Stiftungswesen

"Wer in der Demokratie seine Macht sichern will, kann sich nicht nur auf die Wähler verlassen;

Erik Lehnert

Erik Lehnert ist promovierter Philosoph.

er muß viel­mehr dafür sor­gen, daß deren Stimm­ab­ga­be in einem staat­lich defi­nier­ten Kor­ri­dor statt­fin­det. Die­se Lek­ti­on haben die deut­schen Par­tei­en in der Wei­ma­rer Repu­blik gelernt und dem­entspre­chend vorgebaut.”

So könnte man das Miß­trau­en zusam­men­fas­sen, mit dem die Regie­ren­den in Deutsch­land ihren Bür­gern begeg­nen. Das wich­tigs­te Mit­tel die­ser Macht­si­che­rung sind die Par­tei­en selbst, die nicht nur an der poli­ti­schen Wil­lens­bil­dung des Vol­kes mit­wir­ken, son­dern von der Spar­kas­se über den Öffent­lich-recht­li­chen Rund­funk bis zum Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt jede Insti­tu­ti­on dominieren.

Die­ser Zustand ist als bun­des­re­pu­bli­ka­ni­sche Nor­ma­li­tät ein­ge­übt, jede Kri­tik dar­an wird mit dem Vor­wurf der Demo­kra­tie­feind­lich­keit oder gar des Extre­mis­mus beant­wor­tet. Bestim­mend ist das Gefühl, daß das alles schon immer so gewe­sen sei, ein­her­ge­hend mit der Über­zeu­gung, daß das Grund­ge­setz eben die­se Ord­nung vor­ge­ge­ben habe.

Der Poli­to­lo­ge Wil­helm Hen­nis hat hin­ge­gen dar­auf hin­ge­wie­sen, daß die Macht­stel­lung der Par­tei­en im Grund­ge­setz nicht vor­ge­se­hen gewe­sen sei. Aller­dings habe man sich 1949 mit einem Kom­pro­miß behol­fen, um dem Gesetz­ge­ber noch genü­gend Möglich­kei­ten zur Aus­ge­stal­tung zu las­sen. Die­ser Spiel­raum wur­de von den Par­tei­en suk­zes­si­ve genutzt und brach­te ihnen letzt­lich das Mono­pol auf die poli­ti­sche Wil­lens­bil­dung ein.

Die Absi­che­rung des Par­tei­en­staa­tes erfolgt über das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, was häu­fig genug zu pro­ble­ma­ti­schen Kon­stel­la­tio­nen führt, wenn ehe­ma­li­ge Poli­ti­ker zu Rich­tern beru­fen wer­den, die dann über die Recht­mä­ßig­keit ihrer eige­nen Geset­ze urtei­len müs­sen. Da die Rich­ter je zur Hälf­te vom Bun­des­tag und vom Bun­des­rat gewählt wer­den, ste­hen, so der Par­tei­en­staats­kri­ti­ker Hans-Her­bert von Arnim, »außer­par­la­men­ta­ri­sche Klä­ger sowie Lin­ke und AfD des­halb einem Gericht gegen­über, des­sen sämt­li­che Mit­glie­der von der ›Gegen­sei­te‹ beru­fen sind«.

Auch wenn, so Arnim wei­ter, dar­aus nicht gene­rell auf Befan­gen­heit geschlos­sen wer­den könne, gebe es gera­de bei der Fra­ge der Par­tei­en­fi­nan­zie­rung genü­gend Bei­spie­le dafür. So wur­de die direk­te Par­tei­en­fi­nan­zie­rung 1958 durch ein Urteil ermöglicht, bei dem mit Ger­hard Leib­holz ein Ver­tre­ter der »Par­tei­en­staats­leh­re« gleich­zei­tig als Rich­ter und Bericht­erstat­ter betei­ligt war. In jün­ge­rer Zeit wur­de eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de zur ver­deck­ten Staats­fi­nan­zie­rung der Par­tei­en als unzu­läs­sig abge­wie­sen und gar nicht erst zur Ent­schei­dung ange­nom­men. Ein Kri­tik­punkt war dabei die Finan­zie­rung der par­tei­na­hen Stiftungen.

