- Der Souverän des Grundgesetzes (GG) ist das deutsche Volk. Von ihm und niemand anderem geht die Staatsgewalt über die und in der Bundesrepublik Deutschland aus. Die Stellung der Deutschen als Träger der Staatsgewalt unterliegt der sogenannten Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG), kann also selbst bei Vorliegen verfassungsändernder Mehrheiten nicht abgeändert werden. Das verfassungsrechtlich ebenso wenig änderungsfähige Demokratieprinzip schützt daher nicht irgendeine beliebige »Demokratie« irgendwelcher »Demokraten« auf BRD-Boden, sondern die Herrschaft des deutschen Volkes über den souveränitätsbefähigten Nationalstaat auf deutschem Staatsgebiet. Es besteht somit ein unauflöslicher Zusammenhang zwischen der Existenz des deutschen Volkes und dem Demokratiepostulat des Grundgesetzes.
- Die Erhaltung des deutschen Staatsgebietes und die Sicherung seiner Grenzen kommt nach dem völkerrechtlichen Territorialprinzip bei der Verwirklichung der Volksherrschaft maßgebliche Bedeutung zu. Im Einigungsvertrag von 1990 hat sich Deutschland ausdrücklich zu der Unverletzlichkeit der Grenzen und zu der territorialen Integrität und Souveränität aller Staaten in Europa als grundlegenden Bedingungen für den Frieden bekannt. Gerade weil Deutschland durch die Wiedervereinigung seine endgültige territoriale Form gefunden hat, die sogenannte deutsche Frage also – nach dem erheblichem Verlust deutschen Siedlungsgebietes im 20. Jahrhundert – in jeder Hinsicht gelöst ist, kommt der territorialen Unversehrtheit des deutschen Staatsgebietes als Lebensgrundlage des deutschen Volkes eine entscheidende Rolle zu. Wer den Deutschen diese Lebensgrundlage entziehen will, muß als Feind benannt und entschlossen bekämpft werden.
- Das auf Zeit gewährte Asylrecht steht ausschließlich politisch Verfolgten zu (Art. 16 a Abs. 1 GG). Personen, die aus Kriegsgebieten und/oder infolge von Hunger- oder Naturkatastrophen fliehen, sind nach geltendem Recht ebenso wenig asylberechtigt wie diejenigen, die ihre Heimat in der Vorstellung verlassen, in Deutschland ihre Lebenssituation wirtschaftlich verbessern zu können. Wer als politisch verfolgt gilt und wer nicht, entscheiden im Einzelfall die Gerichte. Wer als politisch Verfolgter Asyl genießt, hat die Gesetze des Landes einzuhalten. Wer sein Asyl für Straftaten mißbraucht, ist nach Verbüßung der Strafe unverzüglich abzuschieben. Entfällt der Grund für die politische Verfolgung im Heimatland des Asylberechtigten, hat dieser dorthin zurückzukehren. Wer auf dem Landweg aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland als Asylbewerber einreisen will, ist an der Grenze zurückzuweisen bzw. bei vorherigem illegalem Grenzübertritt unverzüglich in den sicheren Drittstaat abzuschieben (Art. 16 a Abs. 2 GG). Selbst bei tatsächlichem Vorliegen von Asylgründen kann das Asylrecht versagt werden, wenn – etwa bei einem bestehenden Verdacht des Terrorismus – eine Gefahr für die Sicherheit des Staates und seiner Bevölkerung besteht. Weiter steht die (mögliche) Gewährung von Asyl unter dem Vorbehalt des Bestandes und der Leistungsfähigkeit des Staates, sodaß zahlenmäßige Obergrenzen der Aufnahme von Asylsuchenden nicht nur zulässig, sondern zur Erhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung dringend geboten sind. Das Asylrecht unterliegt nicht der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes (Art. 79 Abs. 3 GG), kann also durch eine parlamentarische Entscheidung des deutschen Volkes (Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat, Art. 79 Abs. 2 GG) jederzeit aufgehoben werden.
