Der “Deutsche Journalistenverband” äußerte sich dazu nur lauwarm: kritisiert wurde nicht die Anprangerungspraxis an sich, sondern die „mangelnde Sorgfaltspflicht“ – einige der Genannten seien vielleicht gar keine „Rechtsextremisten“. Interviews mit Mitgliedern von „Anonymous“ in diversen Zeitungen zeugten von durchweg schlichten Gemütern, die sich selbst als subversiv und anarchisch betrachten, während sie jedoch lediglich die Rolle eines freiwilligen Kettenhundes des staatlich institutionalisierten Antifaschismus spielen.
Im Zuge der Medienhysterie um eine angebliche braune Terrorfraktion wurde auf der deutschen Innenministerkonferenz vom 9. Dezember die „Einleitung eines erneuten NPD-Verbotsverfahrens“ beschlossen. Am 16. des Monats meldete die Netzseite der SPD-Fraktion des Bundestages: „Der Petitionsausschuss des Bundestages fordert die Bundesregierung auf, alle repressiven Mittel gegen Rechtsextremismus auszuschöpfen. Eine Petition, die sich gegen den rechtsextremistischen ‘Arndt-Verlag’ richtet, wurde einstimmig an die Bundesregierung überwiesen.“ Die Erklärung war in schönster sozialistischer Einpeitschermanier abgefaßt:
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass alle Mitglieder des Petitionsausschusses das wichtige Votum mitgetragen haben. Demokraten müssen gegen Rechtsextremismus gemeinsam ziehen. Der in der Petition aufgezeigte Verlag ist kein Unbekannter. Der Verfassungsschutzbericht weist regelmäßig auf seine Aktivitäten hin. Deswegen fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, dem genannten Verlag aber auch allen anderen rechtsextremistisch Aktiven mit “Null Toleranz” entgegenzuwirken. Mit kontinuierlicher Polizeipräsenz, hoher Kontrolldichte und der Ausschöpfung aller repressiven Mittel müssen die Rechten spüren, dass sie die wehrhafte Demokratie keinen Tag länger erträgt.
Bereits im August 2011 war Dietmar Muniers Verlagsimperium, zu dem der „Arndt-Verlag“ gehört, boykottiert worden. Die Handelskette „Kaufland“ rief ihre Mitarbeiter zum betrügerischen Handeln auf, um den Verkauf des Magazins „Zuerst!“ zu unterbinden:
Da wir die Belieferung aufgrund der in Deutschland gültigen Pressefreiheit nicht untersagen können, gehen Sie bitte wie folgt vor: Sobald ihnen ein o.g. Objekt geliefert wird, legen Sie es sofort wieder in die Remikisten des Grossos. Stellen Sie in Ihrem Haus sicher, daß die Titel gar nicht erst in den Verkauf geraten. Nach 3 monatigem Nullverkauf wird die Belieferung automatisch reguliert bzw. eingestellt.
Am 29. 12. forderte der Deutsche Gewerkschaftsbund Hamburg die Bauer-Media-Group auf, den Vertrieb von “Zuerst!” zu beenden: “Wir alle müssen unseren Beitrag dazu leisten, dass in diesem Land und überall auf der Welt Rechtsextreme mit ihrem rassistischen, menschenverachtenden und volksverhetzenden Gedankengut keine Chance haben”. Auch ein anderer Verlag bekam im Dezember 2011 Repressalien zu spüren: der Internetversand Amazon sperrte etwa 400 Titel des Tübinger Grabert-Verlages und schnitt ihn damit von rund einem Dutzend weiterer wichtiger Bücherdatenbanken im Netz ab. Auf Anfrage des Verlages wurde per Anwalt mitgeteilt, daß „Kundenbeschwerden“ zum Ausschluß Graberts geführt hatten. Der Geschäftsführer Wigbert Grabert hält es für durchaus denkbar, daß diese „Kunden“ im Bereich des Staats- und Verfassungsschutzes zu finden sind.
Daß der Staat auch bereit ist, zur Bekämpfung unliebsamer Meinungen den Büttel einzusetzen, bekam Axel Möller im Oktober zu spüren: der Betreiber des nationalistischen Netzportals Altermedia wurde aufgrund von Meinungsdelikten zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Sein Telekommunikationsverkehr wurde bereits seit Jahren von Ermittlern überwacht.
quer
Der Versuch, das Zensurverbot und die garantierte Meinungsfreiheit zu umgehen, scheint um einen "legalen" und subtilen Versuch reicher. Da hilft auch der Roman des Art. 5 GG nicht weiter.
Wie bündig und umfassend liest sich da der entsprechende Art. 16 der Eidgen. Bundesverfassung:
1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.
Da helfen keine Tricks. Ein Kennzeichen von Demokratie. Unser GG scheint zum Schutze der Grundrechte irgendwie ungeeignet. Ganz offenbar gewollt.