Prozeß: Identitäre Bewegung gegen Verfassungsschutz

von Gerhard Vierfuß -- In den kommenden Verfassungsschutzberichten gibt es Änderungen für die deutsche Rechte:

Erst­mals wer­den die Jun­ge Alter­na­ti­ve für Deutsch­land (JA), und die Iden­ti­tä­re Bewe­gung Deutsch­land e.V. (IBD) jeweils als Ver­dachts­fall und als „gesi­chert rechts­extre­mis­tisch“ auf­ge­führt wer­den. Eine Vor­stel­lung des Berichts soll­te die­sen Diens­tag fol­gen, wur­de aber ohne Begrün­dung vom Innen­mi­nis­te­ri­um kurz­fris­tig abgesagt.

Bei­de Ver­ei­ne haben hier­ge­gen Eil­rechts­schutz beim Ver­wal­tungs­ge­richt (VG) Ber­lin gesucht; bei­de ver­geb­lich. Beson­de­re Bedeu­tung kommt dabei dem am ver­gan­ge­nen Frei­tag ergan­ge­nen Beschluß des Gerichts zu, mit dem es den Antrag der IBD auf Erlaß einer einst­wei­li­gen Anord­nung ablehn­te. Denn anders als in ver­gleich­ba­ren Fäl­len erging die­ser Beschluß im Rah­men eines seit zwei­ein­halb Jah­ren lau­fen­den Hauptsacheverfahrens.

Das Ver­wal­tungs­ge­richt ent­schied also nicht nur auf­grund einer über­schlä­gi­gen Bewer­tung des Sach­ver­halts und der Rechts­la­ge, son­dern auf der Grund­la­ge einer voll­stän­di­gen Kennt­nis aller Fak­ten und Rechts­nor­men. Das Urteil in der Haupt­sa­che (das für die zwei­te Jah­res­hälf­te in Aus­sicht steht) ist somit vor­ge­zeich­net. Daher lohnt sich eine nähe­re Analyse.

Zunächst grund­sätz­lich: Womit begrün­det der deut­sche Staat – ich schrei­be bewußt nicht „Ver­fas­sungs­schutz“, weil es eben nicht um eine ein­zel­ne Behör­de geht, die irgend­wie „aus dem Ruder läuft“, son­dern um den Staat ins­ge­samt – sei­ne Nega­tiv­be­wer­tung der IBD und ande­rer rech­ter Organisationen?

Die zen­tra­len Angriffs­punk­te sind: der eth­ni­sche Volks­be­griff, die Steue­rung der Ein­wan­de­rung nach eth­ni­schen Kri­te­ri­en und die Ableh­nung des Libe­ra­lis­mus. (Alle wei­te­ren Begrün­dungs­ver­su­che für den angeb­li­chen Extre­mis­mus sind nur unter­stüt­zend und tra­gen nur mit Bezug auf die genann­ten Hauptpunkte.)

Ihre recht­li­che Ver­or­tung fin­den sie alle fast aus­schließ­lich in einer ein­zi­gen Norm des Grund­ge­set­zes, die sich als juris­ti­sche All­zweck­waf­fe erweist: Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG, „Die Wür­de des Men­schen ist unantastbar.“

Die Argu­men­ta­ti­on geht so: Wer ein eth­nisch gepräg­tes deut­sches Volk erhal­ten wol­le, wer die Ein­wan­de­rung nach eth­ni­schen Kri­te­ri­en regu­lie­ren wol­le, der unter­schei­de zwi­schen Men­schen nach deren für sie unab­än­der­li­chen, jeden­falls zum Teil bio­lo­gisch beding­ten Grup­pen­zu­ge­hö­rig­keit. Dies sei eine ras­sisch moti­vier­te Dis­kri­mi­nie­rung und eine Abwer­tung von Men­schen der einen Grup­pe gegen­über denen der ande­ren. Eine sol­che Dis­kri­mi­nie­rung und Abwer­tung miß­ach­te den jedem Men­schen allein auf­grund sei­nes Mensch­seins zukom­men­den Wert und ver­let­ze damit sei­ne Würde.

Wei­ter behaup­ten die Ver­tre­ter der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, es gebe kein eth­nisch gepräg­tes deut­sches Volk; viel­mehr gebe es ein deut­sches Staats­an­ge­hö­rig­keits­recht, das vom Gesetz­ge­ber fest­ge­legt wer­de und das rege­le, wer Deut­scher sei und wer nicht. Mit eth­ni­schen Kri­te­ri­en habe das über­haupt nichts zu tun; es gebe auch kei­nen deut­schen Natio­nal­staat. Zur Begrün­dung wird immer ger­ne eine Bemer­kung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts aus dem Urteil im NPD-Ver­fah­ren zitiert: Das Grund­ge­setz ken­ne einen aus­schließ­lich an eth­ni­schen Kri­te­ri­en ori­en­tier­ten Begriff des Vol­kes nicht. Ent­schei­dend ist hier frei­lich das Wort „aus­schließ­lich“.

Hin­sicht­lich der Ableh­nung des Libe­ra­lis­mus schließ­lich heißt es von sei­ten des Staa­tes: Wer den Libe­ra­lis­mus ableh­ne, der stre­be folg­lich einen Kol­lek­ti­vis­mus an, der die Frei­heit und das Selbst­be­stim­mungs­recht der Indi­vi­du­en mit Füßen tre­te und damit deren Wür­de verletze.

Allen die­sen Argu­men­ta­tio­nen liegt offen­sicht­lich eine sim­pli­zis­ti­sche, rein dicho­to­mi­sche Betrach­tungs­wei­se zugrun­de, die blind ist für Grau­tö­ne, für Über­gän­ge, für Maß und Mitte.

Weder liegt in der Bevor­zu­gung der Ange­hö­ri­gen eines Vol­kes gegen­über den­je­ni­gen eines ande­ren eine Abwer­tung der letz­te­ren, da es doch gar nicht um eine Bewer­tung von Men­schen (oder von Völ­kern) geht son­dern um eine Ein­schät­zung über ihre Pas­sung zu einem selbst und zum eige­nen Volk;

noch bedeu­tet die Abwen­dung von einem Extrem – dem Libe­ra­lis­mus – eine Hin­wen­dung zum andern – dem Kol­lek­ti­vis­mus, da doch in der Mit­te zwi­schen bei­den der Kom­mu­ni­ta­ris­mus steht;

und das Behar­ren dar­auf, daß Deutsch­land der Idee nach der Staat eines his­to­risch gewach­se­nen, zur Nati­on gewor­de­nen Vol­kes – eines Eth­nos – ist, hat mit­nich­ten zur Kon­se­quenz, deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge, die nicht im eth­ni­schen Sinn Deut­sche sind, in irgend­ei­ner Wei­se zu dis­kri­mi­nie­ren; denn Ein­wan­de­rung hat es immer gege­ben, und ein Volk ist in der Lage, Frem­de auf­zu­neh­men und zu assimilieren.

Wie hat nun das VG Ber­lin sei­ne Ent­schei­dung gegen die IBD begrün­det? Drei Punk­te sind hervorzuheben

1. Der Beschluß wirkt ordent­lich und im Bemü­hen um Sach­lich­keit geschrie­ben. Aus­führ­lich gibt er pro­gram­ma­ti­sche Stel­lung­nah­men der IBD wie­der, um die Berech­ti­gung der Ein­schät­zung als „gesi­chert rechts­extre­mis­ti­sche Bestre­bung“ zu begrün­den. Die­se Wie­der­ga­be ist zum aller­größ­ten Teil kor­rekt. Es gibt jedoch bezeich­nen­der­wei­se ganz wesent­li­che Ausnahmen:

An zwei Stel­len behaup­tet das Gericht, das Ide­al­bild der IBD bestehe in dem Neben­ein­an­der eth­nisch „rei­ner“ Völ­ker, wobei es das Wort „rein“ bzw. „Rein­heit“ jeweils in Anfüh­rungs­stri­che setzt und damit den Ein­druck erweckt, es hand­le sich um ein Zitat – was nicht der Fall ist und nicht sein kann, da im Gegen­teil die Iden­ti­tä­re Bewe­gung sich immer ganz bewußt und ent­schie­den von allen Abso­lut­heits- und Rein­heits­vor­stel­lun­gen distan­ziert hat. Ihr ging und geht es immer nur um eine rela­ti­ve Homo­ge­ni­tät.

Das Gericht gibt zunächst weit­ge­hend zutref­fend die mit dem Grund­ge­setz über­ein­stim­men­de Auf­fas­sung der IBD wie­der, daß das deut­sche Volk, ver­stan­den als das his­to­risch gewach­se­ne eth­nisch gepräg­te Staats­volk, Sub­jekt der Demo­kra­tie des deut­schen Staa­tes ist. Dem setzt es jedoch völ­lig unpas­sen­der­wei­se die oben zitier­te Fest­stel­lung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts ent­ge­gen und insi­nu­iert damit fälsch­lich, die IBD defi­nie­re den Begriff des deut­schen Vol­kes aus­schließ­lich eth­nisch.

Tat­säch­lich jedoch hat die IBD in ihrer Antrags­schrift klar zum Aus­druck gebracht, daß die mate­ri­el­le Cha­rak­te­ri­sie­rung des deut­schen Vol­kes als eth­nisch geprägt unscharf ist und poli­tisch nur als Leit­li­nie die­nen kann, wäh­rend alle kon­kre­ten Bür­ger­rech­te über den for­ma­len Begriff der Staats­an­ge­hö­rig­keit, erwei­tert durch die Bestim­mung des Art. 116 Abs. 1 GG, ver­mit­telt wer­den. Auf sub­li­me aber ent­schei­den­de Wei­se ver­fälscht das Ver­wal­tungs­ge­richt also in sei­ner Begrün­dung die Posi­ti­on der IBD, und die Ver­mu­tung liegt nahe, daß die Kam­mer die­se Ver­fäl­schung für erfor­der­lich hielt, um den Antrag zurück­wei­sen zu können.

