Manche glaubten ihren Ohren nicht trauen zu können. Andere (so richtig nie zu Überraschende) bemerkten zu sich selbst oder zu ihrem Nachbarn lakonisch, nun greife der »linke Realismus« also auf das wiedervereinigte Deutschland über. Man wisse ja bereits, daß dieser nicht nur antisemitische, sondern auch generell (meist versteckte) xenophobe Züge habe. Die Masseneinwanderung werde als Machwerk der Bourgeoisie gesehen, um den Preis der Ware Arbeitskraft zu drücken. Dagegen komme die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend mit ihren naiven Wandsprüchen wie »Ausländer sind meine Freunde!« nicht mehr an. Bevor nun echte Unruhe oder überflüssige politikwissenschaftliche Spekulationen entstehen konnten, löste der als Jurist in einem Fachbereich für Soziale Arbeit tätige Referent, an sich dadurch schon über alle Unterstellungen erhaben, die kognitive Dissonanz und fügte feixend hinzu: »… aus der Kriminalstatistik!«
So oder ähnlich mochte sich die kleine Szene, der wir leider nicht persönlich beiwohnen konnten, Mitte der neunziger Jahre in einem Seminar der Frankfurter Fachhochschule abgespielt haben. Der Ausruf findet sich am Ende des veröffentlichten Vortragstextes. Anfangs stimmt der engagierte Fachhochschullehrer seine Zuhörer mit der bedrohlichen Bemerkung ein, das Wort Ausländer sei bereits »eine vorurteilsschwangere Diskriminierung«! Aber bis heute ist es im wesentlichen nicht gelungen, Ausländer aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu entfernen. Immerhin hat in den letzten Jahren ein gewisser Rückgang in derselben für politisch motivierte Erleichterung gesorgt. Auch wird in den Jahrbüchern des Bundeskriminalamtes durch lange abgewogene Formulierungen festgelegt, daß die wiedergegebenen Zahlen an sich nicht brauchbar seien, insbesondere dann nicht, wenn man sie eventuell zu Vergleichen nutzen wollte.
Echttäterzählung
Nun ist zu bedenken, daß bis zum Jahre 1984 alle sogenannten Tatverdächtigenzahlen in der PKS, ob Ausländer oder nicht, überhöht waren und insofern Deutsche und Nichtdeutsche gleichermaßen »diskriminierten«. Nach alter Tradition wurde bis dahin für jeden nach einer angezeigten Straftat polizeilich ermittelten Täter ein Statistikstrich gesetzt. Wenn der im Berichtsjahr bereits »auffällig« gewordene Fritz sich durch eine polizeiliche Handlung in seinem strafbaren Tun und Lassen nicht stören ließ, tauchte er womöglich ein zweites, drittes, viertes Mal in einem PKS- Jahrgang auf. Während der gefaßte und »aus dem Verkehr gezogene« Serientäter im wesentlichen die Zahl der Straftaten vergrößerte, konnte der mehrfach oder intensiv kriminell Tätige die Zahl der Tatverdächtigen erhöhen. Mehrfach- oder Intensivtäter wie Mehmet und Co. waren nach der alten Zählung durch jeweils vier oder fünf Gewaltdelikte im Prinzip in der Lage, die statistische Größe beispielsweise türkischer Straftäter in einer Großstadt in diesem Kriminalitätsfeld empfindlich anwachsen zu lassen. Die damit verbundene Ungleichbehandlung im Verhältnis zu Ethnien mit geringerer krimineller Energie wurde durch die 1984 wirksam werdende »Echttäterzählung« auf Bundesebene weitgehend beseitigt. Völlig »echt« war auch diese Zählung noch nicht, da das BKA bis 2009 keine Einzeldaten, sondern nur die kumulierten Zahlen der Landeskriminalämter verrechnen konnte. Gleichwohl sank die Zahl der registrierten Personen 1984 schlagartig etwa um ein Viertel.
