Das politische Minimum

PDF der Druckfassung aus Sezession 92/Oktober 2019

Erik Lehnert

Erik Lehnert ist promovierter Philosoph.

Wenn wir uns heu­te in Deutsch­land auf die Suche nach dem kleins­ten gemein­sa­men Nen­ner machen, kom­men wir auch am Grund­ge­setz vor­bei. Par­tei­über­grei­fend fin­den wir hier den Kon­sens, den man nicht unge­straft auf­kün­di­gen darf.

Wer es den­noch tut, muß damit rech­nen, vom öffent­li­chen Leben aus­ge­schlos­sen und im pri­va­ten Kreis geäch­tet zu wer­den. Der Vor­wurf der Ver­fas­sungs­feind­schaft »defi­niert den Betrof­fe­nen aus der Gemein­schaft her­aus, die sich nicht als staat­li­che, son­dern als ver­fas­sungs­mä­ßi­ge Gemein­schaft ver­steht, als Ein­heit nicht der deut­schen Bür­ger, son­dern der Bür­ger des Grundgesetzes«.

Mit die­sen Wor­ten beschrieb der Staats­recht­ler Josef Isen­see vor mehr als drei­ßig Jah­ren, was sich heu­te als Wirk­lich­keit nicht mehr ver­ber­gen läßt, weil es ein­fach zu vie­le betrifft. Ver­stärkt wur­de die­se Ten­denz durch die stän­di­ge Umschöp­fung und Ver­än­de­rung, der das Grund­ge­setz unter­wor­fen ist. War den Schöp­fern klar, in wes­sen Namen sie das Grund­ge­setz for­mu­lier­ten, näm­lich im Namen des deut­schen Vol­kes, soll die­ses deut­sche Volk heu­te kein Ver­fas­sungs­sub­jekt mehr sein.

Damit ein­her geht die Ver­fol­gung der­je­ni­gen, die auf dem alten Kon­sens behar­ren und im ver­ord­ne­ten Uni­ver­sa­lis­mus nicht das poli­ti­sche Mini­mum erbli­cken. Damit ist auch klar, daß das klas­si­sche Mini­mum einer jeden Poli­tik, die »Erhal­tung und Empor­züch­tung der eige­nen Art« (Max Weber), gegen­wär­tig kei­ne Gül­tig­keit mehr besitzt.

Das Mini­mum ist, auch wenn es den kleins­ten gemein­sa­men Nen­ner dar­stellt, kei­ne abso­lu­te Grö­ße, son­dern immer von der kon­kre­ten Lage, der Situa­ti­on abhän­gig. Joa­chim Fer­n­au hat in sei­nem Spre­chen wir über Preu­ßen eine schö­ne For­mel dafür gefun­den. Vor dem Hin­ter­grund der seit Ende des Zwei­ten Welt­kriegs übli­chen Ableh­nung Preu­ßens als unde­mo­kra­ti­schen Mili­tär­staat müs­se es wie ein Wun­der erschei­nen, daß die sei­ner­zeit in Frank­reich ver­folg­ten Huge­not­ten so froh waren, in Preu­ßen Auf­nah­me zu finden:

Wohin streb­ten sie alle? In die Tyran­nei? Sie streb­ten in die Ord­nung, in das Recht, in die Sicher­heit, in die Gedan­ken­frei­heit. Das ist für Men­schen, die durch viel Leid gegan­gen sind, wich­ti­ger, als ein­mal stramm­ste­hen zu müs­sen. Nicht mehr Angst haben zu müs­sen, war ihr Traum gewesen.

Ganz offen­bar war der Kon­sens, an dem die Huge­not­ten teil­ha­ben woll­ten, ledig­lich der, daß man nicht von staat­li­cher Sei­te wegen sei­ner Reli­gi­on ver­folgt wird. Die­je­ni­gen, die sich auf die­ses Mini­mum beru­fen, sind damals wie heu­te Min­der­hei­ten. Sie sind auf die Ein­hal­tung des Kon­sen­ses ange­wie­sen, wohin­ge­gen Mehr­hei­ten selbst für ihr Recht ein­ste­hen können.

