Verfassungsbeschwerde abgewiesen – Gespräch mit Schachtschneider zur Lage

Das Bundesverfassungsgericht hat die von der Bürgerinitiative "Ein Prozent" geführte Verfassungsbeschwerde gegen die ...

Götz Kubitschek

Götz Kubitschek leitet den Verlag Antaios

 Ein­wan­de­rungs­po­li­tik des Kabi­netts Mer­kel III nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men, son­dern begrün­dungs­los zurück­ge­wie­sen. Karl Albrecht Schacht­schnei­der, unser Ver­fah­rens­be­voll­mäch­tig­ter, wer­tet die Beschwer­de nun als “his­to­ri­sches Dokument”:

Das Gericht habe sich sei­ner “Befrie­dungs­auf­ga­be ver­wei­gert”. Damit ist der mit­tel­ba­re Zweck der Beschwer­de erfüllt: “Die Mög­lich­kei­ten, schnell die not­wen­di­ge Ver­wirk­li­chung des Rechts zu errei­chen, sind durch die Nicht­ent­schei­dung des Gerichts für die Bür­ger erschöpft.” Lesen Sie das voll­stän­di­ge Inter­view mit Schacht­schnei­der zur Lage nach dem Schei­tern der Beschwerde.

Sezes­si­on: Sehr geehr­ter Herr Pro­fes­sor Schacht­schnei­der, Ihre Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen die Ein­wan­de­rungs­po­li­tik der Bun­des­re­gie­rung wur­de am 30. Janu­ar der Öffent­lich­keit vor­ge­stellt, lag ab dem 2. Febru­ar dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt in Karls­ru­he vor und wur­de nicht ein­mal drei Wochen spä­ter abge­wie­sen. Wie bewer­ten Sie die Begrün­dung der Karls­ru­her Richter?

Schacht­schnei­der: Die zustän­di­ge Kam­mer hat die Ver­fas­sungs­be­schwer­de auf der Grund­la­ge des § 93 b in Ver­bin­dung mit § 93 a BVerfGG ohne Begrün­dung nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men. Eine sol­che Maß­nah­me läßt das Gesetz in § 93 d Absatz 1 BVerfGG zu. Das soll der Ent­las­tung des Gerichts von unsin­ni­gen Beschwer­den die­nen, aber nicht der Abwehr von wohl­be­grün­de­ten Beschwer­den. Unbe­gründ­bar­keit ist in der Recht­spre­chung des Gerichts das Kri­te­ri­um der Will­kür und mit Unbe­grün­det­heit kann folg­lich Will­kür kaschiert werden.

Die Beschwer­de hat­te frag­los „grund­sätz­li­che ver­fas­sungs­recht­li­che Bedeu­tung“, wie das § 93 a Absatz 2 in der ers­ten Alter­na­ti­ve regelt. Sie war auch „zur Durch­set­zung der in § 90 Absatz 1 genann­ten Rech­te ange­zeigt“, näm­lich der Rech­te aus Art. 2 Absatz 1 GG, dem Recht der poli­ti­schen Frei­heit, aus Art. 38 Absatz 1 GG, dem Recht auf Demo­kra­tie und auf Schutz der Ver­fas­sungs­iden­ti­tät, sowie dem Recht aus Art. 20 Absatz 4 GG, dem Recht auf Wider­stand. Letz­te­res Recht gibt mei­nes Erach­tens ein Recht auf ande­re Abhil­fe durch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, wenn jemand es unter­nimmt, die Ver­fas­sungs­ord­nung zu besei­ti­gen.

Sezes­si­on: Die durch­schnitt­li­che Bear­bei­tungs­dau­er einer Ver­fas­sungs­be­schwer­de beträgt min­des­tens ein Jahr. Was soll man in die­sem Fall von der Schnel­lig­keit der Abwei­sung halten?

Schacht­schnei­der: Die Schnel­lig­keit der Ent­schei­dung war in Ord­nung, weil wir eine einst­wei­li­ge Anord­nung bean­tragt haben. Das war ange­sichts der Lage gebo­ten, weil die Mas­sen­zu­wan­de­rung schnells­tens unter­bun­den wer­den muß­te und wer­den muß. Aber auch ande­re Beschwer­den, die einen sol­chen Eil­an­trag nicht gestellt haben, sind zur glei­chen Zeit nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men worden.

Das Gericht hat kur­zen Pro­zeß gemacht und sich damit aus der schwie­rigs­ten Fra­ge der Poli­tik her­aus­ge­hal­ten, die Deutsch­land seit der Wie­der­ver­ei­ni­gung hat­te und wei­ter hat. Es gibt aber kei­ne Poli­tik, die nicht durch das Recht begrenzt ist, die Flücht­lings­po­li­tik also durch fun­da­men­ta­le Prin­zi­pi­en unse­rer Rechts­ord­nung. Auf deren Ver­wirk­li­chung hat jeder Bür­ger ein Grundrecht.

Sezes­si­on: Gera­de beim gegen­wär­ti­gen “Flüchtlings“chaos stellt sich das Pro­blem, daß die poli­ti­schen (Nicht-)Entscheidungen der Regie­rung gera­de nicht in Geset­zes­form gegos­sen, son­dern durch eine Art Nicht-Han­deln oder sogar als “Gewohn­heits­recht” durch­ge­setzt wer­den, so etwa die von Ihnen soge­nann­te »rechts­fer­ne Dul­dungs­po­li­tik«. Hät­te sich das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt inner­halb sei­nes Kom­pe­tenz­rah­mens mit die­ser ver­dreh­ten poli­ti­schen Stoß­rich­tung befas­sen kön­nen, statt ledig­lich mit ein­zel­nen, kon­kre­ten ange­grif­fe­nen Entscheidungen?

Schacht­schnei­der: Die Ver­fas­sungs­be­schwer­de hat dem Gericht ermög­licht, die recht­li­chen Grund­satz­fra­gen der als Flücht­lings­schutz aus­ge­ge­be­nen Mas­sen­ein­wan­de­rung zu klä­ren, ins­be­son­de­re die Fra­ge, ob Deutsch­land han­deln darf, als sei es ein Ein­wan­de­rungs­land, und ob die Bun­des­re­gie­rung aus ver­meint­li­chen Grün­den der Huma­ni­tät durch Ver­fas­sung und Gesetz gere­gel­te Rechts­prin­zi­pi­en über­spie­len darf.

Es gibt wei­te­re Zustän­dig­kei­ten des Gerichts, in denen die­se Fra­gen geklärt wer­den könn­ten, ins­be­son­de­re den Bund-Län­der-Streit auf Grund des Art. 93 Absatz 3 GG, über den der Frei­staat Bay­ern nach­denkt, oder auch das Organ­streit­ver­fah­ren auf Grund des Art. 93 Absatz 1 GG, das Ver­fas­sungs­or­ga­ne des Bun­des, aber auch bestimm­te Teil­or­ga­ne des Bun­des­ta­ges und des Bun­des­ra­tes, ins­be­son­de­re Frak­tio­nen, zur Klä­rung der Rech­te und Pflich­ten die­ser Orga­ne oder Organ­tei­le ein­lei­ten kön­nen, wenn die­se gel­tend machen kön­nen, „durch Maß­nah­men oder Unter­las­sun­gen des Antrags­geg­ners“ in den ihnen „über­tra­ge­nen Rech­ten ver­letzt oder unmit­tel­bar gefähr­det“ seien.

Alle­mal ver­let­zen die Hand­lun­gen der Regie­rung die Gesetz­ge­bungs­be­fug­nis­se des Bun­des­ta­ges und des Bun­des­ra­tes, aber auch die des Bun­des­prä­si­den­ten, der an der Gesetz­ge­bung betei­ligt ist. Es wur­de zumin­dest unter­las­sen, die Ände­rung der Geset­ze zu initi­ie­ren; die Geset­ze wur­den schlicht igno­riert. Ob die schutz­recht­li­chen Aus­län­der­ge­set­ze, die weit­ge­hend Uni­ons­recht umset­zen, im Sin­ne der Regie­rungs­po­li­tik hät­ten geän­dert wer­den kön­nen, ist aller­dings zweifelhaft.

Es gibt kein „Gewohn­heits­recht“, das die Dul­dung des ille­ga­len Auf­ent­halts von Aus­län­dern recht­fer­tigt. Die schlech­te Übung die­ser Dul­dung läßt sich nicht recht­fer­ti­gen. Frei­lich gibt es man­cher­lei gesetz­li­che Dul­dungs­vor­schrif­ten zuguns­ten von Aus­län­dern, die kein Asyl­recht und auch kein sons­ti­ges Schutz­recht, also kein Auf­ent­halts­recht, haben. Die­sen wird der Auf­ent­halt gestattet.

Sezes­si­on: Nur zwei Wochen vor der Vor­stel­lung Ihrer Beschwer­de ver­öf­fent­lich­te Udo Di Fabio sein Rechts­gut­ach­ten »Migra­ti­ons­kri­se als föde­ra­les Ver­fas­sungs­pro­blem«; Hans-Jür­gen Papier sprach fast gleich­zei­tig von »ekla­tan­tem Poli­tik­ver­sa­gen« und einer tie­fen »Kluft zwi­schen Recht und Wirk­lich­keit«. Zwei ehe­ma­li­ge Rich­ter des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts argu­men­tie­ren damit ganz ähn­lich Ihrem Beschwer­de­text. Wenn nun das Gericht unter sei­nem amtie­ren­den Prä­si­den­ten Andre­as Voß­kuh­le Ihrer Beweis­füh­rung nicht fol­gen konn­te – sind damit alle recht­li­chen Mög­lich­kei­ten, der ver­ant­wor­tungs­lo­sen Regie­rungs­po­li­tik bei­zu­kom­men, ausgeschöpft?

Schacht­schnei­der: Die Voten der bei­den Staats­rechts­leh­rer, bei­de her­aus­ra­gen­de Kol­le­gen, haben gro­ßes Gewicht. Sie sind zudem rich­tig. Die Mög­lich­kei­ten, schnell die not­wen­di­ge Ver­wirk­li­chung des Rechts zu errei­chen, sind durch die Nicht­ent­schei­dung des Gerichts für die Bür­ger erschöpft. Die Ver­fah­rens­mög­lich­kei­ten für die Län­der und die Orga­ne oder Organ­tei­le des Bun­des habe ich oben ange­spro­chen. Man kann auch über recht­li­che Schrit­te der Kom­mu­nen, die durch die Unter­brin­gung der Aus­län­der belas­tet sind, nach­den­ken. Schließ­lich ist die Obdach­lo­sig­keit der Aus­län­der, die schlech­ter­dings beho­ben wer­den muß, durch die Bun­des­po­li­tik ent­ge­gen Gesetz und Ver­fas­sung ausgelöst.

Es wäre für den Bund ein leich­tes, die­se Obdach­lo­sig­keit in Deutsch­land zu ver­hin­dern, und er ist dazu ver­pflich­tet. Wenn der Bund sei­ne Ver­pflich­tun­gen, die er auch gegen­über den Län­dern hat, nicht ein­hält, sind die Län­der berech­tigt und ver­pflich­tet, selbst für die Sicher­heit und Ord­nung ihres Hoheits­ge­bie­tes Sor­ge zu tra­gen. Die Län­der sind Staa­ten, und als sol­che üben sie die Sou­ve­rä­ni­tät ihrer Bür­ger aus. Die vor­nehms­te Pflicht der Staa­ten ist die Sicher­heit ihrer Bewoh­ner und damit die Grenz­si­che­rung vor Frem­den, die kein Recht haben, in das Land ein­zu­rei­sen und sich dar­in aufzuhalten.

Not­falls muß ein Land den Bund ver­las­sen, wenn anders der Rechts­staat nicht wie­der­her­ge­stellt wer­den kann. Jedes Volk hat das Recht zur Sezes­si­on. Das folgt aus der poli­ti­schen Frei­heit der Bür­ger und steht als Selbst­be­stim­mungs­recht des Vol­kes aus­weis­lich der Char­ta der Ver­ein­ten Natio­nen über dem Bestands­in­ter­es­se der Staaten.

Sezes­si­on: Sie per­sön­lich sind nicht gera­de dafür bekannt, schnell auf­zu­ge­ben; das weiß vor allem das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, bei dem Sie schon etli­che Ver­fas­sungs­kla­gen – vor allem gegen die Euro­päi­sche Wäh­rungs­uni­on – ein­ge­reicht haben. Sehen Sie die nun erfolg­te Ableh­nung als kla­ren Miß­er­folg an? Und vor allem: Wie geht es weiter?

Schacht­schnei­der: Ich habe vor allem auch den Maas­tricht-Ver­trag und den Lis­sa­bon-Ver­trag vor das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt gebracht. Das hat zu grund­le­gen­den und durch­aus hilf­rei­chen Ent­schei­dun­gen des Gerichts geführt. Jetzt schwebt noch das Beschwer­de­ver­fah­ren gegen die Finanz- und Finanz­sta­bi­li­sie­rungs­po­li­tik der Euro­päi­schen Zen­tral­bank, ins­be­son­de­re gegen deren Staats­fi­nan­zie­rung, in dem schon der Euro­päi­sche Gerichts­hof eine Vor­ab­ent­schei­dung getrof­fen hat. Mei­ne Befürch­tung ist, daß sich das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt die­ser ent­ge­gen sei­nem Vor­la­ge­be­schluß unterwirft.

Frag­los ist die Nicht­ent­schei­dung ein Miß­er­folg. Sie trifft mich auch per­sön­lich als Staats­rechts­leh­rer und noch mehr als Bür­ger Deutsch­lands. Ich habe das Nöti­ge so gut als mög­lich getan. Jeden­falls ist die Ver­fas­sungs­be­schwer­de, so den­ke ich, ein Doku­ment von his­to­ri­scher Bedeu­tung. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat sich sei­ner Befrie­dungs­auf­ga­be ver­wei­gert. Jetzt sind die Bür­ger mehr denn je gefor­dert, auf der Her­stel­lung des Rechts zu bestehen.

