schicken sich nunmehr an, nach 2005, 2009 und 2013 zum vierten Mal vorsätzlich eine Person zur Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland zu wählen,
- deren charismatische Ausstrahlung direkt proportional ist zu ihren Ausdrucksmöglichkeiten in der deutschen Sprache,
- die – unterstellt man für eine (nordkoreanische) Sekunde den Fortbestand der DDR – aufgrund ihrer steilen FDJ- und SED-Karriere in den 1970er und 1980er Jahren heute hohe bis höchste Ämter in einem Mauer- und Schießbefehlstaat bekleiden würde,
- die seit über einem Vierteljahrhundert fest in atlantische Netzwerke eingebunden ist, welche ein gestörtes Verhältnis zum Prinzip der Volkssouveränität (Art. 20 I Satz 1 Grundgesetz [GG]) haben und ihre deutschland- und europafeindliche Haltung laufend unter Beweis stellen,
- die neben ihrem politischen Ziehvater Kohl und ihrem Vorgänger Schröder die Hauptverantwortung für eine kinderfeindliche Politik trägt, die dazu geführt hat, daß Deutschland demographisch und geistig immer mehr vergreist,
- die spätestens seit September 2015 offen und permanent Verfassung und geltendes Recht bricht und Deutschland unter die „Herrschaft des Unrechts“ (Horst Seehofer) gestellt hat,
- die spätestens seit September 2015 fortgesetzt ihren Amtseid bricht, „meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes (zu) widmen, seinen Nutzen (zu) mehren, Schaden von ihm (zu) wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes (zu) wahren und (zu) verteidigen“ (Artt. 64 II, 56 GG),
- die absichtlich weltweit elektronisch verbreitete Anreize dafür geschaffen hat, daß Millionen illegaler Migranten nach Deutschland gekommen sind und weiter kommen,
- die spätestens seit September 2015 die deutschen Grenzen schutzlos läßt, um die (weitere) Zunahme illegaler Grenzübertritte zu fördern,
- die die Verantwortung (Art. 65 GG) dafür trägt, daß in Deutschlands Innenstädten Totschlag, Vergewaltigung und Messerstechereien zum Alltag geworden sind,
- die seit Jahren in wesentlichen politischen Fragen das Parlament übergeht und damit die Gewaltenteilung (Art. 20 II, Satz 2 GG) de facto ausgehebelt hat,
- die ein gestörtes Verhältnis zum demokratischen Wettbewerb hat (Art. 21 GG) und ständig behauptet, zu ihrer Politik des Verrats am deutschen Volk, der Grenzauflösung, der Vermögensvernichtung, der Verbrechensförderung und des permanenten Verfassungsbruchs gäbe es keine Alternative,
- die die Verantwortung (Art. 65 GG) dafür trägt, daß Deutschland in zentralen politischen Fragen gespalten ist und ein tiefer Riß durch die deutsche Gesellschaft und sogar durch viele Familien geht,
- die maßgeblich dazu beigetragen hat, daß die Sphäre der Öffentlichkeit in Deutschland mehr und mehr zu einem Angstraum geworden ist, in dem die Bürger, die sich der Selbstverabschiedung der Deutschen politisch entgegenstellen, als „Rechtspopulist“, „Rechtsextremist“, „Nazi“ usw. diffamiert und in ihrer physischen, wirtschaftlichen und sozialen Existenz unmittelbar gefährdet werden,
- die mit ihrem „moralischen Imperialismus“ (Viktor Orbán) in der „Flüchtlings“frage dafür gesorgt hat, daß Deutschland von seinen Nachbarn als volksvergessener Oberlehrer wahrgenommen wird, wodurch sich unser Land innerhalb Europas mehr und mehr isoliert und zum Feindbild derjenigen Völker wird, die nicht vom Selbsthaß zerfressen sind und daher nicht beabsichtigen, sich von der Todessehnsucht der Deutschen anstecken zu lassen,
- die die Verantwortung (Art. 65 GG) für eine ökonomisch unsinnige und ökologisch wahnsinnige „Energiewende“ trägt, durch die im Wege der Errichtung von ca. 28.000 Windindustrieanlagen deutsche Wald- und Küstenlandschaften unwiederbringlich zerstört werden und durch die die Stromversorgung Deutschlands spätestens ab 2021 elementar gefährdet wird,
