Münster: Neues vom ethnisch-kulturellen Volksbegriff

Einhellig begrüßen die Medien das "Münsteraner Urteil", welches bekräftigt, daß der Verfassungsschutz das Recht habe, die AfD als "Verdachtsfall" einzustufen und zu beobachten.

Martin Lichtmesz

Martin Lichtmesz ist freier Publizist und Übersetzer.

Exem­pla­risch für die Stim­mung ist etwa die vor­freu­dig geäu­ßer­te Mei­nung von Fabi­an Wit­treck, Pro­fes­sor für Öffent­li­ches Recht an der Uni Münster:

„Ich gehe davon aus, dass der Ver­fas­sungs­schutz mit der Ein­stu­fung noch ein­mal nach­le­gen wird“, sag­te er im Gespräch mit die­ser Redak­ti­on. Heißt: Wahr­schein­lich wird das Bun­des­amt die AfD bald deutsch­land­weit als „gesi­chert rechts­extrem“ ein­stu­fen. Das hät­te direk­te Kon­se­quen­zen für Par­tei­funk­tio­nä­re, die öffent­li­che Ämter beklei­den, also zum Bei­spiel Rich­ter oder Poli­zei­be­am­te wer­den wol­len: Als Ange­hö­ri­ge einer gesi­chert rechts­extre­men Par­tei „haben sie es künf­tig wesent­lich schwe­rer, ein sol­ches Amt zu erhal­ten“, so Wit­treck. (…) „Das Urteil ist ein wei­te­rer Mosa­ik­stein in Rich­tung Parteiverbot.“

Ist es also nun wirk­lich so ein­fach, hat das BfV nun freie Bahn, sein übli­ches Äch­tungs­ri­tu­al stu­fen­wei­se durch­zu­zie­hen? Wird es nun, wie schon beim Insti­tut für Staats­po­li­tik selig, nach dem ers­ten Schritt des “Ver­däch­ti­gens”, grü­bel, grü­bel und stu­dier’, den Fall sorg­fäl­tig und gewis­sen­haft prü­fen und sodann ein gerech­tes und aus­ge­wo­ge­nes Urteil fäl­len, ob es sich hier­bei tat­säch­lich um einen voll­ka­rä­tig rechts­extre­men Käfer handelt?

Nicht so schnell, meint Mathi­as Brod­korb, jene ein­sa­me kri­ti­sche Stim­me im Main­stream wider die Machen­schaf­ten des BfV. In einem Inter­view für Cice­ro (Bezahl­schran­ke) sag­te er sogar, man kön­ne “poli­tisch von einem Erfolg der AfD spre­chen”. Wie kommt er auf einen der­art kon­train­tui­ti­ven Gedanken?

Sehen wir uns die Aus­füh­run­gen des Vor­sit­zen­den des 5. Senats zur Begrün­dung des Urteils an. Dar­in heißt es:

Die AfD hat kei­nen Anspruch auf Unter­las­sung der Beob­ach­tung durch das Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz. Die Rege­lun­gen des Bun­des­ver­fas­sungs­schutz­ge­set­zes stel­len eine aus­rei­chen­de recht­li­che Grund­la­ge für die Beob­ach­tung als Ver­dachts­fall dar. (…) Die Befug­nis zur nach­rich­ten­dienst­li­chen Beob­ach­tung besteht, wenn aus­rei­chen­de tat­säch­li­che Anhalts­punk­te dafür vor­lie­gen, dass die betrof­fe­ne Ver­ei­ni­gung Bestre­bun­gen ver­folgt, die gegen die frei­heit­li­che demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung gerich­tet sind. Blo­ße Ver­mu­tun­gen oder Spe­ku­la­tio­nen genü­gen nicht.

Die­se Anhalts­punk­te, daß “die AfD Bestre­bun­gen ver­folgt, die gegen die Men­schen­wür­de bestimm­ter Per­so­nen­grup­pen sowie gegen das Demo­kra­tie­prin­zip gerich­tet sind, sieht das Gericht gege­ben”, dies aller­dings nicht “in der Häu­fig­keit und Dich­te wie vom Bun­des­amt angenommen”:

Es besteht der begrün­de­te Ver­dacht, dass es den poli­ti­schen Ziel­set­zun­gen jeden­falls eines maß­geb­li­chen Teils der AfD ent­spricht, deut­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund nur einen recht­lich abge­wer­te­ten Sta­tus zuzu­er­ken­nen. Dies stellt eine nach dem Grund­ge­setz unzu­läs­si­ge Dis­kri­mi­nie­rung auf­grund der Abstam­mung dar, die mit der Men­schen­wür­de­ga­ran­tie nicht zu ver­ein­ba­ren ist.

Und nun die Ohren spitzen:

Ver­fas­sungs­wid­rig und mit der Men­schen­wür­de unver­ein­bar ist nicht die deskrip­ti­ve Ver­wen­dung eines „eth­nisch-kul­tu­rel­len Volks­be­griffs“, aber des­sen Ver­knüp­fung mit einer poli­ti­schen Ziel­set­zung, mit der die recht­li­che Gleich­heit aller Staats­an­ge­hö­ri­gen in Fra­ge gestellt wird. Hier bestehen hin­rei­chen­de tat­säch­li­che Anhalts­punk­te für der­ar­ti­ge dis­kri­mi­nie­ren­de Zielsetzungen.

Brod­korb, der sei­ner­seits stets die­se grund­ge­setz­li­che Legi­ti­mi­tät des eth­no­kul­tu­rel­len Volks­be­griffs unter­stri­chen hat (Lieb­lings­bei­spiel Ein­bür­ge­rung der Ruß­land­deut­schen und ande­rer ver­streu­ter “Volks­deut­scher” nach Zer­fall der Sowjet­uni­on), kom­men­tiert zu Recht:

Das Gericht erklärt einen „eth­nisch-kul­tu­rel­len Volks­be­griff“ für ver­fas­sungs­recht­lich legi­tim. Er dür­fe nur nicht benutzt wer­den, um unter den Staats­bür­gern eine eth­nisch moti­vier­te Zwei­klas­sen­ge­sell­schaft des Rechts zu errich­ten. Man­chem Ver­fas­sungs­schutz­mit­ar­bei­ter mag da kur­zei­tig das Herz ste­hen geblie­ben sein.

