Wolfgang Thierse: Der Bundestagspräsident und der Feuerwehrmann

Am letzten Wochenende nahmen zwei Mitglieder der SPD an Demonstrationen zum 1. Mai teil. Der eine von beiden ist der Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, ...

Martin Lichtmesz

Martin Lichtmesz ist freier Publizist und Übersetzer.

… der sich in Ber­lin in eine Demons­tra­ti­ons-Blo­cka­de “gegen Nazis” ein­reih­te. Laut einem Bericht der Süd­deut­schen Zei­tung stell­ten sich 10.000 (!) Zivil­cou­ra­gier­te, dar­un­ter eine erkleck­li­che Anzahl von Auto­no­men und Links­extre­mis­ten, einem Batail­lon (SZ: “Auf­marsch”) von 500 (!) rechts­extre­men Demons­tran­ten entgegen.

Das ist also nach Adam Rie­se ein Ver­hält­nis von 1:20. Und so neh­me ich ein­mal an, daß es in solch einer Lage nicht all­zu­viel “Mut und Cou­ra­ge” (Zitat von Thier­ses Netz­sei­te) kos­tet, pres­se­wirk­sam den schnei­di­gen Wider­ständ­ler gegen die brau­ne Gefahr zu spie­len. Ent­schei­dend ist indes­sen, daß sich Thier­se hier offen an einem Rechts­bruch und einem Ver­stoß gegen das Grund­ge­setz betei­ligt hat.

Was die­ses Jahr in Dres­den im gro­ßen Stil, und eben­falls unter Betei­li­gung bür­ger­li­cher, aber weni­ger pro­mi­nen­ter Poli­ti­ker insze­niert wur­de, hat noch eini­ger­ma­ßen Bei­fall von den Medi­en bekom­men. Daß nun aber eine reprä­sen­ta­ti­ve Figur wie Thier­se, der übri­gens ohne­hin ein recht laxes Ver­hält­nis zum Rechts­staat pflegt,  der­art unge­niert eine Gren­ze über­schrei­tet, war nun nicht mehr zu beschö­ni­gen. Die Deut­sche Poli­zei­ge­werk­schaft hat sei­nen Rück­tritt gefor­dert, Par­tei­ge­nos­sen wie Ehr­hart Kör­ting und Fritz Fel­gen­treu haben Kri­tik geübt, und auch die Pres­se­kom­men­ta­re sind vor­wie­gend nega­tiv ausgefallen.

Nun aber mei­ne Pro­gno­se: Thier­se wird die Cho­se durch­sit­zen und sie wird letzt­end­lich kei­ne grö­be­ren Kon­se­quen­zen haben für ihn.  Denn jemand wie er wür­de an so einer Ver­an­stal­tung nicht teil­neh­men, wenn er nicht ins­ge­heim wüß­te, daß er ohne­hin zu den immer oben schwim­men­den Fett­au­gen gehört. Und mit der dicken, selbst­ver­lie­he­nen Superdemo­kra­ten-Medail­le um den Hals, im sat­ten, selbst­ge­rech­ten und irgend­wie auch komi­schen Voll­ge­fühl der eige­nen Gut­mensch­lich­keit, das für ihn so pene­trant kenn­zeich­nend ist, fühlt sich der anti­fa­schis­ti­sche Heli­um­bal­lon ohne­hin unver­wund­bar. Die­ses Kal­kül hegt er wohl zu Recht: denn auf lan­ge Sicht hin wird ohne­hin nie­mand ein (auch wohl­ver­stan­de­nes) Inter­es­se haben, die Ange­le­gen­heit ernst­haft zu ahn­den. Mehr als ein eher müde, eher pro for­ma, eher stre­ber­haft erho­be­ner Zei­ge­fin­ger wird da ver­mut­lich nicht drin­nen sein.

Ganz anders erging es da einem klei­nen Par­tei-Bau­ern, dem lang­jäh­ri­gen Lei­ter der Dort­mun­der Feu­er­wehr Klaus Schä­fer.  Nach­dem bekannt wur­de, daß er an einer Mai-Demo von “Frei­en Natio­na­lis­ten” teil­ge­nom­men hat, wur­de er ruck­zuck vom Dienst sus­pen­diert. Nun soll auch ein Par­tei­aus­schluß­ver­fah­ren in Gang kom­men. Wie man das von der Par­tei so gewohnt ist, spu­cken ihm die Dort­mun­der Genos­sen eif­rig nach, so etwa die Bür­ger­meis­te­rin Bir­git Jör­der (SPD), die mit dem anzüg­li­chen Satz zitiert wird, Schä­fer habe ja immer schon “sehr an sei­ner Uni­form gehan­gen”. Das ein­zi­ge inhalt­li­che State­ment, das bis­her von die­sem selbst über­lie­fert wird, ist,  daß ihn das Mot­to “Für deut­sche Arbeits­plät­ze und für gerech­te Löh­ne” ange­spro­chen hätte.

