»Junge Freiheit« und politische Romantik

Gastbeitrag von Josef Schüßlburner -- Ein Jurist kann sein Renommee mit einem Gefälligkeitsgutachten aufs Spiel setzen.

Manch­mal reicht aber auch eine Gefäl­lig­keits­re­zen­si­on. Letz­te­res ist bei Ulrich Vos­ger­au der Fall (hier zum Vos­ger­au-Bei­trag), der in der Jun­gen Frei­heit mei­ne Bro­schü­re Schei­tert die AfD? bespro­chen hat.

Wer den Kurs des Her­aus­ge­bers der Zei­tung, Die­ter Stein, bezüg­lich der AfD kennt, wird das Ergeb­nis leicht erah­nen. Stein, der in sei­ner Kolum­ne regel­mä­ßig die Rück­kehr der AfD auf den Pfad Bernd Luckes anmahnt, meint aus der Bro­schü­re her­aus­le­sen zu kön­nen, der Autor wür­de der vom „Ver­fas­sungs­schutz“ drang­sa­lier­ten Oppo­si­ti­ons­par­tei emp­feh­len, von der Beschrei­tung des Rechts­wegs abzusehen.

Herr Vos­ger­au hat dies auf­trags­ge­mäß zur Prä­mis­se und Aus­gangs­punkt sei­ner Kri­tik gemacht, obwohl sich eine der­ar­ti­ge Aus­sa­ge in der Bro­schü­re nicht fin­det. Als ver­meint­li­chen Beleg führt Vos­ger­au fol­gen­den Satz aus mei­ner Bro­schü­re an:

Die Demo­kra­tie ist gegen den soge­nann­ten Ver­fas­sungs­schutz und im Zwei­fel auch gegen Ver­fas­sungs­ge­richt und Grund­ge­setz durchzusetzen!

Wenn die­ses Zitat das Argu­ment des Ver­fas­sers sein soll, daß er vom Rechts­weg abra­ten wür­de, ist dies eine wirk­lich befremd­li­che Inter­pre­ta­ti­on fast im Sin­ne einer „unbe­grenz­ten Auslegung“.

Jeder Jurist lernt im ers­ten Semes­ter, daß eine gericht­li­che Ent­schei­dung, der man dann durch Urteils­kri­tik am Maß­stab etwa der Demo­kra­tie ent­ge­gen­tre­ten kann, zur Vor­aus­set­zung hat, daß jemand über­haupt einen Antrag gestellt hat. Denn: Wo kein Klä­ger, da kei­ne Richter!

Also setzt die kri­ti­sier­te Aus­sa­ge des Ver­fas­sers eine Ent­schei­dung des Ver­fas­sungs­ge­richts vor­aus und die­se wie­der­um, daß jemand ein Ver­fah­ren bean­tragt hat – und dies soll bele­gen, daß man vom Rechts­weg abrät? Eigenartig!

In der Bro­schü­re geht es dar­um, eine poli­ti­sche Alter­na­ti­ve zum VS in sei­ner jet­zi­gen Form zu ent­wi­ckeln, weil es die die Auf­ga­be einer Par­tei ist, poli­ti­sche Kon­zep­te zu erar­bei­ten, d.h. letzt­lich Geset­zes­än­de­run­gen vor­zu­schla­gen, was im Fal­le des Ersat­zes des bestehen­den Ver­fas­sungs­schutz­sys­tems durch den klas­si­schen Staats­schutz ohne Grund­ge­setz­än­de­run­gen nicht mach­bar sein wird.

Urteils- und Ver­fas­sungs­kri­tik soll­te einem Juris­ten wohl erlaubt sein, eben­so die Wer­bung, für die Ände­rung der Rechts­grund­la­gen, auf denen etwa eine Gerichts­ent­schei­dung beruht, eine poli­ti­sche Mehr­heit zu fin­den. Dies stellt gera­de kei­ne Auf­for­de­rung dar, wie Vos­ger­au ent­spre­chend dem Mus­ter des amt­li­chen Ver­fas­sungs­schut­zes insi­nu­iert, das Grund­ge­setz nicht als gel­ten­de Ver­fas­sung anzu­er­ken­nen (andern­falls könn­te man sich Gedan­ken um die Ände­rung des Ver­fas­sungs­tex­tes wirk­lich ersparen).

