Der vormundschaftliche Staat

PDF der Druckausgabe aus Sezession 123/ Dezember 2024

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von Erik Lommatzsch –

Der in Eisen­hüt­ten­stadt prak­ti­zie­ren­de Anwalt Rolf Hen­rich cha­rak­te­ri­sier­te die DDR in einer im April 1989 erschie­ne­nen Ana­ly­se als »vor­mund­schaft­li­chen Staat«. Die­ses Schlag­wort war zugleich der Titel sei­ner Über­le­gun­gen. Der Unter­ti­tel klang noch här­ter und kon­kre­ter: Vom Ver­sa­gen des real exis­tie­ren­den Sozialismus.

Die Über­le­gun­gen, ein Gemein­we­sen als »vor­mund­schaft­lich« zu bezeich­nen, gehen auf den Ber­li­ner Rechts­phi­lo­so­phen Edu­ard Gans zurück. Gans – zu des­sen Hörern übri­gens auch Karl Marx zähl­te – hader­te damit, Preu­ßen ent­we­der als abso­lu­ten oder patri­ar­cha­li­schen Staat beschrei­ben zu müs­sen, auch kon­sti­tu­tio­nell allein woll­te nicht pas­sen. Die Lösung fand er schließ­lich in einer Bezeichnung,

die von allen Sei­ten eine Bei­mi­schung ent­hält, die am abso­lu­ten, väter­li­chen und ver­fas­sungs­mä­ßi­gen Staat teil­hat, die den öst­li­chen und west­li­chen Bestand­teil zu ver­bin­den und die Grund­sät­ze der Allein­herr­schaft in der Wirk­lich­keit einer mäßi­gen Frei­heit aus­zu­üben sucht. Die­se Kate­go­rie ist die des vor­mund­schaft­li­chen Staates.

Hen­rich, gebo­ren 1944 in Mag­de­burg, muß­te sein juris­ti­sches ­Dis­ser­ta­ti­ons­vor­ha­ben im Zusam­men­hang mit sei­nen Äuße­run­gen zum »Pra­ger Früh­ling« unter dem Vor­wurf des »Revi­sio­nis­mus« abbre­chen. SED-Mit­glied seit 1964, war er seit 1973 Rechts­an­walt im Bezirks­kol­le­gi­um Frank­furt (Oder). Dort wirk­te er auch als SED-Par­tei­se­kre­tär. Die Ver­ur­tei­lung Rudolf Bahros, der 1977 in sei­nem Buch Die Alter­na­ti­ve Kri­tik am »real exis­tie­ren­den Sozia­lis­mus« geübt hat­te, gilt als Inspi­ra­ti­on für Hen­rich. In sei­nen Essays setz­te er sich ver­stärkt mit dem auch der DDR imple­men­tier­ten Sozia­lis­mus sowje­ti­schen Typs auseinander.

Das Gan­ze mün­de­te in Der vor­mund­schaft­li­che Staat, der in der Bun­des­re­pu­blik erschien. Fol­ge für Hen­rich war der Aus­schluß aus der SED und dem Anwalts­kol­le­gi­um, was ihm eine wei­te­re Berufs­aus­übung unmög­lich mach­te. Im Rah­men der fried­li­chen Revo­lu­ti­on im Herbst 1989 war er Mit­un­ter­zeich­ner des Grün­dungs­auf­rufs des »Neu­en Forums« und spä­ter Ver­tre­ter der Bür­ger­be­we­gung am »Zen­tra­len Run­den Tisch«, ver­zich­te­te dann aber auf wei­te­re poli­ti­sche Betä­ti­gung und wirk­te wie­der als Anwalt in Eisenhüttenstadt.

Hen­richs Buch war mit sei­ner Ver­öf­fent­li­chung schnell bekannt­ge­wor­den, wor­an west­deut­sche Medi­en einen erheb­li­chen Anteil gehabt haben dürf­ten. Von wohl nahe­zu jedem, der dem DDR-Regime nicht dezi­diert posi­tiv gegen­über­stand, wur­de der Titel als tref­fend emp­fun­den. Ob oder inwie­weit der Der vor­mund­schaft­li­che Staat dar­über hin­aus bei der For­mie­rung der Bür­ger­be­we­gung eine Rol­le gespielt hat, sei dahingestellt.

Abge­se­hen davon, daß das Buch vor dem Umbruch in der DDR nur unter gro­ßen Schwie­rig­kei­ten zu beschaf­fen war, sind die Aus­füh­run­gen Hen­richs, der das Regime an des­sen eige­nen mar­xis­ti­schen Ansprü­chen mißt, nicht ohne Anspruch. Sein Buch schließt mit Über­le­gun­gen zur »Neu­glie­de­rung des Staats­so­zia­lis­mus«, der auf die »mün­di­ge Selbst­be­stim­mung der Men­schen setzt«. Zu lesen ist es als Zeit­do­ku­ment, geschrie­ben in der Annah­me einer Fort­exis­tenz der DDR auf unab­seh­ba­re Dauer.