Bei den par­tei­na­hen Stif­tun­gen han­delt es sich um eine Insti­tu­ti­on, die welt­weit ein­ma­lig sein dürf­te, nicht zuletzt was die Ver­schleie­rung der eige­nen Exis­tenz betrifft. Bei einer Stif­tung denkt der zei­tungs­le­sen­de Bür­ger zunächst an einen Stif­ter, der sein ver­dien­tes oder ererb­tes Kapi­tal dazu nutzt, eine Stif­tung ein­zu­rich­ten – in die­sem Fall für par­tei­na­he poli­ti­sche Bil­dung. Doch bei die­sen Stif­tun­gen han­delt es sich nicht um Stif­tun­gen im Wort­sinn, son­dern um »ein­ge­tra­ge­ne Ver­ei­ne«, die sich Stif­tun­gen nen­nen (mit Aus­nah­me der FDP-nahen Fried­rich-Nau­mann-Stif­tung). War­um das so ist, liegt auf der Hand. Stif­tung klingt nach bür­ger­schaft­li­chem Enga­ge­ment, nach Kon­trol­le, nach Stif­tungs­ka­pi­tal und nach Altru­is­mus, und nicht nach Parteienstaat.

Schau­en wir uns die Stif­tun­gen an, so ver­fügt jede der im Bun­des­tag ver­tre­te­nen Par­tei­en über solch eine Ein­rich­tung. Die SPD-nahe Fried­rich-Ebert-Stif­tung ist bereits 1925, anläß­lich des Todes von Ebert, gegrün­det wor­den, war im Drit­ten Reich ver­bo­ten, grün­de­te sich nach 1945 neu. Die Nau­mann-Stif­tung folg­te 1958, 1964 ging die CDU-nahe Kon­rad-Ade­nau­er-Stif­tung aus der Poli­ti­schen Aka­de­mie Eich­holz her­vor. Die CSU bestand auch hier auf einem eige­nen Weg und grün­de­te 1967 die Hanns-Sei­del-Stif­tung. Damit war das Quar­tett vollständig.

Zu wirk­li­cher Bedeu­tung kamen die Stif­tun­gen, die zuvor ein völli­ges Nischen­da­sein geführt hat­ten, erst im Nach­gang des Par­tei­en-Finan­zie­rungs­ver­bots durch das BVerfG im Jahr 1966. Das stopp­te die seit 1959 geüb­te Pra­xis, die Par­tei­en direkt umfas­send zu ali­men­tie­ren, mit der bemer­kens­wer­ten Begrün­dung: »Es ist mit dem Grund­satz der frei­en und offe­nen Mei­nungs- und Wil­lens­bil­dung vom Volk zu den Staats­or­ga­nen nicht ver­ein­bar, den Par­tei­en Zuschüs­se aus Haus­halts­mit­teln des Bun­des für ihre gesam­te Tätig­keit zu gewäh­ren und die dau­ern­de finan­zi­el­le Für­sor­ge für die Par­tei­en zu einer Staats­auf­ga­be zu machen.«

Die­se Nie­der­la­ge löste in den Par­tei­en einen Krea­ti­vi­täts­schub aus. Man beschloß, zunächst weit­ge­hend unbe­merkt von der Öffent­lich­keit, die staat­li­che Ali­men­tie­rung der poli­ti­schen Stif­tun­gen, die sich seit­her eines jähr­lich wach­sen­den Geld­se­gens aus öffent­li­chen Kas­sen erfreu­en können. Geschaf­fen wur­de dazu vor allem ein neu­er Pos­ten im Bun­des­haus­halt, die soge­nann­ten Glo­bal­zu­schüs­se zur Finan­zie­rung der Stif­tungs­ar­beit. Die­se betru­gen 1967 neun Mil­lio­nen DM, die aus dem Topf des Innen­mi­nis­te­ri­ums kamen. Im Lauf der Jah­re wur­den wei­te­re Töpfe geschaf­fen, die, eben­falls im Haus­halts­plan ver­steckt, ver­schie­de­nen Minis­te­ri­en zuge­ord­net wurden.

»Die Glo­bal­zu­schüs­se bil­den die staat­li­che Grund­stock­fi­nan­zie­rung der poli­ti­schen Stif­tun­gen zur Erfül­lung ihrer sat­zungs­mä­ßi­gen Auf­ga­ben«, heißt in einer Aus­ar­bei­tung des Wis­sen­schaft­li­chen Diens­tes des Bun­des­tags. Zuwen­dungs­fä­hig sind dem­nach »Fach‑, Per­so­nal- und Inves­ti­ti­ons­aus­ga­ben, die der gesell­schafts­po­li­ti­schen und demo­kra­ti­schen Bil­dungs­ar­beit die­nen«.

