Demokratie in Deutschland – ein doppeltes Spiel

PDF der Druckausgabe aus Sezession 60 / Juni 2014

von Stefan Scheil

Wenn in Deutschland von Demokratie die Rede ist, dann hat das oft einen Unterton, als würde von einem Importartikel gesprochen. Diesen Unterton artikuliert man in der Regel positiv, da Demokratie inzwischen mehrheitlich als Nebenprodukt einer 1945 stattgefundenen Befreiung gedeutet wird. In deutlich geringerer Zahl findet aber auch weiterhin die alte Deutung Resonanz, nach der die Demokratie in der gegenwärtigen Form eine aufgezwungene Sache und untrennbar mit den Niederlagen der Weltkriegsära verbunden sei.

Bei genaue­rem Hin­se­hen trifft bei­des nicht zu. Demo­kra­ti­sche Struk­tu­ren hat es in Deutsch­land immer gege­ben, und: Was in der Bun­des­re­pu­blik heu­te als »Kon­sens der Demo­kra­tie« gilt, ent­hält sei­ner­seits etli­che abso­lut unde­mo­kra­ti­sche Ele­men­te. In der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land gibt es einen dop­pel­ten Demokratiebegriff.

Da sind zum einen die For­ma­li­en der Demo­kra­tie, Wah­len zum Bei­spiel oder die Gewal­ten­tei­lung. Ers­te­re haben hier­zu­lan­de eine lan­ge Tra­di­ti­on. Wer sich an einer wei­te­ren deut­schen Natio­nal­ge­schich­te ver­su­chen soll­te, der könn­te sie sogar gut und ger­ne um das The­ma Wah­len her­um auf­bau­en: »Deutsch­land, das Land der Wahl«. Das wäre zwar ein ambi­tio­nier­tes Pro­jekt, aber so man­ches sprä­che dafür.

Nach guter alter Sit­te wur­de, wenn denn nötig, in Ger­ma­ni­en dann und wann von der All­ge­mein­heit ein König per Akkla­ma­ti­on auf den Schild geho­ben. Adel und das Anse­hen der Her­kunft spiel­ten bei der Aus­wahl der Per­son zwar eine wesent­li­che Rol­le, aber ein unmit­tel­ba­res Nach­fol­ge­recht hat sich nie for­mal eta­blie­ren kön­nen. Seit Armi­ni­us’ Zei­ten wur­de als Herr­scher gewählt, wer geeig­net war.

So wur­de denn auch das Reich, das sich spä­ter zum »Reich Deut­scher Nati­on« aus­wach­sen soll­te, vor mehr als tau­send Jah­ren als Wahl­kö­nig­tum eta­bliert. Sicher, hier schrumpf­te die Zahl der Wahl­be­rech­ti­gen mit dem Auf­kom­men von Feu­da­lis­mus und römi­schem Recht bald auf das über­schau­ba­re Gre­mi­um der sie­ben Kur­fürs­ten zusam­men. Aber eine unmit­tel­ba­re Erb­fol­ge, wie im euro­päi­schen Aus­land sonst meist die Regel, gab es auch hier nicht.

Wenn in Deutsch­land »der König ist tot« geru­fen wur­de, dann folg­te nicht auto­ma­tisch »es lebe der König«, son­dern ein Inter­re­gnum, es sei denn, ein Jün­ge­rer war zu Leb­zei­ten des Alten bereits gewählt worden.

Das hat­te Fol­gen, über die schon unge­zähl­te His­to­ri­ker berich­tet und spe­ku­liert haben. Kei­ne star­ke Zen­tral­ge­walt konn­te sich ent­wi­ckeln. Statt des­sen gab es vor jeder Wahl immer wie­der Geschen­ke des »Kan­di­da­ten« an das Wahl­gre­mi­um, also eine Schwä­chung des Königs­ti­tels und damit einen Bedeu­tungs­ver­lust des Gesamt­staats gegen­über den Teilstaaten.

