Damit dies gelingt muß er organisatorisch und theoretisch in den Widerstandsbogen gegen den Großen Austausch eingereiht werden. Daß einige Frauen öffentlich erklären, doch eher ungern geschändet zu werden, ist politisch erst einmal bedeutungslos und wer glaubt, die Macht des Feminismus beruhe auf solche Appellen, der hat ihn nicht verstanden.
Dem Feminismus ist es gelungen, die emotionale Macht der Frauen für die Linke nutzbar zu machen, aber nur, weil er sich erstens institutionalisierte hat und zweitens durch tausend Schnüre mit der Gesamtheit der politischen Linken verbunden ist.
Die Frauenemanzipation fügte sich nahtlos in das gesamte emanzipatorische Projekt. Im linken Weltbild fällt der Einsatz für die Frauenemanzipation prinzipiell mit dem Einsatz für Nichteuropäer, Homosexuelle, und das ganze restliche Minoritätenkabinett in Eins: Als Befreiungskampf gegen die weißen, heterosexuellen und männlichen Strukturen der abendländischen Zivilisation.
Soll der derzeitige weibliche Widerstand gegen sexuelle Migrantengewalt nicht verpuffen, bedarf es der Eingliederung in den Widerstand gegen den Großen Austausch. Deshalb muß allen Frauen erklärt werden, warum die Vergewaltigungsorgien nur durch die Beendigung und Rückabwicklung des großen Austausches gestoppt werden können und warum sie nicht auf die Recht-und-Ordnungs-Versprechen derer hereinfallen dürfen, die hier schon zu lange regieren.
Es handelt es sich nämlich um den Spezialfall des Phänomens der Anarcho-Tyrannei, das inzwischen mit erschreckender Häufigkeit beobachtet werden kann und bei dem die gesetzestreuen Bürger zwischen dem Staat und dem Gangstertum zerrieben werden.
Unser heutiger Staat beruht weltanschaulich auf dem Dogma der allgemeinen Menschenrechte. Dieses entstammt den liberalen Abwehrrechten des Einzelnen gegen den Staat, den man sich als nahezu allmächtigen Leviathan vorstellte, demgegenüber der Einzelne vollkommen schutzlos und deshalb einer Reihe starker, institutionell verankerter Rechte bedürftig sei.
Im sich individualisierenden Europa des 18. und 19. Jahrhunderts schien die Vorstellung immer absurder, kompakte Gruppen oder größere, den abendländischen Rechtsvorstellungen nicht verpflichtete Bevölkerungsbestandteile könnten unter dem Schutz dieser Rechte für rechtlose Zustände sorgen. Mit dem Import von Menschen aus der dritten Welt ist das aber inzwischen der Fall.
Die Anarcho-Tyrannei folgt aus der Logik der liberalen Abwehrrechte. Die verpflichten den Staat ja nicht dazu, etwas bestimmtes zu tun – zum Beispiel seine Bürger zu schützen – sondern dazu, etwas bestimmtes zu unterlassen, nämlich irgendjemandes zugesicherte Rechte zu verletzen.
Als Ende letzten Jahres aufflog, daß mafiöse Araberclans die Berliner Polizei infiltriert hatten sagte Bodo Pfalzgraf, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft in Berlin, gegenüber dem ZDF-Morgemagazin:
„Es ist so, daß es deutliche Hinweise darauf gibt, daß arabische Großfamilien durchaus den strategischen Ansatz haben und versuchen bestimmte Familienangehörige von Straftaten freizuhalten, um sie dann im Öffentlichen Dienst generell einschleusen zu können. Die haben natürlich ein ganz vitales Interesse daran, genau zu wissen, wo, wie denn der Staat funktioniert, wie die Polizei tickt, wann Durchsuchungen stattfinden und da muß man eben genau aufpassen und da muß man auch sauber trennen, weil man ja jetzt der Polizei vorwirft, die lassen da arabische Großfamilien womöglich in die Polizei. Da gibt es immer noch ein Grundgesetz. Und nur aufgrund seines Namens darf man eben niemanden ausschließen von öffentlichen Ämtern. Das heißt, wenn man da was machen will, dann muß man das politisch diskutieren, aber nicht im Rahmen dieser aufgeheizten Diskussion.“
[Transkription: Johannes Konstantin Poensgen]
Abgesehen davon, daß Herr Pfalzgraf, ob zurecht oder zu unrecht, seine Kollegen und seine Behörde in Schutz nimmt und den Schwarzen Peter an die Politiker weiterreicht, lautet seine Aussage also: Diese Araber, die von ihren Familien in die Polizei eingeschleust werden, haben nun einmal vom deutschen Grundgesetz eine Reihe subjektiver Rechte erhalten. Dazu gehört, daß sie nicht aufgrund ihrer Sippschaft von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen werden dürfen, solange sie persönlich noch nicht straffällig wurden. Der Staat darf dieses Recht nicht verletzen, indem er gegen sie diskriminiert. Wenn das bedeutet, daß wir, die wir schon länger hier leben, dann versuchen können, die uns verbrieften Rechte bei Kriminalkommissar Abou-Chaker (und Staatsanwalt Abou-Chaker und Richter Abou-Chaker) einzufordern, dann ist das unser Problem.
