Gedächtnisstätte Guthmannshausen

Anfang August wurde in Gegenwart zahlreicher Gäste die Gedächtnisstätte Guthmannshausen in der Nähe von Weimar eingeweiht.

Mit die­ser Gedenk­stät­te hat­ten sich die Initia­to­ren das Ziel gesetzt, einen längst über­fäl­li­gen Ort der Erin­ne­rung für die deut­schen Opfer des Zwei­ten Welt­krie­ges durch den alli­ier­ten Bom­ben­krieg, die Ver­trei­bung, die Depor­ta­ti­on deut­scher Zivi­lis­ten und die in den Gefan­ge­nen­la­gern der ehe­ma­li­gen Kriegs­geg­ner umge­kom­me­nen Sol­da­ten der Wehr­macht zu schaffen.

In einer kreis­för­mi­gen Anord­nung ste­hen in regel­mä­ßi­gen Abstän­den zwölf Stei­ne (Gra­nit­wän­de), den Kreis­mit­tel­punkt bil­det ein Obe­lisk, eben­falls aus Gra­nit. Umrahmt ist das Denk­mal von den Bäu­men des Parks des ehe­ma­li­gen Her­ren­hau­ses, dies gibt der Gedenk­stät­te den Cha­rak­ter eines Hai­nes. Auf den Vor­der- und Rück­sei­ten sind die Gra­ni­tflä­chen beschrif­tet, man liest die Opfer­zah­len (Gesamt­zah­len, Bezü­ge auf ein­zel­ne Regio­nen oder bestimm­te Opfer­grup­pen) und die Aus­sprü­che bekann­ter deut­scher Dich­ter oder die Wie­der­ga­be his­to­ri­scher Inschrif­ten. Die Gedenk­stät­te bie­tet den Ein­druck eines Ortes wür­de­vol­ler Erin­ne­rung und Trau­er, ohne jeg­li­che Aggres­si­vi­tät, es sei denn, man wür­de in einer unzu­tref­fen­den Inter­pre­ta­ti­on durch den Hin­weis auf die Lei­den der Opfer nicht nur eine Beschrei­bung von Tat­sa­chen, son­dern eine Ankla­ge an die Ver­ur­sa­cher her­aus­le­sen wollen.

Wie zu erwar­ten steht die Anla­ge unter der dif­fa­mie­ren­den und pole­mi­schen Kri­tik der Anti­fa, ein­schlä­gi­ger poli­ti­scher Grup­pie­run­gen (vor allem der Par­tei die Lin­ke) und will­fäh­ri­ger Medi­en. Die Haus­her­ren der Anla­ge in Gut­h­manns­hau­sen machen denn auch aus guten Grün­den die Gedenk­stät­te nicht der Öffent­lich­keit zugäng­lich. An den Van­da­lis­mus gegen­über Denk­mä­lern mit einer natio­na­len Sinn­ge­bung hat man sich mitt­ler­wei­le gewöhnt. Die­se Stät­ten wer­den selbst dann geschän­det, wenn sie über­wie­gend nichts mit der Peri­ode des Natio­nal­so­zia­lis­mus zu tun haben. Die Behaup­tung, nur Rechts­ra­di­ka­le wür­den sol­che Gedenk­stät­ten pfle­gen, wird noch über­trof­fen durch die­For­de­rung, die Erin­ne­rung an deut­sche Opfer müs­se stets in den »Kon­text« von NS-Ver­bre­chen gestellt wer­den. Gesche­he dies nicht, sei jedes Geden­ken in sich schon eine Rela­ti­vie­rung die­ser Ver­bre­chen, eine Ver­keh­rung von Ursa­che und Wir­kung und im schlimms­ten Fal­le eine Her­ab­set­zung der Opfer des Holocausts.

Das Pro­jekt der Gedächt­nis­stät­te Gut­h­manns­hau­sen wird durch einen ein­ge­tra­ge­nen Ver­ein betreut, der auch 1992 der Initia­tor war. Zum Kreis der Ver­eins­grün­der gehör­te auch der Rechts­an­walt Hajo Herr­mann, einer der bekann­tes­ten Jag­dflie­ger des Zwei­ten Welt­krie­ges. Die Ver­wirk­li­chung der Gedächt­nis­stät­te, zunächst in Bor­na in Sach­sen vor­ge­se­hen, schei­ter­te 2009 am Wider­stand der säch­si­schen Behör­den und auch wohl an Zwis­tig­kei­ten inner­halb des Ver­eins. Eine Tren­nung von dem durch die Bun­des­re­gie­rung auf Drän­gen des Bun­des der Ver­trie­be­nen ver­folg­ten Pro­jekt »Zen­trum gegen Ver­trei­bun­gen« wur­de voll­zo­gen, als klar wur­de, daß ange­sichts der Befnd­lich­kei­ten euro­päi­scher Nach­barn ein Geden­ken an die Ver­trie­be­nen aus dem deut­schen Osten und dem Sude­ten­land nur im Kon­text mit ande­ren euro­päi­schen Ver­trei­bun­gen zu erwar­ten war. Auch das Land Thü­rin­gen ver­such­te zwei­mal mit gericht­li­chen Ent­schei­dun­gen über die Umstän­de des Erwerbs des Rit­ter­gu­tes Gut­h­manns­hau­sen das Pro­jekt zu ver­hin­dern. Ange­sichts die­ser Vor­gän­ge wird die Zukunft erwei­sen müs­sen, von wel­chem Erfolg das mit soviel Idea­lis­mus betrie­be­ne Pro­jekt beglei­tet sein wird.