2. Das Gericht begrün­det den Beschluß nach der Maxi­me: Der Über­brin­ger der schlech­ten Nach­richt wird bestraft. Die Kam­mer gibt die Ana­ly­se der durch den Gro­ßen Aus­tausch bewirk­ten gesell­schaft­li­chen Ver­än­de­run­gen, die von der IBD immer wie­der publi­ziert wird, zutref­fend wie­der; aber ohne auch nur den Ver­such zu machen, sie als unrich­tig zu erwei­sen, wird sie als Beweis für eine angeb­lich pau­schal gegen Aus­län­der gerich­te­te und damit in der Sicht des Gerichts men­schen­wür­de­wid­ri­ge Hal­tung gewer­tet. Dies nun ist kein juris­ti­sches son­dern ein ideo­lo­gi­sches Ver­fah­ren: Äuße­run­gen und Ver­hal­ten des Recht­su­chen­den wer­den nicht anhand ihres Bezugs zur Wirk­lich­keit bewer­tet son­dern anhand ihres Bezugs zur herr­schen­den Ideologie.

3. Schließ­lich: Das VG Ber­lin geht mit kei­ner Sil­be dar­auf ein, daß der Grund­ge­dan­ke der Iden­ti­tä­ren Bewe­gung, das Prin­zip des Eth­no­plu­ra­lis­mus‘, nichts ande­res ist als eines der Fun­da­men­te des Völ­ker­rechts: der Grund­satz des Selbst­be­stim­mungs­rechts der Völ­ker. Das gesam­te über­na­tio­na­le Recht, das Völ­ker­recht spielt für das Gericht kei­ne Rol­le. Dies mag in einer Ent­schei­dung über die Gewäh­rung vor­läu­fi­gen Rechts­schut­zes ver­ständ­lich sein. Doch ist es auch signi­fi­kant für die Hal­tung des deut­schen Staa­tes gegen­über dem deut­schen Volk und den­je­ni­gen, die sich für sei­ne Inter­es­sen ein­set­zen: Das Völ­ker­recht kann ihm, dem Staat, nur als min­der­wer­tig erschei­nen und die UNO nur als eine ras­sis­ti­sche Organisation.

Wel­che Erkennt­nis­se und Fol­ge­run­gen erge­ben sich aus dem Beschluß? Es sind vor allem diese:

  1. Es sind nicht irgend­wel­che grenz­wer­ti­gen, befremd­li­chen, absei­ti­gen Posi­tio­nie­run­gen, die patrio­ti­schen Akteu­ren das Sie­gel „rechts­extre­mis­tisch“ ein­brin­gen, son­dern allein schon das Fest­hal­ten am Völ­ker­recht, an den Vor­ga­ben des Grund­ge­set­zes und an dem, wor­auf es sich bezieht: dem deut­schen Volk.
  2. Es sind nicht irgend­wel­che sub­al­ter­nen Beam­ten in den Ämtern für Ver­fas­sungs­schutz, die mit an den Haa­ren her­bei­ge­zo­ge­nen Kon­struk­tio­nen den Extre­mis­mus­s­tem­pel ver­ge­ben, son­dern es ist der deut­sche Staat, der mit einer in sich stim­mi­gen, frei­lich auf will­kür­li­chen ideo­lo­gi­schen Set­zun­gen basie­ren­den, gegen Fal­si­fi­ka­ti­on durch Abschot­tung gegen­über der Wirk­lich­keit geschütz­ten Argu­men­ta­ti­on die Dis­kri­mi­nie­rung betreibt.
  3. Die­se bei­den Fest­stel­lun­gen füh­ren unaus­weich­lich zu der Fra­ge: Hat es Sinn, in die­ser Lage als Rech­ter wei­ter für das Recht zu strei­ten? Die Ant­wort muß jeder Akteur im patrio­ti­schen Lager für sich selbst fin­den. Die IBD hat sich dafür ent­schie­den, ihren gera­den Weg wei­ter­zu­ge­hen. Das birgt auch das Risi­ko des Schei­terns. Der Lohn liegt dar­in, sich auch wei­ter­hin mor­gens im Spie­gel anse­hen zu können.

– – –

Ger­hard Vier­fuß ist Rechts­an­walt und ver­tritt die Iden­ti­tä­re Bewe­gung Deutsch­land in ihren Rechts­strei­tig­kei­ten mit der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Hier twit­tert er.

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Kommentare (66)

Ein gebuertiger Hesse

23. Juni 2020 13:34

Ja, das mit dem Sich-noch-im-Spiegel-ansehen-können muß immer gewährleistet sein. Wer hierfür Sorge trägt, tut das Richtige. Die anderen - auch an dieser Stelle nicht.

Hoffe, Leute wie Herr Vierfuß können was bewegen. Ihnen gilt unser Dank.

RWDS

23. Juni 2020 14:00

Im Gegensatz zur IB definiere ich den Begriff des deutschen Volkes in der Tat ausschließlich ethnisch. Alles andere wäre doch absurd. Ersetzt man "deutsch" mit einem beliebigen Land der Erde wird der ganze Wahnsinn doch offenbar.

Das heißt ja aber nicht, dass zur deutschen Gesellschaft nicht auch Menschen mit deutschem Elternteil und ausländischem Elternteil oder Migranten gehören können.

Ich darf also gerne vom VS als gesichert rechtsextremistisch bezeichnet werden, bei der IB wirkt das eher lächerlich.

Fritz

23. Juni 2020 14:01

"wer die Einwanderung nach ethnischen Kriterien regulieren wolle, der unterscheide zwischen Menschen nach deren für sie unabänderlichen, jedenfalls zum Teil biologisch bedingten Gruppenzugehörigkeit. Dies sei eine rassisch motivierte Diskriminierung und eine Abwertung von Menschen der einen Gruppe gegenüber denen der anderen."

Das klingt, als wäre Einwanderung  eines jeden wo immer er will ein Menschenrecht, dass man ihm nicht verneinen dürfte. Wo steht das? Meines Wissens noch nicht mal in der Menschenrechtserklärung der UNO.

quarz

23. Juni 2020 14:44

"Weiter behaupten die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland, es gebe kein ethnisch geprägtes deutsches Volk; vielmehr gebe es ein deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, das vom Gesetzgeber festgelegt werde und das regele, wer Deutscher sei und wer nicht."

Das, was diese Vertreter behaupten, ist nicht nur ethnologisch, sondern auch rechtlich so offenkundig und nachweislich falsch, dass man darüber ins Grübeln kommt, ob ein intellektuelles oder ein moralisches Defizit für eine solche Falschaussage den ursächlichen Ausschlag gibt. Im Grundgesetz steht:

"Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder ... "

Hier wird also der Begriff "Deutscher im Sinne des Grundgesetzes" mit Hilfe des Begriffes der "deutschen Volkszugehörigkeit" definiert. Letztere ist also nicht nur unabhängig vom definierten Begriff im Grundgesetz verankert, sondern hat gegenüber diesem als Definiens sogar logische Priorität.

RMH

23. Juni 2020 15:14

Seit dem im Beitrag genannten BVerfG Urteil im 2. NPD Verbotsverfahren ist das alles nun wahrlich nicht mehr überraschend. Mit diesem Urteil hat das BVerfG eine Universalwaffe gegen jede auch nur ansatzweise mit Begriffen wie Volk operierende politische Bewegung geschmiedet. Nach außen gab man sich vermeintlich liberal und großzügig - oder besser großkotzig? - und hat die NPD wegen offensichtlicher Ungefährlichkeit am Leben gelassen, aber rechtlich hat man gleichzeitig alles, was rechten heilig ist, mit in die Schmuddelwetter gestellt. All jene, die dieses Urteil bereits damals entsprechend eingeordnet haben ( es gab dazu Artikel hier und in der BN), haben richtig gelegen. Es wird nichts bringen, ein Verfahren bis vors BVerfG zu treiben, da ich nicht sehe, warum dieses auf einmal seine Rechtsprechung ändern sollte.

Wollow

23. Juni 2020 15:24

So viel zur Willkür der Rechtsprechung. Die Frage, die man sich zukünftig stellen muss: Was sind Ethnien und welches Recht haben sie, wenn sie europäischen Ursprungs sind? Das Völkerrecht ist hier ja, wie im Text angedeutet, recht explizit formuliert. In diese Richtung sollte man weiter vorstoßen und auch die UN dazu zwingen ihre Doppelmoral zu entblößen. Über die intellektuelle Verfasstheit unserer Staatsorgane kann man sich dagegen eigentlich nur noch lustig machen. Und sollte dies auch bei jeder sich bietenden Gelegenheit tun.

Fritigern

23. Juni 2020 16:04

Die Väter des Grundgesetz haben das deutsche Volk definitiv als Abstammungsgemeinschaft verstanden,  alles andere hätte in den späten 40ern auch gar keinen Sinn gemacht und macht auch nach wie vor keinen Sinn.

Das deutsche Volk ist überwiegend germanisch aber auch keltisch, slawisch, baltisch und römisch geprägt. Es ist ein weißes Volk, zu 100% indoeuropäisch. Die Vertreter der BRD möchten diese Fakten gerne komplett streichen und bald sehen wir dann Dokumentarfilme, in denen Otto 1 als Kongolese dargestellt ist. 

Unsere Vorfahren haben sich als "gens" verstanden und somit als Gemeinschaft von gleicher Abstammung. Sie haben ihren Kindern immer einen Topos mit auf den Weg gegeben. 

Die Topoi der Germanen waren ja teilweise schon recht abenteurlich aber der Topos der BRD ist ein reines Lügenmärchen.

nom de guerre

23. Juni 2020 19:40

Wie gehen Gerichte diesbzgl. eigentlich mit der Tibet-Resolution des Bundestags (1996) um? Darin wird bekanntlich die Zerstörung der tibetischen Identität u.a. „mittels Ansiedelung und Zuwanderung von Chinesen in großer Zahl“ verurteilt (Quelle: https://www.focus.de/politik/ausland/ausland-der-stein-des-anstosses_aid_160028.html). Der BT geht demnach von einem ethnisch geprägten Volk der Tibeter aus, sonst könnte von einer Identitätsgefährdung durch zugewanderte Chinesen keine Rede sein. Wird begründet, warum für Deutsche ein anderer Volksbegriff gilt als für Tibeter?

Der Tagesspiegel fragt heute: „Entscheiden Deutsch-Amerikaner die Wahl für Trump?“ (https://www.tagesspiegel.de/politik/loyale-unterstuetzer-des-us-praesidenten-entscheiden-deutsch-amerikaner-die-wahl-fuer-trump/25933272.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE) Der Grund, warum man von „Deutsch-Amerikanern“ spricht, ist die ethnische Zugehörigkeit ihrer Vorfahren. Weshalb sollte es dann kein ethnisch geprägtes (und damit ja gerade nicht ausschließlich ethnisch zu bestimmendes) deutsches Volk innerhalb der Grenzen des deutschen Staates geben?

