Karl Albrecht Schachtschneider ruft zum Widerstand auf

Aufrufe zum Widerstand gegen Staat und Regierung werden in Deutschland gedanklich meist mit Umsturz und Revolution verbunden.

Jetzt hat in Per­son des Staats­recht­lers Karl Albrecht Schacht­schnei­der aber jemand zum Wider­stand auf­ge­ru­fen, dem es nicht um Umsturz geht, son­dern um den Schutz der bestehen­den Ordnung:

Wir müs­sen davon aus­ge­hen, dass die poli­ti­sche Klas­se die Euro-Ret­tung bis zum bit­te­ren Ende fort­füh­ren wird. Der Grund ist, dass man mit dem Euro und der Euro-Ret­tungs­po­li­tik im Grun­de den euro­päi­schen Staat erzwin­gen will. Die poli­ti­sche Uni­on wird gegen Ver­trag und Ver­fas­sung aufgebaut.

Schacht­schnei­der ver­tritt den Stand­punkt, daß Wider­stand gegen die Bun­des­re­gie­rung nach Art. 20 Abs. 4 des Grund­ge­set­zes gerecht­fer­tigt sei, vor allem wegen ihres mut­maß­li­chen Ver­sto­ßes gegen den Grund­satz der Volks­sou­ve­rä­ni­tät. Alle kon­ven­tio­nel­len Mög­lich­kei­ten zur Abwehr sol­cher Ver­stö­ße sei­en aus­ge­schöpft, was gewalt­lo­sen Wider­stand legitimiere.

Die Fra­ge nach der Legi­ti­mi­tät von Wider­stand ist jedoch in ers­ter Linie nicht recht­li­cher, son­dern ethi­scher Natur. Die Dis­kus­si­on um Wider­stand soll­te daher nicht vor­ran­gig die Fra­ge behan­deln, ob es ein Recht dazu gibt, son­dern wel­che sitt­li­che Basis Wider­stand haben könn­te. Belast­ba­rer Wider­stand bedingt ein Ethos, das auf Pflicht gegen­über dem Volk gründet.

Man­fred Klei­ne-Hart­la­ge hat das Wider­stands­recht bereits aus­führ­lich erläu­tert und Schacht­schnei­ders Argu­men­ta­ti­on dabei unter­stützt, aber gleich­zei­tig betont, daß der Wert des Wider­stands­rechts eher pro­pa­gan­dis­ti­scher Art sei. Es ermög­li­che es, “das zen­tra­le The­ma der deut­schen und euro­päi­schen Poli­tik auf die Tages­ord­nung zu brin­gen: den Ver­rat der euro­päi­schen Eli­ten an ihren Völ­kern.” Dar­über hin­aus sei sein Wert gering.

Der Bun­des­re­gie­rung hat offen­bar erkannt, daß ihr Han­deln den Grund­satz der Volks­sou­ve­rä­ni­tät ver­letzt, wes­halb sie eine neue Ver­fas­sung beschlie­ßen las­sen will, in der sol­che Hin­der­nis­se für die eige­nen Absich­ten nicht mehr ent­hal­ten wären. Für even­tu­el­le recht­li­che Pro­ble­me beim Umgang mit legi­ti­men Wider­stand wür­de man ähn­li­che Lösun­gen fin­den, die not­falls aus­schließ­lich auf über­le­ge­ner Macht beru­hen wür­den. Die recht­li­chen Aspek­te des Gesche­hens sind somit nachrangig.

Eine mög­li­che sitt­li­che Grund­la­ge für künf­ti­gen Wider­stand wäre der mili­tä­ri­sche Wider­stand im Drit­ten Reich, der auch im Selbst­ver­ständ­nis der Bun­des­re­pu­blik vor­der­grün­dig eine beson­de­re Rol­le ein­nimmt. Man beruft sich auf sei­ne Tra­di­ti­on, igno­riert des­sen Ethos aber weit­ge­hend. Im patrio­ti­schen Den­ken, dem auch der mili­tä­ri­sche Wider­stand folg­te, ist der höchs­te Bezugs­punkt von Treue nicht ein Füh­rer, eine Kanz­le­rin oder eine Ver­fas­sung, son­dern das Volk. Eine Ver­fas­sung zum zen­tra­len Gegen­stand von Treue zu machen wäre unab­hän­gig von deren Inhalt fehl­ge­lei­tet, da die­se nur ein Mit­tel zum poli­ti­schen Zweck des dau­er­haf­ten Bestands des Staats­vol­kes ist. Der Wider­stand berief sich nicht auf die 1944 auf dem Papier immer noch gül­ti­ge Wei­ma­rer Ver­fas­sung, son­dern auf die abzu­wen­den­de Bedro­hung der Exis­tenz Deutsch­lands und des deut­schen Vol­kes. Im Grund­ge­setz, daß sich eben­falls durch das deut­sche Volk legi­ti­miert, hat sich die­ses Den­ken zumin­dest for­mell eben­so aus­ge­wirkt wie im Eid deut­scher Sol­da­ten auf “das Recht und die Frei­heit des deut­schen Vol­kes” oder den (nicht straf­be­wehr­ten) Amts­eid von Mit­glie­dern der Bun­des­re­gie­rung, “dem Woh­le des deut­schen Vol­kes” zu dienen.

