Deutschland soll demnach also “nur” mit dem Sümmchen von 190 Milliarden Euronen haften; darüber hinaus gehende Zahlungen müssen vom Bundestag bewilligt werden. Gut, als Laie frage ich mich, ob das bedeutet, daß nun der Vertragstext für Deutschland entsprechend umgeschrieben wird, damit er verfassungskompatibel sei.
Dieter Stein kommentiert in der Jungen Freiheit:
Es entspricht der Tradition des höchsten deutschen Gerichtes, Verträge zur europäischen Integration Deutschlands entsprechend der Präambel des Grundgesetzes wohlwollend-zustimmend zu behandeln und immer wieder lediglich eingeschränkte Vorbehalte und schwache Bremsen hinsichtlich der vom Grundgesetz definierten Grenzen zu formulieren.
Wie bei der Entscheidung zum Maastricht-Vertrag erfolgte auch jetzt ein schwammiges „Ja, aber.“ Wenn man zuvor mit Klägern gesprochen hat, so deutete sich schon an, daß der jetzt von den Karlsruher Richtern formulierte völkerrechtliche Vorbehalt das äußerste realistisch erreichbare Ziel sei.
Dennoch wurden dem bedingungslosen Ermächtigungsgesetz, wie der Euro-Kritiker Frank Schäffler (FDP) erklärte, einige wichtige „Zähne gezogen“: Die Haftungssumme Deutschlands wird auf 190 Milliarden Euro begrenzt. Erneut wird auch der Bundestag gestärkt, denn jede weitere Erhöhung der Haftungssumme muß künftig von den Abgeordneten abgesegnet werden. Zwar winkt der Bundestag derzeit jeden neuen Rettungsschirm durch – es ist jedoch dem deutschen Souverän, den Wählern, vorbehalten, bei den nächsten Bundestagswahlen Parteien zu stärken, die die jetzige Euro-Rettung ablehnen.
Was natürlich soviel heißt, daß der deutsche Wähler vor die grandiose Wahl gestellt ist, in Zukunft massenhaft für Die Linke und die NPD zu stimmen, wenn er irgendetwas ändern will. Denn schon im Vorfeld hat sich gezeigt, daß die Masse der momentan im Parlament sitzenden Volksvertreter ungefähr soviel Widerstandswillen gegen die Preisgabe der deutschen Souveränität und Finanzhoheit aufzubringen imstande oder gewillt ist wie eine Herde toter Schafe. Die Bundestag-Zombies sagen ohnehin zuverlässig geschlossen Ja und Amen zu allem, was Brüssel von ihnen verlangt. Insofern ist die von Karlsruhe verlangte Klausel “aa scho wuascht” wie man in Wien sagt.
Pro-forma-Oppositionelle wie Horst Seehofer (CSU) oder Carsten Schneider (SPD) geben nun auch klein bei, begnügen sich mit der Spatzenfeder in der Hand und versuchen, das Urteil schönzubiegen, weil das Glas doch wenigstens halbvoll geblieben sei:
Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) begrüßt das Urteil. Damit sei klar, dass Deutschland sich für das Ausland nicht unbegrenzt verschulden dürfe, sagt er in Jerusalem. “Ich glaube, dass das ein sehr logischer Schluss des Bundesverfassungsgerichts ist, eine Grenze für die Verschuldung nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zu setzen.” Die Leistungsfähigkeit Deutschlands dürfe nicht überfordert werden. “Weil wir sonst die Axt an Wohlstand und Arbeitsplätze legen.” Das Gericht habe wieder einmal bewiesen, dass es in einer schwierigen Situation sehr gute Urteil fälle.
Die Welt berichtet unterdessen, daß Merkel und Konsorten diese Entscheidung “feiern” (ich male mir das gerade aus, mit springenden Sektkorken und grinsenden Siegermäulern), aber weniger à la Seethaler, weil gottseidank noch ein streichholzdicker Vorbehaltsriegelrest zugestanden wurde, sondern eher, weil die Karlsruher “Arschlöcher” (Herbert Wehner dixit) relativ streßfrei den Weg geräumt haben und ihnen nicht ihre schöne “Politik kaputtmachen”.
Ihr Aufatmen ist unüberhörbar, und der Sargdeckel wird mit den üblichen nordkoreanesken Lügenphrasen zugenagelt:
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) lobt die Entscheidung aus Karlsruhe: “Deutschland sendet heute ein starkes Signal nach Europa und darüber hinaus.” Deutschland nehme damit seine Verantwortung als größte Volkswirtschaft in der Bundesrepublik wahr. “Es ist ein guter Tag für Deutschland, und es ist ein guter Tag für Europa.”
“Mit dem klaren und eindeutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind wir dem Ziel, den Euro stabil zu halten, einen wichtigen Schritt näher gekommen”, sagt Rösler. “Damit ist der Weg für die Ratifizierung des ESM, auch des Fiskalpakts. Mit beiden schaffen wir ein stabiles Bollwerk rund um den Euro.”
Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel wertet die Verfassungsgerichtsentscheidung zum Euro-Rettungsschirm als “gute Nachricht für Millionen Arbeitnehmer in Deutschland”.
Das Auswärtige Amt twittert: “Westerwelle zu BVerfG & ESM: Das ist eine kluge Entscheidung im pro-europäischen Geist unserer Verfassung.”
SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm ESM begrüßt. “Damit kann der sogenannte ESM endlich seine Arbeit aufnehmen, kann seinen Beitrag leisten für die Stabilisierung bei den Schwierigkeiten in der Euro-Zone”, sagt er in der ARD.
