daß unter anderem folgende Persönlichkeiten 1933 Deutschland nicht fluchtartig verlassen, sondern einfach oder erst recht ihr Werk fortgesetzt haben: der bedeutendste deutsche Lyriker des 20. Jahrhunderts (Gottfried Benn); der bedeutendste deutsche Philosoph des 20. Jahrhunderts (Martin Heidegger); vier von fünf der bedeutendsten deutschen Dirigenten des 20. Jahrhunderts (Wilhelm Furtwängler, Herbert von Karajan, Karl Böhm, Hans Knappertsbusch); die drei bedeutendsten deutschen Komponisten des 20. Jahrhunderts (Richard Strauss, Hans Pfitzner, Carl Orff); die bedeutendste deutsche Filmemacherin des 20. Jahrhunderts (Leni Riefenstahl); einer der bedeutendsten deutschen Bildhauer des 20. Jahrhunderts (Arno Breker); der bedeutendste deutsche Architekt des 20. Jahrhunderts (Albert Speer); der bedeutendste deutsche Attentäter des 20. Jahrhunderts (Claus von Stauffenberg) – und der bedeutendste deutsche Staatsrechtler des 20. Jahrhunderts (Carl Schmitt).
Souverän ins Abseits gegangen war allerdings der Chronist des gesamten Jahrhunderts, der bis auf die Musiker und den Attentäter all die anderen aufgelisteten Größen kannte und mit einigen von ihnen intensive Briefwechsel führte: Ernst Jüngers »Bestreben« lief, um aus seinem berühmten Schreiben an den Völkischen Beobachter zu zitieren, »nicht darauf hinaus, in der Presse möglichst oft genannt zu werden, sondern darauf, daß über die Art meiner politischen Substanz auch nicht die Spur einer Unklarheit entsteht.« Jünger zog sich zurück, und zwar buchstäblich, indem er von Berlin (dort ein Star in nationalen Kreisen) nach Goslar in die Provinz zog, und später weiter nach Kirchhorst, ein Kaff bei Hannover. Ähnlich wie viele andere empfand auch er die Eingliederung in die Wehrmacht als »aristokratische Form der Emigration« (Gottfried Benn). Als Hauptmann einer Infanteriekompanie marschierte er 1940 in Frankreich ein und blieb in Paris als Besatzungsoffizier bis 1944 stationiert.
Benn nun beendete seinen kulturpolitischen Versuch 1934. Er hatte den deutschen Nationalsozialismus mit dem italienischen Faschismus verwechselt, und sich auch beim Blick auf diesen bloß an der formalen Strenge und Wucht berauscht, das Politische jedoch ignoriert oder völlig mißverstanden. Ebenfalls 1934 zog Heidegger sich zurück: Er konnte mit seinen Plänen nicht durchstoßen und sah seine Erwartungen in eine auch geistige Erneuerung Deutschlands enttäuscht. Die denkbar radikalste Wendung vollzog von Stauffenberg, der sich etwa 1942 von Hitler abwandte: Seine glänzende Offizierskarriere mündete in die eines Bombenlegers und symbolpolitischen Aktivisten. Er bezahlte für diesen Gesinnungswandel mit dem Leben. Speer, Riefenstahl, die Dirigenten, die Komponisten und Breker blieben bis 1945 in der Nähe der Macht, die letzteren tauchten in den von Hitler zusammengestellten Sonderlisten der »Gottbegnadeten« auf und waren deshalb von allem Kriegsdienst befreit – während Heidegger in Freiburg Panzergräben aushob, Jünger den Volkssturm bei Kirchhorst führte und Carl Schmitt im letzten Aufgebot Berlins stand.
Der Rechtswissenschaftler Helmut Quaritsch führt in seinem ebenso übersichtlichen wie souveränen Buch über die Positionen und Begriffe Carl Schmitts aus, daß neben den erwähnten Geistesgrößen auch zahllose andere um die Staatsordnung Deutschlands besorgte Männer und Frauen Hitler als prinzipielle Alternative, zunächst oder über Jahre, bejahten oder zumindest akzeptierten: »Was wir heute als Beseitigung des Parlamentarismus und rechtliche Begründung des autoritären Regierungsstaates, als Einleitung zur Hitler-Diktatur verdammen, galt damals auch klugen und politisch erfahrenen Leuten als unvermeidbar, als Genesungsrezept, als Radikalkur. Wer das nicht nachvollziehen will, kann die Lage im Frühjahr 1933 nicht begreifen.« 1933 jedenfalls hatten die Nationalsozialisten und Hitler ihre Verbrechen noch vor sich und traten nach innen und außen als entschiedene Verteidiger der Nation auf – gegen diejenigen etwa, die sich eine Ausdehnung des kommunistischen Experiments auf deutschen Boden wünschten und dabei den bereits vollzogenen sowjetischen Terror und seine Millionen Opfer entweder ignorierten oder als notwendige Zerschlagung historisch überkommener Strukturen begründeten.
