Apell von Blois

pdf der Druckfassung aus Sezession 27/Dezember 2008

sez_nr_279von Christian Vollradt

Französische Historiker haben jüngst auf einer Tagung in Blois, zu welcher der ehemalige Kultur- und Unterrichtsminister (und heutige Bürgermeister) Jack Lang geladen hatte, einen Appell unterzeichnet, mit dem sie sich gegen die drohende Einschränkung ihrer Forschungsarbeit und -freiheit durch sogenannte „Erinnerungsgesetze" wehren. Aufgeschreckt wurden die unter dem Motto „Liberté pour l'Histoire" Versammelten durch den vom europäischen Rat für Justiz und Innenpolitik eingebrachten Rahmenbeschluß „Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bekämpfen", der vorsieht, die „öffentliche Billigung, Leugnung oder Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen" in allen EU-Mitgliedsstaaten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ahnden zu lassen. In dem von der Zeitung Le Monde veröffentlichten „Appell von Blois" heißt es dazu: „In einem freien Staat ist es nicht die Aufgabe irgend-einer politischen Autorität zu definieren, was die historische Wahrheit sei, geschweige denn darf sie die Freiheit des Historikers mittels der Androhung von Strafsanktionen einschränken. ... Die politisch Verantwortlichen bitten wir zu begreifen, daß es zwar zu ihren Aufgaben gehört, das kollektive Gedächtnis zu pflegen, daß sie aber keinesfalls per Gesetz Staatswahrheiten institutionalisieren sollen, die schwerwiegende Konsequenzen für die Arbeit des Historikers und für die intellektuelle Freiheit insgesamt haben können". Bei aller Berechtigung eines Kampfes gegen Rassismus und Antisemitismus drohten mit dem Rahmenbeschluß eine „rückschauende Moralisierung von Geschichte und intellektuelle Zensur".


Die Grup­pe um den His­to­ri­ker Pierre Nora befürch­tet offen­sicht­lich, daß das fran­zö­si­sche Bei­spiel Schu­le für ganz Euro­pa mache: Paris stell­te näm­lich nicht nur 1990 die Leug­nung der Ver­nich­tung der euro­päi­schen Juden durch die Natio­nal­so­zia­lis­ten unter Stra­fe, son­dern wei­te­te den Tat­be­stand auf ande­re Ver­bre­chen – etwa gegen die Arme­ni­er – aus; 2001 erließ man zudem ein Gesetz, laut wel­chem die Fran­zö­si­sche Repu­blik Skla­ve­rei als Ver­bre­chen wider die Mensch­heit begrei­fe, wes­halb ihr eine „ent­spre­chen­de Dar­stel­lung” in Unter­richt und For­schung ein­ge­räumt wer­den müsse.
Sol­ches nann­te nun der bri­ti­sche His­to­ri­ker Timo­thy Gar­ton Ash – einer der Mit­un­ter­zeich­ner des Appells – in einem Kom­men­tar für den Guar­di­an „Non­sens”, der „umso gefähr­li­cher” sei, „wenn er in der Mas­ke der Recht­schaf­fen­heit daherkommt”.
Von einem gro­ßen media­len Echo auf den „Appell von Blois” kann hier­zu­lan­de kei­ne Rede sein; dort aber, wo er auf­ge­grif­fen und kom­men­tiert wur­de, herrsch­te Zustim­mung: „Es ist gut, daß der Wider­stand gegen ein staat­lich ver­ord­ne­tes, mit Hil­fe des Straf­ge­setz­bu­ches fest­ge­zurr­tes Geschichts­bild sich end­lich so deut­lich mel­det”, schreibt bei­spiels­wei­se Arno Wid­mann in der Frank­fur­ter Rund­schau. Er ver­weist dabei auf den 1994 ein­ge­füg­ten Zusatz zum Volks­ver­het­zungs­pa­ra­gra­phen, mit dem die soge­nann­te „Ausch­witz-Lüge” straf­recht­lich sank­tio­niert wur­de. Der his­to­ri­schen Wahr­heits­fin­dung wer­de damit ein Bären­dienst erwie­sen, denn, so Wid­mann: „Eine Tat­sa­che ist dar­um eine Tat­sa­che, weil die Ver­su­che sie zu leug­nen an den Tat­sa­chen schei­tern und nicht an der Mög­lich­keit fünf Jah­re für die Leug­nung ins Gefäng­nis zu müssen”.