Nath

23. Juni 2020 19:56

Das Grundproblem: Man kann innerhalb der anthropologischen Sphäre, eigentlich bereits in der animalischen Sphäre. zu keinen a priori gültigen Urteilen gelangen, sofern es sich nicht um leiblich-empirische Phänomene handelt. Hier, wo Willensregungen, Affekte, später dann Postulate und Werte selbst die "Fakten" sind, entscheidet das factum brutum einer Setzung. Wenn eine zur Macht gelangte Recht-Sprechung beschließt, dass etwas so und so sei oder so und so zu sein habe, so kann letztere nicht  w i d e r l e g t werden, es sei denn sie impliziert einen Selbstwiderspruch. Z.B. kann der Satz, "Die Erde gehört prinzipiell allen Menschen, und sofern Deutschland Teil der Erde ist, kann ein Afrikaner oder Araber dasselbe Recht beanspruchen, hier zu leben wie ein autochtoner Deutscher", nicht als falsch (allerdings auch nicht als richtig) nachgewiesen werden. Allenfalls kann eine affektiv fundierte Ablehnung erfolgen, dass dieser behauptete Anspruch auch durchgesetzt werde, aber dann entscheidet kein apriorisches Regulativ mehr, sondern der Wille und die physische Fähigkeit, die Fremden an der Übersiedlung zu hindern. Wenn aber dieser Wille fehlt,  - wie bei den Deutschen des Jahres 2020 der Fall - dann haben sie über sich als Volk das Urteil gesprochen, es ist für sie, die sie sich als bloße Ansammlung von Individuen empfinden, nur noch ein leeres Wort. Mit den meisten anderen weißen Völkern ist es im Prinzip dasselbe.

Sehrohrtiefe

23. Juni 2020 19:59

Die Essenz des Beitrages liegt  in der  Beobachtung, dass es nicht  böswilligen Beamte, sondern der Staat als Ganzes ist, der sein eigenes Volk verrät. "Staat" hier definiert als Netzwerk alliierter Erfüllungsgehilfen, die sich seit 75 Jahren in Politik, Justiz und Medien parasitär breitgemacht haben. Daher lehne ich diesen Staat auch in seiner Gesamtheit ab, was naturgemäss seine sogenannte Verfassung beinhaltet.

Bemerkenswert ist, wie rasant diese Entwicklung nicht nur in Deutschland, sondern auch anderswo fortschreitet. Sinnbild hierfür ist aktuell die Darbietung, die englische Fussballprofis nun vor jedem Spiel darbieten: ohne Ausnahme knieen sie vor den Spielen nieder, imitieren die Solidaritätsgeste für Black Lives Matter und haben dabei auf ihrem Trikot den eigenen Namen durch "Black Lives Matter" ersetzt. Dies wird vom Mainstream nicht nur goutiert, sondern radikal eingefordert, während einzelne symbolische Äusserungen zu White Lives Matter, wie gestern in Burnley, angeekelt als rassistisch verdammt werden.

Zuerst nimmt das System  dem Volk seinen geographischen Raum, dann seine Rechte, und zuletzt verschwindet der Begriff als Ganzes, wie auch der der Rasse, die es jetzt angeblich auch nicht mehr gibt. Vor diesem Hintergrund ist es löblich, sich mit den Mittels des Systems gegen das System zu wehren. Das ist und bleibt aber nur ein Pflaster auf einer sich ausbreitenden Wunde.

shiver

23. Juni 2020 21:00

Möchte ein Herr Kubitschek hier nicht einschreiten?

antwort kubitschek:
Ich habe Ihren Kommentar gelesen, werde ihn aber nicht veröffentlichen, denn Sie pöbeln nur und knoten den Fallstrick nicht ab. Nur soviel, nur für Sie: Natürlich würde ich eine andere Wahl treffen. Aber davon abgesehen meine ich, daß sich dadurch nichts verfestigt, was nicht schon längst angelegt und verfestigt war. das hat Thor v. Waldstein in seiner Studie "Wer schützt die Verfassung vor Karlsruhe" beriets vor drei Jahren glasklar gesehen und herausgeschält. Sie können diese Studie hier bestellen.

DerRechteAnwalt

23. Juni 2020 21:33

Ich war vorhin (kurz nach 21 Uhr) ein wenig enttäuscht, nur 10 Kommentare vorzufinden; aber nachdem ich sie gelesen hatte, war mir klar, woran es liegt: an deren Qualität. Sie sind einfach zu gut, das wirkt abschreckend. (Keine Ironie!)

Also, ich will auf einige von ihnen eingehen. Zunächst @RWDS: Was verstehen Sie unter der "deutschen Gesellschaft"? Extensional etwas andres als das deutsche Volk? Denn sonst würden Sie sich ja widersprechen. Meinen Sie, daß es deutsche Staatsangehörige geben könne, die nicht zum deutschen Volk gehören? Wie sollte sich diese Differenzierung auswirken? Oder meinen Sie einfach, daß Gäste bei uns leben dürfen? Das ist freilich keiner Bemerkung wert.

Die Sache mit der relativen Homogenität ist eigentlich selbstverständlich, weil jede darüber hinausgehende Forderung einfach unrealistisch ist. Ich vermute ganz stark, daß selbst Japan lediglich eine relativ homogene Gesellschaft und ein ebensolches Volk aufweist. Dagegen ist doch auch gar nichts einzuwenden. Alles in der Welt fließt und ist unscharf. Nur die Logik und die Mathematik gibt es in reiner Form.

DerRechteAnwalt

23. Juni 2020 21:46

@ Fritz: Es kann sein, daß die herrschende Ideologie uns die Möglichkeit gibt, jede Einwanderung strikt zu unterbinden. Jedenfalls habe ich dagegen noch kein Argument gefunden. Wenn wir aber anfangen zu differenzieren, dann saust der Knüppel des Art. 1 GG auf uns herab - zumindest wenn wir ethnische Kriterien zugrundelegen.

Seltsamerweise erlaubt uns das System - die Anwälte der BRD haben das zweimal gleichlautend geschrieben -, bei der Einwanderung Rücksicht darauf zu nehmen, (das folgende jetzt aus dem Gedächtnis paraphrasiert, ich müßte das Zitat heraussuchen), wie groß die kulturellen Unterschiede sind, damit Probleme bei der Integration vermieden werden. Ich reagierte darauf mit einem Beweisantrag: gutachterlich zu ermitteln, ob kulturelle Differenzen mit ethnischen Differenzen korrelieren, so daß der Staat genau das für unbedenklich erklärt, was er der IBD anlastet...

Was aus dem Beweisantrag wird, ist derzeit unklar (Kosten können beträchtlich sein).

Lotta Vorbeck

23. Juni 2020 21:55

@Fritz - 23. Juni 2020 - 02:01 PM

Das klingt, als wäre Einwanderung  eines jeden wo immer er will ein Menschenrecht, dass man ihm nicht verneinen dürfte. Wo steht das? Meines Wissens noch nicht mal in der Menschenrechtserklärung der UNO.

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Das steht in dem im Wesentlichen im Berliner BuKa-Amt ersonnenen, über die Bande UNO gespielten "World Compact for Migration".

Gelten soll es freilich nur für die Klientel, die von halbstaatlichen Schlepperorganisationen vor der nordafrikanischen Küste aufgesammelt wird, per Boot oder Jetskie die Meerenge von Gibraltar überquert, die Grenzzäune in Ceuta und  Mellila überklettert / die dortigen Grenzübergangsstellen mit schierer Gewalt überrennt, von gecharterten Flugzeugen in ihren Heimatländern abgeholt per Nachtflug auf BRD-Flughäfen eintrifft, oder die auf dem Landwege über den Balkan kommend, unterwegs von sogenannten NGOs betreut, logistisch unterstüt

DerRechteAnwalt

23. Juni 2020 22:00

@Quarz: Ja, der Art. 116 I 1 GG und die Logik - ich habe, denke ich, eine wasserdichte logische Argumentation dafür abgegeben, daß das GG, wie Sie schreiben, auf ein vorgegebenes deutsches Volk (im ethnischen Sinn) referiert. Ob es mir (und der IBD) etwas nützen wird - wir werden sehen, wenn das Hauptsacheverfahren hoffentlich demnächst abgeschlossen werden wird. Weil ich nicht wirklich daran glaube, habe ich zuletzt ergänzend die glänzende und m.W. einmalige Argumentation von Prof. Murswiek aus einem vor zwei Jahren erschienenen Aufsatz übernommen. Darin geht er von der historischen Entwicklung der deutschen Staatlichkeit aus: Das Bismarckreich sei zweifellos der Staat des zur Nation gewordenen deutschen Volkes gewesen, also ein Nationalstaat; das GG habe, wie sich an den Protokollen und an der ursprünglichen Präambel ablesen lasse, genau darauf Bezug genommen; diese Festlegung auf den Nationalstaat sei, ebenso wie die in Art. 79 III GG genannten Prinzipien, unabänderlich. Diese Argumentation ist wirklich ausgezeichnet, aber natürlich nicht wasserdicht; die Anwälte des Staates reagierten mit der Bemerkung, durch das Bekenntnis zum Nationalstaat habe die IBD sich endgültig als Verfassungsfeindin enttarnt.

Lotta Vorbeck

23. Juni 2020 22:01

@RMH - 23. Juni 2020 - 03:14 PM

Es wird nichts bringen, ein Verfahren bis vors BVerfG zu treiben, da ich nicht sehe, warum dieses auf einmal seine Rechtsprechung ändern sollte.

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So ist es wohl, @RHM,

wo formal noch immer geltendes Recht, ohne offiziell je suspendiert worden zu sein, mittels staatlich organisierter und goutierter Taschenspielertricks just ausgehebelt wird, dürfte es ein ebenso aussichtsloses wie ruinöses Unterfangen sein, sich auf dieses Recht gestützt durch die Instanzen klagen zu wollen.

quarz

23. Juni 2020 22:04

@nom de guerre

"Wie gehen Gerichte diesbzgl. eigentlich mit der Tibet-Resolution des Bundestags (1996) um? Darin wird bekanntlich die Zerstörung der tibetischen Identität u.a. „mittels Ansiedelung und Zuwanderung von Chinesen in großer Zahl“ verurteilt."