Man konnte sich 1933 also irren oder die Lage verkennen oder aber an einer Revolution teilhaben wollen, die sich in rasantem Tempo anschickte, eine neue Ordnung herzustellen und den Staat neu zu bauen. Daß man dabei nicht gerade fein mit politischen Gegnern oder aber mit dem rassisch markierten Feind, den Juden, umsprang, wurde »als hic et nunc unvermeidlicher Preis des revolutionären Durchbruchs einer neuen Zeit hingenommen. Die Revolutionen von 1789 und 1917 hatten – aus der Sicht des Jahres 1933 – gleiche und schlimmere Exzesse gezeitigt« (Helmut Quaritsch). Das Mittun nach eventuellem erstem Schock war jedenfalls die Regel, ein Abseitsgehen aus freien Stücken die große Ausnahme, und gerade weil der klare Blick in unklarer Lage, das Widerständige im allgemeinen Sog etwas so Außergewöhnliches sind, leuchtet etwa Ernst Jüngers Licht noch etwas heller. Die gegenwärtige Lehre jedoch, nach der jeder Bub und jedes Mädchen damals hätten ein Hans und eine Sophie Scholl sein müssen, erscheint vor diesem Hintergrund als geradezu dümmliche Eindimensionalität. Selbst Schmitts Antisemitismus, der zweifelsohne und trotz jüdischer Freundschaften vorhanden war, überstieg das nicht, was damals zum Ton eines Intellektuellen dazugehören konnte.
Damit ist eigentlich alles gesagt. Aber da es – wie Zuschriften nach der Jahresvorschau zeigten – selbst unter den Sezession-Lesern solche gibt, die eine Beschäftigung mit Schmitt aus dem einfachen Grund ablehnen, weil er der »Kronjurist« des Dritten Reiches gewesen sei, sollte man doch Reconquista betreiben und des Staatsrechtlers Wege und Motive vor, während und nach der sogenannten Machtergreifung nachzeichnen.
1. Jurist im Bürgerkrieg: Carl Schmitt hatte von 1928 bis 1945 – unterbrochen nur von einem einsemestrigen Aufenthalt in Köln – Professuren in Berlin inne und befand sich als Staatsrechtler zwischen 1932 und 1936 in unmittelbarer Nähe zu den Machtzentralen zunächst der Weimarer Republik und dann des Dritten Reiches, und zwar in herausragender Position. Er war nach Berlin gekommen als ebenso schonungsloser wie wortgewaltiger Kritiker des parlamentarischen Systems Weimarer Zuschnitts. In seiner Schrift über Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus hatte er dessen Unfähigkeit zur konsequenten Reaktion in Not- und Ausnahmesituationen beschrieben, und die Ereignisse ab Mitte des Jahres 1932 bis zum 30. Januar 1933 bestätigten ihn. Denn im Drei-Kanzler-Jahr 1932 folgte v. Papen auf Brüning und v. Schleicher auf v. Papen, ohne daß einer der drei im Parlament eine regierungsfähige Mehrheit besessen oder aber Reichspräsident von Hindenburg eine zwar befristete, aber so lange wie notwendig handlungsfähige Präsidialdiktatur ausgerufen hätte. Angesichts des nicht mehr nur stillen Bürgerkriegs zwischen Kommunisten auf der einen und Nationalsozialisten auf der anderen Seite sah Carl Schmitt eine solche Aushebelung des blockierenden Parlaments zwar als einen nicht mehr legalen Akt an; jedoch war es seiner Auffassung nach ganz und gar legitim, den Verfassungskern durch einen partiellen und zeitlich befristeten Verfassungsbruch zu schützen.
Kurzzeitig schöpfte Schmitt Hoffnung, und zwar als Hindenburg den Plänen Papens folgte und den Umbau des Staates in eine autoritär-präsidiale Republik dadurch in Gang setzte, daß er den Kanzler zusätzlich als Reichskommissar über Preußen einsetzte. Er enthob damit die Landesregierung des mächtigsten Staats im Staate ihrer Ämter und konzentrierte sie in der Hand Papens. Im darauf folgenden Prozeß über diesen »Preußenschlag « vor dem Staatsgerichtshof trat Carl Schmitt für die Reichsregierung auf, brillierte, und war um so mehr schockiert über das Urteil vom 25. Oktober, in dem die Richter der Argumentation Schmitts nicht umfänglich folgten und den Verfassungskern nicht zu schützen bereit waren: Die preußische Landesregierung blieb im Amt, der Reichskommissar aber auch. »Diese salomonische Teilung des Kindes, die sich der Staatsgerichtshofspräsident in seiner juristischen Vorsicht und salomonischen Weisheit geleistet hat, die wirkte sich verheerend aus auf die weitere Situation«, resümierte Schmitt noch 1971.
