Mit der Verschärfung des § 130, durch die seit 2005 nicht allein “Holocaust-Leugner” mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben, sondern auch wer “nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt”, habe eine schleichende ” fatale Ideologisierung des Grundrechts” eingesetzt, die „schwere Kollateralschäden für die Bürgerrechte“ und die Meinungsfreiheit mit sich brächte.
Es ist zu empfehlen, diesen Aufsatz im Zusammenhang mit der “Causa Voigt” zu lesen. Diese hat in dankenswerter Klarheit der Blogger Manfred zusammengefaßt. Wichtig an dem Urteil, das gegen den Kläger Voigt entschied, ist vor allem die Begründung des Landgerichts Frankfurt/Oder. Demnach kann das Allgemeine Gleichstellungs-Gesetz (AGG), auf das sich Voigt (mit grimmigem Humor?) berief, -
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
… in diesem Fall nur eingeschränkt angewandt werden, weil man – offenbar schon weise vorausblickend – mit einem kleinen Eingriff dafür gesorgt hat, daß die politischen Neger draußenbleiben. Das AGG sei
… zwar grundsätzlich anwendbar, soweit hier eine Diskriminierung wegen einer Weltanschauung, die auch politische Überzeugungen umfassen könnte, vorliegen würde. Aus der konkret einschlägigen Vorschrift aber war vom Gesetzgeber ganz bewußt der Begriff der „Weltanschauung“ gestrichen worden, weil „die Gefahr (besteht), daß z.B. Anhänger rechtsradikalen Gedankenguts aufgrund der Vorschrift versuchen, sich Zugang zu Geschäften zu verschaffen, die ihnen aus anerkennenswerten Gründen verweigert wurden.” (BT-Drucksache 16/2022 zu Nr. 4 Buchstabe a.)
Also im Grunde eine ähnliche rechtliche Ausnahme mit einseitiger politischer Stoßrichtung, wie sie von Meier im Merkur kritisiert wird. Mit anderen Worten: Sondergesetze gegen Rechts, für deren erweiterte Anwendung sich “anerkennenswerte Gründe” gewiß, wenn nötig, finden lassen werden, und von denen man nicht hoffen sollte, daß sie bei den Aussätzigen der NPD stehenbleiben werden.
All das wirft auch ein Licht zurück auf die Konzeption und Durchsetzung des AGG an sich, die von vornherein einschlägig motiviert war, und sich mit der üblichen Heuchelei und Doppelmoral der Liberalen abgesichert hat. Man sollte sich also auch als rechter oder konservativer NPD-Gegner nicht damit beruhigen, daß es eh nur wieder “everybody’s nigger” erwischt hat.
Ein anderer problematischer Aspekt der Causa geht aus konservativer Sicht in eine gänzlich andere Richtung: insofern nämlich das AGG und ähnliche “Antidiskriminierungsbestimmungen” Drittrechte durchzusetzen beabsichtigen, greifen sie in die persönliche Freiheit, etwa die Vertragsfreiheit ein. Unlängst ist in den USA der Libertärkonservative Rand Paul über eine solche Diskussion gestolpert.
Im Mai gab es in der BZ die Meldung, daß ein türkischer Dönerbuden-Besitzer in der Nähe des als Drogenumschlagplatz berüchtigten Görlitzer Parks in Kreuzberg Hausverbot für alle Schwarzen erteilt hat, da diese erfahrungsgemäß überdurchschnittlich oft Drogendealer sind. Das weiß auch die Polizei, die dem Dönerbudenbesitzer durch häufige Razzien das Geschäft vermasselt. Dieses “racial profiling” als Notlösung hat man ihm mit einer Anzeige heimgezahlt. Die BZ:
Schwarze unter Generalverdacht – das ließen sich einige seiner Kunden nicht gefallen und riefen die Polizei. Einer erstattete sogar Anzeige, weil er sich rassistisch beleidigt fühlte. Öztürk hat sein Verbot für Afrikaner vor einigen Tagen aufgehoben. In der Nacht zum Sonntag gab es wieder eine Polizeirazzia…
Nun hat Heinz Baumeister, der Direktor des 4‑Sterne-Wellness-Hotels in Bad Saarow, in einem Interview mit der taz nicht anders argumentiert als der Dönerbudenbesitzer: Udo Voigt sei “schlecht fürs Geschäft”, denn mit seiner Anwesenheit könne er seinen Gästen kein “Wohlfühlgefühl” (sic!) garantieren, weil die armen streßkranken Kunden vermutlich Herzinfarkte, epileptische Anfälle, Magengeschwüre und Distanzierungszwangsneurosen bekommen, wenn sie neben dem NPD-Chef im braunen Schlamm oder Schwefelbecken baden müssen. Oder weil sie zumindest an ihrem Vier-Sterne-Frühstücks-Ei zu würgen beginnen, wenn Deutschlands Schlechte-Laune-Typ No. 1 am Nebentisch sitzt.