Steigende Ausländerzahlen
Die Erleichterung über die kräftig reduzierten Täterzahlen währte nicht lange. Die »Straftaten-Epidemie« in der westlichen Welt, wie es in einem niederländischen Kriminologie-Lehrbuch metaphorisch heißt, grassierte weiter. In den Ländern der alten Bundesrepublik hatten die »Echttäterzahlen« schon wenige Jahre nach der Wiedervereinigung das damals vielfach als unerträglich empfundene Niveau von 1980 erreicht. In den achtziger Jahren und erst recht nach 1990 strömten Millionen Ausländer nach Deutschland. Die hohe Zahl ethnisch Deutscher und ihrer Angehörigen aus dem Osten (Spätaussiedler), von denen insbesondere die Jungen in den Strafanstalten durch verstärkte Präsenz imponierten, konnte das auf den ersten Blick ungünstig erscheinende Verhältnis zwischen deutschen und ausländischen Straftätern kaum beeinflussen. Vor allem Flüchtlinge aus dem vom Bürgerkrieg betroffenen Jugoslawien, darüber hinaus aber eine bislang nicht erreichte Zahl von Asylbewerbern aus aller Welt, die sich um eine Bleibe in Deutschland bemühten, vermehrten die Einträge in der PKS. »Asylbewerberkriminalität« wurde ein eigenes Schlagwort in der Debatte. Glücklicherweise – und hier war die PKS auch einmal von kritischer Seite zu loben – differenziert die Kriminalstatistik seit 1983 sehr sorgfältig zwischen Asylbewerbern, Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte, Touristen, Studenten und so weiter, so daß viele Straftaten nicht fälschlich der hier längst ansässigen ausländischen Wohnbevölkerung zugeordnet wurden.
Differenzierungen haben Vorteile, aber auch Nachteile, insbesondere wenn ein klares Erkenntnisinteresse fehlt, das – nach heutigem, gefestigtem Credo – in der Bekämpfung von Vorurteilen eine zentrale Aufgabe nicht nur des Politikers, sondern auch des Wissenschaftlers sieht. So verstimmte nicht allein die beträchtliche Zahl statistisch erfaßter Fälle schwerer Kriminalität bei Asylanten, sondern auch die einiger Nationalitäten und ethnischer Gruppen, bei letzteren freilich erkennbar nur die häufig bandenmäßig und massiv agierenden Kosovo-Albaner (heute offiziell als Nationalität, und zwar als »Kosovaren«, in der PKS enthalten). Zigeuner oder Sinti/ Roma betraf dies nicht. Das darauf abzielende polizeiliche Erhebungsmerkmal »Landfahrer«, dem bereits in der Frühgeschichte der Bundesrepublik ein Bedürfnis nach Echttäterzählung zugrunde lag, wurde 1981 auf Veranlassung von Innenminister Baum (FDP) auf Bundesebene verboten. Eine Kriminalberichterstattung ist nach den Regeln des Deutschen Presserates schon lange nicht mehr zulässig. Seit 1971 darf die Hautfarbe amerikanischer Tatverdächtiger keine Erwähnung mehr in der (bundesdeutschen) Presse finden. Man fügt sich in den Redaktionsstuben dem Dienst der guten Sache. Falls nicht, muß der Journalist zumindest mit Rügen rechnen, die zu beruflichen Nachteilen führen. Besonders sensibel pflegt der Zentralrat deutscher Sinti und Roma zu reagieren, auf den mehr als die Hälfte aller Beschwerden beim Presserat zurückgehen. Möglicherweise hat die Richtlinie 12.1 des Pressekodex Vorurteile beim deutschen »Durchschnittsbürger« noch verstärkt, da man nicht selten dem Tatverdächtigen ganz ohne konkreten Hinweis (und dadurch hin und wieder fälschlich), allein durch die Tatumstände, einen Migrationshintergrund zuzuordnen pflegt.
Rechnen und Herausrechnen
Immer wieder Anlaß zur Besorgnis aufgrund von Fehldeutungen, die die Literatur zur Ausländerkriminalität beherrscht, bot eine Kennziffer der polizeilichen Kriminalstatistik: die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ), eingeführt (und möglich geworden) mit der Echttäterzählung vor 30 Jahren. Sie gibt die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen pro 100 000 der Wohnbevölkerung (oder einer Altersgruppe der Wohnbevölkerung) wieder und ermöglicht unter anderem, Regionen und Bundesländer miteinander zu vergleichen. Jeder Kriminalist weiß, daß diese Größe durch das Tatortprinzip einer Verzerrung unterliegt, die gerade bei der Betrachtung von Großstädten erheblich sein kann. So haben mehr als 40 Prozent derjenigen, die in Frankfurt am Main Straftaten begehen, ihren Wohnsitz im Um- oder Ausland. Ein Teil dieser Täter trägt zur TVBZ der Frankfurter Bevölkerung bei. Darüber könnte man hinweggehen. Doch wiegt die Sache bei der Ausländer-TVBZ noch schwerer. Touristen, Studenten, Durchreisende, Militärangehörige – ja, sogar Asylbewerber oder »Sonstige« (zumeist abgelehnte Asylbewerber, die am Ort zwar einen Wohnsitz haben, aber doch nicht der Wohnbevölkerung zugeordnet werden sollten) – belasten diese TVBZ im wahrsten Sinne des Wortes. Zwar kann man Personen mit (erstem) Wohnsitz im Ausland herausrechnen. Doch bliebe, insbesondere im Bereich jung und männlich, ein unschöner Rest.