Was ist die Fak­ten­la­ge bezüg­lich die­ser “Benut­zung”? Brodkorb:

Ich ken­ne kein ein­zi­ges offi­zi­el­les Par­tei­do­ku­ment, in dem anhand eth­ni­scher Kri­te­ri­en eine recht­li­che Zwei­klas­sen­ge­sell­schaft gefor­dert wird. Genaue­res weiß man aber erst bei Vor­lie­gen der Urteils­be­grün­dung: Die Par­tei sagt das zwar nicht, aber ein­zel­ne rele­van­te Funk­ti­ons­trä­ger kann (oder muss) man so inter­pre­tie­ren, als woll­ten sie die recht­li­che Dis­kri­mi­nie­rung Deut­scher mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund in Wahr­heit doch.

Dies nach­zu­wei­sen, wäre die Hür­de, die das BfV über­win­den muß, um die AfD als “gesi­chert” rechts­extrem ein­zu­sa­cken. Bis dahin gilt, was der Vor­sit­zen­de Rich­ter betonte:

Was für einen Ver­dacht ver­fas­sungs­feind­li­cher Bestre­bun­gen aus­reicht, führt aber auch nicht zwangs­läu­fig zur Annah­me einer erwie­sen extre­mis­ti­schen Bestrebung.

Auch die­se Stel­le aus der Urteils­be­grün­dung ist bemerkenswert:

Eine sach­lich rich­ti­ge und welt­an­schau­lich-poli­tisch neu­tra­le Bekannt­ga­be, dass das Bun­des­amt Infor­ma­tio­nen über mög­li­che ver­fas­sungs­feind­li­che Bestre­bun­gen bei der AfD sam­melt, belas­tet die­se daher auch nicht unver­hält­nis­mä­ßig, jeden­falls solan­ge mit der Bezeich­nung als „Ver­dachts­fall“ in kei­ner Wei­se der Ein­druck erweckt wird, es ste­he fest, dass die AfD gegen die frei­heit­li­che demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung gerich­te­te Bestre­bun­gen verfolgt.

Es wäre dem­nach also ver­fas­sungs­wid­rig, wenn das BfV “den Ein­druck erweckt”, die AfD wäre “rechts­extrem”.

Nun: hier zeigt sich die Hin­ter­häl­tig­keit des VS-Sys­tems, denn bekannt­lich ist schon der “Ver­dacht” eine Waf­fe und hat de fac­to den Zweck, öffent­lich einen bestimm­ten Ein­druck zu “erwe­cken”, also das Objekt der Beob­ach­tung in den “Ruch” des Extre­mis­mus und der “Ver­fas­sungs­feind­lich­keit” zu brin­gen, was juris­tisch schwer greif­bar ist. Genau so funk­tio­niert eben die “Herr­schaft des Ver­dach­tes”. (Kon­kret sind es vor allem die Medi­en, die dann dem BfV die “Schmutz­ar­beit” abnehmen.)

Immer­hin wur­de hier eine kon­kre­te­re und eini­ger­ma­ßen nach­voll­zieh­ba­re Begrün­dung gelie­fert, inwie­fern denn nun der “eth­no­kul­tu­rel­le Volks­be­griff” gegen die, wie man so oft zu hören bekommt, “Men­schen­wür­de” ver­stos­sen könn­te. Bei letz­te­rer haben wir es mit einem Begriff zu tun, der ähn­lich wie “Demo­kra­tie”, “Dis­kri­mi­nie­rung” oder “Aus­gren­zung” nahe­zu belie­big dehn­bar und somit für das herr­schen­de Kar­tell äußerst nütz­lich ist.

Rein theo­re­tisch hät­te die AfD hier ganz gute Kar­ten, wenn sie deut­lich macht, daß die Rechts­gleich­heit der “deut­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund” in kei­ner Wei­se zur Dis­po­si­ti­on stehe.

Das lie­ße sich ohne wei­te­res mit der Ziel­set­zung ver­ein­ba­ren, daß die Bevöl­ke­rung des Lan­des mehr­heit­lich abstam­mungs­deutsch blei­ben müs­se, damit sei­ne eth­no­kul­tu­rel­le Iden­ti­tät und Leit­kul­tur gewahrt blie­be, eben­so mit dem Vor­ha­ben, den Ein­wan­de­rern gewis­se Anpas­sungs­leis­tun­gen und ‑pflich­ten abzuverlangen.

Man neh­me zum Bei­spiel die Prä­am­bel des unga­ri­schen Grund­ge­set­zes, das “natio­na­le Bekennt­nis”, das den unga­ri­schen Cha­rak­ter des Lan­des betont, aber den drei­zehn (!) staat­lich aner­kann­ten eth­ni­schen Min­der­hei­ten (Rumä­nen, Deut­sche, Ukrai­ner etc.) vol­le Rechts­gleich­heit garantiert:

Wir ver­pflich­ten uns, unser Erbe, unse­re ein­zig­ar­ti­ge Spra­che, die unga­ri­sche Kul­tur, die Spra­che und Kul­tur der in Ungarn leben­den Natio­na­li­tä­ten, die durch den Men­schen geschaf­fe­nen und von der Natur gege­be­nen Wer­te des Kar­pa­ten­be­ckens zu pfle­gen und zu bewahren.

Das­sel­be wäre auch im Hin­blick auf die deut­schen Staats­bür­ger mit “Migra­ti­ons­hin­ter­grund” vor­stell­bar, soll­te das GG eines uto­pi­schen Tages um eine Prä­am­bel in unga­ri­scher (oder israe­li­scher) Manier erwei­tert wer­den. Ein gro­ßer Unter­schied wäre frei­lich, daß die aner­kann­ten Min­der­hei­ten in Ungarn zum über­wie­gen­den Teil im Staats­ge­biet auto­chthon und/oder his­to­risch dort schon lan­ge ver­wur­zelt sind (sogar Arme­ni­er gibt es dort seit eini­gen Jahrhunderten.)

Einem Staat, der zur “Law­fa­re” gegen eine Oppo­si­ti­ons­par­tei gewillt ist, wer­den frei­lich auch hier etli­che Fin­ten ein­fal­len, um “die Men­schen­wür­de” gegen das Ansin­nen, Deutsch­land “als Land der Deut­schen” zu kon­zi­pie­ren und zu erhal­ten, in Stel­lung zu brin­gen (was bereits Pra­xis ist).

Zu die­sem Zweck müß­te nicht nur die Unter­schei­dung zwi­schen eth­ni­schen Deut­schen und Paß­deut­schen als “Ver­stoß gegen die Men­schen­wür­de” inter­pre­tiert wer­den, son­dern auch jene zwi­schen deut­schen Staats­bür­gern und “Men­schen” gleich wel­cher Natio­na­li­tät und Staatsangehörigkeit.