Da sich die Bro­schü­re auf die poli­ti­schen Alter­na­ti­ve kon­zen­triert, ist zur Beschrei­tung des Rechts­wegs kei­ne Aus­sa­ge getrof­fen. Gera­de um nega­ti­ve Gerichts­ent­schei­dun­gen (die man aus­schlie­ßen soll­te) in der poli­ti­schen Wir­kung zu neu­tra­li­sie­ren, ist eine poli­ti­sche Alter­na­tiv­stra­te­gie erfor­der­lich, um ein der­ar­ti­ges Urteil als Beleg für die drin­gen­de Ände­rungs­be­dürf­tig­keit des VS-Ein­flus­ses zu nehmen.

Der Ver­fas­ser hat ledig­lich davor gewarnt, die Beschrei­tung des Rechts­wegs unrea­lis­tisch ein­zu­schät­zen, da ange­sichts des ideo­lo­gie-poli­tisch aus­ge­rich­te­ten Ver­fas­sungs­schut­zes, den die Gerichts­bar­keit nicht grund­sätz­lich in Fra­ge gestellt hat, alles ande­re als eine Erfolgs­ga­ran­tie besteht (denn auch das Bei­spiel der Repu­bli­ka­ner zeigt vor allem eins: Was nützt ein spä­ter Sieg vor Gericht poli­tisch, wenn man dann kei­ne akti­ven Mit­glie­der mehr hat und kei­ne Wäh­ler­stim­men mehr gewinnt?).

Auf das dahin­ter­ste­hen­de Pro­blem, daß mit dem Grund­ge­setz eine beson­de­re Demo­kra­tie errich­tet wor­den ist (wie sich auch der noch aktu­el­len juris­ti­schen Kom­men­tar­li­te­ra­tur ent­neh­men läßt), geht der Rezen­sent mit kei­nem Wort ein. Es mag sein, daß das Grund­ge­setz auch ganz anders hät­te ver­stan­den wer­den kön­nen, aber es wird eben (aus his­to­ri­schen Grün­den, die eine beson­de­re Lage begrün­de­ten) so inter­pre­tiert und ange­wandt, daß damit für die AfD – wie schon für funk­tio­na­le Vor­gän­ger­par­tei­en – ein Exis­tenz­pro­blem ent­steht und zwar eines, das auch durch erfolg­rei­che Gerichts­ur­tei­le wahr­schein­lich nicht gelöst wer­den kann.

Ent­schei­dend ist dabei, was häu­fig als „unge­schrie­be­ner Teil des Grund­ge­set­zes“ bezeich­net wird und aus dem sich wie­der­um die amt­li­chen Vor­wür­fe gegen die Oppo­si­ti­ons­par­tei AfD ablei­ten (wie etwa Geschichts­re­vi­sio­nis­mus, Men­schen­bild, Staats­auf­fas­sung und der­glei­chen). Die­se Vor­wür­fe bestehen nicht in Rechts­ver­stö­ßen, son­dern in “fal­schen Ansich­ten”, die als „rechts­extrem“ ein­ge­stuft wer­den – ein Begriff, der sich in der Ermäch­ti­gungs­grund­la­ge des Ver­fas­sungs­schut­zes nicht findet.

Wenn der Rezen­sent dem Ver­fas­ser vor­hält, er wür­de die Ame­ri­ka­ner fälsch­lich als Ursa­che des Übels iden­ti­fi­zie­ren, wo doch die 68er das Pro­blem wären, wirft er ein Schein­pro­blem auf. Die Fra­ge ist, wie­so es die 68er geschafft haben, die­sen Ein­fluß zu gewin­nen. Hier wur­de die alli­ier­te re-edu­ca­ti­on-Poli­tik zur Ent­fal­tung gebracht.

Bedeut­sam ist auch, daß nur von lin­ker Sei­te eine Ver­fas­sungs­po­li­tik betrie­ben wor­den ist, was dann im poli­ti­schen Pro­zeß immer zu einer Lösung „links vom (jeweils bis­he­ri­gen) Grund­ge­setz“, also zu einem lin­ke­ren Grund­ge­setz geführt hat. Was dem­entspre­chend fehlt, ist eine Ver­fas­sungs­po­li­tik von rechts, um im poli­ti­schen Pro­zeß dann wenigs­tens den Sta­tus quo des Grund­ge­set­zes zu sichern.