Bis 2004 wur­den dar­aus auch Bau­maß­nah­men bestrit­ten, seit­dem gibt es dafür eige­ne Pos­ten. »Nach Aus­kunft des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums des Innern ori­en­tiert sich die Mit­tel­ver­tei­lung des Bun­des an den Durch­schnitts­er­geb­nis­sen der letz­ten vier Bun­des­tags­wah­len, die den poli­ti­schen Stif­tun­gen nahe ste­hen­de Par­tei­en erzielt haben. Eine Anpas­sung des Ver­tei­lungs­schlüs­sels erfolgt nicht unmit­tel­bar nach einer Bun­des­tags­wahl, son­dern erst im dar­auf fol­gen­den Jahr.«

Anfang Janu­ar 2018 frag­te die AfD-Bun­des­tags­frak­ti­on nach der Ent­wick­lung der den par­tei­na­hen Stif­tun­gen aus dem Bun­des­haus­halt (von den Län­dern gibt es teil­wei­se auch noch beträcht­li­che Sum­men) zuflie­ßen­den Mit­tel. Aus der Ant­wort ergab sich eine Stei­ge­rung von 260 Mil­lio­nen DM im Jahr 1990 auf 581 Mil­lio­nen Euro im Jahr 2017, mit­hin mehr als eine Ver­vier­fa­chung. Auf die Ein­zel­fra­ge des AfD-Abge­ord­ne­ten Tho­mas Seitz hin ant­wor­te­tet die Bun­des­re­gie­rung im April 2020: »Nach Mit­tei­lung der Res­sorts sind im Bun­des­haus­halt 2020 ins­ge­samt 650,417 Mio. Euro Förder­mit­tel für poli­ti­sche Stif­tun­gen vor­ge­se­hen.«

Gegen die­se Art der ver­deck­ten Par­tei­en­fi­nan­zie­rung haben nur die Grü­nen 1986 eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de zur Ent­schei­dung gebracht. Dar­in woll­ten die Grü­nen fest­stel­len las­sen, daß der Bun­des­tag bei der Bereit­stel­lung von »ins­ge­samt 85,8 Mio DM als ›Glo­bal­zu­schüs­se zur gesell­schafts­po­li­ti­schen und demo­kra­ti­schen Bil­dungs­ar­beit‹ und der Ermäch­ti­gung des Bun­des­mi­nis­ters des Innern, die­sen Betrag an die ›Stif­tun­gen‹ der der­zeit im Bun­des­tag ver­tre­te­nen Par­tei­en« aus­zu­zah­len, gegen den Gleich­heits­grund­satz ver­sto­ßen hat­te, weil ande­re Par­tei­en unbe­rück­sich­tigt blie­ben. Wei­ter­hin woll­ten die Grü­nen errei­chen, daß die Glo­bal­zu­schüs­se der Stif­tun­gen als Teil der Par­tei­en­fi­nan­zie­rung in den Rechen­schafts­be­rich­ten der Par­tei­en auf­tau­chen müs­sen. All das wur­de abgelehnt.

Die Son­der­rol­le der Stif­tungs­zu­schüs­se wur­de bekräf­tigt. Die Stif­tun­gen soll­ten dem­nach von den Par­tei­en recht­lich und tat­säch­lich unab­hän­gig sein, da die Mit­tel nicht den Par­tei­en zur Ver­fü­gung gestellt wer­den dür­fen. Gleich­zei­tig müs­sen sich die Stif­tun­gen die Unter­stüt­zung ihrer Par­tei sichern, um in den Genuß der Förde­rung zu kom­men. Die­ses Dilem­ma ist oft beschrie­ben wor­den, kann aber nicht gelöst wer­den, denn es ist unter den jet­zi­gen Vor­aus­set­zun­gen nicht zu lösen. Das Gericht sah die­se Unab­hän­gig­keit bei allen unter­such­ten Stif­tun­gen als gege­ben an und leg­te damit einen sehr groß­zü­gi­gen Maß­stab an.