- die seit ihrem Amtsantritt eine unverantwortliche, deutsche politische und wirtschaftliche Interessen schwer schädigende Außenpolitik gegenüber der Atommacht Rußland betreibt,
- die 2017 das Kunststück fertig gebracht hat, diese unsinnige Apartheitsposition in der Außenpolitik auf die gewählte Regierung der Atommacht USA zu erweitern,
- die den – ohnehin mit knapp drei Billionen Euro (einschl. Beamtenversorgung) extrem verschuldeten – bundesdeutschen Haushalt mit mindestens sechzig Milliarden Euro pro Jahr Versorgungskosten für Migranten belastet,
- die spätestens ab Frühjahr 2018 einen millionenhaften Familiennachzug der seit 2015 auf dem Landweg nach Deutschland eingedrungenen und allein schon aus diesem Grund unter keinen Umständen asylberechtigten (Art. 16 a II GG) Migranten organisieren wird,
- deren Finanzminister mit seinen EU-Kollegen schon längst abgesprochen hat, nach der Bundestagswahl die Nichtbeistands-Klausel („No-Bail-Out“; Art. 125 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union [AEUV])zu Fall zu bringen, so dass Deutschland ab 2018 für sämtliche Schäden Südeuropas in Mithaftung gerät und
- deren Justizminister in einer Nacht- und Nebelsitzung des Deutschen Bundestages am 30.6.2017 das verfassungswidrige Netzwerkdurchsetzungsgesetz durchgepeitscht hat, um die ohnehin bereits beschädigte Meinungsäußerungsfreiheit in Deutschland weiter einzuschränken und die rechtsstaatliche Souveränität deutscher Gerichte (Artt. 20 III, 92, 97 GG) durch die Willfährigkeit US-amerikanischer Internetkonzerne zu ersetzen.
Anscheinend sagt dem Wähler niemand, daß er schon de iure diese Frau demokratisch nicht legitimieren kann. Denn das Mandat, daß der Wähler den Bundestagsabgeordneten erteilt (Art. 38 I GG), ist nicht nur zeitlich auf vier Jahre beschränkt (Art. 39 I, Satz 1 GG). Das Mandat ist daneben sachlich auf eine Politik innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes limitiert, denn „die vollziehende Gewalt“ ist – ebenso wie Legislative und Judikative – „an Gesetz und Recht gebunden“ (Art. 20 III, Halbsatz 2 GG). Die Politik, über deren Richtlinien die Kanzlerin bestimmt und für die sie die Verantwortung trägt (Art. 65 GG), muß also verfassungsmäßig zwingend eine Politik im Einklang mit dem Grundgesetz sein (Art. 20 III, Halbsatz 2 GG).
Nachdem die Kanzlerin in den vergangenen Monaten des Wahlkampfs angekündigt hat, ihre verfassungs- und gesetzeswidrige Migrationspolitik in den Jahren 2017 ff. fortzusetzen, wirbt sie um ein Mandat, das der Wähler, selbst wenn er wollte, nach dem Grundgesetz überhaupt nicht vergeben kann. Der Chirurg wird vom Patienten beauftragt, sein Skalpell für die anstehende Operation nach den Regeln der ärztlichen Heilkunst einzusetzen; der Chirurg wird dadurch nicht ermächtigt, dem Patienten die Ohren abzuschneiden. Der Rechtsanwalt wird von seinem Mandanten bevollmächtigt, für ihn einen Prozeß im Rahmen der Gesetze zu führen; der Rechtsanwalt wird dadurch nicht legitimiert, den Staatsanwalt zu ohrfeigen oder den Richter zu erschießen.
So liegen die Dinge auch hier: ein demokratisches Mandat ist kein Freifahrtschein ins Nirgendwo, mit dem der Mandatar machen kann, was er will. Wahlgeheimnis bedeutet, daß der Wille des Wählers geheim zu bleiben hat. Wahlgeheimnis bedeutet nicht, daß der Gewählte nach der Wahl eine geheimnisvolle Wundertüte öffnet und aus dieser heraus nach eigenem Gutdünken eine verfassungswidrige Politik zu zaubern berechtigt wäre.
