Jedenfalls kann man daran gut die ganze Misere dieses Betriebs und der zugrunde liegenden Auffassungen studieren. Folgt man nämlich diesen Prämissen, so hätte eine ernstzunehmende und authentische politische Rechte überhaupt keine Chance, in den demokratischen Sandkasten aufgenommen zu werden. Das ist natürlich nicht das einzige Problem.
Da wird etwa als mögliche “konsensuale Definition” des Extremismus folgendes angeboten (Hervorhebungen von mir):
Eine konsensuale Definition, die zumindest grundsätzlich allen Ansätzen gerecht wird, könnte (…) wie folgt aussehen: Extremistische Einstellungen basieren auf der grundsätzlichen Ablehnung gesellschaftlicher Vielfalt, Toleranz und Offenheit, welche sich zum Teil in „verhaltensauffälligen“ antidemokratischen Bestrebungen ihrer Akteure äußert, die aus einer nach außen abgeschlossenen Programmatik heraus gerechtfertigt werden.
Was nun genau ist “gesellschaftliche Vielfalt”? Was ist “Toleranz”, an sich und für sich allein im Raum stehend? Und was ist bitteschön “Offenheit”? Wessen “Offenheit”, gegenüber wem oder was? Man kennt diese nebulösen, rein kontextuellen Vokabeln als typisches politisches Wortgeklingel aus dem Schlagwortschatz der Linken und Liberalen; nach der Vorstellung von Politikwissenschaftlern dieser Art sollen sie trotz (oder wegen?) ihrer mangelnden Anschaulichkeit allen Ernstes als “Minimalkatalog von Werten” herhalten.
Diese Gummibegriffe nun können in der Praxis letztlich alles und nichts bezeichnen, vor allem aber dienen sie dazu, jeglicher Opposition zu linker und liberaler Politik den “extremistischen” Riegel vorzuschieben. Sie gehören beispielsweise zur Grundausstattung der Rhetorik des Multikulturalismus, der Antidiskriminierungs-Ideologie und der Genderpolitik, die damit “verfassungsschützend” abgesichert wären. (Im Grunde ist das de facto schon so.) Wenn aber eine politische Rechte überhaupt einen Sinn haben soll, dann gerade in der Kritik derartiger Schwammigkeiten und ihrer Kontextualisierung und Relativierung durch konkrete Lagebeschreibungen.
Als Relationspunkt des “Extremen” soll nach Weckenbrock nicht etwa die “extreme” Überspitzung eines (linken oder rechten) politischen Prinzips gelten, sondern die “extreme” Entfernung vom “demokratischen Verfassungsstaat”. Dieses Modell entspräche “einer normativen, demokratietheoretisch ausgerichteten Wissenschaft”. Bereitschaft zur Gewaltanwendung wird dabei interessanterweise nicht als Kriterium genannt, stattdessen:
ein geschlossenes ideologisches Denkgebäude, der Alleinvertretungsanspruch einer einzigen politischen Kraft, die Gegenüberstellung von Pluralismus und „wahrer Lehre“ (Dogmatismus), die Diffamierung des Parlamentarismus als Verfälschung des Volkswillens, das Vorhandensein von Freund-Feind-Stereotypen sowie ein starkes Missionsbewusstsein.
Wer definiert nun eigentlich, ob und wie sehr ein Denkgebäude “geschlossen” oder “offen” ist? Wer legt normativ fest, daß ein bestimmter Vorwurf gegen das Parlament nicht berechtigt ist? Kann man das denn dogmatisch setzen: der Parlamentarismus ist unantastbar, und vertritt unverfälscht den Volkswillen, immer und überall? Wer nun definiert den “Volkswillen” verbindlich (eines der ältesten, ungelösten Probleme der Demokratie)? Was man ja ebenso tun muß, wenn man meint, er werde “verfälscht”, wie wenn man meint, es wäre “diffamierend”, jemanden als dessen “Verfälscher” zu bezeichnen.
Davon abgesehen: das Lustige an dieser Definition ist, daß jeder einzelne Punkt auch auf die Vertreter des gängigen Mittismus und des politischen Konsens, den Weckenbrock verteidigt haben will, angewandt werden kann, besonders auf die “streitbaren” Verfassungsschützer mit ihren Vorstellungen von “gesellschaftlicher Vielfalt, Toleranz und Offenheit”. Spiele ein jeder dieses Gedankenspiel durch, und es wird lückenlos passen, mit zwei spiegelverkehrten Modifikationen: schreibe “die Gegenüberstellung von Extremismus und ‘wahrer Lehre’ (Dogmatismus)”. Und: “Die Diffamierung des Volkswillens als Gefahr für den Parlamentarismus.”
Weckenbrock meint,
… dass der normative Extremismusbegriff lediglich den Versuch darstellt, einen Bereich politischer Gegenkultur zu benennen, der (…) im Rahmen einer „Sollens-Ordnung“ denn einer „Seins-Ordnung“ zu bewerten ist.
Das heißt also nichts anderes: der Status Quo muß so bleiben wie er ist – was “normativ” gesetzt, aber nicht konkret begründet wird, etwa mit seiner politischen Effektivität, Krisen zu erkennen und zu bewältigen‑, und jegliche Alternative kann damit als “extremistisch” gebrandmarkt werden. Ein “Soll” darf es nicht geben, nur ein ewiges “Ist”. Der Einschub, daß zum “Extremismus” auch die “Ablehnung eines Minimalkatalogs von Werten und Verfahrensregeln des demokratischen Rechtstaates” gehöre, sollte aufgrund seiner dehnbaren Interpretierbarkeit keine gröberen Schwierigkeiten bedeuten.