- Die deutsche Staatsgrenze befindet sich seit Sommer 2015 in einem seit spätestens 4. September 2015 von der Bundesregierung beabsichtigten, jedenfalls billigend in Kauf genommenen Prozeß der Auflösung. Illegale kommen seither unkontrolliert und unregistriert zu Tausenden täglich über die Grenze, ohne daß die geltenden Gesetze Anwendung finden würden. Anstatt diese rechts- und verfassungswidrige Flutung der Grenze unverzüglich mit dem zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Instrumentarium zu beenden, perpetuiert die Regierung diesen fortgesetzten Rechtsbruch und befördert damit im Ergebnis das menschenverachtende »Geschäft« internationaler Schlepper- und Schleuserbanden. Die Bundeskanzlerin Angela Merkel, die nach dem Grundgesetz »die Richtlinien der Politik (bestimmt) und dafür die Verantwortung (trägt)« (Art. 65 GG), verbreitet seit vielen Monaten vor der elektronischen Weltöffentlichkeit den Eindruck, nach Deutschland könne, wer wolle, ohne jede staatliche Kontrolle einreisen und werde dort auf Jahre hinaus staatlich alimentiert. Durch diese ebenso verantwortungslose wie verfassungswidrige »Oh-kommet-doch-all«-Politik wurde und wird ein global wirkender Migrationsdruck auf die ungeschützte deutsche Grenze ausgelöst, der – wird dem Geschehen nicht unverzüglich in die Speichen gegriffen – innerhalb kürzester Frist dazu führen wird, daß die Deutschen irreversibel zur Minderheit im eigenen Land werden, um in der Folgezeit indianergleich allmählich ganz zu verschwinden.
- Der praktizierte Rassismus gegen das eigene Volk wird begleitet von einer ebenso eklatanten wie konsequent betriebenen Mißachtung von Recht und Gesetz durch Regierung und Behörden. Die permanenten und zum Teil strafbaren Rechts- und Gesetzesbrüche durch die Exekutive können an dieser Stelle nur beispielhaft und ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit wie folgt umrissen werden: Verlängerung und Vertiefung des verfassungs- und rechtswidrigen Aufenthalts von Migranten durch quotale Verteilung auf das ganze Bundesgebiet (»Königsteiner Schlüssel«); Entwidmung und Zweckentfremdung öffentlicher Gebäude wie zum Beispiel Turnhallen, Schulen, Gemeindezentren, Bundeswehrkasernen etc. zur Unterbringung illegaler Migranten; rechtswidrige Beschlagnahme von in Privateigentum befindlichen Gewerbe- oder Wohnimmobilien; Mißachtung baurechtlicher und feuerpolizeilicher Mindeststandards bei der »Herrichtung« zwangsrequirierter Immobilien zu Migrantenunterkünften; Machtkämpfe zwischen einzelnen staatlichen Ebenen im Zusammenhang mit »Zuweisungsproblemen«; Duldung der Heranbildung mafiotischer Strukturen innerhalb der Migrantenheime mit allen dazugehörigen Facetten der Kriminalität (Rauschgifthandel, Erpressungs- und Nötigungsversuche, Zwangsprostitution etc.); Nichtverfolgung von Einwandererstraftaten außerhalb der Migrantenunterkünfte, insbesondere in bezug auf Sexual- und Eigentumsdelikte.
