Bei genauerem Hinsehen trifft beides nicht zu. Demokratische Strukturen hat es in Deutschland immer gegeben, und: Was in der Bundesrepublik heute als »Konsens der Demokratie« gilt, enthält seinerseits etliche absolut undemokratische Elemente. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es einen doppelten Demokratiebegriff.
Da sind zum einen die Formalien der Demokratie, Wahlen zum Beispiel oder die Gewaltenteilung. Erstere haben hierzulande eine lange Tradition. Wer sich an einer weiteren deutschen Nationalgeschichte versuchen sollte, der könnte sie sogar gut und gerne um das Thema Wahlen herum aufbauen: »Deutschland, das Land der Wahl«. Das wäre zwar ein ambitioniertes Projekt, aber so manches spräche dafür.
Nach guter alter Sitte wurde, wenn denn nötig, in Germanien dann und wann von der Allgemeinheit ein König per Akklamation auf den Schild gehoben. Adel und das Ansehen der Herkunft spielten bei der Auswahl der Person zwar eine wesentliche Rolle, aber ein unmittelbares Nachfolgerecht hat sich nie formal etablieren können. Seit Arminius’ Zeiten wurde als Herrscher gewählt, wer geeignet war.
So wurde denn auch das Reich, das sich später zum »Reich Deutscher Nation« auswachsen sollte, vor mehr als tausend Jahren als Wahlkönigtum etabliert. Sicher, hier schrumpfte die Zahl der Wahlberechtigen mit dem Aufkommen von Feudalismus und römischem Recht bald auf das überschaubare Gremium der sieben Kurfürsten zusammen. Aber eine unmittelbare Erbfolge, wie im europäischen Ausland sonst meist die Regel, gab es auch hier nicht.
Wenn in Deutschland »der König ist tot« gerufen wurde, dann folgte nicht automatisch »es lebe der König«, sondern ein Interregnum, es sei denn, ein Jüngerer war zu Lebzeiten des Alten bereits gewählt worden.
Das hatte Folgen, über die schon ungezählte Historiker berichtet und spekuliert haben. Keine starke Zentralgewalt konnte sich entwickeln. Statt dessen gab es vor jeder Wahl immer wieder Geschenke des »Kandidaten« an das Wahlgremium, also eine Schwächung des Königstitels und damit einen Bedeutungsverlust des Gesamtstaats gegenüber den Teilstaaten.
Auf der anderen Seite erfreuten sich unter diesen Bedingungen die damals berühmten »Teutschen Freiheiten« ihrer Existenz, die in den anderen, zunehmend zentralisierten europäischen Monarchien undenkbar gewesen wären. Ein deutscher Monarch hatte zudem gute Aussichten, eines natürlichen Todes zu sterben, statt vergiftet oder in Palastrevolten samt seiner Verwandtschaft niedergemacht zu werden, wie es etwa bei der christlich-oströmischen Kaiserkonkurrenz beinah die Regel war.
Das Wahlkönigtum, so wurde oft angenommen, zementierte dann wieder die allgemeindeutsche Gefühlslage, das Recht auf eine Wahl zu haben, mindestens auf Gehör. Die erste große europäische Revolution gegen den päpstlichen und feudalen Status quo fand durch die Reformation und die Bauernkriege nicht ohne Grund in Deutschland statt.
Sie wäre ohne die tiefverwurzelte, aus vorfeudalen Grundlagen entwickelte föderalistisch-partikularistische Tradition und das daraus erwachsene Selbstbewußtsein kaum möglich gewesen. Bibelübersetzungen hatte es schon vorher gegeben. Erst in Deutschland aber wurde die Möglichkeit, das christliche Wort Gottes höchstpersönlich selbst lesen zu können, zum allgemeinen Anliegen und zur nationalen Bombe.
Bis zum Ende des Alten Reichs am Wechsel vom 18. zum 19. Jahrhundert blieb das Wahlkönigtum erhalten, mit allen Vor- und Nachteilen. Zur Vermeidung letzterer gewöhnte man sich an, den jeweiligen Repräsentanten des Hauses Habsburg zum Staatsoberhaupt zu wählen. Eine Zentralbürokratie gab es trotzdem immer noch allenfalls im Ansatz, immerhin einen »ewigen Reichstag«.
