalt Mahler und die Selbst­an­klä­ger hat­ten natür­lich gehofft, vor den Schran­ken des Gerichts Öffent­lich­keit her­stel­len und so eine Kon­tro­ver­se erzwin­gen zu kön­nen. Dies ist bis­her bun­des­weit vor kei­nem Gericht ermög­licht wor­den. Ein miß­traui­scher Beob­ach­ter müß­te an die­sem Punkt eine Wei­sung oder eine Abspra­che unter­stel­len. Jeden­falls läßt die Debat­te wei­ter auf sich warten.

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