 

Götz Kubitschek

Götz Kubitschek leitet den Verlag Antaios

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Kommentare (81)

Marcus Junge

4. März 2016 10:56

Entschuldigung, aber HAHAHA. Nicht das ich, unwichtige Made, genau dies lange (Monate, Jahre) vor dieser Klage so vorhergesagt habe. Aber es gibt ja massenhaft Leute, die wollen einfach nicht zur Kenntnis nehmen, daß dies eine politische Justiz ist, zu 100%. Oder würde hier jemand zur Mafia gehen und dort klagen, gegen die Mafia, beim Gericht der Mafia, besetzt mit Mafiosi, die Richter spielen? Ernsthaft?! Oder 1989 vor das höchste Gericht der DDR ziehen, wegen der gefälschten Wahl und erwarten, die würden schon für "uns" entscheiden. Oder bei Freisler gegen die KZ klagen? Oder bei der wilden Hilde gegen die Stasi?

Nun, erneut, viel Erfolg mit dem "abwählen" des Systems und dem "immer friedlich", die Mafia zittert schließlich immer noch ganz arg vor den friedlichen Schafen.

PS: Wie üblich erwarte ich die hier übliche Zensur unerwünschter Meinungen / Fakten, daher ist der Text eh für den Zensor gedacht, weil bei dem muß sich mal bewegen, mehr als bei der Leserschaft.

kommentar kubitschek:
ich veröffentliche Ihren kommentar, um die frage zu stellen, was denn Ihrer meinung nach die alternative zu den vielen bausteinen und wegen wäre, die wir versuchen. sehen Sie: jeder von uns könnte morgen die zerstörung deutschlands mit zynischen kommentaren begleiten oder nurmehr als politischer privatier im kleinen kreise schimpfen. glauben Sie mir: das, was wir (und zum glück längst nicht mehr nur wir) hier tun, ist sinnvoll, und sei es manchmal nur als dokumentation eines weges.

Jim Knox

4. März 2016 10:58

Vergeßt den rechtlichen Klamauk in Karlsruhe . Dieses sogenannte Verfassungsgericht besteht aus politisch vorgeprägten Richtern, die direkt und indirekt von den Parteien bestimmt werden, sind also im Grunde der Politik hörig, die sie eingesetzt haben.

Diese Richter in den roten Faschings - Roben spielen eigentlich nur Kasperletheater für das gemeine Volk, um vorzugaukeln, dass es außer der Politik noch eine höhere, neutrale, rechtliche Instanz gibt, die man anrufen kann. In Wirklichkeit ist Karlsruhe überflüssig wie ein Kropf.

Schade um die mühevolle , aufklärerische Arbeit von Prof. Dr. Schachtschneider . Und in den Schulen und Universitäten erzählt man den jungen Leuten, das Märchen , dass wir ein unabhängiges Bundesverfassungsgericht haben . Hahahahaha .......

Helfen wird nur noch weiterer, harter politischer Kampf gegen die in Jahrzehnten gewachsene Altparteienwillkür an allen Fronten der Republik .

Platon

4. März 2016 11:10

Herr Kubitschek, Sie haben Recht. Die Ablehnung der Klage ist zweifelsfrei ein Misserfolg, aber Sie machen wenigstens etwas. Lassen Sie sich nicht von zynischen Kommentaren davon abhalten. Werden Sie sowieso nicht, dazu bedarf es meiner Worte nicht.

Dandolo

4. März 2016 11:31

Das war abzusehen! Mich wundert zwar, dass dies so schnell ging, aber die Beschwerde ist nach meinem Dafürhalten schon unzulässig gewesen. Für ein solches Rechtsmittel muss man „unmittelbar beschwert“ sein, wie das im Juristendeutsch so schön heißt. Ich kann mit einer Verfassungsbeschwerde also nicht einfach mal missliebige politische oder administrative Entscheidungen angreifen und auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen lassen, sondern ich muss selbst ganz konkret davon betroffen sein.

Jetzt trifft uns dieses Asyl-Fiasko natürlich alle irgendwie, aber eine unmittelbare Beschwer nachzuweisen, dürfte man derzeit kaum können. Man hat seinen Job noch, die Steuern sind noch nicht erhöht worden und jeder kann grundsätzlich erstmal weiterhin alles das machen, was er vorher auch machen konnte. Teilweise war das, was Herr Prof. Dr. Schachtschneider in der Beschwerde geschrieben hatte, ziemlich verschwurbelt. Einige Punkte hätten möglicherweise aber tragend sein können, wenn man es im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle (ein anderes Verfahren im Verfassungsprozessrecht) hätte einbringen können. Aber eine abstrakte Normenkontrolle kann nur von Verfassungsorganen beim Verfassungsgericht und nicht von Einzelpersonen eingereicht werden. Die Verfassungsorgane werden sich natürlich hüten. Sie haben das Chaos ja letztlich auch zu verantworten.

Ich habe die Einlegung der Beschwerde nicht grundsätzlich abgelehnt. Es war aber ein Fehler, dies propagandistisch so aufzuwerten, weil die Schlappe absehbar war. Außerdem hat die Verfolgung des Rechtsweges die fatale Folge, dass draußen im Land immer noch Leute meinen, dass die absichtsvolle Vernichtung unseres Landes von mandatierten Juristen vor einem Gericht ausgetragen werden kann und man sich daher – vielleicht sogar nachdem man ein paar Euros gespendet hat – auch weiterhin bequem in seinen Fernsehsessel zurücklehnen könne. Das ist mitnichten der Fall!! Die Krise ist politisch verursacht worden und sie lässt sich nur politisch lösen!

Die Energie, die man in das Projekt Verfassungsbeschwerde gesteckt hat, hätte man besser in die schon seit Monaten angekündigte interaktive Deutschlandkarte stecken sollen! Wir müssen auf die Straße!!!

Caroline

4. März 2016 11:39

Definiere "unsinnige Beschwerde" vs. "wohlbegründete Beschwerde" innerhalb ein und desselben Diskursrahmens! Eine "wohlbegründete Beschwerde", die abschlägig beschieden wird, ist auf eine spezifische Weise "sinnvoller" als die "unsinnige". Wir befinden uns wohl auf dem Grat zwischen Innen und Außen des Diskurses. Foucault würde wohl so sagen: Das sichtbarste Ausschließungssystem beinhaltet das Tabu des Gegenstands (dass nicht sein kann, was nicht sein darf), das Ritual der Umstände (alles rennt rechtlich in den Bahnen des Erlaubten, den Regeln ist Genüge getan) und den Ausschluss des sprechenden Subjektes (der Schachtschneider schon wieder ...).
Hilft wohl nur, den Metadiskurs zu eröffnen: allen Leuten auf allen Kanälen zu erzählen, DASS es da eine Verfassungsbeschwerde gegeben hat, und wie es ihr erging. Und somit das "Overton window" wieder ein Stück weiter in Richtung "Grenzen des Sagbaren nach rechts erweitern" zu öffnen ...

Biggeo

4. März 2016 11:45

Als interessierte Juristin habe ich soeben von der Niederlage in Karlsruhe gelesen und bin total erschüttert, als Bürgerin dieses Landes und als große Anhängerin unseres leider nicht mehr in Kraft befindlichen Grundgesetzes. Wenn ich auch Zweifel an der Aussicht auf Erfolg hatte, denn mir ist durchaus bekannt wie das BVerfG besetzt ist, vor allem durch wen, hatte ich doch eine kleine Hoffnung, dass diese sehr gut begründete Beschwerde, vielleicht ein Umdenken bewirken würde. Nun kann die bisherige Politik mit Genuss die Umvolkung unseres Landes bis zum Austausch des BVerfGerichts in ein Bundesscharia Gericht fortsetzen. Wir haben es zwar alle gewußt, aber wir werden nur ein bedauerlicher Cholateralschaden sein. Wie kann man vor diesen Verhältnissen unseren Eltern und Großeltern noch den Vorwurf machen, sie hätten nichts getan gegen das staatliche Unrecht? Vielleicht kommt die Idee der Internierung der Rechtspopulisten auf den Fuß. Armes Deutschland!

Winfried Radziejewski

4. März 2016 11:52

Hier zeigt sich wieder, dass die Justiz eindeutig den Souverän vertritt, und der Souverän ist nach dem ersten Satz von C. Schmitts "politischer Theologie I" der, der über "den Ausnahmezustand entscheidet". Und marxistisch gesprochen, geht es dabei einzig und allein um die Machtfrage.
Die einstweilige Verfügung, die mit der Verfassungsbeschwerde eingereicht worden ist, musste von den Herrschenden als schlimmes Werkzeug gegen ihre Handlungssouveränität angesehen werden. Die Gewaltenteilung heißt ja nicht, dass damit grundsätzliche Herrschaftsinstrumente aus der Hand geschlagen werden können. Damit wollten sich doch, wie immer wieder vermittelt wurde und wird, die Verfassungsväter gegen eine Machtergreifung der Feinde von Demokratie und Freiheit schützen. Ja, ja, das ist ein Kreis oder "Der Ring des Nibelungen"? Dazu solltet Ihr ruhig einmal Lenin studieren, jedenfalls die Schriften, in denen es um Machtergreifung und Machtausübung geht. Manchmal, eigentlich nach Carl Schmiit immer, muss man den Feind kennen und verstehen. "Was tun"? ist eine erfolgreiche Schrift von Tschernischewsky, die auch von Lenin aufgegriffen wurde. Lassen wir uns aber nicht blenden von denen, die wir für fachlich gut halten, die aber nur verschleiern, weil sie im Kreis laufen. Der Vorgang um diese Verfassungsbeschwerde hat aufgezeigt, was wirkt in unserer Gesellschaft.
2017 ist die Lenin-Revolution 100 Jahre alt und da sollte man keinerlei Illusionen mehr hegen.

deutscheridentitärer

4. März 2016 12:20

Zuerst einmal finde ich es sinnvoll, dass eine solche Beschwerde eingereicht wurde.

Dass sie abgewiesen wurde, war abzusehen und ist keineswegs als Misserfolg zu werten.

Keine Antwort ist auch eine Antwort.

Allerdings fand ich die Verfassungsbeschwerde teils schlecht argumentiert, nicht in dem Sinne, dass es nicht richtig gewesen wäre, aber insofern sie auf Vorraussetzungen und Annahmen gebaut hat, die ja eben nicht mehr selbstverständliche Ausgangslage weiterer Überlegungen mehr sind und außerhalb des patriotischen Lagers gerade aus dem gesellschaftlichen Konsens ausgeschlossen wurde.

So z.B. "deutsches Volk", was ohne Probleme als deutsches Staatsvolk im Sinne der Gesamtheit der Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit unabhängig der echten Herkunft verstanden werden kann.

Damit ist ein zentrales Argument schon mal hinfällig.

Damit ist auch klar, dass die Beschwerde abgewiesen werden musste, denn alleine eine solche Argumentation, die auf einem ethnischen Volksbegriff aufbaut, als wohlbegründet anzuerkennen, lässt das herrschende Dogma natürlich nicht zu.

Weiterhin, aber da mag ich mich irren, sind die formalen Vorraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde recht eng gefasst, so muss z.B. eine direkte Beeinträchtigung des Beschwerdeführers vorliegen, was bei diesem allgemeinen Thema quasi unmöglich nachzuweisen sein dürfte.

Das aber nicht als echte Kritik gemeint, Herr Schachtschneider wird schon wissen, wie man so eine Beschwerde aufbaut, aber das waren eben Punkte, die ich nicht ganz verstanden habe.

Corvusacerbus

4. März 2016 12:23

Der Versuch der Kläger war nicht nur aller Ehren wert, es war der Versuch von Ehrenleuten, den wichtigsten Schutz der Bürgerschaft gegen exekutive Willkür, legislative Unfähigkeit und Untertänigkeit gegenüber der Obrigkeit zu mobilisieren: Recht und Gesetz, Verfassung und Verfassungsgericht. Daß mit der Klage nicht durchzudringen war, war vorher klar. Aber dieses a priori geht voll zulasten des von seinem jetzigen Präsidenten zur juristisierenden Phrasendreschmaschine herunter gewirtschafteten Gerichts und sicher nicht der Kläger. Solche Niederlagen veredeln vor der Geschichte den Unterlegenen, der sich für die gute und richtige Sache ins Getümmel begeben und sich geschlagen hat. Dank an Götz Kubitschek und seine Mitstreiter, die dafür sorgen, daß jene Leute, die Recht biegen und der "Herrschaft des Unrechts" dienen nicht auch noch das Urteil der Geschichte unkommentiert und unbestritten fällen und diese Urteile allein schreiben. Ansonsten empfehle ich, Herrn Vosskuhle et al. Brechts "Lied des Speichelleckers" als Youtube an seine/ihre Email(s) zu schicken: Knechte, wohin man schaut. Das offizielle Deutschland ist widerwärtig.

Thylacin

4. März 2016 12:28

Natürlich war auch mir von Anfang an klar, dass der Beschwerde so niemals stattgegeben werden wird, schon gar nicht der Teil mit dem Sequester. Aber es gab keine Alternative dazu. Bevor man ein Widerstandsrecht ausruft, sind zunächst alle anderen Mittel auszuschöpfen!
Ich hätte mir allerdings nicht zu träumen gewagt, dass dieses Gericht derart (vor allem strategisch) dumm handeln könnte, indem es diese Beschwerde ohne Begründung noch nicht einmal zur Entscheidung annimmt. Zumindest hätte ich erwartet, dass es eine Verhandlung gibt und dann eine Beschwerdeabweisung, wenn auch mit vorgeschobenen Scheinargumenten.
Aber andererseits, was will man auch von Richtern erwarten, die allein von dem herrschenden Politikerklüngel zur Wahrung ihrer Interessen eingesetzt werden können. Ein weiterer schwerer Konstruktionsfehler dieser Ersatzverfassung!

Gegendarstellung.

4. März 2016 12:30

Als Mißerfolg würde ich die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde nicht bezeichnen wollen, eher als Beleg für den desolaten Zustand des Rechtsstaates und vor allem als Argument dafür, daß wir uns nach Prüfung der juristischen Möglichkeiten auf unser Widerstandsrecht nach Artikel 20 IV Grundgesetz berufen können oder vielmehr müssen.

