Kubitschek erwirkt einstweilige Verfügung gegen Lischka

Das Landgericht Halle hat uns Recht gegeben: Der SPD-Landesvorsitzende, MdB Burkhard Lischka, darf nicht mehr ungestraft behaupten, ich würde vom Verfassungsschutz beobachtet.

Götz Kubitschek

Götz Kubitschek leitet den Verlag Antaios

Die Gerichts­ver­hand­lung war bereits am 19. Dezem­ber, das Urteil erreich­te uns ges­tern, es datiert vom 21. 12. und trägt das Akten­zei­chen 6 O 407/16. Dar­in heißt es, daß Lisch­ka bei Andro­hung eines Ord­nungs­gel­des in Höhe von bis zu 250.000 € nicht mehr behaup­ten dür­fe, Götz Kubit­schek wer­de „vom Ver­fas­sungs­schutz beobachtet“.

Zum Ver­lauf des Vor­gangs: Bur­kard Lisch­kas Par­tei ist in Sach­sen-Anhalt Teil der soge­nann­ten Kenia-Koali­ti­on aus CDU, SPD und Grü­nen – einem Block, der nur zusam­men­fand, weil die AfD mit ihrem Anteil von 25 Pro­zent jede ande­re Regie­rungs­mehr­heit ver­hin­dert. Die­se Koali­ti­on nun ist nicht hand­lungs­fä­hig – das eini­gen­de Band einer Geg­ner­schaft trägt erfah­rungs­ge­mäß nicht über die Flit­ter­wo­chen hin­aus, und so ist nun jeder Part­ner damit beschäf­tigt, sich zu pro­fi­lie­ren und die Bewe­gun­gen des ande­ren zu behindern.

In die­se Gemenge­la­ge hin­ein hat nun das Thea­ter Mag­de­burg eine neue Ver­an­stal­tungs­rei­he pla­ziert – den “Poli­ti­schen Salon”, zu des­sen zwei­tem Abend neben dem Innen­mi­nis­ter des Lan­des, Hol­ger Stahl­knecht (CDU), auch ich ein­ge­la­den war, um auf dem Podi­um über “Rechts” zu dis­ku­tie­ren. Pres­se und Poli­tik ver­ar­bei­te­ten die­se Ver­suchs­an­ord­nung zu Klein­holz, und Bur­kard Lisch­ka war einer der wort­ge­wal­tigs­ten Geg­ner des Ansin­nens, “uns” durch der­lei Gesprä­che auf­zu­wer­ten. Lisch­ka wörtlich:

Wer glaubt, man kön­ne sol­che Leu­te wie Kubit­schek und Co. in einer öffent­li­chen Dis­kus­si­on stel­len, ist ihnen bereits auf den Leim gegan­gen. Die­sen Rechts­extre­men darf man kei­ne Büh­ne bieten.

Sei­ne ver­ba­len Atta­cken nah­men mich nur als Anlaß, sei­ne Schlä­ge gal­ten ande­ren: zum einen schwang er sich zum Wäch­ter der Dis­kurs­gren­ze auf, zum ande­ren trieb er einen Keil zwi­schen Innen­mi­nis­ter Stahl­knecht und den Minis­ter­prä­si­den­ten Hasel­off, der, um die Koali­ti­on zu ret­ten, sei­nen Minis­ter zurück­pfei­fen und damit öffent­lich demü­ti­gen mußte.

Soweit, so Poli­tik. Burk­hard Lisch­ka indes hat­te sich über das für uns trag­ba­re Maß hin­aus über mich geäu­ßert, er wur­de unter ande­rem von der Mag­de­bur­ger Volks­stim­me und von der Mit­tel­deut­schen Zei­tung fol­gen­der­ma­ßen zitiert:

Ich bin eini­ger­ma­ßen fas­sungs­los, dass sich der Innen­mi­nis­ter, immer­hin Chef des Ver­fas­sungs­schut­zes im Land, mit einem vom Ver­fas­sungs­schutz beob­ach­te­ten Rechts­extre­mis­ten gemein­sam auf ein Podi­um set­zen will. 

Unter ande­rem gegen die­se Falsch­be­haup­tung gin­gen wir nun rechts­an­walt­lich vor und for­der­ten Lisch­ka auf, eine Unter­las­sung zu unter­schrei­ben. Er kam die­ser Auf­for­de­rung nicht nach und ris­kier­te eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung, die wir dann auch nach Ablauf der Frist beim Land­ge­richt in Halle/Saale ein­reich­ten. Lisch­ka ließ sich dabei ver­tre­ten von der Anwalts­kanz­lei Eisen­berg aus Ber­lin, die für lin­ke Krei­se in Medi­en­sa­chen eine der ers­ten Adres­sen ist.

Der Pro­zeß war inso­fern inter­es­sant, als Lisch­kas Anwäl­tin den Rich­ter davon zu über­zeu­gen ver­such­te, den Begriff “beob­ach­ten” im Zusam­men­hang mit der Tätig­keit des Ver­fas­sungs­schut­zes von einer kla­ren Kon­no­ta­ti­on abzu­lö­sen und ins Belie­bi­ge zu über­füh­ren. Sie bezog sich auf eine Äuße­rung des Chefs der Ver­fas­sung­schut­zes Sach­sen-Anhalt, Jochen Holl­mann, der im Som­mer gesagt hat­te, es kön­ne sein, daß sein Amt das Insti­tut für Staats­po­li­tik ein­mal beob­ach­ten wer­de. “Beob­ach­ten”, so die Argu­men­ta­ti­on der Anwäl­tin, sei kein Rechts­be­griff, son­dern im Bedeu­tungs­um­feld mit “Inter­es­se haben” und “in Augen­schein neh­men” zu verstehen.

Der Rich­ter folg­te die­ser Argu­men­ta­ti­on nicht, und wir ver­mu­ten, daß er sich über die Trag­wei­te einer posi­ti­ven Ent­schei­dung für Lisch­ka im Kla­ren war: “Beob­ach­ten” ist im Zusam­men­hang mit dem Ver­fas­sungs­schutz immer das Signal für eine ande­re Qua­li­täts­stu­fe: ein akti­ves Beob­ach­ten näm­lich, das mehr ist als ein blo­ßes Quer­le­sen öffent­lich zugäng­li­cher Quellen.

