Freispruch für die Identitären!

Heute morgen fiel das - noch nicht rechtskräftige - Urteil in Graz:

Die Tages­stim­me berichtet:

Sieb­zehn Akti­vis­ten und Sym­pa­thi­san­ten der Iden­ti­tä­ren Bewe­gung Öster­reich (IBÖ) muß­ten sich in einem Mam­mut­pro­zess unter ande­rem wegen des Vor­wurfs ver­ant­wor­ten, eine kri­mi­nel­le Ver­ei­ni­gung (§278 StGB) zu bil­den. Nun ist klar: Die­ser Tat­be­stand ist nicht erfüllt, in die­sem Punkt gab es Frei­sprü­che für alle Betei­lig­ten, eben­so zum Vor­wurf der Ver­het­zung (§283 StGB).

Das bedeu­tet einen (einst­wei­li­gen) Sieg gegen den Ver­such der Staats­an­walt­schaft, eine poli­ti­sche Gesin­nungs­jus­tiz durchzusetzen.

www.salzburg24.at berichtet:

“Wenn eine Orga­ni­sa­ti­on im Kern­be­reich lega­le Tätig­kei­ten aus­übt, ist es kei­ne kri­mi­nel­le Ver­ei­ni­gung, auch wenn sich dar­aus Straf­ta­ten erge­ben”, lau­te­te die Kern­aus­sa­ge der Urteils­be­grün­dung. Der Rich­ter erklär­te, die Ver­het­zung sei zwar “unstrit­tig”, der Bedeu­tungs­in­halt sei aber mehr­deu­tig, daher wären die Anhän­ger der Iden­ti­tä­ren Bewe­gung Öster­reich (IBÖ) Ange­klag­ten groß­teils freizusprechen.

Der Rich­ter – der nament­lich nicht genannt sein woll­te – ging in sei­ner aus­führ­li­che Urteils­be­grün­dung auf die ein­zel­nen Aktio­nen der IBÖ ein und begrün­de­te, war­um alle 17 Ange­klag­ten vom Vor­wurf der kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung und der Ver­het­zung frei­ge­spro­chen wur­den. So sei sei­ner Mei­nung nach das Trans­pa­rent “Isla­mi­sie­rung tötet”, das vom Dach der Par­tei­zen­tra­le der Gra­zer Grü­nen her­un­ter­ge­las­sen wur­de “kei­ne Kri­tik am Islam, son­dern an der Grü­nen-Poli­tik und dem radi­ka­len Islamismus.”

Die Akti­on an der Kla­gen­fur­ter Uni­ver­si­tät, bei der eine Vor­le­sung gestürmt wor­den war, “wies auf Gefah­ren des poli­ti­schen und radi­ka­len Islam hin, und die­se waren im Herbst 2016 gege­ben”, so die Urteils­be­grün­dung. Der Slo­gan der IBÖ “Inte­gra­ti­on ist Lüge” rich­te sich “nicht gegen Inte­gra­ti­on, son­dern gegen eine ver­fehl­te Poli­tik.” Die Lehr­ver­an­stal­tung, die gestört wor­den war, hat­te das Ziel, Inte­gra­ti­on zu för­dern. “Die­se Mei­nung kann man tei­len, muss man aber nicht”, mein­te der Richter.

Da die Ver­het­zung weg­ge­fal­len sei, “ist auch das The­ma kri­mi­nel­le Ver­ei­ni­gung abge­hakt”. Die Sach­be­schä­di­gun­gen sei­en kei­ne Begrün­dung für eine kri­mi­nel­le Ver­ei­ni­gung, schloss der Richter.

Es wur­den ledig­lich zwei klei­ne­re Geld­stra­fen wegen Sach­be­schä­di­gung und Nötigung/Körperverletzung verhängt:

Die Ver­ur­tei­lun­gen bezo­gen sich auf eine IBÖ-Akti­on im west­stei­ri­schen Maria Lan­kowitz sowie auf jene in der Uni­ver­si­tät Kla­gen­furt. Bei letz­te­rer erkann­te der Rich­ter eine Kör­per­ver­let­zung und eine Nöti­gung, da der Beschul­dig­te dem Rek­tor in den Bauch geschla­gen haben soll. Der Ange­klag­te wur­de zu einer Geld­stra­fe von 720 Euro ver­ur­teilt. Der ande­re Beschul­dig­te muss wegen Sach­be­schä­di­gung eine Stra­fe in der Höhe von 240 Euro bezah­len. (APA)

Was die “Kör­per­ver­let­zung” betrifft, so wur­de die Sache maß­los auf­ge­bla­sen, um einen Vor­wand für eine Ankla­ge zu finden:

