Zur Prüfung der Theorie eignen sich unter anderem zwei Bereiche, die zudem fast unbekannt sind und vielleicht auch absichtlich so gehalten werden: die Bereitschaft der Politiker und Journalisten, sich selbst der von ihnen geschaffenen und meist bejahten Dienstpflicht in den Streitkräften und damit der persönlichen Integration in die Bundeswehr zu unterziehen – und die protokollarische Behandlung der Bundeswehr.
Zum Protokoll: Die „Rangfolge bei Veranstaltungen … offizieller Art“ wird vom Bundesminister des Inneren zusammen mit dem Auswärtigen Amt erlassen und ist für alle Ministerien verbindlich. Wo sie den Generalinspekteur der Bundeswehr einordnet, ist sachlich unbedeutend. Aber die Einordnung zeigt, wo dieser Staat den Repräsentanten seiner bewaffneten Macht und von ehemals 500.000, heute knapp 300.000 Soldaten sieht. Insofern ist die Protokolleinordnung des Generalinspekteurs doch kennzeichnend. Bei der Prüfung muß allerdings eine Arabeske einbezogen werden: Dem Verfasser ist es nicht gelungen, von den zuständigen Ministerien die neueste Fassung der Protokollliste zu erhalten; ihm wurde nur versichert, nennenswerte Änderungen gegenüber älteren Fassungen seien nicht erfolgt. Warum heute kein Staatsbürger Einblick erhalten darf, wurde nicht mitgeteilt.
Die Seite eins der Liste: Ersten Rang hat natürlich der Bundespräsident. Ihm folgen Kaiser und Könige sowie Staats‑, danach Regierungschefs fremder Staaten. Zweiter Deutscher ist der Präsident des Bundestages; ihm folgen der Bundeskanzler, dann der Präsident des Bundesrates (obwohl er nicht den Gesamtstaat repräsentiert) und zahlreiche weitere Wichtigkeiten. Eine Auswahl: Alle Botschafter fremder Staaten, der Vorsitzende der deutschen (katholischen) Bischofskonferenz, der Vorsitzende des Rates der evangelischen Kirche und – als Dritter auf dieser Ebene, obwohl nicht religiöses Oberhaupt – der Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland; ein Vertreter der Millionen von Moslems und Hindus fehlt. Nach weiteren Wichtigkeiten kommt der Leser zur zweiten Seite der Protokollliste.
Seite zwei: Eine kleine – kleine! – Auswahl: Da finden sich der Präsident der Kommission der Europäischen Union, alle fremden Gesandten (die Botschafter hatten wir schon), die ehemaligen (!) Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, die Patriarchen (osteuropäischer oder asiatischer christlicher Kirchen), Partei- und die Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien, die (insgesamt 48?) Landessuperintendenten, Landesbischöfe und Landesrabbiner, die Minister der Länder, dann der Präsident der Bundesbank und mit „Höchste Repräsentanten der Gemeinden“ was das auch sein mag, endet die zweite Seite.
Seite drei beginnt mit den „Ständigen Geschäftsträgern des Diplomatischen Korps“ (die Botschafter und die Gesandten hatten wir längst), dann kommen die Nichtständigen Geschäftsträger (wer weiß, was das ist?), nach weiteren Wichtigkeiten erscheinen der Koordinator für deutsch-französische Zusammenarbeit und alle Vorsitzenden von Bundestagsausschüssen (deren gibt es zweiundzwanzig, bis hin zum „Ausschuß für Tourismus“), es folgen der Präsident des Rechnungshofes, alle Richter des Bundesverfassungsgerichts (den amtierenden und die ehemaligen Präsidenten hatten wir schon), die ehemaligen Bundesminister (wir sind also schon deutlich bei ehemaligen Wichtigkeiten), weitere Wichtigkeiten, der Kanzler der Friedenklasse des Ordens Pour-le-Mérite – und dann, siehe da, da kommt „ganz hinterdrein und Klimperklein“ nicht, wie das Kinderlied singt, „das Marienkäferlein“, sondern der Generalinspekteur, der Repräsentant der bewaffneten Macht, der ultima ratio unseres Staates.
Man möchte einwenden, die Soldaten würden durch den Verteidigungsminister repräsentiert? Aber dem wäre zu erwidern, daß auch die Gesandten fremder Staaten nicht durch ihre Botschafter, die Bischöfe der deutschen Länder nicht durch die gesamtdeutschen Vertreter ihrer Kirchen repräsentiert werden, ebensowenig wie die Fraktionsvorsitzenden und die Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse durch den Präsidenten des Bundestags und die Richter des Bundesverfassungsgerichts durch dessen Präsidenten vertreten werden.
Zweifellos: Der Generalinspekteur erscheint dort, wo er noch dem Urteil der Politiker und Ministerialbeamten hingehört. Deshalb ist eine Herauf- oder Herabstufung nicht wünschenswert; sie würde dem Staatsbürger verschleiern, wie unsere politische Klasse diejenigen schätzt, denen sie gegenwärtig im Kosovo, in Afghanistan und mittlerweile auch in anderen Regionen befiehlt, ihr Leben einzusetzen.