In sei­nem ein­drucks­vol­len, Depres­sio­nen ver­ur­sa­chen­den Buch über die Ver­ge­wal­ti­gun­gen deut­scher Frau­en, Mäd­chen und selbst Kin­der durch die Sol­da­ten der Roten Armee (»Frau, komm!«, Graz 2009) stellt Ingo von Münch fest, daß Mit­ge­fühl und Empa­thie einer­seits sowie die Empö­rung über dies wahr­haft ein­zig­ar­ti­ge Ver­bre­chen ande­rer­seits von den Schuld­zu­wei­sun­gen der Deut­schen an sich selbst bezie­hungs­wei­se von der Rela­ti­vie­rung der Ver­bre­chen ande­rer über­deckt wer­de: »Der Topos der Deut­schen als ›Volk der Täter‹ ist offen­sicht­lich eine sehr eige­ne (deut­sche) Ver­ur­tei­lung, die kei­ne Par­al­le­le in ande­ren Län­dern fin­det.« Im Anti­go­ne-Dra­ma von Sopho­kles for­dert der Seher Tei­re­si­as von Kre­on, dem König von The­ben, der Polyn­ei­kes (dem Bru­der der Anti­go­ne) das der Sit­te ent­spre­chen­de Begräb­nis ver­wei­gert, weil sich die­ser gegen die Geset­ze des Staa­tes ver­gan­gen hat­te: »Drum gib dem Toten nach und stich nicht wei­ter ein, auf den, der umge­kom­men! Wel­che Hel­den­tat, den Toten noch­mals zu töten!« Sopho­kles läßt kei­nen Zwei­fel dar­an, daß Polyn­ei­kes schul­dig war. Wel­che »Schuld« dage­gen an Hit­lers Poli­tik und Krieg­füh­rung, so fragt von V. Münch, hät­ten die Ver­ge­wal­ti­gungs­op­fer, und wel­che »Schuld« ord­ne­te Frau Orosz, die der­zei­ti­ge Ober­bür­ger­meis­te­rin von Dres­den, den Bom­ben­op­fern des 13./15. Febru­ar 1945 zu?

Mit der Aus­sa­ge wäh­rend des »Tages der Hei­mat« 2014, Ver­trei­bung sei stets Unrecht, hat Bun­des­kanz­le­rin Mer­kel auch die Ver­trei­bung von 14 Mil­lio­nen Deut­schen kate­go­ri­siert. Erwar­tungs­ge­mäß hat sie dies sofort rela­ti­viert mit dem Hin­weis auf den »von Deutsch­land ent­fes­sel­ten Krieg und die Ver­bre­chen der Natio­nal­so­zia­lis­ten«, Mil­lio­nen von Toten und uner­meß­li­ches Leid – dies sei Deutsch­lands immer­wäh­ren­de Ver­ant­wor­tung. Schon 1986 hat der His­to­ri­ker Andre­as  Hill­gru­ber den For­schungs­stand über den Unter­gang des deut­schen Ostens 1944/45 wie­der­ge­ge­ben (Zwei­er­lei Unter­gang). Die Ursa­chen zur Ver­trei­bung sind auf pol­ni­sche Vor­stel­lun­gen von einem neu­en Groß­po­len zurück­zu­füh­ren, die nach 1918, in der Zwi­schen­kriegs­zeit und immer noch 1944/47 wirk­sam waren. Noch stär­ker waren sie von den Pla­nun­gen der west­li­chen Alli­ier­ten für eine Nach­kriegs­ord­nung in Euro­pa und Sta­lins Absich­ten, ein vor­ge­scho­be­nes Gla­cis in Mit­tel­eu­ro­pa zu schaf­fen, bedingt.

Die Ver­trei­bung der Deut­schen war also nicht durch die deut­schen oder sowje­ti­schen Ver­trei­bungs­ak­te zwi­schen 1939 und 1944 und auch nicht durch den West­trans­fer von Tei­len der pol­ni­schen Bevöl­ke­rung ver­ur­sacht. Unter mora­li­schen Aspek­ten ist zu bemer­ken, daß das »lex tali­o­nis« des Alten Tes­ta­ments von den zivi­li­sier­ten Staa­ten im Lau­fe eines Huma­ni­sie­rungs­pro­zes­ses auf­ge­ge­ben wor­den ist. Es beruh­te auf dem Prin­zip der Ver­gel­tung. Selbst unter die­sen Bedin­gun­gen aber galt der Grund­satz der Selbst­ver­ant­wor­tung. Das ent­wi­ckel­te Völ­ker­recht des 20. Jahr­hun­derts beruht dar­auf, daß die Kriegs­par­tei­en, unge­ach­tet der Ursa­chen des Kriegs­be­ginns und der in Anspruch genom­me­nen mora­li­schen Recht­fer­ti­gung der Kriegs­zwe­cke, an die glei­chen recht­li­chen Aufla­gen der Krieg­füh­rung gebun­den sind. Wenn unter die­sen Umstän­den der alli­ier­te Bom­ben­krieg mit dem Satz »Wer Wind sät, wird Sturm ern­ten« gerecht­fer­tigt wird, dann ist dies wohl nur in Deutsch­land möglich.

Vor die­sem Hin­ter­grund war die Errich­tung der Gedächt­nis­stät­te in Gut­h­manns­hau­sen eine not­wen­di­ge Tat, und zu hof­fen ist, daß in und an ihr nichts wei­ter geschieht, als daß wür­dig den unzäh­li­gen deut­schen Opfern gedacht wird.

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