Was im 17. Jahr­hun­dert die Reli­gi­ons­frei­heit war, ist heu­te die Frei­heit der poli­ti­schen Über­zeu­gung, die sich aller­dings oft­mals als reli­giö­ses Bekennt­nis geriert. Obwohl ein Grund­recht fest­legt, daß nie­mand wegen sei­ner Über­zeu­gun­gen benach­tei­ligt wer­den darf, liegt im Unter­schied zum reli­giö­sen Bereich das Para­dox dar­in, daß die­se Frei­heit nur dann etwas nützt, wenn man sei­nen Über­zeu­gun­gen zur Durch­set­zung ver­hel­fen kann.

Denn die Poli­tik ist im Unter­schied zur Reli­gi­on gera­de dadurch defi­niert, daß sie kei­ne Pri­vat­sa­che blei­ben darf (was bei der Reli­gi­on nicht die Regel aber immer­hin mög­lich ist). Das funk­tio­niert nur in einem Bezugs­rah­men, der Selbst­ver­ständ­lich­kei­ten wie »das staat­li­che Gewalt­mo­no­pol, die Frie­dens­pflicht des Bür­gers, der Rechts­ge­hor­sam, die inne­re Sicher­heit und die Schutz­pflich­ten des Staa­tes, die Regier­bar­keit und die Funk­ti­ons­fä­hig­keit der staat­li­chen Insti­tu­tio­nen, das Amts­prin­zip« (Isen­see), kurz das Prin­zip der Staat­lich­keit, umfaßt.

Es gibt jedoch beim poli­ti­schen Mini­mum noch ein ande­res Pro­blem. Das Wort Mini­mum bezeich­net ein abso­lu­tes Min­dest­maß an Gege­ben­hei­ten, hin­ter die man nie­mals zurück­ge­hen möch­te. Was bleibt übrig, wenn wir das, was wir als Poli­tik bezeich­nen, von all dem ent­klei­den, was wir als Wünsch­bar­kei­ten oder als Bei­werk wahrnehmen?

Das wäre dann ein Mini­mum, der zu ver­ein­ba­ren­de Mini­mal­kon­sens, gleich­sam die letz­te Rück­zugs­li­nie. Hier­bei wird die Fra­ge inter­es­sant, wem gegen­über wir uns über die­ses Mini­mum äußern. Denn in der Poli­tik gibt es kei­ne Wünsch­bar­kei­ten, son­dern Din­ge, die sich durch­set­zen las­sen oder nicht, wobei die Durch­set­zung immer gegen einen Wider­stand erfolgt.

Mit einem Mini­mum in den Kampf zu zie­hen, ist daher nicht unge­fähr­lich. Nach Innen mag das Aus­ru­fen eines poli­ti­schen Mini­mums durch­aus sinn­voll sein, denn es ver­setzt uns in die Lage, auch über even­tu­ell bestehen­de Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten zu wei­ter­rei­chen­den poli­ti­schen Fra­gen hin­aus einen gemein­sa­men Nen­ner zu bilden.

Eine Nati­on etwa kann im Innern den Kon­sens haben, nicht über Reli­gi­on zu strei­ten, um so zu ver­hin­dern, daß Tei­le der Nati­on reli­giö­se Alli­an­zen mit ande­ren Natio­nen bil­den. Mit dem Mini­mum »wir wol­len auch leben« nach außen zu tre­ten, sug­ge­riert jedoch dem Geg­ner, daß wir alles ande­re also durch­aus fah­ren lie­ßen. Wir gehen also in einen Kampf und geben vor­her bekannt, kei­ne Ver­hand­lungs­mas­se zu haben.

Das kann nicht der Sinn eines poli­ti­schen Mini­mums sein. Denn eigent­lich geht es dar­um, etwas zu fin­den, das jeder mit­tra­gen kann, etwas also, wor­über wir nicht dis­ku­tie­ren wer­den. Jeden aber, der es doch täte, wür­de von uns als der­je­ni­ge bezeich­net, der die Axt an die Wur­zel unse­res Gemein­we­sens legt.

