Wie dieser begreift er es als eine Verpflichtung des Juristen in der Industriegesellschaft, die Umwelt vor Zerstörung zu schützen. Murswiek ist Begründer und führender Vertreter der wissenschaftlichen Disziplin Umweltrecht und einer der profiliertesten Vertreter der wertkonservativen Umweltschutzbewegung. Murswiek studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und gehörte dort zum Schüler- und Freundeskreis des Staatsrechtlers Ernst Forsthoff. Bei dem Forsthoff- Schüler Karl Doehring wurde er 1978 in Heidelberg mit der Arbeit Die verfassunggebende Gewalt nach dem Grundgesetz promoviert. Nach dem baden-württembergischen Referendariat und einer Assistentenzeit bei Hartmut Schiedermair in Saarbrücken wurde er 1984 an der Universität des Saarlandes mit einer Arbeit über Die staatliche Verantwortung für Risiken der Technik für Öffentliches Recht habilitiert. Es handelte sich um eine der ersten Arbeiten auf dem Gebiet des Umweltrechts.
1986 wurde Murswiek auf einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Forstrecht nach Göttingen berufen, 1990 wechselte er als Nachfolger Ernst-Wolfgang Böckenfördes auf den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht nach Freiburg, den er bis heute bekleidet. Während seiner Schulzeit war Murswiek Mitarbeiter der von dem späteren Philosophieprofessor und Carl-Schmitt- Forscher Heinrich Meier begründeten konservativen Schülerzeitschrift Im Brennpunkt. Während seines Studiums war er Mitarbeiter beim rechtsgerichteten Deutschen Studenten-Anzeiger, zudem Mitglied des Nationaldemokratischen Hochschulbundes. Er protestierte gegen das Treffen von Willy Brandt und Willi Stoph 1970 in Kassel. Seit 1972 gehört Murswiek ohne Unterbrechung der CDU an. Murswiek gehörte zu den Autoren der Zeitschrift Criticón sowie der von Gerd-Klaus Kaltenbrunner herausgegebenen Herderbücherei Initiative.
An der von Heinrich Meier geleiteten Münchner Carl Friedrich von Siemens- Stiftung hielt er 1989 einen Vortrag über das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes. Wiederholt war Murswiek in Gerichtsverfahren als Gutachter oder Prozeßbevollmächtigter eingesetzt. Seit 1990 vertrat er die Ökologisch-Demokratische Partei in mehreren Wahlrechtsangelegenheiten. Immer wieder von Murswiek rechtlich beraten und vertreten wurde der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, aber auch die Linkspartei und die Grünen. Daneben kommentiert Murswiek etwa auch das Grundgesetz (Artikel 2 und 20 a) in dem Kommentar von Michael Sachs, für den »Bonner Kommentar« die Präambel. Auf der Tagung der Staatsrechtslehrervereinigung 1989 in Hannover war Murswiek ein Berichterstatter zu dem Thema »Die Bewältigung der wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen durch das Verwaltungsrecht«.
Innerhalb der deutschen Staatsrechtslehre vertritt Murswiek einen originellen Standpunkt, zu dem vor 1989 ein unmißverständliches Bekenntnis zum Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes, nach der Wiedervereinigung Fragen der Staatspflege und staatlichen Selbstdarstellung gehörten. Er befürwortet das juristische »Recht auf Heimat« und kritisiert die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden. Die europäische Einigung wird von ihm als Europarechtler keineswegs abgelehnt, aber kritisch begleitet, Klagen gegen den Vertrag von Lissabon oder den Euro-Rettungsfonds wurden von ihm vertreten. Als Völkerrechtler gehört er zu den scharfen Kritikern der amerikanischen Außenpolitik etwa unter George W. Bush. Im Wahlrecht setzte er sich für die Rechte der kleineren Parteien auf angemessene Berücksichtigung ihrer Stimmen ein. Eine große Konstante in seinem Werk ist der Einsatz für den Umweltschutz, etwa als Prozeßbeistand zahlreicher Naturschutzverbände oder als juristischer Befürworter von PKW-Abgaben in Innenstädten oder »Ökosteuern«.
Schriften: Die verfassunggebende Gewalt nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Berlin 1978; Die staatliche Verantwortung für die Risiken der Technik. Verfassungsrechtliche Grundlagen und immissionsschutzrechtliche Ausformung, Berlin 1985; Das Staatsziel der Einheit Deutschlands nach 40 Jahren Grundgesetz, München 1989; Die Entlastung der Innenstädte vom Individualverkehr. Abgaben und andere Geldleistungspflichten als Mittel der Verkehrslenkung, Baden-Baden 1993; Umweltschutz als Staatszweck. Die ökologischen Legitimitätsgrundlagen des Staates, Bonn 1995; Das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes und die Grenzen der Verfassungsänderung. Ein Beitrag zur Diskussion um die Verfassungswidrigkeit der wiedervereinigungsbedingten Grundgesetzänderungen, Köln 1999; Die amerikanische Präventivkriegsstrategie und das Völkerrecht, in: Neue Juristische Wochenschrift 2003; Verfassungsschutz durch Information der Öffentlichkeit. Zur Entwicklung der Verfassungsschutzberichte seit dem JF-Beschluß, in: Informationsfreiheit und Informationsrecht, Jahrbuch 2009.
Literatur: Martin Hochhuth (Hrsg.): Nachdenken über Staat und Recht. Kolloquium zum 60. Geburtstag von Dietrich Murswiek, Berlin 2010; Florian Scriba: »Legale Revolution«? Zu den Grenzen verfassungsändernder Rechtssetzung und der Haltbarkeit eines umstrittenen Begriffs, Berlin 2009; Michael Stolleis: Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland, Bd. 4, München 2012.