Die ethi­sche Grund­la­ge für mög­li­chen Wider­stand ist somit iden­tisch mit der sitt­li­chen Grund­la­ge jenes Poli­tik­ver­ständ­nis­ses, das eine Regie­rung nicht als selbst­herr­li­che Obrig­keit, son­dern als ers­ten Die­ner von Staat und Volk begreift. Die Fähig­keit, not­falls Wider­stand gegen eine Regie­rung zu leis­ten, die sich gegen das Volk wen­det, unter­schei­det dabei den mün­di­gen Staats­bür­ger vom blo­ßen Inha­ber einer Staats­an­ge­hö­rig­keit, und “wehr­haf­te Demo­kra­tie” wür­de in die­sem Sin­ne nicht den Kampf des Staa­tes gegen sein Volk bedeu­ten, son­dern den Wider­stand der Bür­ger gegen eine ihre Macht miß­brauchen­de Regierung.

Noch ist die Fra­ge nach Wider­stand eher hypo­the­ti­scher Art, schon weil die über­wie­gen­de Zahl der Deut­schen die Vor­bo­ten der bevor­ste­hen­den Kri­sen noch nicht per­sön­lich erfährt. Schacht­schnei­der erwar­tet jedoch, daß sich dies bald ändern könn­te:

Die­se Poli­tik wird unver­meid­lich in den wirt­schaft­li­chen Nie­der­gang aller Völ­ker füh­ren. Im Süden ist dies bereits deut­lich spür­bar […]. Das betrifft auch mehr und mehr Frank­reich und wird auch bald Deutsch­land mit in den Abgrund zie­hen. […] Das gan­ze führt in eine schwe­re poli­ti­sche Kri­se. Die Bevöl­ke­rung wird dann mög­li­cher­wei­se rebel­lie­ren. Und die­se Rebel­li­on wird mit allen Mit­teln nie­der­ge­schla­gen […]. Der Umsturz ist wei­test­ge­hend gelun­gen und wir wer­den ein Euro­pa erle­ben, das des­po­tisch bzw. dik­ta­to­risch beherrscht wer­den wird.

Die Fra­ge nach den sitt­li­chen Grund­la­gen mög­li­chen Wider­stands soll­te beant­wor­tet sein, bevor es soweit kommt.

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Kommentare (22)

quer

3. Dezember 2012 09:20

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Das ist der Text des Art. 20, Abs. 4 GG

„Diese Ordnung“ bezieht sich auf die vorangehenden Art. 1 bis 19 GG, erstreckt sich aber zusätzlich auf den Grundsatz der föderalen Verfaßtheit Deutschlands. Auch eine neue Verfassung gem. Art. 146 GG muß deshalb dieses Widerstandsrecht zum Schutze der Grundfreiheiten enthalten. Alles andere wäre gem. der „Ewigkeitsgarantie“ des GG nicht rechtens und käme einer vorsorglichen Entmachtung des Volkes - im Sinne des Art. 20, Abs. 2 GG - gleich.

Wenn im Abs. 4 steht, „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“, so kann damit letztendlich nur das BVerfG gemeint sein. Das bedeutet, daß ein Widerstandsrecht erst dann gegeben ist, wenn die obersten Verfassungsrichter entweder versagen, sich nicht deutlich genug zugunsten des GG äußern, oder deren Spruch seitens der Politik ignoriert oder gegenteilig behandelt wird.

Dann aber ist jede Hemmschwelle zur Anwendung und Berufung des/auf Art. 20, Abs. 4 GG gefallen, bzw. gegeben.

Es wird zu Recht darauf hingewiesen und vermutet, daß wir in nicht allzufernen Tagen, möglicherweise schon sehr bald Farbe bekennen müssen.

Aus gutem Grund bindet das GG den Widerstand nicht an eine Form und läßt die Wahl der Mittel unter dem Eindruck von 1944 bewußt offen. Somit ist jede Form und jedes Mittel zur Bewahrung der Grundfreiheiten und der Rechte des Volkes legitim.

Der Widerstand wird sich allerdings nicht nur einer Partei (im Sinne von Gegnerschaft) gegenübersehen, sondern gleich zwei Parteien: Den Antidemokraten des eigenen Volkes und den Einwanderergruppen aus fremden Kulturkreisen, die ihre Ernährungsgrundlage verschwinden sehen.

Heino Bosselmann

3. Dezember 2012 11:21

Ein starker und durchdachter Beitrag, sich genau der richtigen Argumente versichernd. Schon phänomenal, in einer immerhin grundsätzlich funktionierenden Demokratie zum „Widerstand“ aufrufen zu müssen, wenngleich in der sehr moderaten und ehrenwerten Form, wie sie der couragierte Professor Schachtschneider anregt. Ferner aufschlußreich, daß es gerade die sog. freiheitlich-demokratische Grundordnung selbst war, die diesen verhängnisvollen Verlauf nicht wehren konnten. (Ein anderes Beispiel wäre die administrative Durchsetzung der fatalen Rechtschreibreform.) Für mich immer wieder interessant, wie es in einer Demokratie, die de jure tatsächlich das Mitbestimmungsrecht aller – mindestens im Wahlakt und mittels garantierter Meinungsfreiheit – sichert, starken hegemonialen Kräften und deren ideologischen Propagandismen gelingt, ihre Interessen gegen eine schweigende Mehrheit durchzusetzen, mal abgesehen davon, daß man zwar wählen kann, Mißliebiges aber nicht mehr abzuwählen vermag, weil tatsächlich eine Art „Blockparteienparlament“ mit dem Konsens „Europa“ besteht. „Europa“ aber ist im Diskurs semantisch unklar, ebenso wie „Bildung“. Die „Mitte“ – in der Sprache des revolutionären französischen Nationalkonvents „die Ebene“ oder der „Sumpf“ – bezieht ihre Stabilität m. E. weniger aus der von ihr selbst gemutmaßten Reife, sondern aus dem faulen Kompromiß eines oralen Versorgungsstatus, der sie beieinander hält. Solange die Existenzmittel von Nahrung über Mittelklassewagen bis Flachbildschirm erschwinglich sind, gibt es allenfalls Gärung, nicht aber Bewegung. Man sehe sich als symptomatisches Beispiel für den „mündigen Bürger“ die Gewerkschaftler an. Ihre Trillerpfeifen-Konzerte sind „beredter“ Ausdruck der neuen Sprachlosigkeit. Wo den meisten Bürgern gegenüber einem Ancien Regime schon der Mut zur Auseinandersetzung im Sinne der Kraft zum Neinsagen im engeren Konfrontationsbereich fehlt, wo sich Blog-Kritik aus – nachvollziehbaren! – Karriereängsten hinter Tarnnamen verbirgt, lebt man immer noch in Krähwinkel. Dafür im ausladenden Gestus allzugern gleich Stauffenberg aufzubieten erscheint mir allerdings als Überzeichnung des vergelichsweise einfach Erforderten.