Solche Verhältnisse wurden später vor allem von der preußenfreundlichen Geschichtsschreibung als hoffnungslos rückständig und existenzgefährdend dargestellt. Preußens Aufstieg sei darauf die Antwort und die Rettung gewesen. Aber die französische, durch Napoleon Bonaparte zum Erfolg geführte Invasion Deutschlands stellte schließlich alles in Frage. Dazu gehörte die Existenz des Reichs genauso wie der Bestand Österreichs oder Preußens.
Mit dem Alten Reich und seinem Wahlkönig- und Kaisertum war es schließlich nach 1815 aus. Nach dem Sieg über Napoleon Bonaparte restaurierte man manches, das Reich aber nicht. Im an dessen Stelle neugegründeten Deutschen Bund wurde erst einmal nicht mehr gewählt.
Das entsprach nicht der staatlichen Tradition in Deutschland und konnte kaum das letzte Wort sein, schon gar nicht in den Augen derjenigen, die sich neuerdings unter der schwarzrotgoldenen Flagge versammelten und auf eine nationale Einigung pochten. Es dauerte aber immerhin eine ganze Generation, bis das deutsche Volk in einer modernen Form wieder als politische Größe anerkannt wurde, auf dem Weg von – Wahlen.
Im Frühjahr 1848 fanden sie statt, die ersten und – streng genommen – bis heute einzigen freien gesamtdeutschen Wahlen. Zwischen Maas und Memel, Etsch und Belt wurden Stimmen abgegeben und Kandidaten gekürt, die sich schließlich in der Frankfurter Paulskirche an einer Staatsgründung versuchten. Das scheiterte an einem ganzen Bündel von Ursachen, die hier nicht aufgezählt werden können. Aber die Erinnerung blieb.
Die National- und Demokratiebewegung erhielt einen Schub, von dem sogar noch die kleinstdeutsche Restrepublik zu profitieren sucht. Allerdings geschieht das nicht immer redlich: Der bundesdeutsche Staatsfunk etwa brachte es fertig, in einer von ihm produzierten Serie über »Die Deutschen« als Wahlgebiet von 1848 lediglich die Grenzen der heutigen BRD einzublenden. Kandidaten aus Breslau, Stettin oder Wien wurden aus dem Bewußtsein ausgelöscht. Das ist zweifellos ein Hinweis auf die großen Probleme, die eine aus Besatzungszonen zusammengesetzte Republik mit der gesamtdeutschen Geschichte hat.
Das am Ende doch neugegründete Reich erhielt 1871 schließlich ein allgemeines und gleiches Wahlrecht, das damals in Europa seinesgleichen vergeblich suchen mußte. Es ist deshalb gelegentlich ein »liberales« Wahlrecht genannt worden, doch bestand der Witz bei seiner Einführung neben dem Zweck der nationalen Identitätsstiftung und dem Respekt vor 1848 nicht zuletzt in einer ausgesprochen antiliberalen Zielsetzung:
Reichsgründer Bismarck waren die unter dem Klassenwahlrecht stark gewordenen Liberalen im preußischen Herrenhaus derart in die Quere gekommen, daß er statt des Klassenwahlrechts reichsweit lieber ein Volkswahlrecht einführte. Auf diese Art gedachte er den Liberalen den Zahn zu ziehen, denn der gemeine Mann, so die Überlegung, würde im Zweifelsfall königs- und kaisertreu wählen.
Das Volk nahm die Gelegenheit dankbar an. Im Kaiserreich wurde lebhaft und erbittert um Stimmen gekämpft. Wahlbeteiligungen von mehr als neunzig Prozent waren keine Ausnahme, sondern die Regel. Geduldet wurde auch die Teilnahme von offen verfassungsfeindlichen Parteien wie der Sozialdemokratie, oder von Organisationen ethnischer Minderheiten wie der rührigen Polenpartei.