Die­sen Begriff auf­zu­wei­chen oder aus­zu­ge­ben, hät­te bedeu­tet, dem Ver­fas­sungs­schutz (und mit ihm der Poli­tik) ein Mit­tel aus der Hand zu schla­gen – die Mög­lich­keit näm­lich, den öffent­li­chen Druck auf Insti­tu­tio­nen und Ein­zel­per­so­nen zu erhö­hen. Wenn näm­lich jeder “beob­ach­tet” wird, für den sich auf­grund öffent­li­cher Prä­senz der Ver­fas­sungs­schutz inter­es­siert, ist der Begriff nichts mehr wert.

In sei­ner Urteils­be­grün­dung schreibt das Gericht des­halb unter ande­rem zu recht: „Die Behaup­tung, eine Per­son wer­de vom Ver­fas­sungs­schutz beob­ach­tet, ist geeig­net, die­se Per­son in ihrem Ruf und Leu­mund zu beein­träch­ti­gen und dar­über hin­aus auch mög­li­cher­wei­se nega­ti­ven Ein­fluss auf sei­ne geschäft­li­chen Akti­vi­tä­ten und Kon­tak­te ein­schließ­lich des Freun­des­krei­ses zu nehmen.“
Uns wun­dert auf der einen Sei­te, daß Lisch­ka unse­re Unter­las­sungs­auf­for­de­rung nicht gleich unter­schrieb: Eine fal­sche Behaup­tung ist eine fal­sche Behaup­tung. Ande­rer­seits könn­te hin­ter dem Ver­such, dem Begriff “beob­ach­ten” in Ver­bin­dung mit dem Ver­fas­sungs­schutz sei­ne rela­ti­ve Prä­zi­si­on zu neh­men, auch stra­te­gi­sches Kal­kül ste­cken: In den Köp­fen blie­be die­ser Begriff näm­lich prä­zi­se, in sei­ner Ver­wen­dungs­mög­lich­keit wäre er indes bei­na­he ins Belie­bi­ge aus­ge­wei­tet. Der Denun­zia­ti­on wären Tür und Tor noch ein Stück wei­ter geöff­net worden.
Das Innen­mi­nis­te­ri­um hat­te sich übri­gens nach Lisch­kas Behaup­tung über­rascht dar­über gezeigt, daß die­ser mehr wis­se als man selbst. Von einer Beob­ach­tung kön­ne kei­ne Rede sein. Es faß­te also den Begriff so auf, wie wir das vor Gericht ausführten.
Daß wir es dar­über hin­aus für skan­da­lös hal­ten, daß eine Behör­de ein blo­ßes Beob­ach­ten bereits zur Kennt­nis brin­gen und damit als poli­ti­sches Druck­mit­tel ver­wen­den kann, müs­sen wir nicht beto­nen. Rich­tig wäre allein, im Ver­dachts­fall ins­ge­heim zu beob­ach­ten, zu sam­meln und eines Tages die Fül­le der Bele­ge, die den Ver­dacht zur Gewiß­heit mach­ten, zu prä­sen­tie­ren. Denn nicht zuletzt die zehn Jah­re andau­ern­de Beob­ach­tung der Jun­gen Frei­heit durch den Ver­fas­sungs­schutz Nord­rhein-West­fa­len und die erfolg­rei­che Kla­ge der Zei­tung gegen die­sen Vor­gang hat gezeigt, daß das Ergeb­nis des Beob­ach­tens durch­aus auch ein Ende der Beob­ach­tung sein kann: dann näm­lich, wenn sich der Ver­dacht nicht erhärtete.
Götz Kubitschek

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Kommentare (36)

Spielhahn

28. Dezember 2016 15:27

Herzlichen Glückwunsch zum Erfolg. Wahrscheinlich nicht das letzte Mal, "wir" uns auf dieser Ebene wehren. Gut, dass auch in diesem Bereich Kompetenz aufgebaut wird. 

cso

28. Dezember 2016 15:36

Gratulation und Dankeschön für diese gute Nachricht.

ALD

28. Dezember 2016 15:43

Wichtiges Urteil. Gratuliere!

Waldgaänger aus Schwaben

28. Dezember 2016 18:07

Und wie sieht es mit einer Strafanzeige und Schadensersatz aus?

https://de.wikipedia.org/wiki/Verleumdung_(Deutschland)

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

antwort kubitschek:

prüfen wir sowieso.

 

Nemo Obligatur

28. Dezember 2016 18:08

Ich muss eigentlich täglich den Hut vor Ihnen und Ihren Mitstreitern ziehen.

Sven Jacobsen

28. Dezember 2016 18:18

Sehr geehrter Herr Kubitschek, es ist gut und wichtig, in dieser Angelegenheit erfolgreich Rechtsmittel eingelegt zu haben und dies hier darzustellen. Allerdings ist das in meinen Augen nur eine Frage gewesen, die zu klären war, während weitere noch offen sind.

Der Fall Wawerka wäre zu nennen. Ihm wurden als Interessenten an dieser Webseite, der unter seinem Klarnamen und im Wissen, sich fest auf dem Boden der Verfassungsordnung zu bewegen, u.a. Beiträge auf dieser Webseite angelastet; ganz so, als wäre es entscheidend, wo man schreibt und nicht was man schreibt.

Eine weitere Frage wäre, inwiefern Herr Lischka mit der Verwendung des Begriffes „Rechtsextremismus“ nicht weit am Ziel vorbeischießt. In einem von Dieter Nohlen herausgegebenen Handbuch der Bundeszentrale für politische Bildung jedenfalls wird mit dem Begriff eine Haltung beschrieben, die demokratische Verfahren und Institutionen mindestens in Zweifel zieht. Ich denke nicht, dass Sie das tun, sondern dass Sie verfassungstreu sind. Ich verstehe natürlich, wenn es Ihnen lästig ist, Herrn Lischka jetzt auch noch um mehr Sorgfalt in der Wortwahl zu bitten, aber Sie könnten ihm ja, als nachträgliches Versöhnungsgeschenk zum Fest der Liebe, ein Exemplar dieses Handbuches der Bundeszentrale für politische Bildung zukommen lassen. 

Karl K.