In diesem Zusammenhang sei auch an die Entschließung der UN-Menschenrechtskommission vom 17.4.1998 erinnert:

"Jegliche Praxis oder Politik, die das Ziel oder den Effekt hat, die demographische Zusammensetzung einer Region, in der ... eine autochthone Bevölkerung ansässig ist, zu ändern, sei es durch Vertreibung, Umsiedlung und/oder die Sesshaftmachung von Siedlern oder eine Kombination davon, ist rechtswidrig."

DerRechteAnwalt

23. Juni 2020 22:13

@RMH: In der Tat, meine Hoffnung auf das BVerfG ist begrenzt; ich hatte gehofft, eher in den unteren Instanzen Gehör für das Recht zu finden. Mal sehen, es gibt ja noch das OVG Brandenburg und das BVerwG.

@nom de guerre: Tibet-Resolution: Ja, sehr gutes Argument, habe ich ebenfalls gebracht; und selbstverständlich dazu sämtliche einschlägigen Deklarationen und Abkommen völkerrechtlicher Art. Ich gehe davon aus, daß das VG im Urteil des Hauptsacheverfahrens nicht daran vorbeikommen wird, auf das Völkerrecht einzugehen. (Falls es hier Spezialisten für Völkerrecht gibt, gerne bei mir melden!)

@Sehrohrtiefe: Ja, es ist nur ein Weg neben anderen, sich mit den Mitteln des Systems gegen das System zu wehren, wir müssen alle Wege gehen. Wir brauchen mehr Organisationen, die IBD ist leuchtendes Vorbild, das Nachahmer fordert. Werden Sie aktiv, werden wir alle immer noch aktiver!

 

Dandolo

24. Juni 2020 00:06

Natürlich ist die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte und nun vom Geheimdienst sowie von untergeordneten Gerichten rezipierte Auffassung, wonach das Grundgesetz keinen ethnisch definierten Volksbegriff kennen würde, nicht korrekt. Eine historische, eine teleologische, eine systematische und eine grammatikalische Auslegung dieses Normenwerks können zu keinem anderen Schluss kommen. Letztlich war dies auch die Annahme des bis zum Jahr 2000 geltenden RuStAG. Würde man den heute postulierten Rechtsauffassungen folgen, hätte die BRD 51 Jahre lang über ein verfassungswidriges Staatsangehörigkeitsrecht verfügt. 

Letzten Endes halte ich es jedoch für müssig, diese Debatte zu führen. Für mich stellen sich bei dem aktuellen Fall sowie angesichts der vorangegangenen Entscheidung des Verfassungsgerichtes im Wesentlichen zwei Fragen, die sehr viel mehr Relevanz aufweisen:

1. Warum hat das Verfassungsgericht überhaupt das Diktum aufgestellt, dass bereits die Forderung nach einem an ethnischen Kategorien und am Abstammungsprinzip orientierten Staatsangehörigkeitsrecht als Beleg für eine verfassungsfeindliche Gesinnung sein soll??

2. Kann man angesichts der aktuellen Entscheidung und der neu etablierten Judikatur aus Karlsruhe ernsthaft noch erwarten, dass sich die öffentliche Brandmarkung als Verfassungsfeind und die sich hieran anschließende Repression vor einem bundesdeutschen Gericht überhaupt in einem fairen Verfahren juristisch überprüfen lassen??

Lotta Vorbeck

24. Juni 2020 00:57

@Fritz - 23. Juni 2020 - 02:01 PM

"Über 18.000 Menschen, die auf dem Höhepunkt der Migrantenkrise 2015 nach Schweden gekommen sind, haben die schwedische Staatsbürgerschaft - und damit auch die EU-Staatsbürgerschaft - erhalten, seit sie ursprünglich für den Asylstatus zugelassen wurden.

Die schwedische Migrationsbehörde gab bekannt, dass insgesamt 18.420 Personen, die 2015 als Asylbewerber in das Land kamen, jetzt schwedische Staatsbürger sind und bis Ende 2020 die vollen Staatsbürgerschaftsrechte einschließlich des Rechts auf Freizügigkeit in der EU und Großbritannien - zu gewähren mit Übergangszeit - und das Wahlrecht."

Weiterlesen:

Breitbart 
Sweden: 18,000 Asylum Seekers From 2015 Now Given EU Citizenship

Nath

24. Juni 2020 04:37

Die Unterscheidung zwischen absoluter und relativer Homogenität führt zu nichts, abgesehen davon, dass man sich so argumentativ von Anfang an in die Defensive begibt, was niemals ein gutes Zeichen ist. Indem man auf quantitative Bestimmungen glaubt, ausweichen zu sollen, wird der Begriff nur schwammig und ändert an der Sachlage nichts. Seit der Abschaffung des jus sanguinis (Blutrecht) ist jegliche Orientierung an einem biologischen Abstammungsprinzip ein für alle mal abgeschafft und wer daran festhält, offenbart, so wird gesagt,  eine proto- oder kryptofaschistische Geisteshaltung. Es soll und darf, so argumentieren die Multikulturalisten, ü b e r h a u p t keine Rolle mehr spielen, von welchen Eltern ein in der Bundesrepublik lebender Mensch abstammt, weder in der Rechtssprechung noch in den "Köpfen". Andernfalls, wenn man etwa darauf beharrt, die Biodeutschen müssten zumindest quantitativ in der Mehrheit bleiben, liege schon wieder eine Diskriminierung von Menschen anderer Hautfarbe bzw. von Zugezogenen vor. Indem die verbleibenden Autochtonen, egal ob es nun 60 % oder 80% sind, sich in ihrem Selbstverständnis von den "anderen" separierten, stempelten sie letztere implizit oder explizit als Staatsbürger zweiter Klasse ab. Dieses identitäre Konzept aber sei eindeutig rassistisch.

Gegen diese anti-ethnische staatstheoretische Ur-Prämisse steht das identitäre Eintreten für "relative Homogenität" auf ziemlich verlorenem Posten. 

 

H. M. Richter

24. Juni 2020 07:50

Was wäre wohl passiert, frage ich mich, wenn im Herbst 1989 der Ruf „Wir sind e-i-n Volk!“, welcher Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl in unserem Land überwand, von einem westdeutschen Politiker, beispielsweise von Oskar L., habeckesk zu kontern versucht worden wäre, mit der Entgegnung, dieses deutsche Volk gebe es gar nicht, - währenddessen bereits eine spätere Bundestagsvizepräsidentin vor einer DDR-Fahne und neben einem Transparent „Nie wieder Deutschland! – Gegen die Annexion der DDR!“ demonstriert hätte?

Er wäre vom damals wehenden Mantel der Geschichte hinweggefegt worden auf Nimmerwiedersehen, denn in solchen Zeiten läßt das Volk bekanntlich nicht mit sich spaßen.

quarz

24. Juni 2020 09:08

@Nath

"Die Unterscheidung zwischen absoluter und relativer Homogenität führt zu nichts."

Doch. Sie führt z.B. zu folgendem Argumentation:

1. Für den Begriff der relativen ethnischen Homogenität bzw. Heterogenität gibt es verschiedene in der Sozialwissenschaft präzise definierte Messindizes.

2. Es ist empirisch massiv belegt, dass mit der damit gemessenen relativen ethnischen Heterogenität zahlreiche gesellschaftsschädigende Effekte einhergehen. Ethnisch weniger homogene Gesellschaften weisen zB. tedenziell ein geringeres Maß an Solidarität, Innovativität, institutioneller Funktionalität, physischer und psychischer Gesundheit ihrer Mitglieder etc. auf, dafür höhere Kriminalität, insbesondere Korruption und Gewaltkriminalität u.a.

3. Die deutsche Regierung ist darauf vereidigt, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden.

Daraus folgt:

Die deutsche Regierung ist per Eid dazu verpflichtet, der ethnischen Heterogenisierung des Volkes entgegenzuwirken, sofern sie nicht nachweisen kann, dass all diese massiven Schäden durch einen mindestens ebenso großen Nutzen kompensiert werden. Und dieser Nachweis ist unmöglich zu erbringen. Die kläglich gescheiterten diesbezüglichen Ansätze wie die "händeringend gesuchten Fachkräfte" treiben ja inzwischen auch den damaligen Jublern die Schamröte ins Gesicht.

RMH

24. Juni 2020 09:57

Es ist kein Rechtsbruch, wenn ein BVerfG die Verfassung so interpretiert, wie geschehen im 2 NPD Verbotsurteil. Hier sollten wir alle ggf.  einmal einen Gang runterschalten. Anzugreifen ist hingegen der Absolutheitsanspruch, den das BVerfG unter Ausblendung seiner eigenen, historischen Rechtsprechung in den Raum stellt und quasi Ewigkeit seiner Interpretation einfordert. Eine politische Bewegung, die eine Bewertung von Volk anstrebt, wie sie das BVerfG früher selber vorgenommen hat und dazu eine Ablösung des GG via Art. 146 GG anstrebt, kann nicht verfassungswidrig sein. In den wesentlichen Komm. zum GG findet sich bei Art. 146 die Ausführung, dass Art. 146 erlaubt, was Art 79 III verbietet. Insofern bewegt sich eine Bewegung, die eine verfassungsgem Neuordnung im demokratischen Wege anstrebt, gerade nicht auf verfassungswidr. Terrain. Wer weiß schon, wie so eine Volksabstimmung ausgehen wird?

RWDS

24. Juni 2020 11:38

@DerRechteAnwalt

Die deutsche Gesellschaft setzt sich für mich aus allen in Deutschland lebenden Deutschen und legal hier lebenden Ausländern zusammen. Nicht zur deutschen Gesellschaft gehörend sind für mich zb Touristen und Menschen mit befristetem oder ohne Aufenthaltsstatus. So gesehen ist das in der Tat keine Bemerkung wert, aber 2020 treibt eben merkwürdige Blüten.

Gotlandfahrer

24. Juni 2020 15:46

Die IB benutzt nur falsche Worte.  Diese geraten mit den geblacklisteten Begriffen des Systems in Konflikt.  Da es dem System nicht auf Konsistenz des Arguments ankommt, sondern nur auf den „Wertekanon“, der sich – selbstwiderspruchsbedingt –allein an Floskeln festmacht, empfehle ich, zwecks Harmonie mit den um Verfassung ringenden Kräften, semantische Operationen. Ethnopluralismus ließe sich z.B. auch anreizökonomisch ausdrücken:

Faktenchecker haben bewiesen, dass soziale Kooperationskosten mit der Präferenz-Diversität im Interaktions-Umfeld steigen und proportional mit ihrer Fragmentierung (zunehmender „Kleinkariertheit“) soziale Ungerechtigkeit erzeugen. So fällt es Reichen leicht, sich ein Kooperationsumfeld bei enger werdenden Präferenzclustern zu erkaufen.