Das prägte eine weitere Wahltradition, deren Ruf eigentlich erst beschädigt wurde, als feindliche Siegerstaaten seit 1919 mit der Behauptung aufwarteten, sie erst hätten demokratische Strukturen nach Deutschland gebracht. Diese Deutung wurde von der deutschen Innenpolitik sozialdemokratischer Prägung auch damals bereits teilweise übernommen, schon um die eigene Existenz und die Revolution von 1918 zu rechtfertigen. Man beschuldigte zu diesem Zweck die eigene frühere Regierung, erstens zu autoritär und zweitens 1914 am Kriege »schuld« gewesen zu sein. Den deutschen Gegnern bescheinigte man, im Recht gewesen zu sein.
Es dauerte Jahre, bis der mit dem entsprechenden Aktennachweis beauftragte Sozialdemokrat Karl Kautsky einräumen mußte, es sei das Gegenteil richtig. Die deutsche Regierung habe den Krieg 1914 vermeiden wollen. Am offiziösen und unterschriebenen Schuldbekenntnis von Versailles änderte das nichts mehr, auch nichts an den negativen Folgen für den Ruf der deutschen Demokratie. Die Folgewahlen trugen den schalen Beigeschmack einer Kolonialveranstaltung.
Die Niederlage von 1945 brachte eine neue Qualität an Demokratie nach Deutschland und neue Probleme mit deren Legitimität. Das hing mit dem eklatanten Widerspruch zwischen laut verkündeten demokratischen Standards und dem tatsächlichen Verhalten der alliierten Siegermächte zusammen.
Jene alliierte Forderung nach der – dann nicht vollzogenen – bedingungslosen deutschen Kapitulation der deutschen Regierung, verbunden mit der tatsächlich vollständigen Besetzung des Territoriums des Kriegsgegners, bei gleichzeitiger öffentlicher Erklärung eines Annexionsverzichts durch die Alliierten, bei ebenfalls gleichzeitiger faktischer Vollziehung von Annexionen in bedeutendem Umfang, hatte eine präzedenzlose Situation geschaffen.
Keiner der Staats- und Regierungschefs der »Großen Drei« besaß aus seinem Amt heraus die verfassungsmäßige Kompetenz zur beliebigen Verfügung über Grenzen und Existenz anderer Länder, wie sie auf den Konferezen von Jalta und Potsdam beansprucht wurde.
Die bundesdeutsche Demokratie mußte demnach die Frage stellen, wie es möglich war, daß trotz der »Checks and Balances« demokratischer Verfassungen, die ja künftig ein zentrales Element bundesdeutscher politischer Bildung sein sollten, und deren angebliches Fehlen das große Manko der deutschen Geschichte gewesen sein sollte, die Siegermächte Entscheidungen in einer völkerrechtlichen Qualität vollzogen hatten, die einen vormodernen Eroberer als Konferenzteilnehmer ohne weiteres vertragen hätte.
Wie konnte eine Herrschaftsform wie die amerikanische, die wegen des Fehlens völkerrechtlicher Verträge für ihre Herrschaft in Deutschland zunächst einmal keiner parlamentarischen Kontrolle durch den Kongreß unterlag, sich glaubwürdig auf demokratische Prinzipien berufen? Auf welche Weise war ein Anspruch auf »Bildung zur Demokratiefähigkeit« in einem Land zu erheben, dessen Einwohner von den Ausbildern auf ganz undemokratische Weise und auf Dauer eines Teils ihrer elementaren Menschenrechte entledigt wurden? Waren Präsidenten und Premiers, die etwa mit einem Federstrich einen Völkermord in Ostdeutschland billigten, nicht eher ein abschreckendes Beispiel für Demokratiedefizite?
Da eine konsequente Antwort auf diese Fragen die Legitimität der europäischen Nachkriegsordnung in Frage gestellt hätte, bildete sich in Deutschland nach 1945 unter tatkräftiger Förderung der Besatzungsmächte der bereits erwähnte doppelte Demokratiebegriff heraus.
Der »Stunde Null« als einem amerikanischen Konzept der zunächst totalen Zurücksetzung des gesamten gesellschaftlichen Lebens in Deutschland folgte der langsame Neustart ebendieses Lebens, der gerade im Bildungs- und Medienbereich unter umfassender Kontrolle, Zensur und verdeckter wie offener Anregung bestimmter Projekte stattfand. Dabei bestand an vielen Stellen ein erheblicher Widerspruch zwischen dem öffentlich erhobenen Anspruch eines transparent-demokratischen Neubeginns und den in der Praxis vielfach intransparenten Abläufen.