Die – für eini­ge sicher erneu­te – Lek­tü­re des Buches, das nur noch anti­qua­risch zu bezie­hen ist, erweist sich als loh­nens­wert. Die aus­führ­li­che Betrach­tung der »Wirk­lich­keit des Staats­so­zia­lis­mus«, der umfang­reichs­te Abschnitt des Buches, ver­mit­telt in ers­ter Linie eine tref­fen­de Ana­ly­se der Gege­ben­hei­ten in der DDR. Dar­über hin­aus scheint eine Rei­he von Beob­ach­tun­gen und Fest­stel­lun­gen über­ra­schend aktu­ell zu sein, sei es direkt oder abs­tra­hiert als Parallele.

Hen­rich will an das »hier­zu­lan­de« – er spricht von der DDR – »still­ge­leg­te Unter­neh­men Auf­klä­rung erin­nern«. Das zu erwar­ten­de Zitat Kants vom »Aus­gang des Men­schen aus sei­ner selbst ver­schul­de­ten Unmün­dig­keit« erfährt sei­ne Stei­ge­rung durch Johann Georg ­Hamann, der von »einer aller­höchst selbst­ver­schul­de­ten Vor­mund­schaft« gespro­chen hat.

»Sta­tus des Men­schen im Sozia­lis­mus, wie er sich zwi­schen Elbe und Oder her­aus­ge­bil­det hat«, so Hen­rich, sei der eines »Mün­dels«, an sich frei, aber auf­grund feh­len­der Rei­fe nicht selb­stän­dig zu umfas­sen­den Ent­schei­dun­gen in der Lage. Das blei­be andern über­las­sen. Der Autor wen­det sich jedoch vehe­ment gegen eine ent­spre­chen­de Opfer­men­ta­li­tät: Die »Mün­del« tru­gen meist »durch Unter­las­sen zur Erhal­tung eines Sys­tems der Ver­un­selb­stän­di­gung« bei.

Hen­rich holt zunächst his­to­risch sehr weit aus. Im Ost-West-Kon­flikt erkennt er eine Kon­stel­la­ti­on, die bis weit in die Anti­ke zurück­reicht, er setzt beim Mythos vom Raub der Euro­pa an. Mit­nich­ten sei, wie von der Sowjet­uni­on pro­pa­giert und von der DDR ent­spre­chend auf­ge­nom­men, die Okto­ber­re­vo­lu­ti­on von 1917 der zen­tra­le Bezugs­punkt. Die mar­xis­ti­sche Annah­me, wonach sich die Geschich­te his­to­risch gesetz­mä­ßig in einer Stu­fen­fol­ge der Gesell­schaf­ten voll­zie­he, die zu die­ser Zeit maß­geb­li­che Grund­la­ge der öst­li­chen Ideo­lo­gen war, hält er für wenig plausibel.

Er weist dar­auf hin, daß es in Ruß­land nie eine bür­ger­lich-kapi­ta­lis­ti­sche ­Epo­che gege­ben habe, aus der sich der Sozia­lis­mus hät­te ent­wi­ckeln kön­nen. Für Ruß­land sei viel­mehr die »asia­ti­sche Pro­duk­ti­ons­wei­se« (mit der cha­rak­te­ris­ti­schen tri­but­ä­ren Aus­rich­tung) in ­einer »spe­zi­el­len Vari­an­te« bestim­mend gewe­sen. Das Zaren­reich ist ihm »halb­asia­ti­sche Des­po­tie«, die in ihren Grund­struk­tu­ren von der »indus­tri­el­len Des­po­tie« des Sowjet­staa­tes abge­löst und über­nom­men wor­den sei.

Nach dem Krieg sei das staats­so­zia­lis­ti­sche Sys­tem den Deut­schen von den Sowjets in deren Zone und der dar­aus ent­stan­de­nen DDR auf­ge­zwun­gen wor­den. Es hand­le sich um eine »For­ma­ti­ons­ver­drän­gung« und mit­nich­ten um die Wirk­kraft nicht in Zwei­fel zu zie­hen­der his­to­ri­scher Gesetzmäßigkeiten.