Wei­ter­hin lie­fer­te das Gericht die bis heu­te gül­ti­ge Defi­ni­ti­on dafür, wem die­se Mit­tel zuste­hen: »Mit Rück­sicht auf die dar­ge­leg­ten Berüh­rungs­punk­te zwi­schen der Tätig­keit der Stif­tun­gen einer­seits und den lang­fris­ti­gen poli­ti­schen Ziel­vor­stel­lun­gen ein­zel­ner poli­ti­scher Par­tei­en ande­rer­seits gebie­tet es aller­dings der Gleich­heits­satz, daß eine sol­che Förde­rung alle dau­er­haf­ten, ins Gewicht fal­len­den poli­ti­schen Grund­strömun­gen in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ange­mes­sen berück­sich­tigt.« Die Höhe der Zuschüsse über­zeug­te die Rich­ter, weil sie sich mit der Ori­en­tie­rung an den Wahl­er­geb­nis­sen an der zu erwar­ten­den Reso­nanz der poli­ti­schen Bil­dungs­ar­beit ori­en­tie­ren würde.

Die Fra­ge der gesetz­li­chen Grund­la­ge lie­ßen die Rich­ter offen, schrie­ben den Grü­nen aber ins Stamm­buch, daß »es eine den übri­gen Stif­tun­gen ver­gleich­ba­re, in ihren Grund­vor­stel­lun­gen der Antrag­stel­le­rin und ihren poli­ti­schen Zie­len ver­bun­de­ne Ein­rich­tung, deren finan­zi­el­le Förde­rung hät­te in Betracht gezo­gen wer­den können, bei Erlaß des Haus­halts­ge­set­zes 1983 nicht gab«. Die Grü­nen hat­ten ver­stan­den, daß sich der Par­tei­en­staat so leicht nicht ver­än­dern lie­ße und nah­men das Urteil zum Anlaß, eine eige­ne par­tei­na­he Stif­tung zu grün­den. 1988 erkann­te die Par­tei den Stif­tungs­ver­band Regen­bo­gen als par­tei­nah an (aus dem 1996 die Heinrich‑Böll-Stif­tung her­vor­ging). Seit 1991 flie­ßen also auch in die­se Rich­tung Glo­bal­zu­schüsse.

Das Urteil des BVerfG ließ eini­gen Inter­pre­ta­ti­ons­spiel­raum, der für Gesprächs­stoff sorg­te. Eine Kom­mis­si­on unab­hän­gi­ger Sach­ver­stän­di­ger zur Par­tei­en­fi­nan­zie­rung emp­fahl daher im Febru­ar 1993 eine gesetz­li­che Rege­lung. Da die Stif­tun­gen nicht Gefahr lau­fen woll­ten, im Hin­blick auf die hohen Geld­sum­men einen Rich­ter­spruch zu hören, der ihnen enge­re Fes­seln auf­er­leg­te, gaben sie sich 1998 mit der »Gemein­sa­men Erklä­rung« selbst eine Grund­la­ge, die mitt­ler­wei­le wie ein Gesetz behan­delt wird.

Dar­in inter­pre­tier­te man den Anhalt für die Dau­er­haf­tig­keit des BVerfG als einen zwei­ma­li­gen Ein­zug in den Bun­des­tag, was im Hin­blick auf die Dau­er­haf­tig­keit und die mögli­che Ver­wur­ze­lung im Lan­de nicht beson­ders plau­si­bel ist, als Kri­te­ri­um aber den ent­schei­den­den Vor­teil hat, daß es alle Par­tei­en im Bun­des­tag zu die­sem Zeit­punkt erfüllten.

Auch für den Fall, daß sie sie eines Tages, wie 2013 bei der FDP der Fall, nicht mehr erfül­len soll­ten, wur­de vor­ge­sorgt: »Schei­det eine Par­tei aus dem Deut­schen Bun­des­tag aus, soll­te die ihr nahe­ste­hen­de Poli­ti­sche Stif­tung min­des­tens für die Dau­er einer Wahl­pe­ri­ode den Anspruch auf Zutei­lung von Glo­bal­zu­schüs­sen behal­ten.« Die­se, in Bezug auf die Aus­gangs­vor­aus­set­zun­gen der Zutei­lun­gen, völlig will­kür­li­che Rege­lung kann gar nicht über­schätzt wer­den, bedeu­tet sie doch, daß eine Par­tei gro­ße Chan­cen hat, den Wie­der­ein­zug zu schaf­fen, weil ein wesent­li­cher Teil ihrer Struk­tu­ren erhal­ten bleibt.