Daher nun eine Set­zung: Die Geset­ze mar­kie­ren das Mini­mum, den Rah­men, in dem Hand­lun­gen statt­fin­den kön­nen, ohne daß sie sank­tio­niert wer­den. Sie sind tat­säch­lich der abso­lu­te Mini­mal­kon­sens, auf dem allein eine Gesell­schaft noch ruht, wenn alle ande­ren Tra­di­tio­nen abge­räumt sind.

Die Gül­tig­keit der Geset­ze setzt vor­aus, daß sie beach­tet wer­den und der Staat in der Lage ist, Ver­stö­ße zu ahn­den. Die­ser Kon­sens exis­tiert also nicht im luft­lee­ren Raum, son­dern beruht auf Vor­aus­set­zun­gen, die ihre Ein­hal­tung erst garan­tie­ren. Die­se unaus­ge­spro­che­nen Vor­aus­set­zun­gen der Geset­ze sind das ethi­sche Maximum.

Inso­fern stellt sich die Fra­ge, inwie­fern das Mini­mum das Maxi­mum reprä­sen­tiert. Wir ken­nen die­se Pro­ble­ma­tik aus der Gegen­wart: Sie wird immer dann viru­lent, wenn der gesell­schaft­li­che Kon­sens durch etwas Frem­des infra­ge gestellt wird. Dann muß die Lücke durch ein neu­es Gesetz geschlos­sen wer­den, oder es erfolgt der Ruf nach Inte­gra­ti­on, mit ande­ren Wor­ten die For­de­rung, daß sich die­je­ni­gen, denen also das Maxi­mum nicht bekannt sein kann, sich in irgend­ei­ner Art und Wei­se frei­wil­lig am Mini­mum orientieren.

Je hete­ro­ge­ner eine Gesell­schaft wird, um so wich­ti­ger wird das Mini­mum, weil die meis­ten Men­schen über das Maxi­mum nicht mehr ver­fü­gen. Das Maxi­mum liegt in der Eigen­art der Nati­on und des kul­tu­rel­len Groß­raums begrün­det und kann daher den­je­ni­gen, die nie­mals Anteil dar­an hat­ten, nicht geläu­fig sein. Das Ver­hält­nis von Mini­mum und Maxi­mum ist daher nicht nur ethisch pro­ble­ma­tisch, son­dern auch aus poli­ti­scher Sicht.

Man muß viel­leicht nicht so weit gehen wie es die mit­tel­al­ter­li­che Scho­las­tik tat, die in Gott sowohl das Mini­mum, das in allen Tei­len steckt, als auch das Maxi­mum sah. Es ist aber den­noch offen­sicht­lich, daß auch in der Poli­tik eine enge Bezie­hung zwi­schen Mini­mum und Maxi­mum besteht, sodaß wir nicht über das Mini­mum spre­chen kön­nen, ohne uns auch über das Maxi­mum zu verständigen.

Ein Blick in die Geschich­te des poli­ti­schen Den­kens zeigt, daß die Fra­ge nach dem poli­ti­schen Mini­mum immer dann auf­tritt, wenn die Grund­la­gen der Gemein­schaft frag­wür­dig gewor­den sind. Wei­ter­hin wird deut­lich, daß die Ver­stän­di­gung über ein Mini­mum nicht ohne Bezug auf ein Maxi­mum gelin­gen kann.

Pla­ton, um mit dem zeit­lich ferns­ten und wirk­mäch­tigs­ten Bei­spiel zu begin­nen, hat nicht nur zwei umfang­rei­che Bücher über die­se Fra­ge hin­ter­las­sen, son­dern ver­füg­te selbst über poli­ti­sche Erfah­rung, auch wenn sein Ver­such schei­ter­te, den Tyran­nen Dio­ny­sus von der Ein­rich­tung einer kon­sti­tu­tio­nel­len Mon­ar­chie zu über­zeu­gen. Pla­tons Bücher über den Staat (Poli­te­ia) und die Geset­ze (Nomoi), die er in einer Kri­se der atti­schen Polis ver­faß­te, umspan­nen die Pro­ble­ma­tik von Mini­mum und Maxi­mum in Gänze.

