Man kann sich nicht vorzustellen, daß die Amtsträger (Behördenmitarbeiter, Polizisten, Sozialarbeiter etc.), die mit dem Fall beschäftigt waren, nicht gesehen hätten, daß dieser junge Mann erstens volljährig und zweitens nach seinen ersten Straftaten potenziell gefährlich war.
Daß alle Amtshandlungen zum Schutz der betroffenen Deutschen unterblieben, erfüllt mindestens den Straftatbestand der Amtspflichtverletzung, ganz zu schweigen von den inzwischen bekannt gewordenen Anbahnungsveranstaltungen in Kandel, bei denen unmündige Mädchen mit erwachsenen Männern zusammengeführt wurden.
Ähnliches gilt für den vermeintlich „17 jährigen“ Migranten Hussein K., der die Studentin Maria Landenburger aus Freiburg bestialisch ermordete. Seine sogenannte „Pflegefamilie“ strich 2.800 Euro im Monat dafür ein, daß sie praktisch nichts tat, als dem offensichtlich verwahrlosten 33jährigen Mann Taschengeld auszuhändigen. Diese Zustände können niemandem unbekannt gewesen sein, weder den zuständigen Behörden, und schon gar nicht der (ausländischen) Pflegefamilie.
Deswegen wird es endlich Zeit, die Dinge beim Namen zu nennen: Hier und anderswo handelt es sich um rechtswidrige, teilweise kriminelle Organisationsstrukturen, die unter dem Deckmantel einer aufgesetzten Mitmenschlichkeit zugunsten einzelner und zum Nachteil der Gesamtheit das Recht fortgesetzt brechen.
Der Vorwurf der Kriminalität mag in diesem Zusammenhang befremden, wird doch damit in der Regel der Tatbestand des „niedrigen Beweggrundes“ vorausgesetzt. Handeln denn die Politiker und Aktivisten der Willkommenskultur nicht nach den alleredelsten Motiven einer menschheitsbeglückenden Hypermoral, könnte man einwenden.
Das gilt aber nur, wenn man ihre eigenen Beweggründe als ethisch plausibel anerkennt. Diese Selbstzuschreibungen aber können nicht die Grundlage einer rechtlichen Beurteilung sein, sonst müßte man jedem Rechts- Links- oder Islamradikalen den Adel seines eigenen Selbstverständnisses zu Gute halten. Die Wirklichkeit sieht viel prosaischer aus. Ein Großteil der Willkommenskultur funktioniert einzig und allein nach dem Prinzip des Eigennutzes, denkt man nur an die Zusatzprofite, die Wohlfahrtsverbände, Amtskirchen, Hotelbetreiber, Bauunternehmer, Krankenhäuser, Ärzte, Gewerkschaften und viele andere mehr aus den Milliardentöpfen der Migrationsindustrie beziehen. Diese Bereicherung auf Kosten der Allgemeinheit ist teilweise beschämend, aber nicht justiziabel.
Das gilt aber nicht für die Amtsträger, die diese Verhältnisse willentlich herbeigeführt haben und weiter forcieren – ganz besonders nicht für die deutsche Bundeskanzlerin, die in einem Akt gigantischer Verantwortungslosigkeit ihren Amtseid brach und die deutschen Grenzen für den unkontrollierten Zustrom Hunderttausender junger moslemischer Männer öffnete.
Die Liste der Mörder, die dabei widerrechtlich ins Land kamen, ist ebenso lang wie die Liste der Opfer, die noch leben würden, hätte die Kanzlerin ihren Amtseid nicht gebrochen. Auch der Mörder von Kandel wäre ohne die Merkelsche Grenzöffnung nicht ins Land gekommen, und wer von Einzelfällen spricht, sitzt in der Einzelfalle. Die Angehörige eines Amri-Opfers vom Breitscheidplatz hat es auf den Punkt gebracht. „Frau Merkel hat Blut an ihren Händen.“
Ein Justizminister, der ein offensichtlich verfassungswidriges Zensurgesetz zur Knebelung des politischen Protests erläßt, ist ebenso ein Rechtsbrecher wie eine Familienministerin, die aus ihrem Etat Millionensummen an eine Antifa-Bürgerkriegsarmee zur Niederkartätschung der politischen Opposition vergibt.
Aber die Erosion des Rechtsstaates ist nicht nur auf die oberste Ebene der politischen Funktionseliten beschränkt, sondern hat inzwischen alle Bereiche der Gesellschaft ergriffen. Amtsmißbrauch ist nachweisbar, bei den Amtsträgern, die gegen jeden Augenschein auf die medizinische Altersfeststellung „minderjähriger“ Migranten verzichten und sogar noch nach dem Mord von Kandel auf dieser Haltung beharren.
Amtsmißbrauch ist nachweisbar bei Behörden im Bundesland Sachsen, die Migranten freie Taxifahrten auf Steuerzahlerkosten innerhalb und außerhalb der Stadtgebiete finanzieren. Eine Münchener Richterin, die in einem Fall besonders krasser Rechtsbeugung versuchte, einen kritischen Journalisten zu kriminalisieren, gehört ebenso belangt wie ein (geschäftsführender) Außenminister, der ganz bewußt zur Durchsetzung seiner politischen Agenda darauf verzichtet, gegen ein vollkommen verfehltes Urteil zum Familiennachzug für subsidiäre Aufenthaltsberechtigte pflichtgemäß Einspruch zu erheben. Last but not least gehören auf diese Galerie der Rechtsbrecher auch die Intendanten und Verantwortlichen der zwangsfinanzierten Fernsehanstalten, die in bewußter Mißachtung ihres Informationsauftrages die Veröffentlichung heikler Sachverhalte regierungskonform manipulieren oder unterdrücken.