Die For­mu­lie­rung einer Ver­fas­sungs­al­ter­na­ti­ve dient damit durch­aus dem Grund­ge­setz – dies zu begrei­fen, setzt jedoch das Ver­ständ­nis des demo­kra­ti­schen poli­ti­schen Pro­zes­ses vor­aus, was ein Ver­fas­sungs­ge­richts­po­si­ti­vis­mus wohl nicht hin­rei­chend erfaßt.

Daher ist es auch unfrei­wil­lig komisch, wenn der Rezen­sent (gegen mei­ne ver­meint­li­che Über­zeu­gung) schreibt:

Daß in der Poli­tik am Ende nur Rea­los gewin­nen kön­nen, liegt in der Natur der Sache. Daß es immer auch Fun­dis gibt, beruht auf einem indi­vi­du­al­psy­cho­lo­gi­schen Phänomen…

Sofern die Kate­go­rien über­haupt pas­sen, erschei­nen „Roman­ti­ker“ eher die­je­ni­gen zu sein, wel­che mei­nen, die Gerichts­bar­keit wür­de ihre poli­ti­schen Pro­ble­me lösen, wäh­rend die „Rea­los“ eher die sind, die sich auch Gedan­ken machen, wie etwa das Ver­fas­sungs­schutz­recht, ja Ver­fas­sungs­vor­schrif­ten geän­dert wer­den müs­sen, um den bun­des­deut­schen Zustand zuguns­ten des Mehr­par­tei­en­sys­tems, Chan­cen­gleich­heit der Par­tei­en, aber auch der Mei­nungs- und Ver­ei­ni­gungs­frei­heit zu verbessern.

Da in dem Text Insi­nua­tio­nen erkenn­bar sind, abschlie­ßend fol­gen­der Hin­weis: Die kri­ti­sier­te Bro­schü­re ist dem Lega­li­täts­prin­zip ver­pflich­tet, was bedeu­tet, daß man die Rechts­ord­nung beach­tet, auch wenn man mit Vor­schrif­ten nicht ein­ver­stan­den ist. Das heißt aber auch, daß man als Anhän­ger des Lega­li­täts­prin­zips nicht ver­pflich­tet ist, davon aus­zu­ge­hen, daß man die Rechts­vor­schrif­ten nicht kri­ti­sie­ren oder kei­ne Ände­run­gen vor­schla­gen dürfte.

Die­ser Grund­satz gilt auch für das Grund­ge­setz. Es ist als Rechts­ord­nung zu beach­ten, ist jedoch kein reli­giö­ses Doku­ment – vor die­ser Vor­stel­lung hat schon Ade­nau­er aus­drück­lich gewarnt. Poli­tik ist nun ein­mal, Ände­run­gen des Rechts anzu­stre­ben – wäh­rend in der Tat Gerichts­pro­zes­se auf den Sta­tus quo des Rechts aus­ge­rich­tet sind.

Wer das nicht ver­stan­den hat, soll­te kei­ne Publi­ka­tio­nen bespre­chen, die sich mit Poli­tik befas­sen (Vos­ger­au) und nicht ver­su­chen, die ein­zi­ge Oppo­si­ti­ons­par­tei in Deutsch­land poli­tisch zu bera­ten (Stein).

– –

Die 39. Stu­die des Insti­tuts für Staats­po­li­tik, Schei­tert die AfD? Die Illu­si­on der Frei­heit­lich­keit und die poli­ti­sche Alter­na­ti­ve, kann hier erwor­ben werden. 

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Kommentare (22)

RMH

22. Februar 2021 09:26

Vom BVerfG in der aktuellen Besetzung sich großartigen Rechtsschutz zu versprechen ist spätestens seit dem zweiten NPD Urteil eher unrealistisch, dennoch schließt diese Feststellung den Gang vor dieses nicht aus. Die Frage ist doch, welche Lehren man draus zieht. Und hierüber kann man trefflich streiten. Mit dem Kopf durch die Wand wird es bei einer parlamentarischen Partei nicht gehen. Ein Einknicken in wesentlichen Inhalten bspw. Seitens der AfD Bundestagsfraktion kann ich aber bis heute beim besten Willen nicht erkennen. Also, um was wird gestritten?