Cora Ste­phan ver­mißt gar in Deutsch­land etwas Ver­gleich­ba­res: „Wo ist die gro­ße Ges­te, mit der etwa zahl­rei­che fran­zö­si­sche His­to­ri­ker und Intel­lek­tu­el­le ein Mani­fest für Mei­nungs­frei­heit unter­zeich­net haben, den Appel de Blois?” fragt sie und beklagt in die­sem Zusam­men­hang die „intel­lek­tu­el­le Wind­stil­le”, die hier herr­sche, weil es „gefähr­lich sein kann, jen­seits der brei­ten Pfa­de des jus­te milieu zu argu­men­tie­ren”. Den Kern des Appells macht sich Ste­phan in ihrem Spie­gel-Essay zu eigen: „Du sollst kei­ne his­to­ri­schen Tabus auf­stel­len, als ob dir die Argu­men­te aus­ge­gan­gen wären.”
Für die­se Ein­schät­zung spricht, daß wenig deut­sche His­to­ri­ker-Pro­mi­nenz den Auf­ruf von „Liber­té pour l’His­toire” unter­zeich­net hat. Aus­nah­men sind die Kul­tur­wis­sen­schaft­ler und Erin­ne­rungs­for­scher Jan und Alei­da Ass­mann sowie der Ber­li­ner His­to­ri­ker Hein­rich August Wink­ler; ande­re nam­haf­te Zeit­ge­schicht­ler sucht man vergebens.
Auf­fäl­lig ist in der deut­schen Bericht­erstat­tung oder Kom­men­tie­rung auch das Feh­len jeg­li­chen Ver­wei­ses auf Ernst Nol­tes „War­nung vor einem Gesetz für das Außer­ge­setz­li­che”, die er bereits in einem Bei­trag für die FAZ im August 1994 aus­sprach – und dar­in letzt­lich alle Argu­men­te des aktu­el­len Appells vor­weg­nahm. Nol­te miß­bil­lig­te die Ein­fü­gung eines Ver­bots der soge­nann­ten „Ausch-witz-Lüge” in den Para­gra­phen 130 des Straf­ge­setz­bu­ches. Denn er befürch­te­te, die­se Ver­schär­fung rich­te sich nicht allein auf jene „klei­ne Zahl von Unbe­lehr­ba­ren” im „luna­tic frin­ge”, wel­che die „Fak­ti­zi­tät der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Juden­ver­fol­gung in Abre­de stel­len”, son­dern beträ­fe auch For­scher, die nicht leug­ne­ten, wohl aber frag­ten. Dies zu ver­bie­ten, wäre „schlech- ter­dings wis­sen­schafts­feind­lich”. Denn „daß es im Hin­blick auf die fak­ti­sche Durch­füh­rung der ‚End­lö­sung der Juden­fra­ge‘ Unklar­hei­ten und Unsi­cher­hei­ten … gebe und daß wis­sen­schaft­li­che For­schung auch in die­sem Bereich uner­läß­lich sei”, kön­ne mit Sach­ar­gu­men­ten schwer­lich bestrit­ten wer­den. Das Gesetz gegen die Ausch­witz-Lüge las­se sich zwar „von guten Inten­tio­nen lei­ten”, stär­ke jedoch „in sei­ner prak­ti­schen Aus­wir­kung die vor­han­de­nen anti­wis­sen­schaft­li­chen Ten­den­zen” und bedeu­te „bei ent­spre­chen­der Aus­le­gung eine schwe­re Gefahr für die geis­ti­ge Frei­heit in Deutsch­land”, so Nol­tes Resü­mee zum Ver­such, Geschichts­po­li­tik mit­tels staat­li­chem Gewalt­mo­no­pol zu betreiben.
Daß es noch nicht ein­mal der Straf­an­dro­hung bedarf, um einen His­to­ri­ker fak­tisch „mund­tot” zu machen, beweist wie­der­um gera­de Nol­tes eige­nes Schick­sal, sein Aus­schluß vom geschichts­wis­sen­schaft­li­chen Dis­kurs, sei­ne media­le Ver­fe­mung als „Weg­be­rei­ter des intel­lek­tu­el­len Rechtsradikalismus”.
So hehr also die Anlie­gen der „Liber­té pour l’His­toire” auch sein mögen: Gefah­ren dro­hen der Frei­heit von his­to­ri­scher For­schung und Leh­re nicht allein von euro­päi­schen Erin­ne­rungs­ge­set­zen, sei­en sie auch noch so absurd.
Aus­ge­rech­net der Appell-Unter­zeich­ner Wink­ler lie­fert dafür den Beweis, wenn er im Deutsch­land­funk kund­tut: „Daß man den Holo­caust leug­net, emp­fin­den wir mit Recht als einen unge­heu­ren Skan­dal. Die Fra­ge ist übri­gens, ob der poli­ti­sche Skan­dal wirk­lich nur mit der Leug­nung des Holo­caust ver­bun­den ist oder ob es nicht gefähr­li­cher sein kann, den Holo­caust his­to­risch zu rela­ti­vie­ren.” Ange­sichts der unge­klär­ten Defi­ni­ti­on von „Rela­ti­vie­rung” schwingt auch in die­ser Aus­sa­ge eine „rück­schau­en­de Mora­li­sie­rung von Geschich­te und intel­lek­tu­el­le Zen­sur” mit.

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