Und auch die­se Rou­te wur­de schon lan­ge ein­ge­schla­gen, indem Men­schen­rech­te sys­te­ma­tisch gegen Bür­ger­rech­te aus­ge­spielt wer­den. Das ist eine der wich­tigs­ten Brech­stan­gen, um die Poli­tik der Mas­sen­im­mi­gra­ti­on durchzusetzen.

Am Ende sei­nes Inter­views mit Cice­ro beklagt Brod­korb die dro­hen­de Aus­höh­lung des Rechts­staa­tes durch eine über­zo­ge­ne Anwen­dung des Extremismusbegriffes:

Auf blo­ßen Ver­dacht hin darf in einem Rechts­staat nie­mand bestraft wer­den (…) Wir leben schließ­lich in einem Rechts- und nicht in einem Gesinnungsstaat.

Noch, möch­te man hier ergänzen.

Denn für vie­le ist der Gesin­nungs­staat, des­sen Bestra­fungs- und Zucht­maß­nah­men (sie­he auch die jüngs­ten Fäl­le Höcke und Marie-Thé­rè­se Kai­ser) via media­le und zivil­ge­sell­schaft­li­che Ver­mitt­lung auch ohne direk­te gesetz­li­che Grund­la­gen wirk­sam sind, schon längst zur Wirk­lich­keit geworden.

Martin Lichtmesz

Martin Lichtmesz ist freier Publizist und Übersetzer.

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Kommentare (37)

Maiordomus

16. Mai 2024 09:24

@Lichtmesz. Sie bleiben der am klarsten formulierende, informativ bei der Sache bleibende "Journalist" in der Mannschaft, den Begriff ausnahmsweise nicht so gemeint, wie Bismarck ihn einschätzte, nämlich einen, "der seinen Beruf" verfehlt habe.  

Franz Bettinger

16. Mai 2024 11:07

"Verfassungswidrig und... ist der ethnisch-kulturelle Volksbegriffs dann, wenn damit die polit. Zielsetzung verknüpft ist, die rechtliche Gleichheit aller Staats-Angehörigen in Frage zu stellen“. Genau das passiert ja, allerdings umgekehrt mit Stoßrichtung gegen die „Bio-Deutschen“. Gab / gibt es nicht ein Urteil (aus Hamburg?) das feststellte, dass Rassismus von Bio-Deutschen gegen Ausländer oder gg. Passdeutsche bestraft werden müsse, Rassismus gegen ethnische Deutsche aber nicht?! Die so verurteilenden Richter stellen also die Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage, indem sie zwischen Bio- und Pass-Deutschen unterscheiden. Das Urteil begründet zweierlei Recht, wobei der Bio-Deutsche rassistische Beleidigungen hinnehmen muss, die der lediglich Pass-Deutsche einklagen kann. Die einen haben das Recht straflos zu beleidigen, die anderen nicht. 

A P Weber

16. Mai 2024 11:37

"Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist nicht die deskriptive Verwendung eines „ethnisch-kulturellen Volksbegriffs“, aber dessen Verknüpfung mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird."
Falls diese obergerichtliche Aussage explizit in den nächsten Wochen auch in den schriftlichen Urteilsgründen erscheint, dann ist keinerlei Grund für Beruhigung gegeben. Die Aufspaltung in einen unpolitisch "deskriptiven", rein beschreibenden Volksbegriff und einen mit politischen Zielsetzungen verknüpften ethnisch - kulturellen Volksbegriff ermöglicht die weitere Kadaverisierung des Begriffs vom Volk und dem Volk selber. "Descriptio populi" bedeutet ja selber Menschen - und damit Volkseinteilung. Das OVG hat nicht den Behörden eine Tür zugeschlagen, sondern ein Scheunentor geöffnet...

ML: Gut, aber immerhin ist eine konkrete politische Zielsetzung (die gesetzliche Ungleichbehandlung) angeführt, die die AfD nicht anstrebt...

A P Weber

16. Mai 2024 11:54

"ML: Gut, aber immerhin ist eine konkrete politische Zielsetzung (die gesetzliche Ungleichbehandlung) angeführt, die die AfD nicht anstrebt..."
Da müssen wir angesichts der Verfahren gegen die damalige NPD - jetzt Heimat - etwas weiter denken: Die Parteiprogrammatik wird durch die Medien, Behörden und Gerichte aus dem Blickfeld genommen und in erster Linie auf Äußerungen von Funktionären, einfachen Mitgliedern, Unterstützern aus dem Umfeld, die gesamte "Szene" abgestellt. Was ist, wenn "untergesetzliche" Maßnahmen ins Visier genommen werden, auch solche im außerpolitischen Raum, die aber politische Folgen auslösen? Wie sind bloße "Deskription"und politische Programmatik/Handeln juristisch streng auseinanderzuhalten? Was ist z.B. mit einer AfD - Stiftung zur Unterstützung etnisch - kulturell deutscher Islamistenopfer? Was, wenn örtliche AfD - Mitglieder ethnisch - deutsche Schulkinder begleiten?

lxndr

16. Mai 2024 12:31

Romani Rose ist in Deutschland geboren, hat deutsche Staatsangehörigkeit, nennt sich jedoch einen Sinti. Also sich einfach auf ihn berufen. Fertig. 

Mitleser2

16. Mai 2024 12:39

Unabhängig von dem Urteil und allen anderen Vorgängen um die AfD: Besteht nicht die Hoffnung, dass die Realität sich letztlich nicht verdrängen lässt? Das, was in deutschen Großstädten inzwischen regelmäßig abläuft, und auf Bahnöfen und in Zügen, muss doch auch dem Naivsten irgendwann zu denken geben. In Schweden geschieht wohl gerade so ein Umbruch. Oder ist es tatsächlich schon zu spät?

Freier

16. Mai 2024 12:57

Wichtig bleibt ein klares Bekenntnis zum Existenzrecht des deutschen Volkes.