Auf der ande­ren Sei­te erfreu­ten sich unter die­sen Bedin­gun­gen die damals berühm­ten »Teut­schen Frei­hei­ten« ihrer Exis­tenz, die in den ande­ren, zuneh­mend zen­tra­li­sier­ten euro­päi­schen Mon­ar­chien undenk­bar gewe­sen wären. Ein deut­scher Mon­arch hat­te zudem gute Aus­sich­ten, eines natür­li­chen Todes zu ster­ben, statt ver­gif­tet oder in Palast­re­vol­ten samt sei­ner Ver­wandt­schaft nie­der­ge­macht zu wer­den, wie es etwa bei der christ­lich-ost­rö­mi­schen Kai­ser­kon­kur­renz bei­nah die Regel war.

Das Wahl­kö­nig­tum, so wur­de oft ange­nom­men, zemen­tier­te dann wie­der die all­ge­mein­deut­sche Gefühls­la­ge, das Recht auf eine Wahl zu haben, min­des­tens auf Gehör. Die ers­te gro­ße euro­päi­sche Revo­lu­ti­on gegen den päpst­li­chen und feu­da­len Sta­tus quo fand durch die Refor­ma­ti­on und die Bau­ern­krie­ge nicht ohne Grund in Deutsch­land statt.

Sie wäre ohne die tief­ver­wur­zel­te, aus vor­feu­da­len Grund­la­gen ent­wi­ckel­te föde­ra­lis­tisch-par­ti­ku­la­ris­ti­sche Tra­di­ti­on und das dar­aus erwach­se­ne Selbst­be­wußt­sein kaum mög­lich gewe­sen. Bibel­über­set­zun­gen hat­te es schon vor­her gege­ben. Erst in Deutsch­land aber wur­de die Mög­lich­keit, das christ­li­che Wort Got­tes höchst­per­sön­lich selbst lesen zu kön­nen, zum all­ge­mei­nen Anlie­gen und zur natio­na­len Bombe.

Bis zum Ende des Alten Reichs am Wech­sel vom 18. zum 19. Jahr­hun­dert blieb das Wahl­kö­nig­tum erhal­ten, mit allen Vor- und Nach­tei­len. Zur Ver­mei­dung letz­te­rer gewöhn­te man sich an, den jewei­li­gen Reprä­sen­tan­ten des Hau­ses Habs­burg zum Staats­ober­haupt zu wäh­len. Eine Zen­tral­bü­ro­kra­tie gab es trotz­dem immer noch allen­falls im Ansatz, immer­hin einen »ewi­gen Reichstag«.

Sol­che Ver­hält­nis­se wur­den spä­ter vor allem von der preu­ßen­freund­li­chen Geschichts­schrei­bung als hoff­nungs­los rück­stän­dig und exis­tenz­ge­fähr­dend dar­ge­stellt. Preu­ßens Auf­stieg sei dar­auf die Ant­wort und die Ret­tung gewe­sen. Aber die fran­zö­si­sche, durch Napo­le­on Bona­par­te zum Erfolg geführ­te Inva­si­on Deutsch­lands stell­te schließ­lich alles in Fra­ge. Dazu gehör­te die Exis­tenz des Reichs genau­so wie der Bestand Öster­reichs oder Preußens.

Mit dem Alten Reich und sei­nem Wahl­kö­nig- und Kai­ser­tum war es schließ­lich nach 1815 aus. Nach dem Sieg über Napo­le­on Bona­par­te restau­rier­te man man­ches, das Reich aber nicht. Im an des­sen Stel­le neu­ge­grün­de­ten Deut­schen Bund wur­de erst ein­mal nicht mehr gewählt.

Das ent­sprach nicht der staat­li­chen Tra­di­ti­on in Deutsch­land und konn­te kaum das letz­te Wort sein, schon gar nicht in den Augen der­je­ni­gen, die sich neu­er­dings unter der schwarz­rot­gol­de­nen Flag­ge ver­sam­mel­ten und auf eine natio­na­le Eini­gung poch­ten. Es dau­er­te aber immer­hin eine gan­ze Gene­ra­ti­on, bis das deut­sche Volk in einer moder­nen Form wie­der als poli­ti­sche Grö­ße aner­kannt wur­de, auf dem Weg von – Wahlen.