Im Gegen­satz zu Thier­se hat Schä­fer kei­nen Rechts­bruch began­gen, son­dern hat völ­lig legal von sei­nen Grund­rech­ten Gebrauch gemacht, deren Aus­übung sein in der Par­tei­hier­ar­chie weit über ihm ste­hen­der Genos­se andern­orts behin­dern half, im Ver­ein mit radi­ka­len (“extre­mis­ti­schen”), gewalt­be­rei­ten Grup­pie­run­gen.  Ist die frist­lo­se Sus­pen­die­rung des Feu­er­wehrs­chefs nicht auch ein Ver­stoß gegen das GG? Wir erin­nern uns: “Nie­mand darf wegen (…) sei­ner reli­giö­sen oder poli­ti­schen Anschau­un­gen benach­tei­ligt oder bevor­zugt wer­den.” Im Gegen­satz zu Thier­se hat Schä­fer für sein “Gesicht zei­gen” umge­hend einen hohen Preis bezahlt. Im Gegen­satz zu Thier­se ist er kein reprä­sen­ta­ti­ver Poli­ti­ker, der stän­dig von “Mut und Cou­ra­ge” faselt, son­dern, jetzt mal schlicht gesagt, ein Feu­er­wehr­mann. Ein Feu­er­wehr­mann soll Brän­de löschen, ein Schorn­stein­fe­ger Schorn­stei­ne fegen, ein Bäcker Bröt­chen backen. Sei­ne poli­ti­sche Ein­stel­lung ist, im Gegen­satz zu einem Berufs­po­li­ti­ker und selbst­er­nann­ten Hüter der öffent­lich poli­ti­schen Moral, rei­ne Privatsache.

Ja, Thier­se! Es macht in der Tat einen Unter­schied, “ob man Demo­kra­tie ver­tei­digt oder ob man Demo­kra­tie angreift.”

Ich für mei­nen Teil den­ke hier wie­der an den Satz von Armin Moh­ler: “Was ich den Libe­ra­len nicht ver­zei­he, ist, daß sie eine Gesell­schaft geschaf­fen haben, in der ein Mensch danach beur­teilt wird, was er sagt – und nicht danach, was er tut.”

Martin Lichtmesz

Martin Lichtmesz ist freier Publizist und Übersetzer.

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Kommentare (36)

Doey

5. Mai 2010 14:46

Hallo,

kleine Korrektur:

Die Demonstration in Dortmund war nicht von der NPD oder wie woanders behauptet von Autonomen Nationalisten angemeldet sondern von (Partei-)Freien Nationalisten.

Ich komme zufällig aus Dortmund und habe auch an besagter Demonstration teilgenommen. Glücklicherweise habe ich nicht so einen hohen Bekanntheitsgrad wie Herr Schäfer, ansonsten würde gegen mich wohl auch eine Hetzkampagne gestartet werden, wie gegen Herrn Schäfer momentan.

Grüße aus Dortmund

Kommentar M.L.: Danke, wurde korrigiert!

Gutmensch

5. Mai 2010 15:01

und selbst wenn Thierse rausfliegen würde, wäre es nicht schlimm für ihn - er hat ja lange Jahre genug fette Bundestagsgehälter einstreichen können.

Könnt Ihr mal wegen dem Feuerwehrmann nochmal nachhaken? Gut, ein Parteirauswurf ist vertretbar, warum er allerdings seine Anstellung verloren hat ist mir ein Rätsel. Ist die DDR 2.0 etwa schon Realität?

Wie wäre es mit einer IFS-Studie: "Der Fall Schäfer" ?

Auf jeden Fall muß jetzt mal irgendwann Schluß sein; es geht einfach nicht an, daß die BRD weiterhin von Thierses, Roths und Özdemirs regiert wird.

Allerdings muß man sich auch fragen, warum das deutsche Volk nicht von seinem Recht Gebrauch macht, die ganze Bande abzuwählen. 30% für die NPD würden ganz legal ausreichen, um das Kartenhaus zum Einsturz zu bringen. Aber nichts passiert. Das Ganze mit der BRD-Medienpropaganda zu erklären, wäre aber zu einfach. Schließlich hat jeder Bürger Zugriff auf das Weltnetz und auf Printmedien wie die Sezession oder auch "Zuerst!". Was ist also los in der BRD? Hat das deutsche Volk seinen Lebenswillen verloren?

rautenklausner

5. Mai 2010 15:18

"Entscheidend ist indessen, daß sich Thierse hier an offen an einem Rechtsbruch und einem Verstoß gegen das Grundgesetz beteiligt hat."

Auf einmal ist man bei der sezession aber sehr legalistisch und geradezu empoert. Ein rechtsbruch, das geht nun wirklich nicht.
Kubitscheks lichtmessdiener diesmal also als verfassungspatriot
und aufstaendiger anstaendiger. Radikalisimo!!!

Kommentar M. L. : Schwachsinn. Es geht hier darum, Thierse an seinen eigenen Maßstäben zu messen, und die Heuchelei der Argumentation aufzuzeigen. Hier werden weiters immerhin politische Präzedenzfälle und rechtsstaatliche Verschiebungen vorbereitet, die sich noch ungemütlich gegen die Rechte auswirken können. Außerdem hat die Sezession den Rechtsstaat niemals zur Disposition gestellt.

Andreas

5. Mai 2010 16:11

Sehr geehrter Herr Lichtmesz, liebe Leser,

ich könnte mich über die Widerwärtigkeit der Linken und Gutmenschen, die Ungerechtigkeit unseres Staates und die Dummheit/Ignoranz des gemeinen Volkes auf mehrere Seiten auslassen, aber ich erspar uns das, da alles im obigen Artikel gesagt wurde und dieses Thema in unseren Kreisen bereits vollständig breitgetreten ist. Außerdem hat mir meine Psychiaterin gesagt, daß ich meine Nerven schonen soll.
Überhaupt sollten wir nicht ewig reden, sondern handeln, wenn auch nicht unüberlegt. Das wäre unserer nicht würdig.

Mit freundlichem Gruß
Andreas

PS: Im Text sind zwei unwesentliche Fehler:
1. Die Mitglieder nahmen teil, nicht statt und
2. hieß der Mensch Adam Ries, ohne e.

Kommentar M.L.: Aber die Redensart ist mit e.