Kurt Schumacher

3. Dezember 2012 12:27

Da frage ich doch mal ganz kurz: Wie soll denn der "ethisch legitimierte" Widerstand aussehen, den Herr Professor Schachtschneider sich da vorstellt? Was genau sollen wir normalen, gesetzestreuen Bundesbürger denn tun?

Unke

3. Dezember 2012 14:48

Das ist ja nicht der erste Aufruf dieser Art. M. Mannheimer, z.B., hat ja vor einiger Zeit etwas Ähnliches lanciert, wenn ich mich recht erinnere.
Zwei Dinge schnell "in die Tüte":

1. Allzu sehr auf den Art 20 Abs 4 GG herumzureiten halte ich für infantil: entweder man macht's oder man läßt es bleiben.
Häufig wird gerade von konservativer Seite bei den Systemautoritäten um "Erlaubnis" gebettelt doch bittschön revolutionieren zu dürfen. Schmarrn.
Dass der 20/4 zieht wird erst NACH einem erfolgreichen Umsturz festgestellt.
Das liegt in der Natur der Sache. Davor ist man Staatsfeind, der die bestehende Ordnung umstürzen möchte. Und letztere ist immer GG-gemäß, denn "was GG-gemäß ist, bestimme ich [d.h. der die Definitionshoheit besitzende politmediale Komplex]", um ein historisches Zitat abzuwandeln.

2. Dessenungeachtet tut Aufklärung not. Es ist immer wieder daran zu erinnern, dass die Elite gegen die Verfassungen, die sie sich selbst gegeben haben(!), verstößt.
Das ist einfach eine Nummer, aus der unsere(!) Staatsverbrecher nicht mehr rauskommen. Es ist sozusagen deren historisches Unglück, dass das GG auf der Weimarer Verfassung beruht, die wiederum auf der (bürgerlich-freiheitlichen) Verfassungstradition des 19. Jahrhunderts fußt.
Wäre(!) das Justizwesen, wie es ja angeblich der Fall ist, unabhängig, dann befänden sich diese "Deutschland verrecke"- Exekutoren längst nicht mehr an der Macht, da angeklagt und verurteilt. Dadurch, dass sich das Rechtswesen zum Komplizen der (verfassungslosen) NWO macht macht es sich natürlich angreifbar und genauso verhasst wie die Politicos, d.h. beides sind Landesverräter - und die wissen das!
.
M. Kleine-Hartlage spricht vom "Krieg gegen das Volk", es sind aber auch die (medialen und juristischen) Mittel aufzuzeigen, wie dieser Krieg geführt wird - ganz im Sinne der Alt-68er, die mit den Mitteln der "Sprachanalyse" jahrzehntelang "nachwiesen", wie in 'unser' aller Alltag das Natziehtum virulent schlummert -- daraus ist wiederum eine ganze PC- und Gehirnwäsche- Industrie entstanden.
Abschließend 3 -ad-hoc herausgegriffene- Beispiele, die unser verludertes Staats- und Rechtswesen illustrieren und über die dermaleinst (im Sinne des 20/4) zu Gericht gesessen werden wird:

a) In der Bundes- als auch in den (meisten) Länderverfassung/en sind seit den 1960er(!) Jahren gesetzliche Schuldenbegrenzungen eingebaut. Die entsprechende Regelung lautet sinngemäß, dass die Neuverschuldung nicht die Investitionen übersteigen dürfe.
Was aber wenn doch? - Ganz einfach, man deklariert konsumtive Ausgaben (Gehälter für Sozialarbeiter, z.B.) in "Investitionen" um und schon ist die Vorgabe eingehalten. Dutzendfach wurde so vorgegangen, aber gerade einmal eine(!) Verfassungsklage durchgezogen, und zwar wegen des NRW-Haushalts 2010.
b) Das GG stellt, wie es so schön heißt, die Familie unter besonderen Schutz. Es kann gar keinen Zweifel daran geben, dass damit Mann-Frau-Kind(er) gemeint sind und eben NICHT "Familie ist da, wo Kinder sind". Hier -wie auch in der gesamten männerfeindlichen Gesetzgebung und Rechtspraxis- ist das GG eindeutig: es spricht -Überraschung!- von (echter) Gleichberechtigung und eben nicht von Männerdiskriminierung und Frauenbevorzugung.
Aber, um auf die Begrifflichkeiten zurückzukommen: dass eine Homoehe der zweigeschlechtlichen gleichzusetzen sei ist gemäß GG einfach nicht drin. Es geht nicht. Es sei denn man ist Rechtsverdreher und/oder Parlamentarier oder Journalist. (Ich könnte hier nun über "Artikel mit 'Ewigkeitscharakter'" fortfahren und welche das wären ["...bestimmen wir!", s.o.] etc... you get the flavour)

c) Das Budgetrecht ist die eigentliche Macht des Parlaments und folgerichtig auch in Art. 110 GG kodifiziert. Das Budgetrecht ist zwar nicht alles, aber ohne Budgetrecht ist alles nichts.
Der Transfer dieses Rechts an die EU ist mithin nicht erlaubt. Das ist ja auch unmittelbar einsichtig, denn das GG wurde für "uns", also die -halbwegs souveräne- Bundesrepublik Deutschland, gemacht und nicht für die EU. Nur ein Rechtsverdreher kann das umdeuten.