- Im Lichte dieser – von der Regierung seit Sommer 2015 sehenden Auges geschaffenen – Fakten kann aus staatsrechtlicher Sicht wenig Zweifel daran bestehen, daß es sich um einen vorsätzlichen Staatsstreich der Regierung gegen das eigene Volk, einen Putsch von oben, handelt. Die Staatsspitze nimmt die derzeitige Invasion von Fremden und die damit einhergehende Majorisierung und schließliche Beseitigung des Souveräns, des deutschen Volkes, nicht nur fahrlässig hin (»Wir-schaffen-das«-Mantra der Bundeskanzlerin). Die Staatsspitze bricht vielmehr ihren Amtseid, Schaden vom deutschen Volke abzuwenden (Artt. 56, 64 Abs. 2 GG), und mißbraucht ihr zeitlich beschränktes und ausschließlich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch den Wähler erteiltes Mandat dazu, das Land der Deutschen in ein »Land der Verschiedenen« (Bundespräsident Gauck am 3. Oktober 2015) zu transformieren, in dem nun »zusammenwachsen (solle), was bisher nicht zusammen gehörte« (Gauck ebd.). Zur Täuschung der Bürger verwenden Regierung, Behörden, Staatsparteien und Zwangsgebührenmedien für die Migranten laufend die Bezeichnungen »Flüchtlinge«, »Asylbewerber« oder gar »Asylanten«, obwohl unstreitig ist, daß – wegen der Drittstaatenregelung (siehe oben Ziff. 3) – die über den Landweg eindringenden Fremden keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention bzw. keine Asylbewerber/Asylanten nach deutschem Asylrecht sein können. Mindestens ebenso irreführend ist die Verwendung des Begriffs »Flüchtlingskrise«, als ob die millionenfache elektronische »Einladung« von Ausländern, die vorsätzliche Aufgabe jeglicher Grenzkontrollen und die von der Regierung praktizierten fortgesetzten Rechtsbrüche einem Naturereignis, einem ökonomischen Crash o.ä. gleichkämen.
- Verfassungsrechtlich vorgesehene Möglichkeiten, diesem Putsch von oben entgegenzutreten, werden seitens der hierfür nach dem Grundgesetz vorgesehenen Staatsorgane nicht wahrgenommen. Obwohl das verfassungswidrige Vorgehen des Bundespräsidenten offenkundig ist, machen Bundestag und Bundesrat von dem ihnen zur Verfügung stehenden Recht, den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen, um ihn seines Amtes zu entheben (Art. 61 GG), keinen Gebrauch. In gleicher Weise versäumt der Bundestag seit vielen Monaten, das nur ihm zustehende Recht auszuüben, der Bundeskanzlerin das Mißtrauen auszusprechen (konstruktives Mißtrauensvotum, Art. 67 GG). Bundestag und Bundesrat haben damit offengelegt, daß sie die nach der – für alle Staatsorgane, Behörden und Gerichte verbindlichen – Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwingende »verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten« bzw. »die Einheit des deutschen Volkes als des Trägers des völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechts nach Möglichkeit zukunftsgerichtet auf Dauer zu bewahren«, ebenso vorsätzlich mißachten wie die die Gesetze brechende Regierung. Daneben stehen dem Bürger individuelle Rechtsschutzmöglichkeiten gegen das Vorgehen der Regierung nicht zur Verfügung, insbesondere stellt die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht keinen geeigneten Rechtsbehelf zur Abwendung des derzeitigen staatspolitischen Selbstmords dar.
- In diesem Moment der äußersten Bedrohung der verfassungsmäßigen Ordnung und des Fortbestandes der Nation treten die Deutschen wieder in ihre demokratischen Urrechte ein, entziehen ihren auf Zeit bevollmächtigten, das Gesetz mit Füßen tretenden Mandataren das Wahlmandat und üben ihr verfassungsrechtlich verbrieftes Widerstandsrecht aus: »Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist« (Art. 20 Abs. 4 GG). Als Deutsche erklären wir nunmehr das demokratiezersetzende Bevölkerungsaustauschprojekt für beendet. Unsere Geduld mit der faktisch oppositionslosen Berliner Despotie und mit den Jakobinern in den Staatsmedien ist vollständig erschöpft. Diejenigen, die die Verfassung und ihren Amtseid gebrochen haben, tragen die Verantwortung dafür, daß Deutschland heute am Abgrund steht. Mit Vertretern dieser Nomenklatura gibt es weder Gespräche noch Bündnisse. Wir fordern sie stattdessen auf, unverzüglich von sich aus zurückzutreten, was ihnen bei der späteren strafrechtlichen Würdigung ihres Tuns durch unabhängige Gerichte (u.a. §§ 95, 96 AufenthG [Einschleusen von Ausländern], § 111 StGB [Öffentliche Aufforderung zu Straftaten], § 258 a StGB [Strafvereitelung im Amt], § 266 StGB [Untreue]) gegebenenfalls im Rahmen der Strafzumessung zugute kommen könnte.
