mit dem er die damaligen Forderungen zurückwies, auch Industrielle und Geschäftsleute wegen der Beteiligung an diesem Delikt anzuklagen, und dabei aufzeigte, daß der Versuch, Kriege und Aggressionen mit Strafen, Verboten und Sanktionen zu verhindern, nur dazu führen kann, daß der Krieg permanent und der Frieden unauffindbar wird.
Schmitt wurde im September 1945 festgenommen und zunächst für ein Jahr in Berlin interniert; es war beabsichtigt, ihn als Kriegsverbrecher anzuklagen. Er hat seine Erlebnisse und Reflexionen während dieser Zeit in dem Buch Ex Captivitate Salus (1950) geschildert; das Manuskript wurde aus dem Lager geschmuggelt. Im März 1947 wurde Schmitt wiederum festgenommen und ins Nürnberger Justizgefängnis verbracht, um von dem stellvertretenden Ankläger der Vereinigten Staaten beim Nürnberger Prozeß, Robert W. Kempner, einem früheren Beamten des preußischen Justizministeriums, verhört zu werden; Kempner warf Schmitt »Beteiligung an der Vorbereitung eines Angriffskrieges vor« (Antworten in Nürnberg, 2000). Im Mai 1947 entlassen, verbrachte Schmitt noch einige Zeit im Nürnberger Zeugenhaus und zog sich danach nach Plettenberg zurück; eine Rückkehr an die Universität war unmöglich.
Da Schmitt bis 1952 auf seine Pension warten mußte, war er auf die Unterstützung durch die Familie und einige engere Freunde angewiesen. Das während dieser schwierigen Zeit begonnene Spätwerk, in dem das Glossarium – Aufzeichnungen der Jahre 1947–1951 (1991) einen besonderen Rang einnimmt, ist intellektuell zwar oft glanzvoll und ohne Zweifel auch für sich bedeutend; man muß es aber wohl überwiegend als Ergänzung, Kommentierung, Erläuterung und partiell bleibende Weiterführung der bis 1945 verfaßten Schriften betrachten. Als Schmitt 1950 mit gleich vier Schriften hervortrat, wurde meist übersehen, daß es sich dabei, mit Ausnahme von Ex Captivitate Salus, um Schriften handelte, die 1945 abgeschlossen waren. Auch Der Nomos der Erde, unstrittig neben der Verfassungslehre (1928) Schmitts Hauptwerk, war 1944, bis auf ganz unwesentliche Ergänzungen, vollendet, um dann, Jahrzehnte später, seine unverminderte Aktualität zu beweisen: daß es ohne Ortung keine Ordnung gibt und daß es im Völkerrecht nicht um die Diskriminierung des Krieges, sondern nur darum gehen kann, den Krieg zu begrenzen und einzuhegen, um zum jeweils konkret möglichen Frieden zu gelangen.
Mit Politische Theologie II (1970) nimmt Schmitt noch einmal die Thematik von Politische Theologie (1922) auf und entfesselt damit eine noch andauernde, internationale Diskussion zu dem von ihm allenfalls skizzierten Problem. Wir finden in Schmitts Spätwerk, neben den Bekräftigungen seiner früheren Schriften, literaturgeschichtliche Spaziergänge (Hamlet oder Hekuba, 1956) oder Vertiefungen (Die Tyrannei der Werte, 1960); wirklich neuen Boden betritt Schmitt mit dem Gespräch über die Macht und den Zugang zum Machthaber (1954), – vor allem aber mit der Theorie des Partisanen (1963). Diese Bemühung um eine Konkretisierung des Begriffs des Politischen (um die es bei Schmitts bekanntestem Text von 1927/1932 nicht allzu gut bestellt war) rehabilitierte zumindest auf einer moralischen und weltgeschichtlichen Ebene den bisher fast außerhalb des Völkerrechts situierten Partisanen, wenn er sich für »Altar und Herd« schlug und nicht zum Agenten des Weltbürgerkriegs, zum Kämpfer für die Einheit der Welt, der kommunistischen Weltrevolution und ähnlicher Groß- Abstraktionen wurde, die den Frieden unauffindbar werden lassen.
Der illegale Partisan konnte das Niveau der Legitimität erreichen. Schmitts Spätwerk, das sich durch eine beträchtliche geistige Distanz, ja durch Desinteresse gegenüber dem neuen deutschen (West-)Staat auszeichnete und 1983 mit dem Interview »Un giurista davanti a se stesso« des italienischen Verfassungshistorikers Fulco Lanchester endete, wurde begleitet von einer unaufhörlich wachsenden, eher wuchernden Sekundärliteratur. Zählen wir in den Jahren 1921–1945 elf Bücher und 239 Aufsätze zu Schmitt, so finden sich zwischen 1946 und 1985 achtundvierzig Bücher und 537 Aufsätze – von zahllosen Bezugnahmen zu schweigen. Zu einem beträchtlichen Teil stammt die Literatur nach 1945 nicht mehr von Juristen, sondern von Philosophen, Soziologen, Theologen, Kulturjournalisten u. a., die dabei in oft beliebig scheinender Weise an Schmitt anknüpfen, so daß die samenkapselartige Fruchtbarkeit seines Denkens deutlich wird.