Im Staat wird die phi­lo­so­phi­sche Fra­ge erör­tert, ob und, wenn ja, unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen es einen gerech­ten Staat geben kön­ne. Und auch in sei­nem Alters­werk, den Geset­zen, ent­wirft Pla­ton einen Ide­al­staat. Die­ser ist aller­dings stär­ker an der Wirk­lich­keit ori­en­tiert und geht dabei ins Detail.

Aber auch hier fin­den wir als Ziel alles Sin­nie­rens die Ant­wort auf die Fra­ge, wie die­sem so vor­treff­lich ein­ge­rich­te­ten Gemein­we­sen eine dau­er­haf­te Exis­tenz ermög­licht wer­den kön­ne. Das Mini­mal­ziel der Gerech­tig­keit bedeu­te einen wohl­ge­glie­der­ten Staat, der Sta­bi­li­tät und Sicher­heit für die Gesell­schaft garantiere.

Im 17. Jahr­hun­dert griff dann Tho­mas Hob­bes die­sen Gedan­ken in sei­nem Werk vom Levia­than auf. Den Impuls zum Ver­fas­sen des Levia­than gaben die kon­fes­sio­nel­len Bür­ger­krie­gen, die auf Hob­bes einen furcht­ba­ren Ein­druck mach­ten. Der Grund­ge­dan­ke, der zur Errich­tung des Levia­than führt, ist die ver­hee­ren­de Aus­sicht, in ste­ter Gefahr vor­ein­an­der zu leben: Weder Gesell­schaft und Staat könn­ten unter sol­chen Umstän­den zu einer dau­er­haf­ten Ein­rich­tung werden.

Nur eine öffent­li­che Macht sei in der Lage, die die Men­schen vor dem Angriff ande­rer schüt­zen und so den inne­ren Frie­den zu gewähr­leis­ten. Dazu müß­ten die Men­schen bereit sein, die Gewalt auf einen Mono­po­lis­ten der Gewalt zu über­tra­gen. Auf die­sem Wege ent­steht bei Hob­bes der Souverän.

Nach 1789 eta­blier­te sich mit den geschrie­be­nen Ver­fas­sun­gen neben ande­rem die Ein­sicht von Joseph de Maist­re, daß »die Wur­zeln der Staats­ver­fas­sung schon vor dem Ent­ste­hen geschrie­be­ner Geset­ze vor­han­den« sei­en und ein »Staats­grund­ge­setz« nichts wei­ter dar­stel­le, »als Ent­wick­lung oder Bestä­ti­gung eines schon bestehen­den, unge­schrie­be­nen Rechtes.«

Ganz offen­sicht­lich kommt auch hier die Fra­ge nach dem poli­ti­schen Mini­mum und dem ethi­schen Maxi­mum wie­der durch die Hin­ter­tür her­ein. Daß das auch für das Grund­ge­setz gel­te, hat Josef Isen­see noch zu seli­gen BRD-Zei­ten (1986) gezeigt.

Dem­nach beruh­te der Kon­sens der Anfangs­jah­re der Bun­des­re­pu­blik nicht auf dem Grund­ge­setz. »Viel­mehr fuß­te das herr­schen­de Ver­ständ­nis des Grund­ge­set­zes sei­ner­seits auf dem gesell­schaft­li­chen Kon­sens«, zu dem »her­ge­brach­tes Staats­ver­ständ­nis, bür­ger­li­che Arbeits­mo­ral und christ­li­ches Pflich­ten­ethos« gehörten.

Der Keim der Gefähr­dung ent­fal­te­te sich dann 1968 ff: »Stu­den­ten, die in der grund­ge­setz­li­chen Umwelt auf­ge­wach­sen waren, empör­ten sich gegen alles Vor­de­mo­kra­ti­sche«, und damit gegen alle Staat­lich­keit und den her­ge­brach­ten Kon­sens, was die Umfunk­tio­nie­rung des Grund­ge­set­zes von einem anti­to­ta­li­tä­ren in einen anti­fa­schis­ti­schen Kon­sens bedeutete.