Im Früh­jahr 1848 fan­den sie statt, die ers­ten und – streng genom­men – bis heu­te ein­zi­gen frei­en gesamt­deut­schen Wah­len. Zwi­schen Maas und Memel, Etsch und Belt wur­den Stim­men abge­ge­ben und Kan­di­da­ten gekürt, die sich schließ­lich in der Frank­fur­ter Pauls­kir­che an einer Staats­grün­dung ver­such­ten. Das schei­ter­te an einem gan­zen Bün­del von Ursa­chen, die hier nicht auf­ge­zählt wer­den kön­nen. Aber die Erin­ne­rung blieb.

Die Natio­nal- und Demo­kra­tie­be­we­gung erhielt einen Schub, von dem sogar noch die kleinst­deut­sche Rest­re­pu­blik zu pro­fi­tie­ren sucht. Aller­dings geschieht das nicht immer red­lich: Der bun­des­deut­sche Staats­funk etwa brach­te es fer­tig, in einer von ihm pro­du­zier­ten Serie über »Die Deut­schen« als Wahl­ge­biet von 1848 ledig­lich die Gren­zen der heu­ti­gen BRD ein­zu­blen­den. Kan­di­da­ten aus Bres­lau, Stet­tin oder Wien wur­den aus dem Bewußt­sein aus­ge­löscht. Das ist zwei­fel­los ein Hin­weis auf die gro­ßen Pro­ble­me, die eine aus Besat­zungs­zo­nen zusam­men­ge­setz­te Repu­blik mit der gesamt­deut­schen Geschich­te hat.

Das am Ende doch neu­ge­grün­de­te Reich erhielt 1871 schließ­lich ein all­ge­mei­nes und glei­ches Wahl­recht, das damals in Euro­pa sei­nes­glei­chen ver­geb­lich suchen muß­te. Es ist des­halb gele­gent­lich ein »libe­ra­les« Wahl­recht genannt wor­den, doch bestand der Witz bei sei­ner Ein­füh­rung neben dem Zweck der natio­na­len Iden­ti­täts­stif­tung und dem Respekt vor 1848 nicht zuletzt in einer aus­ge­spro­chen anti­li­be­ra­len Zielsetzung:

Reichs­grün­der Bis­marck waren die unter dem Klas­sen­wahl­recht stark gewor­de­nen Libe­ra­len im preu­ßi­schen Her­ren­haus der­art in die Que­re gekom­men, daß er statt des Klas­sen­wahl­rechts reichs­weit lie­ber ein Volks­wahl­recht ein­führ­te. Auf die­se Art gedach­te er den Libe­ra­len den Zahn zu zie­hen, denn der gemei­ne Mann, so die Über­le­gung, wür­de im Zwei­fels­fall königs- und kai­ser­treu wählen.

Das Volk nahm die Gele­gen­heit dank­bar an. Im Kai­ser­reich wur­de leb­haft und erbit­tert um Stim­men gekämpft. Wahl­be­tei­li­gun­gen von mehr als neun­zig Pro­zent waren kei­ne Aus­nah­me, son­dern die Regel. Gedul­det wur­de auch die Teil­nah­me von offen ver­fas­sungs­feind­li­chen Par­tei­en wie der Sozi­al­de­mo­kra­tie, oder von Orga­ni­sa­tio­nen eth­ni­scher Min­der­hei­ten wie der rüh­ri­gen Polenpartei.