@ Winfried Radziejewski
Nichts gegen das Studium der Klassiker der russischen Revolution (auch Bucharin, Preobraschensky etc.). Nur sollten Sie nicht vergessen, daß die russischen Revolutionäre gerade nicht von einer Demokratie träumten, sondern von einer Diktatur. Freilich immer in bester Absicht, um die historische Mission der Arbeiterklasse zu verwirklichen. Wie »erfolgreich« diese Diktatur war, können Sie e.g. in den Dokumenten über das GULag-System nachlesen.

Unrechtsgegner

4. März 2016 12:37

Auch ich hatte große Hoffnungen in dieses Verfahren und bin nun erst einmal sehr enttäuscht. Meines Erachtens könnte dies allerdings auch daran gelegen haben, dass Herr Prof. Schachtschneider möglicherweise den Bogen etwas überspannt hat, insbesondere mit seiner Forderung der Anordnung der Absetzung der Regierung Merkel durch das Bundesverfassungsgericht.

Weniger wäre hier vielleicht mehr und erfolgversprechender gewesen. Zielführender hätte ich es gehalten, sich rein auf den eklatanten Bruch das Absatz 2 Satz 1 des Art. 16 a GG zu beschränken. Dieser sagt klar, dass niemand einen Asylanspruch hat, der über sichere Drittstaaten nach Deutschland gelangt. Und das ist praktisch ausnahmslos jeder!

Und hierbei sich vor allem auf die eigene Rechtsprechung des Bundesverfassungserichts zu stützen! Denn das ist ja das Kuriose, das BVerfG hat nämlich bereits 1996 selbst geurteilt, Zitat:

"Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes [..] in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz [..] hätte finden können. Der Ausschluß vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll. Ein Asylverfahren findet nicht statt. Es entfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete vorläufige Bleiberecht."

Die Wichtigkeit dieses Urteils bzw. Zitats aus einem früheren Urteil des BVerfG kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden! Leider wird in der Öffentlichkeit ständig die gegenteilige Behauptung wiederholt, nämlich: "Wir müssen ja für jeden ein Asylverfahren eröffnen, denn so steht es im Grundgesetz, dagegen kann man nichts machen!". Nichts könnte falscher sein im Lichte des obigen Urteils des BVerfG. Schade, dass Prof. Schachtschneider im Interview das nicht gefragt wurde, also wie es sein kann, dass das BverfG seine eigene (!) Rechtsprechung nicht mehr beachtet!

Meines Erachtens hat das BverfG durch Nichtannahme der Beschwerde zur Entscheidung vermieden, sich damit auseinandersetzen zu müssen. Es wäre einfach *zu* interessant gewesen, wie die Verfassungsrichter ihren Bruch mit ihrer eigenen früheren eindeutigen Rechtsprechung hätten erklären müssen und mit welcher Begründung ..

Bitte verbreiten Sie, liebe Mitforisten, dieses Urteil bzw. Zitat auch weiter im Bekanntenkreis, wenn Ihnen Ihre Diskutanten mit diesem Unsinn ("steht so im Gesetz, man muss für jeden ein Asylverfahren durchführen, das ist ein Grundrecht") kommen! Leider ist dieser Irrtum nicht auszurotten und bestimmt die öffentliche Debatte, so hat es erst gestern z.B. der Moderator der "Phoenix-Runde" wiederholt.

Wie sehen die anderen Mitforisten das?

P.S.
@ Herrn Kubitschek:
Es wäre toll, wenn Sie die Klageschrift von Prof. Schachtschneider hier oder bei einprozent.de zum Einsehen bzw. Herunterladen anböten, zumal sie von einem "historischen Dokument" sprechen. Ist dies möglich bzw. geplant?

Gernot Kröslin

4. März 2016 12:39

Vielen Dank an Herrn Schachtschneider und alle Beteiligten. Allein die immense Arbeitsmenge, die in diese Schrift geflossen ist ... doch so geht es ja dem ganzen Volk, malochen zur Selbstabschaffung. Zusammen mit den peinlichen Vorgängen beim NPD-Verbotsverfahren wird die Lage nun schärfer, klarer, gefährlicher. Recht und Gesetz sind zweierlei. Die BRD ist auf Ewigkeitsmodus gestellt, kein Schriftsatz wird das ändern. Und es ist letztlich egal, ob das Deutsche Volk von diesem System gezielt oder als Kollateralschaden ethnisch entstellt und zerstört wird. Was tun? ... Что делать? heißt eine Schrift von Lenin. ;-)

Inselbauer

4. März 2016 12:42

Die bürgerliche Justiz als potentieller Verbündeter gegen Merkel... man muss schon 40 Jahre Staatsrechtslehrer gewesen sein, um so etwas ernst nehmen zu können. Aber besser als Nichts ist es allemal

Straube

4. März 2016 12:45

Wichtig ist, dass dies alles dokumentiert wird. Und das ist hiermit geschehen. Damit wird auch klar, dass der Bürger eigentlich keine politischen und demokratischen Instrumente hat, den Irrsinn des Merkel-Regimes zu stoppen. Das ist sehr ernüchternd, aber zweifelsfrei nicht im nationalen Interesse respektive im Interesse des Volkes.

Wenn Prof. Schachtschneider den Antrag bei diesem Gericht nicht gestellt hätte, dann würde man wohl in einigen Jahren geschichtsverfälschen feststellen .... "da war ja nix, sonst hätte ja jemand rechtliche Schritte eingeleitet."

Nach dem Ende des 2. Weltkrieges wurde oft die Frage gestellt: "Wie konnte das geschehen?" Damit wurde gleichzeitig indirekt hinterfragt, welche Rolle der Einzelne in diesem Zeitraum gespielt hat. Möglicherweise war das damals wie heute und heute fühle ich mich ohnmächtig und entmündigt, irgendetwas gegen den Irrsinn zu tun und dies auf dem Boden der mir/uns demokratisch zustehenden Instrumente. Auch uns wird man einmal fragen, warum wir das zugelassen haben. Dann werde ich sagen, dass wir alles ausgeschöpft haben und die Politik über unsere Köpfe hinweg geherrscht hat.

Merkel wird in die Geschichtsbücher eingegen, zweifelsfrei mit negativer Konotation.

So es jemals möglich sein sollte, müsste das Grundgesetz von vernünftigen Menschen an die heutige Zeit angepasst werden, damit Merkel oder deren Nachfolger hier nicht am Volk vorbeiherrschen können, wie Sonnenkönige.

PS.: Aus dieser Ohnmacht heraus entwickelt sich bei den Bürgern heraus eine Radikalität. An solchen Radikalisierungen sind jedoch nicht die Bürger schuld, sondern ursächlich und ausschließlich die Politik.

Wahrheitssucher

4. März 2016 12:56

Herr Kubitschek, Anerkennung für Ihre Arbeit und Ihr Tun; aber die

Großschreibung in der Rechtschreibung ist durchaus sinnvoll, allein schon

wegen der Lesbarkeit!

Winston Smith 78699

4. März 2016 13:08

Es geht ums Publikum. Ob die Beschwerde und ihre unbegründete Ablehnung nun ein vorhersehbares, provoziertes Foul vom Gegner ist oder eher eine für alle sichtbare, offnsichtlich berechtigte Beschwerde beim Schiri und deren dreiste Mißachtung - es geht doch um eine öffentlich sichtbare Zuspitzung, auf den Punkt und aufs Papier gebracht und entlarvend. Die vermeintliche Niederlage sollte mutig als ein neu hinzugewonnenes Werkzeug im Infokrieg behandelt werden.

Nero

4. März 2016 13:17

@ Gegendarstellung

Ja, so sehe ich es auch. Es wurde alles gemacht was das juristische Schwert hergibt. Jetzt ahnen wir nicht nur, sondern wir wissen es, dass echter Widerstand geleistet werden muss.

Danke an Kubitschek, Schachtschneider & Co.

Nur sollten Sie nicht vergessen, daß die russischen Revolutionäre gerade nicht von einer Demokratie träumten, sondern von einer Diktatur. Freilich immer in bester Absicht, um die historische Mission der Arbeiterklasse zu verwirklichen.

Und unsere Demokratie? Hat die nicht auch die besten Absichten?
Was das Wert ist, können wir gerade an der Ablehnung der Klage herauslesen.
Unsere Form der Demokratie ist nichts anderes als eine verkappte Diktatur.
Einfach die Zeit ein wenig zurückdrehen und dann weiter machen wie bisher wird uns nichts nützen.
Es gibt viele Formen der Demokratie. Diese hat versagt.
Und wenn Schachtschneider sagt, dass die Klage ein historisches Dokument ist, dann gebe ich ihm Recht. Das ist die Dokumentation einer Tyrannei.

Dieser Staat mit seinen Organen und seiner Regierungsform hat sich selber die Berechtigung abgesprochen Deutsche und Deutschland zu vertreten.

Heiko Sprang

4. März 2016 13:20

Den Spieß herumgedreht würde es vielleicht bedeuten, daß ein Handeln der Bürger mit Berufung auf das Widerstandsrecht nach 20/4 GG besser legitimiert wäre, oder sehe ich das falsch? Schließlich wurde Abhilfe ja mit der Klage versucht und war nicht möglich...

Monika

4. März 2016 13:32

Mein Dank und meine Hochachtung an Herrn Professor Schachtschneider.
Ich kenne solche wenig aussichtsreichen Kämpfe aus anderen und kleineren Zusammenhängen.
Ohne solche Kämpfer wäre das Leben trostlos.
Mehr als ein kleiner , unbeholfener link ist im Moment nicht drin:
https://www.gutefrage.net/frage/aehnliche-sprueche-wie-wer-kaempft-kann-verlieren-wer-nicht-kaempft-hat-schon-verloren

Maddin

4. März 2016 13:37

Es ist entsetzlich, dass das Bundesverfassungsgericht es wagt, sich so aus der Verantwortung zu stehlen.

Wilfried Schmidt

4. März 2016 13:38

Das Wahrscheinliche ist eingetreten. Aber der Schritt war notwendig und richtig. Einmal, um einem Teil der Bürger die Augen zu öffnen über die tatsächlichen Macht -und Rechtsverhältnisse in diesem Land. Andererseits, ist es auch ein Pflock für die Richter, sie nachdrücklich an ihr Amt zu erinnern und sich nicht in die Beliebigkeit zu flüchten. Und letztlich weiss man nie, wozu es noch einmal nützlich ist.

Marc_Aurel

4. März 2016 13:50

Die "Vorredner" haben ja bereits alles wichtige dazu gesagt: es war ziemlich klar das die Beschwerde nicht zum Ziel führen und unter welchen Umständen auch immer abgebügelt wird, aber versucht werden musste es dennoch.

Nun ja, Kopf hoch und Mantel abgeklopft, es gibt ja noch mehr Wege, die man gehen kann.

Karl-P.Schlor

4. März 2016 14:18

ich teile die Ansicht v. Götz Kubitschek, weil dies die einzig logisch-legale Sicht auf diesen unglaublichen Vorgang darstellt! Die Figuren um Voßkuhle herum hätten noch viel größere Schwierigkeiten gehabt, wenn über eine öffentliche Verhandlung über die angenommene Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe berichtet worden wäre, diese Blamage konnten sie sich nicht erlauben, deshalb diese brüske Nichtannahme. wir sollten jetzt die Herren Papier, de Fabio, Scholz, u. wie die anderen ehemaligen Richter noch geheißen haben, um Stellungnahmen zu diesem Vorgang ersuchen. Auch diese Kommentare wären - wenn sie denn gegeben werden - für unsere Artikel 20-Forderung nützlich. Im Übrigen hat ja Schachtschneider schon vor einigen Jahren lt. einem youtube-Video (zur ESM-Klage?) zum Gebrauch v. Artikel 20 aufgefordert, da der legale Weg nach der Zurückweisung seiner Klage ausgeschöpft sei.

reinerle

4. März 2016 14:23

...; ich lese immer "Ersatzverfassung" Konstruktionsfehler und und und.

Informiert Euch dort wo es etwas bringt. Auch hier!

Z.B.:National und International angekommen und scheinbar erst im Kommen.

-Scince Files Blog
- Grundrechte Partei. Grundrechte einfordern immer und immer wieder!

Hass bringt uns nicht weiter.

Kopf hoch es kommen auch wieder bessere Zeiten!

Der Gutmensch

4. März 2016 14:26

Offene Respektlosigkeiten gegenüber den Richtern empfinde ich nicht als angebracht; da könnte man sich durchaus mal an Prof. Schachtschneiders Haltung orientieren. Privat kann man sich doch denken, was man gerne will.

Denn man muss immerhin in Rechnung stellen, dass diese Richter schlichtweg keine Möglichkeit hatten und haben, hier KEINE Verantwortung zu übernehmen. Die Frage lag auf dem Tisch - und sie haben keinen zum drunter verstecken. Denn sie war so gestellt worden, dass keine gefällige Ausrede mehr möglich war; vom routinierten Prof. Schachtschneider formuliert und unter Schützenhilfe ehemaliger Kollegen zu Gehör gebracht.

Das ist harte Arbeit auf der einen - und schwere Verantwortung auf der anderen Seite. Die Nichtannahme ändert daran gar nichts. Auch das ist unter diesen Umständen eben eine Entscheidung.

Und da man hier schon unabänderlich auf Jünger als Hausheiligen steht - hat der nicht von einer wünschenswerten Verfeinerung des Stils gesprochen? Dem schließe ich mich ausdrücklich an; dafür ist genau jetzt die richtige Zeit. Das hat nichts mit Leisetreterei zu tun, sondern damit, dass man sich gewissen schwierigen Dingen einfach nicht mit dem Brecheisen in der Hand nähern kann, sonst geht zuviel kaputt.

d. G.

Ein gebürtiger Hesse

4. März 2016 14:39

So, jetzt hat man's schwarz auf weiß, geradezu amtlich. Ich wundere mich, daß das, selbst wenn man das Ergebnis der Beschwerde schon vorausgesehen hatte, doch einen gewissen Unterschied macht. Vielleicht hat man - doch ich sollte "ich" sagen - irgendwie, entgegen des besseren Wissens, insgeheim noch gehofft, daß ... ja, was eigentlich? ... daß "Vater Staat" uns, sein natürliches Volk, schließlich doch nicht verraten würde. Ein solcher Hoffnungsrest widersteht offenbar eine ganze Weile noch den ärgsten Gewissheiten. Na gut. Wieder eine fadenscheinige Illusion weniger, wieder ein Stück mehr auf dem Boden der schäbigen Tatsachen angekommen. Es soll sein Gutes haben.