Als die Rei­he an dem­je­ni­gen Ange­klag­ten war, wel­chem in sei­nem angeb­li­chen Schar­müt­zel mit dem Uni­rek­tor nun auch Kör­per­ver­let­zung vor­ge­wor­fen wird, beteu­er­te die­ser wei­ter­hin sei­ne Unschuld. Er blei­be dabei, er habe die­sen nicht bewusst geschla­gen. Höchs­tens habe er die­sen „beim Raus­dre­hen” aus des­sen Griff an sein Hemd (unab­sicht­lich) erwischt. (tages­stim­me)

Was die “Sach­be­schä­di­gung” via Auf­kle­ber betrifft, so zeig­te der Rich­ter com­mon sen­se, wie der Stan­dard berichtet:

Nach der Befra­gung ging der Rich­ter noch eini­ge Schrift­stü­cke durch. Dabei kam auch die Sach­be­schä­di­gung durch Auf­kle­ber zur Spra­che. “Es gibt kei­ne Regen­rin­ne in Graz, die nicht beklebt ist”, hat­te der Rich­ter bei sei­nen Recher­chen fest­ge­stellt. Wer­bung, Fuß­ball­fan-Pickerl, rechts- und links­ge­rich­te­te Paro­len – alles fin­de sich, auch ein “Auf­kle­ber eines Radio­sen­ders genau vor dem Gericht”, konn­te er sich nicht ver­knei­fen zu bemerken.

Der Staats­an­walt gei­fer­te nach Kräf­ten (Stoff für scha­den­be­gren­zen­des, wer­te­ori­en­tier­tes Framing man­cher Medi­en), und such­te krampf­haft nach Haa­ren in der Sup­pe. Beson­ders amü­sant ist die­ses hier:

Bei einer ande­ren Akti­on wur­de die ein­zi­ge weib­li­che Ange­klag­te aus­ge­schickt, um Wän­de zu besprü­hen. “Sie ist auch ein Opfer, sie wäre von selbst nie auf so eine Idee gekom­men. So geht man mit denen um, die man nicht als Eli­te sieht”, war der Staats­an­walt in Hin­blick auf die Hier­ar­chie inner­halb der IBÖ überzeugt.

Bereits im März waren 17 Iden­ti­tä­re vom Vor­wurf der Kör­per­ver­let­zung im Zuge der “Audi­max-Akti­on” frei­ge­spro­chen worden.

Sezes­si­on im Netz gra­tu­liert Mar­tin Sell­ner und allen Beteiligten!

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Kommentare (35)

Maiordomus

26. Juli 2018 14:10

Die weibliche Angeklagte, nach der realsatirischen Bemerkung eines Staatsanwaltes ihrerseits ein "Opfer" der Identitären, präsentiert sich noch fröhlich-gefällig, scheint durch den Kontakt mit dem Männerbund wenig traumatisiert, und Sellner mag zwischenzeitlich etwas an Gewicht zugelegt zu haben, was auch für sein politisches Gewicht in seinem Heimatland noch zu wünschen bleibt. Die von Martin Lichtmesz vor einigen Tagen in Gang gebrachte Grundsatzdiskussion betr. diesen Prozess verdient einen Rückblick auf den dortigen Strang von der Vorwoche, ebenso scheint es mir richtig, dass der Freispruch nicht nur als Bestätigung aufgefasst wird, sondern als Anlass zu einer eigenen Manöverkritik etwas weg von der politischen Pubertät genommen wird.

Ein gebuertiger Hesse

26. Juli 2018 14:27

Uff, gerade nochmal. Ein schlechter Ausgang des Ganzen wäre verheerend gewesen und hätte als Steilvorlage für weitere Kriminalisierungen von Patrioten gedient. Herzlichen Glückwunsch an alle IBÖler!

Maiordomus

26. Juli 2018 15:58

Noch interessant ist das Leserschaftsecho in der österreichischen Kronenzeitung, in der deutschen Presse hat bis anhin nur die FaZ über das Urteil berichtet, eine äusserst fade Berichterstattung, auf die natürlich nicht reagiert werden darf.

RMH

26. Juli 2018 16:27

"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muß auch mit der Justiz rechnen.“ (Dieter Hildebrandt)

Insofern durfte man während des Prozesses durchaus zittern. Zum Glück gibt es aber in Österreich noch Richter, die nicht nur einen Freispruch wagen, sondern diesen offenbar auch noch gekonnt begründen.

Teufel

26. Juli 2018 17:09

Ich glaube, ich bekomme Augenprobleme: Ich sehe auf dem Bild zwei Martin Sellners!

MartinHimstedt

26. Juli 2018 17:21

Der Witz ist ja eben: Auf der grünen Wiese müsste man dieses Urteil (über welches ich mich wie ein kleines Kind gefreut habe, so ist es ja nicht) immer noch als Skandal verstehen!