Und 1932 war für Schmitt solcherlei Entscheidungsschwäche sowie die Unfähigkeit der Politik, sich über ein solches Urteil hinwegzusetzen, eine Bestätigung seiner Zweifel an einer Republik, deren Bestand er dennoch verteidigte – und zwar bis zuletzt über befreundete Ministerialbeamte, die Schleichers Plänen einer vorübergehenden Reichswehr-Diktatur einen rechtlichen Unterbau verschaffen wollten. Sicher ist jedenfalls, um ein Fazit des Schmitt-Biographen Paul Noack aufzugreifen, daß Schmitt in den letzten Jahren der Weimarer Republik »sehr viel mehr war als nur ein Berater im Stillen – sein Name stand als Programm.«
2. Bedrohungslage 1933: »Programm« gewesen zu sein als Widersacher der Nationalsozialisten auf den letzten Metern vor deren Machtergreifung – das machte aus der Lage des Staatsrechtlers eine Bedrohungslage. Diese Gefahr war nicht nur eine für die Karriere (was damals ausreichte und bis heute ausreicht, um ehrgeizigen oder auch nur an bürgerlichem Aufstieg interessierten Leuten den Angstschweiß auf die Stirn zu treiben). Die Gefahr, der sich die exponierteren Gegner Hitlers ausgesetzt sahen, war eine für Leib und Leben, und so war unter den internen und externen Gegnern, die im Verlauf des sogenannten Röhm-Putsches am 30. Juni 1934 exekutiert wurden, auch Kurt von Schleicher. Unter dem Eindruck dieser Säuberungswelle schrieb Schmitt einen jener Texte, die ihn nach 1945 unmöglich machten: »Der Führer schützt das Recht« lautet der Titel dieses Aufsatzes, in dem Schmitt zum einen die Legitimität der Zerschlagung eines die Macht unterminierenden Komplotts ausführt und zum anderen Hitler als denjenigen benennt, der mit dem Führertum auch das Richtertum innehabe und kraft seines Amtes darauf achte, daß nicht nebenbei Privatrechnungen aufgemacht würden. Das war pointiert, provozierend, waghalsig – eine Denkfigur, die Hitler aus den Schlammschlachten der Staatseroberung heraushob und ihn zu einem Schutzheiligen des reinen Rechts machte.
Quaritsch führt in seinem bereits erwähnten Buch einen Zwang zur Radikalität an: Schmitt habe versucht, auf seine Bedrohungslage mit deutlichen Loyalitätssignalen zu reagieren, denn er hätte die Einschläge näher kommen hören und gewußt, daß ihm in Schleichers Plan, die NSDAP mittels einer Querfront zu spalten, eine nicht unwichtige Rolle zugedacht gewesen war: »Der große Chor derer, die vor 1933 die Melodie von Weimar nur mitgesummt hatten, brauchten nach 1933 nur die Noten zu wechseln. Carl Schmitt hingegen wollte nicht nur mitsingen, sondern auch den Ton angeben.« Seine Arbeiten aus den Jahren 1934 bis 1936 seien daher »weniger als Überzeugungstaten, denn als Konvertiten-Bekenntnisse« zu werten.
3. Konvertiten-Eifer: Konvertiten sind Eiferer, sind diejenigen, die ständig beweisen müssen, daß sie ihren Irrtum eingesehen und sich ganz auf die Seite der neuen Verbündeten geschlagen haben. Hätte nicht aber eine Tonlage tiefer ausgereicht? Oder hätte Schmitt nicht doch schon 1933 das tun können, was er 1947 als den Rückzug »in die Sicherheit des Schweigens« bezeichnet hat? Noch einmal: Schmitt hat die Schüsse, die Schleicher und andere niederstreckten, nicht weit von der eigenen Person entfernt einschlagen sehen und sofort beschlossen, noch lauter das neue Lied zu pfeifen. Diese Melodie geriet ihm im Stil jener großen Gesänge, denen die Zwischentöne fehlen, weil sie nur den einen Zweck haben: das Ohr der Machthaber zu erreichen.