Gimli

16. Mai 2024 13:27

DAs Auspielen eines angeblichen Gesinnungsstaats gegen den Rechtsstaat ist wirklich Quatsch. Zunächst einmal ist kein Grundlagenwerk (Bibel oder REchtstexte) zeitlos und nicht von Auslegungen begleitet. Dann: Es gab und gibt schon immer Moden des Denkens, das Denken entwickelt sich fort entlang neuen Wissens. Früher nannte man es ohne Scham "Mischehe", wenn ein Paar getrenntkonfessionell war; auf der Straße küssen war unschicklich; in bayerischen Dorf nicht die CSU wählen war durchaus Sünde (nicht nur am Stammtisch, auch auf der Kanzel). Will sagen: Es gibt ihn, den Gesinnungsstaat, in Grenzen des Rechts und außerhalb in der praktischen Anwendung, weil sich Normen (die soziologischen, nicht die juristischen) schleichend ändern. 

heinrichbrueck

16. Mai 2024 15:31

Der Verfassungsschutz macht den Eindruck, als hätte er in hundert Jahren noch etwas zu melden. So ein gedachtes Ewigkeitskonstrukt mit einseitig bestimmter Menschenwürde, deren Definitionsmöglichkeit eine ausländische Ausbreitungsgarantie bewirkt. Sie sind lediglich ein nützliches Instrumentarium, die Abstammungsdeutschen zu vertreiben. Diese Leute wollen etwas erhalten, was sie schon längst verloren haben. Zu glauben, die Ausländer wollten Deutschland erhalten, ist geisteskrank. Die Sprache zu lernen, einen Paß zu bekommen, bringt Geld ein, läßt eigene Familiengründungen zu, und der Ausbreitung wird der Weg geebnet. Weiße Länder darf es nicht geben, muß man verstehen. Auf der Grundlage einer erfundenen Menschenwürde. Als ob der Wert eines Menschen, ist seine Hautfarbe weiß, unter dem der Farbigen angesiedelt wäre. Die Farbigen durchschauen diesen Prozeß, ziehen die Rassismuskarte, und nehmen die Lebensräumlichkeiten dankbar an. Der Verfassungsschutz ist Mittel zum Zweck, bis er seine Funktion verliert. Er wird politisch eingesetzt, neutral kann er nicht sein, der Fremdenentwicklung zu dienen.
Gesunde Völker haben wachsende demographische Entwicklungen, mit denen sich evolutionäre Gruppenstrategien auseinandersetzen müssen. Daher der Verfassungsschutz und seine Gegenarbeit. 

Volksdeutscher

16. Mai 2024 15:44

Über die gegenwärtigen inhaltlichen Diskussionen hinaus gibt es einen anderen Strang zu der Thematik, der das Ansehen der Behörde "Verfassungsschutz" betrifft. Das ist die Jahrzehnte lange Darstellung dieser Behörde in der Öffentlichkeit als eine zuverlässige und unhinterfragbare Quelle der Wahrheit. Das scheint sich ins Bewußtsein der Bürger derweise eingebrannt zu haben, daß sie glauben, was diese Behörde vom Altar der Macht verkünde, sie unbedingt zu glauben haben und daß diese ihnen den Stammbaum eines lupenreinen Demokraten zuzusprechen und abzusprechen befugt und imstande sei (Obrigkeitshörigkeit). Die Verfassungsbehörde ist bis dato noch nicht in dieser ihr angedichteten Funktion kritisiert worden, sondern immer nur im Hinblick auf ihre Behauptungen in ihren "Jahresbilanzen". Womöglich hat sich beim eingelullten Volke die märchenhafte Vorstellung herausgebildet, der VS sei eine Art König, der sich verkleidet unters Volk mischt und daher alles bestens wahrheitsgemäß wisse, da der Beobachtete nicht erkenne, wem ihm gegenüberstehe. 

Artabanus

16. Mai 2024 16:37

Eine gute Zusammenfassung von Herrn Lichtmesz. Das Münsteraner Urteil ist sicherlich nicht so skandalös wie das gegen Herrn Höcke, wo man sich einen Straftatbestand einfach ausgedacht hat. Worauf die Richter jedoch absichtlich nicht eingehen ist die Doppel- und Mehrstaatlichkeit. Wenn es diese nicht gäbe, so wäre der Argumentation der Richter voll und ganz zuzustimmen. Jedoch besteht bei Doppelstaatlern automatisch bereits eine Ungleichheit gegenüber den Staatsbürgern mit nur einer Staatsbürgerschaft. Und so stellt sich die Frage, ob Bestrebungen, diese Ungleichheit zu beseitigen (indem man z.B. Doppelstaatsbürger zwangsweise vor die Wahl stellt, oder diese bei schweren Verbrechen eventuell ausbürgert) als Verfassungswidrig angesehen werden.
Die Einführung der Mehrstaatlichkeit war meiner Meinung nach verfassungswidrig, was aber das Kartell nicht juckt.

Volksdeutscher

16. Mai 2024 16:58

Wenn ich mich zitieren darf - "Es gibt aber auch andere zu betrachtende Umstände, die das Leben so bietet, über die sich die liberale Gerichtsbarkeit ausschweigt."
Damit ist gemeint, daß über die angestrebte Rechtsgleichheit hinaus noch andere Rechte eines Staatsvolkes gibt wie z.B. die kulturelle und biologische Selbstbehauptung gegen andere auf seinem Staatsgebiet lebende ethnische Minderheiten, besonders dann, wenn diese seine Vormachtstellung in Kultur und Politik in Frage stellen und sich ihm gegenüber feindlich oder gar aggressiv verhalten. Ich nenne dieses Recht in Ermangelung eines juristisch abgesicherten Begriffs "Disziplinarrecht", das als letztes Mittel angewandt werden sollte. Wird dem Umstand keine Beachtung geschenkt, wird das Staatsvolk aus seiner Position kurz oder lang verdrängt. Ein Staatsvolk wird nur solange Staatsvolk bleiben, solange es seine Vormachtstellung zu bewahren fähig und willens ist. Menschentümelnde Gesetze und Satzungen sind fehl am Platze. Positionen des völkischen Nationalismus müssen für Theorie und Praxis erobert und zeitgemäß neu formuliert werden aufgrund der akuten Bedrohung durch linke, liberale und globalistische Mächte, denn der Angriff auf den ethnischen Volksbegriff ist eindeutig als Angriff auf die vitalen Interessen der indigenen Nationen zu werten: Zuerst wird das Staatsvolk begrifflich aufgelöst, darauf (er)folgt dann seine physische Auflösung in der Lebenswirklichkeit. 

