von Erik Lommatzsch –
Der in Eisenhüttenstadt praktizierende Anwalt Rolf Henrich charakterisierte die DDR in einer im April 1989 erschienenen Analyse als »vormundschaftlichen Staat«. Dieses Schlagwort war zugleich der Titel seiner Überlegungen. Der Untertitel klang noch härter und konkreter: Vom Versagen des real existierenden Sozialismus.
Die Überlegungen, ein Gemeinwesen als »vormundschaftlich« zu bezeichnen, gehen auf den Berliner Rechtsphilosophen Eduard Gans zurück. Gans – zu dessen Hörern übrigens auch Karl Marx zählte – haderte damit, Preußen entweder als absoluten oder patriarchalischen Staat beschreiben zu müssen, auch konstitutionell allein wollte nicht passen. Die Lösung fand er schließlich in einer Bezeichnung,
die von allen Seiten eine Beimischung enthält, die am absoluten, väterlichen und verfassungsmäßigen Staat teilhat, die den östlichen und westlichen Bestandteil zu verbinden und die Grundsätze der Alleinherrschaft in der Wirklichkeit einer mäßigen Freiheit auszuüben sucht. Diese Kategorie ist die des vormundschaftlichen Staates.
Henrich, geboren 1944 in Magdeburg, mußte sein juristisches Dissertationsvorhaben im Zusammenhang mit seinen Äußerungen zum »Prager Frühling« unter dem Vorwurf des »Revisionismus« abbrechen. SED-Mitglied seit 1964, war er seit 1973 Rechtsanwalt im Bezirkskollegium Frankfurt (Oder). Dort wirkte er auch als SED-Parteisekretär. Die Verurteilung Rudolf Bahros, der 1977 in seinem Buch Die Alternative Kritik am »real existierenden Sozialismus« geübt hatte, gilt als Inspiration für Henrich. In seinen Essays setzte er sich verstärkt mit dem auch der DDR implementierten Sozialismus sowjetischen Typs auseinander.
Das Ganze mündete in Der vormundschaftliche Staat, der in der Bundesrepublik erschien. Folge für Henrich war der Ausschluß aus der SED und dem Anwaltskollegium, was ihm eine weitere Berufsausübung unmöglich machte. Im Rahmen der friedlichen Revolution im Herbst 1989 war er Mitunterzeichner des Gründungsaufrufs des »Neuen Forums« und später Vertreter der Bürgerbewegung am »Zentralen Runden Tisch«, verzichtete dann aber auf weitere politische Betätigung und wirkte wieder als Anwalt in Eisenhüttenstadt.
Henrichs Buch war mit seiner Veröffentlichung schnell bekanntgeworden, woran westdeutsche Medien einen erheblichen Anteil gehabt haben dürften. Von wohl nahezu jedem, der dem DDR-Regime nicht dezidiert positiv gegenüberstand, wurde der Titel als treffend empfunden. Ob oder inwieweit der Der vormundschaftliche Staat darüber hinaus bei der Formierung der Bürgerbewegung eine Rolle gespielt hat, sei dahingestellt.
Abgesehen davon, daß das Buch vor dem Umbruch in der DDR nur unter großen Schwierigkeiten zu beschaffen war, sind die Ausführungen Henrichs, der das Regime an dessen eigenen marxistischen Ansprüchen mißt, nicht ohne Anspruch. Sein Buch schließt mit Überlegungen zur »Neugliederung des Staatssozialismus«, der auf die »mündige Selbstbestimmung der Menschen setzt«. Zu lesen ist es als Zeitdokument, geschrieben in der Annahme einer Fortexistenz der DDR auf unabsehbare Dauer.
Die – für einige sicher erneute – Lektüre des Buches, das nur noch antiquarisch zu beziehen ist, erweist sich als lohnenswert. Die ausführliche Betrachtung der »Wirklichkeit des Staatssozialismus«, der umfangreichste Abschnitt des Buches, vermittelt in erster Linie eine treffende Analyse der Gegebenheiten in der DDR. Darüber hinaus scheint eine Reihe von Beobachtungen und Feststellungen überraschend aktuell zu sein, sei es direkt oder abstrahiert als Parallele.
Henrich will an das »hierzulande« – er spricht von der DDR – »stillgelegte Unternehmen Aufklärung erinnern«. Das zu erwartende Zitat Kants vom »Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit« erfährt seine Steigerung durch Johann Georg Hamann, der von »einer allerhöchst selbstverschuldeten Vormundschaft« gesprochen hat.
»Status des Menschen im Sozialismus, wie er sich zwischen Elbe und Oder herausgebildet hat«, so Henrich, sei der eines »Mündels«, an sich frei, aber aufgrund fehlender Reife nicht selbständig zu umfassenden Entscheidungen in der Lage. Das bleibe andern überlassen. Der Autor wendet sich jedoch vehement gegen eine entsprechende Opfermentalität: Die »Mündel« trugen meist »durch Unterlassen zur Erhaltung eines Systems der Verunselbständigung« bei.