Die For­de­run­gen, die Finan­zie­rung der Stif­tun­gen auf eine gesetz­li­che Grund­la­ge zu stel­len, sind seit­her nicht ver­stummt. Wie stark der Wider­stand dage­gen ist, zeigt eine aben­teu­er­li­che Begrün­dung, die der Wis­sen­schaft­li­che Dienst des Bun­des­tag in einer Aus­ar­bei­tung 2006 lieferte:

»Gegen ein Par­tei­stif­tungs­ge­setz lässt sich anfüh­ren, dass die Stif­tun­gen durch die gemein­sa­me Erklä­rung vom 6.11.1998 bereits eine Selbst­ver­pflich­tung ein­ge­gan­gen sind und frei­wil­li­ge Selbst­ver­pflich­tun­gen unbü­ro­kra­ti­scher sind als gesetz­lich nor­mier­te Ver­pflich­tun­gen.«

Das bedeu­tet eben auch, daß es kei­nen Rechts­an­spruch für neu hin­zu­kom­men­de Mit­be­wer­ber gibt. Was damit geschützt wer­den soll, ist die hei­le Welt des run­den Tisches, an dem die Stif­tun­gen mit ihren Par­tei­freun­den in der Regie­rung und im Haus­halts­aus­schuß ihre Finan­zie­rung auskungeln.

Des­we­gen kom­men For­de­run­gen nach einer gesetz­li­chen Rege­lung immer von den­je­ni­gen, die bis­lang außen vor sind. Das ist der­zeit die AfD, die seit 2017 im Bun­des­tag sitzt und seit 2019 mit der Desi­de­ri­us-Eras­mus-Stif­tung (DES) über eine par­tei­na­he Stif­tung ver­fügt. Alle Ver­su­che der AfD und ihrer Stif­tung, in die Förde­rung zu kom­men, sind bis­lang gescheitert.

Im Haus­halts­aus­schuß for­der­te sie die Berück­sich­ti­gung der DES bei gleich­zei­ti­ger Absen­kung des Gesamtförder­vo­lu­mens für die par­tei­na­hen Stif­tun­gen um 81 Mio. Euro. Der Antrag wur­de von allen ande­ren Par­tei­en abge­lehnt. Eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de wur­de nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men – die DES wur­de auf die Ver­wal­tungs­ge­rich­te verwiesen.

Der von der AfD ein­ge­brach­te Gesetz­ent­wurf sah vor, die Finan­zie­rung der par­tei­na­hen Stif­tun­gen auf ein ihrem Auf­ga­ben­spek­trum ent­spre­chen­des Maß zurück­zu­füh­ren und die Förde­rung der Aus­lands­pro­jek­te zu been­den. Außer­dem soll­te das Kri­te­ri­um, wann einer par­tei­na­hen Stif­tung Mit­tel zustün­den, erwei­tert wer­den, so daß jetzt auch bei erst­ma­li­gem Ein­zug in den Bun­des­tag Mit­tel flie­ßen könnten, wenn die Par­tei gleich­zei­tig in acht Land­ta­gen ver­tre­ten ist.

Die Debat­te um den Gesetz­ent­wurf der AfD fand im Juni 2018 statt und er ist von den eta­blier­ten Par­tei­en mit erwart­ba­rer Rabu­lis­tik ver­wor­fen wor­den. Die Argu­men­te reich­ten dabei von »kein Bedarf« bis zur Unter­stel­lung, von eige­nen Pro­ble­men bei der Spen­den­ab­wick­lung ablen­ken zu wol­len. Aus der Pha­lanx der Alt­par­tei­en lie­ßen sich ledig­lich die Grü­nen dazu hin­rei­ßen, einen grund­sätz­li­chen Rege­lungs­be­darf zu bestätigen.