Damit ist auch die seit dem Beginn aller Staat­lich­keit tra­dier­te Über­zeu­gung von den Auf­ga­ben des Staa­tes Geschich­te. Zu den For­de­run­gen nach Bestän­dig­keit, Gerech­tig­keit und Sicher­heit tritt die nach sozia­ler Wohl­fahrt und sozia­ler Gleich­heit. Ein Staat, der das nicht gewähr­leis­ten kann, wird zur Dis­po­si­ti­on gestellt. Die Gleich­heit wird zu einer kon­kre­ten poli­ti­schen For­de­rung, die, sobald sie staat­li­cher­seits durch­ge­setzt wer­den soll, den inne­ren Frie­den und auch den Bestand des Staa­tes gefährdet.

Denn durch die dafür not­wen­di­gen Kom­pen­sa­ti­ons­leis­tun­gen muß er sei­nen Appa­rat auf­blä­hen, ver­schul­det sich finan­zi­ell, gerät unter Recht­fer­ti­gungs­druck – und setzt damit sei­ne Sou­ve­rä­ni­tät aufs Spiel. Vor die­ser Situa­ti­on stan­den nach dem Ers­ten Welt­krieg vie­le Staa­ten, dar­un­ter Por­tu­gal. Im Gegen­satz zu vie­len ande­ren Lösungs­ver­su­chen aus der Zwi­schen­kriegs­zeit hat das por­tu­gie­si­sche Modell, das Sala­zar seit 1928 eta­blier­te, die Zei­ten­schwel­le von 1945 über­lebt und ist erst es erst in den sieb­zi­ger Jah­ren nach dem Tod Sala­zar abge­schafft worden.

Nach unzäh­li­gen Put­schen, neu­en Regie­run­gen und Unru­hen hat­te das Mili­tär die Macht über­nom­men und Sala­zar, den bis dahin kaum jemand kann­te, erst zum Finanz­mi­nis­ter, dann zum Minis­ter­prä­si­den­ten gemacht. Die durch ihn eta­blier­te Regie­rungs­form, die mit dem damals noch etwas unpro­ble­ma­ti­sche­ren Wort Dik­ta­tur benannt wur­de, galt als eine natür­li­che natio­na­le Reak­ti­on gegen die Miß­wirt­schaft, die ganz Por­tu­gal an den Rand des Abgrunds gebracht hatte.

Der kon­kre­te Hin­ter­grund war die dro­hen­de Abhän­gig­keit Por­tu­gals von inter­na­tio­na­len Kre­dit­ge­bern, die nur durch ein straf­fes Spar­pro­gramm ver­mie­den wer­den konn­te. Das nahm Sala­zar in Angriff und war erfolg­reich. In einer Rede über die Grund­sät­ze der poli­ti­schen Nati­on führt Sala­zar Hin­ter­grün­de und Zie­le die­ser Neu­ord­nung aus.

Schul­dig an dem Dilem­ma sei­en der Libe­ra­lis­mus, der Sozia­lis­mus und der Par­la­men­ta­ris­mus, die laut Sala­zar auf Machen­schaf­ten eines unsau­be­ren Inter­na­tio­na­lis­mus zurück­gin­gen. Dar­aus folg­ten die Ohn­macht der Regie­rung, die Pas­si­vi­tät des Staats­we­sens, die Läh­mung des Ver­fas­sungs­ap­pa­rats und die Radi­ka­li­sie­rung der Selbsterhaltungsbemühungen.