28. Dezember 2016 18:30

Herr Lischka kann sich zurechnen, zusammen mit Stegner, Maas, Schwesig et al. die einstige Partei für die Unterschicht der Deutschen  aus Angst vor der AfD weiter zu marginalisieren. Eine starke Rechte wird das Politikfeld übernehmen, das Karrierelinke wie Lischka & Co. in der SPD schon lange verlassen haben.

Klüger wäre es gewesen, sich dem „Feind“ zu stellen, mit ihm die Klingen zu kreuzen – und in einer ruhigen Minute vielleicht einmal bessere Entscheidungen zu treffen als mit linkspopulistischen das Volk weiter zu spalten.

 Nur gegen Rechts zu sein wird als politisches Programm nicht einmal mehr in der SPD noch eine Zukunft haben.

Der_Neugierige

28. Dezember 2016 20:05

Herzlichen Glückwunsch auch von mir,

da haben sich diese möchtegern Demokraten doch tatsächlich ins eigene Bein geschossen. Eine Behauptung aufzustellen, und sie nicht belegen zu können, müsste doch jetzt unter den Begriff Fake News laufen oder nicht. Da könnten diese Leute bei sich anfangen.

Sehr geeherte Herr Kubitschek, das sich diese selbsternannten Demokraten mit Ihnen nicht auf eine Bühne trauen war mir klar. Sie würden gnadenlos untergehen.Wer keine Argumnte hat bevorzugt lieber die Flucht.

Pigscantfly

28. Dezember 2016 20:35

Gratulation

In nicht unbeträchtlichen Teilen funktioniert der Rechtsstaat noch.

 

H. M.

28. Dezember 2016 21:31

Die Argumentation von Lischka ist lächerlich. Ich kenne einen hochrangigen Landesbeamten, der aufgrund seiner Stellung als Verschlusssache gekennzeichnete Dokumente lesen darf. Er erzählte mir einmal, dass es über ihn eine Akte beim Verfassungsschutz gebe, denn bevor man das darf, wird man routinemäßig vom Verfassungsschutz überprüft, ob die Geheimnisse auch gut aufgehoben sind.

Foglich dürften alle Beamten in sensibler Position nicht mehr öffentlich mit dem Innenminister diskutieren.

Grüne Hölle

28. Dezember 2016 21:50

Gute Nachricht Herr Kubitschek, ich gratuliere zum Erfolg. Eine Verleudmungsklage gegen Lischka wäre das Sahnehäubchen.

Andreas Walter

29. Dezember 2016 00:13

Das sind alles Folgen von fehlender beziehungsweise antiautoritärer Erziehung (des Kulturmarxismus).

Diese ganzen Flegel, weibliche wie männliche ungehobelte Klötze müssen jetzt von uns als Erwachsene nacherzogen werden, beziehungsweise von Justitia. Das gleiche Problem gilt leider auch für viele ungebildete Migranten.

Glückwunsch - auch an die Justiz.

Stil-Blüte

29. Dezember 2016 02:05

Sie haben es wieder einmal gewagt! Dafür gebührt Ihnen große Anerkennung. 

Ein gebürtiger Hesse

29. Dezember 2016 09:48

Einmal eine gute Nachricht am Ende dieses Jahres. Meinen Glückwunsch zu diesem Erfolg!

Waldgänger aus Schwaben

29. Dezember 2016 10:12

Ich habe mir die Argumentation der Gegenseite noch mal zu Gemüte geführt. Das ist wirklich hanebüchern. Wären die damit durchgekommen, hätte künftig jeder über jeden, der sich im Internet politisch äussert, behaupten können, dass der Verfassungsschutz ihn beobachtet. Man kann ja nicht wissen, was die Schlapphüte alles im Internet lesen.

Auch die deutsche Praxis unerwünschte Presseorgane, Organisationen, Parteien und Personen quasi an den Pranger zu stellen, indem die geheimdienstliche Beobachtung öffentlich gemacht wird, ist skanalös, wie Sie feststellen.

Solange es keine handfesten Beweise gibt, darf nicht behauptet werden jemand agiere verfassunsgwidrig. Das ist rufschädigend, und der Staat ist schliesslich auch das Gesetz gebunden, das Verleumdung und üble Nachrede unter Strafe stellt.

Aristoteles.

29. Dezember 2016 12:05

Auch von meiner Seite Gratulation.

In der Mediendiktatur ist der Sieg allerdings relativ klein, denn die öffentliche Diskreditierung ("Rechtsextremist") wurde vom Buntregime ausgiebig durch den Äther posaunt - und die Mehrheit der Bunzelbürger ist nunmal voll auf 'NAZI' konditioniert.

@Pigscantfly

"In nicht unbeträchtlichen Teilen funktioniert der Rechtsstaat noch."

Der Rechtsstaat wurde und wird Woche für Woche, Monat für Monat mit dem Wohlwollen der sogenannten Zivilgesellschaft (Gewerkschaften, Universitäten, Vereine, Verbände, Polizei usw.) auf den Kopf gestellt.

https://dejure.org/gesetze/VersG/21.html

So erst wieder jüngst bei der Mahnwache für die Opfer der Terroranschläge, als Dutzende von Schreikindern ungestört "Es gibt kein Recht auf Nazi-Propaganda" krakeelten und eine Drohkulisse aufbauten, während die Trauermusik lief. Die Polizei ließ sie schlicht gewähren.

Th Wawerka

29. Dezember 2016 12:06

Sven Jacobsen:

Eine weitere Frage wäre, inwiefern Herr Lischka mit der Verwendung des Begriffes „Rechtsextremismus“ nicht weit am Ziel vorbeischießt. In einem von Dieter Nohlen herausgegebenen Handbuch der Bundeszentrale für politische Bildung jedenfalls wird mit dem Begriff eine Haltung beschrieben, die demokratische Verfahren und Institutionen mindestens in Zweifel zieht. Ich denke nicht, dass Sie das tun [...]

Ist halt immer die Frage, wer die Deutungshoheit über "Demokratie", "Rechtsstaat" und den "Werten des Grundgesetzes" für sich beanspruchen bzw. durchsetzen kann.