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) lobt in einer Stellungnahme die “doppelte Klarstellung” des Bundesverfassungsgerichts. Zu begrüßen sei erstens die Feststellung, dass die vom Bundestag beschlossenen Verträge zu ESM und Fiskalpakt verfassungskonform seien. Zweitens lobt Lammert die Bestätigung des Gerichts, “dass der Bundestag mit seiner Zustimmung zu diesen vertraglichen Vereinbarungen weder seine verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten im Allgemeinen noch seine haushaltsrechtlichen Kompetenzen und seine Budgetverantwortung im Besonderen an europäische Institutionen oder Organe abgetreten hat”.
Grünen-Bundestagsfraktionschef Jürgen Trittin sagt der ARD: “Das ist ein gutes Urteil”. Es habe die Auffassung der Mehrheit des Bundestags bestätigt, dass der europäische Fiskalpakt und der dauerhafte Euro-Rettungsschirm ESM mit dem Grundgesetz vereinbar seien.
Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, twittert nur ein Wort: “Uff!”
Fühlt sich nun irgendein anderer Mensch in Deutschland, der nicht Parlamentarier und Politiker einer der etablierten Parteien ist, ähnlich erleichtert und in zukunftsfreudiger Partystimmung? Oder ist uns nicht eher mulmig zumute? Wieder einmal offenbart sich die tiefe Kluft zwischen den Herrschenden und ihrem Wahlvolk.
Um die Farce komplett und die Lage noch unübersichtlicher zu machen, kommt nun noch eine kleine Komplikation hinzu. In den Nachrichten liest man:
Abgelehnt wurde auch der Eilantrag Gauweilers, dem Bundespräsidenten so lange zu untersagen, das Gesetz zum ESM-Vertrag zu unterzeichnen, bis die Europäische Zentralbank ihre Ankündigung, unbegrenzt Staatsanleihen von angeschlagenen Euro-Staaten aufzukaufen, zurückgenommen habe. Gauweiler habe hierfür keine ausreichende Begründung geliefert, sagte der Präsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle.
Hat er nicht? Nochmal Dieter Stein:
Sowohl der ESM als auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sind seit dem 6. September Makulatur. An diesem Tag entschied die Europäische Zentralbank gegen den Willen des deutschen Ratsmitglieds, Bundesbankpräsident Jens Weidmann, den unbegrenzten Aufkauf von Staatsanleihen angeschlagener Euro-Staaten. Seit dem laufen die Gelddruckmaschinen auf Hochtouren und der ESM ist damit überholt.
Und Mario Fleischmann kommentiert auf eigentümlich frei:
Am 6. September hatte der EZB-Rat angekündigt, er wolle Staatsanleihen in unbegrenzter Höhe aufkaufen, falls dies nötig werden sollte. Um diese umstrittene Entscheidung und im Prinzip direkte Staatsfinanzierung durch Geldmengenausweitung zu legitimieren, stellte der EZB-Rat eine Bedingung: Länder, deren Anleihen von der EZB gekauft werden sollen, müssten bereits am Reform- oder Konsolidierungsprogramm des ESM teilnehmen.
Der Rat sieht es allerdings bereits als ausreichend an, wenn ein Land die sogenannte „Enhanced Conditions Credit Line“, kurz „ECCL“ nutzt und dabei Anleihenkäufe durch die EFSF/ den ESM vorgesehen sind.
Die ECCL bedeutet Kredite für jene Länder, die aufgrund unsolider Schuldenpolitik hohe Kreditkosten zahlen müssen. Um sie zu erhalten, müssen die Länder Spar- und Reformauflagen erfüllen, deren Gestaltung jedoch der Willkür der Politik obliegt.
Dr. Polleit (Degussa-Chefvolkswirt) schreibt weiter, dass die Konstruktion darauf hinauslaufen werde, dass ein Land schon dann einen ECCL-Kredit bekommen wird, wenn es lediglich verspricht, die vorgegebenen Reformziele einzuhalten. Auch sei die geforderte Begrenzung des ESM auf 190 Milliarden damit kein Hindernis mehr für unbegrenzte Anleihenkäufe der EZB. Schon sehr kleine ESM-Kredite würden ausreichen, um die Anforderungen für die EZB zu erfüllen, Anleihenkäufe zu starten. Somit sei der ESM die Bedingung für die EZB, nahezu willkürlich Anleihen von Schuldenstaaten durch Ausweitung der Geldmenge zu kaufen. Damit wären endgültig alle Weichen für eine Politik der Euro-Inflationierung gestellt.
Stefan George twitterte dazu:
Ihr baut verbrechende an maass und grenze:
“Was hoch ist kann auch höher!” doch kein fund
Kein stütz und flick mehr dient .. es wankt der bau.
Und an der weisheit end ruft ihr zum himmel:
“Was tun eh wir im eignen schutt ersticken
Eh eignes spukgebild das hirn uns zehrt?”
Und ich “feiere” diesen Tag mit einem Schlager von Ministry:
Thieves! Thieves and liars! Murderers
hypocrites and bastards!Hey, thanks for nothing!
Morals in the dust
Two-faced bastards and sycophants
No trust!Thieves! Liars!
Inside, outside, which side, you don’t know
my side, your side, their side, we don’t know
which side are they? which side are they?
Which side of their mouth do you suppose that it came?
[youtube:https://www.youtube.com/watch?v=dLCZhQX_Fm0]
Buchtip: Friedrich Romig, ESM – Verfassungsputsch in Europa