Aber das kümmert den medial sedierten Bundesmichel, dessen Freizeitentfesselung ihm kaum Zeit läßt, sich auf seine Rolle als demokratischer Souverän zu besinnen, wenig (Art. 20 II, Satz 1 GG: „Alle Staatgewalt geht vom Volke aus.“). Er wird sich also am Sonntag hinter dem Sperrholzkasten seiner Wahlkabine verschanzen und zu mehr als 75 % schwarz, rot, grün und/oder gelb wählen, um eine schwarz-rote, schwarz-gelbe, schwarz-grüne oder schwarz-gelb-grüne Koalition aus der undemokratischen (s. o.) Taufe zu heben. Deren Abgeordnete werden dann die verfassungsbrechende Rautenfrau zur Kanzlerin küren, damit diese unser Land weiter zugrunde richten kann.
Sind die Deutschen noch zu retten?
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Dr. Dr. Thor v. Waldstein, geboren 1959 in Mannheim, ist Rechtsanwalt und Publizist. Im Verlag Antaios erschien vor wenigen Wochen sein Band Die entfesselte Freiheit. Vorträge und Aufsätze (22 €), grundlegend ist zudem sein Essay über Metapolitik. Theorie – Lage – Aktion (8 €), der bereits in 2. Auflage vorliegt. Für das Institut für Staatspolitik untersuchte er das politische Widerstandsrecht der Deutschen auf Basis des Grundgesetzes. Die Studie »Wir Deutsche sind das Volk« (5 €) ist Einstiegslektüre für all jene, die ganz praktisch an einer demokratisch-patriotischen Wende in und für Deutschland arbeiten.
RMH
Um sich das Ganze ein wenig "schön" zu reden (oder besser wäre, zu trinken):
Immerhin, R2G scheint vom Tisch. Die AfD wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in den Bundestag einziehen und damit ist dann zum ersten mal seit langer Zeit wieder eine echte, bürgerliche Opposition möglich (solange die recht groß werdende AfD-Fraktion sich diszipliniert verhält und sich nicht wieder in Graben- und Selbstzerfleischungskämpfen verliert).
Zu der vom Autor vortrefflich gefertigten Mängelliste ist aus meiner Sicht nur folgendes zu ergänzen:
Zur "Rechtsauslegung" und -Umsetzung alá Merkel & Co gesellt sich leider seit Jahren ein Totalversagen der Instanz, die im Rahmen der sog. Gewaltenteilung eigentlich einmal dafür ersonnen wurde, für eine entsprechende Fehlerkorrektur zu sorgen, nämlich der sog. Judikative. Fast alles, was aufgelistet wurde, lag in der einen oder anderen Form einmal vor dem BVerfG und wurde von diesem entweder abgesegnet oder erst gar nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. Antrag von Schachtschneider für 1%). Die Politik der offenen Grenzen wurde zudem von einem ehem. Verfassungsrichter gutachterlich gerügt und es lag nur an der CSU geführten Landesregierung in Bayern, dass man diesen Ball nicht in Richtung Tor in Karlsruhe geschossen hat (vermutlich wäre bei der aktuellen Besetzung des Gerichts auch hier nicht viel dabei am Ende heraus gekommen). Lediglich in Punkto Atomausstieg bekam die Kanzlerin ein bisschen Gegenwind, aber das kostet ja letztlich dann nur Geld, was eben dann vom Steuerzahler eingetrieben wird oder die Schulden vergrößert.
Hinzukommen eine Feigheit von Beamten, aus ihrer Sicht Verfassungswidriges einer gerichtlichen Klärung zuzuführen und eine entsprechende Feigheit von Richtern, Vorlagen an das Verfassungsgericht zu machen.
Unser Staat hat mit seinen vorgesehenen "Checks and Balances" in der Tat die Bewährungsprobe(n) nicht bestanden.
Mir (uns?) wird zunächst nur der kurzzeitige Trost bleiben, sich am kommenden Sonntagabend über das Gekreische der MSM und der etablierten Politiker freuen zu dürfen, wenn es wahr wird, dass dann die AfD in den Bundestag einzieht.
Dann sehen wir weiter - Ernüchterung ist bereits jetzt eingetreten, aber noch lange keine Katerstimmung.