Meyer

5. Mai 2010 16:12

Sehr geehrter Herr Lichtmesz,

ich stimme Ihnen in allem zu. Mit Ausnahme der Behauptung, Herr Thierse hätte gegen das Grundgesetz verstoßen. Das ist ausgemachter Unsinn.

Der Herr Thierse hat gegen das Versammlungsgesetz verstoßen und sich sich ggf. strafbar gemacht. Ob und in wie weit er sich selbst auf sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit stützen kann, ist in Rechtsprechung und Lehre umstritten.

Ggf. haben jedoch die Polizei- und Ordnungsbehörden gegen das Grundgesetz verstoßen, als sie nicht verhindert haben, daß die "Gegendemonstranten" die angemeldete Demonstration störten.

Meyer

5. Mai 2010 16:18

@ "rautenklausner"

Eine legalistische Argumentationsweise ist nicht per se falsch oder weinerlich. Es ist schlicht die Argumentation innerhalb eines festgelegten Systemes, welches der Gegner für sich nominell beansprucht sich aber faktisch einen Dreck darum schert.

Diesen Widerspruch aufzuzeigen, ist Teil der Auseinandersetzung mit dem Gegner, der viele Dritte zu überzeugen vermag, die nicht unbedingt ausgewiesene "Sezessionisten" sind.

Meyer

5. Mai 2010 16:27

... im Übrigen zeigt dies auf, daß die Gutmenschen Thierse & Co. abseits ihres Geschwafels ihre politischen Ziele dem Grundprinzip der Rechsstaatlichkeit überordnen.

Dies zeigt deren
a) Gefährlichkeit in zukünftigen schärferen Auseinandersetzungen auf, zu erkennen bspw. an den "Anti-Islamisierungskongressen" in Köln;

b) Verfassungsfeindlichkeit auf. Das Rechtsstaatsprinzip ist unantastbar, und jeder, der sich dagegen wendet, ist nach jeder Definition ein Verfassungsfeind (GG) bzw. Extremist (VerfSchuG);

c) Heuchelei auf.

Martin Lichtmesz

5. Mai 2010 16:31

Ggf. haben jedoch die Polizei- und Ordnungsbehörden gegen das Grundgesetz verstoßen, als sie nicht verhindert haben, daß die „Gegendemonstranten“ die angemeldete Demonstration störten.

Danke für den Hinweis - könnten Sie kurz den Unterschied ausführen? Die Demonstranten, die die Demo blocken verstossen nicht gegen das GG, die Polizisten, die die Demoblockierer nicht blocken aber ggf. schon?

rautenklausner

5. Mai 2010 16:34

Ganz recht: es werden praezedenzfaelle geschaffen. Wem sie wann zu gute kommen werden, ist ggw. aber nicht absehbar, da kann sich manches schnell aendern. Es stoert - mich - die moralingesaeuerte rhetorik, wo man sich sonst so kaltbluetig zu zeigen bemueht ist. Der stil ist die bewegung.

Kommentar M.L.: Sorry, aber wer hier "Moralin" wahrnimmt, sollte seine Geschmacksnerven überprüfen lassen. Das wäre ja nun nicht das erste Mißverständnis, bei dem Sie zurückrudern müßten. Davon abgesehen, ist die Heuchelei der Thierses tatsächlich eine Frage von "Moral", und das zu unterstreichen, lasse ich mir auch von pseudo-abgeklärtem "Stil"-Geschwätz dieser Art, das mir eher lauwarm als kaltblütig vorkommt, nicht ausreden. Wichtiger als der Rechtsverstoß Thierses ist aber die Unverhältnismäßigkeit der Konsequenzen der verschiedenen Arten "Gesicht zu zeigen", und das ist das eigentliche, meinetwegen auch "moralische", vor allem aber politische Thema des Artikels.

Meyer

5. Mai 2010 16:47

In aller gebotenen Kürze:

1. Die Grundrechte gewähren ein subjektives Recht des Menschen bzw. des Bürgers GEGEN den Staat, nicht jedoch gegen andere Menschen bzw. Bürger.

2. Ein Grundrecht beinhaltet grundsätzlich ein Abwehrrecht gegen staatliches Handeln. Aber eben auch einen Anspruch auf Handlungsvornahme gegen den Staat. Im Rahmen des Versammlungsgesetzes geschieht dies durch den Begriff der öffentlichen Sicherheit, der alle Gesetze, auch das Grundgesetz und damit die Grundrechte, umfaßt. Dieser eröffnet jedoch einen Ermessensspielraum der polizeilichen Mittel.

3. Im Rahmen des rechtstaatlichen Verhältnismäßigkeitprinzips sind von der Polizeibehörde auch die Rechte der Gegendemonstranten zu beachten, für die ebenfalls der Schutzbereich des Grundrechtes der Versammlungsfreiheit eröffnet ist. Bei einer Einschränkung dieses Grundrechtes hat das Bundesverfassunggericht enge Grenzen gezogen. Dies wirkt sich für und gegen die Demonstranten und Gegendemonstranten gleichermaßen aus. Eine Komplettauflösung der Gegendemonstration ist das schärfste Mittel. Dies ist nur bei einer polizeilichen Ermessensreduzierung "auf null" möglich.
Das BVerfG wägt an dieser Stelle beide Grundrechte und ihre Einschränkbarkeit in einer sog. "prkt. Konkordanz" ab.

Wenn diese Ermessensreduzierung "auf null" vorlag, wofür einige der Tatsachen sprechen, hätte die Gegendemonstration aufgelöst werden MÜSSEN. Ansonsten läge eine Verstoß der Polizeibehörde (bzw. deren Rechtsträger) gegen den Anspruch auf Grundrechtsausübung der angemeldeten Demonstranten vor und wäre somit verfassungswidrig.

