Dies soll im Rahmen des sogenannten Resettlement-Verfahrens geschehen. Es handelt sich hierbei um Flüchtlinge, die sich zwar bereits in einem sicheren Drittland aufhalten, dort aber laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge „keine Perspektive auf Integration noch auf eine Rückkehr in ihr Herkunftsland“ haben. Angesichts der weiterhin forcierten Zuwanderung in unser Land auf Grundlage von UN-Programmen lohnt es sich, den Geist etwas grundsätzlicher zu beleuchten, der die Flüchtlings- und Migrationspolitik der Vereinten Nationen beherrscht.
Die UN-Vollversammlung hat bereits am 19. September 2016 die New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten verabschiedet. Es handelt sich dabei im wesentlichen um ein Paket von Verpflichtungen zur Verbesserung des Schutzes von Flüchtlingen und Migranten. Die 193 Mitgliedsstaaten verpflichten sich darin insbesondere dazu, im Laufe des Jahres 2018 auf einen globalen Pakt für Flüchtlinge (Engl.: Global Compact on Refugees) hinzuarbeiten.
Wenn man sich die entsprechende Broschüre der UN-Behörde UNHCR (zuständig für Flüchtlinge) durchliest, dann könnte man zunächst einmal den Eindruck bekommen, es handele sich bei dem geplanten Pakt um den Versuch, die Verwerfungen der letzten Jahre rückgängig zu machen. Von den vier in der Broschüre genannten übergreifenden Zielen des Pakts scheinen gleich zwei darauf hinzudeuten, daß die UN die Absicht haben könnte, die Flüchtlingskrise tatsächlich zu beenden. Diese zwei Ziele lauten wörtlich:
- Aufnahmeländer entlasten
- in den Herkunftsländern Bedingungen für eine Rückkehr in Sicherheit und Würde fördern
Wer nun aber glaubt, die UN hätte eine Bewußtsein für die Probleme entwickelt, die aus den Flüchtlings- und Migrationsströmen gerade auch für die Aufnahmeländer entstehen, der wird schnell eines besseren belehrt, wenn er sich die New Yorker Erklärung einmal näher anschaut.
Dort finden wir unter Punkt 14 die Absichtserklärung der UN, eine „weltweite Kampagne gegen Fremdenfeindlichkeit“ durchzuführen. In dieser Kampagne sollen explizit nur „die positiven Beiträge“ der Flüchtlingen und Migranten zu den Aufnahmegemeinschaften hervorgehoben werden. Von etwaigen Problemen ist hier keine Rede.
Die New Yorker Erklärung liest sich stellenweise vielmehr wie eine Werbeschrift für eine weltweite, möglichst ungehinderte Migration. Diese sei im Interesse aller Beteiligten. Stellungnahmen zu der Tatsache, daß Migration auch unerwünschte Folgen zeitigen kann, muß man in der 25-seitigen und eng bedruckten Erklärung mit der Lupe suchen. Und selbst diejenigen, die man findet, werden gleich wieder relativiert. So nimmt sich die UN zum Beispiel in Punkt 43 vor, die vielgenannten Fluchtursachen zu bekämpfen:
Wir werden zusammenarbeiten, um Bedingungen zu schaffen, die es Gemeinschaften und Einzelnen ermöglichen, in ihren Heimatländern in Frieden und Wohlstand zu leben.
Es soll nun aber niemand glauben, das Ziel der UN sei es, Migration etwa in Hinblick auf die Probleme in den Aufnahmeländern einzudämmen. Vielmehr geht es darum, daß Migration „eine freie Entscheidung und keine Notwendigkeit sein“ sollte. Migration soll zu einer rein individuellen und unbeeinflußten Entscheidung gemacht werden. Wann und unter welchen Bedingungen eine Entscheidung zum Auswandern „frei“ ist und wann eine „Notwendigkeit“, wird leider nicht näher ausgeführt.