- Art. 20 Abs. 4 GG eröffnet den Deutschen erstmals in ihrer Geschichte die Chance, eine legale Revolution gegen eine gesetzesbrecherische Obrigkeit zum Erfolg zu führen. Noch mehr als im Jahre 1989, als ein Teil des Volkes unterjocht und eingemauert war, haben die Deutschen im Jahre 2016, in dem das ganze Volk handstreichartig majorisiert und beseitigt werden soll, das Recht, ihr Schicksal wieder in die eigenen Hände zu nehmen. Die richtige Losung von 1989, »Wir sind das Volk«, muß im Hinblick auf die drohende Entrechtung des Souveräns erweitert werden zu einen wirkmächtigen »Wir Deutsche sind das Volk«. Nichts ist so stark wie die Kraft eines Volkes, das sich – im Wege eines politischen Adrenalinstoßes – auf sich selbst besinnt, klug und überlegt handelt und dann entschlossen die Fesseln der Machtlosigkeit abstreift.
- Es geht um unser Land, unser Volk und unsere Heimat. Und Heimat ist da, wo man sich nicht erklären muß. Wir Deutsche sind mit diesem Land durch Herkunft, Schicksal, Familie, Glaube und Geschichte unzertrennbar verbunden. Niemand wird uns das Land unserer Vorfahren nehmen, niemand wird uns aus dem Land, in dessen Dome die deutschen Kaiser ruhen, vertreiben und niemand wird uns daran hindern, das Land Goethes und Beethovens an unsere Enkel (und sonst niemanden) weiterzugeben. Mehr noch als unser Vaterland werden wir unser Kinderland mit allen nach der Verfassung gebotenen Widerstandsmitteln verteidigen. In diesem unbeugsamen Willen zur Erhaltung der eigenen Nation wissen wir uns einig mit unseren europäischen Brudervölkern, die sich mit demselben Recht gegen die ihnen drohende Auflösung wenden und mit denen zusammen wir ein neues, selbstbestimmtes und freies Europa schaffen werden.
1. Februar 2016
Zehn Thesen zum Widerstandsrecht
- Der Souverän des Grundgesetzes (GG) ist das deutsche Volk. Von ihm und niemand anderem geht die Staatsgewalt über die und in der Bundesrepublik Deutschland aus. Die Stellung der Deutschen als Träger der Staatsgewalt unterliegt der sogenannten Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG), kann also selbst bei Vorliegen verfassungsändernder Mehrheiten nicht abgeändert werden. Das verfassungsrechtlich ebenso wenig änderungsfähige Demokratieprinzip schützt daher nicht irgendeine beliebige »Demokratie« irgendwelcher »Demokraten« auf BRD-Boden, sondern die Herrschaft des deutschen Volkes über den souveränitätsbefähigten Nationalstaat auf deutschem Staatsgebiet. Es besteht somit ein unauflöslicher Zusammenhang zwischen der Existenz des deutschen Volkes und dem Demokratiepostulat des Grundgesetzes.
- Die Erhaltung des deutschen Staatsgebietes und die Sicherung seiner Grenzen kommt nach dem völkerrechtlichen Territorialprinzip bei der Verwirklichung der Volksherrschaft maßgebliche Bedeutung zu. Im Einigungsvertrag von 1990 hat sich Deutschland ausdrücklich zu der Unverletzlichkeit der Grenzen und zu der territorialen Integrität und Souveränität aller Staaten in Europa als grundlegenden Bedingungen für den Frieden bekannt. Gerade weil Deutschland durch die Wiedervereinigung seine endgültige territoriale Form gefunden hat, die sogenannte deutsche Frage also – nach dem erheblichem Verlust deutschen Siedlungsgebietes im 20. Jahrhundert – in jeder Hinsicht gelöst ist, kommt der territorialen Unversehrtheit des deutschen Staatsgebietes als Lebensgrundlage des deutschen Volkes eine entscheidende Rolle zu. Wer den Deutschen diese Lebensgrundlage entziehen will, muß als Feind benannt und entschlossen bekämpft werden.
