Der SPD-Kreisverband Spandau und die SPD-Abteilung Alt-Pankow hatten den Politikwissenschaftler Gideon Botsch, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Moses-Mendelssohn-Zentrum Potsdam, beauftragt, in einem Gutachten folgende Frage zu beantworten: »Sind die Äußerungen von Dr. Thilo Sarrazin im Interview mit der Zeitschrift Lettre International (deutsche Ausgabe, Heft 86) als rassistisch zu bewerten?« Bewaffnet mit einem positiven Befund, wollte der Vorsitzende der Spandauer SPD, der 1977 in Palästina geborene Raed Saleh, Sarrazins Ausschluß aus der SPD erreichen. Die Vermutung liegt nahe, daß sich zumindest Botsch und Saleh bereits vor Erstellung des Gutachtens ein verwertbares Ergebnis versprachen: Rassismus in den Äußerungen Sarrazins.
Botsch hat Saleh nicht enttäuscht und ein Wunschergebnis geliefert. Das 21seitige Gutachten vom 22. Dezember 2009 kommt zu dem Schluß, daß die »beanstandeten Einlassungen« Sarrazins in »zentralen Passagen eindeutig als rassistisch zu bewerten seien, insofern sie Differenz konstruieren, Wertungen vornehmen, Zuschreibungen verallgemeinern und die Funktion erkennen lassen, die Privilegierung von ›Leistungsträgern‹ und ›Eliten‹ einerseits, Ausgrenzung von ›Unterschichten‹ und ›Leistungsverweigerern‹ andererseits zu begründen«. Botsch spricht den »beanstandeten Einlassungen« sogar eine »besondere Radikalität« zu, weil sie wiederholt die »Möglichkeit einer Veränderung« verneinen würden. Schließlich rückt er Sarrazin noch in die Nähe von »antidemokratischen, rechtsextremen Parteien«, weil seine Aussagen Vorurteile zum Zwecke des inszenierten Tabubruchs mobilisieren und konstruieren würden, verbunden mit weitreichenden »Handlungsvorschlägen an die Politik«.
Wenn das Ergebnis so eindeutig ist, wie Botsch behauptet, stellt sich die Frage, wieso die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gegen Sarrazin bereits im vergangenen Jahr eingestellt hat. Unter diesen Vorwurf fallen gerade auch Äußerungen, die die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß sie »Teile der Bevölkerung beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder verleumden «. Was sonst wäre die Konsequenz des Rassismus, der »Theorie, nach der bestimmte Menschentypen oder auch Völker hinsichtlich ihrer kulturellen Leistungsfähigkeit anderen von Natur aus überlegen sein sollen« (Deutsches Universalwörterbuch)? Klassisch wird unter Rassismus die pauschale Behauptung verstanden, die eigene Rasse sei höherwertiger als andere.
Sarrazin hat solches nie behauptet. An keiner Stelle spricht er von Rassen. Das muß er allerdings auch nicht, um rassistische Äußerungen zu tätigen, da sich der Begriff Rassismus von seinem eigentlichen Wortgehalt völlig abgekoppelt hat – eine logische Konsequenz aus der mittlerweile gängigen Meinung, daß es gar keine Menschenrassen gebe und daß bereits die Behauptung, daß es welche gebe (ohne Wertung) Rassismus sei. Der Begriff ist sinnentleert, oder präziser: neu aufgeladen.
Diese Tatsache macht sich Botsch zunutze, indem er einerseits mit dem Begriff Rassismus ein anderes Phänomen beschreibt als das, welches das Wort eigentlich meint; andererseits kann und will er natürlich nicht von diesem Wort lassen, denn es ist hervorragend geeignet, Sarrazin öffentlich in Mißkredit zu bringen und ihn eben doch als einen klassischen Rassisten erscheinen zu lassen, der andere Rassen für minderwertig hält. Denn der unbedarfte Zeitgenosse verbindet trotz der Deutungsakrobatik der Rassismustheoretiker unserer Zeit ganz handfeste Dinge mit diesem Wort: Rassegesetz, Herrenrasse, Lager, gelber Stern, Apartheid.