Beta Jas

16. Mai 2024 17:09

Sollte bei dieser neuen Haltung gegenüber dem "ethnokulturellen Volksbegriff" durch den Bundesverfassungsschutz und einer juristischen Verbrämung durch ein Gericht, nicht die Staatsräson überdacht werden und die Solidarität mit einem Staat beendet werden, der "die Heimstätte des jüdischen Volkes" ist? Also dort "Volk und Boden" die Kategorien sind, ein Volk das sich durch Sprache und Kultur definiert, und durch Abstammung, in sehr strenger Auslegung matriarchalisch durch Geburt. Wo nur Juden berechtigt sind die Staatsbürgerschaft des Staates zu erhalten.
 
Was gerade das Volk wieder verdeutlicht seinen Selbstbehauptungswillen durch den Krieg in Gaza, die Identität aus verschiedenen Versatzstücken zu beweisen. Sich keinen Überfall wie er geschehen ist, einfach so gefallen zu lassen. Ganz zu schweigen von den Grenzsicherungsanlagen dieses Landes die erst angriffen werden mussten.
 

Laurenz

16. Mai 2024 19:06

@Beta Jas ... ethnokultureller Volksbegriff in Israel ... exakt hier liegt der Hund begraben. 70 Jahre lang störte sich mehr oder weniger niemand am diametralen Widerspruch zwischen Zionismus & Diaspora-Judentum, letzteres in der westlichen Welt schon immer offene & liberale Gesellschaften fordert. Bei Alt68ern & in meiner Jugend, 70er-80er, gab es pro-palästinensische Anwandlungen, wie heute wieder gegen einen soganannten Apartheids-Staat Israel. Identitäre Ethnokratien sind der größte Feind der weltweit woken linken Schickeria, inklusive linker Diaspora-Juden. Anscheinend wird Israel als angreifbarer angesehen, als China, Japan & sonstiges Ostasien, wo die Zustände ähnlich, wie in Israel sind. Während Japan, China & Co. Profit daraus ziehen können, daß westliche Staaten ihre kulturelle Identität verlieren, nationale Interessen verlierend, kann Israel zukünftig keinen Profit mehr daraus ziehen, da es im Westen als angreifbarer Schwachpunkt identifiziert wurde. Nur wenn Israel zukünftig mit rechten Politikern des Westens paktiert, wird es eine Überlebenschance haben. Das Diaspora-Judentum lag politisch falsch, über Jahrzehnte den Import anti-semitischer Muselmanen zu decken. Denn, wenn der letzte Deutsche den Planeten verläßt, wird der letzte Jude mit ihm gehen.

Ordoliberal

16. Mai 2024 19:09

"... einzelne relevante Funktionsträger kann (oder muss) man so interpretieren, als wollten sie die rechtliche Diskriminierung Deutscher mit Migrationshintergrund in Wahrheit doch."
Ich denke, die Mehrheit der relevanten Funktionsträger der Altparteien kann (oder muss) man so interpretieren, als wollten sie die rechtliche Diskriminierung Deutscher mit männlichem Geschlecht oder überdurchschnittlicher Intelligenz oder nicht-linker Überzeugung in Wahrheit doch.
Oder wie soll man sonst die Forderung nach Frauenquoten oder einem Verbot der AfD interpretieren?

Volksdeutscher

16. Mai 2024 20:50

@Artabanus - "Die Einführung der Mehrstaatlichkeit war meiner Meinung nach verfassungswidrig, was aber das Kartell nicht juckt."
Der ungarische Staat ermöglicht sowohl den auf ungarischem Staatsgebiet lebenden Ungarn als auch den auf (gegenwärtig) fremden Staatsgebieten lebenden ungarischen Volkszugehörigen, so z.B. in Siebenbürgen (Rumänien), Oberland (Slowakei), Burgenland (Österreich), Vorkapaten (Ukraine), Batschka-Banat (Serbien), Mähren (Tschechei) und in der Moldau die doppelte Staatsbürgerschaft, aber auch fremden, auf ungarischem Staatsgebiet lebenden nationalen Minderheiten. So können beispielsweise deutsche Volkszugehörige neben der ungarischen auch die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Es gibt in dieser Frage keine einheitliche EU-Regelung, da dies zu regeln (noch) in die Zuständigkeit der Nationalstaaten gehört. Meiner Meinung nach sollte Deutschland in der Frage, ob "doppelte Staatsangehörigkeit oder nicht", anstreben, sich nach den ethnischen, kulturellen oder geschichtlichen Beziehungen und Verhalten der jeweiligen Nation zur deutschen Nation zu positionieren: Im Falle der einen Nation die Doppelstaatsbürgerschaft ermöglichen, im Falle der anderen nicht. Diese Abkommen sollten befristet und erneuerbar sein wie Handels- und Sozialabkommen auch. Im Falle eines Systemwechsels sollte Deutschland den auf fremden Staatsgebieten lebenden deutschen Volkszugehörigen den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft ermöglichen und diese Minderheiten im Sinne des alten Volksbundes erneut zu organisieren.

Adler und Drache

16. Mai 2024 21:23

Hm ... In meinen Ohren klingt das, als würde man der AfD die eigene Meinung zum Volksbegriff zugestehen (was eigentlich selbstverständlich ist), aber sie an jedwedem Handeln hindern wollen (man braucht ja bloß zu behaupten, dieses Handeln ziele auf rechtliche Ungleichstellung aufgrund des ethnischen Volksbegriffs, den man vorher noch zementiert hat, und in der Tat kommt man da nicht mehr raus, weil es ein Automatismus ist und jedes politische Agieren auf dieser Basis eo ipso und per definitionem zur Ungleichheit führt). Rechtliche Ungleichstellung ist doch sowieso verfassungswidrig, wozu also noch der Verweis auf den Volksbegriff? Weil es kein Verweis, sondern ein Beweis ist! Man bringt die AfD also nicht um, man kastriert sie statt dessen. Salomonisch! Ich sagte es und sage es wieder: Man hätte den Volksbegriff aus der Debatte eliminieren sollen. Was soll die Diskussion darum? Muss man wirklich definieren, wie viele Engel auf einer Nadelspitze Platz haben, oder kann man Fragen zu solchen Bekenntnisritualen, wo`s halt nur pro oder contra gibt, nicht schlicht und einfach offenlassen? 

