Er behandelt darin in 13 Kapiteln Vorgeschichte, Planung, Durchführung und Konsequenzen der Vertreibung – eines megahistorischen Ereignisses mithin, das viel größer und verlustreicher war als die »ethnischen Säuberungen«, die man aus den Jahren 1991–99 im ehemaligen Jugoslawien kennt und die durch eine Resolution der UNO-Generalversammlung als »Völkermord« bezeichnet wurden.
Obwohl die Vertreibung ungeheure politische, kulturelle, wirtschaftliche und menschenrechtliche Folgen hatte, war die Thematik bis in die siebziger Jahre weitestgehend tabu. Relativ wenig einschlägige Literatur war publiziert, immerhin die monumentale Dokumentation zur Vertreibung von Theodor Schieder und Hans Rothfels sowie einige völkerrechtliche Abhandlungen. Seit den achtziger Jahren sind ideologische Studien erschienen, die die Vertreibung in einer monokausalen Perspektive betrachten (Hitler ergo Vertreibung) und wenig differenzierte Wissenschaft bieten – u.a. von Götz Aly, Wolfgang Benz, Micha Brumlik und Eva Hahn, die das komplexe Geschehen in eine Täter-Opfer-Schablone pressen und die völkerrechtlichen Aspekte außer acht lassen. Das Buch von Douglas ist über solchen Unfug erhaben. Vielleicht gelingt es dadurch, eine aufrichtige Diskussion über die Tragweite und Tragik der Vertreibung zu eröffnen, und zwar nicht nur in Deutschland.
Welchen Gewinn kann man aus der Arbeit von Douglas ziehen? Zwar werden wenige neue Dokumente veröffentlicht, aber das Buch erzählt diese wichtige Geschichte nüchtern und ohne Polemik in einer verständlichen Sprache (die Übersetzung von Martin Richter ist fließend und elegant). Am besten vielleicht sind Douglas’ Schlußbetrachtungen, wo er mit einigen bundesdeutschen, polnischen und tschechischen Verzeichnungen aufräumt und zeigt, daß die Argumente der Apologeten der Vertreibung nicht standhalten. »Die ›Unvermeidlichkeits‹-These wird am häufigsten genannt, vermutlich weil sie schwierigen Fragen über Moral oder Klugheit der Operation ausweicht.
So schrieb der Historiker Wlodzimierz Borodziej vor kurzem: ›Man kann sich nur schwer vorstellen, welche realistischen Alternativen es 1945 zur Aussiedlung der Deutschen gab‹«. Das Ende des Krieges wäre aber ohne Vertreibung durchaus vorstellbar gewesen, vor allem, wenn man sich an die Atlantik-Charta gehalten hätte – also Grenzveränderungen nicht vorgenommen hätte. Nach der Flucht der 2,2 Millionen Deutschen, die in Vorkriegspolen lebten, gab es genug Platz für die Polen, die die Sowjetunion aus den annektierten Gebieten östlich der Ribbentrop-Molotow Linie vertreiben wollte. Es gab absolut keine historische, moralische oder politische Berechtigung, Provinzen wie Ostpreußen, Pommern und Schlesien den Polen zuzuschlagen. Man soll auch daran denken, daß die Deutschen aus Köln oder Trier von den Niederländern und Franzosen nicht vertrieben wurden, obwohl die Nationalsozialisten auch in Frankreich, Belgien und den Niederlanden Verbrechen begangen hatten.
Methodisch hat der Autor seriös gearbeitet, die einschlägigen internationalen Archive besucht, Rotkreuzbestände ausgewertet und die Sekundärliteratur berücksichtigt, auch tschechische und polnische. Was fehlt oder hätte ergänzt werden können, sind Zeugnisse der Opfer, Berichte über Nemmersdorf, Methgethen, die Gustloff, das Lager Lerchenberg. Dies hätte die Beweiskraft des Buches nur erhöht. Eine Tragödie wie die Vertreibung der Deutschen kann nicht geschrieben werden, ohne den Opfern mehr Gehör zu geben – sei es Hans Lehndorff, Wenzel Jaksch oder Peter Glotz. Man kann die Aussagen von Opfern hinterfragen, wie es sich übrigens für die Aussagen aller Zeitzeugen und Politiker gehört. Aber man darf sie nicht auslassen. Dafür aber werden die Massaker in Aussig, Prerau, Postelberg und das Sterben in den Lagern Lamsdorf, Filipovo, Gakowa und Rudolfsgnad erwähnt.
