Identitäre Notizen zur Beschneidungsfrage

Was das Reizthema des Sommerlochs, die religiöse Beschneidung, betrifft, so fallen mir dazu ein paar anekdotische Referenzen und ein paar grundsätzliche Dinge ein.

Martin Lichtmesz

Martin Lichtmesz ist freier Publizist und Übersetzer.

Ich bin in die­ser Fra­ge ten­den­zi­ell auf der Sei­te von Mar­tin Böcker, bevor­zu­ge aber einen ande­ren Ton.

Zuerst die Anek­do­ten: In einer spä­ten und schon etwas aus­ge­las­se­nen Run­de frag­te ich einen israe­li­schen, mit Damen sehr akti­ven Bekann­ten, ob die Abwe­sen­heit eines Prä­pu­ti­ums ihm irgend­wel­che Vor- oder Nach­tei­le in der Anwen­dung des betref­fen­den Kör­per­teils ein­bräch­te. Er ver­nein­te dies, bemerk­te aber, daß er es eben nicht anders ken­ne, und sich dar­um auch nie­mals Gedan­ken dar­über mache.  Ich sag­te, daß ich in die­ser Hin­sicht schon aus ästhe­ti­schen Grün­den froh sei, kein Jude zu sein. Er ant­wor­te­te, daß es ihm genau umge­kehrt gin­ge: ein unbe­schnit­te­nes mem­brum viri­le fän­de er häß­lich und absto­ßend. Ich wage nun zu behaup­ten, daß dies eine durch­aus reprä­sen­ta­ti­ve Mei­nung war.

Die zwei­te Anek­do­te habe ich auf die­sem Blog schon ein­mal aus­führ­li­cher geschil­dert.  Eine jun­ge Ber­li­ne­rin war durch die Kon­ver­si­on ihrer Schwes­ter zum Islam in nach­hal­ti­ges Grü­beln über die deut­sche Iden­ti­tät und die Natur des Islams gera­ten. Kon­ver­ti­ten­ty­pisch hat­te sich die Schwes­ter, die einen Kur­den gehei­ra­tet hat­te, zur Fana­ti­ke­rin ent­wi­ckelt, die nach und nach die Brü­cken zur eige­nen Fami­lie abbrach.

Beson­ders aber hat­te die jun­ge Frau der Anblick ihrer bei­den klei­nen Nef­fen nach der Beschnei­dung scho­ckiert, die in isla­mi­schen Gemein­schaf­ten tra­di­tio­nell wesent­lich spä­ter erfolgt als beim Juden­tum. Die­se konn­ten vor Schmer­zen tage­lang nur mit gespreiz­ten Bei­nen her­um­lau­fen, ihre Hosen waren immer wie­der blut­be­fleckt. Die­ser Anblick sei erbärm­lich gewe­sen.  Ihre Skep­sis gegen­über dem Islam schlug nun in offe­ne Abscheu und Ableh­nung um.  Auch die­se Reak­ti­on ist wohl durch­aus reprä­sen­ta­tiv für Deut­sche, die mit gewis­sen isla­mi­schen Sit­ten kon­fron­tiert werden.

So ver­mu­te ich, daß es kein Zufall ist, daß die Beschnei­dungs­fra­ge am Fall einer mos­le­mi­schen Fami­lie hoch­ge­kocht ist, und damit einen wun­den und unge­klär­ten Punkt in der libe­ra­len Ord­nung der BRD offen gelegt hat. De fac­to war die Beschnei­dung “immer schon” unver­ein­bar mit dem im GG ver­an­ker­ten Recht auf kör­per­li­che Unver­sehrt­heit; es ist ledig­lich bis­her nie­mand auf die Idee gekom­men, die Betrof­fe­nen, also in ers­ter Linie die Juden, damit zu belan­gen. Das hat wohl den Grund, daß die Aus­übung der jüdi­schen Reli­gi­on den öffent­li­chen Frie­den nicht stört und sich recht geräusch­los in das libe­ra­le Sys­tem fügt, wie ja auch ein Beschnit­te­ner auf der Stra­ße nie­man­dem auf­fällt oder erkenn­bar ist. Die wach­sen­den sozia­len und poli­ti­schen Schwie­rig­kei­ten, die hin­ge­gen die Anwe­sen­heit und Aus­deh­nung des Neu-Imports Islam in Deutsch­land berei­tet, ste­hen auf einem ande­ren Blatt, und die­se begin­nen bereits jetzt, das Sys­tem erheb­lich zu belasten.