Martin Lichtmesz

5. Mai 2010 17:00

@Meyer

Danke! Wie beurteilen Sie die Frage, ob "die fristlose Suspendierung des Feuerwehrschefs nicht auch ein Verstoß gegen das GG" ist?

Meyer

5. Mai 2010 17:01

Weiter:

Eine etwaige Handlungspflicht der Polizei wäre verwaltungsgerichtlich im Wege der (doppelt analogen) Fortsetzungsfeststellungklage feststellbar.

Ein interessante Frage ist, ob und in wie weit ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch eines Demonstranten gegen einen Gegendemonstranten gegeben sein könnte.

So ebenfalls die Frage nach einer etwaigen Strafbarkeit; im Wege des Offizialverfahrens oder der Privatklage. In Frage kommt ein Tatverdacht nach Versammlungsgesetz und Nötigung nach StGB. Bei beiden spielt die einschlägige Rechtsprechung des BVerfG wesentlich mit.

Meyer

5. Mai 2010 17:18

@ Lichtmesz / 17:00

Ganz hartes juristisches Brot. Das hängt von seinem Status (Beamter? - wahrscheinlich) und von seinen konkreten Dienstpflichten ab.

Dienstpflicht der allgemeinen Verfassungstreue von Beamten:
Als Beamter muß er sich AKTIV für die Verfassung einsetzen (im Ggs. zum Soldaten, der sich nicht GEGEN sie wenden darf).

In wie weit im Tatsächlichen also Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß er sich nicht für die wesentlichen Verfassungsprinzipien engagiert, ist natürlich schwer zu beurteilen. Natürlich fällt dies der Behörde einfacher als im Falle des Soldaten, auch wenn in beiden Fällen die Beweislast bei der Behörde liegt. Zu einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren würde es bei einer Entlassung aus dem Dienst auf jedem Fall kommen. Es spielen in der Regel zu viel Tatsächliches mit, um dies abstrakt zu beurteilen. Nicht zuletzt seine Äußerungen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es zudem noch den Unsicherheitsfaktor OVG NRW. Dieser urteilt in den verschiedenen Senaten äußerst unterschiedlich. Diese Frage eignet sich hervorragend für eine spätere Urteilsverfassungsbeschwerde.

Zur Verfassungsfeindlichkeit im Allgemeinen:
Diese richtet sich (materiell) nach Art. 79 Abs. 3 GG. Dort sind die Prinzipien aus Art. 1 und Art. 20, sowie die Existenz von Bundesländern aufgeführt.
Dies nennt man die "Ewigkeitsgarantie". Das Grundgesetz ist bis auf diese Prinzipien veränderbar. Verfassungfeind (im formellen Sinne) ist auch, wer die Veränderungen nicht auf dem verfassungskonformen Weg durchsetzen will (Art. 79 Abs. 1 und 2), beispielsweise durch Revolution.

Meyer

5. Mai 2010 17:25

@ Lichtmesz / 17:00
Ergänzung zu Meyer / 17:18

Zur Beantwortung der eigentlichen Frage: Es handelt sich ersteinmal um ein Problem der Tatsachen bzw. deren Beweisbarkeit. Dann um die einfachrechtliche Beurteilung der Behörden, wie der Gerichte.
Ob überhaupt Grundrechte direkt in Frage stehen, kann man zwar bejahen. Aber das eigentliche Problem ist deren einfachgesetzliche Einschränkbarkeit. Und hier gibt es einen Strauß an obergerichtlicher und verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, die ich nicht übersehen kann.

Vielleicht gibt es hier einschlägig erfahrenere Juristen oder noch Studierende, die an der Sache noch näher dran sind.

d.n.

5. Mai 2010 18:46

Zum Rechtsbruch Thierses kommt noch seine verlogene demokratische Maskerade:

Was ist wirklich zu verlangen von Menschen in öffentlichen Ämtern? Gewiss nicht, dass sie Heilige sind oder werden. Aber doch, dass sie Vorbilder sind in einem ganz bestimmten Sinn: Politiker sollten Vorbilder sein für die Einhaltung der Regeln, die für unser demokratisches Gemeinwesen konstitutiv sind (…)

So Thierse erst kürzlich in der April-Ausgabe der „ Frankfurter Hefte“ (4/2010; Seite 13). Vielleicht sollte den Vize-Präsidenten des Deutschen Bundestages jemand darüber unterrichten, daß auch die Versammlungsfreiheit für das demokratische Gemeinwesen konstitutiv ist…

Martin Lichtmesz

5. Mai 2010 18:55

JF-News über den letzten Stand der Dinge; CDU/CSU finden Thierses Verhalten undemokratisch und wollen die Causa im Parlament zur Sprache bringen.

Kritik an Thierses Verhalten kam auch von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU): „Wie sollen wir Jugendlichen unsere Demokratie erklären, wenn sich selbst ein Bundestagsvizepräsident über das Grundgesetz hinwegsetzt?“, sagte die Ministerin der Bild-Zeitung.

Gutmensch

5. Mai 2010 21:02

Ich bin jetzt etwas von diesen ganzen juristischen Dingen verwirrt. Der Feuerwehrmann hat an einer Demonstration teilgenommen, die von einer legalen Partei veranstaltet wurde. Hier wird ja der NPD grundsätzlich unterstellt verfassungsfeindlich zu sein. Wenn das aber wirklich so wäre, warum ist die Partei dann noch nicht verboten?