- Das auf Zeit gewährte Asylrecht steht ausschließlich politisch Verfolgten zu (Art. 16 a Abs. 1 GG). Personen, die aus Kriegsgebieten und/oder infolge von Hunger- oder Naturkatastrophen fliehen, sind nach geltendem Recht ebenso wenig asylberechtigt wie diejenigen, die ihre Heimat in der Vorstellung verlassen, in Deutschland ihre Lebenssituation wirtschaftlich verbessern zu können. Wer als politisch verfolgt gilt und wer nicht, entscheiden im Einzelfall die Gerichte. Wer als politisch Verfolgter Asyl genießt, hat die Gesetze des Landes einzuhalten. Wer sein Asyl für Straftaten mißbraucht, ist nach Verbüßung der Strafe unverzüglich abzuschieben. Entfällt der Grund für die politische Verfolgung im Heimatland des Asylberechtigten, hat dieser dorthin zurückzukehren. Wer auf dem Landweg aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland als Asylbewerber einreisen will, ist an der Grenze zurückzuweisen bzw. bei vorherigem illegalem Grenzübertritt unverzüglich in den sicheren Drittstaat abzuschieben (Art. 16 a Abs. 2 GG). Selbst bei tatsächlichem Vorliegen von Asylgründen kann das Asylrecht versagt werden, wenn – etwa bei einem bestehenden Verdacht des Terrorismus – eine Gefahr für die Sicherheit des Staates und seiner Bevölkerung besteht. Weiter steht die (mögliche) Gewährung von Asyl unter dem Vorbehalt des Bestandes und der Leistungsfähigkeit des Staates, sodaß zahlenmäßige Obergrenzen der Aufnahme von Asylsuchenden nicht nur zulässig, sondern zur Erhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung dringend geboten sind. Das Asylrecht unterliegt nicht der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes (Art. 79 Abs. 3 GG), kann also durch eine parlamentarische Entscheidung des deutschen Volkes (Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat, Art. 79 Abs. 2 GG) jederzeit aufgehoben werden.
- Die deutsche Staatsgrenze befindet sich seit Sommer 2015 in einem seit spätestens 4. September 2015 von der Bundesregierung beabsichtigten, jedenfalls billigend in Kauf genommenen Prozeß der Auflösung. Illegale kommen seither unkontrolliert und unregistriert zu Tausenden täglich über die Grenze, ohne daß die geltenden Gesetze Anwendung finden würden. Anstatt diese rechts- und verfassungswidrige Flutung der Grenze unverzüglich mit dem zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Instrumentarium zu beenden, perpetuiert die Regierung diesen fortgesetzten Rechtsbruch und befördert damit im Ergebnis das menschenverachtende »Geschäft« internationaler Schlepper- und Schleuserbanden. Die Bundeskanzlerin Angela Merkel, die nach dem Grundgesetz »die Richtlinien der Politik (bestimmt) und dafür die Verantwortung (trägt)« (Art. 65 GG), verbreitet seit vielen Monaten vor der elektronischen Weltöffentlichkeit den Eindruck, nach Deutschland könne, wer wolle, ohne jede staatliche Kontrolle einreisen und werde dort auf Jahre hinaus staatlich alimentiert. Durch diese ebenso verantwortungslose wie verfassungswidrige »Oh-kommet-doch-all«-Politik wurde und wird ein global wirkender Migrationsdruck auf die ungeschützte deutsche Grenze ausgelöst, der – wird dem Geschehen nicht unverzüglich in die Speichen gegriffen – innerhalb kürzester Frist dazu führen wird, daß die Deutschen irreversibel zur Minderheit im eigenen Land werden, um in der Folgezeit indianergleich allmählich ganz zu verschwinden.