Treffenderweise ist Herr Pfalzgraf übrigens alles andere, als ein verbeamteter Multikulti. Der Mann, der Anfang der 90er kurzzeitig Mitglied der Republikaner war, ist der klassische Rech-und-Ordnungs-Konservative. Es ist der Verteidiger des Rechtsstaates, der der Anarcho-Tyrannei Tür und Tor öffnet, weil bei ihrer effektiven Bekämpfung Rechte verletzt würden.
Nach derselben Logik werden Hunderttausende von Scheinasylanten nicht abgeschoben, selbst dann, wenn sie Straftaten begangen haben. Denn ihnen drohen in den Herkunftsländern „Menschenrechtsverletzungen“ (die drohen im überwältigenden Teil der Erde, gerade deshalb wollen wir diesen Teil draußen halten).
Aber selbst wenn sie von Gesetzes wegen abgeschoben werden könnten und sogar müßten, dann haben sie immer noch Anspruch auf ein Verfahren und wenn alle ein Verfahren beantragen, dann kann das eben dauern. Wenn dem Schutzsuchenden in der Zwischenzeit langweilig wird, dann ist das sicherlich bedauerlich, aber es gehört offenbar zum Lebensrisiko einer multikulturellen Gesellschaft.
„Man darf das nicht verallgemeinern.“
„Man darf diese, gewiß scheußlichen, Verbrechen nicht politisieren.“
„Niemand darf unter Generalverdacht gestellt werden.“
„In unserem Rechtsstaat …“
Ja Mädchen, mach die Augen zu und denk an unseren Rechtsstaat.
„Unser Rechtsstaat“, das ist der Panzer des Multikulturalismus. Millionen Menschen finden sich mit dem Großen Austausch ab, aus Angst, daß unter den Rechtspopulisten „unser Rechtsstaat“ flöten ginge. Im jüngsten Produkt unserer demokratieabgabefinanzierten medialen Grundversorgung „Aufbruch ins Ungewisses“ wurde diese Angst ganz normaler Leute nur ins Peinliche übertrieben.
Dabei ist „unser Rechtsstaat“ längst eine Illusion. Der Idee nach, beruht unser Eintreten für dessen allgemeine Rechte nämlich darauf, daß wir damit auch für unsere eigenen Rechte eintreten. Unter den Bedingungen des klassischen abendländischen Staates mit einem fast ausschließlich aus Europäern bestehenden Volk stimmte das auch.
Doch wer sich in der multikulturellen Anarcho-Tyrannei an die allgemeinen Rechte klammert, der ist entweder selbst kriminell, oder er befördert seine eigene Entrechtung. Denn aus rechtsstaatlicher Perspektive wird es immer die geringere Rechtsverletzung sein, Migrantengewalt zuzulassen, ja sogar diejenigen aktiv zu verfolgen, die sich dagegen politisch zur Wehr setzen, anstatt diejenigen noch nicht so lange hier lebenden Bevölkerungsgruppen des Landes zu verweisen, die ebenjenen Rechtsstaat aus seiner eigenen Logik heraus zur Farce gemacht haben.
Es gibt keinen gemeinsamen Rechtsstaat einer multikulturellen Bevölkerung. Nie wird dies deutlicher, als wenn Vater Staat seine Töchter opfert, um den Anschein seines Rechtes zu wahren.
Ja, Es kann jede treffen.
Und nein, der Staat wird euch nicht schützen.
Solution
Mit dem zweiten Teil wird der Artikel rund. Das ist aber noch längst nicht alles - oder? Wie immer: Wenn es anfängt spannend zu werden, muß hier der Bademeister den Spaß verderben und Schluß machen. Schließlich ist die Badeordnung einzuhalten, sonst ist er selbst dran.