Gotlandfahrer

22. Februar 2021 09:58

Was in der Jungen Freiheit geschrieben oder nicht geschrieben wird ist momentan nicht erheblich. Mit was wollen wir uns denn eigentlich am letzten Tag beschäftigen?

https://www.youtube.com/watch?v=iEHvxehoxSo

Solution

22. Februar 2021 10:02

Stein, Vosgerau und Anhang möchten gerne einen "rechten" Arm innerhalb des Systems der Kartellparteien ausbilden. Natürlich nur in jenen engen Grenzen einer harmlosen Spielwiese, die man ihnen zubilligt.

Wenn dann auch noch der Merkel-Wahlkämpfer Patzelt von der CDU meint, der AfD Ratschläge (zu deren völliger Desintegration) zu geben, wird es mehr als auffällig. Hat nicht auch die JF, besonders Stein, einen hohen Anteil daran, daß die AfD den ethnischen Volksbegriff aufgegeben hat?

Simplicius Teutsch

22. Februar 2021 12:18

In der Präambel heißt es: „Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“ Das Worte „Deutsche“ übrigens groß geschrieben. (Auf der aktuellen Webseite des Bundesjustizministeriums.)

Die AfD sollte damit leben können: Das Grundgesetz als die Heilige Schrift der Nachkriegsdeutschen! Denn es geht, hier gebe ich Ulrich Vosgerau recht, um die Deutung bzw. „Umdeutung geltenden Verfassungsrechts“. Und das ist die politische Herausforderung nicht nur für die AfD, es ist ein metapolitischer Kampf.

Allerdings hatte mich Vosgeraus einleitende – abstoßende – Herabsetzung der im rechten Lager verdienten Person Josef Schüßlburners, z.B. als „vermeintlichen“ Experten für Staatsrecht, verärgert und zunächst veranlasst, den JF-Artikel halb angelesen zu überblättern.

Beide sind aber im Kern, wie ich jetzt meine, gar nicht soweit auseinander. Vosgerau schreibt in dem JF-Artikel, 19.02.2021, an die AfD gerichtet: >“Wir sind der Verfassungsschutz!“ müßte mit konkretem Bezug auf das Regierungshandeln daher das Motto sein.<

Und Schüßlburner schreibt bereits 2007 in der Einführung zu „Was der Verfassungsschutz verschweigt“ als Herausgeber (einer ausführlichen IfS-Studie): „Naturgemäß geht die stärkste Bedrohung für die Verfassungsordnung von den politischen Kräften aus, welche die politische Macht ausüben.“

Maiordomus

22. Februar 2021 12:30

Waren und sind die Gender-IdeologInnnen (nicht meine Normal-Rechtschreibung) und PostulantInnnen von WCs für "dritte" Geschlechter und die LobbyIstinnen der Homo-Ehe sowie die ApostolInnen des flächendeckend sprachlich und aussersprachlich zunehmend klagbaren "strukturellen Rassismus" Fundis oder Realos? Etwas mit der Forderung nach diktatorischer Durchsetzung incl. Berufsverboten oder drohender Nichtannahme von Studienarbeiten bei Nichteinhaltung usw. ?

Fundis sind spätestens dann an der Macht, wenn sie sich im öffentlichrechtlichen Bereich und im Kulturbereich durchsetzen bzw. sich schon durchgesetzt haben. Las dieser Tage die Philosophischen Werke von Dante Alighieri (13. Jahrhundert), übersetzt in Meiners Philosophischer Bibliothek, vor etwa 6 Jahren ediert. Einer der übersetzten Aufsätze, und zwar von einem Ordinarius für Philosophie an der bedeutendsten Schweizer Hochschule, praktiziert bereits den Gender-Plural usw. Den heutigen Duden-Richtlinien wurde offenbar auf hoher publizistischer Stufe bei einem hochtraditionellen Verlag (Reihe existiert seit dem vorletzten Jahrhundert) vorgearbeitet.   