Franz Bettinger

16. Mai 2024 21:59

Heute Kebab beim Türken in einer Stadt im Saarland. Nach meinem typischen Fragespiel erfuhr ich schnell und unverblümt, dass die gesamte (große) türkische Familie AfD wählt und einer sogar AfD-Mitglied ist. „Was ist aus euch Deutschen geworden? Wieso lasst ihr euch das alles von den Fremden gefallen?“ Er meinte die nicht Integrierten und Kriminellen. „Weil Polizei und Justiz nicht auf Ausländer, sondern auf uns Deutsche scharf gemacht wurden.“ „Ja, so ist es. Ihr riskiert viel. Wir riskieren nichts,“ sagte der Türke. „Vielleicht seid ihr sogar unsere Rettung,“ gab ich zu bedenken. Er nickte. 

brueckenbauer

16. Mai 2024 23:05

Applaus, dass das OVG die Polemik gegen "völkisches" Denken tatsächlich eingehegt hat und dass Lichtmesz darauf hinweist. Der nächste Schritt wäre nun, dass das ethnodeutsche Volk tatsächlich wieder öffentlich sichtbar wird, in allen möglichen Arten von sub- und kontrakulturellen Einrichtungen. Erst dadurch wird der Eindruck wirksam beseitigt,  "deutsches Volk" sei eine bloße Parole von Leuten, die die Staatsmacht anstreben.

deutscheridentitaerer

17. Mai 2024 09:27

Ein Land das Rechte wie den Bettinger hat, der ja groteskerweise einen verbreiteten Typus repräsentiert, braucht keine Linken mehr. Der Boomer und sein Ausländerfetisch. Da wird einem echt schlecht. Besser wählt man die Grünen, die sind wenigstens deutsch.

das kapital

17. Mai 2024 09:41

@ Freier16. Mai 2024 12:57Wichtig bleibt ein klares Bekenntnis zum Existenzrecht des deutschen Volkes. Die Regierung hat das deutsche Volk sprachlich und strukturell, inhaltlich wie kulturell bereits abgeschafft, wie die USA die Indianer. Unsere Nation heißt Blackrock, NATO und tiefer Staat. Die brauchen keine Völkerschaften, sondern gehorsame, verängstigte, verarmende Untertanen, die weder physisch noch psychisch in der Lagen sind, Gegenwehr zu leisten. ///Im Mai 2017 äußerte Özoğuz, die Forderungen nach einer „deutschen Leitkultur“ seien verfehlt, da die Vorschläge, diesen Begriff inhaltlich zu füllen, „zum Klischee des Deutschsein“ verkämen. Dies sei auch nicht verwunderlich, da „eine spezifisch deutsche Kultur […], jenseits der Sprache, schlicht nicht identifizierbar“ sei. Vielmehr hätten unterschiedliche regionale Kulturen und Einwanderung die kulturelle Geschichte Deutschlands geprägt. ///Wir zahlen die Bundesregierung für die Abschaffung des deutschen Volkes, der Leitkultur, des Wohlstands und des wirtschaftlichen Erfolgs. Wir sind beliebige Deutschschwätzer. Kant, Goethe, Liebig, Bosch, Siemens und Rathenau hat es nie gegeben.

Laurenz

17. Mai 2024 10:35

@DeutscherIdentitärer ... Ein Land das Rechte wie den Bettinger hat, der ja groteskerweise einen verbreiteten Typus repräsentiert, braucht keine Linken mehr. Der Boomer & sein Ausländerfetisch. Da wird einem echt schlecht. Besser wählt man die Grünen, die sind wenigstens deutsch. ... schreibt einer, der, wie die Woken, Umlaute verpönt & vermeidet. Sie haben Recht. Die Grünen sind extrem Deutsch, vor allem auf der negativen Seite unseres Volkscharakters, also der Zwietracht & dem Größenwahn. Mein Freund @Franz Bettinger ist, im Gegensatz zu Ihnen, ein Rechter, weil Er Realitäten nicht unbedingt akzeptiert, toleriert, aber registriert, sich eben nicht links etwas vormacht. Desweiteren gehört Bettinger zu jenen wenigen, die über Ihre persönlichen Befindlichkeiten hinaus denken können. Kein einzelner Türke ist weder für den Türkei-Vertrag noch dessen katastrophalen Konsequenzen verantwortlich. Nur Propagandisten reduzieren auf Einzelschicksale, da der Mob nur Einzelschicksale versteht (eine frühe propagandistische Erkenntnis der Briten während der Napoleonischen Kriege). Man kann nur gute Lösungen erzielen, aus dem was ist, nicht aus dem, was sein könnte.

Sandstein

17. Mai 2024 11:12

"@Lichtmesz. Sie bleiben der am klarsten formulierende, informativ bei der Sache bleibende "Journalist" in der Mannschaft, den Begriff ausnahmsweise nicht so gemeint, wie Bismarck ihn einschätzte, nämlich einen, "der seinen Beruf" verfehlt habe."
Dem schließe ich mich an. Danke ML!

Artabanus

17. Mai 2024 14:46

@deutscheridentitaerer
Adenauer bezeichnete die Deutschen als ein krankes Volk und ich kann ihm da nur zustimmen. Die Grünen sind tatsächlich typisch Deutsch in ihrem Fanatismus. Der grüne Fanatismus alles eigene Deutsche abzulehnen und der Fanatismus alles Nichtdeutsche abzulehnen, der in Ihrem Statement an Herrn Bettinger zum Vorschein kommt, sind 2 Seiten einer Medaille.

Der mit dem Wolf tanzt

17. Mai 2024 14:54

Freier 16. Mai 2024 12:57 Wichtig bleibt ein klares Bekenntnis zum Existenzrecht des deutschen Volkes.
@Freier: Wichtig bleibt ein klares Bekenntnis zum Existenzrecht des dt Volkes!
Korrekt! Und da dieses System lt. "Migrationspakt" und Agenda 2030 hier unter dem Frame der "Menschenwürde" aktiv einen schleichenden Genozid vollzieht, delegitmiert sich diese Demokratur von selbst.
Deshalb ist es im Prinzip unerheblich, was der verlängerte Arm des Altparteien-Kartells (BfV) von sich gibt. Ebenso unerheblich das, was eine weisungebundene Staatsanwaltschaft oder ein Handlanger in Robe an offenem Rechtsbruch noch betreiben wird.
Einzig wesentlich ist die Frage, zu welchen Formen des zivilen Ungehorsams das metapolitische Umfeld der AfD in aller Entschlossenheit im stande ist! 
Das größte Problem sehe ich nach wie vor in der naiven Staatsgläubigkeit einiger Gleichgesinnter, die glauben, daß (einzig) über Wahlen (und mit friedlichen Mitteln),  dieser  Überlebenskampf  zu gewinnen sei... 