Ein ähnlicher Fall ist ja die Sache mit dem NPDler der nicht Bürgermeister werden durfte...

Kann mal einer von den Juristen hier für Aufklärung sorgen?

Ureinwohner

5. Mai 2010 22:05

Letztendlich geht es doch nicht um geltendes Recht oder "Unrecht". In den Gesetzen mag stehen was will, es kommt auf ihre Auslegung an, die auch vom gesellschaftlichen Standpunkt aus gesehen werden muß. Der Zeitgeist wiegt hier im Ernstfall deutlich mehr als eine juristische Sicht auf die Dinge.
Ich persönlich freue mich über diese Entwicklung. Fällt doch ein Stück Maske und lässt somit einen breiteren und tieferen Einblick auf unsere konkreten Dinge zu.
Wer sich über solche Konklusionen (Thierse handelt "legal", der Feuerwehrmann "illegal") noch wundert, dem kann ich nur empfehlen, seine Prämissen zu überprüfen.

Am Ende besteht der Konflikt nicht aus "Recht" gegen "Unrecht", sondern aus "Die" gegen "Wir".

Unzensuriert

5. Mai 2010 23:54

Bemerkenswert ist auch, wie eindeutig die Medien jene "autonomen Nationalisten" politisch qualifizieren, während bei den Autonomen, die heute in Griechenland drei Menschen ermordet haben, nicht einmal angedeutet wird, dass sie möglicherweise links stehen könnten.

Haiduk

6. Mai 2010 01:10

Und so nehme ich einmal an, daß es in solch einer Lage nicht allzu viel „Mut und Courage“ (Zitat von Thierses Netzseite) kostet, pressewirksam den schneidigen Widerständler gegen die braune Gefahr zu spielen.

Hier ein Ausspruch des Reichskanzlers Otto von Bismarck von 1864, in dem er darlegte, daß Zivilcourage sich nur als Gegenstück zu Militärcourage denken läßt:

Mut auf dem Schlachtfelde ist bei uns Gemeingut, aber Sie werden nicht selten finden, dass es ganz achtbaren Leuten an Zivilcourage fehlt.

Bei einem Verhältnis von 20:1 kann man tatsächlich nicht mal mehr von Militärcourage sprechen ...

Bauer Gerhard

6. Mai 2010 09:29

Das Messen mit zweierlei Maß ist eine alte Geschichte, was Jupiter darf, darf der Ochse noch lange nicht.

Deutsches Rechtsempfinden wird dadurch allerdings empfindlich gestört.

Verfolgung von Nationalisten und jedem der in die Nähe von nationalem Gedankengut gerückt werden kann bzw. wer sich nicht der herrschenden internationalistischen Idee anschließt und sich dazu öffentlich bekennt (wer nicht für uns ist, ist gegen uns), ist das dreckige Geschäft der als Gutmenschen, Demokraten, Christen etc. getarnten Inquisitoren.
Gemäß dem Motto der Kolonialmacht:
Search and destroy.

drieu

6. Mai 2010 09:35

Herr Gutmensch, warum wählen die Leute nicht NPD? Weil diese Partei und deren Personal zum überwiegenden Teil noch unwählbarer, noch übler und noch dümmer als die anderen Parteien / Personalien sind.
MÜSSTE ich bspw. Voigt oder Thierse zu einer Feier mitnehmen, es wäre eine schwere Entscheidung. Sicherlich würde ich mich letzten Endes für Thierse entscheiden - einfach weil der alte Zausel im Gegensatz zu Voigt wenigstens eine optimistische Grundstimmung ausstrahlt.

Es ist die Tragik unserer Zeit, das der Zustand der Opposition genauso miserabel ist, wie der Zustand der Herrschenden. Das gilt für rechts genauso wie für links, leider.
Und obwohl ich davon ausgehe, daß Ihre Frage nach dem Verbot rein rhetorischer Art war, lesen Sie doch mal den unter meinem Nick verknüpften Beitrag. Beachten Sie den letzten Satz: "Die Verfassungswidrigkeit der NPD wurde dabei nicht geprüft."
Für eine wahre, gute und schöne Rechte wäre ein NPD-Verbot sicherlich ein Segen (weswegen nicht verboten wird).

Martin Lichtmesz

6. Mai 2010 11:55

Auf den "Optimismus" eines Thierse kann ich dankend verzichten. Da die Stromrichtung ohnehin tendenziell via Antifa-Republik geht, kann er sich ja Zuversicht leisten. Aber was ist "Optimismus" wert, wenn er auf der Unfähigkeit beruht, die Lage zu erkennen? Das hat wohl Spengler gemeint, als er sagte "Optimismus ist Feigheit." Allein die infantile Visage dieses Mannes spricht Bände. Das ist auf verquere Art faszinierend, ähnlich wie bei Merkel oder Tante Claudia. Diese gänzliche Abwesenheit auch nur eines Funkens von Reflektion steht ihm ins Gesicht geschrieben. Da sind Mensch und Pose in eins verschmolzen. So gesehen ist Thierse vermutlich nicht einmal ein Heuchler - er ist wirklich so dumm.

Für eine wahre, gute und schöne Rechte wäre ein NPD-Verbot sicherlich ein Segen (weswegen nicht verboten wird).

Das wäre 1. nur ein Kaschieren von Symptomen, die dadurch aber nicht aus der Welt geschafft würden. Es sei denn, man deportiert zusätzlich die NPD-Wählerschaft und Parteiführung ins Gulag. (Und selbst dann...!) 2. nur eine weitere Etappe der Salamitaktik, denn dann steht rechts von den Wahren, Guten, Schönen bald auch nur mehr die Wand. Frei nach Niemöller: "Als die Antifanten den Voigt holten, habe ich geschwiegen..."