Mit dem Herausrechnen, also einem urstatistischen Vorgang, ist dem Umgang mit Ausländern in der PKS eine wichtige Bahn eröffnet. Dies wurde schon frühzeitig von kritischen Soziologen erkannt, die ansonsten der Mathematik nicht über den Weg trauen. Sie bemerkten, daß es möglich sein sollte, aus der anfänglichen Laisser-faire-Not der Migration mit Hilfe des Rechenschiebers eine Tugend der Zuwanderung zu machen. Gegebenenfalls konnte durch Verunglimpfung der Skeptiker die Überzeugungskraft der Argumente verbessert werden. So polemisierte der Soziologe und Migrationsexperte Rainer Geißler, Universität Siegen, in der vielgelesenen Zeitschrift Aus Politik und Zeitgeschichte 1995, daß in Deutschland das »Gerücht von der hohen Ausländerkriminalität« umgehe, dessen »trübe Quelle« die »ausländerfeindlich verschmutzte polizeiliche Kriminalstatistik« sei.
Zum Herausrechnen bieten sich vorzugsweise alle Delikte gegen das Aufenthaltsgesetz an, gegen das hier lebende Deutsche nur selten verstoßen können. Sodann gilt es, nur solche Tatverdächtige zu berücksichtigen, die auch melderechtlich in Deutschland erfaßt sind. Transnationale Kriminalität sollte schließlich nichts mit Migration zu tun haben. Das Geflecht von legaler Einwanderung, Nachzug, Schleusung, grenzüberschreitendem Verkehr und ähnlichem gilt nicht als diskutabel. Außerdem muß man das weibliche Geschlecht weglassen – es wirkt sonst arg dämpfend auf die deutsche TVBZ – und sich auf die Altersgruppen männlicher Tatverdächtiger zwischen 14 bis (sagen wir mal) 25 beschränken. Dann könne man – zum Beispiel für Baden-Württemberg im Jahr 2002 – auf eine TVBZ-Relation Deutsche vs. Nichtdeutsche von 1 zu 1,7 kommen (Berechnungen des Instituts für Rechtstatsachenforschung der Universität Konstanz nach Wolfgang Heinz). Das Bayerische Landeskriminalamt kommt nach einer Sonderauswertung der mit dieser Methode reduzierten TVBZ für 1999 auf eine Höherbelastung um das 1,9fache (14–21jährige) bzw. das 2,1fache (21–24jährige) der nicht weiter differenzierten männlichen Ausländer (zit. nach Erster Periodischer Sicherheitsbericht [PSB] 2001). Das ist allemal schön, zumal das Herausrechnen von Österreichern, Schweizern, Dänen und anderen unauffälligen Nationalitäten, die Isolierung einzelner Nationalitäten, eine Differenzierung weiterer Altersgruppen oder ein fortgesetztes Eliminieren wahrscheinlichkeitsstatistisch herausgerechneter Tatgelegenheitsmerkmale, wie es eher sarkastisch von kriminologischen Skeptikern angemahnt wurde, das Bild noch trüben könnten.
Dem Herausrechnen mit den Mitteln der PKS sind naturgemäß Grenzen gesetzt. Das Bundeskriminalamt verzichtet daher darauf, TVBZ für die ausländische Wohnbevölkerung zu berechnen. In einer ausführlichen Erklärung wird begründet, warum solche TVBZ verzerrt und damit vorgenommene Vergleiche allgemein unzulässig seien. Die meisten der gängigen Anti-TVBZ-Argumente gelten zwar auch für Deutsche, sobald man sie im Binnenvergleich benutzt: Nord-Süd, Ost-West, Stadt-Land, arm-reich, katholisch-evangelisch; anscheinend fühlt sich dabei aber (noch) niemand diskriminiert. Jedenfalls gibt es bislang keine Experten (wie Geißler), die dies mit dem Gestus moralischer Empörung behaupten.