Dank an alle, die die Beschwerde vorangetrieben haben.

gandhi

4. März 2016 15:04

@Marcus Junge und Kommentar Kubitschek:

Sie haben beide recht. Doch was sich seitens von Ihnen, Herr Kubitschek,
endlich einmal durchsetzen sollte, ist die Erkenntnis der Tatsache, daß die BRD nicht Deutschland ist.

Die BRD ist ein Besatzungsorgan der Siegermächte und dessen Verwechslung mit Deutschland ist die List in einem noch immer fortwährenden Krieg gegen das Deutsche Volk und damit mittelbar gegen die Völker Europas.

Ausgehend von dieser zentralen Einsicht muß der - zunächst friedliche, daher gandhi - Boykott organisiert werden.

Dieser Boykott kann nur erfolgen, wenn sich die Nichtidenttät der BRD mit Deutschland im Volk auf breiter Basis durchsetzt.

Hühnerbaron

4. März 2016 15:08

@Unrechtsgegner und andere:
Das Problem wird hier gewesen sein, dass man geltend machen muss in eigenen Grundrechten verletzt zu sein.

In Art. 93 I 4a heißt es:
Das BVerfG entscheidet ...
über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein[...].

Es war von vornherein schwierig hier überhaupt irgendein Ende des Fadens zu packen, da kein klassischer Eingriff in Freiheit und Eigentum vorliegt, sondern nur mittelbare Nachteile durch staatliches Unterlassen im Raum standen. Ich habe jetzt keine Zeit und die SiN keinen Platz für eine AG zum Staatsrecht, aber das ist leider so (wäre ich Pirmin Meier, würde ich jetzt auf meine Veröffentlichungen hinweisen...). Ganz grob ist es so: Eine Verfassungsbeschwerde ist nur dann zulässig, wenn man mit einiger Substanz geltend machen kann, dass der Staat einem persönlich a) etwas (ein Verhalten, zB wählen, einkaufen, reiten, arbeiten) verbietet, dieses faktisch behindert oder b) etwas, dass einem zuvor als Eigentum rechtlich zugeordnet war, wegnimmt. Art. 16a GG ist kein Recht, dass uns als Individuen zusteht, darum können wir seinen Verletzung nicht mit der Verfassungsbeschwerde rügen. Auf die mittelbaren Eingriffe, die Schachtschneider m. E. richtig herausgearbeitet hat, ließ sich das BVerfG nicht ein. Im Hinblick auf den weiten Spielraum bei der Einschätzung wann ein Eingriff keiner ist oder eine zumindest mittelbarer und der auch bisher erratischen Rspr. dahingehend, ist das aber wohl noch vertretbar.

Wenn sonst etwas verfassungswidrig ist - in diesem Fall die Aufgabe staatlichen Grenzschutzes - muss das über andere Rechtsbehelfe, also auch durch andere Verfassungsorgane, z.B. ein Land, gerügt werden. Horst Seehofer, der handeln müsste, weiß es.

Klausbärbel Methgethen

4. März 2016 15:13

Dank an Herrn Prof. Schachtschneider und die Unterstützer.

Ich sehe in der Art der Abweisung keinesfalls einen Misserfolg. Ein Misserfolg wäre die Annahme und anschließend nebulierende Behandlung gewesen, bei der so getan wird, als würde eine ausgewogene Prüfung unternommen, die dann zu dem in tiefem Ernst errungenen Ergebnis kommt, dass alles in bester Ordnung ist. Das wäre Zeitverschwendung gewesen und Augenpulver für die Unsicheren, die dann glauben würden alles ginge ja doch mit rechten Dingen zu.

Jetzt wäre es hilfreich die Kumpanei des BVG mit der Regierung offen zu legen anhand der Punkte, die zu einer Annahme hätten führen müssen.

K. Boos

4. März 2016 15:35

natürlich teile ich die Ent-täuschung über diese (Nicht) Entscheidung des Gerichtes, muss aber auch sagen, dass ich es im Grunde nicht anders erwartet habe. Dennoch bin ich aus 2 Gründen überzeugt, dass sich die Anstrengung des verehrten Staatsrechtslehrers Prof. Schachtschneider gelohnt hat.
Zum einen wird hier eine wichtige Zäsur gesetzt, wenn es denn noch "spätere Generationen" dieses Volkes geben wird, so wird die rechtliche Lage dereinst unter dieser Zäsur betrachtet werden müssen, auch was eine eventuelle Beteiligung an diesem migrationstechnischen Genozid betrifft und dessen strafrechtliche Beurteilung.
Aber noch viel wichtiger erscheint mir, dass die durchaus lichtvollen und Vernunft gerichteten Ausführungen Herrn Schachtschneiders in diese Bewegung zum Erhalt des Deutschen in der Welt in einem beträchtlichen Ausmaß überhaupt erst Erwägungen prinzipiell staatsrechtlicher Art in einem größeren Umfang getragen hat. Wir sind zwar (noch) eine Minderheit in Deutschland, aber in keiner anderen gesellschaftlich-relevanten Gruppe besteht auch nur ansatzweise ein Bewusstsein, wie sehr Einigkeit, Herrschaft des Rechtes und der Freiheit grundlegende Bedingungen für das Gedeihen unseres Volkes sind. In der Wüste der geistlosen und willkürlichen Schwankungen des vorgeblichen "moralischen Imperativs" die Fahne wirklicher und wirksamer Vernunft errichtet zu haben ist ein bleibendes Verdienst Prof. Schachtschneiders. In der Erfüllung seiner Pflicht als Lehrer des Rechtes hat sich dieser Mann um dieses Volk verdient gemacht.
Mal schauen was sich sonst noch unter dem erstickenden Mantel zeitgeistiger Beliebigkeit in diesem geschundenen Land verbirgt.

Mathias

4. März 2016 16:34

Der Schritt musste gegangen werden und auch das Ergebnis, der vom Regime eingesetzten Schergen, die einen Rechtsstaat vorgaukeln, war eigentlich klar.

Faktisch hat dieses Nicht-Urteil den Weg zu GG 20,4 frei gemacht.
Wir befinden uns längst in einem echten Krieg ohne Kompromisse; es wird keinen Waffenstillstand mit Territoriumsgewinne für die Invasoren geben können.

Wir müssen uns zuallererst darüber klar werden, dass diese vermeintlichen "Flüchtlinge" der Einfall fremder Heere ist, deren Ziel die Vernichtung und Übernahme unserer Heimat ist.

Aber egal; wichtig sind die nächsten Schritte. Ziel muss es sein, die Verteidigung zu organisieren.

Unprogrammierter

4. März 2016 16:39

Ich hatte genau das befürchtet, aber hatte trotzdem immer noch einen Funken Hoffnung, dass diese Klage angenommen und positiv entschieden wird. Tatsächlich ist es aber auch klar, dass man gegen diesen Staat in feindlicher Hand nicht klagen sondern nur kämpfen kann.
Mir sprach die Klage aus dem Herzen, als einer der mal Verfassungsrecht im Studium hatte - so hatte ich es verstanden.
Trotzdem vielen Dank für die Mühen, denn es war nicht sinnlos, denn nun muss man Art. 20 IV GG in Anspruch nehmen und kann das reinen Gewissens tun, nachdem man den Rechtsweg ausgeschöpft hat und diese Diktatur sich selbst entlarvt hat.

Leider glaube ich an die Wahlen auch nicht mehr.

Wir sollten alle mal zum Auftakt einen Tag zuhause bleiben damit sie sehen, wer regiert. Aber wieviele werden aus Angst in die Arbeit gehen, weil sie den Verlust ihrer Arbeit befürchten. Den meisten ist nicht klar, dass wir alles verlieren werden, wenn wir keine Wende schaffen - Geld, Sozialsystem, Krankenversorgung, Altersversorgung, Kultur, Recht, Ordnung, Sicherheit, Moral, Wohlstand ... alles wird verloren gehen.

Peter B.

4. März 2016 17:00

Ich bin hier bei Corvusacerbus, denn genau so stellt sich auch für mich das Geschehene dar.

Kay-Uwe Klepzig

4. März 2016 17:11

Kurzum gesprochen: ich bin erschüttert.

Das BVerfG hat in den letzten Jahren mehrfach Gesetze auch einer amtierenden Regierung kassiert, daher war in meinen Augen eben nicht abzusehen, daß die Klage nicht angenommen würde.

Nach meiner Auffassung hatten bis zum heutigen Tage die Legislative und die Exekutive (also isb. die Staatsanwaltschaften) ihre Legitimität zum Handeln verwirkt, da ein klar verfassungswidriges Verhalten der Bundesregierung toleriert und eben nicht geahndet wird - also Beteiligung am Rechtsbruch.

Seit dieser Nachricht trifft dies auch auf die Judikative zu. Wir sind mithin amtlich ein Unrechtsstaat.

Allerdings würde ich noch die Füße stillhalten:

Es könnte sich noch als taktisches Manöver herausstellen, falls Seehofer kurz vor dem 13.3. oder direkt nach der Landtagswahl seine Verfassungsklage einreicht - also sollte der brüllende Löwe beißen.

Eventuell nimmt das BVerfG die Klage Herrn Schachtschneiders nicht an, um dafür die von Herrn Seehofer anzunehmen und ihn so zum Helden zu stilisieren.

Sollte das nicht geschehen und sollte auch nach dem 13.3. keine Wende in irgendwas erkennbar sein, bleiben nur drei Optionen:

- Hoffen auf die europäischen Nachbarn
- Putsch
- ein Blitz trifft eine ganze Reihe Leute beim Scheißen.

Ich habe jetzt Lust, mich aufs Heftigste zu betrinken.

panther rei

4. März 2016 17:17

Unrechtsgegner, Freitag, 4. März 2016, 12:37, stellt fest

"dass Herr Prof. Schachtschneider möglicherweise den Bogen etwas überspannt hat, insbesondere mit seiner Forderung der Anordnung der Absetzung der Regierung Merkel durch das Bundesverfassungsgericht."

Ich habe die Klageschrift nicht gelesen. Nur das, was hier auf sezession.de zu lesen oder verlinkt war. Auch mir fiel die Forderung nach Absetzung der Regierung durch des Verfassungsgericht auf. Ein Artikel des Grundgesetzes, der dieses Verfahren regeln würde, wurde nicht genannt. Das fand ich schon sehr befremdlich. Ich hab dann (zugegebenermaßen einfach per Suchmaschine, hab das Buch grad nicht gefunden) gesucht, wo das Grundgesetz diese Absetzung der Bundesregierung durch das Verfassungsgericht regelt. Ich fand nichts. Hätte mich auch sehr gewundert. Wär ja ziemlich systemwidrig. (Die Rechtsprechung guckt, ob eine konkrete staatliche Maßnahme oder ein Gesetz zulässig ist, und hebt sie bzw es ggfls auf, aber sie setzt nicht aus inhaltlichen Gründen die Regierung ab, oder weil das alles Arschgesichter sind oder so. Wo gipsn sowas.) Und da fragt man sich halt schon, was sich eine Konifere unter den Staatsrechtlern dabei denkt, vom Verfassungsgericht etwas zu verlangen, wozu dieses nicht befugt ist. Das allererste, was man von einem Juristen erwarten kann, ist doch wohl, dass er nicht einfach eine Forderung erhebt (das kann ich nämlich auch alleine), sondern immer eine Forderung im Sinne von Paragraph soundso.

Wie Herr Unrechtsgegner sehr richtig sagt, ist die Einschränkung (um nicht zu sagen, die effektive Abschaffung) des subjektiven Asylrechts in Art 16a zweifelsfrei (und zwar sehr in eurem Sinne, der an dieser Stelle auch der meine ist) geregelt. Das sollte doch reichen. Also in einem Rechtsstaat, klar.

Manfred K.

4. März 2016 17:27

Eines ist angesichts seines abermals inaktzeptablen Vorgehens nur allzu deutlich:
Vom Bundesverfassungsgericht ist gewiß keine die sogenannte "europäische Integration" auch nur irgendwie beeinträchtigende Entscheidung, beispielsweise hinsichtlich Wiederherstellung des nationalstaatlich organisierten Grenzregimes, zu erwarten.
Lieber entzieht sich das BVG - wie vorliegend erneut - einer seiner vornehmsten Aufgaben, nämlich den Staatsbürgern, und damit dem deutschen Volk, dringend nötigen Rechtsschutz vor politischen Fehlentscheidungen oder gar staatlicher Willkür zu gewähren.
Das Bundesverfassungsgericht läßt den bei immer mehr Bürgern ohnehin schwindenden Glauben an den sogenannten Rechtsstaat bundesrepublikanischer Ausprägung noch weiter abhanden geraten.
Das BVG erweist sich einmal mehr nicht als Garant des demokratischen Verfassungsstaates, sondern es begibt sich willig auf die Ebene eines politisch instrumentalisierten Organs zur Bewahrung eines aus dem Ruder laufenden und die nationalstaatliche Demontage betreibenden Herrschaftssystems, dessen gesinnungsdiktatorisch-repressive und volksverräterische Substanz im übrigen längst offensichtlich geworden ist.

Aristoteles.

4. März 2016 17:45

In der Tat ist die schroffe Zurückweisung der Beschwerde auffällig. Ich hatte zwar auch eine Ablehnung erwartet, aber angereichert mit einem zehn- oder zwanzigseitigen Geschwurbel.

Wenn ich Prof. Schachtschneider richtig verstanden habe, nutzt er die Gelegenheit, um auf eine Konsequenz hinzuweisen, die von nun an stärker betont und vielleicht als letzte friedliche Option hervorgekehrt werden sollte: SEZESSION.

Schachtschneider erwähnt das Recht auf Eigenhoheit der Länder in bestimmten Fragen; es kann jetzt eigentlich nur noch darum gehen, mit den finanziellen und personellen Kräften, die zur Verfügung stehen, MINDESTENS EIN Bundesland zum Bollwerk zu machen.