- Der praktizierte Rassismus gegen das eigene Volk wird begleitet von einer ebenso eklatanten wie konsequent betriebenen Mißachtung von Recht und Gesetz durch Regierung und Behörden. Die permanenten und zum Teil strafbaren Rechts- und Gesetzesbrüche durch die Exekutive können an dieser Stelle nur beispielhaft und ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit wie folgt umrissen werden: Verlängerung und Vertiefung des verfassungs- und rechtswidrigen Aufenthalts von Migranten durch quotale Verteilung auf das ganze Bundesgebiet (»Königsteiner Schlüssel«); Entwidmung und Zweckentfremdung öffentlicher Gebäude wie zum Beispiel Turnhallen, Schulen, Gemeindezentren, Bundeswehrkasernen etc. zur Unterbringung illegaler Migranten; rechtswidrige Beschlagnahme von in Privateigentum befindlichen Gewerbe- oder Wohnimmobilien; Mißachtung baurechtlicher und feuerpolizeilicher Mindeststandards bei der »Herrichtung« zwangsrequirierter Immobilien zu Migrantenunterkünften; Machtkämpfe zwischen einzelnen staatlichen Ebenen im Zusammenhang mit »Zuweisungsproblemen«; Duldung der Heranbildung mafiotischer Strukturen innerhalb der Migrantenheime mit allen dazugehörigen Facetten der Kriminalität (Rauschgifthandel, Erpressungs- und Nötigungsversuche, Zwangsprostitution etc.); Nichtverfolgung von Einwandererstraftaten außerhalb der Migrantenunterkünfte, insbesondere in bezug auf Sexual- und Eigentumsdelikte.
- Im Lichte dieser – von der Regierung seit Sommer 2015 sehenden Auges geschaffenen – Fakten kann aus staatsrechtlicher Sicht wenig Zweifel daran bestehen, daß es sich um einen vorsätzlichen Staatsstreich der Regierung gegen das eigene Volk, einen Putsch von oben, handelt. Die Staatsspitze nimmt die derzeitige Invasion von Fremden und die damit einhergehende Majorisierung und schließliche Beseitigung des Souveräns, des deutschen Volkes, nicht nur fahrlässig hin (»Wir-schaffen-das«-Mantra der Bundeskanzlerin). Die Staatsspitze bricht vielmehr ihren Amtseid, Schaden vom deutschen Volke abzuwenden (Artt. 56, 64 Abs. 2 GG), und mißbraucht ihr zeitlich beschränktes und ausschließlich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch den Wähler erteiltes Mandat dazu, das Land der Deutschen in ein »Land der Verschiedenen« (Bundespräsident Gauck am 3. Oktober 2015) zu transformieren, in dem nun »zusammenwachsen (solle), was bisher nicht zusammen gehörte« (Gauck ebd.). Zur Täuschung der Bürger verwenden Regierung, Behörden, Staatsparteien und Zwangsgebührenmedien für die Migranten laufend die Bezeichnungen »Flüchtlinge«, »Asylbewerber« oder gar »Asylanten«, obwohl unstreitig ist, daß – wegen der Drittstaatenregelung (siehe oben Ziff. 3) – die über den Landweg eindringenden Fremden keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention bzw. keine Asylbewerber/Asylanten nach deutschem Asylrecht sein können. Mindestens ebenso irreführend ist die Verwendung des Begriffs »Flüchtlingskrise«, als ob die millionenfache elektronische »Einladung« von Ausländern, die vorsätzliche Aufgabe jeglicher Grenzkontrollen und die von der Regierung praktizierten fortgesetzten Rechtsbrüche einem Naturereignis, einem ökonomischen Crash o.ä. gleichkämen.
- Verfassungsrechtlich vorgesehene Möglichkeiten, diesem Putsch von oben entgegenzutreten, werden seitens der hierfür nach dem Grundgesetz vorgesehenen Staatsorgane nicht wahrgenommen. Obwohl das verfassungswidrige Vorgehen des Bundespräsidenten offenkundig ist, machen Bundestag und Bundesrat von dem ihnen zur Verfügung stehenden Recht, den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen, um ihn seines Amtes zu entheben (Art. 61 GG), keinen Gebrauch. In gleicher Weise versäumt der Bundestag seit vielen Monaten, das nur ihm zustehende Recht auszuüben, der Bundeskanzlerin das Mißtrauen auszusprechen (konstruktives Mißtrauensvotum, Art. 67 GG). Bundestag und Bundesrat haben damit offengelegt, daß sie die nach der – für alle Staatsorgane, Behörden und Gerichte verbindlichen – Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwingende »verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten« bzw. »die Einheit des deutschen Volkes als des Trägers des völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechts nach Möglichkeit zukunftsgerichtet auf Dauer zu bewahren«, ebenso vorsätzlich mißachten wie die die Gesetze brechende Regierung. Daneben stehen dem Bürger individuelle Rechtsschutzmöglichkeiten gegen das Vorgehen der Regierung nicht zur Verfügung, insbesondere stellt die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht keinen geeigneten Rechtsbehelf zur Abwendung des derzeitigen staatspolitischen Selbstmords dar.