Nachhaltig lokale Präferenzmuster-Defragmentierung erzielt wg sinkender individueller Vorsorgeaufwände merkmalsübergreifend Wohlfahrtsgewinne für Alle. Diese sind zwar von ererbter Kaufkraft abhängig, die sich ordnungspolitisch leider nicht vollständig abschöpfen lässt, da planungsseitig ungelöste Input-Output-Konflikte existieren – eine Hinterlassenschaft alter weißer Männer. Aber jetzt sind sie halt noch da.

Jedoch entstehen finanzpolitisch im Global Footprint hierdurch Verteilbarkeitsrenten, die in staatlichen gelenkte Verdünnung der durch strukturelle Gewalt kontinuierlich provozierten, toxisch-männlichen Party- und Eventszene umgesteuert werden können.

Kositza: Meinen Sie das ernst?

Der_Juergen

24. Juni 2020 16:11

Saubere juristische Analyse, alles richtig, aber das hilft uns nur wenig weiter. In jedem Staat ist die Justiz die Magd des Systems; die Phrase von der Unabhängigkeit der Justiz galt schon in früheren Zeiten nur sehr bedingt und heute gar nicht mehr (dass es ab und zu überraschende Urteile von relativ selbständig gebliebenen Richtern gibt, ändert nicht viel hieran). Lang und breit über die parteiische Rechtsprechung zu schimpfen, mag ja die Seele erleichtern ("das Meckern ist der Stuhlgang der Seele", sagte ein bekannter deutscher Politiker der Vergangenheit), bringt uns aber nicht weiter. Wie @Sehrohrtiefe ziehe ich aus den Realitäten der Schluss, dass dieser Staat nicht mehr zu retten ist und dass wir uns vermehrt Gedanken über die neue Ordnung machen sollten, die an die Stelle der verfaulten alten treten soll. Es wäre eine zentrale Aufgabe rechter Intellektueller, ein konkretes Modell einer besseren Staats- und Gesellschaftsordnung zu entwerfen, das weit über die griffigen Schlagworte eines Parteiprogramms hinausgehen müsste. Gerade das ist meines Wissens aber bisher nicht erfolgt. 

Niekisch

24. Juni 2020 16:56

"Es wird nichts bringen, ein Verfahren bis vors BVerfG zu treiben, da ich nicht sehe, warum dieses auf einmal seine Rechtsprechung ändern sollte."

@ Lotta Vorbeck 23.6. 222:01: Es hat seine frühere Rspr. beginnend mit dem letzten NPD-Urteil geradezu auf den Kopf gestellt, um dem verfassungswidrigen Verhalten der Regierung eine Legitimation zu geben, zugleich Dissidenz illegitim zu machen, parallel dazu mit dem EuGh forensisch in Gleichklang zu kommen. Folglich haben Sie recht. Ein sinnloser Marsch durch die Instanzen kostet nur Kraft und Geld. Wenn doch weitergeklagt wird, dann sollte gegen die instanzlichen Richter Strafantrag wegen Verstoß gegen § 6 I Völkerstrafgesetzbuch gestellt werden, zugleich wegen § 130 I Nr. 1 und 2 StGB, weil durch eine derartige Rechtsprechung die speziellen Rechtsgüter der jüdischen Mitbürger im Hinblick auf ihr Verfolgungsschicksal verletzt werden- Anspruch auf Homogenität-

 

Niekisch

24. Juni 2020 17:18

II: "Wenn wir aber anfangen zu differenzieren, dann saust der Knüppel des Art. 1 GG auf uns herab - zumindest wenn wir ethnische Kriterien zugrundelegen."

@ D.reAnwalt 23.6. 21:46: Lässt sich nicht mit § 6 Völkerstrafgesetzbuch im Umkehrschluss argumentieren, indem bewusste Heterogenisierung ethnisch homogener Großgruppen gerade auch als Verstoss gegen die Menschenwürde der Einzelnen der Grossgruppe anzuprangern und zu sanktionieren ist?

 "ermitteln, ob kulturelle Differenzen mit ethnischen Differenzen korrelieren" Das ist in der Ethnologie schon lange belegt, z.B. durch Eibl-Eibesfeldt. Wie soll es auch anders sein?  

"Völkerrecht" vgl. BGBl. 1954 II S. 729 Def. des Völkermordes im völkerrechtlichen Sinne.  

"wir müssen alle Wege gehen. Wir brauchen mehr Organisationen" Vielleicht nicht mehr, sondern richtige. Und zwar solche, die den Weg des Politischen endgültig verlassen und unter dem starken Schutz des Art. 4 GG - Religions- und Weltanschauungsfreiheit- die einheimischen Deutschen unter dem Banner einer deutschwertigen Religion für Deutsche ohne jede Einflussnahme auf Fremde als "Deutsche Gemeinden" sammeln und zum Überleben separieren.

Niekisch

24. Juni 2020 17:47

III: "im Wesentlichen zwei Fragen, die sehr viel mehr Relevanz aufweisen"

@ Dandolo 24.6. 00:06: ja, warum? Vorgeschoben wahrscheinlich wegen der "Verweltlichung" Deutschlands. Hier in Recklinghausen z.B. 29000 Menschen aus 120 Nationen bei etwas mehr als 100000 Einwohnern, "Passdeutsche" nicht mitgezählt. In Wirklichkeit "Legitimation der verfassungsverräteriaschen Regierungspolitik. Mit fairen Verfahren ist selbst vor den noch vor einigen Jahren recht unabhängigen Verwaltungsgerichten nicht mehr zu rechnen. 

"Es ist kein Rechtsbruch, wenn ein BVerfG die Verfassung so interpretiert, wie geschehen im 2 NPD Verbotsurteil. Hier sollten wir alle ggf.  einmal einen Gang runterschalten."

@ RMH 24.6.  9:57: Aber es ist ein venire contra factum proprium, das das Gesicht der Rechtsbeugung trägt. Wir sollten nicht einen Gang runterschalten, sondern ein anderes Fahrzeug besteigen, das mit unplattbaren Reifen bestückt ist, s.o. I. und II.

"empfehle ich, zwecks Harmonie mit den um Verfassung ringenden Kräften, semantische Operationen."

@ RWDS 24.6. 11:38: nein, besser Totaloperation mit Entfernen des Organs "Politik" und ersetzen durch Religion, s.o. I. und II.

bb

24. Juni 2020 19:19

Gerichte waren, sind und bleiben vermutlich noch für einige Zeit eine Institution mit dem Zweck der Exekutive den Anschein der Legalität zu geben. In Deutschland ist weder der Richter gewählt, noch gibt es Geschworene. Wie soll das Volk zu seinem Recht kommen, wenn die Judikative vollständig unterwandert ist? In diesem Fall geht es nur um eine Nebensächlichkeit. Viel schwerer wiegt es, wenn brutalste Gewaltverbrecher läppische Strafen und großzügigste Bewährungsauflagen bekommen. 

Alexis

24. Juni 2020 21:52

Herr Thor v. Waldstein hat vor Jahren schon eine Studie als auch einen Vortrag zum   "NPD-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts und die darin enthaltenen Aussagen zum "ethnischen Volksbegriff" erarbeitet. Seine Ausführungen haben sich bearbeitet. Waldstein erklärte auch auch, dass dieses Verbotsprozess vermutlich nie der NPD galt. Die NPD war zum damaligen Zeitpunkt politisch bedeutungslos. Ferner wäre ein Verbot mit großer Wahrscheinlichkeit vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben worden.

Video-Link zum Vortrag: https://www.youtube.com/watch?v=m0fQZKmp4Rw

 

Dieses Verbotsverfahren diente wahrscheinlich nur dem Zweck -  einer Art "kaltem Verfassungsputsch" gleich- eine extrem links-globalistische Interpretation des Grundgesetzes für absolut zu erklären, ursprünglich radikal linke Ideen wie Multikulturalismus, die Transformation Deutschland in ein multiethnisches Einwanderungsland, und die Dekonstruktion des deutschen Volkes zum Bestandteil des unumstößlichen Verfassungskerns ("freiheitlich-demokratische Grundordnung) und so praktisch zur verbindlichen Staatsideologie zu erklären und dadurch den Weg frei zu machen für die staatliche Verfolgung einschließlich der Verfassungsschutz-Beobachtung von allen patriotischen, volkserhaltenden Gruppen, die sich irgendwie für die Interessen der ethnischen Deutschen einsetzen.

Deshalb werden auch sämtliche Klagen, die die AfD gegen die Verfassungsschutz-Beobachtung anstrengt, garantiert scheitern.

 

MartinHimstedt

24. Juni 2020 22:17

Die Diskussion darüber, wer eigentlich Deutscher ist, taucht hier ja regelmäßig auf. Wegweißende Marker waren die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 1999 und das Urteil vom 17. Januar 2017. 

Ich empfehle „Wer schützt die Verfassung vor Karlsruhe“ von Dr. Dr. Thor von Waldstein (Antaios, YouTube) und das Stück „Unterwegs zur Karlsruher Republik“ vom gleichen Autor (Neue Ordnung).

Es sollte unstrittig sein, dass es einen Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit und ethnischer Zugehörigkeit geben muss. Erstere ist abhängig von der politischen Entwicklung, ja von „irgendwelchen“ Entscheidungen. Beispiele: Bis 2000 galt das Abstammungsrecht, 2016 wollte beispielsweise die CDU die doppelte Staatsbürgerschaft kippen, 2019 hat die Junge Union dann folgendes gefordert: https://data.junge-union.de/pdf/2019/12/03/4733-5de6754518256.pdf. Und wenn morgen dieses Land aufhört zu existieren, bin ich aber immer noch kein Japaner, oder? Und weshalb muss eigentlich jeder Deutsch sein? Der 17jährige, welcher 2019 in Augsburg einen Feuerwehrmann „aus Versehen“ getötet hat, besitzt die deutsche, die türkische und die libanesische Staatsangehörigkeit. Was macht man in einem solchen Fall?

Alexis

24. Juni 2020 22:25

"wer die Einwanderung nach ethnischen Kriterien regulieren wolle, der unterscheide zwischen Menschen nach deren für sie unabänderlichen, jedenfalls zum Teil biologisch bedingten Gruppenzugehörigkeit. Dies sei eine rassisch motivierte Diskriminierung und eine Abwertung von Menschen der einen Gruppe gegenüber denen der anderen."