In der Debat­te kam Vol­ker Ulrich (CDU/CSU) mit einem typi­schen Tot­schlag­ar­gu­ment: »Die par­tei­na­hen Stif­tun­gen sind Teil der poli­ti­schen Kul­tur unse­res Lan­des. Nach bit­te­ren his­to­ri­schen Erfah­run­gen haben wir uns nicht nur dar­auf ver­stän­digt, dass es eine unlösba­re Bin­dung unse­res Gemein­we­sens an Men­schen­wür­de und Demo­kra­tie gibt, son­dern dass wir für die­se Ord­nung auch alle­samt ein­tre­ten müs­sen. Nie­mals mehr soll es eine Demo­kra­tie ohne Demo­kra­ten geben.« Was soll das bedeu­ten? Wer eine gesetz­li­che Rege­lung für die par­tei­na­hen Stif­tun­gen möchte, brin­ge die Men­schen­wür­de in Gefahr?

Anläß­lich der Haus­halts­de­bat­te 2019, bei der es um den Haus­halt des Aus­wär­ti­gen Amtes ging, in des­sen Haus­halt die Mit­tel für die Aus­lands­ar­beit der Stif­tun­gen, die mehr Aus­lands­ver­tre­tun­gen unter­hal­ten als Deutsch­land Bot­schaf­ten hat, ver­steckt sind, wur­den auch die­se ver­tei­digt: »Wir hal­ten auch die Mit­tel für die poli­ti­schen Stif­tun­gen auf hohem Stand; denn gera­de sie sind die­je­ni­gen, die den Zivil­ge­sell­schaf­ten hel­fen, sich zu befrei­en, ein Stück weit selbst­stän­dig zu wer­den.« (Bar­nett, SPD) Sie alle machen »eine gute Arbeit vor Ort und hel­fen, die Demo­kra­ti­sie­rung vor­an­zu­brin­gen, die Zivil­ge­sell­schaft zu stär­ken, Arbeit­neh­mer­rech­te zu stär­ken, Men­schen­rech­te zu stär­ken« (Raa­be, SPD).

Genau wegen die­ser miß­bräuch­li­chen Ver­wen­dung von Steu­er­mit­teln für den Umsturz in ande­ren Län­dern gab und gibt es in der AfD eine star­ke Strömung, die die par­tei­na­hen Stif­tun­gen als Sym­bol des Par­tei­en­staa­tes schlei­fen woll­ten. Die Logik dahin­ter ist nicht von der Hand zu wei­sen: Wenn wir eine alter­na­ti­ve Poli­tik betrei­ben wol­len, müs­sen wir an irgend­ei­ner Stel­le damit anfan­gen. Womöglich schwingt dabei auch die Grund­über­zeu­gung mit, daß man eine Alter­na­ti­ve auch vor­le­ben müs­se, weil sie sonst schnell unglaub­wür­dig zu wer­den droht.

Die­sen Puris­ten wur­de das eben­so ein­leuch­ten­de Argu­ment ent­ge­gen­ge­hal­ten, daß man nie eine alter­na­ti­ve Poli­tik erfolg­reich und spür­bar bei­trei­ben würde können, wenn man die Waf­fen, die einem der Par­tei­en­staat bie­tet und mit denen der Geg­ner kämpft, verschmäht.

Die Lin­ken waren in die­ser Fra­ge nie zim­per­lich: Auch wenn Tei­le von ihnen die­sen Staat abschaf­fen wol­len, neh­men sie doch sei­ne Hil­fe dabei ger­ne in Anspruch. Die ein­zi­ge Stif­tung, der es seit der gemein­sa­men Erklä­rung von 1998 gelang, in den Genuß der Glo­balförde­rung zu kom­men, ist die Rosa-Luxemburg-Stiftung.

Die Stif­tung wur­de 1992 von der Par­tei des Demo­kra­ti­schen Sozia­lis­mus (PDS) – heu­te DIE LINKE – als par­tei­na­he Stif­tung aner­kannt und erhält seit 1999 Geld aus dem Bun­des­haus­halt, was auch durch die teil­wei­se bis heu­te andau­ern­de Beob­ach­tung von Per­so­nen und Struk­tu­ren der Lin­ken durch den Ver­fas­sungs­schutz nicht ver­hin­dert wur­de. Der Grund für die feh­len­den Berüh­rungs­ängs­te der Lin­ken ist viel­leicht dar­in zu suchen, daß sie eine Idee davon haben, was man mit dem Geld anstel­len kann. Die Lin­ke finan­ziert ein gan­zes vor­po­li­ti­sches Feld und wacht oben­drein darüber, daß der Geg­ner ihr nie­man­den aus den Rei­hen schießt.