Simplicius Teutsch

22. Februar 2021 13:05

Nachtrag zum Verfassungsschmutz:

Da sollte die AfD zwar taktisch reagieren oder agieren, aber sich keinesfalls geistig einschüchtern lassen. Den Leuten im Volk müssen die Augen aufgehen. Wenn nicht, ist eh alles verloren für die AfD. Der „Verfassungsschutz“ ist das willfährige, niederträchtige Instrument des herrschenden Regimes aus Politik, Lügenpresse, und wer weiß, von wem sonst noch gelenkt. Er wird bezahlt und ausgestattet von den Innenministern der herrschenden Parteien und beweihräuchert von den linken Mainstream-Medien. Aufgabe: Ein demokratischer Machtwechsel soll unter allen Umständen verhindert werden. Politische, besonders nationale Opposition soll, wenn es nicht anders geht, auch mit geheimdienstlichen Dreckschweinereien kriminalisiert und verhindert werden.

Söder, der Chef in Bayern, hat ja z.B. in Zusammenhang mit den Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen bzw. gegen eine Überwachungs- und Einsperrungsdiktatur den Arbeitsauftrag an seine untergeordnete Behörde deutlich und öffentlich drohend formuliert, als er seinen Verfassungsschutz über die Medien aufgefordert hat, „genau unter die Lupe nehmen, was sich da entwickelt.“ Und er hat auch gleich die Richtung vorgegeben, was dort als Ergebnis zu finden sei: „Es entwickelt sich ein wachsendes Konglomerat von Rechtsextremen, Reichsbürgern, Antisemiten und absurden Verschwörungstheoretikern, die der Politik sogar Satanismus vorwerfen.“

Laurenz

22. Februar 2021 13:33

Erstmal einen Dank an den Autor, daß Er auch für Nicht-Juristen nachvollziehbar geschrieben hat.

Wenn man das GG als Nicht-Jurist liest, wirkt es meist schlüssig. Und um dem GG an sich Geltung zu verschaffen, müßte man für die Abschaffung des juristischen Standes eintreten. Der Meinung war auch schon Goethe. Um "Recht" zu sprechen, ist eine juristische Ausbildung kontraproduktiv.

Der für die Parteien-Oligarchie Deutschlands entscheidende Artikel 21 (1) ist doch längst überholt. "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit" ist passe. Wie Merkel bereits mehrmals geäußert hat, gilt in entscheidenden Fragen das politische Primat und das politische Primat hat sich auch durchgesetzt, so ganz ohne GG-Änderung, was das GG mehr oder weniger zu Toilettenpapier macht.

Lucke & Stein sind, bis auf die eminente Währungsfrage, keine Rechten, sondern Liberale. Bei Stein kommen hier auch noch persönliche Befindlichkeiten hinzu, die in der politischen Arbeit nichts verloren haben.

Etwas persönliches: Mein Vater (+2019), Bankdirektor a.D., hatte die JF abonniert & ihren Inhalt verstanden. Meine Mutter hat das Abo weitergeführt, - aber Schwierigkeiten, die JF zu verstehen. Ich werde meiner Mutter nahelegen, das Abo der JF aufzugeben, und Tichys zu abonnieren.

Uwe Lay

22. Februar 2021 15:02

Ein einfaches Narrativ liegt dem Grundgesetz zugrunde, daß die Weimarer Republik gescheitert sei an ihrer mangelhaften Verteidigungsfähigkeit gegen Rechts und Links.Jetzt wurde eine wehrhaftere Konzeption grwählt, durch die im Prinzip fast alle Grundrechte außer Kraft gesetzt werden können, um die "Feinde" der Demokratie zu bekämpfen. Wer der "Feind" ist, das ist nun eine Dezision des politischen Diskurses. (vgl Carl Schmitt) So ist es verständlich, daß eine oppositionelle Partei wie die AfD kaum eine reale Chance hat, denn wäre sie sehr erfolgreich, könnte sie verboten werden.

Aber die von der Jungen Freiheit propagierte Strategie, die Partei zu entradicalisieren, inhaltlich wie personell durch Parteiaussschlüsse, führte nur zu einer liberal-conservativen FDP 2.0, die kaum über 5 Prozent Zustimmung bekäme, wilderte sie doch hauptsächlich dann unter den FDP Wählern, wäre aber ob der antisozialen Ausrichtung für CDU-Wähler kaum attraktiv.