Von der Salamitaktik sind auch jene Rechten betroffen, die sich an dem lustigen BRD-Spiel "Die NPD ist Everybody's Nigger" beteiligen, um wahrer, guter und schöner zu erstrahlen. Das ergibt sich freilich sozusagen aus der Sache selbst, aber hier sollte die Frage einhaken: wer braucht denn die Nigger überhaupt? Wem dienen sie als Buhmann und Sündenbock? Der typische BRD-Nazi steckt tiefer in diesem Koordinatensystem drinnen, als ihm bewußt ist. Zum Teil ist er ja nichts weiter das nexuskausale Produkt der Betreiber des NPD-Bekämpfungs-Business. Darum sind weiterhin die dritten Wege eine Notwendigkeit.

Erwalf

6. Mai 2010 12:41

Auch und gerade als Sympathisant der Sezession lasse ich mir mein Eintreten für Demokratie und Rechtsstaat nicht nehmen. Wenn Thierse vielleicht auch nicht gegen das Grundgesetz im juristischen Sinne verstoßen hat, sondern nur gegen Straf- oder andere Gesetze, so ist doch festzustellen, daß er den Geist unserer Verfassung nicht begreift oder mutwillig verletzt. - Jaja, ist gar keine Verfassung, sondern nur ein Grundgesetz: aber wir haben nichts besseres! - Wenn der Vize-Zweite-Mann-im-Staate meint, alleine bzw. zusammen mit ein paar rotlakierten Faschisten (Zitat: Kurt Schumacher, SPD), auch Anti-Faschisten genannt, darüber zu bestimmen, wer in unserem Land das Demonstrationsrecht oder andere demokratische grundsätzliche Rechte ausüben darf und wer nicht, dann ist er ein faktischer Verfassungsfeind, gegen den nach Art. 20 Abs. 4 GG´"alle Deutschen das Recht zum Widerstand haben, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Wenn der bundestagsvizepräsidiale Verfassungsfeind nicht Grundrechte von Demonstrationsteilnehmern verletzt hat, dann doch unsere Grundordnung, indem er die Alleinzuständigkeit der Gerichte im fraglichen Fall und damit die Gewaltenteilung nicht anerkennt.

Lichtbanner

6. Mai 2010 12:45

@Lichtmesz:

Darum sind weiterhin die dritten Wege eine Notwendigkeit.

Würden Sie mir bitte "die dritten Wege" definieren bzw. das, was Sie persönlich darunter verstehen?

tacitus

6. Mai 2010 12:59

Drieu, ich gehe davon aus, daß Sie weder Voigt noch Thierse persönlich kennen. Ich auch nicht. Ohne einen der beiden Politiker loben zu wollen, sollte doch beachtet werden, daß es zum Stil unserer Medien gehört, "Rechte" möglichst schlecht darzustellen, ihnen ein negatives Image und "Linken" einen Heiligenschein zu verpassen. Vielleicht ist die Grundstimmung von Voigt in der Realität erheblich optimistischer, als wir uns alle vorstellen können.

Martin Lichtmesz

6. Mai 2010 13:59

Würden Sie mir bitte „die dritten Wege“ definieren bzw. das, was Sie persönlich darunter verstehen?

Alternativen der nationalen Selbstbehauptung und Selbstdefinition jenseits der Scylla und Charybdis von Thierse und Voigt (pars pro toto genommen). Dazu gehört auch der klare Standpunkt, von dem aus Kritik geübt wird. Beispielsweise der fundierte Entwurf eines alternativen Geschichtsbildes.

Haiduk

6. Mai 2010 14:33

OT:

Steuergelder im Einsatz für Linksterror

Über die Verwendung öffentlicher Gelder bei medico international.

Sebastian

6. Mai 2010 14:36

Voigt ist privat - wie ich hörte - eher pessimistischer (wenngleich wesentlich höflicher) als in der Öffentlichkeit. Ist ja auch logisch. Würde er öffentlich verbreiten (frei nach Kubitschek), dass kaum noch Hoffnung besteht, das Vaterland zu retten, wäre die Partei Geschichte. In gewisser Hinsicht ist die NPD ja auch nur eine auf Optimismus angewiesene Zornsammelbank im Sloterdijkschen Sinne.

Yvonne

6. Mai 2010 15:42

"Und mit der dicken, selbstverliehenen Superdemokraten-Medaille um den Hals, im satten, selbstgerechten und irgendwie auch komischen Vollgefühl der eigenen Gutmenschlichkeit, das für ihn so penetrant kennzeichnend ist, fühlt sich der antifaschistische Heliumballon ohnehin unverwundbar."
Super, Herr Lichtmesz, ich liebe Ihre Art zu formulieren! Einfach eklig, dieser Thierse (und noch hundert andere leider auch).
Schade nur, dass sonstige "dritte Wege" nur in den Köpfen und Netzforen stattfinden. Aber solange das so ist, kann man bei der NPD doch mal locker bleiben. Es finden sich dort teilweise recht einfache Gestalten, aber man muss diese nicht alle verhöhnen. Und ein paar gute Leute gibt es immerhin auch (wie z.B. Arne Schimmer).

Kommentar M. L.: Arne Schimmer ist zur Zeit sicher einer der klügsten Theoretiker und Pfadfinder "dritter Wege".

Gutmensch

6. Mai 2010 17:44

"MÜSSTE ich bspw. Voigt oder Thierse zu einer Feier mitnehmen, es wäre eine schwere Entscheidung. Sicherlich würde ich mich letzten Endes für Thierse entscheiden"

Pfui deibel! Also da würde ich persönlich doch eher den Herrn Voigt mitnehmen. Der ist ja schon rein äußerlich symphatischer als Thierse mit seinem schmierigen Bart.