Die AfD ist umge­kehrt nicht bereit, die­sen Kampf anzu­neh­men. Die Alter­na­ti­ve ist bei ihr nicht sel­ten nur Fas­sa­de, hin­ter der sich eine Sehn­sucht nach den seli­gen Zei­ten der alten Bun­des­re­pu­blik ver­birgt. Als sich die Par­tei gegen Wider­stände für eine Stif­tung ent­schie­den hat­te, wur­den schnell Stim­men laut, die auch den Ver­zicht auf Aus­lands­ver­tre­tun­gen für kei­ne gute Idee mehr hiel­ten, mit den übli­chen Argu­men­ten. Sobald der Ver­fas­sungs­schutz dazu über­ging, Tei­le der AfD und ihres vor­po­li­ti­schen Fel­des zu beob­ach­ten, brach die Stif­tung das für die Aner­ken­nung als par­tei­na­he Stif­tung zen­tra­le Ver­spre­chen, alle Par­tei­strömun­gen glei­cher­ma­ßen einzubinden.

Eine Par­tei, die nicht dar­an glaubt, daß sich eine alter­na­ti­ve Poli­tik umset­zen läßt, braucht im Grun­de kei­ne Stif­tung, da sie den alter­na­ti­ven vor­po­li­ti­schen Raum nicht als den ihren aner­kennt. Sie will nur mit­spie­len, ohne den Spiel­ver­der­ber zu geben. Dabei kann in der der­zei­ti­gen Situa­ti­on nur der Spiel­ver­der­ber bean­spru­chen, eine poli­ti­sche Exis­tenz­be­rech­ti­gung zu haben. Wenn die Stif­tun­gen der Alt­par­tei­en die Mit­tel vor allem dazu genutzt haben, den Par­tei­en­staat zu ver­tie­fen, muß die AfD ihre Mit­tel, ob nun aus staat­li­chen Töpfen oder nicht, dazu auf­wen­den, die Vor­herr­schaft der Par­tei­en zu brechen.

Wer um die Aner­ken­nung durch die Alt­par­tei­en buhlt und hofft, irgend­wann in den erlauch­ten Kreis auf­ge­nom­men zu wer­den, kann kei­ne Alter­na­ti­ve zu einem Staat sein, in dem es den Par­tei­en gelun­gen ist, in die Rol­le von Ver­fas­sungs­or­ga­nen zu schlüp­fen. Die Wil­lens­bil­dung der Wäh­ler rich­tet sich ver­stärkt gegen die Alt­par­tei­en. Die Alter­na­ti­ve tut sich nicht her­vor, wo es dar­um geht, die­sem Wil­len Taten fol­gen zu las­sen. Sie läßt sich vom Par­tei­en­staat an der Nase her­um­füh­ren, weil ihr die Argu­men­te gegen einen als Alt­par­tei­en­schutz miß­brauch­ten Ver­fas­sungs­schutz feh­len und sie sich im Kampf um die for­mier­te Zivil­ge­sell­schaft von Berüh­rungs­ängs­ten mit den natür­li­chen Bun­des­ge­nos­sen gehemmt zeigt.

Eine Stif­tung, die in der Lage ist, den vor­po­li­ti­schen Raum zu ver­net­zen und mit Steu­er­mit­teln zu ver­sor­gen, die Argu­men­te für den poli­ti­schen Mei­nungs­kampf lie­fert und lang­fris­ti­ge Ziel­vor­ga­ben ent­wi­ckelt, und die gleich­zei­tig wil­lens ist, dies ohne fal­sche Rück­sicht­nah­men und fau­le Kom­pro­mis­se zu tun, die den eige­nen Nach­wuchs fördert, die der Par­tei ein meta­po­li­ti­sches Rück­grat ein­zieht, braucht es daher dringend.

Auf jede ande­re läßt sich leicht verzichten.

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Der vor­lie­gen­de Arti­kel (hier als PDF) ist in Heft 96 der Sezes­si­on abge­druckt (Juni 2020, hier bestellen). 

Zum wei­te­ren Hin­ter­grund des Auf­sat­zes emp­fiehlt sich die­ser Kurz­be­richt der Tages­stim­me, fer­ner das aktu­el­le Gespräch mit DES-Vor­stands­mit­glied Dr. Jan Mol­den­hau­er bei den Kol­le­gen des Frei­lich-Maga­zins. 

Erik Lehnert

Erik Lehnert ist promovierter Philosoph.

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