Die Beschreibungen des Leidens der Opfer durch den britischen Militärarzt Adrian Kanaar und durch Robert Murphy, den Berater Eisenhowers, sind erschütternd und würden noch verstärkt, wenn Douglas hinzu das Eisenhower-Telegramm von Oktober 1945 an das Kriegsministerium zitiert hätte: »In Schlesien verursachen die polnische Verwaltung und ihre Methoden eine große Flucht der deutschen Bevölkerung … viele werden in Lager interniert, wo unzureichende Rationen und schlechte Hygiene herrschen. Tod und Krankheit in diesen Lagern sind extrem hoch. Die von den Polen angewandten Methoden entsprechen in keiner Weise der Potsdamer Vereinbarung … Die Todesrate in Breslau hat sich verzehnfacht, und eine Säuglingssterblichkeit von 75 Prozent wird berichtet.« Douglas beschreibt aber, wie ein antideutscher US-Botschafter in Warschau die Proteste abmilderte. Die ethische Verurteilung der Vertreibung durch Lord George Bell, Bischof von Chichester, Bertrand Russell und Victor Gollancz vervollständigen das Bild. Ein Kapitel über die Verschleppung von Volks- und Reichsdeutschen zur Sklavenarbeit in die Sowjetunion wäre sinnvoll gewesen. Darüber gibt es Tausende Zeugnisse im Bundesarchiv, Rotkreuzberichte und Memoirenliteratur.
Bezüglich der Vertreibung kann man das Historische vom Völkerrechtlichen kaum trennen. Darum ist eine interdisziplinäre Behandlung unerläßlich. Douglas ist kein Jurist, und so kommt er zu einer abwegigen Aussage: »Ob die Vertreibung zum Zeitpunkt ihrer Durchführung rechtmäßig war, bleibt also ungelöst.« Vielleicht kennt Douglas die einschlägigen Publikationen des UNO-Sonderberichterstatters Awn Shawkat Al-Khasawneh und des UNO-Hochkommissars für Menschenrechte, Dr. José Ayala Lasso, nicht, oder die Stellungnahmen der Professoren Redslob (Den Haag 1931), Blumenwitz, Gornig, Kimminich, Horn und Tomuschat.
Spätestens seit der Haager Landkriegsordnung (Artikel 42–56) waren Vertreibungen völkerrechtswidrig, wie auch in den Nürnberger Prozessen bestätigt, wo mehrere NS-Größen u.a. wegen Vertreibungen von Polen und Franzosen zum Tode verurteilt wurden. Artikel 6b des Nürnberger Statutes definierte Vertreibungen als Kriegsverbrechen und Artikel 6c als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Vielleicht weil Douglas kein Jurist ist, zitiert er einen abstrusen Artikel von einem unbedeutenden amerikanischen Juristen, der eine »Sudetenklausel« postuliert, als ob im Völkerrecht ganze Völker einfach entrechtet werden könnten. Dies wäre Völkerrecht nach Belieben, à la carte!
Etwas »übervorsichtig« sind die niedrigen Statistiken der Opferzahlen (500000 Tote), die der Autor verwendet, ohne zu erklären, warum die professionelle Arbeit des Statistischen Bundesamtes (2,25 Millionen Vermißte und Tote) und der Studien von Gerhard Reichling und Hans Peter Habel fehlerhaft sein sollten. Die niedrigeren Schätzungen von einigen deutschen und polnischen Autoren sind keinesfalls überzeugend. Dabei darf bemerkt werden, daß Adenauer in seinen Memoiren noch von sechs Millionen Vertreibungstoten ausging, Heinz Nawratil immerhin drei Millionen annimmt. Warum wird auf 150 Tote beim Massaker in Aussig abgestellt? Andere, seriöse Schätzungen sprechen von 1000 oder gar 2500 Todesopfern. Die Vorsicht Douglas’ ist aber nuanciert: »Unbestritten bleibt, daß die sieben Monate lange Periode der ›wilden Vertreibungen‹ einen gewaltigen Ausbruch staatlich geförderter Gewalt bedeutete, der nach vorsichtigen Schätzungen Hunderttausende von Opfern forderte. Als solche sind sie einzigartig in der Geschichte der Friedenszeiten im Europa des 20. Jahrhunderts.«
Hat die Welt von der deutschen Tragödie gelernt? Leider ereignen sich bis heute Völkermorde und Vertreibungen. So stellte Ayala Lasso anläßlich des 50. Jahrestags der Vertreibung in der Frankfurter Paulskirche fest, daß, »hätten die Staaten seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges mehr über die Implikationen der Flucht, der Vertreibung und der Umsiedlung der Deutschen nachgedacht, die heutigen demographischen Katastrophen, die vor allem als ethnische Säuberungen bezeichnet werden, vielleicht nicht in dem Ausmaß vorgekommen wären.«
Die englische Urfassung des Buches erschien soeben nach der deutschen Übersetzung bei Yale University Press unter dem Titel Orderly and Humane: The Expulsion of the Germans after the Second World War. Es ist unbedingt zu begrüßen, daß sich bedeutende Verlage wie Yale, C.H. Beck und – in Frankreich – Flammarion dieser Thematik annehmen. Als der Verfasser dieser Rezension im Jahre 1977 Nemesis at Potsdam und 1993 A Terrible Revenge veröffentlichte (deutsche Fassungen bei C.H. Beck und Kohlhammer), blieb trotz guter Verlage und passabler Verkaufszahlen die Resonanz verhalten. Eine Generation später ist nun vielleicht der Zeitpunkt für eine öffentliche Diskussion gekommen. Man kann Professor Douglas nur wünschen, daß sein Buch viel Aufmerksamkeit erregt.