Lotta Vorbeck

22. Februar 2021 15:10

@Laurenz - 22. Februar 2021 - 01:33 PM

Etwas persönliches: Mein Vater (†2019), Bankdirektor a.D., hatte die JF abonniert & ihren Inhalt verstanden. Meine Mutter hat das Abo weitergeführt, - aber Schwierigkeiten, die JF zu verstehen. Ich werde meiner Mutter nahelegen, das Abo der JF aufzugeben, und Tichys zu abonnieren.

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Tichys Tunnelblick ist so hoffnungslos vercuckt, wie Steins Wochenblatt für mit Platzpatronen geführte Scheingefechte.

Gracchus

22. Februar 2021 15:32

@RMH: "Also, um was wird gestritten?" Das frage ich mich auch. 

Schüsslburners Alternative ist sicherlich bedenkenswert, nur ist sie ja derzeit erst recht nicht zu erreichen. Um das GG zu ändern, benötigte die AfD eine 2/3-Mehrheit im Parlament. 

Scheint das Problem rechter Parteien, dass sie sich früher später zerstreiten. Instruktiv hierzu Günter Scholdt im aktuellen Heft. 

@Maiordomus: Sehe auch, da sind Fundis am Werk.

DerRechteAnwalt

22. Februar 2021 17:01

In der Sache volle Zustimmung von mir. Es gilt also, dafür zu sorgen, daß die LibCons im Bundesvorstand der AfD ersetzt werden durch gute, wahre und schöne Rechte, die geistig der BRD-Sozialisation entwachsen sind und offensiv rechte Positionen in den politischen Diskurs einbringen.

Das genügt aber nicht.

Erforderlich ist vielmehr ein weiteres: Es ist für eine Durchsetzung rechter, nationaler Politik unabdingbar, die juristische Kompetenz auf der Rechten erheblich auszubauen. Und zwar in zweierlei Hinsicht:

Erstens brauchen wir ein starkes Netzwerk rechter Anwälte, um der AfD, aber ebenso den zivilgesellschaftlichen Vorfeldorganisationen und den alternativen Medien juristische Rückendeckung geben zu können. Dafür müssen einerseits junge, intelligente Männer und Frauen an das Jurastudium herangeführt werden; anderseits müssen patriotische Mäzene gewonnen werden, Rechtsstreitigkeiten zu finanzieren.

Zweitens - und dies ist noch wichtiger - brauchen wir eine Einrichtung zur kontrajuristischen Fortentwicklung des Verfassungsrechts. Denn die Reinigung des Grundgesetzes von freiheitsfeindlichen Vorschriften wird nicht in wenigen Jahren gelingen; und daher ist die Schaffung einer substantiellen Alternative zur antifaschistischen Interpretation des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht und zu dessen instrumenteller Verwendung des Begriffs der Menschenwürde Gebot der Stunde.

Kurz: Wir brauchen - als Ergänzung zum Institut für Staatspolitik - ein

INSTITUT FÜR VERFASSUNGSRECHT!

RMH

22. Februar 2021 18:24

@Gracchus,

gestritten wird offensichtlich im Kern vor allem innerparteilich unter Einbeziehung der außerparteilichen Auxiliares.

Der Versuch des außerparteilichen Gegners, über das Kriterium "Verfassungsfeind" den Konkurrenz zu bekämpfen wurde in die innerparteiliche Auseinandersetzung übernommen - übrigens bekanntermaßen nicht erst seit Meuthen. Das war/ ist nicht fair. Auf der anderen Seite zu argumentieren, quasi jede ernste Opposition seit per se aufgrund der politischen Konfrontationslage "Verfassungsfeind" und damit sei dieses Argument untauglich, da zu dehnbar, vereinfacht zu sehr. Die AfD hat zu Recht Unvereinbarkeitslisten. Aus meiner Sicht kann sich eine parlamentarische Partei nicht gegen die Spielregeln stellen sondern muss im Wesentlichen mitspielen. Zulässig ist aber in jedem Fall das programmatische Anstreben einer ergebnisoffenen Nationalversammlung gem. Art. 146 GG. Denn das diskutieren manche Nationalstaatsauflöser ja auch.

sok

22. Februar 2021 18:50

Die Frage ist, wieso es die 68er geschafft haben, diesen Einfluss zu gewinnen. Hier wurde die alliierte re-education-Politik zur Entfaltung gebracht.

