die gerade aktiv dabei sind, die Verfassung abzuschaffen. Wer den Verfassungsschutz einmal unvoreingenommen betrachtet, sollte unschwer auf ein merkwürdiges Mißverhältnis stoßen:
Die Behörde verwendet ihre gesamte Kraft darauf, Gruppierungen zu beobachten und zu stigmatisieren, die nicht in der Lage sind, die Verfassung abzuschaffen. Womit sie sich nicht beschäftigt, sind diejenigen, die es aufgrund ihrer Machtposition tun können und derzeit auch tun.
Diese mehr als unterschätzte Gefahr ist der Grund, warum Josef Schüßlburner und Hans-Helmuth Knütter vor fünf Jahren einen Alternativen Verfassungsschutzbericht erstellt haben, der in der Frage mündet, ob der Verfassungsschutz nicht selbst verfassungswidrig sei oder wenigstens seiner eigentlichen Pflicht nicht nachkomme. Die Antwort lautet: ja.
Vollständig ausgeblendet werden in den VS-Berichten, die normale Demokratien nicht kennen, verfassungsfeindliche Positionen und entsprechendes Verhalten der etablierten politischen Kräfte. Diese einseitige Darstellungsweise der amtlichen VS-Berichte wird durch den bei amtlicher Verwendung rechtsstaatswidrigen Begriff des “Extremismus” herbeigeführt, der vermittels seines primär gegen politische Ideologien gerichteten Charakters unterstellt, daß etablierte politische Kräfte aufgrund ihrer weltanschaulichen Position, die stillschweigend von Staats wegen als gut und positiv eingestuft wird, von vornherein nicht verfassungsfeindlich sein können.
Diese Annahme – das sollte spätestens die ESM-Debatte gezeigt haben – ist offensichtlich falsch. Im Alternativen VS-Bericht zeigen die Autoren daher, daß es aus den etablierten politischen Kräften unter anderem Bestrebungen gegen
- die freiheitliche demokratische Grundordnung als rechtsstaatliche Herrschaftsordnung,
- das Selbstbestimmungsrecht des Volkes und die Volkssouveränität,
- die Verantwortlichkeit der Regierung,
- die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
- die Unabhängigkeit der Gerichte und
- die Gewaltenteilung gibt.
Der Alternative VS-Bericht wurde vom Institut für Staatspolitik veröffentlicht und umfaßt 580 Seiten. Es sind noch einige Exemplare vorhanden.