Indessen war Voigt bereits ganze viermal (!) zu Gast in dem nämlichen Hotel, offenbar ohne daß das Hotel hernach Bankrott gegangen wäre, oder daß irgendjemand Schaden an seiner Seele oder seinem Ruf genommen hätte, ausgeflippt, umgekippt, vor Schreck gestorben, oder mit einer Beschwerde zur Hoteldirektion gerannt wäre.
Man könnte nun freilich argumentieren, daß der Dönerbudenbesitzer eine pauschale Diskriminierung verhängt hat, die auch unschuldige Afrikaner trifft, während Voigt als Einzelperson “diskriminiert” wurde, weil er eine öffentlich bekannte, unpopuläre Figur ist, die stark “polarisiert”. Aber es geht um mehr als Voigt in seiner Funktion als umstrittener semi-prominenter Politiker. Die taz bezeichnete die Streitigkeit als “wichtigen Präzedenzfall für den Umgang der Gastronomie mit rechtsextremen Kunden” überhaupt. In Zukunft könnte es also mit rechtlicher Absicherung jeden beliebigen NPD-affinen Hotelgast treffen, selbst wenn dieser keine oder keine besonders bekannte öffentliche Figur ist.
Baumeister gegenüber der taz:
Die Gäste haben ein Recht darauf, daß die Atmosphäre stimmt und auch die Toleranz ihnen gegenüber (sic!).
Welche Möglichkeiten bleiben einem Hotelier eigentlich, wenn er befürchtet, daß sich Gäste durch bestimmte Personen im Haus beleidigt und belästigt fühlen? Hier muß doch das Hausrecht eines Hoteliers greifen!
Der Clou hier ist, daß Voigt ja überhaupt nichts dergleichen (“belästigen” und “beleidigen”) getan hat, und vermutlich auch nicht vorhatte. Er kann sich theoretisch völlig korrekt und privat verhalten, seine bloße Existenz und Anwesenheit wird als unzumutbare “Belästigung” gewertet, als hätte man in viktorianischen Zeiten eine stadtbekannte Nutte als Zimmernachbar. Wo läge nun der Unterschied, wenn ich in einem Restaurant dem Wirt sagen würde, der Gast am Nebentisch schaut so komisch oder linksextrem aus, das stört mich, schmeißen Sie ihn raus? Die Metapher von der NPD in der Rolle der Republiksneger sitzt genau.
Nun mag man sagen: Schön, diese Leute von der NPD “diskriminieren” andere ja auch (und werden dafür, wie etwa Voigt selbst, mit Meinungsdelikt-Paragraphen bestraft), geschieht ihnen recht, wenn man sie ihrerseits “rassistisch” behandelt. Aber einen solchen Affekt zur Rechtsgrundlage machen zu wollen, wäre für einen Rechtsstaat fatal.
Das Interview Baumeisters mit der taz ist übrigens ein Paradestück an anbiedernder Glitschkeit. Freilich ist jeder gastronomische Dienstleister irgendwo Opportunist, und muß es letztlich auch sein, weil er von seiner Außenwirkung lebt, und es sich nicht leisten kann, sich den Spielregeln des Zeitgeists zu versagen, wenn er sich sein Business nicht verderben will. Und daß es hier um Business und nicht Politik ging, geht aus dem Interview explizit hervor. Hier noch zum Abschluß ein Best of:
taz: Können Sie sich erklären, warum ausgerechnet der NPD-Chef sich für Ihr Hotel begeistert? Schließlich werben Sie mit “Weltoffenheit vor den Toren Berlins” und bieten exotische Wellness-Anwendungen wie Hawaiianische Tempelmassagen oder Asiatische Fußreflexzonenrituale.
Baumeister: Unser Motto heißt: Erfrischung fürs Ich. Wir wollen unseren Gästen ganzheitliche, nachhaltige Erholung bieten. Und ich kann durchaus verstehen, daß jeder Mensch dieses Angebot wahrnehmen möchte – ich sage bewußt: jeder Mensch.
(…)taz: Sie sprechen von Toleranz. Voigt beruft sich in seiner Klage auf das Grundgesetz, wonach niemand wegen seiner politischen Überzeugung benachteiligt werden darf. Er vergleicht Ihr Hausverbot sogar mit der Diskriminierung von Ausländern oder Behinderten …
Baumeister: Vollkommener Unsinn! Wir haben viele ausländische Gäste, unser Hotel ist behindertenfreundlich. Als nächstes grenze ich Behinderte aus? Hallo, da müßte ich mich ja selbst ausgrenzen! Ich bin zu 50 Prozent schwerbeschädigt und gehöre zu Gruppen, die man auch Randgruppen nennt oder Minderheiten oder sonst was.
(…)
taz: Ihr Hotel gilt als “gayfriendly” und wirbt auch um die homosexuelle Szene.Baumeister: Homosexuelle sind bei uns stark vertreten, sie sind willkommene Gäste, sehr liebe Gäste. Und ich kann und will es mir nicht erlauben, solche Gäste zu vergraulen. Dieses Unternehmen muß wirtschaftlich sein.