Sala­zars Poli­tik ziel­te dar­auf ab, die­se ver­häng­nis­vol­le Ent­wick­lung zu stop­pen. Nach weni­gen Jah­ren schon konn­te er eine posi­ti­ve Bilanz zie­hen: Als obers­te For­de­rung des Han­delns stand die Unab­hän­gig­keit der por­tu­gie­si­schen Nati­on. Sala­zar ver­wies expli­zit auf das ethi­sche Maxi­mum, als er davon sprach, daß »nichts Dau­er­haf­tes auf­ge­baut wer­den kann, ohne eine geis­ti­ge Revo­lu­ti­on in den Por­tu­gie­sen von heu­te und eine sorg­fäl­ti­ge Erzie­hung der Gene­ra­ti­on von morgen«.

Das Bei­spiel Por­tu­gal wird heu­te nur wenig Begeis­te­rung wecken, aber es zeigt, daß in Kri­sen­zei­ten, die Sta­bi­li­tät und Sicher­heit eine Wert­schät­zung gewin­nen, die einen auf vie­les ver­zich­ten las­sen, was dage­gen ent­behr­lich scheint.
Zum Heu­te: Das poli­ti­sche Mini­mum unse­rer Zeit ist die Über­zeu­gung, daß nichts so blei­ben darf, wie es ist. Der Fort­schritt ist das Maß aller Din­ge, Beweg­lich­keit und Fle­xi­bi­li­tät sind Grund­for­de­run­gen unse­rer Zeit, mit denen sich auch die Aver­si­on gegen all das erklä­ren läßt, das die­se Ten­den­zen begrenzt.

Die For­de­rung nach Sta­bi­li­tät als poli­ti­schem Mini­mum führt uns zu einem Pro­blem, das mit dem Para­do­xon der Kon­ser­va­ti­ven Revo­lu­ti­on gül­tig beschrie­ben ist. Denn die Fra­ge damals lau­te­te (ob nun in Por­tu­gal oder in Deutsch­land): Wie läßt sich Sta­bi­li­tät in ein auf Insta­bi­li­tät bau­en­des Sys­tem brin­gen. Aus die­sem Pro­blem folgt nicht nur die para­do­xe Bezeich­nung selbst, son­dern eben auch die bekann­te Defi­ni­ti­on, wonach kon­ser­va­ti­ves Revo­lu­tio­nie­ren bedeu­te, Din­ge zu schaf­fen, die sich zu erhal­ten lohn­ten, und dabei nicht an der Ver­gan­gen­heit zu hän­gen, son­dern aus dem zu leben, was immer gelte.

Um die­ses Immer­gül­ti­ge muß es beim ethi­schen Maxi­mum gehen, das dem poli­ti­schen Mini­mum den Sinn ver­leiht. Daß es sich dabei nicht um eine Rand­fra­ge han­delt, wird an der Reak­ti­on deut­lich, mit der Gesell­schaft und Poli­tik auf den­je­ni­gen reagie­ren, der mit dem Kon­sens vom ewi­gen Fort­schritt bricht.

Daß mit dem Neue­rungs­wahn eine Über­for­de­rung des Men­schen ein­her­ge­he, hat etwa auch der Phi­lo­soph Odo Mar­quard betont. Er wies immer wie­der dar­auf hin, daß der Mensch der Kom­pen­sa­ti­on des Fort­schritts bedür­fe. Die Geis­tes­wis­sen­schaf­ten, so Mar­quard, hät­ten die­se Kom­pen­sa­ti­on über­nom­men, als der Ein­fluß der Natur­wis­sen­schaf­ten mit ihrer weit­ge­hend linea­ren Fort­schritts­auf­fas­sung über­mäch­tig zu wer­den droh­te. Sie böten den Aus­gleich, indem sie mit ihren Geschich­ten die lebens­welt­li­che Rück­bin­dung auf­recht­erhiel­ten und für Ori­en­tie­rung und mora­li­sche Selbst­ver­ge­wis­se­rung sorgten.