Trotz des Urteils von den Verfassungsrichtern Di Fabio, Papier und Behrens, dass die Regierung das Recht gebrochen hat, behauptet die Regierung nach wie vor die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu vertreten - nur noch trotziger und fester.

Wer einen halbwegs wachen Verstand hat und halbwegs gut informiert ist, wusste dies natürlich auch ohne ein solches Urteil - aber jetzt ist es sozus. von alleroberster Instanz bestätigt worden.

Es geht um die Deutungshoheit über derlei Begriffe. I.A. hat die Regierung sie noch und kann von jedem, der ihrem Kurs nicht folgt, Extremismus und Demokratiefeindlichkeit behaupten, auch wenn realiter das Gegenteil der Fall wäre. 

Arminius Arndt

29. Dezember 2016 13:12

"In nicht unbeträchtlichen Teilen funktioniert der Rechtsstaat noch."

@Pigscantfly

Da es sich um ein Verfahren mit politischem "Gschmäckle" handelt, unterschreibe ich diesen Satz erst, wenn das Verfahren den Instanzenzug abgeschlossen hat, einschließlich Hauptsachevefahren (war ja vermutlich nicht die letzte Instanz). Wenn der Fall einmal den karrierebewußten Richterinnen und Richtern höherer Instanzen vorliegt, kann er ganz anders ausgehen. Nicht umsonst gilt der Satz des verstorbenen Dieter Hildebrandt:

"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen".

Karl-Heinz Kuhlmann

29. Dezember 2016 13:13

Als jemand, der in der Regionalpresse laufend als "Rechtsausleger", "umstrittener Theologe", "Islamfeind" verunglimpft wird, gratuliere auch ich.

Wie sagte doch  - jedenfalls nach der Legende- der Müller von Sanssouci zum König: Majestät, es gibt noch ein Kammergericht in Berlin.

Dirk Sommerfeld

29. Dezember 2016 13:29

Herzlichen Glückwunsch zu diesem Urteil. Es hat sich wohl doch ein Richter gefunden der nach dem Gesetz und nicht nach der politischen Meinung urteilt. Eine (angebliche) Beobachtung durch den Verfassungsschutz scheint neuerdings immer dazu zu dienen um Kritiker kalt zu stellen.Irgendwie bekomme Ich so einen merkwürdigen Beigeschmack so aehnlichen wie Gesinnungsschnueffelei. Dabei dachte Ich das die Zeiten wie Stasi und aehnlichen Institutionen endgültig vorbei sind.

 

deutscheridentitärer

29. Dezember 2016 13:42

"Trotz des Urteils von den Verfassungsrichtern Di Fabio, Papier und Behrens, dass die Regierung das Recht gebrochen hat, behauptet die Regierung nach wie vor die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu vertreten - nur noch trotziger und fester."

Für mich stellt sich die Sache leider nicht ganz so klar sein. Das Gutachten von Di Fabio etwa war nicht durchgängig überzeugend. Auch die Verfassungsbeschwerde von Herrn Schachtschneider hatte keine Aussichten auf den Erfolg.

Wie Sie allerdings richtig sagen, liegt das nicht daran, weil die Herren in der Sache falsch gelegen hätten, sondern weil der Gegner uns die Begriffe erfolgreich aus der Hand geschlagen hat, wie

So wird heute gängigerweise davon ausgegangen, dass das deutsche Volk im GG die Gesamtheit aller Staatsbürger, und gerade nicht, wie von Schachtschneider argumentiert, eine konkrete ethnokkulturelle Einheit meint. Damit ist der ganze Ansatz hinfällig.

Diese ganze Versuch von rechts kommend das GG für sich zu nutzen scheint insgesamt nicht geklappt zu haben. Dies lag eventuell in der Natur der Sache, ich habe mich intuitiv wohler gefühlt, als das GG im rechten Lager noch weitgehend abgelehnt wurde. Das Recht ist eine stumpfe Waffe, wenigstens heutzutage, bspw. auch daran zu sehen, dass der Schießbefehl zur Verhinderung der illegalen Grenzüberschreiten regelmäßig NICHT rechtens ist.

Was ist von einer Rechtsordnung zu halten, die dem Staat elementarste Souveränitätsrechte verweigert? Ich halte es eher mit dem einen Sozi, der meinte, wenn die Verfassung und Deutschland sich entgegenstehen würde er sich für Letzteres entscheiden.

Chris Benthe

29. Dezember 2016 13:42

Ich bin hocherfreut !

Hans Meier

29. Dezember 2016 13:55

Der Begriff "Beobachtung" kommt im BVerfschG (§ 18 Abs. 4) und im LVerfschG-LSA (§ 17 Abs. 4) jeweils genau einmal vor, und zwar im Zusammenhang mit ausländischem Terrorismus. Daraus wird deutlich, daß er im Gesetz vorausgesetzt wird: Gemeint ist die in § 3 bzw. § 4 genannte, systematische "Sammlung und Auswertung von Informationen". Ob dies vorgenommen wird, ist eindeutig mit ja oder nein zu beantworten; es gibt da keine "Grauzone". Ob es stattfinden darf, ist auch an weitere gesetzliche Voraussetzungen geknüpft.

So hat z. B. das Bundesamt für Verfassungsschutz auf seiner Internetseite eine Meldung über die Beobachtung der "Identitären Bewegung" eingestellt, aus der sich meines Erachtens mit keinem Wort hinreichende gesetzliche Gründe für eine solche Beobachtung ergeben.

Th Wawerka

29. Dezember 2016 15:10

deutscheridentitärer:

 

Das Beispiel zeigt, dass es mittlerweile im Zweifelsfall egal ist, was "Demokratie", "Rechtsstaatlichkeit" usw. ihrem Wesen nach bedeuten - bzw. dass diese Bedeutungen schwammig sind und nach Gusto angepasst werden können. Es ist doch eine Absurdität ersten Ranges, wenn eine Regierung von sich behauptet, rechtsstaatlich zu handeln, der zugleich von höchster Instanz das Gegenteil nachgewiesen wird!

Das zeigt doch, dass selbst das Recht fragwürdig, wenn nicht gar hinfällig geworden ist und erst wieder gewonnen werden muss - oder sollte man sagen "gesetzt werden muss"? 

"Nimm das Recht weg - was ist dann der Staat noch anderes als eine große Räuberbande", schrieb der Kirchenvater Augustin.