Dazu gehören v.a. auch flächendeckende Alternativen zu den einflussreichen Lokalmedien.

Gaby Wohlmayer

4. März 2016 17:49

Ich möchte mich erst mal bedanken, für die Initiative die diese Gruppe und Herr Schachtschneider ergriffen haben. Dennoch ist das Ergebnis für mich eine Bestätigung von allem was ich in diesem sogenannten demokratischen Rechtsstaat beobachte. Ich kann das nur in zwei Worte einbinden, was ich empfinde. Verachtung und Verhöhnung....

Andreas X

4. März 2016 17:55

Vielen Dank an Herrn Schachtschneider und an Sie Herr Kubitschek für die Initiative! Trotz des Misserfolges war dies ein wichtiger Schritt. Wir müssen weitermachen auf anderen Wegen.

Gegendarstellung.

4. März 2016 17:57

@ Unprogrammierter

Bitte mal nachdenken: Wenn e.g. Götz Kubitscheks Mitarbeiter im Verlag »mal zum Auftakt einen Tag zuhause bleiben«, sehen »die« dann wer regiert?

Wenn aber alle deutschen Haushalte ein Jahr lang die Zwangsbeiträge an die GEZ nicht überweisen, wenn die Hoteliers ihre Zimmer nicht den illegalen Einwanderern zur Verfügung stellen, wenn sich keine privaten Betreuer für die persönlichen Gäste von Frau Merkel mehr finden – dann sehen sie, wer regiert.

Harald Walentin

4. März 2016 18:21

Also ich würde ja die beiden ehemaligen Verfassungsrichter >DiFabioPapier< versuchen für die Sache zu gewinnen und eine erneute Verfassungsbeschwerde in die Wege leiten.

Oder ist irgendwo eine Grenze gesetzt was die Einreichung von Verfassungsbeschwerden betrifft ?

Mal sehen ob das Verfassungsgericht ihre ehemaligen Richter ebenso schäbig abserviert wie Prof. Schachtschneider.

Natürlich müsste das Ganze mit noch mehr Öffentlichkeit verbunden werden, da viele Leute überhaupt nichts von der Verfassungsbeschwerde wussten.

Zumindest hat man nicht darüber berichtet, in den Medien.

Mit mehr Öffentlichkeit liese sich vielleicht mehr erreichen.

Dann könnte man das Verfassungsgerich zumindest als Parteiisch brandmarken im Falle einer erneuten Ablehnung ohne jegliche Begründung !!!

Skeptizismusskepitscherskeptiker

4. März 2016 18:23

Hmm, dass die Klage keinen Erfolg haben würde, war eigentlich für jeden klar der sie gelesen hat. Schachtschneider argumentiert größtenteils mit einer sehr subjektiven Auslegung des Verfassungsrechts. Für mich persönlich war es enorm schwer bestimmte Konklusionen Schachtschneiders überhaupt nachzuvollziehen. Ein Beispiele wäre z.B. seine Annahme, die Bürger seien durch die Aufnahme der Asylanten in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt. Die dürfte auch der metaphorische Genickbruch für seine Klage gewesen sein. Schachtschneider versäumt es während des kompletten Textes genau zu erklären, wie der Akt, der Aufnahme von Asylanten zu diesem Ergebnis führt. (ein zukünftig mögliche Einschränkung durch radikale Islamisten, ist natürlich für die jetzige Klage nicht relevant) Für eine Klage vor dem Verfassungsgericht, müsste eine persönlich Betroffenheit, des Klägers geben sein. Da Schachtschneider allerdings die Einschränkung seiner Freiheit nicht konkret belegen kann, musste die Klage rechtmäßig abgelehnt werden. Das er selbst natürlich die Einschränkung seiner Freiheiten gegeben sieht, ändert nichts an seinem, ja man muss es leider so nenne, Versagen bei der Formulierung der Klage. Nun, leider ruht damit meine Hoffnung auf der CSU Klage.

Soweit es mir gestattet ist, sei mir die Frage an den Interviewenden erlaubt. In wie weit ist die die "Duldungspolitik" der derzeitigen Regierung rechtsfern, sie basiert meines Wissens auf AufenthG § 60a 1 https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__60a.html einer nähere Erläuterung wäre für mich sehr interessant.
Ich möchte noch klarstellen, dass ich entschieden gegen die derzeitige Regierungspolitik stehe, diese jedoch als rechtsfern, oder gar illegal zu bezeichnen entbehrt (leider) jeder Grundlage.

Sven

4. März 2016 18:52

Die Totalität ist strukturell geworden. Dieser Prozess hat über viele Jahre hinweg stattgefunden. Ich habe mir aus Spass mal erlaubt die Homepages von verschiedenen deutschen Städten und Universitäten anzusehen. Das Ergebnis: Überall steht auf der Anfangsseite irgendetwas zu Thema "Flüchtlinge". Entweder Blödsinn :"Millionen von Menschen sind weltweit auf der Flucht, ein paar(!) davon sind zu uns gekommen...". So oder so ähnlich überall. Alle Entscheiderpositionen sind infiziert. Dass da das BVerfG so etwas macht ist zu erwarten. Trotzdem war es richtig. Wenn alle Mittel ausgeschöpft sind, dann 20/4. Diese Meinung teile ich mit den Mitforisten.

eulenfurz

4. März 2016 19:15

Das ist der Knackpunkt:

Bevor man ein Widerstandsrecht ausruft, sind zunächst alle anderen Mittel auszuschöpfen!

Dabei herrschte eine berechtigte Hoffnung, daß das BVerfG in diesem wichtigen Thema zum Wohle des Volkes und Staates geurteilt hätte: Es gibt derzeit immer mehr "Umfaller" und vorsichtige kritische Stimmen aus vielen Bereichen und in diversen Ablegern der Lückenpresse. Leider hat das BVerfG seine Chance versäumt, den Fortbestand der FDGO zu sichern. Es wird - so, wie wir alle - mit den Folgen klarkommen müssen.

Desprecio

4. März 2016 19:34

Meinen aufrichtigen Dank an Herrn Professor Schachtscneider und
an alle, die sich in dieser Sache engagiert haben.

In diesem Forum wurde fast alles schon gesagt. Unsere ohnehin nur
sehr bescheidenen Hoffnungen, besonders wohl im Hinblick auf unse-
re Kinder und Enkelkinder, die vage Hoffnung auf eine Zukunft für un-
ser Volk und dessen erhaltenswerte Kultur hat einen weiteren, jedoch
einen uns hoffentlich nicht lähmenden Dämpfer erhalten.

Wie alle Kommentatoren hier, habe auch ich (noch) keine Lösung un-
serer täglich anwachsenden Probleme anzubieten.

Zwei der drei Institutionen der im Grundgesetz vorgesehenen Gewal-
tenteilung, die Legislative und die Judikative sind derzeit stark ange-
schlagen, sie werden schon angezählt. Die Legislative hat sich selbst
ins Abseits befördert, indem sie klare Gesetzesverstöße der BRD-Regierung im Nachhinein sanktionierte, ohne auf die Rechte des Par-
laments, rechtzeitig in die Entscheidungsfindungen eingebunden zu
werden, zu bestehen.
Die Judikative läßt sich, wie heute gesehen, auf der einen Seite von
den politisch Verantwortlichen und auf der Gegenseite von den Verfas-
sungsklägern in eine Rolle drängen, die ihr weder selbst recht sein
kann, noch von den Vätern des Grundgesetzes so vorgesehen gewe-
sen sein kann. Dies wird zur Folge haben, daß diese Institution, das
BVerfG, von niemandem mehr, weder im In- noch im Ausland, als das
wahrgenommen werden kann, wozu es als oberste Instanz der Judika-
tive eigentlich bestimmt wurde. Wer wird vom "verlängerten Arm der
Regierungsbank" noch Entscheidungen erwarten, die an bestehenden
Gesetzen ausgerichtet sind ?

Zum Schluß noch etwas zum Nachdenken und ggf. Aufmuntern :

Herr Kubitschek und möglichst wir alle sollten uns an seinem Vorwort
zum Kaplakenbändchen "Nutzloses Dienen" von Henry de Montherlant
aufrichten worin dieser darauf hinwies, daß Nutzlosigkeit nicht immer mit Sinnlosigkeit gleichzusetzen sei.
Die nicht angenommene Verfassungsklage wird die ihr zukommende
Bedeutung auf die eine oder andere Art und Weise schon noch erhalten.

Karl-P.Schlor

4. März 2016 19:35

jetzt fiel mir noch eine wichtige Frage ein, nachdem ein Leser hier auf mehrere Entscheidungen des BVG hinwies, mit denen die "Grundgesetzrichter" - denn Verfassung haben wir ja lt. Art. 146 nicht -
der Politik oder gar Regierung direkt in die "Suppe spuckten", vor allem mit dem Urteil v. 25.7.2012! (Ungültigkeit der Wahlen rückwirkend bis 1956 wegen ungültigem Bundestags-Wahlgesetz)
Zur Weiterreichung an Prof. Schachtschneider:
Urteile des BVG müssen von jedermann wie Gesetze befolgt werden, heißt es wieder so schön, damit wurde wieder Machtlosigkeit des Souveräns gezeigt, denn ein sofortiger Rücktritt des Bundestages und der Regierung ist ja nicht erfolgt, von der noch weitergehenden Forderung der Ungültigkeit aller seit 1956 erlassenen Gesetze durch diese unrechtmäßig gewählten Bundestage bzw. Regierungen seither ganz zu schweigen.
Mir ist ein Fall bekannt, wo ein Rechtsanwalt gegen Bundestag und Regierung am 27.7.2012 Klage auf Vollzug dieses Urteil einlegen wollte,
er wurde aber von seinem Landrat (?) "höflich gebeten", dies zu nuterlassen, weil dies unangenehme Folgen für ihn haben könnte.

Hartwig aus LG8

4. März 2016 19:37

Ich fand die Einreichung der Verfassungsbeschwerde durch einprozent absolut richtig; als ein Baustein von Vielen! Ob diese Klage erfolgversprechend formuliert worden ist oder ob da "mehr rauszuholen" gewesen wäre, kann ich nicht beurteilen.
Als juristischer Voll-Laie kenne ich gar nicht die verschiedenen Möglichkeiten des Gerichtes, auf diese Klage zu reagieren. Aber alles andere, als das jetzige Ergebnis, eine gewissermaßen brüske Zurückweisung bzw. ignorante Ablehnung hätte mich schon sehr überrascht. Und mich überrascht, dass hier Einige mehr erwartet hatten.

Andreas Walter

4. März 2016 19:54

Begründungslos? Nicht euer Ernst.

Genau das war gerade meine aller erste Frage, die ich mir gestellt habe, nachdem ich den Titel dieses Artikels gelesen habe.

Sie wollen also, dass wir den Krieg anfangen.

Bürgerkrieg in Deutschland führt dann nämlich zu Rezession in Europa, und Rezession in Europa "erklärt", ermöglicht dann die darauf folgende Weltwirtschaftskrise, den grossen reset, mit dem dann das zu viel an Fiat-Geld in der ganzen Welt vernichtet werden kann. Beziehungsweise mit TTIP dann die "rechtmässige" Enteignung, Eigentumsübertragung an die Gläubiger, als Ausgleich für die ausgefallenen Kredite, möglich wird. Und wer war dann wieder an allem schuld? Die deutschen Rechten natürlich, die deutschen Nationalisten, wird zumindest in den ofiziellen Geschichtsbüchern stehen.

Ist wieder ein Zweifrontenkrieg, mit dem Deutschland, wie immer, in die Zange genommen wird. Der eine Gegner heisst diesmal lediglich "die Muslime", der Andere wieder das Kapital. Tatsächlich aber ist es, wie auch immer, ein reiner Wirtschaftskrieg. Ähnlich wie auch in der Ukraine.

Schade, dass auch Verfassungsrichter zur Elite gehören, die selten den Blutzoll der kleinen Leute bezahlen. Eigentlich müssten die Kinder dieser Leute, sofern sie überhaupt welche haben, in den Händen des Volkes sein, so wie sich die Kinder der Germanen in den Händen Roms befanden.

Oder vielleicht bedroht ja jemand die Richter genau damit, weshalb sie lieber die Finger von zu heissen Eisen lassen. In den Kreisen kennt man sich ja sogar persönlich, ähnlich wie in Belgien. Die Wahrheit ist halt doch grausamer, als sie die meisten Menschen wahrhaben wollen, wahrhaben können.

Hätte mich aber auch sehr gewundert, wenn sich die Menschen in den letzten 2000 Jahren weiterentwickelt hätten. Nichts deutet wirklich darauf hin.

Frieda Helbig

4. März 2016 19:56

Sorry, aber was wir jetzt am wenigsten gebrauchen können, sind die ewigen Besserwisser, Nörgler und Klugscheißer!
Wer besser Verfassungsbeschwerden formulieren kann, der solls doch bitte auch tun statt hier zu lamentieren.
Wer besser Bücher verlegen kann, nur zu.
Wer bessere Ideen hat als "einprozent", frisch voran, auf gehts.

JEDER und JEDE, die in dieser Lage etwas tun gegen diesen Wahnsinn, verdienen meinen Respekt und meine Hochachtung.

Ob geistig oder physisch: Seite an Seite und Speer an Speer!!!

Arminius Arndt

4. März 2016 20:07

Nun, leider ruht damit meine Hoffnung auf der CSU Klage.

Und die CSU nimmt noch nicht einmal den von ihr beauftragen Di Fabio so richtig ernst, sonst müsste der FS Bayern, wenn er in Punkto Klagefrist auf absolute Nummer Sicher gehen will, umgehend Klage einreichen.

Wird aber - so die letzten Verlautbarungen - nicht gemacht, da man meint, die Frist würde nicht Anfang März ablaufen sondern erst im Herbst, wenn alle Wahlen gelaufen sind. Ich kann diese Haltung überhaupt nicht nachvollziehen.

Diese Rücksicht wird der CSU nicht gut Tun. Da kann Herr Seehofer mit Orban Kaffee trinken, so viel er will.