Hierzu gibt es aber noch eine besondere Pikanterie, die dem Ganzen die Krone aufsetzt. bekanntlich wurde Ende 2009 nach vielem Hauen und Tschechen -äh Hauen und Stechen die sog. Lissabon-Verträge ratifiziert. Diese sehen z.B. EXPLIZIT ein VERBOT der gegenseitigen direkten Staatsfinanzierung vor ("no bailout - Klausel"). Kein halbes Jahr später wurde dieses mit viel Pomp verabschiedete Vertragswerk im Zuge der 'Griechenland-Rettung' gebrochen.
Konsequenzen? Der europäische GH hat dieses Vorgehen jüngst erst für rechtens erklärt! Merke: nur (autochthone) Untertanen haben sich an Recht und Gesetz halten.
Und nochmal: selbstverständlich wissen die Amtseliten um Rechtsbruch und Rechtbeugung. Sie glauben davonzukommen, da das alles im Kollektiv geschieht (Demokratie ist, wenn niemand für irgendetwas Verantwortung trägt).
Wenn sie sich da mal nicht täuschen...

Hohenstaufer

3. Dezember 2012 15:36

Damit der bundesdeutsche Michel endlich aufwacht und auf den Kauf der berühmten Bahnkarte zur Revolution verzichtet, müssen in der BRD eben südeuropäische Verhältnisse herrschen und der Karren im Dreck versinken. Die Rechte muß dies begrüßen und sich nicht brd-gemäß Gedanken darüber machen, diese Ochlokratie auch noch am Leben zu erhalten.

bernardo

3. Dezember 2012 15:54

Der hier verwiesene "Schwur des 20. Juli" erwähnt nirgendwo, daß die Existenz des deutschen Volks bedroht sei, wie Autor Thomas Schmidt meint. Der Schwur setzt im Gegenteil lapidar mit "Wir glauben an die Zukunft der Deutschen" ein.

Die dort ausdrücklich ausgesprochene "Verachtung der Gleichheitslüge" und die "Forderung nach Anerkennung der naturgegebenen Ränge" zeigen deutlich, daß der Kreis des 20. Juli nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht und auch nicht stehen will. (Vom ebenfalls erhobenen Führungsanspruch in Europa mal ganz abgesehen.)

Man sollte Stauffenberg nicht zum Bundesrepublikaner machen.

Schachtschneider wäre zudem zweifellos der erste, der sich von wirklich "völkischen" Inhalten distanzieren würde. Wer den drohenden Untergang des deutschen Volkes zum politischen Kernthema machen will, kann das unter Berufung auf das Grundgesetz tun, wird dann aber
weder Schachtschneider noch Stauffenberg auf seiner Seite haben.

Ein politischer Ort für diese Position muß sich wohl erst noch entwickeln, und schnell unmaskiert auftreten.

kolkrabe

3. Dezember 2012 16:39

„Wie soll denn der „ethisch legitimierte“ Widerstand aussehen, den Herr Professor Schachtschneider sich da vorstellt? Was genau sollen wir normalen, gesetzestreuen Bundesbürger denn tun?“ - eine gute weil entscheidende Frage, die „Kurt Schumacher“ da stellt.

Widerstand kann man auf vielfältige Weise leisten – auch als (wenn es denn sein soll) gesetzestreuer Bürger, der Gewalt zunächst einmal nicht für ethisch legitimiert hält.

Es beginnt bereits im privaten, vorpolitischen Raum. Konsumverweigerung wäre das erste Mittel des Widerstands, denn er würde die Staatskasse und das System ganz unmittelbar treffen: Kaufe (gerade wenn du dir mehr leisten kannst) nur das, was du wirklich zum Leben brauchst und du nicht selbst herstellen oder eintauschen kannst. Verachte den Luxus, lebe bescheiden, erliege nicht den Versuchungen des Konsums. Selbstverständlich erstreckt sich die Verweigerung auch auf alle konformistischen Medien. Unterminierende Gespräche im Bekannten-/Kollegenkreis wären der zweite Schritt: Säe Zweifel und Unsicherheit, beides wird prima wachsen. Drittens: Erziehe deine Kinder ohne ideologischen Krampf im Sinne des Abstandhaltens – mache sie skeptisch gegenüber Lerninhalten und Lehrpersonen. Als Vater von drei (mittlerweile erwachsenen) Kindern konnte ich über Jahre mit stiller Freude beobachten, dass linksliberales Lehrpersonal längst nur noch auf kalte Verachtung, Desinteresse und Gleichgültigkeit stößt (die Antiautoritären möchten nun als Autorität geachtet werden – das ist schon von den Denkvoraussetzungen her absurd). Suche viertens die Stille und befasse dich mit den Dingen, die es wert sind – Dichtung, Musik, Kunst, Philosophie, Geschichte sowie die dich umgebende Natur bieten Anregungen in Fülle. Das dämpft die aufsteigende Bitterkeit, vor der du dich hüten musst – heitere Gelassenheit soll herrschen.