Die »Wirk­lich­keit des Staats­so­zia­lis­mus« stellt sich für Hen­rich in einer Rei­he von Defi­zi­ten dar. Bestim­mend sei »der Wider­spruch zwi­schen den inte­gra­ti­ven Prin­zi­pi­en, die das Ver­hal­ten der Men­schen in der Sys­tem-Welt regu­lie­ren, und den Prin­zi­pi­en, die das Han­deln der Men­schen in ihrer per­sön­li­chen Umwelt nor­mie­ren«. Anders aus­ge­drückt: »Aus Angst scheu­en die meis­ten Men­schen im Staats­so­zia­lis­mus davor zurück, öffent­lich in der Wahr­heit zu leben.« Mit dem Ver­zicht auf Öffent­lich­keit »hal­ten wir uns an die von der geheim­po­li­zei­li­chen Macht abge­steck­ten Grenzen.«

The­ma­ti­siert wird das Pro­blem der feh­len­den Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit, die Ver­schrän­kung von Poli­tik und Öko­no­mie oder die Tat­sa­che, daß Abhän­gig­keits­ver­hält­nis­se nicht wie im Kapi­ta­lis­mus vor­ran­gig über Geld, son­dern über Macht begrün­det wer­den, wobei Hen­rich unter Macht die »Mög­lich­keit der Polit­bü­ro­kra­tie, das Han­deln der Men­schen durch offe­ne oder ver­deck­te staat­li­che Sank­tio­nen zu diri­gie­ren«, ver­steht. Er beklagt den »geis­ti­gen Pro­vin­zia­lis­mus« der DDR, der zunächst durch nach dem Krieg zurück­ge­kehr­te Emi­gran­ten auf­ge­hal­ten, dann aber durch den »Exodus der nach­ge­bo­re­nen Künst­ler­ge­nera­ti­on« (Stich­wort Bier­mann-Aus­bür­ge­rung) noch ver­stärkt wor­den sei.

Hen­rich macht auf eine Ent­wick­lung auf­merk­sam, wel­che vor allem zu Anfang, zur Zeit der »For­ma­ti­ons­ver­drän­gung«, zu Buche geschla­gen habe: Posi­tio­nen, etwa in Ver­wal­tung und Jus­tiz, wur­den mit Men­schen besetzt, die »aus Werk­hal­le und Kon­tor« kamen, mit einem »Bewußst­sein, wie es etwa die Bedie­nung und Kon­trol­le einer Maschi­ne erfor­dert«. Dies habe die Unter­ord­nung, die spä­ter durch ent­spre­chen­de ideo­lo­gi­sche Schu­lung »wis­sen­schaft­lich ver­tieft« wur­de, immens erleich­tert. Es hand­le sich um das von Georg Lukács beschrie­be­ne »ver­ding­lich­te Bewußtsein«.

Die prak­ti­zier­te Form der »Kader-Aus­le­se«, die Nach­be­set­zung von Ämtern mit Funk­tio­nä­ren, denen es an Lebens­er­fah­rung man­ge­le, schrän­ke die Beweg­lich­keit des Sys­tems der Polit­bü­ro­kra­tie erheb­lich ein. Mehr als frag­lich sei auch das Bemü­hen um eine offi­zi­el­le Ethik der DDR, die »zuerst und vor allem die Zie­le des Staats­plans« als Ori­en­tie­rungs­punkt aus­gibt. Die »Bin­dung des Indi­vi­du­ums an das Ter­ri­to­ri­um«, sym­bo­li­siert durch die Mau­er, bzw. »an die Maschi­ne­rie«, also den – ver­ord­ne­ten – Arbeits­platz, machen den Staats­so­zia­lis­mus eben­so aus wie eine Rechts­auf­fas­sung, bei der »im Klas­sen­kampf jeder­zeit mit einer Lage zu rech­nen ist, die gegen das Recht zu han­deln gebietet.«

Mit straf­recht­li­chen Mit­teln wer­de auf kri­ti­sches Den­ken reagiert, da die­sem auch nicht mit der »unein­ge­schränk­ten Ver­fü­gungs­ge­walt der Polit­bü­ro­kra­tie über ein kom­plet­tes Arse­nal ent­wi­ckel­ter Bewußt­seins­in­dus­trie«, den »ser­vi­len Redak­tio­nen in Pres­se, Funk und Fern­se­hen«, begeg­net wer­den kön­ne. Ver­wie­sen wird auch auf das Selbst­ver­ständ­nis der – evan­ge­li­schen – Amts­kir­che, die sich als »Kir­che nicht neben, nicht gegen, son­dern Kir­che im Sozia­lis­mus« sieht.

Hen­richs bei­ßen­de Abrech­nung, die vor 35 Jah­ren erschien, galt dem »real exis­tie­ren­den« Staats­so­zia­lis­mus. Bei der real exis­tie­ren­den Bun­des­re­pu­blik unse­rer Tage han­delt es sich um ein gänz­lich ande­res Sys­tem. Zu klä­ren wäre die Fra­ge, war­um nicht weni­ge der im Buch kri­ti­sier­ten »vor­mund­schaft­li­chen« Phä­no­me­ne dem heu­ti­gen Leser selt­sam ver­traut erscheinen.

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