Zu jetzt abgelehnten Klage:

Einstweiliger Rechtsschutz wird in den meisten Rechtswegen immer sehr streng geprüft, sonst würde ja jeder zu diesem Mittel greifen. Bin kein großer Verfassungsrechtler, aber ich hätte daher eher eine normale Verfassungsbeschwerde geprüft, auch wenn die große Zulässigkeitshürden in Form der Unmittelbarkeit und der Rechtswegerschöpfung/Subsidiarität hat. Denke aber, dass sich der Herr Prof. Schachtschneider sicher sein Gedanken dazu gemacht hat und deswegen nicht die normalen Verfassungsbeschwerde vorbereitet hat.

Jetzt gilt es meiner Meinung nach, das Thema Wahlbeobachter weiter zu forcieren.

Johannisthaler

4. März 2016 20:23

Dank an Herrn Schachtschneider und seine Unterstützer!

Der Wert dieses Vorstoßes liegt darin, zu zeigen, daß trotz der Machtverhältnisse die Willkür der Regierung nicht resignativ geduldet wird. Er nimmt den Befürwortern der Regierungspolitik die Möglichkeit, sich auf einen allgemeinen gesellschaftlichen Konsens in der rechtlichen Bewertung berufen zu können. Und es gibt in der Zukunft keine Ausreden mehr von der Art: "Ja wenn da mal jemand fundiert widersprochen hätte, dann hätten wir es anders gemacht.".
Die Verfassungsrichter waren gezwungen, ihre Parteibuchfarbe zu bekennen.
Die rechtsstaatsfeindliche Wirkung der realen Machtverhältnisse wurde vorgeführt und ist nun dokumentarisch belegt. So etwas ist "Zeichen setzen" - im Gegensatz zum Pipifax von Lichterketten.

Berliner Jurist

4. März 2016 20:56

Einige der Kommentatoren sprechen Herrn Prof. Schachtschneider vorlaut und teilweise ersichtlich ahnungslos seine Kompetenz ab. Da wird einmal behauptet, er hätte seine Verfassungsbeschwerde doch auf Art. 16a Abs. 2 GG stützen sollen (welches subjektive Recht des Herrn Schachtschneider ergibt sich denn daraus und wird wodurch verletzt? Lösung: gar keins) oder es wird behauptet, er hätte nicht vorgetragen, wodurch sein Grundrecht auf politische Freiheit verletzt würde. Natürlich hat er das, und zwar indem er belegt, dass die Bundesregierung das von den Volksvertretern beschlossene Recht, das nichts anderes ist als das Ergebnis von politischer Betätigung jedes einzelnen Staatsbürgers durch Wahlen und Abstimmungen, vorsätzlich bricht.

Sicher trifft es zu, dass die politische Freiheit als Grundrecht noch nicht in der "herrschenden Meinung" der Jurisprudenz angekommen ist. Das war das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aber vor 30 Jahren auch noch nicht. Die Verfassungsbeschwerde Schachtschneiders hatte aber eben auch dieses Element der Rechtsfortbildung durch ein BVerfG-Urteil im Sinne.

Die weiteren als verletzt gerügten Grundrechte (auf Demokratie, Wahrung der Verfassungsidentität) wurden ebenfalls belegt. Eine Bezugnahme anderer verletzter Grundrechte war in diesem Verfahren schlicht nicht möglich, denn der Aufbau einer Verfassungsbeschwerde orientiert sich an klaren und festgelegten Grundsätzen, wozu eben auch die Darlegung der möglicherweise verletzten Grundrechte gehört. Da kommen eben nur die drei von Prof. Schachtschneider genannten Grundrechte in Frage.

Mit einer Abweisung als offensichtlich unbegründet habe ich nicht gerechnet. Wie viel offensichtlicher kann Rechtsbruch denn noch werden?

Sakksa

4. März 2016 20:56

Ich hatte hier bereits zu einem früheren Zeitpunkt angemerkt, daß das wohl auf keinen Fall durchkäme. Die ganze Arie mußte wohl zwangsläufig scheitern. Die Rechtsweggarantie ist ja nicht verletzt ( beschweren kann sich ja nach wie vor jeder ), und wessen Rechte wurden nun nach Art. 19 Abs. 4 GG konkret durch die Entscheidung der Grökaz vom Sept. 15 zur Flutung verletzt, und wie ? Ich habe mir das jetzt explizit nicht nochmal durchgelesen, kam aber bei meinem letzten Beitrag zu dem Schluß, daß dies offen blieb. Wohlgemerkt juristisch, nicht politisch. Wenn die Grenze offen ist und mir als Grenzanwohner turnen ein halbes Dutzend Invasoren durch den Garten und essen die Äpfel von meinem Baum, dann rechtfertigt das noch keine Verfassungsklage, so wenig, wie ich das Verfassungsgericht bemühen kann, weil der Staat mich nicht ausreichend vor einem Verkehrsunfall schützte, meinetwegen wg. eines fehlenden Zebrastreifens vor meiner Tür . Ich mutmaßte zuletzt, daß der Antrag eher einen - nun ja - metapolitischen oder wenn man so will, metajuristischen Ansatz verfolgte, und ja - da halte ich ihn angebracht und legitim. Er gehört zur Dokumentation dessen, das man alle Wege versucht hat, und ehrlich, ich glaube, so war´s wohl auch von vornherein geplant, n´est-ce pas ?

Unrechtsgegner

4. März 2016 21:39

@ Skeptizismusskepitscherskeptiker:

Sie schreiben:

"Ich möchte noch klarstellen, dass ich entschieden gegen die derzeitige Regierungspolitik stehe, diese jedoch als rechtsfern, oder gar illegal zu bezeichnen entbehrt (leider) jeder Grundlage."

Wie bitte?

Haben Sie denn nicht gelesen, was ich oben zitiert hatte, nämlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts höchstselbst. Ich zitiere dessen Urteil von 1996 hiermit erneut:

„Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes [..] in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz [..] hätte finden können. Der Ausschluß vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll. Ein Asylverfahren findet nicht statt. Es entfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete vorläufige Bleiberecht.“

Geht es noch eindeutiger? Was brauchen Sie noch, um die "Rechtsfernheit" des gegenwärtigen Regierungshandelns festzustellen?

Ich fasse für Sie zusammen

a)
Die Asylgewährung für alle, die über sichere Drittstaaten nach Deutschland kamen, ist grundgesetzwidrig. Also gab es einen millionenfachen Rechtsbruch, da die gegenwärtige Asylantenwelle allesamt darunter fällt.

b)
Die Eröffnung von Asylverfahren war nicht geboten, ja ebenso grundgesetzwidrig. Es hätte KEIN EINZIGES (!!) Asylverfahren eröffnet werden müssen, es hätte keinerlei Aufstockung der Ämter dafür und keinerlei Geldmittel dafür bedurft. Allein die millionenfache ebenso sinnlose wie rechtswidrige Eröffnung von Asylverfahren war schon ein eklatanter Rechtsbruch, der Milliardenschäden hervorgerufen hat.

c)
Es gibt keinerlei Bleiberecht für die illegal eingedrungenen Ayslforderer.

Wie können Sie da kein Unrecht erkennen?

Ida

4. März 2016 22:14

Passiver Widerstand ist angesagt!

Wie wäre es, wenn wir Alle für eine Woche einfach zu Hause bleiben würden?
Dann zeigt es sich, wer in diesem Land der Souverän ist.

Heiko Sprang

4. März 2016 22:20

Ganz herzlichen Dank auch meinerseits den Klägern für ihr Engagement.
Jetzt: Nase abputzen. Weitermachen. Es gibt auf vielen Ebenen reichlich zu tun.
Fundraising.
Beschaffung von Gebäuden, wo man den ständigen Kündigungen aufgrund von linksradikaler Sabotage entgeht.
Ein Rundfunksender muß her, mit unseren kulturellen und politischen Inhalten.
Desgleichen eine Tageszeitung.
Die AfD repräsentiert mindestens 10% der Bevölkerung, es kann nicht sein, daß unsere Stimme nur in Insidermedien erscheint.
Die Leute trauen sich zum Großteil immer noch nicht, den Mund aufzumachen: In Bautzen gibt man am Theater löblicherweise "Herr Biedermann und die Brandstifter". Bei einer anschließenden Podiumsdiskussion mit Honoratioren der Stadt wurde das Stück seitens des Podiums und der Zuschauerschaft dem Vernehmen nach ausschließlich "von links" interpretiert (Brandanschlag in der Stadt) anstatt den ins Auge springenden Gutmenschen Biedermann zur Massseneinwanderung in Bezug zu setzen.

Winston Smith 78699

4. März 2016 22:30

@ Desprecio

... in eine Rolle drängen, die ihr weder selbst recht sein
kann, noch von den Vätern des Grundgesetzes so vorgesehen gewe-
sen sein kann. Dies wird zur Folge haben, daß diese Institution, das
BVerfG, von niemandem mehr, weder im In- noch im Ausland, als das
wahrgenommen werden kann, wozu es als oberste Instanz der Judika-
tive eigentlich bestimmt wurde.

Mich als Laie hat schon noch irgendwie gewundert, wie sehr ein amorpher Voßkule in diesem Gespräch das BVerfG als eine pragmatistische Quasselbude mit Urteilen von Emofehlungscharakter dargestellt hat, vor allem anhand von Kompetenzenabtritt an die EU und durch Nach-unten-Vergleich mit vermeintlich schlechteren Beispielen:

https://www.youtube.com/watch?v=gNT3_PQ440s

Besonders in diesem Gespräch erkenne ich in Voßkuhle den Idealtypus des biegsam-stromlinienförmigen Parteiopportunisten wieder, der seine Intelligenz viel weniger der Sache widmet als seiner Karriere. Vielleicht geht das für diese Sorte auch gar nicht anders - also wenn man selbst keine aus dem gelebten Leben oder wenigstens aus einem redlichen Studium heraus gewonnene und gefestigte Position zu grundsätzlichen Dingen hat und hierdurch so vorzüglich anpassungsfähig und nach oben bequem sein kann. Für seinen Schweißausbruch am Dienstag habe ich für mich daher so eine Erklärung.

nobody

4. März 2016 22:54

Biggeo
Vielleicht kommt die Idee der Internierung der Rechtspopulisten auf den Fuß.

Wie gross is der Unterschied zwischen Aussperrung und Internierung?

Fraglos, wir sind Zeugen der Geschichte.
Oder wird uns einer der grossen Staaten (aus eigeninteresse) helfen, z.B. China. Wieviel würden Aufstehen? Du, Ich, Dein Kind, Dein Liebster? Flucht, Raub, Mord und Bruderkrieg überall? Wer wagt es, Rittersmann oder Kanpp? Du? Ich? Er? Dein Kind? Mein Kind? Wer
Wer zum Handeln schreit aber selbst nicht bereit, ist im schlimmsten Sinne ein Revoluzzer.

Der Weg von Kubitschek ist richtig.  

@Skeptizismusskepitscherskeptiker

Ich zitiere den von Ihnen angeführten § 60a(10)

Dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens drei Monate ausgesetzt wird. Für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten gilt § 23 Abs. 1.

23a (1)

.. Härtefallkommission...  Die Anordnung kann im Einzelfall unter Berücksichtigung des Umstandes erfolgen

Zumindest für mich als Nichtjuristen schein es doch zumindest nicht ganz konform abzulaufen...

Skeptizismusskepitscherskeptiker

4. März 2016 22:56

Berliner Jurist: "Natürlich hat er das, und zwar indem er belegt, dass die Bundesregierung das von den Volksvertretern beschlossene Recht, das nichts anderes ist als das Ergebnis von politischer Betätigung jedes einzelnen Staatsbürgers durch Wahlen und Abstimmungen, vorsätzlich bricht. "

Nein, dass belegt er eben nicht. Das von den Volksvertretener geschriebene Recht bestätigt genau das Gegenteil. Ich verweise nochmal auf AufenthG § 60a 1. Eine Gesetz, das den Grenzübertritt zu Bundesrepublik (BRD) illegalisieren würde gibt es nicht. Es gibt nur illegalen Aufenthalt auf "BRD" Terretorium. Sobalt eine Person allerdings Asyl beansprucht, erhält sie eine Duldung nach dem zuvor genannten Gesetz. Dies ist durch die Volksvertreter so festgelegt. Soweit du eine anders lautende Regelung kennst, bitte nenne sie mir. Ich bin immer bereit zu lernen.

Berliner Jurist: "Sicher trifft es zu, dass die politische Freiheit als Grundrecht noch nicht in der „herrschenden Meinung“ der Jurisprudenz angekommen ist. Das war das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aber vor 30 Jahren auch noch nicht. Die Verfassungsbeschwerde Schachtschneiders hatte aber eben auch dieses Element der Rechtsfortbildung durch ein BVerfG-Urteil im Sinne."

Nach dem das Recht auf "politische Freiheit " wohl etwas ist, was Herr Schachtscheinder einführen will, kannst du mir den Begriff bitte konkret erklären?

"Haben Sie denn nicht gelesen, was ich oben zitiert hatte, nämlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts höchstselbst. Ich zitiere dessen Urteil von 1996 hiermit erneut:

Unrechtsgegner:"„Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes [..] in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz [..] hätte finden können. Der Ausschluß vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll. Ein Asylverfahren findet nicht statt. Es entfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete vorläufige Bleiberecht.“"

Das Problem ihrer Argumentation ist, dass das BVerfG niemals entschieden hat, dass die Aufnahme eines Asylanten aus einem "sicheren Drittstaat" eine illegale Handlung wäre, von Seiten der Regierung wäre, wie es von dir behauptet wird. Ich glaube das kannst du aus deinem Argument selbst nicht raus lesen? Es geht in diesem Urteil wohl um die explizite Abschiebung einen (bestimmten) Asylanten (der wohl vor dem Gericht geklagt hatte). Ich möchte hierzu die Betonung auf; "weil er in dem Drittstaat Schutz [..] hätte finden können." legen. Es eignet sich also nach meiner Annahme nicht als Referenzurteil.

Rosenkranz

4. März 2016 23:25

Vielen Dank an Prof. Schachtschneider und an alle Unterstützer.