Botsch definiert Rassismus im Anschluß an den tunesischen Soziologen Albert Memmi, dessen Rassismusdefinition die am »breitesten akzeptierte« sein soll, als »die verallgemeinerte und verabsolutierte Wertung tatsächlicher oder fiktiver Unterschiede zum Nutzen des Anklägers und zum Schaden seines Opfers, mit der seine Privilegien oder seine Aggression gerechtfertigt werden soll«. Rassismus bestehe bereits in der »Hervorhebung von Unterschieden, in einer Wertung dieser Unterschiede und schließlich im Gebrauch dieser Wertung im Interesse und zugunsten des Anklägers«. Daß die konsequente Anwendung dieser Formel anthropologische Forschung unmöglich macht, ist leicht einzusehen. Memmi selbst hat sich durch seine eigene Definition nicht davon abhalten lassen, die Einwanderer in Frankreich kritisch zu beurteilen und somit selbst als Rassist zu gelten – eine Zwickmühle, auf die sogar die Jedermann-Enzyklopädie wikipedia hinweist.
Botsch muß um dieses Dilemma wissen und versucht in seinem Gutachten zeitweilig das Syndrom der »Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit « (von Wilhelm Heitmeyer »entdeckt«) zur Anwendung zu bringen. Dieser Terminus wäre für den Aufbau einer Kampagne gegen Sarrazin jedoch zu sperrig. Botsch hat ihn auch nicht beibehalten, sondern zuletzt doch auf den »Rassismus ohne Rassen« gesetzt, ohne den inneren Widerspruch aufzulösen. All dies zusammengenommen liegt der Schluß nahe, daß Gideon Botsch keine wissenschaftliche Arbeit abgeliefert hat, sondern so etwas wie ein Gefälligkeitsgutachten, das einen bestimmten Zweck erfüllen soll.
Die eigentliche Textanalyse des Sarrazin-Interviews verläuft dann auch in abgesteckten Bahnen. Daß Sarrazin differenziert, erscheint unter diesem Blick nicht als notwendige Voraussetzung für einen Erkenntnisgewinn, sondern im Zusammenhang mit Wertungen und Verallgemeinerungen als notwendige Voraussetzung für Rassismus. Die Frage, um die es eigentlich gehen müßte, wird nicht gestellt: ob nämlich die Differenzen, die Sarrazin benennt, konstruiert sind oder der Realität entsprechen. Erst dann wäre sinnvoll über den Rassismus-Vorwurf zu sprechen, der nach klassischem Verständnis im Fall Sarrazins nur berechtigt wäre, wenn die Aussagen nicht zuträfen. Botsch macht es sich in dieser Frage recht einfach: »Nicht zu erörtern ist die Faktizität einzelner Behauptungen, ihre Interpretation oder Wertung, soweit dies nicht für die Frage rassistischer Inhalte relevant ist.« Um aber festzustellen, ob eine Behauptung in diesem Sinne relevant ist, muß man wissen, ob sie wahr oder falsch ist.
Entweder wollte sich Botsch diese Arbeit nicht machen (im Gegensatz etwa zur Studie Der Fall Sarrazin des Instituts für Staatspolitik) oder er hat eingesehen, daß es nicht so leicht ist, bestimmte Fakten, die Sarrazin nennt, als rassistische Hirngespinste zu entlarven. Es spricht einiges für den letzteren Fall, und so muß man sagen: Vom eigentlichen Gegenstand der inkriminierten Aussagen Sarrazins hat Botsch nicht die geringste Ahnung. Dennoch fühlt er sich berufen, über Sarrazin das Verdikt »rassistisch« zu verhängen. Eine Hintertür hat er sich allerdings offengelassen, wenn er schreibt, »daß der mögliche Nachweis rassistischer Elemente in einem Text keineswegs gleichzusetzen ist mit der Bezeichnung seines Urhebers als ›Rassist‹«. Aber wer ist Rassist, wenn nicht der, der sich rassistisch äußert? Botsch scheint es selbst nicht so genau zu wissen.