Friede, Freiheit, die "Werte des Grundgesetzes" hängen alle von einer funktionierenden Rechtsordnung ab. Es genügt nicht, sich formal darauf zu berufen, sie muss auch durchgesetzt werden. Nur dann kann man sagen, dass "das Recht herrscht".

Von der "Demokratie" ganz zu schweigen - der Rückgriff auf die griechische Antike ist Unsinn. Da ging es um die Polis, eine kleine, überschaubare Einheit, in der man tatsächlich noch alle Ereignisse verfolgen und beurteilen konnte. Und wenn man davon ausgeht, dass Frauen, Kinder, Sklaven und Metöken nicht wahlberechtigt waren, war vielleicht nur ein Fünftel oder ein Sechstel der Stadtbevölkerung in den politischen Prozess eingebunden. Das hat mit dem modernen "Demokratie"-Begriff nichts zu tun.

Mir scheint, der moderne Begriff war zunächst ein Relations-Begriff. Im Sinne einer volonté générale sollte jeder Einzelne mit seiner Stimme zur politischen Willensbildung beitragen. Mehr und mehr wurde dieser Relations-Begriff zum inhaltlich definierten Begriff, so dass "Demokratie" nunmehr auf bestimmte Werte festgelegt ist (Antirassismus, Antisexismus, Gleichstellung etc. pp.) und damit unterhöhlt wird; das ist auch mit anderen Begriffen so wie z.B. dem der "Toleranz" (für den ursprünglich die Resultate des Westfälischen Friedens bestimmend waren).

Durch die inhaltliche Definition kann offensichtlich das Partizipationsrecht ausgehebelt oder zumindest in Frage gestellt werden: Es ist nunmehr undemokratisch, wenn 20 oder 25 Prozent der Wähler für die AfD stimmen, weil diese der inhaltlichen Definition eben nicht folgt.

Wenn Sie das GG nicht anerkennen, sind Sie automatisch Extremist - ganz egal, ob die Regierung nur behauptet, es anzuerkennen und dennoch nicht danach handelt. Und als Extremist sind Sie raus. Das ist unsere Zwangslage: Wir müssen die "Etablierten" überholen, ohne sie einzuholen. Wir müssen die besseren Staatsbürger sein und es irgendwie schaffen, das auch darzustellen, obwohl man das Grundgesetz, die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie und was nicht alles sonst gegen uns in Stellung bringt. Wir müssen beweisen, dass es uns ernster damit ist als den "Etablierten", dass sie in unseren Händen besser gedeihen.

Man sagt ja manchmal, dass die Sieger Geschichte schreiben. Mir stellt es sich andersherum dar: Wer die Deutungshoheit über die Begriffe hat, wer es vermag, Geschichte zu schreiben, der wird siegen.

Sven Jacobsen

29. Dezember 2016 20:45

Herr Wawerka, die folgenden Worte von Ihnen sind eine ausgezeichnete Grundlage, Zitat:

„Wir müssen die besseren Staatsbürger sein und es irgendwie schaffen, das auch darzustellen, obwohl man das Grundgesetz, die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie und was nicht alles sonst gegen uns in Stellung bringt. Wir müssen beweisen, dass es uns ernster damit ist als den "Etablierten", dass sie in unseren Händen besser gedeihen.“

Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass unsere Verfassungsordnung ein politisches Spektrum von links bis nach rechts mit streitbaren Bürgern problemlos zulässt. Wir wissen ferner, dass Änderungen innerhalb der Vorgaben durch Art. 79 Abs. 3 GG möglich sind, wie beispielsweise beim Asylrecht 1993 bereits geschehen. Unsere Verfassung schneidet im internationalen Vergleich hervorragend ab.

Schwierigkeiten treten auf, wenn die an Staat und Gesellschaft gestellten Anforderungen zur Sicherung von Stabilität und Ordnung nicht erfüllt werden: Wenn Begriffsinhalte verwischen (z.B. Asyl und Migration), Funktionseliten konkrete Pflichten nicht umsetzen (z.B. das Gebot der Grenzkontrolle), politische Gruppierungen Diskussionen erschweren oder Gerichte und Verwaltungen mit endlosen Eingaben behindern. Kurzum: Wenn eine politische Gruppierung beginnt, ein politisches Unfehlbarkeitsdogma einzufordern (in meinen Augen das linke Lager).

Hier greifen Ihre Worte, Herr Wawerka. Wir, nennen wir es ruhig das konservative Lager, müssen zeigen, dass wir es besser machen wollen und die Mehrheit überzeugen. Das tut man, indem man die eigentlich guten Gesetzesvorgaben im Alltag konsequent umsetzt, ernsthaft und diszipliniert arbeitet, sich kein X für ein U vormachen lässt und alle Möglichkeiten des verfassungsmäßig erlaubten Widerstands gegen die Nachlässigen ausschöpft. Thor von Waldstein hat das im Heft 28 des IfS systematisch ausgeführt.

Der_Jürgen

29. Dezember 2016 21:39

@Thomas Vaverka

Ihr Beitrag von 14.10 Uhr ist sehr wichtig; er schneidet fundamentale Fragen an. Zu Ihren letzten Sätzen ("Man sagt ja manchmal, dass die Sieger Geschichte schreiben. Mir stellt es sich anderherum dar: Wer die Deutungshoheit über die Begriffe hat, wer es vermag, Geschichte zu schreiben, der wird siegen") hier einige Bemerkungen:

Die Deutungshoheit über die Begriffe hat in aller Regel der Sieger. Er kontrolliert ja das Erziehungswesen, die Medien, die Justiz. Er kann beispielsweise dafür sorgen, dass ausnahmslos alle grossen Medien die illegal eindringenden Invasoren und Landnehmer als "Flüchtlinge" bezeichnen, die AFD als "rechtspopulistisch" und heimatliebende Deutsche als "Dunkeldeutsche", "dumpfe Fremdenhasser" oder "Rassisten".

Hiergegen mag man einwenden, dass es sehr wohl Gegenbeispiele gibt: Ab den späten sechziger Jahre bemächtigte sich eine kleine Minderheit, die weder die Medien noch das Erziehungswesen noch die Justiz kontrollierte, Schritt für Schritt der Deutungshoheit über die Begriffe und trat parallel dazu den berühmten langen Marsch durch die Institutionen an, bis sie diese erfolgreich unterwandert hatte.