Diese Klage mußte gewagt werden, um vor der Geschichte bestehen zu können. Auch setzt diese klare Nicht-Annahme ein starkes Zeichen: Das BVerfG ist nicht gewillt, dieser üblen Beugung des Rechts durch die Merkel-Regierung, Abhilfe zu leisten. Willkommen in der Tyrannei.

Die totale Gleichschaltung ist damit offensichtlich und dieser Obrigkeitsgehorsam der Deutschen ebenso. Es ist traurig anzusehen, wie dieses großartige Volk sich selbst zugrunde richtet.

Machen wir weiter und wenn alles nichts mehr hilft, gibt es da noch den Vorschlag von Raskolnikow: Wir fahren nach Berlin, verbrennen all unsere Bücher und werfen uns als letzten Scheit.....

Ich hoffe, wir sehen uns bald wieder.

Klabautermann

4. März 2016 23:27

Die Sache wird sich bald auf anderem Wege erledigen. Was die Berliner Administration derzeit exerziert verkennt den konkreten Charakter der Masseneinwanderung. Diese Thematik wurde angegangen wie die abstrakten Krisen der letzten Jahre. Atomausstieg (Atomkrise), Bankenkrise, Eurokrise, es war immer das selbe Muster, "irgend etwas" tun und "mit Milliarden um sich schmeißen" war das Patentrezept. Bei den abstrakten Krisen der Vergangenheit befriedete dies das arbeitende Wahlvolk zu genüge.

Jetzt haben wir es aber mit konkreten Problemen zu tun. Der Bürger sieht daß die Fachkraft nebenan verdächtig selten arbeiten geht, der Bürger hört die frechen Rufe die ihm die Jünglinge auf der Straße widmen, der Bürger weiß wer ihn angetanzt hat bevor plötzlich die Geldbörse weg war, der Bürger bemerkt die Forderungen der Gäste nach Anpassung der Einheimischen an islamische Traditionen. Da helfen keine Milliarden und da hilft das Beschwören von Werten nicht, das Problem ist mittlerweile zu groß und es kann nicht mehr kontrolliert werden.

Es ist im Kern zu begrüßen was gerade passiert. Statt einer schleichenden Islamisierung über Jahrzehnte (die verleugnet werden kann) bahnt sich das Thema jetzt mit brachialer Gewalt seinen Weg in die breite Öffentlichkeit. Das verleugnen von katastrophalen Mißständen wird bald unmöglich sein.

Unsere Politdarsteller haben den Bogen überspannt. Im Glauben an ihre Allzweckwaffe, dem öffnen des Steuersäckels, haben sie sich ihr eigenes Grab geschaufelt. Deutschland setzt politische Veränderungen nur langsam um, es darf gehofft werden daß wir gerade den Anfang eines langen Teansformationsprozesses sehen. Weg vom linksgrünen Mist hin zu vernünftigeren Ansätzen.

Jetzt heißt es am Ball bleiben, nicht nachlassen! Foltert die Verursacher der Mißstände in dem ihr nicht müde werdet darauf hinzuweisen was ist. Unsere Gäste werden ihren Zweck von selbst erfüllen und für genügend Ärger sorgen um die etablierte linksgrüne Parteienclique klein zu bekommen. Wir müssen nur hinsehen, hinweisen und Zustimmung gewinnen. Unterlasst Unterstellungen und nicht mehrheitsfähiges Gelaber, einfach nur zusehen und ständig den Finger in der Wunde drehen wird genügen um die Saubande klein zu bekommen. Es geht jetzt nur um Zustimmung der breiten Masse, alles andere ist diesem Zwischenziel unterzuordnen!

Waldgänger aus Schwaben

4. März 2016 23:42

@ Skeptizismusskepitscherskeptiker:

Da Schachtschneider allerdings die Einschränkung seiner Freiheit nicht konkret belegen kann, musste die Klage rechtmäßig abgelehnt werden.

Ist es keine Einschränkung der Freiheit, wenn das vom Kläger gewählte Parlament in der Weise entmachtet wird, dass dort beschlossene Verträge und Gesetze durch die Regierung ohne weiteren Parlamentsbeschluss aufgehoben werden?

Aus dem Artikel:

Das Bundesverfassungsgericht hat sich seiner Befriedungsaufgabe verweigert. Jetzt sind die Bürger mehr denn je gefordert, auf der Herstellung des Rechts zu bestehen.

Die Frage wäre, wo denn der Bürger auf die Herstellung des Rechts zu "bestehen "hätte, wenn das höchste Gericht sich verweigert.

Die Antwort ist wohl, dass "bestehen" hier aus nicht näher auszuführenden Gründen ein anderes Verb vertritt.

Nun denn...

Zum Schluss noch etwas Schönes, Tröstliches von Hölderlin:

Denn die Sterbliches nur besorgt, es empfängt sie die Erde
Aber näher zum Licht wandern, zum Äther hinauf
Sie, die inniger Liebe treu und göttlichem Geiste
Hoffend und duldend und still über das Schicksal gesiegt.

Friedrich Hölderlin Götter wandelten einst . . .

Eckesachs

4. März 2016 23:48

Ich hatte in dieser Sache nie Hoffnung und bin deshalb auch nicht ent-täuscht (ein schönes deutsches Wort). Ent-täuscht.

Und doch war die Klage notwendig, notwendig zur Abklärung und Grenzziehung, zur Vergewisserung und nicht zuletzt dazu, einige behäbige Zweifler ganz zu überzeugen. Ein Tun ohne viel Hoffnung, ein Tun aus der Pflicht heraus. Das ist rechts.

Der Gegner wird zum Feind, die Verhältnisse klarer.

@Der Gutmensch

,,Offene Respektlosigkeiten gegenüber den Richtern empfinde ich nicht als angebracht;"

Ab wann halten Sie denn ,,offene Respektlosigkeiten" für angebracht? Klartext: ich halte Sie für konfliktscheu.

Passen Sie nur auf, daß Sie sich nicht gegen § 162, Art. 14, Abs. 24-27, gem. BSg, geändert 2001, gem. EU-Verfassung § 10034, Art. B, 14-40065, erneut geändert 2002 gem. § 663, Art. 58, Abs. 61 vergehen!

Oder den Bundespräser beleidigen! Nicht angebracht ist das nicht!

@Unprogrammierter, @Gegendarstellung

Sie beide sind voll im Sozialpädagogenprogramm: ,,Jens-Dennis! Nimm die Füße vom Tisch! Wenn das alle machen würden!"

Einfachste und vernichtendste Antwort: ,,Machen aber nie alle. Nur ich"

Verzeihung, aber vergessen Sie das schleunigst mit dem ,,Alle". Sie stehen allein, ich stehe allein, wir alle stehen allein unseren Mann. Wir brauchen keine anderen- obwohl wir sie bitter nötig haben. Es geht ohne die anderen. Nicht gut, aber es geht. Reiben Sie sich nicht an den ,,Allen" auf. Wie sagt man bei uns: ,,Wenn man zwei Bauern unter einen Hut kriegen will, muß man einen totschlagen."

Und jetzt will ich hier, nicht ganz zum Thema gehörend, ein Buch empfehlen.

"Gulliver im Zwergenland" von Pseudonymus Igel, Antaios

Ich habe es verschlungen. Bitterlustig, gut zum verschenken und vorlesen. Dieses Buch muß verbreitet werden.
Hat Lorenz Jäger schon ein Gratisexemplar bekommen, signiert von Gunnar Zwölft mit Eselsohren und Kaffeeflecken?
Hat er?

Stefan

4. März 2016 23:59

Nun ja, der Obermotz dieses "Bundesverfassungsgerichts" Andreas Voßkuhle hat ja schon gesagt, dass er das Deutsche Volk nicht als Verfassungssubjekt ansieht. Verfassungssubjekt sind seiner Ansicht nach er selber, die anderen Juraprofessoren und -doktoren (sofern linientreu), die Chefredakteure der eablierten Medien, die politische Klasse und andere mächtige Gruppen. Übrigens: Das "Bundesverfassungsgericht" hat sich eigentlich noch nie grundsätzlich gegen die Politiker gestellt. Aber, lest selbst, was er über uns denkt: https://deutschland-politik-21.de/2016/01/25/hoechstrichterlich/

Karl Brenner

5. März 2016 00:05

"Das Bundesverfassungsgericht hat sich seiner Befriedungsaufgabe verweigert. Jetzt sind die Bürger mehr denn je gefordert, auf der Herstellung des Rechts zu bestehen."

Gut gesagt.
Nicht bange machen lassen

buhmann

5. März 2016 00:09

Wie ist jetzt Feierabend? Weiter bis zum Europäischen Gerichtshof und gut!
Der wird genauso entscheiden. Wichtig ist der symbolische Akt ohne Gewalt!
Danke Herr Schachtschneider für Ihre Mühe.
Spätere Historiker werden das vermerken!

Klapsenphilosoph

5. März 2016 00:10

Das Gericht habe sich seiner „Befriedungsaufgabe verweigert“. Damit ist der mittelbare Zweck der Beschwerde erfüllt: „Die Möglichkeiten, schnell die notwendige Verwirklichung des Rechts zu erreichen, sind durch die Nichtentscheidung des Gerichts für die Bürger erschöpft.“

Das heißt, die Abhilfe aus Art. 20 Absatz 4 GG gibt es hochoffiziell nicht und das Recht auf Widerstand darf auch formell ausgeübt werden.

BVerfG ist ein Teil des Systems und auch ein sehr dummer Teil.
Es hat sich schon mit dem Urteil über Versorgung der Asylanten (auf dem Hartz4-Niveau) den Hauptanreiz für die Asyl-Flut erzeugt und sich damit für die geschlossene Anstalt prädestiniert.

AQ 47

5. März 2016 00:15

Die Selbstentarnung der BRD als Unrechtsstaat auf offener Bühne!
Dafür war diese Klage sinnvoll und nützlich, auch wenn man sich am Ende enttäuscht und betrogen fühlt. Eine Illusion, die platzt, ist aber allemal besser als eine, die sich auf ewig weiterschleppt.
Der Weg zum offenen Widerstand, wie ihn das GG vorsieht, ist ein Stück näher als vor dieser Klage.

Klapsenphilosoph

5. März 2016 00:25

Fraglos ist die Nichtentscheidung ein Mißerfolg…

FALSCH.
Wenn sich Opfer an Mafia wendet, kann es mit Gnade nicht rechnen.
Daher war das Ergebnis zu erwarten.

Nicht zu erwarten war dagegen, dass sich BVerfG SOOO abgrundtief DUMM verhalten hat - die Beschwerde unbegründet abgeschmettert und die staatliche Willkür ungeschminkt vorgeführt hat.
DAS WAR VOLLER ERFOLG.
Das muss nur überall bekannt gemacht werden.

Petra

5. März 2016 00:35

Nun ja, es ist halt, wie in der Pupertät - da geben einem die Eltern auch nicht sofort den Freibrief, ab sofort als "Erwachsen" zu gelten - man muss schon noch mit ihnen kämpfen und sich beweisen, solange man selber noch unsicher ob der eigenen Verfassung ist. (Und dies ist eindeutig als Wortspiel zweideutig gemeint!)

Wir Deutschen benehmen uns tatsächlich teilweise wie unmündige Kinder - und werden auch ebenso behandelt. Ich kann nicht sagen, ob die Henne oder das Ei zuerst da waren - das ist halt einfach eine Glaubens- oder Auslegungsfrage.

Dennoch kann ich beobachten, wie einerseits der - aus meiner Sicht - sehr erwünschenswerte Emanzipationsprozess beginnt - und auf der anderen Seite die Infantilisierung ein erschreckendes Ausmaß annimmt - insbesondere vorangetrieben durch die Medien.

Eines unterscheidet uns normalen Menschen von Psychopathen, die versuchen uns unter ihre Knute zu bekommen: Wir verfügen über Lebendigkeit im Ausdruck, Kreativität und Phantasie. Insofern kann ein sensibler Mensch den einen vom anderen leicht unterscheiden!

Und aus diesem Grunde bin ich hoffnungsfroh! Wenn wir dies zum Maßstab nehmen und dazu noch dieses weise Wort in der Bibel, nach dem man sie an ihren Taten und nicht an ihren Worten erkennen wird ...

Was könnte schief gehen, wenn 80% der Menschen auf Gottes Erden sich danach richten?

Egal wie hoffnungslos es aussehen mag - es ist nicht so! Es ist nicht hoffnungslos! Weil WIR MENSCHEN - letzlich alle miteinander verbunden sind - auf seltsame Weise! Und alle im Grunde unseres Herzens den richtigen Weg KENNEN!

Ich sende Liebe an alle Völker dieser Erde, die alle ein Recht auf Bestand haben und mit ihrem Wissen und ihrer Kultur zum Frieden auf Erden beitragen werden!

Intuitives Wissen fängt dort an, wo Intellektualität aufhört!

Petra

Petra

5. März 2016 01:17

Ergänzen möchte ich nur noch eines, damit es nicht zu Mißverständnissen führt:

Jeder Mensch hat seine Heimat - genauso wie jede Pflanze dies hat - oder jedes Tier!

Wir Völker auf dieser Erde werden nicht füreinander einstehen können, wenn wir dies leugnen - oder einer dem anderen seine Heimat streitig macht/machen will.

Im Gegenteil werden wir uns darauf berufen müssen, dass JEDER Mensch auf Erden ein Recht darauf hat, friedlich in seiner angestammten Heimat leben zu dürfen, ohne dass Wirtschafts- oder sonstige Machtinteressen zur Zerstörung der eigenen Heimat führen.

Alle Interventionskriege, Freihandelsabkommen, Nato und Eu widersprechen ihrer aktuellen Handlungsweise nach dieser Sichtweise, die vermutlich jeder halbwegs - nicht Ideologie-vernebelter - normale Mensch - aus welchem Ursprungsgebiet auch immer - unterschreiben würde.

Es ist heute schon energetisch spürbar, dass alle halbwegs bewußten Nationen bzw. Völker dieser Erde so denken - wir Deutschen sollten aufhören, uns eine genetische Urschuld einreden zu lassen, auch wenn ich es wichtig finde, der Untaten sehr kritisch zu gedenken, die auch unserem Volk zugeschrieben werden müssen.