Ein wei­te­rer Punkt (und hier stim­me ich Mar­tin Böcker zu) ist, daß das Köl­ner Urteil tat­säch­lich einen prin­zi­pi­ell reli­gi­ons­feind­li­chen Bei­geschmack hat. In der Urteils­be­grün­dung heißt es:

Die in der Beschnei­dung zur reli­giö­sen Erzie­hung lie­gen­de Ver­let­zung der kör­per­li­chen Unver­sehrt­heit ist, wenn sie denn erfor­der­lich sein soll­te, jeden­falls unan­ge­mes­sen. Das folgt aus der Wer­tung des § 1631 Abs. 2 Satz 1 BGB. Zudem wird der Kör­per des Kin­des durch die Beschnei­dung dau­er­haft und irrepa­ra­bel ver­än­dert. Die­se Ver­än­de­rung läuft dem Inter­es­se des Kin­des spä­ter selbst über sei­ne Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit ent­schei­den zu kön­nen zuwi­der. Umge­kehrt wird das Erzie­hungs­recht der Eltern nicht unzu­mut­bar beein­träch­tigt, wenn sie gehal­ten sind abzu­war­ten, ob sich der Kna­be spä­ter, wenn er mün­dig ist, selbst für die Beschnei­dung als sicht­ba­res Zei­chen der Zuge­hö­rig­keit zum Islam entscheidet.

Nun ist die Vor­stel­lung, daß Eltern abwar­ten soll­ten, bis Kin­der “selbst über ihre Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit ent­schei­den” eine struk­tu­rell libe­ra­le, irreli­giö­se Idee, der ein spe­zi­fi­sches Kon­zept vom Selbst­be­stim­mungs­recht des Indi­vi­du­ums zugrun­de­liegt. Es gibt aber vom Busch­män­ner­ani­mis­mus bis zur römisch-katho­li­schen Kir­che kei­ne Reli­gi­on und kei­ne sie tra­gen­de Gemein­schaft, die auf die­ser Art von frei­em Aus­wahl­recht auf­bau­en könn­te. Eine Reli­gi­on ist ja kei­ne Ware, kein Auto, das man sich nach Gus­to beim Händ­ler aus­sucht, sobald man voll­jäh­rig ist und den Füh­rer­schein hat. Alle Reli­gio­nen leben von der kon­ti­nu­ier­li­chen Über­lie­fe­rungs- und Erzie­hungs­tra­di­ti­on ihrer Glau­bens­ge­mein­schaf­ten. Wer hier die Axt ansetzt, erwischt die Wur­zel. In die­sem Punkt ist auch der theo­lo­gi­schen Frak­ti­on der Blau­en Nar­zis­se recht zu geben,ebenso wie dem öster­rei­chi­schen Kar­di­nal Schön­born.

Das Köl­ner Gericht for­mu­lier­te weiterhin:

Der Ver­an­las­sung der Beschnei­dung durch die Eltern soll auch kei­ne recht­fer­ti­gen­de Wir­kung zukom­men, da dem Recht der Eltern auf reli­giö­se Kin­der­er­zie­hung in Abwä­gung zum Recht des Kin­des auf kör­per­li­che Unver­sehrt­heit und auf Selbst­be­stim­mung kein Vor­rang zukom­me, so dass mit der Ein­wil­li­gung in die Beschnei­dung ein Wider­spruch zum Kin­des­wohl fest­zu­stel­len sei. Gleich­wohl soll der gegen das Kin­des­wohl ver­sto­ßen­de und nicht ent­schul­dig­te Vor­gang sozi­al unauf­fäl­lig, all­ge­mein gebil­ligt und geschicht­lich üblich und daher dem for­mel­len Straf­bar­keits­ver­dikt ent­zo­gen sein.