Auf dem Papier mochte sich nicht viel geändert haben: Die führenden Parteien waren immer noch CDU/CSU und SPD, das politische System war dasselbe wie vor dem schleichenden Machtwechsel, es erschienen immer noch dieselben Zeitungen und Zeitschriften. Doch hatte sich das gesamte Spektrum mittlerweile so weit nach links verschoben, dass die Union schliesslich Positionen vertrat, die ein paar Jahrzehnte früher noch als linksradikal gegolten hätten. Andererseits gelten Ansichten, die bis in die späten siebziger Jahre von der Union, insbesondere ihrem rechten Flügel, sowie von der Springerpresse verfochten worden waren, heutzutage als "rechtsradikal".

Man kann diese Entwicklung damit erklären, dass die damaligen führenden Eliten nicht die Kraft und den Mut besessen hätten, dem langen Marsch ihrer Gegner durch die Institutionen sowie der Umwertung der Begriffe entschlossen Einhalt zu gebieten. Dieses Argument ist nur sehr bedingt stichhaltig.

Die Saat der künftigen Zerstörung Deutschlands von innen wurde schon in der unmittelbaren Nachkriegszeit ausgestreut. Durch den Überleitungsvertrag wurde den Deutschen verboten, die Urteile bei den Prozessen zu revidieren, welche die Alleinschuld Deutschlands am Krieg und die Verantwortung der Deutschen für behauptete, beispiellose Greuel festgelegt hatten. Obgleich das Grundgesetz die Meinungsfreiheit garantierte, wurden oppositonelle Parteien wie die Sozialistische Reichspartei, die eine Neutralisierung Deutschlands und eine Verständigung mit der UdSSR befürwortete, sowie die KPD in den fünfziger Jahren verboten. Damit erledigen sich die Lizenz-Demokraten lästiger Konkurrenten.

Zugleich setzte eine immer massivere Vergangenheitsbewältigung ein, die mit der Zeit die Form einer permanenten Gehinrwäsche annahm, der sich ein Erwachsener nur entziehen konnte, wenn er keine Zeitungen las und nie den Fernseher einschaltete, und der ein Schulkind  völlig wehrlos ausgeliefert war.

Wenn die Antifa, die Grünen und andere Linksradikale heute die in vollem Gang befindliche Abschaffung Deutschlands mit den "Greueln der Nazis" rechtfertigen und alljährlich während der Gedenkfeiern für die Opfer des Terrorbombardements von Dresden "Bomber Harris, do it again" skandieren, führen sie die staatliche Ideologie der BRD damit nur bis zur letzten Konsequenz. Das System hat ihnen die Waffe geliefert, mit denen Deutschland seelisch und physisch zerstört wird, und es vermag ihnen diese Waffe nicht aus der Hand zu schlagen, ohne seine eigene ideologische Grundlage zu zerstören und sich hierdurch abzuschaffen - mit unerquicklichen Folgen für jene, die an den Fleischtöpfen der Macht hocken.

Sehr aufschlussreich ist es auch, die stufenweise Überfremdung Deutschlands zu verfolgen. Zuerst holte man Gastarbeiter aus Europa, die recht leicht assimilierbar waren, dann die nur teilweise assimilierbaren Türken, anschliessend, als keine Gastarbeiter mehr benötigt wurden, Asylbewerber aus aller Herren Länder. (Siehe hierzu Kubitschek und Paulwitz, "Deutsche Opfer, fremde Täter"). 2015 liess das System die Maske endgültig fallen und betrieb fortan die Umvolkung, die "Endlösung der deutschen Frage" (so ein Buchtitel von Prof. Robert Hepp) offen und unverhüllt.

Das Totschlagwort "Verschwörungstheorien" wird hier nur jemand von sich geben, der nicht bereit ist, offensichtliche Fakten und offensichtliche kausale Zusammenhänge zur Kenntnis zu nehmen.  Die ersten, "guten" Jahrzehnte der BRD waren eine Gnadenfrist, die den Deutschen eingeräumt wurde, weil die Bedingungen damals noch nicht reif für ihre schon lange geplante Liquidierung durch den Grossen Austausch waren. Solange die Sowjetunion existierte, waren die USA auf einen stabilen und wohlhabenden westdeutschen Staat angewiesen. Mit dem Verschwinden der sowjetischen Konkurrenz entfiel die Notwendigkeit hierzu.

Es würde mich interessieren, ob Sie als protestantischer Christ an die Offenheit der Zukunft glauben oder an die Vorherbestimmung (die Calvin ja dezidiert vertrat und der auch Luther zuneigte; siehe seine als Antwort auf Erasmus' "De libero arbitrio", "Vom freien Willen", verfasste Schrift "De servo arbitrio", "Vom unfreien Willen"). Für mich ist die Frage ungelöst; es gibt gewichtige Argumente für beide Positionen. Eines aber glaube ich hundertprozentig sicher zu wissen: Wenn die Rettung Deutschlands (und darüber Europas; die Zerstörung Italiens und Frankreichs, Englands und Schwedens ist für mich fast ebenso schmerzlich wie diejenige Deutschlands) gelingen wird, dann ganz sicher nicht dank der "Demokratie" und dem "Grundgesetz". 

Andreas Walter

29. Dezember 2016 22:22

Die ultimative (Massen-)Überwachung und (dann aber absolut individuelle) Manipulation ist eh die, die man gar nicht erst bemerkt, die einem nicht ständig bewusst ist. Also die, die sogar ohne elektronische Fussfessel auskommt. Eine, bei der man am besten immer wieder vergisst, dass sie bereits ununterbrochen betrieben wird und darum schon allgegenwärtig ist.

https://www.youtube.com/watch?v=vNzq1XH3OXU

deutscheridentitärer

30. Dezember 2016 00:58

@Th Wawerka

Höchste Richtschnur seines Handelns ist für den Menschen mMn sein ethisches Urteil. Die Rechtsordnung ist diesem klar untergeordnet, denn sie entfaltet aus sich heraus keine eigene ethisch-normative Wirkung.

