So einhellig die Ablehnung im politischen und medialen Establishment ausfiel, so groß war die Zustimmung im Volk, die schließlich verhinderte, daß Sarrazin den sozialen Tod erleiden mußte und aus der Auseinandersetzung als Sieger hervorging.
Seine Hauptthesen betrafen die mißglückte Integration von Ausländern, die falschen Anreize des deutschen Sozialsystems sowie den demographischen und kulturellen Niedergang Deutschlands. Sein Ziel war es, auf diese Mißstände hinzuweisen, um über die Erkenntnis der Probleme zu einer Lösung beizutragen. In dieser Hinsicht hat sich nichts getan. Im Gegenteil: Sarrazin mußte lernen, daß es in Deutschland gefährlich sein kann, seine begründete Meinung zu einem Thema zu äußern.
Insofern zeigt der „Fall Sarrazin“, daß es eine Frage gibt, die sich in Deutschland vor allen anderen stellt: Die Frage nach der Meinungsfreiheit. Das nächste Berliner Kolleg des Instituts für Staatspolitik steht daher unter dem Thema Ein Jahr nach Sarrazin. Meinungsfreiheit in Deutschland.
Dazu wird Karlheinz Weißmann den Unterschied zwischen öffentlicher und veröffentlichter Meinung herausarbeiten und zeigen, welche Konsequenzen sich daraus für konservative Positionen ergeben. Daß Sarrazins Sieg eine Ausnahme ist, demonstriert der Historiker Stefan Scheil am „Fall Barbarossa“, für den der Maßstab wissenschaftlicher Redlichkeit offenbar keine Geltung haben darf. Der ehemalige Richter Günter Bertram erläutert die zunehmende Einschränkung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit am Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches. Schließlich wird der Soziologe Manfred Kleine-Hartlage die Summe aus dem „Fall Sarrazin“ ziehen und die Folgen für die Zukunft der Bundesrepublik beschreiben.
Das 19. Berliner Kolleg findet am 26. November 2011 ab 13 Uhr im Logenhaus in der Emser Straße 12–13 in Berlin Wilmersdorf statt. Die Tagungsfolge ist hier zu finden, der Anmeldebogen hier. Eine Anmeldung ist auch über “Kontakt” auf der Seite des IfS möglich.