In speziellen Schulungen werden den Angaben zufolge bereits Kinder im Grundschulalter gezielt in „Rassenkunde“ unterrichtet. Sie würden dazu angehalten, für die „Blutreinheit“ und das „Fortbestehen des deutschen Volkes“ und „ähnlich verbrecherisches Zeug“ einzutreten.
Auf der Seite des Bundesinnenministeriums selbst liest sich das so:
Sie werden dazu angehalten, für die “Blutreinheit” und das “Fortbestehen des deutschen Volkes” einzutreten. “Ausländer” und “Juden” werden als Bedrohung für “das deutsche Volk” dargestellt.
Politische Debatten pflegen sich heutzutage meistens auf der Ebene eines “Ich seh etwas, was Du nicht siehst”-Spiels abzuspielen, je nachdem wer was in Anführungsstriche setzt. Nun steht meines Wissens “das deutsche Volk” im Grundgesetz nicht in Anführungsstrichen. Klar soll das wohl ein Zitat sein, aber dennoch frage ich mich, was am Begriff des deutschen Volkes so ungewöhnlich ist, daß man ihn extra hervorheben muß. Ich kann mir nicht helfen: in dem Kontext liest sich das, als hätte man ihn in die Anführungszeichen-Quarantäne gesetzt, damit klar wird, daß das ein Bäh-Bäh-Ausdruck ist, den man mit spitzen Fingern und gerümpfter Nase anfassen muß, besonders wenn man in der Regierung sitzt. Also vermutlich sieht sich das Bundesinnenministerium dazu veranlaßt, sich von diesem Begriff, und wohl auch von der Sache, die damit gemeint ist, zu distanzieren…