Das Recht ist vielmehr eine pragmatische Übereinkunft, das Gemeinschaftsleben der Menschen untereinandern mehr oder weniger zufriedenstellend zu regeln.

In den meisten ethischen Konzepten hat die Rechtstreue zwar auch einen Wert an sich, dieser entspringt jedoch weiterer Reflexion und nicht unmittelbar aus dem Recht selbst. Weil die Rechtsordnung also selbst nicht in der Sphäre der Ethik situiert ist, setzt sie ihren Befolgungsanspruch nicht primär durch die Androhung von Sanktionen durch, und nicht dadurch, dass sie für ihre ethische Richtigkeit wirbt.

Aus dem Gesagten heraus erscheint mir bspw. die oft geäußerte Feststellung "So und so viel Moslems stellen die Schariah über das GG!" befremdlich, stellt sie in meinen Augen doch eine selbstverständliche Banalität dar. Natürlich ist den Menschen der Wille ihres Gottes, immerhin nicht nur als ethische Instanz als solche über dem Recht stehend, sondern auch noch höchste ethische Instanz überhaupt, wichtiger, als das was ein paar Juristen irgendwann irgendwo niedergekritzelt haben.

Die Fetischisierung des GG als quasi-regligiöse Höchstinstanz ist mir deshalb schon lange zuwider. Man ist ja nicht nur Extremist, wenn man das GG ablehnt (was ich ja nichtmal tue, ich stehe dem eher indifferent gegenüber), sondern man ist ein böser Mensch, nicht nur politischer Feind, sondern der Feind schlechthin.

Ich habe in der Vergangenheit einige Diskussionen darüber geführt, ob das Handeln der Regierung im Herbst 2015 verfassungswidrig war oder nicht und das Ergebnis ist, dass ich von der Diskussion angewidert bin. Unsere Seite muss mit irgendwelchen abseitigen  BVerfG Urteilen im Zuge der DDR Angliederung und auf Basis von Artikeln, die mittlerweile abgeschafft sind argumentieren und ähnlich wirrem Kram.

Es kann doch nicht sein, dass wir unser Existenz- und Selbstbeauptungsrecht als Abstammungsgemeinschaft mit irgendwelchen juristisischen Winkelzügen konstruieren müssen. Es ist mir auch keineswegs klar, wer denn nun "Recht hat" - die Sache ist wie man so schön sagt streitig. An unserem Existenzrecht ist aber gar nichts streitig zumindest sollte es das nicht sein, und deshalb steht es wahrscheinlich auch nicht im GG, weil den Verfassern die Notwendigkeit eine derartige Selbstverändlichkeit niederzuschreiben nicht einleuchtete.

Das soll alles aber keine Entgegnung zu ihrem Kommentar sein, dem ich voll zustimme (auch wenn ich hier evtl. widersprechendes geschrieben habe), sondern eine mir in den Kopf gekommene Anmerkung.

Ansonsten würde mich interessieren, wie die hier sicher zahlreich mitkommentierenden Juristen die Sache konkret bewerten würden: Was meint deutsches Volk im GG, gibt es eine "Plicht zur Identitätsbewahrung des Staatsvolkes", wenn ja was folgt daraus usw.?

Pirmin Meier

30. Dezember 2016 11:37

@Wawerka. Las letzte Nacht den Text "Das Amt des Beters" von Helmuth Thielicke aus dem Jahre 1940 in der Originalausgabe. Wie hier Zensur den Stil verfeinert und wie ganz sachte dem öffentlichen Sprachgebrauch widersprochen wird bzw. derselbe unterlaufen, wird in jenem Text lehrbuchmässig vor Augen gebracht.  Damals war es noch etwas anderes, "mutig" zu sein. Man sieht aber auch, dass der Theologe, wenn er sich auf den Ernstfall der Theologie, das Beten, zurückzieht, trotzdem die höhere Relevanz gewinnt als wenn er direkte politische Einschätzungen ausspricht. Letzteres kann man ruhig den Nichttheologen überlassen. Wie auch immer, einen so bedeutenden Text eines Theologen habe ich aus der Zeit nach 2000 leider bis anhin noch nicht zu Gesicht bekommen. Interessant ist, dass er,  im absoluten Ernstfall, sich einerseits auf die Bibel, andererseits auf Luther beruft, wobei an einer Stelle dann der Gehorsam gegen die Obrigkeit doch noch erwähnt wird. Jedoch auch ein überzeitlich grossartiger Text zur Linguistik und Theologie des Gebetes, aber immer in eine Situation des absoluten Ernstfalles hineingesprochen. Auf keinen Fall darf dem nachgeplappert werden, was so das allgemeine Gerede ist. Dies hätte Heidegger aufgrund von "Sein und Zeit" schon 1933/34 auffallen sollen. Der Text über das Gebet ist sodann wohl auch ein Meisterwerk dialektischer Theologie.  Protestantisch aber insofern, als es kein "Wir" gibt, sondern nur den Einzelnen vor seinem Gott, vgl. Kierkegaard. Es fehlt bei diesem existenztheologischen Ansatz freilich auch nicht der dezisionistische Ansatz, insofern am Ende gehandelt werden muss, jedoch absolut ohne Garantie. Es gibt kein theologisches Rezept, welche Politik die richtige sei. Eher weiss man noch, was ganz gewiss falsch ist.

Pirmin Meier

30. Dezember 2016 11:50

Nachtrag zu Helmut Thielicke: Wie kaum ein zweiter evangelischer Theologe wurde Thielicke dann auch um 1968 von den Linken angegriffen, weil er damals abermals nicht dem Zeitgeist entsprach. Hans Wollschläger, Weggefährte von Karlheinz Deschner, schrieb sogar ein Pamphlet gegen ihn. Andererseits wurde Thielicke zwar 1940 als Professor aus politischen Gründen abgesetzt, durfte aber immerhin als Pfarrer in einer Gemeinde weiter wirken. Politische Korrektheit war zur Zeit des 3. Reiches in der Kirche keineswegs allgemeiner Trend, möglicherweise eher weniger als heute. Es würde sich allenfalls lohnen, Thielicke als Dialektiker des Mutes zu würdigen, ohne ihn dann gleich jeweils für die eigene Sache in Anspruch zu nehmen.

