Der deutsche Sozialstaat macht den Nachzug von Familienangehörigen attraktiv; der deutsche Schuldstolz verhindert das Einfordern von Anpassungsleistungen, die normalerweise von Einwanderern erwartet werden; Illusionen über die multikulturelle Gesellschaft verschleiern den Blick auf die Realität.
In seiner neuen Studie Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam (Berlin: Duncker & Humblot 2010. 140 S., 18 Euro) fügt Karl Albrecht Schachtschneider, der vor allem mit seinen Verfassungsklagen in Bezug auf den Euro Bekanntheit erlangte, noch einen weiteren Punkt hinzu. Das Bundesverfassungsgericht kommt demnach dem Islam in unzulässiger Weise entgegen, indem es den Begriff der Religionsfreiheit zu weit ausdehnt.
Die Ursache dafür sieht Schachtschneider in der mangelnden Neutralität des Staates: »Ein einstmals kirchenfreundlich gemeinter weiter religiöser Grundrechtsschutz, der keine tragfähige Grundlage im Grundgesetz hat, schadet dem Gemeinwesen, weil er die Gemeinwohlverwirklichung behindert.«
Im Gegensatz zu vielen anderen Konservativen, die mit einer Stärkung des christlichen Einflusses auf die Politik den Staat gegen den Islam immun machen wollen, sieht Schachtschneider im Christentum vor allem ein kulturelles Moment, das es zwar zu bewahren gelte, ohne daß daraus ein normativer Anspruch abzuleiten wäre. Der religiös und weltanschaulich neutrale Staat habe Vorrang vor jeder Religion. Eine Bevorzugung der Religion widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, da eine solche Sonderbehandlung zu Privilegien führe, die es im säkularen Staat nicht geben dürfe.
Schachtschneider kritisiert die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts scharf, weil es die Religionsfreiheit als grundgesetzlich geschützte Religionsausübung interpretiere. Das jedoch, so Schachtschneider, gebe das Grundgesetz nicht her. Geschützt sei darin lediglich die Freiheit des Bekenntnisses und nicht die Ausübung. Gesetzwidriges könne nicht über den Umweg erlaubt sein, daß man es als Religionsausübung praktiziere. Verbote, die sich auf den Minarettbau, den Ruf des Muezzins oder bestimmte Kleidungsstücke beziehen, stellten demnach keinen Eingriff in die Religionsfreiheit dar, weil das Bekenntnis davon unberührt bleibe.
Den Grund für die falsche Auslegung der Religionsfreiheit sieht Schachtschneider in einem liberalistischen Freiheitsbegriff, der Freiheit als »Recht zur Willkür« mißverstehe. Dabei sei unter Freiheit immer Sittlichkeit und praktische Vernunft als innere Freiheit zu verstehen, die Moralität und damit Selbstzwang voraussetze. Doch statt Moralität herrsche ein Moralismus, der »besondere Interessen« verbindlich zu machen versuche. Diese »sanfte Despotie« wolle auch »das deutsche Volk zu einer volklosen Bevölkerung« machen und der Ideologie des Moralismus unterwerfen.
Eine wichtige Frage bleibt dabei unbeantwortet: Wie kann es gelingen, die Sittlichkeit gegen diese Verfallserscheinungen zu bewahren und zu tradieren? Schachtschneider weiß zwar um die Herkunft des Kategorischen Imperativs (und damit der gültigen Formulierung des Selbstzwangs) aus dem christlichen Liebesgebot, betont aber zugleich: »Sittlichkeit und Moralität hängen nicht vom Glauben an einen Gott ab.« Hinzuzufügen wäre, daß dieser Glaube weder die Sittlichkeit verhindern muß, noch daß Ungläubige sittlicher wären als Gläubige. Schachtschneider weiß, daß der freie Diskurs keine außerrationalen Argumente und Letztbegründungen verträgt, denn dann wäre er zuende. Deshalb steht für ihn fest, daß nur eine »hinreichende aufklärerische Homogenität« der Bevölkerung die Freiheit garantieren könne.
Ob es diese Homogenität jemals gab? In jedem Fall hat der Fundamentalismus erst wieder durch den Islam ein Gesicht und eine Stimme bekommen. Der Verfall der Sittlichkeit ist ihm jedoch nicht anzulasten, auch wenn der Islam gerade davon profitiert. Schachtschneiders Gutachten zeigt uns daher vor allem, wie unsicher die eigenen Fundamente geworden sind, wenn noch nicht einmal die Rechtsprechung willens ist, dem Islam Grenzen zu setzen.
+ Lesen Sie auch das Interview mit Professor Karl Albrecht Schachtschneider zu seinem neuen Buch.
+ Die Druckausgabe des Sezession-Themenheftes “Islam” finden Sie hier.