Angestrebt wird aber ganz offensichtlich ein Ideal, wonach es dem Ermessen jedes einzelnen überlassen ist, wo er denn gerne leben möchte. Für diese Interpretation spricht, daß selbst solche Migranten, die keine Aufenthaltsgenehmigung haben, wenn möglich nicht abgeschoben werden, sondern „vorzugsweise auf freiwilliger Grundlage“ in ihr Heimatland zurückkehren sollen (Punkt 58).
Es geht also keineswegs um eine Verminderung der Migration, sondern nur um deren Normalisierung. Die Vereinten Nationen verkünden dann auch in Punkt 16 ihrer Erklärung, daß sie
eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern werden, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik. Die Bedürfnisse der Flüchtlinge, Binnenvertriebenen und Migranten werden ausdrücklich anerkannt.
Auch die wenigen anderen Stellen der Erklärung, wo die Probleme der massenhaften Wanderungsbewegungen angedeutet werden, sind mit Vorsicht zu genießen. In Punkt 44 der Erklärung gibt die UN zu, daß es durchaus „Auswirkungen der Migration auf das Humankapital in den Herkunftsländern“ gebe. Die Auswanderung gut ausgebildeter Menschen stelle also ein Problem für die Herkunftsländer dar.
Die Antwort der Vereinten Nationen besteht nun aber nicht – wie man vielleicht naiv vermuten könnte – in einer Verhinderung oder Erschwerung der Migration. Schon in Punkt 46 hat die UN das Problem des sogenannten „Brain Drains“ nämlich wieder vergessen. Dort heißt es sogar ganz im Gegenteil: „Wir sind uns des Nutzens der Migration für die Entwicklung der Herkunftsländer bewusst.“ Gemeint sind hierbei hauptsächlich die finanziellen Transferleistungen der Ausgewanderten zurück in ihre Herkunftsländer.
Aufgrund dieser Zusammenhänge will die UN es den Ausgewanderten erleichtern, mit ihren Herkunftsländern in Kontakt zu bleiben, und vor allem dafür eintreten, daß Migranten „schnellere, günstigere und sicherere Überweisungen tätigen können.“
Der oben bedauerte Verlust des Humankapitals scheint demnach aufgewogen zu sein durch die Überweisung finanziellen Kapitals. Die Vereinten Nationen kommen also zu dem Schluß, daß ja eigentlich doch gar kein Problem besteht, und erklären: „Wir sind entschlossen, die Kosten der Arbeitsmigration zu senken.“
Besonders an diesem Beispiel wird klar, daß die Vision der UN auf nichts anderem beruht als auf Wirklichkeitsverweigerung. Es wird in keiner Silbe daran erinnert, daß ein großer Teil der Migration der letzten Jahre keine Einwanderung in den Arbeitsmarkt war.
Wenn hier also von Überweisungen in die Herkunftsländer die Rede ist, dann müßte vorher geklärt werden, inwiefern es sich hierbei um Löhne handelt, die im Gastgeberland erwirtschaftet worden sind, oder ob es nicht vielmehr hauptsächlich Sozialleistungen sind, die hier zweckendfremdet werden. Unter solchen Bedingungen stellen die Transferleistungen nämlich sicherlich keinen Austausch dar, der für alle von Vorteil ist. Es findet dann lediglich eine unbeabsichtigte Umverteilung von den Aufnahmeländern wie Deutschland zu den Herkunftsländern statt.
Aber die Wirklichkeit wird in der New Yorker Erklärung ohnehin konsequent ausgeblendet. Migration wird durchgängig als eine Wanderungsbewegung von arbeits- und integrationswilligen Individuen dargestellt, die für alle Beteiligten von Vorteil ist – natürlich auch für die Aufnahmeländer, wie diese charakteristische Passage aus Punkt 46 der Erklärung zeigt:
Migranten können auf positive und tiefgreifende Weise zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung ihrer Aufnahmegesellschaften und zur Schaffung von globalem Wohlstand beitragen. Sie können in ihren Aufnahmegesellschaften demografischen Trends, Arbeitskräftemangel und anderen Herausforderungen begegnen helfen und bereichern die Volkswirtschaften dieser Länder durch neue Kompetenzen und Dynamik.