Einer der Chronisten der 68er-Bewegung, Gerd Koenen, hat seinen einstigen Genossen in einem ebenso wichtigen wie entlarvenden Buch die linke Neigung zu solchen Tönen vorgehalten. Wenn man dort erfährt, wer trotz der längst offenkundigen, irrsinnigen Opferzahlen in Rußland dennoch stolz sich Stalinist, Leninist oder Trotzkist nannte und im Sinne dieser oder anderer Massenmörder die Untaten entweder fahrlässig verharmloste oder waghalsig rechtfertigte, so muß man einen Vergleich mit Schmitt rundweg ablehnen: Denn Schmitt wähnte sich nicht ohne Grund in Lebensgefahr, Schmitt verharmloste keinen Massenmord, denn es hatte noch keiner stattgefunden, und Schmitt bezahlte letztlich mit lebenslanger Ächtung für seinen dreijährigen »Irrtum«. Und während Schmitt nach 1945 ohne Pension und Amt in Plettenberg im Abseits blieb, begannen sich Leute in deutschen Ministerien, Redaktionsstuben und Universitäten zu tummeln, die sich ohne jeden Zwang und trotz der ungeheuren kommunistischen Opferzahlen ihre Vorbilder doch in China, Nordvietnam, auf Kuba oder in der Sowjetunion suchten und das in Teilen bis heute schick finden.
Schmitt hingegen konnte 1933 nichts schick finden: Er hatte sich im neuen Jargon zu üben. Daß seine »großen Gesänge« nicht von Herzen kamen, sondern dem angestimmten Lied nur nachempfunden waren, durchschauten die waschechten Parteigänger jedoch sofort. Es entstand ein Dossier, das ab Ende 1935 den Hintergrund einer SS-getragenen Kampagne gegen Schmitt bildete: Es listete dessen Positionen von vor 1933 minutiös auf und mutmaßte, daß es sich bei den jüngsten Auslassungen des Staatsrechtlers um Anbiederungsversuche handelte, keinesfalls aber um die Texte eines wahrlich Bekehrten. Schmitt sei nicht zu trauen, noch immer stelle er den Staat über die dem NS ureigene Idee eines »völkischen Rechts«. Die Kampagne verfing, Schmitt war Ende 1936 erledigt. Professor blieb er, und man muß betonen: Er hatte sich nicht selbst zurückgezogen (wie Benn und andere), sondern war abgeschossen worden. Er hätte jedenfalls noch eine ganze Weile mitgemacht, hätte man ihn nur gelassen.
4. Beruf und Ehrgeiz: Nicht in jeder wissenschaftlichen Disziplin kann man auf so eindeutige Weise mitmachen, wie Schmitt das tat. Sein Arbeitsfeld war aber eben nicht die Erforschung einer Mundartgrenze am Oberrhein, sondern das Staatsrecht – jenes Recht also, das ganz unmittelbar mit der Politik, der politischen Macht und der politischen Ordnung zu tun hat, und innerhalb dessen jede Auslegung auch so etwas wie eine politische Stellungnahme ist. Schmitt hätte sich vielleicht auf ein Metathema konzentrieren können, wie er es nach 1936 dann mit seinen Überlegungen zum »Nomos der Erde« und zu einer Großraumordnung auch tat. Aber 1933 war er einer der bekanntesten Staatsrechtler Deutschlands, war vierundvierzig Jahre alt und sah seinem Ehrgeiz so recht keine Grenze gesteckt. Außerdem wurde er – nach einer depressiven, verunsicherten Phase, die in seinen Tagebucheinträgen markant abgesteckt ist – bereits im April hofiert und von seinem Freund Johannes Popitz, einem hohen Ministerialbeamten, an der Ausarbeitung des »Reichsstatthaltergesetzes« beteiligt. Man brauchte ihn, und zwar unmittelbar nach dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, mit dessen Hilfe Hitler den Parlamentarismus auf eine Weise beendete, wie es sich Schmitt von Hindenburg oder von Schleicher gewünscht hätte.