- In diesem Moment der äußersten Bedrohung der verfassungsmäßigen Ordnung und des Fortbestandes der Nation treten die Deutschen wieder in ihre demokratischen Urrechte ein, entziehen ihren auf Zeit bevollmächtigten, das Gesetz mit Füßen tretenden Mandataren das Wahlmandat und üben ihr verfassungsrechtlich verbrieftes Widerstandsrecht aus: »Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist« (Art. 20 Abs. 4 GG). Als Deutsche erklären wir nunmehr das demokratiezersetzende Bevölkerungsaustauschprojekt für beendet. Unsere Geduld mit der faktisch oppositionslosen Berliner Despotie und mit den Jakobinern in den Staatsmedien ist vollständig erschöpft. Diejenigen, die die Verfassung und ihren Amtseid gebrochen haben, tragen die Verantwortung dafür, daß Deutschland heute am Abgrund steht. Mit Vertretern dieser Nomenklatura gibt es weder Gespräche noch Bündnisse. Wir fordern sie stattdessen auf, unverzüglich von sich aus zurückzutreten, was ihnen bei der späteren strafrechtlichen Würdigung ihres Tuns durch unabhängige Gerichte (u.a. §§ 95, 96 AufenthG [Einschleusen von Ausländern], § 111 StGB [Öffentliche Aufforderung zu Straftaten], § 258 a StGB [Strafvereitelung im Amt], § 266 StGB [Untreue]) gegebenenfalls im Rahmen der Strafzumessung zugute kommen könnte.
- Art. 20 Abs. 4 GG eröffnet den Deutschen erstmals in ihrer Geschichte die Chance, eine legale Revolution gegen eine gesetzesbrecherische Obrigkeit zum Erfolg zu führen. Noch mehr als im Jahre 1989, als ein Teil des Volkes unterjocht und eingemauert war, haben die Deutschen im Jahre 2016, in dem das ganze Volk handstreichartig majorisiert und beseitigt werden soll, das Recht, ihr Schicksal wieder in die eigenen Hände zu nehmen. Die richtige Losung von 1989, »Wir sind das Volk«, muß im Hinblick auf die drohende Entrechtung des Souveräns erweitert werden zu einen wirkmächtigen »Wir Deutsche sind das Volk«. Nichts ist so stark wie die Kraft eines Volkes, das sich – im Wege eines politischen Adrenalinstoßes – auf sich selbst besinnt, klug und überlegt handelt und dann entschlossen die Fesseln der Machtlosigkeit abstreift.
- Es geht um unser Land, unser Volk und unsere Heimat. Und Heimat ist da, wo man sich nicht erklären muß. Wir Deutsche sind mit diesem Land durch Herkunft, Schicksal, Familie, Glaube und Geschichte unzertrennbar verbunden. Niemand wird uns das Land unserer Vorfahren nehmen, niemand wird uns aus dem Land, in dessen Dome die deutschen Kaiser ruhen, vertreiben und niemand wird uns daran hindern, das Land Goethes und Beethovens an unsere Enkel (und sonst niemanden) weiterzugeben. Mehr noch als unser Vaterland werden wir unser Kinderland mit allen nach der Verfassung gebotenen Widerstandsmitteln verteidigen. In diesem unbeugsamen Willen zur Erhaltung der eigenen Nation wissen wir uns einig mit unseren europäischen Brudervölkern, die sich mit demselben Recht gegen die ihnen drohende Auflösung wenden und mit denen zusammen wir ein neues, selbstbestimmtes und freies Europa schaffen werden.
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