Obwohl in unserer Siedlung höchstens eine problematische Familie pro Wohnblock vorgesehen war, fanden sich hier gleich zehn oder zwölf konzentriert, und deren Kinder waren ungewaschener als wir, ungezogener und unerschrockener in der Wahl ihrer Mittel. Also kassierten wir Prügel und mußten den Rückzug antreten, bedeckt mit Striemen und blauen Flecken und dem einen oder anderen geschwollenen Auge.
Mir ist noch die Wut im Gedächtnis, die ich nicht nur über die Niederlage empfand, sondern auch darüber, daß ich eigentlich geglaubt hatte, in Sicherheit zu sein, also noch außerhalb des fremden Hoheitsgebiets.
Aber das gehört zur Grenze im ersten Sinn, daß sie keinen präzisen Verlauf kennt, daß es sich eher um einen »Saum« handelt. An Stelle von Grenze sprach man im Deutschen ursprünglich von »Mark«, das heißt einem Gebiet, mehr oder weniger scharf konturiert, häufig mit fließenden Übergängen, immer umkämpft, »blutend« – der konkrete Stand war von der Situation und das heißt vor allem von den Machtverhältnissen abhängig.
Das Wort Grenze hat sich nur allmählich eingebürgert, abgeleitet vom Altpolnischen granica für Trennfläche oder schon Trennlinie. Damit ist auch geklärt, daß die Eindeutigkeit von Grenzen mit der Dauerhaftigkeit der Besiedlung, der Verdichtung des staatlichen Territoriums und dem Grad der Feindseligkeit zu tun hat.
Der letzte Grenzübertritt, an den ich mich erinnere, war der nach Großbritannien von Frankreich aus. Die vorhergehenden, von Deutschland in die Niederlande, von dort nach Belgien, dann nach Frankreich, zählen nicht. Denn abgesehen von den verwaisten Abfertigungsstationen und dem Schild mit dem Sternenkranz gibt es im Schengen-Raum nichts, was es einen daran erinnert, daß man eine Grenze quert. Das entspricht der aktuellen Begeisterung für alles, was »inter« oder »trans« ist, also grenzüberschreitend, entgrenzend.
Der Unterschied zum britischen Fall ist nicht dramatisch, aber spürbar. Beamte kontrollieren Pässe, überprüfen Personendaten, stellen eventuell die eine oder andere Frage. Sie sind erkennbar als Träger staatlicher Funktionen, im Prinzip könnten sie die Grenze für den Einreisewilligen sperren und ihm den Zugang verweigern. Aber ernst machen sie selten.
Großbritannien ist zwar eine Insel und insofern durch das Meer abgegrenzt, aber alles Pochen auf Souveränität und damit das Recht zur Grenzkontrolle bleiben merkwürdig wirkungslos. Im Sommer wurde das offensichtlich, als die Opposition im Unterhaus wissen wollte, ob bekannt sei, wie viele Personen sich illegal im Vereinigten Königreich aufhielten: Zögernd gab das Kabinett zu, daß es sich um rund eine Million Menschen handle, und auch, daß an den Außengrenzen lediglich fünftausend echte Überprüfungen pro Jahr stattfänden.
Man darf darin einen dramatischen Verfall jener Art von Grenzvorstellung sehen, die nicht nur die Unverletzlichkeit einer Grenze betonte, sondern auch deren Verteidigung todernst nahm. Grenzkonflikte haben noch im 20. Jahrhundert die Mehrzahl der Kriege ausgelöst, zuletzt nach dem Zerfall der Sowjetunion und Jugoslawiens.
Die Befestigung von Siedlungsgrenzen geht mindestens bis in die Jungsteinzeit zurück, einige der größten Bauwerke der Menschheit – die chinesische Mauer, der Limes, der Hadrianswall, die persischen Bollwerke aus sassanidischer Zeit – dienten neben der militärischen Verteidigung der Markierung eines Hoheitsgebietes. Der Aufwand an Mitteln und Arbeitskräften, der dabei getrieben wurde, war außergewöhnlich hoch. Er unterlag im Lauf der Geschichte allerdings deutlichen Schwankungen. Das hatte einerseits mit der Qualität möglicher Bedrohungen zu tun, andererseits mit der technischen Entwicklung.