An die­ser Stel­le kommt schließ­lich die umstrit­te­ne Bür­ger­lich­keit ins Spiel, auf die sich jüngst die AfD berief. Galt Bür­ger­lich­keit lan­ge als Aus­druck von Spie­ßig­keit und als etwas, das über­wun­den wer­den müs­se, gilt sie heu­te im Grun­de lager­über­grei­fend als Grund­vor­aus­set­zung für die unge­fähr­li­che Teil­nah­me an der Demo­kra­tie. Alex­an­der Gau­lands Bemer­kung, die AfD sei eine bür­ger­li­che Par­tei, wur­de aus die­sem Grund von den poli­ti­schen Geg­nern uni­so­no als anma­ßend und grund­falsch zurückgewiesen.

Die­se Abwehr­hal­tung ist weni­ger in einer posi­ti­ven Bestim­mung des­sen, was Bür­ger­lich­keit ist, zu suchen, als in der Angst, daß jemand einen unbe­setz­ten Platz wie­der ein­neh­men könn­te. Odo Mar­quard hat dazu fol­gen­de These:

In unse­rer gegen­wär­ti­gen Welt steht es nicht des­we­gen schlimm, weil es zu vie­le, son­dern des­we­gen weil es zu wenig bür­ger­li­che Gesell­schaft in ihr gibt; denn pro­ble­ma­tisch an unse­rer Gegen­wart ist nicht die Bür­ger­lich­keit, son­dern die Ver­wei­ge­rung der Bür­ger­lich­keit, so daß ich nicht zur Flucht aus der bür­ger­li­chen Welt ermun­tert wer­den muss, son­dern zur Iden­ti­fi­zie­rung mit der bür­ger­li­chen Welt.

Mar­quard wider­spricht damit der Auf­fas­sung, daß es so etwas wie einen End­zweck der Geschich­te gäbe, der etwa in einer dau­ern­den Über­win­dung des gegen­wär­ti­gen Zustands bestehe. Statt­des­sen sieht er in der Welt der Bür­ger­lich­keit vor allem die Welt der Her­kunft, der Fami­lie, der sitt­li­chen Mög­lich­kei­ten der Reli­gi­on und der Tradition.

Die­se Welt bie­tet durch ihre Ent­las­tungs­funk­ti­on zwar vie­le Frei­hei­ten, kann aber in ihrer lang­wei­li­gen Boden­stän­dig­keit den »Außer­or­dent­lich­keits­be­darf« (Mar­quard) vie­ler Men­schen, denen der Sinn nach radi­ka­ler Welt­ver­bes­se­rung und Infra­ge­stel­lung des Über­kom­me­nen steht, nicht decken.

Die­ser »Aus­nah­me­zu­stand der maxi­ma­len Fort­ge­schrit­ten­heit« ist aber nicht das, was Staa­ten und Gemein­we­sen Sta­bi­li­tät ver­leiht. Nun sind die­se Wor­te aus dem Jah­re 1994 zwar immer noch wahr, doch bedür­fen sie der Kon­kre­ti­sie­rung. Denn die bür­ger­li­che Gesell­schaft hat sich gewan­delt. Das, was Mar­quard noch als bür­ger­lich bezeich­net, ist bei denen, die sich als bür­ger­lich bezeich­nen, kaum noch vorhanden.

Wir fin­den bei die­sen Bür­gern statt­des­sen die Erwar­tung vor, daß die umfas­sen­de Demo­kra­ti­sie­rung aller Lebens­be­rei­che das Ende der Geschich­te ein­läu­te. Unse­re Gegen­wart steht für die­se Bür­ger nicht wegen ihrer eige­nen fal­schen Hand­lun­gen unter Gene­ral­ver­dacht, son­dern weil die Fol­ge einer schlim­men Ver­gan­gen­heit aus­zu­ba­den seien.

Sie stel­len unsin­ni­ge Voll­kom­men­heits­an­sprü­che, sehen in unse­rem Wohl­stand ein Pro­blem und bedie­nen sich eines unap­pe­tit­li­chen, zivi­len Unge­hor­sams, der den ein­zel­nen nichts mehr kos­tet. Die Gegen­wart erscheint mit der Kli­ma­ka­ta­stro­phe als der nega­tivs­te Aus­nah­me­zu­stand, der sich über­haupt den­ken läßt.