Das präg­te eine wei­te­re Wahl­tra­di­ti­on, deren Ruf eigent­lich erst beschä­digt wur­de, als feind­li­che Sie­ger­staa­ten seit 1919 mit der Behaup­tung auf­war­te­ten, sie erst hät­ten demo­kra­ti­sche Struk­tu­ren nach Deutsch­land gebracht. Die­se Deu­tung wur­de von der deut­schen Innen­po­li­tik sozi­al­de­mo­kra­ti­scher Prä­gung auch damals bereits teil­wei­se über­nom­men, schon um die eige­ne Exis­tenz und die Revo­lu­ti­on von 1918 zu recht­fer­ti­gen. Man beschul­dig­te zu die­sem Zweck die eige­ne frü­he­re Regie­rung, ers­tens zu auto­ri­tär und zwei­tens 1914 am Krie­ge »schuld« gewe­sen zu sein. Den deut­schen Geg­nern beschei­nig­te man, im Recht gewe­sen zu sein.

Es dau­er­te Jah­re, bis der mit dem ent­spre­chen­den Akten­nach­weis beauf­trag­te Sozi­al­de­mo­krat Karl Kaut­sky ein­räu­men muß­te, es sei das Gegen­teil rich­tig. Die deut­sche Regie­rung habe den Krieg 1914 ver­mei­den wol­len. Am offi­ziö­sen und unter­schrie­be­nen Schuld­be­kennt­nis von Ver­sailles änder­te das nichts mehr, auch nichts an den nega­ti­ven Fol­gen für den Ruf der deut­schen Demo­kra­tie. Die Fol­ge­wah­len tru­gen den scha­len Bei­geschmack einer Kolonialveranstaltung.

Die Nie­der­la­ge von 1945 brach­te eine neue Qua­li­tät an Demo­kra­tie nach Deutsch­land und neue Pro­ble­me mit deren Legi­ti­mi­tät. Das hing mit dem ekla­tan­ten Wider­spruch zwi­schen laut ver­kün­de­ten demo­kra­ti­schen Stan­dards und dem tat­säch­li­chen Ver­hal­ten der alli­ier­ten Sie­ger­mäch­te zusammen.

Jene alli­ier­te For­de­rung nach der – dann nicht voll­zo­ge­nen – bedin­gungs­lo­sen deut­schen Kapi­tu­la­ti­on der deut­schen Regie­rung, ver­bun­den mit der tat­säch­lich voll­stän­di­gen Beset­zung des Ter­ri­to­ri­ums des Kriegs­geg­ners, bei gleich­zei­ti­ger öffent­li­cher Erklä­rung eines Anne­xi­ons­ver­zichts durch die Alli­ier­ten, bei eben­falls gleich­zei­ti­ger fak­ti­scher Voll­zie­hung von Anne­xio­nen in bedeu­ten­dem Umfang, hat­te eine prä­ze­denz­lo­se Situa­ti­on geschaffen.

Kei­ner der Staats- und Regie­rungs­chefs der »Gro­ßen Drei« besaß aus sei­nem Amt her­aus die ver­fas­sungs­mä­ßi­ge Kom­pe­tenz zur belie­bi­gen Ver­fü­gung über Gren­zen und Exis­tenz ande­rer Län­der, wie sie auf den Kon­fe­re­zen von Jal­ta und Pots­dam bean­sprucht wurde.

Die bun­des­deut­sche Demo­kra­tie muß­te dem­nach die Fra­ge stel­len, wie es mög­lich war, daß trotz der »Checks and Balan­ces« demo­kra­ti­scher Ver­fas­sun­gen, die ja künf­tig ein zen­tra­les Ele­ment bun­des­deut­scher poli­ti­scher Bil­dung sein soll­ten, und deren angeb­li­ches Feh­len das gro­ße Man­ko der deut­schen Geschich­te gewe­sen sein soll­te, die Sie­ger­mäch­te Ent­schei­dun­gen in einer völ­ker­recht­li­chen Qua­li­tät voll­zo­gen hat­ten, die einen vor­mo­der­nen Erobe­rer als Kon­fe­renz­teil­neh­mer ohne wei­te­res ver­tra­gen hätte.