Schließlich kommt noch zur Sprache, daß die gewährleistete “politische Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG”, ihr Ende fände,
wo Mittel des physischen und psychischen Terrors, der Irreführung und Diffamierung, der Massensuggestion und Hetzpropaganda zur Anwendung kommen und den „neuralgischen Punkt freiheitlicher Toleranz“ (Markus Thiel) überschreiten.
Immerhin: hier haben wir das implizite Eingeständnis, daß “Toleranz” nur in einem konkreten Bezug einen Sinn und Wert (oder Unwert) hat. Die anderen Punkte: psychischer Terror, Irreführung, Diffamierung, Massensuggestion und “Hetzpropaganda” sind in Deutschland keine Privilegien politischer Extremisten. Im Gegenteil sind sie tagtäglich angewandte (vor allem mediale) Mittel, mit denen sich auch die Nutznießer des Status Quo verteidigen, legitimieren und hinweglügen.
Aus alledem wird klar ersichtlich, daß Politikwissenschaft im Dienste der “Schutzkonzeption der streitbaren Demokratie” zur puren Kampfmaschine wird, die ständig unter dem Sollzwang steht, Argumente für ihren eigenen Erhalt zu produzieren. Damit kann von “Wissenschaft” natürlich keine Rede mehr sein. Daß es den meisten Vertretern dieser Zunft allerdings eher um Politik geht (dazu gehört auch die Durchsetzung “normativer Werte”) als um Wissenschaft, läßt Weckenbrock durchblicken, wenn er von einem “unterschiedlichen Extremismusverständnis in Politikwissenschaft und Verfassungsrecht” spricht.
“Streitbar” und “wehrhaft” ist die von den Politikwissenschaftlern und Verfassungsschützern gemeinte “Demokratie” hier nur mehr insofern, als sie vor allem um die Ungestörtheit ihrer eigenen Kreisbewegung um sich selbst und ihre fetischisierten Begriffe (denn nicht anderes sind die Floskeln des “Wertekatalogs”) kämpft, also zum reinen Selbstzweck wird.
Wenn nun Weckenbruck meint, daß
es unerlässlich ist, nicht erst bei extremistischen Bestrebungen einzuschreiten und zu warten, bis diese auch mit dem höchstrichterlichen Etikett „verfassungswidrig“ belegt sind.
…, mit anderen Worten frühzeitig Gesinnungskontrollen auszuüben, dann soll das geschehen durch:
Öffentlichkeitsarbeit, Kampagnen, die Durchführung von Seminaren und Veröffentlichungen, Bürgerinitiativen, Berichten von Medien und Presse, wissenschaftliche Arbeitskreise und nicht zuletzt auch die Dokumentationen der Verfassungsschutzbehörden (…).
Dies nennt er dann eine “argumentative Auseinandersetzung mit Verfassungsfeinden”. Wie aber der Blick in die Realität dieser sattsam bekannten “Öffentlichkeitsarbeit” zeigt, drehen sich in Wahrheit die Argumente der Auseinandersetzung um nichts anderes als den Nachweis, daß die Verfassungsfeinde verfassungsfeindlich sind und wie sie verfassungsfeindlich sind. Dies soll “Argument” genug sein, die Kritik und die Kritiker des Status Quo zu diskreditieren.
Update: In einem ähnlichen Sinne, wie wir an dieser Stelle wiederholt argumentiert haben, äußerte sich nun auch Uwe Backes:
Wenn der oft in polemischen Kontexten gebrauchten Wendung vom „Extremismus der Mitte“ eine gewisse Berechtigung zugesprochen werden kann, so in dem Sinne, dass politische Mitte (man denke an die systemtragenden Strömungen demokratischer Verfassungsstaaten) und Extremismen (sofern sie nicht als „lunatic fringe“ gänzlich marginal sind) zumeist in einer lebendigen Wechselbeziehung zueinander stehen. Sie zählen nach aller Erfahrung in gewisser Weise zum „Normalhaushalt“ offener Gesellschaften. Das Reüssieren von Extremismen weist oft auf Schwächen und Versäumnisse der politischen Mehrheitskultur hin. Kritik aus extremistischer Warte mag vielfach überzogen sein, enthält mitunter aber auch einen wahren Kern. Der Extremismus ist in mancherlei Hinsicht ein Spiegelbild sozialer Entwicklungen, lässt Rückschlüsse auf den Zustand der Mehrheitsgesellschaft zu. Die Mesoteslehre vermittelt die Einsicht, dass die Mitte etwas von den Extremen enthält. Diese treiben Prinzipien auf die Spitze, die in temperierter und balancierter Form von Nutzen sind. Vor allem politische Extremismen, die im Rahmen der Legalität agieren, können – wie in geringen Dosen Heilwirkung entfaltende Gifte – auf diese Weise Anstöße für Kurskorrekturen geben, auf vernachlässigte Problembereiche hinweisen und letztlich – neben ihren desintegrierenden Effekten – auch integrative Wirkungen zeitigen. Die Freunde des Verfassungsstaates sollten sich daher vor einem manichäischen Kreuzzugsdenken hüten, das unter dem Vorsatz schonungsloser Extremismusbekämpfung in die Verhaltensmuster des Antipoden verfiele. Denn eine Mitte, die ihre Prinzipien bis zur letzten Konsequenz treiben will, wird selbst extrem.