Anzeigeverhalten
Die Erhebung von Sozialvariablen, mit denen das Herausrechnen gerne fortgesetzt wird, ist schwierig. Zudem könnten sich unerwünschte Resultate ergeben, insbesondere wenn man (unabsichtlich) Nationalitätengruppen miteinander vergleiche. Irritierendes läßt sich gelegentlich durch Dunkelfeldstudien und Befragungen von Schülern im Alter von 15 Jahren und jünger vermeiden. Bekanntlich bestätigt sich hier, jedenfalls in Deutschland, eine schon ältere kriminologische Erkenntnis, daß das Anzeigeverhalten innerhalb und zwischen ethnischen Gruppen differiert. Für Zwischenfälle etwa, bei denen nach den Schülerbefragungen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) der 15jährige Moritz den 15jährigen Max angreift, betrage die »Anzeigequote« (durch Max und Co.) 19,5 Prozent. Wenn jedoch Mehmet der Angreifer ist, sollen er und seine ethnisch zugehörigen Kumpane in 29,3 Prozent der Fälle (von Max und Co.) der Polizei zur Kenntnis gebracht werden. Das ist zweifellos eine interessante Differenz, von der wir allerdings nicht wissen, ob sie auch nur ein Gran zur Höherbelastung etwa türkischer Jugendlicher beiträgt. Denn wir wissen nicht, ob der 15jährige Max den 15jährigen Mehmet wirklich angezeigt hat – dies kann die anonyme Befragung nicht kontrollieren –, ob die Polizei die Anzeige angenommen hat und ob der Angezeigte von der Polizei auch als Tatverdächtiger festgestellt worden ist.
Wie es sich in anderen Altersgruppen verhält, wissen wir schon gar nicht. Aber man muß auch nicht alles wissen. Die vom KFN selbst angeführte Berechnung, wonach in ihrem gesamten Befragungsgebiet die autochthone Täter-Opfer-Beziehung (deutscher Schüler vs. deutscher Schüler) überhaupt nur noch in 36,2 Prozent aller Fälle gegeben sei, stellt für den kritischen Intellektuellen bereits eine überflüssige Relativierung dar. Man könnte glauben, es käme heutzutage zumeist zu Konfrontationen zwischen deutschen und nichtdeutschen Schülern. Für Jugendliche allgemein behauptet das jedenfalls der Mitverfasser der beiden Sicherheitsberichte der Bundesregierung, der Trierer Sozialwissenschaftler Roland Eckert, in einer Stellungnahme für die Enquete-Kommission des rheinland-pfälzischen Landtags am 1. September 2009.
Auch das Ergebnis des schweizerischen Crime Survey, wonach im Falle von Gewalt und Drohungen »ausländische Tatverdächtige keineswegs häufiger angezeigt werden und daß auch Opfer ausländischer Herkunft sich nicht seltener an die Polizei wenden«, darf man getrost beiseite lassen. Denn mit dem Konstrukt »Anzeigeverhalten« läßt sich die kriminalstatistische Höherbelastung von Migranten im allgemeinen und Türken im besonderen blaupausenartig erklären. Es bedarf im Grunde nicht mehr des schwierigen und gefahrvollen Herausrechnens durch Sozial- und Mängellagen. Wem das noch nicht genügt, der sei daran erinnert, daß nicht nur der Bürger am liebsten Ausländer anzeigt, sondern auch die Polizei vorzugsweise Ausländer unter Beobachtung nimmt.
Sehr anschaulich hat das der kritische französische Kriminalsoziologe Laurent Mucchielli auf dem Wege teilnehmender Beobachtung dem Publikum erläutert. Dem Innenminister Guéant, der im Fernsehen von einer zwei- bis dreimal höheren Kriminalitätsquote bei Ausländern sprach – es war wieder einmal Wahlkampf und Le Pen dem Amtsinhaber Sarkozy nach Umfragen dicht auf den Fersen –, hielt der ehemalige Direktor des »Centre de recherche sociologique sur le droit et les institutions pénales«, einer interdisziplinären Forschungseinrichtung des französischen Justizministeriums, eine Studie entgegen, die er am Gare du Nord und einigen anderen markanten Stellen in Paris durchgeführt habe, um das selektive Kontrollverhalten der Polizei zu entlarven. Die Polizeibeamten differenzierten immer nur nach männlich, jung, irgendwie flippig (»hip hop« oder »gothique«) und Hautfarbe. Erschreckend erschien ihm vor allem: »on contrôle davantage les Noirs et les Maghrébins«. Und was soll schon bei so einem Vorgehen herauskommen als jede Menge schwarzafrikanischer und maghrebinischer Drogenhändler und sonstiger Krimineller?
Vielleicht ist die deutsche Polizei ähnlich gestrickt wie die Flics vom Gare du Nord? Erfahrene Praktiker kommen meist auf ähnliche Problemlösungen. Vor Jahren hieß es dort in Fachkreisen, es sei einfach eine »Bank«, wenn man morgens um drei Uhr vier »Südländer« in einem langsam fahrenden Auto entdecke. Man war noch ohne Schutzweste unterwegs, und die Kontrolle lohnte sich. Heute droht der mahnende Zeigefinger des mißtrauischen Kriminalsoziologen (»ethnic profiling«). Auch sollte man ein solches Fahrzeug vielleicht besser unbehelligt durch Neukölln oder Duisburg rollen lassen. Überdies – vier Südländer sitzen einfach viel seltener in einem Auto.