Von dem Geist der eingangs erwähnten Broschüre, wonach es zwei Hauptanliegen der UN seien, die Migrationsströme einzudämmen, ist hier nichts zu erkennen. Der Verdacht liegt nahe, diese Broschüre diene einzig der Augenwischerei. Die New Yorker Erklärung selber ließe sich in etwa so zusammenfassen: Migration ist gut und hilft allen. Deshalb wollen wir Migration erleichtern und gegen Migrationsgegner mit allen Mitteln kämpfen.
Der Erklärung scheint die wirklichkeitsferne Annahme zugrunde zu liegen, die ganze Welt bestehe nur aus Geschäftsinteressen, weswegen auch die Migration ausschließlich von diesem Blickwinkel aus beurteilt werden sollte.
Ganz interessant ist in diesem Zusammenhang, daß es vom Weltwirtschaftsforum ein Positionspapier gibt, demgemäß eine weltweite Migration im Geschäftsinteresse der Unternehmen sei. Dort heißt es auf Seite 15, daß „effiziente und flexible Arbeitsmärkte dabei helfen, die Arbeiter den effektivsten Positionen in der Wirtschaft zuzuführen.“ Ungehinderte Migration sei also gut für die Wirtschaft, weil sie es ermögliche, die besten Leute in die besten Positionen zu bringen.
Weder in diesem Papier noch in der New Yorker Erklärung der UN findet sich ein Sterbenswörtchen darüber, daß es auch Wanderungsbewegungen in die Sozialsysteme gibt. Es wird stillschweigend davon ausgegangen, daß wir in einer Welt ohne Sozialsysteme leben. In einer solchen Welt würde Migration vielleicht tatsächlich hauptsächlich den Ausgleich auf den Arbeitsmärkten bewirken. In Wahrheit jedoch hat sich gerade in Deutschland die Einwanderung der letzten Jahre keineswegs als eine Einwanderung in den Arbeitsmarkt erwiesen, sondern als eine ungeheure Belastung der sozialen Kassen – und damit der deutschen Steuerzahler.
Weiterhin verdrängen sowohl das Weltwirtschaftsforum als auch die UN völlig, daß es in den Einwanderungsländern nicht nur geschäftliche Interessen gibt. Die Auswirkungen von Masseneinwanderung auf die Kultur, die Sicherheit und das tägliche Zusammenleben in den Aufnahmeländern werden nicht thematisiert, scheinen mithin nicht zu existieren oder unbedeutend zu sein.
Es bleibt also festzuhalten: Mit dem geplanten Pakt für Flüchtlinge sollen keineswegs die Flüchtlings- und Migrationsströme verringert werden. Vielmehr geht es darum, die Flucht- und Migrationswege zu sichern, um weltweite Massenbewegungen im Interesse großer Unternehmen zur neuen Normalität werden zu lassen.
Ein solcher Pakt wäre nicht im Interesse Deutschlands und der westlichen Welt. Der amerikanische Präsident Donald Trump hat das erkannt und deswegen schon 2017 erklärt, sich nicht an diesem Pakt zu beteiligen. Der Pakt beeinträchtige die Souveränität der Vereinigten Staaten und sei nicht mit deren Immigrationspolitik vereinbar. Auf eine ähnliche Erklärung der Bundesregierung wird man wahrscheinlich vergeblich hoffen – leider.
Der Text wurde im Auftrag von MdB Tino Chrupalla (AfD) geschrieben
Lotta Vorbeck
Eine einseitige Angelegenheit zum ausschließlichen Schaden und letztendlicher, totaler Zersetzung der westeuropäischen Nationalstaaten.
Von Einwanderung nach - nur um mal zwei unterschiedliche Beispiele zu nennen - Nepal, oder Singapur, ist mitnichten die Rede.
Man informiere sich, welche immensen Hürden administrativer und finanzieller Art der gemeine, auswanderungswillige BRD-Insasse zu überwinden hat, so er sich denn ernsthaft mit dem Gedanken trägt, in ein anderes Land einwandern und sich dort dauerhaft niederlassen zu wollen.