Und überhaupt: Die NPD jetzt mit den BRD-Etablierten in einen Topf zu werfen, halte ich für doch ziemlich schräg! Immerhin bemühen sich die NPDler um eine explizit deutsche Politik - und nichts anderes wollen wir doch auch.

netzwerkrecherche

6. Mai 2010 17:45

Logische Argumentationskette: Es ist rassistisch, wenn die Faschisten Grundrechte wahrnehmen wollen, die sie am liebsten abschaffen würden, was am entschiedensten dadurch verhindert wird, daß diese Grundrechte vorher von Antifaschisten abgeschafft werden, im Namen von Demokratie, Menschlichkeit und Toleranz.

Martin Lichtmesz

6. Mai 2010 20:21

Während Thierse sich selber extrem demokratisch findet, findet nun auch E. Jesse (auf den war Verlaß) Thierses Verhalten "undemokratisch".

Weils gerade so schön paßt, sie nochmal auf diesen
SiN-Eintrag verwiesen:

Jedermann ist heute dem Anspruch nach „Demokrat“. Wie könnte er auch anders? Das gängige politische Koordinatensystem läßt nur „Demokraten“ oder extremistische Kanaillen zu, wobei es niemand mehr für nötig hält, zu definieren, was er unter „Demokratie“ überhaupt versteht. Offenbar genügt es, sich rhetorisch in eine vage „mystique démocratique“ zu hüllen, mit dem Ergebnis, daß jeder sich selber genug Demokrat und jeder des anderen Nazi, oder zumindest: jeder des anderen „Undemokrat“ sein kann...

rjaeck

6. Mai 2010 21:42

@ Gutmensch

Das Ganze mit der BRD-Medienpropaganda zu erklären, wäre aber zu einfach. Schließlich hat jeder Bürger Zugriff auf das Weltnetz und auf Printmedien wie die Sezession oder auch „Zuerst!“. Was ist also los in der BRD? Hat das deutsche Volk seinen Lebenswillen verloren?

Ja, aber welcher Anteil des deutschen Volkes beschäftigt sich bewußt mit derartigen Weltnetzforen und Zeitschriften/Zeitungen? Da ist die Macht der "etablierten" noch? (wahrscheinlich noch lange) viel zu groß. Wer (ich schätze mal 80 - 90 % der lesekundigen und -willigen Deutschen) sich ausschließlich durch die sog. Mainstream-Medien informiert, kann doch gar nicht anders, als reflexartig Thierses Rechtsbruch als "Akt der Anständigkeit" wahrzunehmen. Allerdings wirken Bilder teilweise konträr zum Text über das selbe Thema. Als mir in der lokalen Tagespresse ein Foto mit dem auf der Straße sitzenden Thierse ins Auge sprang, gingen mir nicht etwa Nazis und Gegendemonstranten durch den Kopf, sondern bockige Kinder oder Bettler.

Damit das deutsche Volk sein Wahlverhalten tendenziell nachhaltig ändert, braucht es noch einiges:

- eine wahrhaft RECHTE Partei ohne das bewußt geschürte Image der NPD (ich glaube auch, daß sich dort nicht nur Rechtsstaatsfeinde tummeln) - vielleicht könnte diese aus den Wahren, Guten und Schönen hervorgehen...?

- eine sich ändernde Presselandschaft in der Breite; solange jedoch Blätter wie die PAZ oder die JF im Handel in der hintersten Ladenecke verschämt dahindämmern, bleibt die Hoffnung nur ein Funke.

jokra

16. Dezember 2010 19:01

Die "laxen Verhältnisse" greifen um sich oder wie?

Rechtswidriger Vertrag! Egal, Verträge sind einzuhalten - selbst im Befinden sittenwidriger Aufgabenzuweisungen.

Durch ein Arbeitsamt (neue BL) mit zutun alter Nomenklatura missbraucht. Nach Ratsuche dann von meiner hiesigen SPD verraten. Mit der Prozedur einer Arbeitsgruppe des rechtschaffenen Deutschen Parlamentes die mir aufgelasteten zum Eingriff verpflichtenden staatlichen Daueraufgaben (Straftatsermittlungen) in eine
A u s n a h m e z u r R e g e l des Funktionsvorbehaltes definiert und mich damit wohl zum Besten gehalten, weil es zur Gewährleistung innerer Sicherheit und zur Kosteneinsparung im Staat, diesem so viel günstiger kommt und man keine Fürsorge und Verantwortung für den Arbeitnehmer zu pflegen hat. Zur Krönung dieser Zote, muss man sich (nach Drs. 13/5498 des DB) in diesem Verhältnis auch noch als "Prüfbeamter" betiteln lassen.

Hat mich mein Arbeitgeber Arbeitsamt (hier als Verfolgungsbehörde bestimmt) für eingriffsbefugte Aufgaben zur Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung selbst sitten- und grundrechtswidrig beschäftigt? Denn über die Anforderungen und Aufgaben der Verfolgung von Straftaten wurde ich bei Vertragsabschluss nicht unterrichtet bzw. wurden mir diese nicht offenbart.

Das/die Arbeitsamt/-agentur soll Maßnahmen durchführen um einen hohen Beschäftigungsstand zu erzielen, Strukturen verbessern um Arbeitslosigkeit zu senken, legale sozialversicherungspflichtige Arbeit vermitteln und durch Eingliederung in Arbeit Hilfebedürftigkeit beenden, um so mit Sozialleistungen Maß zu halten und das Steueraufkommen zu entlasten.