Einen zweiten Prüfstein für die Integration der Bundeswehr in Staat und Gesellschaft liefert eine Zahlengruppe. Sie illustriert, wie es Politiker und Journalisten mit der Integration von Gesellschaft und Streitkräften dann halten, wenn sie persönlich betroffen sind.
Im vierzehnten Bundestag (bis 2002) waren 330 Abgeordnete männliche „Wessis“ der Jahrgänge 1940 oder jünger, waren also fast alle gesetzlich verpflichtet, sich für einige Zeit in die Streitkräfte zu integrieren. Von diesen 330 haben gemäß ihren Lebensläufen im Handbuch des Bundestags 81 Wehrdienst geleistet. Konkret: Von 139 Abgeordneten der SPD 27 (Ersatzdienst 19), von 106 Abgeordneten der CDU 34 (Ersatzdienst 1), von 37 Abgeordneten der CSU 9 (0), bei den Bündnisgrünen von 18 Abgeordneten 2 (7), von 27 Abgeordneten der FDP 8(0) von 3 Abgeordneten der PDS 1 (0). Insgesamt hat sich also ein Viertel der dienstpflichtigen Abgeordneten persönlich in die Bundeswehr „integriert“, 27 weiter Abgeordnete waren wenigstens „Zivi“ gewesen und 222 keines von beidem. Die Zahlen im fünfzehnten Bundestag waren fast identisch. Zum Verglich: Die Ausschöpfungsquote“ beim „gemeinen Volk“ lag bis 1989 je nach Jahrgangsstärke bei 65 bis 70 Prozent.
Schließlich der sechzehnte, 2005 gewählte Bundestag: 327 Abgeordnete (einschließlich einiger Nachrücker) gehörten den Jahrgängen 1940 bis 1970 an – vorher beziehungsweise nachher war beziehungsweise wurde die Bundeswehr zu klein, die Masse der Wehrpflichtigen aufzunehmen. Hiervon hatten sich 99, also 30 Prozent, als junge Männer persönlich in die Bundeswehr „integriert“, 228, dabei 20 „Zivis“, hatten sich nicht integrieren wollen oder können.
Vielleich hat dieser oder jener Abgeordnete seinen Wehr- oder Ersatzdienst verschwiegen oder erfunden; das ist jedoch meist auszuschließen, etwa wenn ein ehemaliger Verteidigungsminister angibt: „1962 Abitur. 1962–68 Univ. Hamburg, 1968 1. Staatexamen“. Dennoch darf man jene Zahlen nicht ungeprüft gegen den einzelnen wenden. Manch einer dürfte ehrenwerte Gründe gehabt haben, nicht zu dienen; zum Beispiel war ein ehemaliger Bundeskanzler als Kriegswaise sowie mach einer, der in Berlin aufwuchs, nicht dienstpflichtig. Aber die Masse macht’s. Sie spricht eine deutliche Sprache und zeigt, was auch das letzte Kabinett Kohl zeigte: von Bohl bis zu Wissmann hatte sich kein einziger der wehrpflichtigen Minister in die Streitkräfte „integriert“
Die Presse? Sie sieht sich gern als Wächter und notfalls Kritiker der Regierung. Doch hier schweigt sie – und der Grund ist leicht zu vermuten. Die Frankfurter Allgemeine Zeigung gibt in ihrer Selbstdarstellungsbroschüre mit dem Titel Die Redaktion stellt sich vor 2004, die Lebensläufe aller ihrer Redakteure an. 256 sind dienstpflichtig gewesen. Hiervon hatten 55 Wehr- und 37 Zivildienst geleistet – also wiederum etwa das bekannte Viertel (Wehrdienst) beziehungsweise Dritte (insgesamt). Da wäre es schwierig gewesen zu kritisieren, daß die Mehrzahl der bundestagsabgeordneten und sogar Verteidigungsminister und – staatsekretäre ihre gesetzliche Pflicht nicht erfüllt hatte; wer im Glashaus sitzt, wird sich scheuen, mit Steinen zu werfen.
Die Schlußfolgerung: Früher diente die Obrigkeit, die politische Klasse. Sie führte auch im Kriege an, auf dem Schlachtfeld und unter Einsatz des eigenen Lebens. Unsere heutige politisch Klasse hingegen dient nicht, sondern sie läßt meist dienen. Bei einem Kampfeinsatz führt sie nicht an, sondern sie schickt andere in den Kampf. Sie rühmt den Verfassungspatriotismus und auferlegt dem Volk die Wehrpflicht durch Gesetz. Aber sie nutzt in hoher Zahl die Gelegenheiten, das Gesetz nur auf andere anzuwenden. Sie rühmt die „Integration“ der Streitkräfte in Staat und Gesellschaft – hält sich selbst aber meist fern.
Summa summarum: Die Bundeswehr ist kein Staat im Staate. Oder doch, da sie ein Eigenleben am Rande von Staat und Gesellschaft führt? Nicht integriert, sondern von Politik und vielen Medienfürsten sowie Intellektuellen gemieden, bestenfalls geduldet? Es gibt noch anderes, das die letztgenannte Deutung nahelegt.