Nach rich­ti­ger Auf­fas­sung kommt der Sozi­al­ad­äquanz neben dem Erfor­der­nis tat­be­stand­spe­zi­fi­scher Ver­hal­tens­miss­bil­li­gung kei­ne selbst­stän­di­ge Bedeu­tung zu. Die Sozi­al­ad­äquanz eines Ver­hal­tens ist viel­mehr ledig­lich die Kehr­sei­te des­sen, dass ein recht­li­ches Miss­bil­li­gungs­ur­teil nicht gefällt wer­den kann.

Die Fra­ge, ob ein Vor­gang “sozi­al unauf­fäl­lig, all­ge­mein gebil­ligt und geschicht­lich üblich” sei, läuft letzt­lich dar­auf hin­aus, ob man die Unglei­chen ungleich oder gleich behan­deln soll.  Die im Grätsch­schritt und mit Blut­fle­cken an den Hosen her­um­lau­fen­den Nef­fen der jun­gen Ber­li­ne­rin sind im mehr­heit­lich deut­schen Kin­der­gar­ten “sozi­al auf­fäl­lig”, im kur­di­schen Kin­der­gar­ten, in den sie vor­sorg­lich von den Eltern gesteckt wur­den, nicht. Der Vor­gang wird in einer isla­mi­schen Gemein­schaft “all­ge­mein gebil­ligt”, in einer nur gemisch­ten schon nicht mehr. “Geschicht­lich üblich” sind die Prak­ti­ken des Islams in Deutsch­land nicht; wohl aber ist seit Jahr­hun­der­ten üblich, daß in Deutsch­land leben­de Juden beschnei­den, und daß dies gedul­det wird, wie auch sonst über­all auf der Welt.

 

Karl­heinz Weiß­mann weist in der aktu­el­len JF (30–31/2012) aller­dings auch dar­auf hin, daß es in christ­li­chen Län­dern eben­so üblich war, die Beschnei­dung als bar­ba­risch aufzufassen:

In Euro­pa ließ sich seit der Anti­ke eine suk­zes­si­ve Abwen­dung von den seit alters übli­chen Prak­ti­ken der Kör­per­sym­bo­lik (Nar­bung, Ampu­ta­ti­on, dau­er­haf­te Bema­lung) beob­ach­ten. Auf­schluß­reich ist wei­ter, daß die “Got­tes­fürch­ti­gen”, von denen im Neu­en Tes­ta­ment gespro­chen wird, die Sympha­ti­en für den Mono­the­is­mus und die Idee einer ethi­schen Reli­gi­on hat­ten, doch den Über­tritt zum Juden­tum ver­mie­den, wegen der Not­wen­dig­keit, sich die Vor­haut abtren­nen zu las­sen. Der­ar­ti­ges galt als Ver­stüm­me­lung und als bar­ba­risch, so wie übri­gens auch die Täto­wie­rung, die die Römer mit Abscheu betrachteten.Der Pro­zeß hat sich unter dem Ein­fluß des Chris­ten­tums kon­ti­nu­ier­lich fort­ge­setzt und zur Abdrän­gung der Gezeich­ne­ten in Rand­grup­pen geführt. Dar­an, daß der euro­päi­sche Schön­heits­be­griff immer mit Unver­sehrt­heit zusam­men­hing, ist jeden­falls nicht ernst­haft zu zweifeln.

Mit letz­te­rem Satz schließt sich auch der Kreis zu mei­ner ein­lei­ten­den Anekdote.