Im Anschluss an den privaten Widerstand kann man – wiederum ganz gesetzestreu – auch die politische Ebene betreten. Gehe zu Wahlen, aber mache die Wahlzettel konsequent ungültig: Streiche den Wahlzettel durch, zerreiße ihn, verziere ihn mit Symbolen deiner Wahl – es ist eine symbolische Absage. Wenn erst einige Millionen solcher Wahlzettel abgegeben werden, ist das bereits ein Manifest. Sodann werde laut, wenn im öffentlichen Raum Unsinn geredet wird – mache den Unsinn als solchen kenntlich. Melde dich zu Wort, wage den Angriff. Die dritte Stufe: Erliege nicht der Versuchung einer Parteigründung oder des Mitmachens bei einer solchen, sie wäre als Teil des Systems zum Scheitern verurteilt. Betrachte dich als Teil einer organischen Bewegung, die irgendwann ganz sicher auf die Straße geht, die von dort in den privaten Raum – nun aber von vielen Millionen Menschen – zurückflutet. Viertens: Ignoriere die Repräsentanten des Systems; strafe sie, wenn du ihnen begegnest, mit Nichtbeachtung. Kurzum: Sorge dafür, dass das innere Siechtum, das Lächerliche und die Hohlheit dieses Staates offenbar werden. Der Zusammenbruch als Voraussetzung für das Entstehen von etwas Neuem wird über kurz oder lang folgen.

Das alles ist absolut gesetzestreu.

Dieter Urchblicker

3. Dezember 2012 17:06

Widerstand ist kein Selbstzweck. Neben offensichtlichen Verfehlungen (hier: Vertrags- und Gesetzesbrüche in Sachen EU/Euro seitens der Regierung) muss auch die Frage nach den Ursachen beantwortet werden, was Voraussetzung für eine Lösung ist.

Reflexhaft springen nicht wenige gedanklich in die Vergangenheit zurück um den Zeitpunkt zu benennen an dem "falsch abgebogen" wurde. Beliebte historische Daten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) sind 1918, 1933, 1944, 1945, 1949, 1968 und 1989 . Entscheidend ist nicht die zeitliche Distanz, sondern eventuelle Übereinstimmungen der aktuellen und damaligen Situation.

Es ist zwar verlockend, aber totzdem müsig über die einzelnen Daten zu diskutieren, Parallelen lassen sich überall finden, den Kern der Sache trifft aber keine Datum. Die Situation derzeit ist ein Novum für das keine historische Vorlage existiert an der man sich orientieren könnte.

Es muss ein neuer Ansatz her. Dabei sind wesentliche Weichenstellungen vorzunehmen. Ist etwa nichts an der These dran, dass Demokratie immer in eine Ochlokratie abgleitet? Soll ein etwaiger Widerstand eine Massenbewegung oder ein Projekt der (neuen?) Eliten sein? Wie steht es mit dem "Fressen" (Materialismus), das bekanntlich vor der Moral kommt?

Man wird nicht umhin kommen die Wahrheit in der sogenannten "Mitte" zu suchen, zumindest solange allgemeine Akzeptanz Basis der Überlegungen ist.

Im Kampf um die Mitte gab es in den letzten Jahren durchaus Bodengewinne, Sarrazin sei dank. Verabschieden muss man sich an der Stelle von dem Gedanken einer Aufklärung, (Um-)Erziehung oder irgendwelcher "gesellschaftlichen Wenden". Es muss mit der Gesellschaft kalkuliert werden, wie sie sich heute darstellt und nicht mit einer imaginären, idealen Gesellschaft.

Man träte damit in offene Systemkonkurrenz zu den Etablierten und deren über Jahrzehnte angefütterten Systemjakobinern in allen Bereichen der Gesellschaft, hinunter bis zum Hasenzüchterverein in Klein-Kleckersdorf.

Beim betrachten der aktuellen Politik komme ich pers. nicht umhin mir einzugestehen dass der Spielraum für Veränderung extrem klein ist. Im Rahmen der Spielregeln (die nicht wir aufgestellt haben) werden wir - bitte nicht schlagen - vergleichsweise gut regiert. Gestaltungsräume auf der "grüne Wiese" sind nur durch Veränderungen des Regelwerkes zu erreichen, was zwangsweise auch aussenpolitische Konsequenzen haben würde.

Die Frage ist ob sich aus den vorhandenen Versatzstücken (Stichwort "Mitte") eine Gegenmodell entwickeln lässt, das es mit dem aktuellen aufnehmen kann.

Romantisch verklärter Widerstand in Form einer Revolution mit Fackel & Mistgabel in der Hand, wie sie von Hasardeuren immer wieder gepredigt wird, ist keine Lösung. Ein Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung ("Reset-Knopf") kann nicht Element einer neuen, konservativen Revolution sein.

Wenn von Widerstand auf Basis Art. 20, Abs. 4 GG die Rede ist, ist die Zeit für gesellschaftliche Veränderungen abgelaufen und man muss mit dem arbeiten, was man tatsächlich vorfindet - und nicht dem, was man vorzufinden hoffte.

Es ist der alte Kampf der reinen Lehre gegen ihre Verwässerung durch "Kröten schlucken". Letztlich muss aber der Prophet zum Berg kommen, umgekehrt funktoniert es nicht.

Ich sagte es schon bzgl. der Identitären: Es kann nicht darum gehen das System in seinem Sinne zu gestalten und ihm seinen Stempel aufzudrücken, es geht darum ein System zu skizzieren auf dessen Basis ein offener, politischer Diskurs überhaupt erst wieder möglich ist - das wäre der wahre Dienst am Bürger, anderfalls wäre es nur das Ersetzen eines passiv-repressiven Systems durch ein anderes.