 

Diese Argumentation impliziert bereits, dass es ein "Menschenrecht auf Migration" gäbe, dass 8 Milliarden Erdenwohner ein Grundrecht haben, nach Deutschland einzuwandern.

Wenn die Verweigerung der Einwanderung für Bewohner dieses Planeten aufgrund dessen ethnischen Zugehörigkeit bereits eine "rassistische Diskriminierung" darstellt, bedeutet das, dass ein Mensch nur ein diskriminierungsfreies Leben führt, wenn er ein Anrecht auf Deutschland hat.

 

 

 

Fredy

24. Juni 2020 23:36

Noch ist Polen nicht verloren.

Es gibt mehr schlechte als gute Anwälte in der BRD. Habe selbst über 100 Verfahren ausgefochten, vor AG, LG, OLG und wenige vor BGH. Ich denke ein Kampf lohnt sich. Wenn, dann aber richtig. Nehmt nicht nur einschlägige Feld-wald-und-wiesen-anwälte sondern mehrere, auch divers ausgerichtete Anwälte. Wer kämpft muss wirklich alles geben. Das halbe Herz verliert. Voller Einsatz, volles Risiko, mehrere unterschiedliche Anwälte ... dann noch Gottvertrauen.

Alles Gute.

Alexis

25. Juni 2020 01:29

@RMH

Es ist kein Rechtsbruch, wenn ein BVerfG die Verfassung so interpretiert, wie geschehen im 2 NPD Verbotsurteil. Hier sollten wir alle ggf.  einmal einen Gang runterschalten. Anzugreifen ist hingegen der Absolutheitsanspruch, den das BVerfG unter Ausblendung seiner eigenen, historischen Rechtsprechung in den Raum stellt und quasi Ewigkeit seiner Interpretation einfordert.

Dieser Absolutheitsanspruch ist diesem Urteil sozusagen inherent. Das ist der ganze Sinn des NPD-Urteils und  - vermutlich bereits der eigentlich Grund für das Verbotsverfahren - eine ganz bestimmte Grundgesetz-Interpretationen absolut zu setzen. Genauer gesagt ist es der Sinn, eine Interpretation vorzunehmen, welche Standpunkte dem Grundgesetz unvereinbar sind, wodurch sich im Umkehrschluss zugleich eine absolute - die allein mit dem Grundgesetz vereinbaren Positionen beinhaltenden Interpretation des Grundgesetz-Textes. Über mögliche Interpretationen des Grundgesetzes braucht sich das Verfassungsgericht gar nicht zu äußern.

Aber grundsätzlich haben Sie tatsächlich recht. Der Umstand, dass das Verfassungsgericht in der Praxis die Macht besitzt, die eine Interpretation des Grundgesetzes absolut zu setzen, ist tatsächlich für die Standards liberaler Demokratien alles andere als normal.

Fortsetzung folgt...

Alexis

25. Juni 2020 01:29

Fortsetzung

Dass das Verfassungsgericht dies vermag, hat etwas mit dem eigenwilligen Demokratie- und Verfassungsverständnis zu tun, welches der britische Economist im Jahr 1995 als "German way of democracy" bezeichnete, und in mancherlei Hinsicht deutlich von den Grundsätzen liberaler Demokratien des Westens abweicht. Ein Verfassungs- und Demokratieverständnis, demzufolge Parteien und Vereine verboten oder vom Geheimdienst beobachtet werden können allein aufgrund von Abweichungen von der Verfassung (genauer gesagt deren Kern, der "Freiheitlich-demokratischen Grundordnung"), die wiederum schon in bloßen Meinungsäußerungen bestehen.

Alexis

25. Juni 2020 01:42

"wir müssen alle Wege gehen. Wir brauchen mehr Organisationen" Vielleicht nicht mehr, sondern richtige. Und zwar solche, die den Weg des Politischen endgültig verlassen und unter dem starken Schutz des Art. 4 GG - Religions- und Weltanschauungsfreiheit- die einheimischen Deutschen unter dem Banner einer deutschwertigen Religion für Deutsche ohne jede Einflussnahme auf Fremde als "Deutsche Gemeinden" sammeln und zum Überleben separieren.

 

Sie meinen also, wenn Ich sie recht verstehe, dass sich die Rechte statt politische Parteie und Vereine, Kirchen und religiöse Gemeinschaften gründen sollte, die sakuläre politische Ziele und Weltanschauungen pseudo-religiös verbrämen?

Sind Sie sich da auch sicher, dass sich Verfassungsschützer und Verfassungsrichter wirklich so einfach täuschen lassen?

Auch Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften können vom Verfassungsschutz observiert oder auch vereinrechtlich gleich verboten werden - was ja auch geschehen ist.

Die Partei ist sogar die am stärksten gegen Repression geschützte Organisationsform in der Bundesrepublik. Da Parteien nur durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden können, an Parteienverbote höhere rechtliche Hürden gebunden sind, und zusätzlich noch durch EU-Recht eingeschränkt sind.

 

 

Alexis

25. Juni 2020 02:05

@MartinSchmitt

"Es sollte unstrittig sein, dass es einen Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit und ethnischer Zugehörigkeit geben muss. "

Diesen Unterschied machen die Verfassungsschützer und auch das Bundesverfassungsgericht aber nicht. Jedenfalls nicht eindeutig. Sie unterscheiden nicht zwischen einem deutschen Staatsvolk (= Gesamtmenge aller Personen mit Staatsbürgerschaft der BRD) und einem andersweitig definierten deutschen Volk (= Gesamtmenge aller Personen mit einer etwa durch gemeinsame Abstammung, Sprache und Kultur definierten Volkszuhehörigkeit).

Und meines Erachtens ist dies ein ganz erheblicher Unterschied.

Ein Verbot eines ethnisches Staatsvolkverständnis heißt, dass die indigenen Deutschen nicht länger Staatsvolk in Deutschland sind und dass das Staatsvolk in seiner Zusammensetzung radikal verändert werden kann. Das ist schon schlimm genug. Ein Verbot jedweden ethnischen Volksverständnis bedeutet aber, dass die indigenen Deutschen in Deutschland praktisch überhaupt nichts mehr sind. Sie existieren nicht mehr - und dürfen nicht mehr existieren. Den ethnischen Deutschen wird damit nicht nur den Status des Staatsvolk abgesprochen, ihnen werden alle kollektiven Rechte und die Vertretung eigener kollektive Interessen abgesprochen. Und jeder, der sich für ihre kollektiven Rechte oder ihre Interessen einsetzt, läuft Gefahr als "Verfassungsfeind" staatlicher Repression ausgesetzt zu werden.

 

 

 

 

 

links ist wo der daumen rechts ist

25. Juni 2020 02:09

Germoney vs. Kulturnation

 

Dank an den Juristen für die bündigen Ausführungen.

"Volk" und "Nation" sind für mich operative Begriffe, zu denen man sich klammheimlich oder überdeutlich bekennt; im Fall der deutschen Kulturnation hat es für mich als Österreicher klaren Bekenntnischarakter.
Gegenwärtig läßt man diese Begriffe nun latent weiterwirken, während man sie manifest bekämpft.

Dazu zwei Beobachtungen, die in ihrer Widersprüchlichkeit vielleicht einiges klären.

Es sind doch gerade die Anhänger der Idee einer transnationalen "europäischen Republik", die im selben Atemzug und bei jeder Gelegenheit die Deutschen in nationale Kollektivhaft nehmen, wenn es um die Vergangenheit geht, die scheinbar nicht vergehen will (= Germoney 1).

Und es sind die nicht wenigen Nachfahren eines Feirefiz, die ins gelobte Land (= Germoney 2) aufbrechen, wissend, daß der relative Wohlstand sich einem bestimmten Nationalcharakter mit entsprechenden Sekundärtugenden wie Fleiß verdankt, während man großteils den symbolischen Übertritt zum Christentum nicht vollziehen will - und damit die Voraussetzungen seiner Standortwahl mit zerstört.

Deutschland war natürlich immer ein Einwanderungsland, allerdings mit hohem Assimilationsdruck und Bekenntnisgrad und damit Bewahrung seines Nationalcharakters; deshalb war auch eine geschlossene Front wie 1914 möglich. Heute undenkbar.

Dieter Rose

25. Juni 2020 07:18

Hehre Worte, hehre Ansichten.

(Wir) Hunde bellen,  

die (Regierung) Karawane zieht weiter.

Und das gilt für alles, was wir hier

und anderswo von uns geben.

Rückzug und auf strafende

Gerechtigkeit (!?) hoffen.

Geschichte lesen beruhigt vielleicht.

Aber die Zeit ist uns Jetzigen

schongestohlen. Deshalb: das für

uns selbst Richtige und Wichtige tun

und D e n k e n.

 

Kositza: Nur mal so: Sollen das eigtl. immer Gedichte sein und wenn ja, warum?

MARCEL

25. Juni 2020 09:11

Möge die IB es als Ritterschlag nehmen!

Gotlandfahrer

25. Juni 2020 10:15

@Sehr geehrte Frau Kositza: Meinen Sie das ernst?

Ein Knödelfabrikant würde sagen: Halb und halb.  Halb Unernst, da überzogen. Es entsprang meinem Galgenhumor, was der Lage der IB, der ich ausschließlich dankend und bewundernd gegenüberstehe, unangemessen ist.  Halb ernst, da ich in meinem Umfeld, das nahezu ausschließlich aus Anywheres und welchen, die sich dafür halten, besteht – man sollte besser von Wahrnehmungs-Klaustrophilen oder Tunneldenkern sprechen -  ein Verhalten wahrnehme, das ihrer Formung als „performante System-Manager“ entspricht. Dieses ist – man glaubt es kaum – über die ihnen vertrauten Sprach- und Denkmuster auch gegen ihre „Werte“ adressierbar.  Es sind ja nicht Antifanten, die dieses Staatshandeln durch Schweigen ermöglichen, sondern an sich „gute“ Menschen, die selbst voller Leistungsethos und Ordnungssinn sind.  Sie sind trainiert, Doppeldenk im Sinne von Zielkonflikten als Gegebenes zu verarbeiten. Beispiel: „Wir steigern Marktanteile und werden dabei Kostenführer“. So ein System muss man nur „managen“. Wie das Klimasystem. Was zu Widersprüchen führt, wird mit dem Sprachbaukasten der zulässigen „Corporate Governance“ geheilt.  Massiver Stellenabbau wird „Chance“. Diese Menschen stören sich durchaus an den Stuttgarter Geschehnissen, verharren aber darin zu sagen, „die muss man im Auge behalten“. „Wie die AfD?“ frage ich. „Ja, genau so.“ Musste halt managen.