Halten sich Politiker und Amtsträger schon nicht an das geltende Recht, so geschieht das bei Privatpersonen noch viel weniger. Die halbe Zivilgesellschaft definiert sich durch eine teilweise unerträgliche Hochnäsigkeit gegen geltendes Recht, allen voran die „Bürgerasyl“-Aktivisten, die offen bekunden, abschiebepflichtige Migranten vor den Behörden verstecken zu wollen. So unterschiedlich dieses justiziable Fehlverhalten im Einzelnen auch sein mag – schaut man genau hin, ist das Ende des Landfriedens in Deutschland mindestens ebenso sehr ein Werk politisch Verantwortlicher auf allen Ebenen wie der eigentlichen Täter.
Man könnte fragen: Warum wird gegen diese Rechtsbrüche und Amtspflichtverletzung nicht vor ordentlichen deutschen Gerichten geklagt? Die Antwort ist einfach: Es wird geklagt, doch eine Besonderheit des deutschen Justizsystems – die Weisungsbefugnis des Justizministers an die Staatsanwaltschaft – hat bisher alle Ermittlungsverfahren verhindert. Tausende Anzeigen gegen Frau Merkel wegen Amtspflichtverletzung wurden bei den Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland eingereicht. Alle wurden niedergeschlagen. Ein pikantes Detail über eine Regierung, die ihren polnischen Nachbarn vor aller Welt wegen dessen Justizreform an den Pranger stellt.
Was ist zu tun? Alle wissen: Unter diesen Bedingungen einer gesamtstaatlichen Erosion des Rechtsstaates ist der konkrete politische Widerstand schwierig, um nicht zu sagen existenzgefährdend. Den Bürgern bleibt nur der Zorn, der sich inzwischen schneller auf den Internetforen breitmacht, als er von den Zensoren des Justizministers gelöscht werden kann.
Ein Gefühl der Schutzlosigkeit macht sich breit, wenn Morde wie der von Niklas L. aus Bad Godesberg ungesühnt bleiben, wenn Vergewaltiger im Schatten eines mehr als zweifelhaften in dubio pro reo mit Bewährungsstrafen davonkommen. Man muß es klar und deutlich sagen:
Die deutsche Demokratie befindet sich in einer Kippsituation, in der alles möglich ist. Der Einzug der AfD wurde vielleicht zu früh als die Einleitung einer Wende begrüßt, in Wahrheit werden wesentliche demokratische Grundrechte wie die Meinungsfreiheit weiter abgebaut. Die Wahlfälschungen, wie sie bei der Bremer Bürgerschaftswahl, bei der NRW Landtagswahl und anderswo nachgewiesen wurden, die Straßengewalt staatsfinanzierter Antifa-Gruppen und jämmerliche Geschäftsordnungstricks im Bundestag sind Zeichen einer Demokratie im Niedergang.
Aber nichts bleibt wie es ist. Die Zeiten ändern sich in vielfältiger Weise. Vor allem die Etablierung migrationskritischer Regierungen in Ost- und Mitteleuropa weckt Hoffnung auf einen Wandel. Ausgeschlossen ist es nicht, daß es im Zuge weiterer Terroranschläge, sexueller Massenübergriffe (Hendrik Broder nannte sie „Pogrome“) und eskalierender Migrantenkriminalität zu einer grundlegenden Umorientierung der Wählerschaft und zur Neuvermessung des politischen Feldes kommen wird.
Im Vorgriff auf die dann unbedingt erforderliche Aufarbeitung der gegenwärtigen Verhältnisse schlage ich vor, ab sofort eine bundesweite Erfassungsstelle von Rechtsbrüchen und organisierter Kriminalität von Politikern, Amtsträgern und Zivilpersonen im Zusammenhang mit der Massenmigration seit September 2015 einzurichten. Diese Erfassungsstelle, die nach dem Vorbild der Erfassungsstelle von Salzgitter über die Verbrechen der DDR-Regierung an ihren eigenen Bürgern eingerichtet werden könnte, sollte durch private Spenden finanziert werden. Ihre Einträge sollten nicht willkürlich, sondern streng rechtlich begründet werden.
Ein entsprechendes Rechtsgutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Di Fabio über die Amtspflichtverletzung der Bundeskanzlerin kann hier als Vorlage dienen. Die Aufnahme von Personen in dieses Register sollte öffentlich und unter Angabe der verletzten Rechtsgrundsätze publiziert werden. Wichtig für die Seriosität dieses Projektes wäre eine streng sachliche Vorgehensweise und ein Ausschluß jeder Pogrom-Stimmung. Bezugspunkt aller Anklagen müßte allein das geltende deutsche Recht inklusive des Grundgesetzes sein, auch wenn dessen Anwendung unter der Ägide des derzeitigen Verfassungsgerichtspräsidenten schweren Schaden genommen hat.
Über die Botschaft einer solchen zentralen Erfassungsstelle aber darf es keinen Zweifel geben: Noch befinden sich die Rechtsbrecher an den Schalthebeln der Macht, aber eines Tages werden sie sich vor einem ordentlichen Gericht für ihre Rechtsbrüche zu verantworten haben.
quarz
Ergänzend schlage ich vor, in der Hauptstadt an möglichst prominenter Stelle auf Privatgrund ein allgemein zugängliches, rautenförmiges Mahnmal für die Opfer der Politik des Merkel-Regimes zu errichten, auf dem - stets aktualisiert - die Namen der Opfer aufgelistet werden.