ein in seinen Konsequenzen weitreichendes sozialpolitisches Urteil gefällt worden, das an dieser Stelle ob seiner gravierenden Auswirkungen etwas näher betrachtet werden soll, weil es einmal mehr zu Lasten der deutschen Steuerzahler und Sozialversicherten geht. Jeder EU-Ausländer aus einem EU-Land, der länger als sechs Monate in Deutschland lebt und suggeriert, er wolle in Deutschland arbeiten, hat in Zukunft Anspruch auf Sozialhilfe. So lautet in geraffter Form der Tenor des BSG-Urteils vom 3. Dezember.
Das Urteil hat eine Vorgeschichte: Nach deutschem Recht sind EU-Bürger, die nach Deutschland kommen, um Sozialleistungen zu erhalten oder erstmals eine Arbeit zu suchen, generell vom Hartz-IV-Bezug ausgeschlossen. Diese Regelung ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom September dieses Jahres mit EU-Recht vereinbar.
Ein „rumänischer Familienvater“ (u. a.) wollte sich damit nicht abfinden; er hatte nach mehreren erfolglosen Arbeitsversuchen bei den Behörden Hartz IV beantragt. Angeblich hatte der „arbeitswillige“ Mann alles versucht, um seine Familie und sich zu ernähren, vom Verkauf einer Straßenzeitung bis hin zur (mittlerweile in bestimmten Migrantenkreisen beliebten) Anmeldung eines Gewerbes als „Abbruchunternehmer“.
Schließlich reichte der Familienvater Klage ein und darf sich nun die Hände reiben. „Dank der Fürsorge der vier Richter in Kassel [des 4. Senats des BSG] erhalten er und seine Frau jetzt vom deutschen Staat ohne Arbeit das Doppelte dessen, was man in Rumänien als Industriearbeiter oder Lehrer verdient“, ätzte Spiegel-Redakteur Jan Fleischhauer auf den Netzseiten seines „Schwarzen Kanals“.
Entscheidend für das Gericht waren die Aufenthaltsgründe und die bisherige Dauer des Aufenthalts. Bei einem „verfestigten Aufenthalt“ über sechs Monate sei das Ermessen der Behörden angeblich „auf null“ geschrumpft, so daß in der Regel zumindest Sozialhilfe an die betroffenen Ausländer zu zahlen sei, heißt es in dem Urteil. Diese Leistungen entsprechen in etwa den Hartz-IV-Leistungen und könnten laut Medienberichten in Zukunft von aktuell von bis zu 130.000 EU-Ausländern aus Rumänien und Bulgarien (darunter etliche „Rotationseuropäer“) beansprucht werden, die sich in Deutschland „irgendwie“ um „irgendeine“ Arbeit bemühen.
Ob diese Arbeitssuche ernst gemeint ist oder überhaupt einen Sinn ergibt, spielt keine Rolle. Die Arbeitssuchenden müssen von nun an nur ein halbes Jahr durchhalten, um das zu erreichen, was das Gericht einen „verfestigten Aufenthalt“ nennt. Dann haben sie ein Recht darauf, beim nächsten Sozialamt finanzielle Unterstützung einzufordern.
Das BSG setzte sich mit seinem Urteil im übrigen (unverständlicherweise) über die Auffassung einiger Landesgerichte hinweg, daß EU-Ausländer, die in Deutschland erfolglos auf Arbeitssuche seien, in ihr Heimatland zurückkehren könnten, um dort Sozialhilfe zu beziehen.
Das BSG-Urteil ist ein weiterer Schritt hin in Richtung Internationalisierung des deutschen Sozialstaates und ein zusätzlicher Zuwanderungsanreiz für das internationale Wanderproletariat, nach Deutschland zu kommen – und das in einer Zeit, in der Deutschland unter den Konsequenzen der „Flüchtlingskrise“, in der die Bundesregierung nach wie vor keine „Obergrenzen“ definieren will, finanziell bereits schwer genug zu tragen hat.