Erst wenn ein offener Diskurs wieder möglich ist kann die eigene Argumentation wieder überzeugen. Dazu ist ein Burgfrieden mit den noch verbliebenen Resten von echter Opposition (Stichwort: Ost-Linke) praktisch unumgänglich. Dem Vorhaben kann nur dann Glück beschieden sein wenn das System von beiden Seiten in die Zange genommen würde, wobei hier das Ziel - keinesfalls aber die Ideologie - verbindet.

Der in Diskussionen immer wieder durchblitzende Ansatz den "Kampf gegen Rechts" in einen "Kampf gegen Links" umzudrehen ist kein Beweis eigener Überlegenheit, sondern ein Offenbarungseid. Der Kampf sollten jenen gelten, die Alternativen mit dem gekaperten und missbrauchten Apparat diffamieren und unmöglich machen. Das Spektrum an Meinungen muss vergrössert werden, das umfasst auch solche Meinungen, die einem selbst u.U. nicht genehm sind.

Zarathustra80

3. Dezember 2012 19:41

@ quer

„Diese Ordnung“ bezieht sich auf die vorangehenden Art. 1 bis 19 GG, erstreckt sich aber zusätzlich auf den Grundsatz der föderalen Verfaßtheit Deutschlands. Auch eine neue Verfassung gem. Art. 146 GG muß deshalb dieses Widerstandsrecht zum Schutze der Grundfreiheiten enthalten. Alles andere wäre gem. der „Ewigkeitsgarantie“ des GG nicht rechtens und käme einer vorsorglichen Entmachtung des Volkes – im Sinne des Art. 20, Abs. 2 GG – gleich.

Hier muss ich Ihnen deutlich widersprechen. Art. 146 GG setzt die rechtlichen Voraussetzungen für ein legales Außerkrafttreten des GG. Diese Voraussetzung ist allein der in freier Selbstbestimmung ausgeübte Wille des Volkes.

Das GG kennt zwar eine "Ewigkeitsgarantie" und das Widerstandsrecht nach Art. 20 IV GG und noch viele andere verfassungsgesetzliche Regelungen, aber keine dieser verfassungsgesetzlichen Regelungen kann Gültigkeit über den Bestand des GG hinaus beanspruchen. Das ist vollkommen widersinnig, denn der frühere Verfassungsgeber würde dem aktuellen Verfassungsgeber vorgreifen; es widerspricht auch fundamental dem Demokratieprinzip das die Souveränität klar in die Hände des Staatsvolkes legt und eben nicht in die "Verfassung" oder irgendein "Verfassungsgericht". Der Souverän ist aber in seiner Entscheidung frei und ungebunden, dh der Souverän entscheidet ohne weitere Rücksichtnahme über Bestand oder Nichtbestand der Verfassung an sich. Wenn das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung zu dem Schluss gelangt, dass das GG seiner Lebensrealität nicht mehr angemessen ist und eine andere Verfassung an seine Stelle treten solle, dann hat das souveräne Volk das Recht, die gesamte alte Verfassung zu verwerfen und an seine Stelle eine neue Verfassung zu setzen.

Kurz gesagt: Die Verfassung steht nicht über dem Souverän, denn die Verfassung leitet sich aus einer souveränen Entscheidung (Dezision) her. Sie ist der letzte Rechtsgrund und nicht irgendein Artikel irgendeiner Verfassung. Wie das souveräne Volk die Verfassung gibt, so setzt sie das souveräne Volk wieder außer Kraft oder eben eine neue Verfassung an deren Stelle.

Ob in diese neue Verfassung einzelne verfassungsrechtliche Bestimmungen der alten Verfassung einfließen ( so wie bspw staatskirchenrechtliche Bestimmungen der WRV in das GG übernommen wurden) steht auf einem anderen Blatt und beruht dennoch auch dann auf der freien, dh souveränen unbeeinflussten Entscheidung des Volkes.

Habe die Ehre.

Inselbauer

3. Dezember 2012 20:37

Mir kommt das ein wenig vor wie Sandkastenspielen oder sich am Sonntagnachmittag dazu zu entschließen, in einer Kreuzberger Videothek einen alten Kannibalenfilm auszuleihen. Es gibt hier keine Verfassung, und weil das so ist, gibt es auch kein "Recht zum Widerstand". Es gibt gar nichts, die Deutschen haben auf gar nichts ein Recht, und die Mamma erlaubt es nicht! Bevor das hier nicht wenigsten ein paar Leute begreifen, wird sich nichts tun lassen. Noch einmal: Ihr habt kein Recht, Ihr werdet ausgelacht, ihr könnt Euch auf gar nichts berufen!

quer

3. Dezember 2012 20:51

@Zarathustra80,

natürlich kann sich das Volk als Träger der Souveränität jede Verfassung geben, die mehrheitlich angenommen wird.

Das schließt seine eigene freiwillige Entmachtung durch z.B. Fortlassung, bzw. Ausschluß des gesamten (!) - oder Teilen von - Art. 20 GG nicht aus. Dies wäre aber derart substantiell, daß man daraus Folgendes ncht als zweifelsfrei demokratisch identifizieren könnte.

Insoweit traue ich den Deutschen alles zu. Es kann aber auch gut möglich sein/werden, daß sie in akuter Not nach dem Strohhalm einer sanften Diktatur greifen, Verbunden mit einer Klausel, diese nach Beendigung der Not auch wieder loszuwerden. Schaun' mer mal....

Zarathustra80

3. Dezember 2012 21:54

@ quer

Von freiwilliger Entmachtung kann bei einer souveränen Entscheidung nicht die Rede sein. Ich stimme Ihnen aber insofern zu, dass die herrschende Clique eine solche freie, souveräne Entscheidung lediglich simulieren wird, indem der gesamte Prozess der Verfassungsgebung gesteuert und propagandistisch begleitet wird.