Das Gemeinte ist daran abzulesen, daß in Europa seit Beginn der Neuzeit staatliche Außengrenzen immer mehr an Bedeutung gewannen, während die Funktion der Binnengrenzen dramatisch zurückging, Zollschranken auf Straßen, Flüssen und Brücken fielen, die Mauern und Wälle der Städte und Burgen geschleift wurden. Dieser Prozeß hielt bis in die Zeit vor dem Ersten Weltkrieg an, als die erste Debatte darüber einsetzte, die staatlichen Grenzen überhaupt abzubauen, um den Warenverkehr zu erleichtern.
Nach 1919 gewannen Grenzen aber wieder an Bedeutung, was mit den stümperhaften Grenzziehungen der Pariser Vorortverträge zusammenhing und zahlreiche Staaten (Frankreich, Belgien, Italien, die Tschechoslowakei, aber auch die Schweiz) gaben enorme Summen aus, um festungsartige Sicherungen zu schaffen, von denen die Maginotlinie nur die bekannteste ist.
Abgesehen von der militärischen Unbrauchbarkeit, die sich im Zweiten Weltkrieg zeigte, setzte nach 1945 ein Prozeß ein, der dem am Beginn der Neuzeit ähnelte, insofern als in Westeuropa die Grenzen zwischen den Mitgliedsstaaten der EWG/EG/EU dramatisch an Bedeutung verloren, während umgekehrt die Demarkationslinie zum sowjetisch beherrschten Teil des Kontinents fast undurchdringbar wurde. Dort bediente man sich bewährter Methoden, ergänzt um Maßnahmen, die nicht der Abwehr des Feindes dienten, sondern dazu, die Einwohner festzuhalten.
Der Zusammenbruch dieser Block-Grenze und des dahinter stehenden Systems, der »Fall der Mauer«, wie man bezeichnenderweise sagt, schien vorübergehend die Utopie einer grenzenlosen Welt denkbar zu machen, eine Idee, beflügelt von den Möglichkeiten des Netzes und der Internationalisierung des Personen‑, Güter‑, Nachrichten- und Finanzverkehrs. Aber die »Wiederkehr des Raums« (Karl Schlögel) ließ nicht auf sich warten.
Es gab von Anfang an gegenläufige Tendenzen, die nicht erst nach dem Schock des 11. September 2001 und an der Verschärfung der Einreisebestimmungen in die USA sichtbar wurden, sondern früher und eindrucksvoller an der gigantischen, hochtechnisierten Grenzanlage, die die Vereinigten Staaten für ihre Südlinie errichteten, um die »mexikanische Achse« unkontrollierter Wanderung zu zerstören.
Parallel zur Errichtung dieser »neuen Mauer« Anfang der neunziger Jahren hat Australien gegenüber der asiatischen Küste, Saudi-Arabien gegenüber dem Jemen, Indien gegenüber Pakistan und Bangladesh, Südafrika gegenüber Zimbabwe die Grenzsicherung drastisch verschärft.
In allen diesen Fällen geht es um die Grenze als Abwehr. Die dahinter stehende Vorstellung, von der Notwendigkeit, das Eigene gegen die Fremden durch eine Grenze zu schützen, ist sicher uralt, älter jedenfalls als die Seßhaftigkeit, worauf noch die erbitterten Streitigkeiten um Jagdreviere oder die Plätze, an denen Früchte oder Strandgut gesammelt werden durften, hinweisen.
Wenn Grenzen durch Nichtseßhafte in Frage gestellt werden, dann jedenfalls nicht, weil die Nomaden ohne Grenzen leben. Nur »wandern« diese mit, wie etwa der Raum des Zeltes oder der Lade, in der man die Götterbilder aufbewahrt, oder beziehen sich auf wenige, nur zeitweise beanspruchte oder besuchte Fixpunkte (Wasserlöcher, Weiden, Sammelplätze, Ahnengräber). Und selbst unter den wandernden Völkern gibt es offenbar die Sehnsucht nach einem »Heiligen« und mithin festumrissenen Land, im Diesseits oder Jenseits, mithin den Wunsch nach dem »Paradies«.
Régis Debray hat in einer Abhandlung zum »Lob der Grenzen« darauf hingewiesen, daß »Paradies« im Avesta einen »umgrenzten Garten« bezeichne. Wahrscheinlich waren damit zuerst jene von einem Wall umgebenen Parks gemeint, die assyrische Könige errichten ließen und die als Abbild eines wohlgeordneten Reiches galten, im Gegensatz zu dem chaotischen Bereich außerhalb. Die Übertragung in den biblischen Kontext ist naheliegend, wo der »Gottesgarten« in einer wüstenartigen Landschaft vorgestellt wird, vielleicht eine von einer Mauer umgebene Oase inmitten der Unwirtlichkeit.
