Karl Albrecht Schachtschneider: “Die Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam”

pdf der Druckfassung aus Sezession 40 / Februar 2011

Daß sich der Islam in Deutschland in den bekannten Ausmaßen festsetzen konnte, hat vor allem mit der Situation zu tun, die er hier vorfindet.

Erik Lehnert

Erik Lehnert ist promovierter Philosoph.

Der deut­sche Sozi­al­staat macht den Nach­zug von Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen attrak­tiv; der deut­sche Schuld­stolz ver­hin­dert das Ein­for­dern von Anpas­sungs­leis­tun­gen, die nor­ma­ler­wei­se von Ein­wan­de­rern erwar­tet wer­den; Illu­sio­nen über die mul­ti­kul­tu­rel­le Gesell­schaft ver­schlei­ern den Blick auf die Realität.
In sei­ner neu­en Stu­die Gren­zen der Reli­gi­ons­frei­heit am Bei­spiel des Islam (Ber­lin: Dun­cker & Hum­blot 2010. 140 S., 18 Euro) fügt Karl Albrecht Schacht­schnei­der, der vor allem mit sei­nen Ver­fas­sungs­kla­gen in Bezug auf den Euro Bekannt­heit erlang­te, noch einen wei­te­ren Punkt hin­zu. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt kommt dem­nach dem Islam in unzu­läs­si­ger Wei­se ent­ge­gen, indem es den Begriff der Reli­gi­ons­frei­heit zu weit ausdehnt.

Die Ursa­che dafür sieht Schacht­schnei­der in der man­geln­den Neu­tra­li­tät des Staa­tes: »Ein einst­mals kir­chen­freund­lich gemein­ter wei­ter reli­giö­ser Grund­rechts­schutz, der kei­ne trag­fä­hi­ge Grund­la­ge im Grund­ge­setz hat, scha­det dem Gemein­we­sen, weil er die Gemein­wohl­ver­wirk­li­chung behindert.«
Im Gegen­satz zu vie­len ande­ren Kon­ser­va­ti­ven, die mit einer Stär­kung des christ­li­chen Ein­flus­ses auf die Poli­tik den Staat gegen den Islam immun machen wol­len, sieht Schacht­schnei­der im Chris­ten­tum vor allem ein kul­tu­rel­les Moment, das es zwar zu bewah­ren gel­te, ohne daß dar­aus ein nor­ma­ti­ver Anspruch abzu­lei­ten wäre. Der reli­gi­ös und welt­an­schau­lich neu­tra­le Staat habe Vor­rang vor jeder Reli­gi­on. Eine Bevor­zu­gung der Reli­gi­on wider­spre­che dem Gleich­heits­grund­satz, da eine sol­che Son­der­be­hand­lung zu Pri­vi­le­gi­en füh­re, die es im säku­la­ren Staat nicht geben dürfe.

Schacht­schnei­der kri­ti­siert die Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts scharf, weil es die Reli­gi­ons­frei­heit als grund­ge­setz­lich geschütz­te Reli­gi­ons­aus­übung inter­pre­tie­re. Das jedoch, so Schacht­schnei­der, gebe das Grund­ge­setz nicht her. Geschützt sei dar­in ledig­lich die Frei­heit des Bekennt­nis­ses und nicht die Aus­übung. Gesetz­wid­ri­ges kön­ne nicht über den Umweg erlaubt sein, daß man es als Reli­gi­ons­aus­übung prak­ti­zie­re. Ver­bo­te, die sich auf den Mina­rett­bau, den Ruf des Muez­zins oder bestimm­te Klei­dungs­stü­cke bezie­hen, stell­ten dem­nach kei­nen Ein­griff in die Reli­gi­ons­frei­heit dar, weil das Bekennt­nis davon unbe­rührt bleibe.

Den Grund für die fal­sche Aus­le­gung der Reli­gi­ons­frei­heit sieht Schacht­schnei­der in einem libe­ra­lis­ti­schen Frei­heits­be­griff, der Frei­heit als »Recht zur Will­kür« miß­ver­ste­he. Dabei sei unter Frei­heit immer Sitt­lich­keit und prak­ti­sche Ver­nunft als inne­re Frei­heit zu ver­ste­hen, die Mora­li­tät und damit Selbst­zwang vor­aus­set­ze. Doch statt Mora­li­tät herr­sche ein Mora­lis­mus, der »beson­de­re Inter­es­sen« ver­bind­lich zu machen ver­su­che. Die­se »sanf­te Des­po­tie« wol­le auch »das deut­sche Volk zu einer volk­lo­sen Bevöl­ke­rung« machen und der Ideo­lo­gie des Mora­lis­mus unterwerfen.

Eine wich­ti­ge Fra­ge bleibt dabei unbe­ant­wor­tet: Wie kann es gelin­gen, die Sitt­lich­keit gegen die­se Ver­falls­er­schei­nun­gen zu bewah­ren und zu tra­die­ren? Schacht­schnei­der weiß zwar um die Her­kunft des Kate­go­ri­schen Impe­ra­tivs (und damit der gül­ti­gen For­mu­lie­rung des Selbst­zwangs) aus dem christ­li­chen Lie­bes­ge­bot, betont aber zugleich: »Sitt­lich­keit und Mora­li­tät hän­gen nicht vom Glau­ben an einen Gott ab.« Hin­zu­zu­fü­gen wäre, daß die­ser Glau­be weder die Sitt­lich­keit ver­hin­dern muß, noch daß Ungläu­bi­ge sitt­li­cher wären als Gläu­bi­ge. Schacht­schnei­der weiß, daß der freie Dis­kurs kei­ne außer­ra­tio­na­len Argu­men­te und Letzt­be­grün­dun­gen ver­trägt, denn dann wäre er zuen­de. Des­halb steht für ihn fest, daß nur eine »hin­rei­chen­de auf­klä­re­ri­sche Homo­ge­ni­tät« der Bevöl­ke­rung die Frei­heit garan­tie­ren könne.

Ob es die­se Homo­ge­ni­tät jemals gab? In jedem Fall hat der Fun­da­men­ta­lis­mus erst wie­der durch den Islam ein Gesicht und eine Stim­me bekom­men. Der Ver­fall der Sitt­lich­keit ist ihm jedoch nicht anzu­las­ten, auch wenn der Islam gera­de davon pro­fi­tiert. Schacht­schnei­ders Gut­ach­ten zeigt uns daher vor allem, wie unsi­cher die eige­nen Fun­da­men­te gewor­den sind, wenn noch nicht ein­mal die Recht­spre­chung wil­lens ist, dem Islam Gren­zen zu setzen.

+ Lesen Sie auch das Inter­view mit Pro­fes­sor Karl Albrecht Schacht­schnei­der zu sei­nem neu­en Buch.
+ Die Druck­aus­ga­be des Sezes­si­on-The­men­hef­tes “Islam” fin­den Sie hier.

Erik Lehnert

Erik Lehnert ist promovierter Philosoph.

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