So sehen es auch die kommunalen Spitzenverbände, die auf das Kasseler Urteil wenig amüsiert reagierten. Sozialhilfe müssen nämlich die Kommunen zahlen, während für Hartz IV der Bund aufkommt. „Das Urteil ist nur schwer nachzuvollziehen“, erklärte zum Beispiel Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, weil die Sozialhilfe „gerade nicht für Erwerbsfähige gedacht“ sei. Lübking zog das Urteil grundsätzlich in Zweifel: Es müsse ernsthaft geprüft werden, ob die Rechtslage wirklich so bleiben könne, wie sie vom BSG ausgelegt wurde. Der Sozialdezernent der Stadt Offenbach, Felix Schwenke, erklärte laut FAZ gar: „Das Urteil birgt Sprengstoff!“
Schwenke erwartet, daß jede Großstadt „mindestens eine sechsstellige Summe“ zu zahlen habe. Für den Anfang erwarten die Kommunalverbände Mehrausgaben in Höhe von jährlich 500 Millionen Euro. Diese Zahl dürfte sich aber rasch potenzieren, müssen doch auch Kosten für Unterkunft, Heizung etc. hinzuaddiert werden. Dadurch könnte die Belastung nach Schätzung der FAZ je nach Zahl der Antragsteller insgesamt auf fast eine Milliarde Euro steigen – wohlgemerkt nur für die sich bisher in Deutschland befindlichen EU-Ausländer, die nun einen Sozialhilfeanspruch geltend machen können. Daß dieses Urteil zusätzlich EU-Ausländer insbesondere aus Rumänien und Bulgarien nach Deutschland locken wird, liegt auf der Hand.
Jan Fleischhauer hat Recht, wenn er feststellt: „Das ist mehr als ein Urteil, es ist eine sozialpolitische Revolution.“ Bemerkenswerterweise bemüht Fleischhauer, der „konservative“ unter den linken Spiegel-Redakteuren, sogar den Begriff „Nation“, wenn er weiter feststellt: „Man sollte meinen, daß gerade Richtern am Bundessozialgericht der Erhalt des deutschen Sozialstaats am Herzen liegt. Tatsächlich scheinen Nation und staatliche Einheit für sie zu jenen Kategorien zu gehören, die so überholt sind wie Lavalampen. Daß sie damit die Erosion dessen befördern, was sie schützen sollten, kommt ihnen offenbar nicht in den Sinn.“ Es spricht für sich, daß dieses Urteil im „öffentlichen Diskurs“ bisher mehr oder weniger eine Marginalie geblieben ist – offenbar gibt es in Deutschland Wichtigeres als den Erhalt des Sozialstaates.
Wutbürger
Dies ist ein weiterer wichtiger Baustein der Internationalisten zur vollständigen Abschaffung Deutschlands.
Als ob es der Hiobsbotschaften nicht wahrlich schon genug gäbe, soll nun Deutschland endgültig der finanzielle und rassische Todesstoß versetzt werden.
Welcher Staat, der noch bei Verstand ist, verfasst so eine in höchstrichterliche Urteile gegossene Einladung an alle Welt sich in der BRD ins gemachte Nest zu setzen.
Dieses Urteil ist von den meisten in seiner Tragweite gegen den Erhalt unserer Nation noch gar nicht erfasst worden. Es wird immensen Schaden zum Nachteil des deutschen Volkes anrichten und weitere unabsehbare Massen an Invasoren anlocken - aber genau das ist von den Feinden Deutschlands ja auch so gewollt.
Wir werden überrrannt, entmachtet, kastriert, gedemütigt, verachtet, verlacht, ausgenommen und letztlich - vernichtet.
Es ist mittlerweile so, dass ich diesem Staat vollständig die Legitimation abspreche, dass er in irgendeiner Weise noch Respekt oder Beachtung für seine Gesetze und (ungeschriebenen) Normen erwarten kann.
Ich habe mit der BRD gebrochen - für immer.
Ich kann nur alle auffordern, sich dieser BRD zu verweigern.
Lest nicht die Lügenpresse, guckt nicht das BRD-Staatsfernsehen (Tagesschau, etc).
Gebt kein Geld für Mainstream-Presse-Organe aus; boykottiert dieses morsche Regime wo immer ihr die Möglichkeit dazu habt.
Es reicht so langsam mit diesem Regime!