Der Zusammenhang von Grenze und Religion ist kein Zufall, so wenig wie die Bezeichnung des scharf umrissenen Staatsgebiets als »sanctuaire« – »Sanktuarium«, also heiliger Bereich – im Französischen, die Verbindung zwischen profaner und ritueller Grenzziehung, etwa in der Erzählung von Romulus und Remus: Daß Remus die von seinem Bruder als provisorische Stadtgrenze gezogene Ackerfurche übersprang, war nicht nur ein Angriff, sondern auch ein Frevel, den Remus mit dem Tode bezahlte.
Das Setzen eines Grenzsteins galt den Römern als kultischer Akt, man opferte dem Terminus, und das illegale Entfernen oder Versetzen eines Grenzsteins wurde entsprechend hart bestraft. Dieser Gedanke war nicht nur römisch, sondern fand sich bis in die europäische Neuzeit hinein verbreitet und ist im Grunde nur erklärbar durch die Vorstellung der manifesten Heiligkeit der Grenze.
Der Zusammenhang von Heiligkeit und Grenze ist auch deshalb zu betonen, weil es sich offenbar um eine menschliche Universale handelt. Naheliegend ist die Erklärung unter Verweis auf die allen anderen Grenzen vorgehende Grenze zwischen »Sakral« und »Profan«; der »Tempel« ist schon vom Begriff her »das Abgegrenzte«. Er bildet seit alters das Zentrum der Heimat, also des definierten Raums, in dem die Vorfahren lebten, wo der eigene Herd ist.
Der Religionswissenschaftler Gerardus van der Leeuw hat zur Erläuterung auf die elementare Kraft des »Heimwehs« hingewiesen, das vor allem bei den einfachen Menschen bis in die Zeit der Industrialisierung spürbar blieb, unter den Bauernsöhnen als Rekruten oder den Mädchen vom Lande, die in der Stadt einen Dienst annahmen: »Verbannung gilt noch den Römern der Blütezeit als die schlimmste Strafe. Bei den Israeliten ist das fremde Land das Land, wo Jahwe nicht ist (Psalm 107). Und die Athener sagen, als Themistokles sie auf die Schiffe gehen lassen will, daß, wer die Tempel der Götter und die Gräber der Väter verläßt, nicht leben kann.«
Der heimatliche als abgegrenzter Bereich bildet ein Kraftzentrum, das die Menschen dauernd anzieht, was um so deutlicher hervortritt, je ursprünglicher die Lebensverhältnisse sind. Auf Celebes, einer Insel zwischen Borneo und Neuguinea, hatten die Bewohner eines Dorfes in der Mitte ihres Ortes etliche heilige Steine aufgerichtet und darin bei der Kopfjagd erbeutete Menschenschädel sowie einige Stöckchen begraben. Die Stöckchen sollten die Vogelstimmen darstellen, die bei der Gründung des Dorfes günstige Vorzeichen gegeben hatten. Das ganze hieß »Das Heil und die Kraft des Dorfes« oder »die Rufer«, weil sie denjenigen, der in der Fremde war, nach Hause riefen, indem sie ihm das Heimweh schickten.
Die Vorstellung ausgezeichneter Orte, die man mit Steinen markiert, ist außerordentlich verbreitet. Gebräuchlich waren einzelne Steine oder Steinhaufen, roh oder behauen, kleiner oder als Großsteine mit erstaunlichen Abmessungen. Die Wahl des Materials lag nahe wegen seiner Robustheit, nach menschlichem Maß: Unvergänglichkeit.
Es gibt vorgeschichtliche Kulturen, die wir überhaupt nur wegen ihrer Steinsetzungen kennen, wie die der Megalithiker an den europäischen Küsten, und es gibt Indizien für den fließenden Übergang zwischen solchen Steinsetzungen und den Anfängen monumentaler Architektur, zum Beispiel am Göbekli Tepe mit seiner uralten Tempelanlage. In den Zusammenhang gehört auch die Zählebigkeit der Idee des Malsteins. Am Ende der Erzählung von Jakob im Buch Genesis steht die Geschichte der Begegnung des Erzvaters mit Gott an dem Ort, der dann Bethel – also »Haus Gottes« – genannt wird, und es heißt da: »Jakob aber richtete ein steinernes Mal auf an der Stätte, da er mit ihm geredet hatte, und goß Trankopfer darauf und begoß es mit Öl.«
Zu dieser Stelle in 1. Mose 35.14 existiert eine Doublette in Kapitel 28.18f., die allerdings den Vorgang schildert ohne Hinweis auf das Trankopfer. Wahrscheinlich ist die Passage jünger und sucht den Eindruck zu vermeiden, als ob es sich bei dem erwähnten Malstein um ein Götterbild handelte, das von Jakob durch Libation und Ölung geweiht wurde. Das hatte sicher mit dem Prozeß zu tun, in dem Israel den Abstand zwischen seinem und dem Glauben der Heiden vergrößerte und die Spuren der gemeinreligiösen Vorstellungen, an denen es ursprünglich Anteil hatte, tilgen wollten, deren Manifestationen sich aber überall fanden und finden: die uralten Stelen bei Tarent, der phallusförmige Kudurrus im alten Babylon, die von Fett glänzenden heiligen Steine des antiken Griechenland, die Kaaba des Islam oder die kleinen Steinpyramiden, die die Einheimischen auf den Gipfeln der Dolomiten errichteten, um Schadenzauber abzuwehren.