Sugus

25. Juni 2020 12:00

Die Position, dass Deutschsein nicht ethnisch definiert werden darf/kann bzw. automatisch durch die deutsche Staatsbürgerschaft entsteht, wirft die Frage auf, wie dann anerkannte ethnische Minderheiten in Deutschland definiert werden. Sorben sind deutsche Staatsbürger slawischer Ethnie. Nach der Logik des BVG müssten sie Deutsche deutscher Ethnie sein? 

Dieter Rose

25. Juni 2020 12:11

@Frau Kositza:

sorry  - ich kriegte den Zeilenabstand nicht reduziert. Manchmal war er doppelt, manchmal nicht.  (inzwischen hab ich's gelernt!!!)

Übrigens: schön, dass Sie Wieland in >Das Buch im Haus nebenan< besprochen haben. Das auch erwähnte >Grün kaputt< war meine Mini-Bibel.

 

brueckenbauer

25. Juni 2020 15:08

Wir wollen mal in einem weiteren Rahmen denken:

- die Kroaten haben den jugoslawischen Staat überlebt, in dem es kein kroatisches Volk geben sollte

- die Kurden haben überlebt, obwohl der türkische Staat kein kurdisches Volk anerkannte ("Bergtürken")

- die Palästinenser überleben, obwohl der jüdische Staat kein palästinensisches Volk in Judäa und Samaria anerkennt ("zugewanderte Araber")

Totalitäre Staaten pflegen ethnische Minderheiten schon deshalb zu unterdrücken, weil ihre Existenz die verwaltungsrelevante rechnerische Gleichheit/Austauschbarkeit aller Individuen gefährdet ("Mann ist Mann") - demgegenüber fällt die Vereinigungsfreiheit nicht ins Gewicht. Was der ethnodeutschen Minderheit jetzt hier passiert, ist schon oft passiert. Aber ethnische Gruppen sterben nicht so schnell, auch nicht in einem feindseligen Staat. Sie (Wir) müssen allerdings was dafür tun, um zu überleben.

qvc1753

25. Juni 2020 18:04

Das ganze Thema juristisch zu fassen ist mehr als unsinnig. Rechtlich gesehen kann es nur Staatsbürger geben und diese Staatsbürgerschaft ist rechtlich geregelt. Das wiederum kann durch diverse Kriterien bestimmt sein. Diese sind am Ende aber niemals deckungsgleich mit dem Begriff "Volk". Jeder mir bekannte Nationalstaat in Europa hat mehr oder weniger viele nationale Minderheiten innerhalb seiner Grenzen. Sind also die Deutschen in Dänemark Angehörige des deutschen Volkes oder des dänischen? Kulturell sicherlich deutsch, aber als Staatsangehörige unzweifelhaft Dänen.
Mein Punkt? Das eine hat mit dem anderen nur mittelbar zu tun. Ich kann folglich deutscher Staatsbürger sein ohne die deutsche Kultur für mich an zu nehmen. Das eine lässt sich nämlich in Paragraphen und Vorschriften fassen, Kultur nicht. 
Inwieweit ich Letzteres dann tue, darüber kann politisch gestritten werden. Eine Nation, deren Selbstverständnis auf Ideen beruht hat es da sicherlich einfach: Franzose kann sein der sich zu den Werten der Republik bekennt und Französisch spricht. 
 

Niekisch

25. Juni 2020 18:15

@ Alexis 25.6. 1:42 und 2:05: Was Sie zum letzteren Zeitpunkt schrieben, bestätigt meine Aussage: die Deutschen werden als Kollektiv rechtlos gestellt, so dass politische Aktivitäten nicht mehr greifen. Bei Erfolg im Politischen griffen auch die USA ein und machten jeden Erfolg zunichte. 

Ich spreche nicht von Tarnorganisationen, sondern von originärer Religionsbildung. Das können Sie meinem Text explizit entnehmen. Und nehmen Sie bitte von mir als einem einschlägig Vorgebildeten an, dass Art. 4 GG durchaus die geeignete Burg - ein feste Burg- ist, um als letzter Rückzugsplatz mit Ausfallmöglichkeit zu dienen. Wir müssen allerdings den Mut haben, die schlammigen, ausgetretenen Pfade zu verlassen und der Lage angemessene Ideen entwickeln. 

Natürlich lässt man Parteien recht lange leben. Aber dient das denn nicht dazu, aus ihnen im Zeitablauf lebende Leichen zu gerieren, wie die Parteiengeschichte der BRD eindeutig erweist.

Alexis

25. Juni 2020 20:19

Mir scheint es so, dass der Kommentarberreich zu diesem Artikel immer mehr "ausfranzt" und immer mehr vom eigentlichen Thema abweicht:

Nämlich dass die Umwandlung Deutschlands zum multiethnischen Siedlungsstaat und das "Verbot" einer deutschen Ethnie und die damit einhergehende Rechtslostellung und Abwertung der autochonen Deutschen praktisch zur verbindlichen Staatsidelogie erklärt wurde, und damit eine Generalvollmacht geschaffen wurde, um alle Gegner und Abweichler von diesen Vorstellungen als Staatsfeinde und Verfassungsfeinde zu verfolgen.

quarz

25. Juni 2020 20:30

@ratatoskr

"Das ist ganz leicht für unsere Gegner. Denn in Europa gibt es nach deren Definition keine "autochthone Bevölkerung" - "Wir alle sind doch nur Einwanderer"."

Der UN-Text stützt sich auf keine Definition, kann seine Bedeutung also nur aus dem allgemeinen Sprachgebrauch schöpfen, und der ermöglicht nicht die im typischen Gegnermilieu z.B. erwünschte semantische Trennung zwischen Europäern und Tibetern, bei der den Tibetern Autochthonie zugestanden wird, den Europäern aber nicht. Ich kann mir auch gar keine Definition vorstellen, die die Trennlinien maßgeschneidert nach den Wünschen des Gegners leistet.

Uwe Lay

25. Juni 2020 20:33

1989, amgesichts der drohenden Wiedervereingung diskutierten radicale Linke (Kommunistischer Bund) ihre politischen Perspektiven:  "Nie wieder Faschismus- nie wieder Deutschland" . "Linke Utopie könne angesichts dieser Perspektive nur in der Zerstörung des deutschen Staates und  seiner Ersetzung durch einen Vielvölkerstaat sowie der Auflösung des deutschen Volkes in eine multikulturelle Gesellschaft liegen." M.Steffen, Geschichten vom Trüffelschwein. Politk und Organisation des Kommunistischen Bundes 1971 bis 1991, 2002, S.325. Es klingt verrückt,aber jetzt gilt: Wer nicht für diese Auflösung des Deutschen Staates plädiert und für diese Umwandlung, ist rechtsextremistisch und ist vom Verfassungsschutz zu observieren, weil er dies Projekt des KB ablehnt!

Uwe Lay

 

 

 

 

 

limes

25. Juni 2020 22:13

@ Sehrohrtiefe spricht von einem »Pflaster auf einer sich ausbreitenden Wunde«. Wunden heilen nur Selbstheilungskräfte. Just weil (und erst als) ich die Gefährdung meiner deutschen Identität erkannte, wurden meine Selbstheilungskräfte aktiviert.

@ RMH fragt sich »Wer weiß schon, wie so eine Volksabstimmung ausgehen wird?« Wie so eine Volksabstimmung ausgehen wird, hängt entscheidend von der Information der Abstimmenden ab. Wo traf »bewusste Heterogenisierung« (@ Niekisch II) mit allen Konsequenzen je auf breite Zustimmung der Betroffenen?

Die »Selbstidentifikation als Volk: Das Bewusstsein, Teil einer abgeschlossenen eigenständigen Gemeinschaft zu sein, ist bei den Mitgliedern indigener Gruppen verbreitet und prägend«. Diese Definition gehört laut humanrights.ch zu den »vier Hauptkriterien der Indigenität« der der U.N. Working Definition of Indigenous Populations von 1982. Hier wird von Menschenrechtlern sogar das Bewusstsein honoriert, Teil einer »abgeschlossenen Gemeinschaft« zu sein, während laut Vierfuß »die Identitäre Bewegung sich immer ganz bewußt und entschieden von allen Absolutheits- und Reinheitsvorstellungen distanziert hat«.

limes

25. Juni 2020 22:40

@ Alexis: »Ein Verbot jedweden ethnischen Volksverständnis bedeutet aber, dass die indigenen Deutschen in Deutschland praktisch überhaupt nichts mehr sind.«

Das »Köterrasse«-Urteil« deutet darauf hin. Ein Ex-Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbund Hamburg hatte indigene Deutsche nicht nur als Köter-»Rasse« bezeichnet, sondern auch als Volk: »Es hat bislang weltweit kaum ein zweites Volk gegeben, welches Menschen derart verachtet, massakriert und erniedrigt hat.« Die Staatsanwaltschaft Hamburg sah jedoch darin keine Volksverhetzung, da Deutsche sich nicht »als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung abgrenzen« ließen.

DerRechteAnwalt

26. Juni 2020 00:08

Ich danke allen für die interessanten Kommentare. Über manches wird nachzudenken sein. Für Defaitismus besteht keine Veranlassung. Wir haben den Kampf gerade erst begonnen.

RWDS

26. Juni 2020 08:31

@ brueckenbauer

Es gibt kein palästinensisches Volk.

moorsoldat

26. Juni 2020 12:02

Der lebendige,  sich aufhaltende und einschließlich oder enstammende Mensch im Sinne Bürgers des Staates BRD als Ausweisinhaber und Angehöriger einer nicht auf den Kontinent Europa limitierten Nation hat unter allen gegebenen Voraussetzungen , bedingungslos zu erwarten wie zugleich zu achten, dass sichergestellt ist seine Freiheit sein innerpsychischer Friede - genauer - seine identifikatorische mutwillig geformte entwickelte Person. 

the dignity of the man // a human's dignity is (shall /must / has to / should not / can / could not) [his or hers , himself , its own good ] therefore because out of this only reason forbidden by law and under forced punishment secured to save the socalled safety within.

die würde von einem mensch

eines mensches würde

ist  soll muss hat zu sein soll nicht kann kann nicht 

sein oder ihres

selbst

sein eigenes gut

darum weil aus diesem einzigen grund verboten von das gesetz und unter gezwungener bestrafung gesichert zu schützen die sicherheit darin

Mit Verlaub der Bengel der das Brandenburger Tor bestieg sollte statt Flagge zeigen kopfüber herab springen abrollen und salutieren.