Um es so zu sagen: Schmitt akzeptierte die neue Verfassungswirklichkeit, die im März/April ihre Konturen gewann und nicht mehr aufzuhalten war, weil sie tatsächlich revolutionär vorangepeitscht wurde. Dennoch darf man nicht übersehen, daß Schmitt (und andere Konservative) bei aller Annäherung an die Positionen des neuen Staates eine Art »Subversion« betrieb, die »auf Erhaltung einer selbständigen weltanschaulichen Position gerichtet war und den Nationalsozialismus irgendwie konservativ zu unterfüttern trachtete« (Karlheinz Weißmann). Dieser Vorbehalt hinderte Schmitt und andere jedoch keinesfalls daran, »sich im Bürgerkrieg auf die Seite der siegreichen und einzig durchsetzungsfähigen Partei« zu schlagen, »die den ›Frieden‹ herstellen konnte«. Die Wiederherstellung einer klaren, indiskutablen, geführten Ordnung beeindruckte ihn und verwirklichte insgesamt doch vieles von dem, was Schmitt als entschiedener Gegner von Versailles und des Völkerbundes und als Nationalist sich immer erhofft hatte. Wie selbstverständlich wurde diese neue Verfassungswirklichkeit nun Schmitts Gegenstand, und da man ihn augenscheinlich brauchte, gab Schmitt seinem beruflichen Ehrgeiz, seiner persönlichen Eitelkeit und seiner existentiellen Angst nach und machte ebenso glänzend mit, wie er zuvor glänzend der Weimarer Republik Auswege aus dem Untergang gewiesen hatte. Und so berief Göring ihn zum Preußischen Staatsrat (ein Papier- und Prestigeposten), und der Reichsrechtsführer Hans Frank machte ihn zum Reichsgruppenwalter der Reichsgruppe Hochschullehrer im NSRechtswahrerbund. Mit dem 1. Januar 1937 war Schmitt dieses Postens allerdings wieder enthoben, denn die Kampagne gegen ihn war so wirkmächtig, daß selbst Göring und Frank ihn nicht zu halten vermochten.
Wenn Schmitt also der Kronjurist des Dritten Reiches gewesen sein sollte, dann war er es nur für gut zweieinhalb frühe Jahre. Er wäre außerdem beinahe der Kronjurist der späten Weimarer Republik geworden und hätte aufgrund seiner charakterlichen Disposition und seiner herausragenden Begabung auch – um eine spitze Wendung aufzugreifen, deren Ursprung im dunkeln liegt – noch den Kronjuristen der BRD gegeben, hätte man ihn nur gelassen.
5. Der Epimetheus: Der Katholik Carl Schmitt hat dem später zum Katholizismus konvertierten Ernst Jünger für dessen unbeirrbare, konsequente Haltung gegen Hitler stets Respekt gezollt und sich selbst als einen »christlichen Epimetheus« bezeichnet, als eine Figur, an der Gott einen bestimmten Weg habe aufzeigen wollen. Der Epimetheus ist jedoch – das streicht Martin Thielke in seiner hervorragenden Studie über Schmitt und Jünger heraus – »der im nachhinein, also zu spät Bedenkende«, denn er öffnete trotz eindringlicher Warnung die Büchse der Pandora. Carl Schmitt habe »mit seiner anfänglichen Unterstützung des NS-Staates, seiner Illusion, ›den Führer führen‹ und den Staat vor der ›Bewegung‹ retten zu können, Schiffbruch erlitten. Er war – wie er schließlich eingestehen mußte – ein ›schlechter‹ und ›unwürdiger‹ Epimetheus, aber er sah sich in eine Geschichte eingebunden, die so ablaufen mußte, wie sie abgelaufen ist.« Nun ist der Versuch, den persönlichen politischen Irrtum (und nicht nur den politischen!) in ein Allgemeines, eine epochale oder gar göttliche Kraft aufzulösen, eine beliebte Denkfigur, ein Schlupfloch im Angesicht des Scheiterns. »Am Ende söhnet der Geist mit allem uns aus«, bietet Hölderlin (einer der bevorzugten Dichter Schmitts) großzügig an, obwohl auch dieses Zitat damit aus dem Zusammenhang gerissen wäre.
Und das ist und bleibt doch beim Blick auf Schmitt das Allerwichtigste: daß nichts aus dem Zusammenhang gerissen und auch diese Geschichte genommen werde als das, was sie bestenfalls sein kann – ein Lehrstück, eine Schule der Demut. Jene nämlich, die auf ein neuerliches 1813, ein 1848, ein 1933, 1968 oder 1989 hoffen, um endlich Dampf unter die Ereignisse gebracht zu sehen, würden sich wundern, wie wenig klar man sieht, wenn alles in Bewegung ist. Und auch sie würden sich in einer Mischung aus Hoffnung, Fehleinschätzung, Ehrgeiz, Eitelkeit, Nachahmung, charakterlicher Disposition, Überlegenheitsgefühl und vielleicht auch Angst zu neunundneunzig Prozent auf die Seite derer schlagen, die Karrieren böten und Macht auf sich vereinigten – während die Gegner zu den Hobelspänen der neuen Zeit würden. Davon fallen übrigens auch gegenwärtig welche.