Laurenz

18. Mai 2024 13:32

@Der mit dem Wolf tanzt ... Das größte Problem sehe ich nach wie vor in der naiven Staatsgläubigkeit einiger Gleichgesinnter, die glauben, daß (einzig) über Wahlen (und mit friedlichen Mitteln),  dieser  Überlebenskampf  zu gewinnen sei... Tja, gut Ding will Weile haben. Lenin & Bonaparte erkannten sehr gut, daß wir Deutschen nie Profi-Revolutionäre werden. Sie sind doch Selbst in der Lage, unsere Historie zu überblicken. Der Große Ritterkrieg in Verbindung mit dem Bauernkrieg, die gescheiterte Revolution von 1848/49 (eine Tragödie ohnegleichen), die Matrosenaufstände mit dem Ende des I. Kriegs, die nationalsozialistische Bewegung, welche mit staatlicher Ansage (von 1923) durch die Institutionen ging, wie später die Alt68er, alles scheitert, wie auch absehbar unser aktuelles kultur-marxistisches Regime. Radikale Veränderungen, wie die Massenmigration oder wahrscheinlich noch viel gewaltiger durch den Ukraine-Krieg, der für den Westen quasi bereits verloren ist, sind Eregnisse, die von außen gewalttätig an uns herantreten werden & für unsere jetzige Junta bald nicht mehr kontrollierbar sind, so ganz ohne unser völkisches Zutun. Günstig ist es, auf solche Kontrollverluste des dahinscheidenden Zeitgeistes organisatorisch vorbereitet zu sein.

Maiordomus

18. Mai 2024 15:36

PS: Betonte in einem Beitrag, der möglicherweise als zu wenig taktvoll eingeschätzt wurde, nicht despektierlich gegen Personen gemeint war: Es gab und gibt historische und völkerpsychologische Mentalitätsunterschiede seit dem 15. Jhd. zwischen der Schweiz und dem Reich, später zwischen der Schweiz u. Deutschland/Österreich. Es war schon (Marburg 1529) ein ausserdogmatischer Hauptgrund, warum Luther u. Zwingli sich nicht treffen konnten. Verfestigte sich 1499, 1648, 1798, 1848, 1914 u. 1921 bei Nichtaufnahme Vorarlbergs in die CH. Diese Mentalitätsgründe sowie spezifischer Mentalitätsföderalismus zwischen Kantonen usw. ergeben ein anderes, "dickschädligeres"  Demokratieverständnis, auch bzgl. direkte Demokratie, nach André Siegfried in CH-Praxis ein nicht exportierbarer Massanzug. V. daher, und nicht wegen "Pass", fand ich Demokratieweiterbildung z.B. der Jungen SVP durch MS, als Österreicher u. Deutscher wahrgenommen,  wiewohl Vortrag vielleicht interessiert hätte, eine in der gegebenen Situation unglückliche Konstellation. In A. fand mal ein konstruktives Gespräch zwischen ML, Frau Sommerfeld und Schweizer Lesern von Sezession statt. Das hätte man schwerlich als rechtsextreme Agitation verleumden können.  

Maiordomus

18. Mai 2024 16:53

@Laurenz. Ich zähle die missgückte Revolution von 1848, was man wie Sie bedauern kann, nicht zu den 10 grössten deutschen Tragödien. Wiewohl man es nie weiss: Es gibt keine Anhaltspunkte, dass bei der damals allgemein herrschenden Mentalität, siehe Fichte, siehe den erzliberalen David Friedrich Strauss, wegen dem es in Zürich 1839 einen Putsch gab: gerade dieser Radikalliberale wurde zur Bismarckzeit ein radikaler Nationalist; die Meinung, zu der sogar Fichte neigte, Republikaner würden keine Kriege führen, ist vielfach widerlegt; zu schweigen vom Spannungsverhältnis Deutschland - Oesterreich, Königgrätz und vieles andere. Der linksradikalste Schweizer Bundesrat, Stämpfli, wäre sogar vor einem Krieg mit Frankreich nicht zurückgeschreckt. Das Zeitalter der Massen, der Kommunismus, war 1848, wie Sie wissen, bereits angesagt, und das Wichtigste, gemäss Schillers Briefen zur Aesthet. Erziehung des Menschengeschlechts: Wenn die geistigen Voraussetzungen nicht da sind, der Augenblick ein undankbares Geschlecht findet, bringt keine Revolution eine Menschheitsverbesserung. Deutschland war, nach Schiller, auf diesem Weg stehengeblieben. Sicher nicht nur Deutschland. So war es 1848 u. später.    

Maiordomus

18. Mai 2024 22:55

@Oben 16:53h, übrigens war 1653 das Jahr des Schweizer Bauernkrieges, der den Stadt-Land-Gegensatz verschärfte, heute noch erzelevant, nur weniger landwirtschaftsbezogen: Anhaltspunkte bzw. Vermutungen, hört man oft von links, dass Triumph der Revolution von 1848 in D verhängnisvolle Entwicklungen verhindert hätte, überzeugen nicht:, weil Mentalität ab 1870 zuvor längst existierte, sage ich bei Sympathie für Fichte, Gebr. Grimm, E.M. Arndt, vgl. Ausführungen zu D.F. Strauss.
Zum Schluss: Meine Ausführungen betr.Mentalitätsunterschiede benachbarter Völker und Stämme, darunter die spezifische Mentalität der Alemannen inbegriffen, die zwar vielfach "von Natur aus" stärker föderalistisch denken: Es war nicht wertend gemeint! Die Dickschädligkeit der Schweizer hat neben Vorteilen, von denen sie profitieren, zweifelsohne ein Stück Beschränktheit zur Nebenfolge, was sich konstruktiver Kommunikation gegenüber als hinderlich erweisen kann.   

Laurenz

19. Mai 2024 00:59

@Maiordomus ... Sie fokussieren zu sehr auf den Terminus "Revolution", von denen es in der jüngeren Vergangenheit nur 3 erfolgreiche gab. Das Ende der DDR zähle ich nicht hinzu. Was war der Aufstand normannischer Barone in Britannien gegen König Johann Ohneland? Ein Bürgerkrieg, eine Revolution, eine Keilerei unter gleichen? Ihre vermeintlicher Hang zur exklusiven Schweizer Basis-Demokratie hinkt gewaltig. Als ihr Ursprung gilt der Bundesbrief von 1291. Island schuf bereits um 930 das Althingi, das älteste noch existierende Parlament der Welt, in Thingvellir, also im Prinzip 400 Jahre vor den Schweizern. Volkscharakterlich geben Sie Sich also einer Selbsttäuschung hin. Denn zwischen freiheitlich denkenden Wikingern & Schweizer Alemannen ist der volkscharakterliche Unterschied doch nur lapidar & zu vernachlässigen.