Das Dilem­ma jeden­falls, das im Gefol­ge von Köln wie­der sicht­bar wird, ist ein Resul­tat der Wei­ge­rung und Unfä­hig­keit, nach außen zu “dis­kri­mi­nie­ren” (im Sin­ne von “unter­schei­den”): anstel­le etwa Ein­wan­de­rer im Vorn­her­ein nach kul­tu­rel­ler Kom­pa­ti­bi­li­tät aus­zu­wäh­len, und die Spiel­re­geln vor­her fest­zu­le­gen, ist man dann gezwun­gen, im Nach­hin­ein im Inne­ren her­um­zu­schnip­seln, zu schie­ben, zu quet­schen und zu “dis­kri­mi­nie­ren”.  Denn aus der libe­ra­len Logik her­aus kann man nicht guten Gewis­sens zuerst Mil­lio­nen Mos­lems ins Land holen, und ihnen anschlie­ßend Moscheen, Kopf­tü­cher, Koran­wer­bung, Poly­ga­mie, Schäch­ten oder Beschnei­dung verweigern.

Die gesetz­li­chen Maß­nah­men lavie­ren dann zwi­schen Kom­pro­miß und Schi­ka­ne, dok­tern mal da, mal dort her­um, gehen aber nie­mals an die Wur­zel des Pro­blems. Am Ende steht wie immer die unver­meid­li­che Iden­ti­täts­fra­ge: wer oder was gehört zu uns, und wer oder was nicht? Das inklu­diert natür­lich auch die Fra­ge, inwie­fern die­je­ni­gen, die nicht zu uns gehö­ren, aber unter uns und mit uns leben, geschützt oder zu Anpas­sungs­leis­tun­gen ver­pflich­tet wer­den sollen.

PI-Autor Micha­el Stür­zen­ber­ger, unlängst “gewür­digt” von Han­nes Stein auf der Ach­se der Ungus­teln, schrieb:

Jeder kann glau­ben, was er will, solan­ge er ande­re damit nicht beläs­tigt oder Geset­ze ver­letzt. Für Kin­der in Deutsch­land gilt das Recht auf kör­per­li­che Unver­sehrt­heit. Was Juden in Isra­el oder Mos­lems in Sau­di-Ara­bi­en machen, geht uns nichts an.

Was Juden und Mos­lems mit ihren Kin­dern tun, geht Nicht-Juden und Nicht-Mos­lems aber prin­zi­pi­ell nichts an (et vice ver­sa), und in Deutsch­land nur soviel, als es nicht die öffent­li­che Ord­nung gefähr­det (wie zB im Fal­le des Tra­gens einer Bur­ka). Und man kann in einen im Fal­le der Juden jahr­hun­der­te­lang auf deut­schem (und sons­ti­gem) Boden gedul­de­ten Tra­di­ti­ons­zu­sam­men­hang nicht von heu­te auf mor­gen ein­grei­fen, ohne Scha­den anzu­rich­ten, vor allem dann nicht,wenn es sich um eine für die Betrof­fe­nen so essen­zi­el­le Fra­ge han­delt. Folgt man Stür­zen­ber­gers Logik, müß­te man kon­se­quen­ter­wei­se die gan­ze “Juden­fra­ge” bis zurück ins Anno Herzl ff. wie­der aufrollen.

Zurück zu Köln. Der ver­ant­wort­li­che mos­le­mi­sche Vater ging straf­frei aus:

Der Ange­klag­te han­del­te jedoch in einem unver­meid­ba­ren Ver­bots­irr­tum und damit ohne Schuld (§ 17 Satz 1 StGB).
Der Ange­klag­te hat, das hat er in der Haupt­ver­hand­lung glaub­haft geschil­dert, sub­jek­tiv guten Gewis­sens gehan­delt. Er ging fest davon aus, als from­mem Mus­lim und fach­kun­di­gem Arzt sei ihm die Beschnei­dung des Kna­ben auf Wunsch der Eltern aus reli­giö­sen Grün­den gestat­tet. Er nahm auch sicher an, sein Han­deln sei recht­mä­ßig. Der Ver­bots­irr­tum des Ange­klag­ten war unvermeidbar.