Henrich holt zunächst historisch sehr weit aus. Im Ost-West-Konflikt erkennt er eine Konstellation, die bis weit in die Antike zurückreicht, er setzt beim Mythos vom Raub der Europa an. Mitnichten sei, wie von der Sowjetunion propagiert und von der DDR entsprechend aufgenommen, die Oktoberrevolution von 1917 der zentrale Bezugspunkt. Die marxistische Annahme, wonach sich die Geschichte historisch gesetzmäßig in einer Stufenfolge der Gesellschaften vollziehe, die zu dieser Zeit maßgebliche Grundlage der östlichen Ideologen war, hält er für wenig plausibel.
Er weist darauf hin, daß es in Rußland nie eine bürgerlich-kapitalistische Epoche gegeben habe, aus der sich der Sozialismus hätte entwickeln können. Für Rußland sei vielmehr die »asiatische Produktionsweise« (mit der charakteristischen tributären Ausrichtung) in einer »speziellen Variante« bestimmend gewesen. Das Zarenreich ist ihm »halbasiatische Despotie«, die in ihren Grundstrukturen von der »industriellen Despotie« des Sowjetstaates abgelöst und übernommen worden sei.
Nach dem Krieg sei das staatssozialistische System den Deutschen von den Sowjets in deren Zone und der daraus entstandenen DDR aufgezwungen worden. Es handle sich um eine »Formationsverdrängung« und mitnichten um die Wirkkraft nicht in Zweifel zu ziehender historischer Gesetzmäßigkeiten.
Die »Wirklichkeit des Staatssozialismus« stellt sich für Henrich in einer Reihe von Defiziten dar. Bestimmend sei »der Widerspruch zwischen den integrativen Prinzipien, die das Verhalten der Menschen in der System-Welt regulieren, und den Prinzipien, die das Handeln der Menschen in ihrer persönlichen Umwelt normieren«. Anders ausgedrückt: »Aus Angst scheuen die meisten Menschen im Staatssozialismus davor zurück, öffentlich in der Wahrheit zu leben.« Mit dem Verzicht auf Öffentlichkeit »halten wir uns an die von der geheimpolizeilichen Macht abgesteckten Grenzen.«
Thematisiert wird das Problem der fehlenden Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Verschränkung von Politik und Ökonomie oder die Tatsache, daß Abhängigkeitsverhältnisse nicht wie im Kapitalismus vorrangig über Geld, sondern über Macht begründet werden, wobei Henrich unter Macht die »Möglichkeit der Politbürokratie, das Handeln der Menschen durch offene oder verdeckte staatliche Sanktionen zu dirigieren«, versteht. Er beklagt den »geistigen Provinzialismus« der DDR, der zunächst durch nach dem Krieg zurückgekehrte Emigranten aufgehalten, dann aber durch den »Exodus der nachgeborenen Künstlergeneration« (Stichwort Biermann-Ausbürgerung) noch verstärkt worden sei.
Henrich macht auf eine Entwicklung aufmerksam, welche vor allem zu Anfang, zur Zeit der »Formationsverdrängung«, zu Buche geschlagen habe: Positionen, etwa in Verwaltung und Justiz, wurden mit Menschen besetzt, die »aus Werkhalle und Kontor« kamen, mit einem »Bewußstsein, wie es etwa die Bedienung und Kontrolle einer Maschine erfordert«. Dies habe die Unterordnung, die später durch entsprechende ideologische Schulung »wissenschaftlich vertieft« wurde, immens erleichtert. Es handle sich um das von Georg Lukács beschriebene »verdinglichte Bewußtsein«.
Die praktizierte Form der »Kader-Auslese«, die Nachbesetzung von Ämtern mit Funktionären, denen es an Lebenserfahrung mangele, schränke die Beweglichkeit des Systems der Politbürokratie erheblich ein. Mehr als fraglich sei auch das Bemühen um eine offizielle Ethik der DDR, die »zuerst und vor allem die Ziele des Staatsplans« als Orientierungspunkt ausgibt. Die »Bindung des Individuums an das Territorium«, symbolisiert durch die Mauer, bzw. »an die Maschinerie«, also den – verordneten – Arbeitsplatz, machen den Staatssozialismus ebenso aus wie eine Rechtsauffassung, bei der »im Klassenkampf jederzeit mit einer Lage zu rechnen ist, die gegen das Recht zu handeln gebietet.«
Mit strafrechtlichen Mitteln werde auf kritisches Denken reagiert, da diesem auch nicht mit der »uneingeschränkten Verfügungsgewalt der Politbürokratie über ein komplettes Arsenal entwickelter Bewußtseinsindustrie«, den »servilen Redaktionen in Presse, Funk und Fernsehen«, begegnet werden könne. Verwiesen wird auch auf das Selbstverständnis der – evangelischen – Amtskirche, die sich als »Kirche nicht neben, nicht gegen, sondern Kirche im Sozialismus« sieht.
Henrichs beißende Abrechnung, die vor 35 Jahren erschien, galt dem »real existierenden« Staatssozialismus. Bei der real existierenden Bundesrepublik unserer Tage handelt es sich um ein gänzlich anderes System. Zu klären wäre die Frage, warum nicht wenige der im Buch kritisierten »vormundschaftlichen« Phänomene dem heutigen Leser seltsam vertraut erscheinen.