Es gibt Regierungen (ich sage in diesem Falle absichtlich nicht Völker) auf dieser Erde, die das menschliche Leiden des WW II auf Erden schon längst "getoppt" und vervielfältigt haben - aber darüber darf man akut wegen der momentanen Machtverhältnisse nicht reden. Diese Feststellung soll aber keineswegs eine Entschuldigung für geschehene Untaten unseres Volkes sein!

Aber wenn man auf Grund von diesbezüglich vorgeschobenen "Maulkorb-Erlassen" nicht mehr reden und sich mit seiner Kultur und Geschichte auseinander setzen darf, dann leben wir in einem Illusions-Konstrukt, dass eine Lenkung abseits von Freiheit wünscht.

Und gerade aus der Erfahrung der deutschen Geschichte heraus, lehne ich solche Indoktrinierungen und Sprechverbote ab! Ich sage eindeutig "NEIN" zu so einer Art von Bewältigung unserer deutschen Geschichte! Weil ich aus der Geschichte gelernt habe und weiß, was dabei heraus kommen kann, wieder den "unwissenden Duckmäuser" zu spielen.

Das Besatzungsstatut und die daraus resultierende künstliche Demokraie müssen beendet werden, damit wir als freie Völker wieder frei über unseren eigenen Weg entscheiden können.

Ich wünsche mir den Weg des Friedens - und sehe als Feind hierfür nicht andere Völker, sondern andere "Interessensvertreter"!

LG

Orwell

5. März 2016 01:25

Ich schreibe hier sehr selten, und auch unter verschiedenen Namen, - aber das muss gesagt werden, - und für alle, - nochmal, für alle, WIR wissen es ja. Aber man muss selbst beim Kauf eines Kilos Tomaten daran denken lernen:

Jeder der noch an dieses "Rechtssystem" glaubt(e), sollte nun allerspätestens erste Anzeichen eines wirklich bösartigen Katers (oder einer induzierten noceboartigen Lobotomie) an sich bemerken (oder feststellen lassen).

In diesem "Land" gibt es kein "Recht" mehr.

Das geht im Kleinen los, - wenn GEZ-Verweigerer in "Erzwingungshaft" genommen werden, obwohl honorige Gremien dieses (des selben!) Systems diese eigene Farce bereits mehrfach öffentlich enttarnten - als unhaltbaren (juristischen) Zustand.

Andererseits werden 169-fache Straftäter freigelassen. Ausländische, selbstverständlich. Mörder (ausländische) dürfen auf Anteilnahme bauen, Blitzer"opfer" nicht. Totschläger dürfen frei weitermachen, während man 95-Jährige Greise vor irgendwelche Gerichte zieht, für Dinge die weder nachgewiesen werden können, noch im Faktum (der Anklage) überhaupt Bestand haben (können).

Wir leben in Kafkaland, liebe Mitmenschen.

Was ich sagen wollte ist:


Recht hat der, der es bestellt und bezahlt.

Herzog Senjarin

5. März 2016 01:34

Es ist gewiss sinnvoll, was Sie tun!
Dass Wirkung sich zwar in konkreten Erfolgen manifestieren kann, vielleicht jedoch sogar nachhaltiger und reiner in Zeichen, die man einsam setzt und von denen man hofft, sie mögen in ferne Zeiten strahlen oder in nächster Zeit die Maßgeblichen erreichen, wissen Sie ebenso gut wie der, dessen Bruder diese Verse schrieb:

"Dann kam der tag undeutbar dunklen fluchs
Des bruders aufruhr wider alles niedre
Dem einmal hoher heroldsruf erwidre
Und trug des letzten rettenden versuchs.
"

Ein Versuch der Rettung also, aber auch lesbar als Versuch, der an und in sich bereits Rettung war, damals Rettung, Reinigung und Rechtfertigung eines sehr bestimmten Deutschtums vor der Geschichte. Symbolisches ist mithin vielversprechender als Konkretes, nur verlangt es mehr Geduld bis zur Einlösung des Versprochenen. Haben Sie die!

Frank Reich

5. März 2016 03:05

Werter Herr Prof. Schachtschneider, werter Herr Kubitschek und werte Initiatoren der Initiative,
zunächst einmal besten Dank für Ihr aufrichtiges Bemühen, den Zustand des Rechts (wieder)herstellen zu wollen. Prof. Schachtschneider nimmt m.E. zurecht an, dass die Abweisung des BVerfG ein historisch wichtiges Dokument ist, da es einen Zustand belegt, den manch einer seit vielen Jahren vermutete.

Im Kern geht es hierbei um das Rechtsstaatsprinzip und notwendigerweise auch den Souveränitätsgedanken. Man kommt diesbezüglich nicht umhin die historischen Begebenheiten zu bemühen, die seinerzeit zum Status Quo der Bundesrepublik führten und notwendigerweise weitere (Teil)aspekte konkludent mit einbeziehen (Vereinigung von BRD/DDR, Ostgebietsverzicht), Verfassungslosigkeit gem. GG (Art. 146) usw usf.
Aus der gesamten Folge der Ereignisse ergeben sich zwangsläufig zwei Fragen: a) der tatsächlichen Souveränität und b) der tatsächlichen Rechtsstaatlichkeit im angenommenen Sinne.
Ich pers. verneine historisch wie tatsächlich bedingt die Souveränität und erwarte demzufolge nicht, in BRD einen Rechtsstaat vorzufinden.

Selbst wenn man der vorherrschenden Ansicht der Rechtsnachfolge usw. entspricht, Dönitz' pol. Testament (Übertragung der Regierungsgewalt an den BuPrä) mit einbezieht und die sog. Wiedervereinigung für nicht kritikfähig hält, bleiben rein juristische (und völkerrechtliche) Fragen unbeantwortet und vor allem der Aspekt der Verfassungslosigkeit festzustellen. Das GG entspricht dem Besatzungswillen, nicht aber notwendigerweise dem Willen des Volkes (vgl. v.a. auch Alt- wie Neufassung der Präambel). Das GG, nebst seinerzeit wie folgend beschlossenen und nur teilweise außer Kraft gesetzten Zusatzverträgen/-ordnungen, ist die Grundlage jedweder tatsächlichen wie angenommenen Legitimation des Status Quo. Wenn aber dies die Legitimationsgrundlage der BRD und alles darauf abzuführen ist, kann einem solch fundamentalen Anwurf (Beschwerde gegen Regierungsentscheid) notwendigerweise nur widersprochen werden müssen! Dem Ordnungsorgan BVerfG (besser BGGG) bietet sich keine andere Möglichkeit, da ihm nur die Legitimation des GG-oktroyierten Gesetzgebers, nicht aber eines bestimmenden Souverän (in Sinne eines verfassungsgebenden Volkes) gegeben ist.

Faktum: Der Souverän hat es schlichtweg nie angestrengt, die zwingend notwendige wie dringend erforderliche (rechtliche / verfassungsgebende) Grundlage zu schaffen, die es ihm ermöglichen würde, solche Beschwerden usw. legislativ erfolgreich bescheiden zu lassen. Der Souverän ist schlechterdings nicht mehr als ein "zahnloser Tiger"!

Wie gesagt: Nicht wenige vertreten diese Sicht seit vielen Jahren und angesicht des "historischen Bescheid" des BVerfG wie mir scheint durchaus zurecht.
Zwangsläufig ergeben sich daraus auch Konsequenzen für Art. 20 Abs. 4, da er dem Souverän nur ein sehr eingeschränktes Widerstandsrecht einräumt. Nämlich nur gegen "denjenigen, der die Ordnung" (im Sinne des GG!) beseitigen will. Im Sinne des "GG für die BRD", nicht im Sinne der "Verfassung des Deutschen Volkes"!

Meinem Dafürhalten ergeben sich nur zwei Handlungsoptionen: a) die Verfassungsgrundlage zu schaffen oder b) in eine Fundamentalopposition mit Ziel A zu treten.
Es wird unmöglich sein, dem Status Quo auf Grundlage dessen zu widersprechen, was den Spielregeln des "Gegners" entspricht. Wir müssen unsere Spielregeln (Verfassung) formulieren und durchsetzen oder uns dem Spiel schlichtweg verweigern. Mangels Chancengleichheit kann und wird alles andere nie zum Erfolg führen. Es ist absolut ausgeschlossen, da, wie gesagt, bereits jeder legislativ-legitimierende Kern fehlt.

Das Problem wird sein, dass jedem "grundgesetzfeindlichen" Gedanken "Verfassungsfeindlichkeit" unterstellt wird, was mitnichten richtig ist. Denn es geht ja gerade darum, also eine vom Souverän, eine vom Volk fomulierte Verfassung und demzufolge die Rechtsgrundlage alles daraus Folgenden. Man benötigte also ein "schnelles Pferd", noch mehr aber eine gewichtige Stimme und einen untadeligen Ruf - nebst Mitteln und Zeit, die uns allen zunehmend durch die Finger rinnt.

Ich behaupte jedenfalls, dass so zeitgemäße (wie künftige) Probleme, insbesondere existenziellen Ausmaßes, nie gelöst werden können, beseitigt man nicht zu vordererst die, die ursächlich waren oder sich als noch nicht gelöst, aber dafür heute relevant erwiesen.

Die Antwort auf die Abweisung des BVerfG kann daher nur lauten: Deutsches Volk, gib Dir selbst (D)eine Verfassung!

Winfried Radziejewski

5. März 2016 08:45

Da bin ich wohl (wegen Lenin?)mit meiner Einlassung nicht wenig missverstanden worden. Es ging mir darum, aufzuzeigen, was Macht ist, die nur ist, wenn sie gebraucht wird und zwar im ganz eigenen Zwecke, weil sie bei anderem Gebrauch bald nicht mehr existierte. Professor Schachtschneider hat den kunstvoll geknüpften gordischen Knoten vorgehalten und die Macht hat nicht einmal das Schwert ziehen müssen wie weiland Alexander der Große, um ihn zu zerhauen. Durch einfaches Ignorieren fühlen sich schon die aufmüpfigen Intellektuellen in unserem Land genügend bestraft. Bei Wikipedia finden sich dann noch genügend Anführungen, wo und wann der Professor mit seinen Klagebegehren alles schon gescheitert ist. Da reibt sich das Politikerlein die Hände, denn es bleibt am unglücklichen Akteur der Ruf eines agierenden Don Quijote haften. Ja und was bleibt für die, die ihm folgten? Die Offenbarung des Dinges an sich. Und das sei das Gegenteil zu dem, jetzt der größten Nation der Welt angehören zu wollen, nämlich der ResigNation.

Unke

5. März 2016 09:01

Stichwort Grundgesetz & Co.
Offenbar gibt es (wieder) den Tatbestand der Majestätsbeleidigung. Ein Plakat mit dem Konterfei Merkels und dem Spruch "Mrs. Volkstod" wurde bei einer (genehmigten) Demonstration von einer "höheren Polizeidienststelle" nicht erlaubt.
Merke(l): "Deutschland verrecke" darf plakatiert werden, mit der Kritik an der herrschenden Nomenklatura darf man's aber nicht übertreiben.
Das Ärgerliche ist doch: man kommt an diejenigen, die so etwas entscheiden nicht ran! Die wähnen sich sicher im Staatsapparat (üppige Gehälter und fürstliche Pensionen gibt's obendrein). Das wäre auch so ein Ansatzpunkt...

Herbert

5. März 2016 09:21

Danke für die Mühe die mit der Klage auf sich genommen wurde. Jetzt dürfte dann auch langsam dem Letzten aufgehen, wo dieser Staat steht. Von daher finde ich nicht, dass man von einem Scheitern sprechen kann...

Wer sich auf das Widerstandsrecht berufen will: Das Widerstandsrecht ist dann ein legitimes Mittel, wenn es gelingt die Herrschenden zu stürzen und es ist dann ein illegitimes Mittel, wenn dies nicht gelingt. Dann wird man nämlich für jegliche Form von Widerstand vom System kassiert. So einfach ist das. Das Widerstandsrecht ist letztlich nur ein moralisches Recht und nicht irgendwie einklagbar.

Waldgänger aus Schwaben

5. März 2016 09:39

Wenn dem Kläger per Regierungsbeschluss das Wahlrecht entzogen worden wäre, hätte das BVerfG die Klage kaum abweisen können.

Wenn das von ihm gewählte Parlament bei der Änderung von zustimmungspflichtigen Gesetzen und Verträgen übergangen wird, ist dies de facto dasselbe. Aber die Klage wird erst gar nicht angenommen.

Klarer Rechtsbruch.

Reinhard Steinberger

5. März 2016 09:48

Die noch Unentschlossenen und die notorischen Nichtwähler müssen mobilisiert werden, um wenigstens noch die Möglichkeiten auszuschöpfen, die sich ev. durch Wahlergebnisse ergeben könnten!
Ich zitiere aus einem Artikel im aktuellen Compact-Magazin:
(…) Deshalb muss jeder, der Merkels Katastrophenpolitik stoppen will, jetzt die Petry-Truppe wählen – und zwar unabhängig davon, ob man sie tatsächlich für eine gute Alternative hält. Es genügt, in der AfD das kleinere Übel zu sehen: ein Instrument, um das arrogante und verlogene Machtkartell der Etablierten aufzubrechen und ihre Formation so in Unordnung zu bringen, dass ein „Weiter so“ unmöglich wird. (…) Zitatende

Und Jedem, der nicht zur Wahl geht sei gesagt: Nicht wählen, oder Wahlzettel ungültig machen ist wirkungsloser Protest. Das derzeitige Parteienkartell regiert auch bei einer Wahlbeteiligung von nur 10% ungeniert so weiter. Das juckt sie keineswegs, Hauptsache sie sind an der Macht. Nur eines kann etwas ändern – ABWÄHLEN, indem die AFD eine starke Partei wird. So kann und darf es jedenfalls nicht weitergehen – das sollte jedem vernunftbegabten Menschen bewusst sein.

Götz Kubitschek

5. März 2016 09:50

wir schließen den kommentarbereich hiermit. die frage, ob deutschland souverän oder nicht sei, ob es unter besatzungsstatus existiere oder ob das grundgesetz doch irgendeine bedeutung haben könnte, kann demnächst in einer anderen diskussion erörtert werden.
gruß aus schnellroda!
götz kubitschek

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