Damit ist er nun glimpf­li­cher davon­ge­kom­men als etwa letz­tes Jahr eine christ­li­che Mut­ter, die zu 43 Tagen Haft ver­ur­teilt wur­de, weil sie aus Glau­bens­grün­den ihre Kin­der nicht dem Sexu­al­un­ter­richt in der Schu­le aus­set­zen woll­te.  Nach einem Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs aus dem Jahr 2007 darf Eltern gar das Sor­ge­recht ent­zo­gen wer­den, wenn sie ihre Kin­der an bestimm­ten Tei­len des Schul­un­ter­richts nicht teil­neh­men las­sen wol­len. Die deut­schen Gerich­te “dis­kri­mi­nie­ren” also auch mit Här­te gegen jene Reli­gi­on, die ein wich­ti­ger Bestand­teil unse­rer eige­nen Kul­tur ist.

Hier sit­zen die Reli­gio­nen, trotz aller theo­lo­gi­schen Dif­fe­ren­zen auch über die Vor­haut­fra­ge, in der Tat in einem Boot. So man­cher, der sich in die­sen Tagen gefreut hat, daß dies­mal die unter Natur­schutz ste­hen­den Mos­lems und Juden die GG-Keu­le abbe­kom­men haben, erin­nert mich ein wenig an die Sor­te von PI-Fans, die jubelt, wenn Bro­der mal wie­der einen “Anti­se­mi­ten” ver­mö­belt hat.

Man kann die Tren­nung von Staat und Reli­gi­on als eine Errun­gen­schaft der Neu­zeit anse­hen, die mit der Pola­ri­tät Kai­ser­tum-Papst­tum eine bis ins Mit­tel­al­ter zurück­rei­chen­de Wur­zel hat; die Span­nung und laten­te Feind­schaft zwi­schen bei­den wird jedoch nie ganz auf­ge­ho­ben wer­den kön­nen. Der reli­giö­se Mensch wird immer eine höhe­re Instanz als den Staat aner­ken­nen; damit kann er zum schlimms­ten Feind des Staa­tes, zum Wald­gän­ger wer­den, der dem Levia­than Wider­stand leistet.

Der Staat wie­der­um kann schnell zum Voll­stre­cker “ver­kapp­ter Reli­gio­nen”, poli­ti­scher Ideo­lo­gien und Par­tei­en­in­ter­es­sen wer­den. Das ist der Fall, wenn er die sakra­le Sub­stanz der Reli­gio­nen und das Erzie­hungs­recht der Fami­lie unter dem Ban­ner von Menschenrechts‑, Gleich­heits- und Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­dog­men angreift. Als Kon­ser­va­ti­ver zöge­re ich hier nicht lan­ge mit einer grund­sätz­li­chen Par­tei­nah­me, mag mein Kol­le­ge Man­fred Klei­ne-Hart­la­ge dies auch als “ort­los” oder “abs­trakt” ansehen.

Zuletzt: das The­ma birgt eine fas­zi­nie­ren­de Geschich­te, die sich gera­de die Stu­den­ten des “Iden­ti­tä­ren” genau­er anse­hen soll­te. Auch wenn es sich dem Hori­zont vie­ler Nicht-Juden ent­zieht, und viel­leicht lächer­lich, absurd oder gar bar­ba­risch erscheint, hat die Pra­xis der Beschnei­dung eine kon­sti­tui­ve Bedeu­tung für das Juden­tum, die man kaum unter­schät­zen kann. Das auf den mythi­schen Stamm­va­ter Abra­ham zurück­ge­hen­de, ins Fleisch der Zeu­gung geritz­te Zei­chen des Bun­des Jah­wes mit sei­nem Volk, ist ein wesent­li­cher Bau­stein, war­um Isra­el als ein­zi­ges anti­kes Volk bis auf den heu­ti­gen Tag über­lebt hat. Die Macht die­ser jahr­tau­sen­de­al­ten Tra­di­ti­on ist so stark, daß sie selbst in den groß­teils säku­la­ren Juden von heu­te fortlebt.