Eine freie, souveräne Entscheidung des deutschen Volkes wird es nur dann geben, wenn das Volk sich seiner Souveränität bewusst wird und handelt. Das sehe ich in der Tat derzeit nicht.

Sixty

4. Dezember 2012 02:17

"Dem Vorhaben kann nur dann Glück beschieden sein wenn das System von beiden Seiten in die Zange genommen würde, wobei hier das Ziel – keinesfalls aber die Ideologie – verbindet.
Der in Diskussionen immer wieder durchblitzende Ansatz den „Kampf gegen Rechts“ in einen „Kampf gegen Links“ umzudrehen ist kein Beweis eigener Überlegenheit, sondern ein Offenbarungseid."

Ganz meine Meinung.
Man sollte versuchen, das Oppositionsspektrum möglichst groß zu gestalten, keinesfalls nur "die Konservativen" oder "die Rechte" zu sammeln (schon gar nicht incl. der Rechtsradikalen).
Mit anderen Worten: eine "Querfront" ja, aber nicht eine der Extremisten, sondern der "linken", "rechten" und sonstigen Demokraten gegen das herrschende Meinungskartell.
Dadurch, daß man sich nicht selbst von vornherein in die "rechte Ecke" stellt, entzieht man der Propaganda der sog. "Antifa" und der 68er-linken bzw. neo-linksliberalen Political-Correctness-Blockwarte weitgehend den argumentativen Boden.

Raskolnikow

4. Dezember 2012 07:17

Na,

so lange wir dicken Speckmaden uns in der Fettschicht des bundesrepublikanischen Rollbratens treffen und gemeinsam über solch elaborierten Kikifax von Professoren der Jurisprudenz nachsinnen, natürlich ohne gegen Gesetze zu verstoßen, haben wir wohl keine ernstzunehmenden Probleme ....

Obwohl, eine smarte Vorstellung wäre dieser Spießeraufstand schon ... Das wäre wohl der Witz des Jahrtausends und gleichzeitig das Schlusskapitel meines, schon andernorts beworbenen und bitternothwendigen, "Bestiariums der deutschen Rechten":

"Der kommende Aufstand unter Führung von Professoren, Regierungsräten und Aufsichtsratsvorsitzenden - gesetzestreu, gewaltfrei, schmerzneutral" oder "The hidden revolution - keiner merkt was" finanziert von der Stiftung "Hilfe für Professoren ohne Toscana-Villa" ...

Grog- und Glühweintrunken,

R.

Asenkrieger

4. Dezember 2012 07:23

In seinem neuesten Buch "Am Rande des Abgrunds" (Edition JF) ruft auch der sonst sehr besonnene und harmlose Alain de Benoist deutlich zum Widerstand gegen diese Politik auf. Seiner Meinung nach kann sollte man auch über die Grenze des in diesem Staat Erlaubten hinausgehen. Wie genau dies aussehen soll, läßt er natürlich offen.

Meyer

4. Dezember 2012 10:26

@ SiN: Herzlichen Glückwunsch zu dem Autoren Thomas Schmidt und diesem gelungenem Einstand!

@ Thomas Schmidt: Es freut mich, das Ihr gelungenes Blog so schnell solche - berechtigte - Aufmerksamkeit erlant hat. Sicherlich finden Sie hier noch größeren Wiederhall.

@ Zarathustra80 (https://www.sezession.de/35038/karl-albrecht-schachtschneider-ruft-zum-widerstand-auf.html#comment-8346): Nur, daß die herrschende Staatsrechtslehre dies anders sieht als Sie.

@ Sixty: "Dadurch, daß man sich nicht selbst von vornherein in die „rechte Ecke“ stellt, entzieht man der Propaganda der sog. „Antifa“ und der 68er-linken bzw. neo-linksliberalen Political-Correctness-Blockwarte weitgehend den argumentativen Boden." - Blödsinn! Das ist bloßer Vorwand. Grund ist Feigheit. Es geht nicht um "rechts" und "links", "radikal", "extremistisch" oder "moderat" bzw. "opportunistisch", sondern um wahr und unwahr, falsch und richtig.
Wer den Mut besitzt, sich seines eigenen Verstandes ohne fremde Anleitung zu bedienen, der ordnet sein Denken nicht irgendwelchen normativen, grundgesetzlichen Kategorien unter, sondern überprüft die positiven Normen, ob Sie mit seinen Auffassungen von recht und falsch übereinstimmen.
Solange die Macht der Rechten sich darauf beschränkt, ihre Meinung und die dazu dienenden Tatsachen zu äußern, so ist das derzeit einzige "politische" Mittel die Wahrheit. Und etymologisch haben recht und richtig nicht zufällig dieselbe Wurzel.

eulenfurz

4. Dezember 2012 11:12

Der "Widerstandsparagraph" hat soviel Wert, wie das Wort "Demokratie" in der Deutschen Demokratischen Republik.

Von der "Ewigkeitsgarantie" im Grundgesetz höre ich jetzt zum ersten Mal. Das ist prima! Ewigkeit dauert nämlich viel länger als ein Tausendjähriges Reich!

Meyer

4. Dezember 2012 11:21

Zur rechtlichen Einordnung von Art. 20 Abs. 4 GG:
Bei der Rechtsnatur des Widerstandes nach Art. 20 Abs. 4 GG handelt sich um ein Notstandsrecht. Als Tatbestandsvoraussetzung muß das beeinträchtigte Rechtsgut die verfassungsmäßige Ordnung sein. Indem man Art. 20 Abs. 4 GG als Annex (auch rechtshistorisch) zu den die Staatsprinzipien festlegenden Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG versteht, muß der Angriff auf eines der dort benannten Verfassungsgrundsätze erfolgen.