Niekisch

26. Juni 2020 16:42

"laut Vierfuß »die Identitäre Bewegung sich immer ganz bewußt und entschieden von allen Absolutheits- und Reinheitsvorstellungen distanziert hat«."

@ limes 25.6. 22:40: Da sehen wir, dass die Distanzierungsneurosen der deutschen "Rechten" durch den Feind nicht als Entschuldigungsgrund anerkannt werden, sondern ungeachtet dessen die Zwangsjacke der Verfolgung trotzdem angelegt wird.

Ratwolf

26. Juni 2020 17:05

Ein Unterschied zwischen der IBD und bisherig vom Staat als extremistisch markierten Gruppierungen ist, dass sich die IBD für den Erhalt der bisherigen Ordnung einsetzt und dieses auch so vermittelt. Im Gegensatz dazu haben DKP/KPD oder NPD nie bestritten, dass sie eine völlig andere staatliche Ordnung wollten. Da es der Staat ist, der mit einem hohen Risiko für die verfassungsgemäße Ordnung dem ursprünglichen Zusammenleben in Deutschland eine extreme Transiente zumutet, stellt sich u.a. die Frage, ob wir vorher in einer aus staatlicher Sicht tendenziell weniger sicheren verfassungsgemäße Ordnung gelebt haben.

Ich habe bisher bei der IBD noch nie den Eindruck gehabt. dann man dort eine absolute ethnische Einheit denkt. Hier tendiert das Gericht in seiner Begründung zu einer politisch-diffamierenden Darstellung im Rahmen der derzeitigen politischen Auseinandersetzung, so wie es in dem entstellenden Beitrag des WDR über die IB sichtbar war. Es sieht aus, wie das krampfhafte Suchen nach einer Begründung für etwas, was man sowieso schon vorhatte.

Die Tatsache, dass sich der Staat mit dieser Begründung gegenüber der IBD nun so entschieden hat, sollte meiner Ansicht nach nicht bedeuten, dass man nun sich auch entsprechend benehmen muss. Im Gegenteil: Man sollte konstant oder noch stärker auf die Einhaltung der Qualität achten.

Ratwolf

26. Juni 2020 17:06

Wenn eine Gruppierung oder Personen vom VS oder dem BVG so markiert worden sind, muss man damit rechnen, dass der Staat mit allen erlaubten und illegalen Maßnahmen diese Gruppen bekämpfen wird. Recht oder Gerechtigkeit gelten nicht mehr für die markierten Gruppen. Es ist alles erlaubt. Das sollte einen nicht abschrecken, aber man sollte das berücksichtigen.

Alexis

26. Juni 2020 22:15

@Niekisch Ich denke auch, dass Distanzierungen oder Untwerfungen nur schaden. Erstens bringen Sie rein gar nichts und zweitens schaden sie metapolitisch. Jedwede Unterwerfung bedeutet eine Stärkung der kulturellen Hegenomie - der Diskurshoheit der Kulturmarxisten und Globalisten.

Ich denke auch, dass gerade der Verfassungsschutz  - neben der klassisch geheimdienstlichen Aufgaben der Ausspähung und Zersetzung der Oppostion - vor allem auch die Aufgabe des Diskurswächters erfüllt. Er soll die Grenzen des Diskurs - die Grenzen des Sabaren festlegen - im Sinne der Herrschenden.

Aber das funktioniert natürlich nur, wenn es innerhalb der Rechten Leute gibt, die dieses Spiel mitspielen. Biedere, angepasste, vielleicht auch ängstliche Typen, am besten noch ohne gefestigte Weltanschauung, die sich den Meinungsgrenzen des Verfassungsschutz freudig unterwerfen in der illusiären Hoffnung, der Verfassungsschutz und das Establishment, dem er dient, könne so gnädig gestimmt werden.

Franz Bettinger

27. Juni 2020 08:19

@Niekisch (16:42): Stimmt, was Sie sagen, ABER vielleicht sehen das die Gerichte anders (als VS, Politik und Medien). Dass sich die Identitären distanziert haben von allen Absolutheits- und Reinheits-Ideen, ist keiner Taktik geschuldet, sondern innerer Überzeugung. Ich kenne überhaupt keine Jugend-Bewegung, die so unschuldig daher kommt wie die IB. Man vergleiche die IB nur mit den Sprüchen der APO, der Linken oder der Grünen (aktuellen wie vergangegen). Was für ein himmelweiter Unterschied! Vielleicht gibt es doch noch eine manchmal unabhängige Justiz in D?  Naiv?

sok

27. Juni 2020 10:04

Die Diskussion über Antirassismus verschleiert das Problem . Das wirliche Problem ist, dass die Patrioten ausgestorben sind und Antirassisten massenahft auftreten.

Der Grund für die massenahfte Verbreitung des Antirassismus ist, dass es von Vorteil ist, wenn  man Angehöriger der Staatsreligion ist.

Solange man die Machtergreifung der Antirassisten nicht durchschaut, wird man ihre weite Verbreitung nicht stoppen können.

Wenn die Antirassisten selbst Opfer bringen müssen, dann schrumpft ihre Hypermoral zur Schrumpfmoral. Diese Entwicklung sollte man beschleunigen, um den Untergang Deutschlands zu verlangsamen.

Niekisch

27. Juni 2020 14:07

@ Franz Bettinger 27.6 8:19: an die unabhängige Justiz, auch der Verwaltungsgerichtsbarkeit, glaube ich als ehemaliger insider schon lange nicht mehr. Selbst die herzensguten Mädels und Jungs von der IB bleiben da nicht verschont. Wir alle sind amalekiter und wir werden geschlachtet, unser Name getilgt. Es ist leider so.

limes

27. Juni 2020 20:00

Einfach Neusprech denken, »neudenken«, dann geht alles wunderbar auf.

Epoch Times zitiert aktuell (»Merkel sieht in Chinas Aufstieg Herausforderung für freiheitliche Demokratien«) die aktuelle BRD-Kanzlerin mit den Worten:

»Wenn Europa gehört werden will, muss es ein gutes Beispiel abgeben“, betonte Merkel mit Blick auf die Rechtsstaatsdebatte in der EU. So müsse jede Opposition die „faire Chance“ haben, „auch wieder an die Regierung zu kommen“. Dazu gehörten angemessene Redezeiten im Parlament, gleiche Sendezeiten im Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk und eine unabhängige Justiz.«

Und ausgewogene Massenmedien, möchte ich ergänzen.

In früheren, guten Zeiten wäre ich mir sicher gewesen, dass das KanzlerInnen-Zitat ein Satire-Beitrag von Dieter Hildebrandt sein muss.

Tatsächlich findet sich bei Wikipedia unter dem Stichwort »Neusprech« der Hinweis: »In der Kognitionswissenschaft wird experimentell erforscht, wie tief verwurzelte sprachlich-metaphorische Frames weitgehend unbewusst die politische Wahrnehmung, die semantische Einordnung und, davon abhängig, das politische Handeln bestimmen.«

limes

27. Juni 2020 20:42

@ sok schreibt: » Solange man die Machtergreifung der Antirassisten nicht durchschaut, wird man ihre weite Verbreitung nicht stoppen können.«

Hinter der »Antirassismus«-Kampagne steckt die extreme Linke.

So äußert BLM-Mitbegründerin Patrisse Cullors: »We actually do have an ideological frame... we are trained Marxists.«

Und der deutsche linke Vordenker Thomas Seibert äußerte bereits 2018 in einem Interview mit der Schweizer Wochenzeitung WOZ: »Unsere Gesellschaften sind weithin migrantisch geprägt, wir sind alle kanakisiert. Die zentrale Frage ist deshalb, wie sich das von links, also emanzipatorisch, politisieren lässt.«

Interessant gerade zur Debatte um die IB ist folgende Aussage Seiberts in demselben Interview: »Identitätspolitik meinte ursprünglich aber gerade eine Politik der Entidentifizierung.«

In diesem Interview bestätigt Seibert nebenbei auch eine »rechte Verschwörungstheorie«, nämlich dass »sich in den letzten Jahren stabile Kommunikationsnetze gebildet (haben), die von autonomen Bewegungslinken bis in die formell linken Parteien, aber auch in die Medien und in Institutionen von Forschung und Wissenschaft reichen.«

Quelle: WOZ Nr. 23 / 2018 vom 07.06.2018, Titel: «Wer die Kanakisierung unserer Gesellschaft zurückdrängen will, ist in der Sache rechts»

Volksdeutscher

28. Juni 2020 18:08

Guten Tag allerseits, es ist meine erste Auftritt auf dieser Plattform.

Volksdeutsche: In ihren Heimatländern werden Volksdeutsche als zu einer anderen Ethnie gehörende Menschen wahrgenommen. Da es Volksdeutsche immernoch gibt und sie immernoch, wenn auch nicht mehr in so großer Zahl, nach Deutschland kommen, werden die immernoch geltenden Gesetze zu ihrer Aufnahme auf sie angewandt. Es heißt da, sie müssen anhand von Abstammungsurkunden ihre Zugehörigkeit zum deutschen Volk nachweisen. Da auch Sprachkenntnisse für ihre Aufnahme erforderlich sind, wird für ihre Aufnahme auch das Vorhandensein eines deutschen Bewußtseins als eine wesentliche Voraussetzung betrachtet. Deutsches Bewußtsein bedeutet immer auch ein ethnisches Bewußtsein. Für diesen Staat gibt es das deutsche Volk also nicht nur in einem ethnisch-materiellen, sondern auch in einem geistig-psychischem Sinne.

Ausland: Wie würden ausländische Politiker, allen voran Ministerpräsidenten und Staatsoberhäupter darauf reagieren, wenn sie erführen, daß auf ihrem Staatsgebiet lebenden Auslandsdeutschen plötzlich nicht mehr deutsche Volkszugehörige seien, weil ein bundesrepublikanisches Gericht das deutsche Volk in ethnischem Sinne für nicht existent erklärte? Welche Konsequenzen würde dies für die Bundesrepublik im zwischenstaatlichen Miteinander haben?