Wie konn­te eine Herr­schafts­form wie die ame­ri­ka­ni­sche, die wegen des Feh­lens völ­ker­recht­li­cher Ver­trä­ge für ihre Herr­schaft in Deutsch­land zunächst ein­mal kei­ner par­la­men­ta­ri­schen Kon­trol­le durch den Kon­greß unter­lag, sich glaub­wür­dig auf demo­kra­ti­sche Prin­zi­pi­en beru­fen? Auf wel­che Wei­se war ein Anspruch auf »Bil­dung zur Demo­kra­tie­fä­hig­keit« in einem Land zu erhe­ben, des­sen Ein­woh­ner von den Aus­bil­dern auf ganz unde­mo­kra­ti­sche Wei­se und auf Dau­er eines Teils ihrer ele­men­ta­ren Men­schen­rech­te ent­le­digt wur­den? Waren Prä­si­den­ten und Pre­miers, die etwa mit einem Feder­strich einen Völ­ker­mord in Ost­deutsch­land bil­lig­ten, nicht eher ein abschre­cken­des Bei­spiel für Demokratiedefizite?

Da eine kon­se­quen­te Ant­wort auf die­se Fra­gen die Legi­ti­mi­tät der euro­päi­schen Nach­kriegs­ord­nung in Fra­ge gestellt hät­te, bil­de­te sich in Deutsch­land nach 1945 unter tat­kräf­ti­ger För­de­rung der Besat­zungs­mäch­te der bereits erwähn­te dop­pel­te Demo­kra­tie­be­griff heraus.

Der »Stun­de Null« als einem ame­ri­ka­ni­schen Kon­zept der zunächst tota­len Zurück­set­zung des gesam­ten gesell­schaft­li­chen Lebens in Deutsch­land folg­te der lang­sa­me Neu­start eben­die­ses Lebens, der gera­de im Bil­dungs- und Medi­en­be­reich unter umfas­sen­der Kon­trol­le, Zen­sur und ver­deck­ter wie offe­ner Anre­gung bestimm­ter Pro­jek­te statt­fand. Dabei bestand an vie­len Stel­len ein erheb­li­cher Wider­spruch zwi­schen dem öffent­lich erho­be­nen Anspruch eines trans­pa­rent-demo­kra­ti­schen Neu­be­ginns und den in der Pra­xis viel­fach intrans­pa­ren­ten Abläufen.

Die Neu­grün­dung und Neu­for­mie­rung von Uni­ver­si­täts­dis­zi­pli­nen wie den »Demo­kra­tie­wis­sen­schaf­ten« Poli­tik­wis­sen­schaft und Sozio­lo­gie hat­ten in die­sem Rah­men einen poli­ti­schen Zweck, der von füh­ren­den Ver­tre­tern des Fachs auch immer wie­der betont wur­de: Sie soll­ten ver­hin­dern, daß »Bonn wie­der Wei­mar« wür­de. Die poli­tisch-gesell­schaft­li­che Land­schaft in West­deutsch­land soll­te mit dem Ziel umge­stal­tet wer­den, die West­bin­dung sei­ner Eli­ten nach­hal­tig sicherzustellen.

Es las­sen sich im Rah­men die­ser Ziel­set­zung ver­schie­de­ne Schrit­te unter­schei­den, die sich zeit­lich aller­dings teil­wei­se überlagerten:

  • Ver­such, die alten Eli­ten zu verbieten;
  • Bil­dungs­kon­trol­le in der Schu­le nach Inhalt und Personal;
  • Eli­ten­bil­dung und ‑über­tra­gung durch Berufs­ver­bo­te und Remigration;
  • Eli­ten­bil­dung durch Austauschprogramme;
  • Eli­ten­bil­dung durch Schaf­fung von Insti­tu­tio­nen / Fach­be­rei­chen an den Universitäten.