Th Wawerka

30. Dezember 2016 12:43

Thielicke ist auch im "Staatspolitischen Handbuch" vertreten. Neben dem von Ihnen Gesagten war er auch ein großartiger Prediger.

Westpreuße

30. Dezember 2016 14:31

Zu Helmut Thielicke, hier erwähnt und gewürdigt von @ Pirmin Meier:

Der stand ja nun ziemlich quer zu seiner Zeit und dem neuen Zeitgeist als neue Heilserwartung. Er ging seinen Weg, angegriffen und angefeindet, wenig unterstützt und verteidigt von der evangelischen Kirche (EKD). Ich habe von ihm noch "Mensch sein - Mensch werden". Seine lesenswerte christliche Anthropologie.  Er war ja ein Vielschreiber. Und er legte sich selbst keine Denkverbote auf. Er wäre der rechte (oh, wie liest sich das denn...) Theologe und Wegweiser für die heutige Zeit...

Seinem "Mensch sein..." stellte er ja mehrere Worte bedeutender Denker voran. Auch von T.S. Eliot; ich weiß noch, wie ich mich wunderte, damals..., über seine Auswahl.

"Was liegt im Hinterhalt jenseits der Heide/ Und hinter den Thingsteinen?/ Hinter den Hünengräbern/ Und hinter dem Lächeln des Monds?/ Und was geschieht mit uns?/ Und was sind wir, was tun wir?/ Und auf all und jede dieser Fragen/ Gibt es keine faßliche Antwort/ Uns traf viel mehr als ein persönlicher Verlust - / Wir verloren unsern Weg im Dunkeln." T.S.Eliot: Der Familientag

Das war ein merkwürdiges Versdrama, wie Eliot es formulierte. Übersetzt von Rudolf Alexander Schröder. In der westlichen Welt wenig gespielt. Bei uns in den 50-er Jahren mit Gustav Gründgens, Elisabeth Flickenschildt u.a.

Es ging Eliot wohl um die Vernichtung der (seiner/unserer) gegenwärtigen Welt. Er plädierte für eine erneuerte Welt aus dem Geist eines erneuerten Christentums. Soweit meine Erinnerungen...

Herr Kubitschek, tolle Sache, daß Sie ein gerades Kreuz machten, es durchdrückten und sich sagten: So nicht, mit mir nicht...

Insgesamt glaube ich aber, daß neben den politisch - medialen Eliten die Justiz mehr in das Blickfeld genommen werden müßte. Unglaubliche Widersprüche und Abgründe, die sich da auftun. Das müßte alles mal hell ausgeleuchtet werden. Und man müßtde sich weniger mit Carl Schmitt, sondern wieder mehr und intensiver mit Arnold Gehlen beschäftigen, der doch sagte: "Das Recht ist elastisch geworden." DAS sehen wir doch täglich. Manche bekommen es auch heftig zu spüren...:Grüße von der Weichsel.

Th Wawerka

30. Dezember 2016 14:49

Der_Jürgen:

Es würde mich interessieren, ob Sie als protestantischer Christ an die Offenheit der Zukunft glauben oder an die Vorherbestimmung [...]

Oh je! Das ist ein Fall für die beliebte Rubrik "Drei Theologen, vier Meinungen" :-)

Ich erlaube mir, mit einem biblischen Zitat zu antworten (Jer 18,7-10): "Bald beschließe ich über ein Volk oder Königreich, dass ich es ausreißen, einreißen und zerstören will; wenn es sich aber bekehrt von seiner Bosheit, gegen die ich rede, so reut mich auch das Unheil, das ich ihm anzutun gedachte. Und bald beschließe ich über ein Volk oder Königreich, dass ich es aufbauen und pflanzen will; wenn es aber tut, was mir missfällt, und es meiner Stimme nicht gehorcht, so reut mich auch das Gute, das ich ihm verheißen hatte zu tun."

Wie stehen wir in einer solchen Perspektive wohl da - ein Volk, das die Gaben und Güter, die ihm geschenkt waren, verleugnet und in den Dreck getreten hat, das seinen Nachwuchs nach der Zahl von Millionen umgebracht hat, so dass man wohl von einem Autogenozid reden kann?

Verdient hätten wir den Untergang allemal. Die Stadt Sodom war wohl kaum schlimmer. Es genügt meiner Ansicht nach bei weitem nicht, die Regierung zu schelten oder abzuwählen; ich denke, das gesamte Volk muss umkehren. Die Regierung ist mehr Symptom als Ursache ...

... wobei wir wieder beim Versagen der Kirchen wären, die es unterlassen haben, diese Umkehr anzumahnen und statt dessen fröhlich mitmachen beim Tanz ums goldene Kalb.

Ralf Beez Ofw d. R.

30. Dezember 2016 14:59

Werter Herr Kubitschek

Herzlichsten Glückwunsch und Gratulation in allerdeutlichst verschärfter Form für diesen schönen Erfolg, weiter so, niemals aufgeben und keine Fingerbreite den Volksverrätern überlassen !

MkuvG !

Monika

30. Dezember 2016 17:54

Danke, diese kleinen juristischen Schritte sind so unendlich wichtig.

Werde ich später honorieren. 

Peter

1. Januar 2017 16:07

Es ist immer aufschlußreich, sich das Personal unserer Widersacher genauer anzuschauen: Burkhard  L i s c h k a  -- wer ist das??

Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Burkhard_Lischka

Also, dem Namen nach familiär Ostdeutscher (Schlesien oder Ostpreußen?), dahinter steht  sehr wahrscheinlich die Rebellion gegen den Vater, der gewiß an der ostdeutschen Heimat hing. Ähnlich dem unförmigen Gabriel, der seinen schlesientreuen Vater ja öffentlich als "Nazi" denunzierte. -- Von Grün zu SPD gewechselt: wie der unselige RAF-Anwalt Schily, der den Selbsthaß der 68er in Reinkultur verkörperte.

Dann also wird der Lischka in den mitteldeutschen Raum geschickt: und macht hier kulturmarxistische Karriere mit einem  J u r a-Abschluß -- heute führt er den Verliererhaufen der SPD in Sachsen-Anhalt an. Als Jurist wagt er solche Behauptungen: das ist UNGLAUBLICH!

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