Für diese Aufgaben stellt mich das Arbeitsamt aushilfsweise 2 Jahre b e f r i s t e t ein, überträgt mir im privaten Rechtsverhältnis ohne meine Zustimmung Befugnisse aus der Eingriffsverwaltung des öffentlichen Rechts (im Konnex OWIG/Strafgesetz) und schickt mich zu Arbeitgebern die illegal Ausländer für sich arbeiten lassen und diese möglichst noch an andere Subunternehmer weiter verleihen, um dem Staat Sozialabgaben und Steuern zu hinterziehen.

Von den verbalen und versuchten tätlichen Angriffen, denen ich mich bei Kontrollmaßnahmen auf Baustellen, in Gaststätten, etc. auszusetzen hatte mal abgesehen, freuen sich die vielen betroffenen und von mir auch ohne Verdacht zu prüfenden Arbeitgeber natürlich nicht über mein unangekündigtes Erscheinen und meine präventiven und repressiven Kontrollaufgaben in ihren Betriebsbereichen.

Nach Ende meiner Befristungen und den von mir korrekt ausgeführten Diensten für das Arbeitsamt, bekomme ich diese Aufgaben der Verfolgung illegaler Ausländerbeschäftigung durch Einzel- und Gruppenermittlungen als wohlwollende Förderung meines weiteren beruflichen Weges schriftlich bestätigt. Nun darf, will und muss ich mich ebenfalls bei den von mir geprüften und angezeigten Arbeitgebern neu um Jobs bewerben, um meinen Lebensunterhalt weiter verdienen zu können und mein persönliches Fortkommen zu realisieren. Verständlicherweise stellt mich jetzt kein Arbeitgeber mehr ein und behält mich, mein Gesicht und meine vom Arbeitsamt für zukünftige Bewerbungsinitiativen bestätigten Ermittlungsaktionen gegen Arbeitgeber in missfälliger Erinnerung.

Durch diesen Missbrauch des Arbeitsamtes für teils unbegleitete leitende Betriebsprüfungen bin ich jetzt auf Dauer arbeitslos geworden und belaste so nun meinerseits zwanghaft auch wieder die Sozialkassen und Steuerzahler, für deren Entlastung ich doch einst vom Arbeitsamt eingesetzt und mit dieser staatlichen Daueraufgabe beauftragt bzw. ausgestattet wurde.

Also Aufgaben und Befugnisse wie etwa: Für eine mittelbare Staatsdienststelle/Bundesverwaltung u.a.
Vorinformationen über Wirtschaftsstraftaten zwecks öffentlicher Anklage zur Strafverhängung, aushilfsweise auf privatrechtlicher Grundlage, befristet zu beschaffen und zu sichern.
Wer hat hier diese Einschränkung verfassungsmäßiger Grundrechte zu verantworten?

Warum um Gottes Willen müssen solche eingriffsbedingte Aufgaben der Ermittlung unternehmerischer Straftaten von in privatrechtlich befristeten Verhältnissen stehenden Aushilfsangestellten durchgeführt werden, die nach ihrer Befristung auf diesen Arbeitsmarkt wieder angewiesen sind?

Eine widersinnige schmutzige Abfolge der Ausübung staatlicher Gewalt in XL-Strukturen. Und übrigens, vergangene Jahre über dieses Problem können nicht heilen, erhärten indes diese deliktbehaftete Situation.

Viele Grüße

J. Kraus E-Mail: [email protected]

P.S.

Wie im Eingang vermerkt, boshaft der Deutsche Bundestag dazu!

Der Deutsche Bundestag als das oberste demokratische Staatsorgan meint:

Unter Einbeziehung der hierzu eingeholten Stellungnahme des BMWA und des Bundesministeriums der Justiz, läßt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:

Gemäß Artikel 33 Abs. 4 des Grundgesetzes ist die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des Öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.

Die Vorschrift ist wegen der doppelten Einschränkung, wonach die Übertragung nur “als ständige Aufgabe” “in der Regel” erfolgen müsse, sehr elastisch.

Aus der Tatsache, dass der Petent in befristeten Arbeitsverhältnissen hoheitliche Befugnisse wahrgenommen hat, kann er auch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Vorschrift ist nicht dazu bestimmt, insoweit subjektive Rechte zu schützen.

Was ich noch dazu sagen möchte. Ich will Ihnen damit mitteilen, welche Aufgaben ich als Aushilfe auszuführen hatte, die dann im Anschluss daran für mich zu andauernden massiven Nachteilen führten.

Ich glaube grundsätzlich immer noch nicht, dass man das Gewaltmonopol des Staates -die Eingriffsverwaltung- einfach mal so an Aushilfen im Privatrecht übertragen darf.

Deshalb kann ich auch nicht glauben, dass man Aufgaben der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, die grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Ermittlung von Straftaten beinhalten, in Arbeitsverhältnisen, die zu einem bestimmten Datum oder mit einem bestimmten Ereignis ohne Kündigung enden, ausführen darf.

Ich glaube weiterhin nicht an die mir übersandte Auslegung unseres Parlamentes als oberstes demokratisches Staatsorgan, dass es in Deutschland Vorschriften gibt, in denen wegen einer doppelten Einschränkung die oben beschriebenen Normen des Eingriffsrechtes auf sehr elastischen Grundlagen beruhen können bzw. dürfen.
Auch in Deutschland nicht!

Elastisch erschlossen ohne in den Ursprung zurückkehren zu können grüßt Sie freundlichst

J. Kraus, alias (Ela Stisch)

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