Schmitt wird nun auch zunehmend partiell ge- und benutzt und muß sogar als Nothelfer der liberalen Verfassung, der »wehrhaften Demokratie« etc. dienen; die Liebhaber einer provisorischen »Verfassung« (des Grundgesetzes), die Schmitt stets scharf ablehnte, rekurrieren sogar auf seine Argumente zugunsten einer Erschwerung der Verfassungsänderung. Doch die Deutungs-Industrie zu Schmitt wurde nach 1945 auch begleitet von einer Diffamierungs-Industrie, die mit oft verblüffender Kenntnisarmut die ewig gleichen Vorwürfe repetierte. Schmitt sei der »Kronjurist des Führers« gewesen, der »Totengräber der Weimarer Republik«, der »schlimmste aller Schreibtischtäter «, der »Zuhälter der Gewalt« etc. Immerhin trugen auch diese, kaum zu zählenden Verfolger fleißig zu Schmitts Ruhm bei.
Schmitt, nicht frei von philiströser Ängstlichkeit und vom Wunsche, beliebt zu sein, kränkten diese Vorwürfe und das oft feindselige Verhalten seiner Kollegen über die Maßen. An zwei entscheidenden Punkten gelang es ihm aber, den Ring der Verfemung zu durchbrechen. In den fünfziger bis zu den siebziger Jahren war sein geistiger Einfluß in Franco-Spanien außerordentlich; weitgehend wurde er zu dieser Zeit der Fixpunkt der politologischen, verfassungstheoretischen wie auch der kulturellen Debatten. Die außergewöhnliche Anregungs- und Aufschließungskraft von Schmitts Denken zeigte sich hier aufs schönste, so daß man von der äußersten Rechten, über die Falangisten, die Carlisten, die liberalen Monarchisten, die jungen Technokraten Francos, bis hin zu dessen erbitterten Feinden seine Positionen und Begriffe aufnahm, abwandelte oder umschmolz.
Spanien hat so, nach oder sogar neben Deutschland, die wichtigsten Beiträge zur Deutung Schmitts geleistet und gelangte dabei zu einer – für viele überraschenden – Pluralität der An-Sichten; seit den frühen siebziger Jahren belebte sich auch das eher von der Linken ausgehende Interesse an Schmitt in Italien und führte zu einer Reihe bedeutender Interpretationen. Auch in Deutschland, trotz des Getöses der Verfemung und des so unerbittlichen wie törichten Mantra der Vergangenheitsbewältigung, wuchs Schmitts Einfluß damals. Zunächst war dies weniger ein offen sichtbarer Einfluß; er fand nach der Art eines unterirdischen Wurzelstocks, eines immer umfangreicheren Rhizoms statt.
Bis zu seinem Tode schrieb Schmitt einige tausend, oft sehr umfangreiche Briefe (u. a. an Hans Barion, Ernst Jünger, Reinhart Koselleck, Armin Mohler, Hans-Dietrich Sander), in denen er sein Werk erläuterte, das aktuelle Geschehen kommentierte, auf ungezählte juridische, politische, philosophische, literarische Fragen einging. Er bewies, daß gegenüber einer korrumpierten, die Fairneßregeln des geistigen Umgangs verletzenden Öffentlichkeit der private Brief eine effektive Waffe sein konnte. Schmitt war ohne Zweifel einer der größten Briefschreiber des 20. Jahrhunderts. Doch neben dem rastlosen Korrespondenten Schmitt gab es ab 1950 auch den Mann, der das geistige Gespräch suchte und im Laufe von Jahrzehnten mit Hunderten von Deutschen, Spaniern, Lateinamerikanern, Franzosen, Angelsachsen, Japanern, Italienern u. a. sprach, stets zuhören konnte (»es muß nur interessant sein«) und dabei sein großes Talent bewies, mittels seiner Hebammen-Technik auch Andersdenkende zu fördern und zu fordern.
Tatsächlich war es ein alter, kranker, diffamierter und machtloser Mann, der das »fruchtbarste Zentrum des deutschen Geisteslebens nach 1945« (Nicolaus Sombart) bildete. Die Schmitt-Literatur der Jahre 1986–2009 umfaßt denn auch 355 Bücher und 1301 Aufsätze: Carl Schmitt und kein Ende.
Schriften: Das internationalrechtliche Verbrechen des Angriffskrieges und der Grundsatz »Nullum crimen, nulla poena sine lege« [1945], Berlin 1994; Ex Captivitate Salus. Erfahrungen der Zeit 1945/47, Köln 1950; Antworten in Nürnberg [1947], Berlin 2000; Glossarium. Aufzeichnungen der Jahre 1947–1951, Berlin 1991; Der Nomos der Erde im Völkerrecht des Jus Publicum Europaeum, Köln 1950; Die Lage der europäischen Rechtswissenschaft, Tübingen 1950; Donoso Cortés in gesamteuropäischer Interpretation, Köln 1950; Gespräch über die Macht und den Zugang zum Machthaber, Pfullingen 1954; Hamlet oder Hekuba, Düsseldorf 1956; Die Tyrannei der Werte, Privatdruck 1960; Theorie des Partisanen. Zwischenbemerkung zum Begriff des Politischen, Berlin 1963; Politische Theologie II. Die Legende von der Erledigung jeder Politischen Theologie, Berlin 1970.
Literatur: Alain de Benoist: Carl Schmitt. Internationale Bibliographie der Primär- und Sekundärliteratur, Graz 2010; Dirk van Laak: Gespräche in der Sicherheit des Schweigens. Carl Schmitt in der politischen Geistesgeschichte der frühen Bundesrepublik, Berlin 1993. Thor von Waldstein: Der Beutewert des Staates. Carl Schmitt und der Pluralismus, Graz 2008; Günter Maschke: Der Tod des Carl Schmitt, erw. Ausg., Wien 2013.