In die­se Neu­bil­dungs­pro­gram­me zur Ein­rich­tung einer west­deut­schen Eli­te wur­den im Prin­zip Per­so­nen aus allen Ein­rich­tun­gen des öffent­li­chen, gesell­schaft­li­chen und wirt­schaft­li­chen Lebens der Bun­des­re­pu­blik mit ein­be­zo­gen. Dazu gehör­ten die kom­men­den Eli­ten aus dem öko­no­mi­schen Bereich eben­so wie Juris­ten, Ver­wal­tungs­fach­kräf­te, Jour­na­lis­ten, Poli­ti­ker, Natur- und Geis­tes­wis­sen­schaft­ler. Den neu­ge­grün­de­ten Sozi­al­wis­sen­schaf­ten fiel im Rah­men die­ser Akti­vi­tä­ten eine Schlüs­sel­rol­le zu, da sie den begriff­li­chen Leit­rah­men zu set­zen hat­ten, inner­halb des­sen alle Mit­glie­der der west­deut­schen Eli­ten mög­lichst den­ken sollten.

Der Begriff der Demo­kra­ti­sie­rung der bun­des­deut­schen Gesell­schaft umfaß­te in die­sem Rah­men sowohl die Akzep­tanz des neu­en grund­ge­setz­li­chen Ver­fas­sungs­rah­mens als alter­na­tiv­los und gut wie auch die Ablei­tung einer spe­zi­fisch west­deut­schen Iden­ti­tät dar­aus, der des Verfassungspatriotismus.

Die Tren­nung der ver­fas­sungs­pa­trio­ti­schen west­deut­schen Iden­ti­tät von den als »Öster­reich­be­wußt­sein« oder sozia­lis­ti­schem »Klas­sen­be­wußt­sein« in den ande­ren Tei­len Vor­kriegs­deutsch­lands geschaf­fe­nen Iden­ti­tä­ten geschah bewußt als Ziel und Fol­ge alli­ier­ter Nachkriegspolitik.

Der Begriff des west­deut­schen Demo­kra­ten wur­de dabei nicht nur mit der Zustim­mung des Betref­fen­den zu den for­ma­len Grund­sät­zen demo­kra­tisch-rechts­staat­li­cher Ent­schei­dungs­fin­dung ver­bun­den, also etwa zu frei­en Wah­len, Regie­rung auf Zeit, Par­la­men­ta­ris­mus, Rechts­staat und Gewal­ten­tei­lung, son­dern eben­so mit sei­ner vor­be­halt­lo­sen Zustim­mung und Über­nah­me poli­ti­scher Grund­satz­ent­schei­dun­gen, die sich aus dem Wil­len der Sie­ger­mäch­te des Zwei­ten Welt­kriegs erga­ben, sowie der Über­nah­me von deren Geschichtsbild.

Der Demo­kra­tie­be­griff erhielt somit eine Dop­pel­be­deu­tung, die sich im Ver­lauf der Geschich­te der Bun­des­re­pu­blik noch ver­schärf­te. Jen­seits der eben erwähn­ten demo­kra­ti­schen For­men umfaß­te der »Kon­sens der Demo­kra­ten« zuneh­mend auch den Glau­ben an halt­lo­se oder zumin­dest frag­wür­di­ge Din­ge wie die deut­sche Kol­lek­tiv­schuld an Krieg, Dik­ta­tur und Judenmord.

Dazu gehör­te auch der Glau­be an einen »auto­ri­tä­ren deut­schen Cha­rak­ter«, der abge­schafft wer­den müs­se. Schließ­lich stan­den und ste­hen an pro­mi­nen­ter Stel­le in die­sem Kon­sens his­to­risch unzu­tref­fen­de Über­zeu­gun­gen wie eben die von der Demo­kra­tie als West­im­port, vom »unpro­vo­zier­ten Über­fall auf Polen« oder dem »Über­fall auf die fried­li­che Sowjet­uni­on«.

Alle Bemü­hun­gen um Ver­sach­li­chung der Din­ge und Ein­gren­zung des demo­kra­ti­schen Kon­sen­ses auf die Zustim­mung zur Grund­ord­nung des Grund­ge­set­zes sind bis­her geschei­tert. Das dop­pel­te Spiel hat sich eher noch verschärft.

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