Wenn man den Einfluss der 68-er zurückdrängen will, lohnt es sich genauer zu  untersuchen, was zur Entfaltung gebracht wurde. Der Psychologe Schmidt-Denter  hat das in seiner gigantischen europäischen Idenditätsstudie gemacht.

Schmidt -Denter ist zu dem Ergebnis gekommen, dass duch die Erziehung das deutsche  Ntionalbewusstsein zerstört wurde. Obwohl die Mehrheit der Schüler und der Eltern lieber ein normales Selbstbewusstsein entrwickellt hätten, ist es ihnen nicht gelungen, dem Druck zu widerstehen.

Schmidt-Denter hat natürlich nicht gefragt, wer das Grundgesetz ändern will. Es leuchtet auch nicht ein, dass das bestehende Grundgesetz der Entwicklung eines normalen Nationalbewusstseins im Wege stehen soll.

Ordo

22. Februar 2021 20:26

Die 68er waren ja kein rein deutsches Phänomen, auch die anderen westeuropäischen und amerikanischen Völker hatten ihre 68er. Daher ist es eher fragwürdig, die Entstehung der deutschen 68er kausal auf die Reeducation zurück zu führen. War dann wohl doch wesentlich komplexer. 

limes

22. Februar 2021 20:56

@ sok (»Es leuchtet auch nicht ein, dass das bestehende Grundgesetz der Entwicklung eines normalen Nationalbewusstseins im Wege stehen soll.«)

Mangels juristischer Ausbildung kann ich dazu nichts sagen, habe aber eine Frage: Was sagt das GG zur Kunstinstallation »Deutsch mich nicht voll«?

https://www.schauspielfrankfurt.de/spielplan/a-z/deutsch-mich-nicht-voll/

brueckenbauer

22. Februar 2021 22:15

Wieso reicht es eigentlich nicht, das Grundgesetz wieder auf den Stand von 1960 zurückzusetzen? Das wäre eine überschaubare Geschichte.

Auf der Basis dieses GG haben Adenauer und seine amerikanischen Unterstützer doch eine Politik der breit angelegten nationalen Versöhnung betreiben können. Gerade das machte den Unterschied zur DDR aus, die sich als Fortsetzung der Besatzungsdiktatur mit einheimischen Personal verstand und daher keine freiheitliche Demokratie werden konnte. Es gibt keine Kontinuität von der Reeducation bis zu den 68ern; vielmehr kommt erst ab 1960 - aus Kreisen der westdeutschen (!) Linken - die anschwellende Forderung nach einer zweiten Entnazifizierung.

Statt des Bezugs aufs GG kommen bei Schüßlburner nun wolkige (und sogar mir unbehagliche) Andeutungen über eine "andere" Verfassung, die natürlicherweise schlichtweg unvernünftige Erwartungen nähren (z.B. Verfassung als Instrument einer Nationalpädagogik)..

Dazu müsste man doch erst mal klären, für wen denn diese "andere Verfassung" eigentlich gelten soll. Für alle 80 Millionen, die in der Bundesrepublik leben? Oder für die 10 bis 20 Millionen, die sich auch heute noch zur deutschen Volksgruppe bekennen? (Aber die haben doch einstweilen keinen Staat - wozu brauchen sie eine Verfassung?)

heinrichbrueck

23. Februar 2021 00:46

"Die AfD hat zu Recht Unvereinbarkeitslisten."

Nicht nur die AfD.

Witzig sind die Vereinbarkeitslisten. 

Maiordomus

23. Februar 2021 08:34

@Ordo. Gemäss James Burnham, amerikanischer Exkommunist und bedeutender politischer Gelehrter, hauptsächlich bekannt geworden als Analytiker der Revolution der Manager, war die Ideologie der 68er das Programm des westlichen Selbstmords. Burnham kritisierte auch die US- Innenpolitik der Kennedy und Johnson, wiewohl noch längst kein Ku-Klux-Clan-Anhänger. Er formulierte vor bereits bald 60 Jahren etwa 100 politsoziologische Fragen zur Unterscheidung zwischen "liberal" (linke US-Variante" und "conservative" (etwa im Sinn von Goldwater), wobei seine Einschätzung von "konservativ" im heutigen Mainstream als "rassistisch" gelten würde. Seine Analyse der 68er hatte mit dem deutschen Schuldkult umso weniger zu tun, als er wie William S. Schlamm ein im kalten Krieg nach rechts gewendeter Jude war.  Das Interessante an Burnham war aber, abgesehen von der Ablehnung von Pazifismus und Apeasement und fehlender Atompanik, der innenpolitische Schwerpunkt auf der Grundlage nicht zuletzt von Wertmassstäben der WASP-Amerikaner. Oekonomisch war "protestant" und "jewish" übrigens über weite Strecken kompatibel.  