Der Zusammenhang von Steinsetzung, Sakralität und Begrenzung erklärt sich wahrscheinlich daraus, daß ein »entwickeltes symbolisches Orientierungsschema einfach eine Lebensnotwendigkeit für Menschen« (Mary Douglas) war, nachdem an die Stelle der tierischen Instinktsicherheit Bewußtsein trat und damit der Zwang, eine unübersichtliche Welt durchzuordnen und eine Möglichkeit zu schaffen, um sich im Raum zurechtzufinden.
Dabei konnte die Natur Anhaltspunkte bieten, der Sonnenstand wie der Sternenhimmel, Berge oder Bäume, Höhenzüge oder Haine, Flüsse oder Seen, aber offenbar erkannten unsere Vorfahren früh, daß diese Markierungen nicht ausreichten und begannen sie durch künstliche zu ergänzen oder zu ersetzen. Insofern ist der Impuls zur Begrenzung tief im Menschen verankert. Er entspricht zuerst praktischer, wenn man so will: biologischer, Notwendigkeit, die die Territorialität mit bringt. Aber er hat sich schnell davon gelöst und ist zu einem ganz menschlichen Wesenszug geworden.
Ausgerechnet der Geopolitiker Karl Haushofer, nachhaltig geprägt durch eine faktensatte »Grenzempirie«, hat diese Interpretation gestützt. Nach Haushofer spielen »natürliche Grenzen« im größeren Ganzen der Grenzen nur eine untergeordnete Rolle. »Natürlich« sind Grenzen dem Menschen, insofern es zu seiner Eigenart gehört, sie zu setzen. Grenzsetzung bedingt aber einen Akt der Reflexion, und, um einen Nebengedanken Haushofers aufzugreifen, diese Reflexion beginnt mit der Wahrnehmung unserer Leiblichkeit.
Die Feststellung, daß unser Körper nicht einfach unser Körper ist, sondern wahrnehmbar wird, indem wir seine Begrenzung wahrnehmen, hat eine ganze Reihe dramatischer Konsequenzen: insofern als wir alles Mögliche tun, um seine Gestalt der der anderen – die zu unserem »Wir« gehören – anzuähneln, also ihn zu entgrenzen, während wir gleichzeitig alles Mögliche tun, um unsere Gestalt zu individualisieren, mittels Bemalung, Narbung, Tätowierung, Verstümmelung, Frisur, Barttracht, Bekleidung, also ihn abzugrenzen.
Dieses Widerspiel ist ohne Zweifel uralt und kennzeichnet alle menschlichen Gesellschaftsformen, die eben nicht nur auf sichtbare, räumliche, sondern mehr noch auf unsichtbare, wenn man so will: geistige, Grenzen angewiesen sind: zwischen Oben und Unten, zwischen Mann und Frau, Alt und Jung, Befugt und Unbefugt, an der Zeit, nicht an der Zeit. Und dieses Widerspiel verweist auch darauf, daß die Neigung zur Entgrenzung und die Vorstellung, daß die per se gut, dem Menschen bekömmlich, also human, sei, sich aus den zahllosen anthropologischen Irrtümern der Gegenwart speist.
Das bedeutet weiter, daß eine ehrliche Bilanz der Entgrenzungsprozesse nicht nur die politischen und militärischen Kosten in den Blick nehmen müßte, sondern auch die Klärung der wirtschaftlichen Vor- und Nachteile von Grenzenlosigkeit sowie die Entfremdungsfolgen, die Entgrenzung in allen Lebensbereichen, von der Erziehung bis zur Konfrontation mit dem Feind, nach sich zieht.