Rechtsfolrge: An sich strafbare Handlungen sind somit vor Strafverfolgung über die Geltendmachung eines Rechtfertigungsgrundes geschützt.

Einschränkungen: Aufgrund der Tiefe dieses Rechtes, wird aber in der strafrechtlichen Standard-Literatur eine strenge Prüfungspflicht des sich auf diesen Rechtfertigungsgrund Berufenden verlangt, zudem ist die normative Einschränkung, "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist", eine weitere Hürde.

Rechtsrealistische Betrachtung: Gerichte haben die Funktion, die Rechtsordnung aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig sind Statsanwaltschaften weisungsgebunden und ein enstprechender Fall würde spätestens über Rechtsmittel vor einem kollegialem Spruchkörper landen. Dies bedeutet, daß beurteilungsabhänmgige Richter entscheiden. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, sich gerichtlich erfolgreich auf einen Rechtfertigungsgrund zu berufen, der die Rechtsordnung als Ganzes solange in Frage stellt, bis die Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung beseitigt ist, kann man an einer Hand abzählen, da die normativen Einschränkungen sehr leicht, der eigentliche Tatbestand aber schwer zu begründen ist.
Die "Ausrede" wird immer sein, daß die Wähler das verfassungsfeindliche Verhalten der Bundesregierung immer nachträglich legitimiert hätten, der Souverän seine Machtübertragung nach "Europa" also selbst gewollt habe. Dies über die Teilnahme an den Bundestagswahlen. Das BVerfG hat diese Argumentation bereits bei der Frage nach der Geltung und Legitimität des GG selbst angewandt und diese Rechtsdogmatik greift auch in diesem Fall. Jede Norm bedarf der Auslegung. Diese Auslegung erfolgt über die Gerichte und letztendlich das BVerfG

Art. 20 Abs. 4 GG ist von Natur aus eigentlich eine Scheinnorm. Sie wird von der dritten Gewalt niemals angewendet werden. Sie dient vielleicht im Falle eines erfolgreichen Schutzes der Verfassung vor späteren übereifrigen Staatsanwälten. Rechtshistorisch und politisch war es ein Trostpflaster für die Gewerkschaften zum Ausgleich für ein verschärftes Notstandsrecht im GG durch die erste große Koalition.

Abseits des Rechts:
Letztendlich sind dies dennoch alles Scheindebatten. Es gibt nur einen einzigen Grund, der ethische Gebotenheit und normative Rechtfertigung gebiert: Erfolg.
Alleine deswegen würde ich mich nicht am Widerstandskreis um Stauffenberg orientieren. Fernau hat sie richtig benannt: Stümper! Stümper sind keine Vorbilder.
Daß Stauffenberg darüber hinaus ein Mörder war, dessen Bombe Unschuldige Offiziere getötet hat, ohne den geringsten Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund dafür zu besitzen. Mit einem Selbstopfer hätte er diese billigend in Kauf genommenen Morde verhindern und sein - vielleicht - gerechtfertigtes Opfer überhaupt treffen können. Dieser Mann ist auch aus ethischer Sicht kein Vorbild, sondern es handelt sich im Konkreten um eine höchst verwerfbare Tat, deren Bestrafung zutreffend war. Stauffenberg ist allenfalls ein Vorbild dafür, den Tod anderer Menschen in Kauf zu nehmen, um das eigenen Leben zu schonen. - Im obigen Artikel ging es natürlich nicht um seine Person, sondern um die innere Motivation der Widerstandsgruppe.

Asenkrieger

5. Dezember 2012 07:25

Meyer hat sich grundsätzlich zutreffend zu Stauffenberg geäußert. Hans Paar schrieb ein interessantes Buch zum "Widerstand", das den zutreffenden Titel trägt: "Dilettanten gegen Hitler".

Auch Thorsten Hinz äußerste sich schon vorsichtig kritisch zum "Stauffenberg-Kult" einiger Konservativer.

Wir sollten sowohl eine unkritische Apologie des NS, wie auch des "20 Juli" ablehnen. Abgesehen davon, leben wir heute. Wozu immer die alten Debatten neu durchkauen?

quer

5. Dezember 2012 09:07

"Wozu immer die alten Debatten neu durchkauen?"

@Asenkrieger,

schon deshalb, um nicht täglich, wöchentlich oder jährlich das Rad neu erfinden zu müssen. Es gilt der unverrückbar der Satz: Wer die Vergangenheit nicht kennt, begreift die Gegenwart nicht und kann die Zukunft nicht gestalten.

Meyer

5. Dezember 2012 10:05

Sixty, Sie schreiben, aber sind des Lesens nicht mächtig? Versuchen Sie es nochmal: Lesen Sie erst meinen Beitrag - Wort für Wort. Dann lesen Sie den Ihren.
Wenn Sie dann das Lachen nicht anfangen, ist Ihnen nicht zu helfen.

Damit Sie nicht von Pontius bis Pilatus erst die Grundlagen der Erkenntnisphilosophie vermitteln müssen, können Sie ruhig diejenige Schule benennen, der Sie sich zugeneigt fühlen. Der Satz, es gäbe keine Wahrheit, ist also was? Wahr? Soviel zu Platon. Ihre Angeberei ist auf dem Niveau eines Unterprimaners.

Ich mag mich hie und dort irren, jeder darf mich darauf hinweisen. In Ihrem letzten Post war allerdings jeder einzelne Ihrer Sätze falsch. Das muß man erst mal hinbekommen! Wenn sich Leute Ihres Schlages in der Mitte übergeben, werden Sie mich dort sicher nicht finden. Hygiene.

Götz Kubitschek

5. Dezember 2012 13:27

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Gruß! Kubitschek

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