All die Merk­ma­le, die Mar­quard bei den Geg­nern des Bür­ger­li­chen aus­ge­macht hat­te, sind mitt­ler­wei­le bei den Ver­tei­di­gern des Bür­ger­tums vor der AfD fest eta­bliert. Nun haben wir gese­hen, daß die Sta­bi­li­tät eine poli­ti­sche Mini­mal­for­de­rung ist, die sich in den staats­phi­lo­so­phi­schen Ent­wür­fen immer wie­der Bahn bricht, und ste­hen nicht nur vor der Fra­ge, in wel­cher Bezie­hung das Mini­mum zum Maxi­mum steht, son­dern auch wel­che Bedin­gun­gen es für die­ses Mini­mum gibt.

Kon­kret sind dabei die Bedin­gun­gen, die wir in einer par­la­men­ta­ri­schen Demo­kra­tie mit glei­chem Wahl­recht und umfas­sen­dem Sozi­al­staat vor­fin­den. Einig­keit besteht sicher­lich dar­in, daß die gegen­wär­ti­ge Poli­tik alles ande­re als eine Poli­tik der Sta­bi­li­tät ist. Die Abschaf­fung der Gren­zen, die völ­lig unge­ord­ne­te Mas­sen­ein­wan­de­rung und die völ­li­ge Ent­gren­zung der mensch­li­chen Bezie­hun­gen durch jeg­li­ches Unter­schei­dungs­ver­bot haben zu einer nach­hal­ti­gen Ver­un­si­che­rung und Desta­bi­li­sie­rung der Lage beigetragen.

Das bedeu­tet, daß sich jeder, der Sta­bi­li­tät for­dert, in einen kla­ren Gegen­satz zur der­zei­ti­gen Poli­tik stellt. Die­ser Gegen­satz darf nicht dadurch auf­ge­ho­ben wer­den, daß man in die Sta­bi­li­täts­fal­le tappt. Recht bald näm­lich wird das Ange­bot auf dem Tisch lie­gen, eine sta­bi­le Rechts­ko­ali­ti­on aus CDU und AfD zu bil­den. Damit wür­de sich ein Zustand sta­bi­li­sie­ren, der nur eine Kon­stan­te hat: die wei­te­re Schlei­fung des Immer­gül­ti­gen. Es zeigt sich an die­sem Punkt, daß die Fra­ge nach dem poli­ti­schen Mini­mum eben nicht ohne die nach dem ethi­schen Maxi­mum zu beant­wor­ten ist.

Denn ganz offen­sicht­lich ist es so, daß die­ses Mini­mum ohne ein Maxi­mum nicht erreich­bar ist. Dar­aus folgt zweierlei:

1. Wir müs­sen die Vor­aus­set­zun­gen für ein poli­ti­sches Mini­mum erst schaf­fen. Wenn das Mini­mum in Sta­bi­li­tät besteht, muß ein Zustand geschaf­fen wer­den, der genau das gewähr­leis­tet. Da die Ursa­chen für den Nie­der­gang unse­res Staa­tes bekannt sind, dürf­te die­se Kor­rek­tur, die ent­spre­chen­den Befug­nis­se vor­aus­ge­setzt, im Bereich der Mög­lich­kei­ten des poli­ti­schen Han­delns liegen.

2. Wir müs­sen die Fra­ge beant­wor­ten, aus wel­chem Grund sich das Staats­volk die­sem Kraft­akt unter­wer­fen soll­te. Wir brau­chen eine posi­ti­ve Idee davon, war­um die Mühen, die mit einer sol­chen Schaf­fung von Grund­la­gen, not­wen­dig sind. Der Erhalt unse­rer natio­na­len Lebens­grund­la­gen ist not­wen­dig, weil die Welt ohne uns nicht voll­stän­dig wäre. Aus der über­ge­ord­ne­ten Idee der natio­na­len Schick­sals­ge­mein­schaft, die mit uns nicht an ihr Ende gelan­gen soll, folgt die Not­wen­dig­keit des poli­ti­schen Minimums.

Erik Lehnert

Erik Lehnert ist promovierter Philosoph.

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