Maiordomus

19. Mai 2024 08:45

PS. Der Stadt-Land-Gegensatz ist "erzrelevant", hat nichts mit "Elefant" zu tun, ausser dass die auf dem Land lebenden SUV-Fahrer nicht ungern SVP wählen, wie auch die immer knapper werdende Minderheit der Besitzer kleiner Eigenheime. So präsentiert sich heute die Struktur des Stadt-Land-Gegensatzes, den zu idealisieren ich nicht für geraten halte. Es treffen hier unterschiedliche Egoismen aufeinander. 

Maiordomus

19. Mai 2024 23:04

@Laurenz. Habe in Festschrift  über Graugansverfassung von Isl. publiziert, auch dass das, was wir frühe direkte Demokratie nennen, eher mit Pflichten, kaum Individualrechten zu tun hatte. Der Bundesbrief 1291, ein Landfriede, hat nichts mit direkter Demokratie zu tun. Dies ist, mit Einschränkung, dass es kein allgemeines Wahlrecht gab, zum Teil Gemeindemehr zählte, es kein freies Votum für jeden gab, erst mit den Landsgemeinden und Dorfgemeinden aufgekommen, Ursprünglich war es, in Glarus, Ämterverteilung vor Ort unter Leibeigenen, von der weit entfernten Aebtissin usw. nicht vorzunehmen, sie konnte nicht wissen, wer sich als Schafhirt eignet, jährlich zu wählen  wie z.T. Pfarrer. Aus Verteilung der Aufgaben entstand mit politischer Loslösung vereidigte Selbstbestimmung der bewaffneten Männer, 1387, wobei Minderberechtigte auf ihre Gehorsamspflicht vereidigt wurden. Rechte musste man sich erarbeiten/ erkaufen, in jedem einzelnen Fall von Räten und der Landsgemeinde nachbewilligungspflichtig. Von Interesse, wie Bergler via Kriegsdienste sich v. Kaiser u.  Papst Selbstbestimmungen erwarben, so 1513 ein noch faktisch existierendes Pfarrwahlrecht der Gemeinden, aber nicht überall. Die hist. Verhältnisse sind so komplex, dass auch Politiker u. Professoren oft davon keine Ahnung haben, zT. nicht mal Editoren von Urkunden; bei @Ihnen ist es ausgeschlossen; für hist. Durchblick sind jahrelange Studien erforderlich. Das System wurde praktiziert, selten ganz verstanden. Sicher ist, dass die EU sowas auch in Restbeständen nicht will.    

Maiordomus

20. Mai 2024 11:10

@Laurenz. Sie sollen sich durchaus respektiert fühlen. Ihre Frage betr. die Motivation der britischen Barone, nicht gleich mit Frühdemokraten zu verwechseln, ist genau eine Fragestellung, die vielfach auch für die  Schweizergeschichte zutrifft, auch für mittelalterliche Freiheitsbestrebungen zum Beispiel im Hotzenwald, wir dürfen nicht mit unseren Kriterien da rangehen. Das -Wichtigste, warum die EU das nicht tolerieren wird und will, selbst in minimen Ansätzen als Überbleibsel alter Freiheitsprivilegien: Es ging tatsächlich immer sehr stark um errungene Freiheiten, die mit der Zeit ausgedehnt wurden, aber die Möglichkeit von Freiheitsprivilegien, Extrawürsten und Sonderfällen nie ausschlossen. Da kommt natürlich sofort der Verdacht von "Diskriminierung" auf. Das hätte gerade noch gefehlt, dass einzelne, Stämme, ganze Völker, freier sind als andere. Das scheint irgendwie "unchinesisch" zu sein, wiewohl auch China sicherlich nie so verfasst war, am wenigsten in der Praxis, wie im Roten Büchlein von Mao "idealtypisch" vorgesehen.  Beim "ethnischen Volksbegriff", MLs Thema hier, herrscht nun mal der Verdacht auf "Diskriminierung" vor.  

Kurativ

20. Mai 2024 13:29

Vielleicht sollte man VS und ARD/ZDF jetzt endgültig zusammen legen, um zum Beispiel Steuergelder zu sparen.

Laurenz

20. Mai 2024 15:15

@Maiordomus @L. ... natürlich sind mir die Stände-Gesellschaften der Vergangenheit bewußt, auch wenn ich bei weitem nicht so tief meine Nase hinein gesteckt habe, wie Sie. Natürlich gibt es auch in der Schweiz bis heute einen Adel. Nur, ich gebe Ihnen zu bedenken, daß das Argument der Befürworter einer Repräsentativen Demokratie, sogenannte Experten & Profis in die entscheidenden Funktionen & Organe zu wählen, nicht nur zu einer Pharce mutiert ist, sondern wir in einer Welt permanenter Satire & Tragödie leben. Politiker sind dümmer als ihre dümmsten Wähler. Das war in den Stände-Gesellschaften auch nicht anders, nur wurden dort Privilegien an die blöd Geborenen vererbt. Wir beachten aber in unseren politischen, wie philosophischen Debatten meist nur die wenigen Lichtblicke. Da kann man den blöden Wahlbürger ruhig auch wählen & abstimmen lassen. Schlimmer als ohne Wahl & Abstimmung kann es nicht werden. Und wählt eine Mehrheit den Untergang, so kann man auch nicht so leicht eine! arme Sau zum Sündenbock machen.

Maiordomus

20. Mai 2024 19:40

Zum ethnisch-kulturellen Volksbegriff. Noch spannend, wie im benachbarten tagebuchartigen Eintrag GK eine Ukrainerin zitiert, die zur Erhaltung ihrer Nation "meinen genetischen Code" weitergeben will. Müsste eigentlich bei Gleichbehandlung mit anderen durch Einreiseverbot in Deutschland quittiert werden. Im neuesten Eintrag von GK unterschreibe ich insbesondere die ersten 5 Sätze. 

heinrichbrueck

21. Mai 2024 13:29

"herrscht nun mal der Verdacht auf "Diskriminierung" vor" (Maiordomus)Was die "Herrschaft des Verdachts" braucht: ein geschütztes Herrenvolk (eher Gruppe) und ein ungeschütztes Sklavenvolk (Sklaven können kein Volk sein). Wer die erzieherischen Maßnahmen bestimmt, dürfte daher vorgegeben sein.