RMH

23. Februar 2021 09:01

@brueckenbauer,

Sie haben im Grunde Recht. Wie ich oben versucht habe darzustellen, geht es aber offenbar im Kern eher um eine innerparteiliche Auseinandersetzung in der AfD, bei der die Frage der Verfassung analog zur Machtausübung durch die etablierten Parteien, die dazu den VS in Stellung bringen können, eben als Munition verwendet wird. Und rein strategisch betrachtet hat hier bspw der, der auf das GG pocht, erst einmal bessere Karten als der, der die großen Umwälzungen anstrebt und auf das Provisorium ohne gewählte Nationalversammlung namens GG verweist. Von daher hat Vosgerau auch ohne große Ausführungen und ohne Nicklichkeiten, wie  sie jetzt von beiden Autoren wechselseitig ausgetauscht wurden, die besseren Karten. 

 

Laurenz

23. Februar 2021 09:43

@Lotta Vorbeck @Laurenz 

"Tichys Tunnelblick ist so hoffnungslos vercuckt, wie Steins Wochenblatt für mit Platzpatronen geführte Scheingefechte."

Tatsächlich ist die Zensur auf Tichys mehr ausgeprägt als auf der Sezession, aber immer noch weniger einschränkend, als woanders. Und Fakt ist, in Buntland kommt keiner mehr ohne Selbstzensur aus.

GK hat das auch formuliert im Beitrag vom "galligen Lachen" (zuhause).

Warum, Lotta, also in die Ferne schweifen, wenn das Böse doch so nahe liegt.

 

@RMH @brueckenbauer

Die Debatte paßt auch gut zum neuen HB-Artikel. In der historischen DDR war die u.a. die NPD in der Einheitsfront mit eingebunden und der Klassenfeind hinter einer Mauer versteckt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Nationale_Front_(DDR)

 

anatol broder

23. Februar 2021 13:25

aus woyzeck von georg büchner:

hauptmann. rede doch was, woyzeck. was ist heute für wetter?

woyzeck. schlimm, herr hauptmann, schlimm; wind.

hauptmann. ich spüre es schon, es ist so was geschwindes draussen; so ein wind macht mir den effekt wie eine maus. (pfiffig) ich glaube, wir haben so was aus süd-nord. 

woyzeck. ja wohl, herr hauptmann.

hauptmann. ha, ha, ha. süd-nord. ha, ha, ha. o du bist dumm, ganz abscheulich dumm. (gerührt) woyzeck, du bist ein guter mensch, aber (mit würde) woyzeck, du hast keine moral. moral – das ist, wenn man moralisch ist. verstehst du? es ist ein gutes wort. du hast ein kind, ohne den segen der kirche, wie unser hochehrwürdiger herr garnisonsprefiger sagt, ohne den segen der kirche, es ist nicht von mir.

woyzeck. herr hauptmann, der liebe gott wird den armen wurm nicht drum ansehn, ob das amen drüber gesagt ist, ehe er gemacht wurde. der herr sprach: lasset die kindlein zu mir kommen.

hauptmann. was sagst du da? was ist das für eine kuriose antwort? du machst mich ganz konfus mit deiner antwort.

Nordlicht

23. Februar 2021 16:18

Zu den ungleichen Maßstäben, mit denen offiziell und im Mainstream hantiert wird, gehört der Umgang mit dem Grundgesetz: Die Linken sind andauernd damit beschäftig, es zu verändern, die Rechten müssen es so heiligen, wie es von den Linken in den letzten Jahrzehnten verändert wurde.

Es wird mit seinem unglücklichen Artikel 1 nicht konservativ interpretierbar und auch nicht reformierbar sein. Also wäre es doch ehrlich, für eine neue Verfassung zu plädieren. (Was wohl nicht taktisch unklug wäre.)

 

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