So kommt es auf jüdi­scher Sei­te zu eben­so bizar­ren wie auf­schluß­rei­chen Reak­tio­nen wie jenen des “Asia Times”-Kolum­nis­ten David P. Gold­man (“Speng­ler”), der ange­sichts des Köl­ner Beschnei­dungs­ur­teils den Deut­schen ihren Unter­gang als Volk pro­phe­zei­te (oder auch androh­te?), soll­ten sie es wagen, sich am hei­li­gen jüdi­schen Zip­fel zu ver­grei­fen, des­sen Ampu­ta­ti­on sich über­dies als das Erfolgs­mo­dell für das Über­le­ben eines Vol­kes schlecht­hin bewährt hät­te. Ein Rund­um­schlag inklu­si­ve demo­gra­phi­scher Sta­tis­ti­ken, biblisch-pro­phe­ti­schem Ton­fall und Evo­zie­rung der Unta­ten des Natio­nal­so­zia­lis­mus und des angeb­lich ewi­gen deut­schen Antisemitismus.

Das ist mehr als eine Skur­ri­li­tät: es ist ein schla­gen­des Bei­spiel für die iden­ti­täts­bil­den­de, mythi­sche, erstaun­lich hart­nä­cki­ge Kraft des jüdisch-mes­sia­nisch-bibli­schen Nar­ra­tivs, die in einem gewis­sen Sin­ne auch die­sel­be ist, die das Abend­land über zwei Jahr­tau­sen­de lang, bis auf den heu­ti­gen Tag, in Gang gehal­ten, ja zu einem erheb­li­chen Gra­de erschaf­fen hat. (Weiß­mann wies etwa in der JF auch dar­auf­hin, daß im bri­ti­schen Königs­haus beschnit­ten wird und sich das “Natio­nal­be­wußt­sein Albi­ons immer an den Mus­tern aus­ge­rich­tet” hat, “die im Alten Tes­ta­ment vor­ge­ge­ben waren, ange­fan­gen bei der Idee der eige­nen Aus­er­wählt­heit und endend bei dem Gedan­ken, daß das neue Zion nur in Eng­land errich­tet wer­den könne.” )

Ähn­lich hef­tig über­zo­gen wie Gold­man reagier­ten die deut­schen Reprä­sen­tan­ten des Juden­tums, die reflex­ar­tig zur bewähr­ten Keu­le grif­fen, um die deut­schen Poli­ti­ker in ihre Rich­tung zu scheu­chen, was auch prompt funk­tio­nier­te. Man mag ihren aggres­si­ven Ges­tus, sofort die schwe­ren Kano­nen aus­zu­pa­cken und sich arro­gant über berech­tig­te Ein­wän­de (und der juris­ti­sche ist nun kein Gerin­ger) hin­weg­zu­set­zen, unsym­pa­thisch oder gar komisch fin­den fin­den: im Kern haben sie recht, daß hier ein Fun­da­ment ihrer Exis­tenz als Volk (wel­ches sich nach Speng­ler – dem ori­gi­na­len! – vor allem durch ein “see­lisch-inne­res” Erleb­nis des “Wir” defi­niert)  in Fra­ge gestellt wird. Sich dage­gen zu weh­ren ist ihr gutes Recht. Die­se Ent­schlos­sen­heit, die Fun­da­men­te der eige­nen Iden­ti­tät nicht zur Dis­po­si­ti­on zu stel­len, und sei es um den Preis eines irra­tio­na­len Behar­rens, ist genau das, was den Deut­schen abhan­den gekom­men ist.

 

Martin Lichtmesz

Martin Lichtmesz ist freier Publizist und Übersetzer.

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