Die Neugründung und Neuformierung von Universitätsdisziplinen wie den »Demokratiewissenschaften« Politikwissenschaft und Soziologie hatten in diesem Rahmen einen politischen Zweck, der von führenden Vertretern des Fachs auch immer wieder betont wurde: Sie sollten verhindern, daß »Bonn wieder Weimar« würde. Die politisch-gesellschaftliche Landschaft in Westdeutschland sollte mit dem Ziel umgestaltet werden, die Westbindung seiner Eliten nachhaltig sicherzustellen.
Es lassen sich im Rahmen dieser Zielsetzung verschiedene Schritte unterscheiden, die sich zeitlich allerdings teilweise überlagerten:
- Versuch, die alten Eliten zu verbieten;
- Bildungskontrolle in der Schule nach Inhalt und Personal;
- Elitenbildung und ‑übertragung durch Berufsverbote und Remigration;
- Elitenbildung durch Austauschprogramme;
- Elitenbildung durch Schaffung von Institutionen / Fachbereichen an den Universitäten.
In diese Neubildungsprogramme zur Einrichtung einer westdeutschen Elite wurden im Prinzip Personen aus allen Einrichtungen des öffentlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens der Bundesrepublik mit einbezogen. Dazu gehörten die kommenden Eliten aus dem ökonomischen Bereich ebenso wie Juristen, Verwaltungsfachkräfte, Journalisten, Politiker, Natur- und Geisteswissenschaftler. Den neugegründeten Sozialwissenschaften fiel im Rahmen dieser Aktivitäten eine Schlüsselrolle zu, da sie den begrifflichen Leitrahmen zu setzen hatten, innerhalb dessen alle Mitglieder der westdeutschen Eliten möglichst denken sollten.
Der Begriff der Demokratisierung der bundesdeutschen Gesellschaft umfaßte in diesem Rahmen sowohl die Akzeptanz des neuen grundgesetzlichen Verfassungsrahmens als alternativlos und gut wie auch die Ableitung einer spezifisch westdeutschen Identität daraus, der des Verfassungspatriotismus.
Die Trennung der verfassungspatriotischen westdeutschen Identität von den als »Österreichbewußtsein« oder sozialistischem »Klassenbewußtsein« in den anderen Teilen Vorkriegsdeutschlands geschaffenen Identitäten geschah bewußt als Ziel und Folge alliierter Nachkriegspolitik.
Der Begriff des westdeutschen Demokraten wurde dabei nicht nur mit der Zustimmung des Betreffenden zu den formalen Grundsätzen demokratisch-rechtsstaatlicher Entscheidungsfindung verbunden, also etwa zu freien Wahlen, Regierung auf Zeit, Parlamentarismus, Rechtsstaat und Gewaltenteilung, sondern ebenso mit seiner vorbehaltlosen Zustimmung und Übernahme politischer Grundsatzentscheidungen, die sich aus dem Willen der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs ergaben, sowie der Übernahme von deren Geschichtsbild.
Der Demokratiebegriff erhielt somit eine Doppelbedeutung, die sich im Verlauf der Geschichte der Bundesrepublik noch verschärfte. Jenseits der eben erwähnten demokratischen Formen umfaßte der »Konsens der Demokraten« zunehmend auch den Glauben an haltlose oder zumindest fragwürdige Dinge wie die deutsche Kollektivschuld an Krieg, Diktatur und Judenmord.
Dazu gehörte auch der Glaube an einen »autoritären deutschen Charakter«, der abgeschafft werden müsse. Schließlich standen und stehen an prominenter Stelle in diesem Konsens historisch unzutreffende Überzeugungen wie eben die von der Demokratie als Westimport, vom »unprovozierten Überfall auf Polen« oder dem »Überfall auf die friedliche Sowjetunion«.
Alle Bemühungen um Versachlichung der Dinge und Eingrenzung des demokratischen Konsenses auf die Zustimmung zur Grundordnung des Grundgesetzes sind bisher gescheitert. Das doppelte Spiel hat sich eher noch verschärft.