Mir ist nämlich nicht bekannt, dass bezüglich der gefühlt täglichen Anschläge auf AfDler, einfachen Demonstranten, in Halle, in Kandel, in Hamburg, in Cottbus oder sonst wo jemals irgendjemand dingfest gemacht oder gar bestraft worden wäre. Es handelte sich dabei um terroristische Aktionen, bei welchen der Tod, teilweise sogar von Babys, billigend in Kauf genommen worden wäre. Von einer Razzia in einem linken Jugendzentrum habe ich noch nie gehört. „Die Antifa“ sitzt hier im Ort im gleichen Gebäude wie die Linkspartei, hiesige Politiker laufen ungeniert mit deren T-Shirts auf öffentlichen Veranstaltungen mit mehreren hundert Besuchern durch die Gegend. Sicher, bei den G20-Krawallen ist mal etwas passiert. Aber da konnte der Staat aufgrund der medialen Berichterstattung wohl nicht mehr anders. Ich schweife ab.

@Maiordomus
Martin sieht phantastisch aus und hat vor allem an Muskelmasse zugenommen. Er hat massiv an seiner Haltung und seinem Auftreten gearbeitet.

Immer noch S.J.

26. Juli 2018 20:41

Dieses Urteil ringt mir eine Stellungnahme ab, auch wenn ich es eigentlich nicht mehr will. Ich kann nicht jede Formulierung der Urteilsbegründung auf Anhieb nachvollziehen, erkenne aber sehr wohl, dass dem Gericht die Festschreibung einer demokratischen Annahme wichtig war: Mit spitzen Formulierungen, die das Gemeinwohl grundsätzlich betreffen, müssen wir umgehen können. Darüber freue ich mich. Wie sonst sollte man es in einer Gesellschaft aushalten können?

0002

26. Juli 2018 20:57

:o)

quarz

26. Juli 2018 21:18

Der Freispruch in puncto "Verhetzung" wird vom Richter damit begründet, dass es sich ja um keine Kritik am Islam (sondern nur an einer bestimmten Politik und an der strategisch ausgelagerten Bad Bank "radikaler Islamismus") handle.

Das hieße aber im Umkehrschluss, dass Kritik am Islam strafbar wäre.

Das wirft nun einerseits die Frage auf, ob nun Religionskritik generell strafbar ist oder ob dem Islam hier ein ihn privilegierendes gesetzliches Kritikabwehrinstrument zur Verfügung steht.

Und wie soll nun mit den religions- bzw. islamkritischen Schriften von Hume, Feuerbach, Schopenhauer etc. verfahren werden? Einstampfen? Verbrennen? Besitz verbieten?

wodantok

26. Juli 2018 21:32

Es war eh abzusehen, dass die Staatsanwaltschaft nichts zu bieten hat um die IB wirklich zu verbieten.

RMH

26. Juli 2018 22:17

"wies auf Gefahren des politischen und radikalen Islam hin, und diese waren im Herbst 2016 gegeben”

Alleine diese Tatsachenfeststellung durch ein Gericht ist aus meiner Sicht fast schon sensationell --- werden diese Gefahren doch meist geleugnet oder klein geredet.

HansCastorp

26. Juli 2018 22:42

@quarz
Sie haben recht, die Begründung, falls insoweit richtig wiedergegeben und sich aus dem Zusammenhang keine andere Deutung ergibt, ist eher nicht geglückt. Islam- und Religionskritik sind selbstverständlich erlaubt. Die Staatsanwaltschaft wie die nächste Instanz hätten ein wesentliches dickeres Brett zu bohren gehabt, wenn bereits das Eingangsgericht zu dem Schluss gekommen wäre, dass derartige Äußerungen, selbst in ihrer juristisch schlechtestmöglichen Deutung, sowieso von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.

Maiordomus

26. Juli 2018 23:20

Das Kleingedruckte des Freispruch-Urteils ist wohl nicht harmlos, und es gibt auch noch Verurteilungen Einzelner wegen ihres Verhaltens bei ihren Aktionen. Die Sache ist also längst nicht ausgestanden, und von Unschuldslämmern @Lichtmesz, muss auch gar nicht pauschal die Rede sein. Dafür sind wir nicht auf der Welt.

Was indes Martin Himstedt oben über die gewohnte politische Gewalt in der Bundesrepublik ausführt, ereignete sich in der Tat in ganz anderen Proportionen. Wer gewaltlos bleiben will, muss bei Aktionen die Gesetze der Gruppendynamik im Auge behalten.

A propos Freispruch: Ich schrieb ein Buch über einen Schriftsteller, der als politischer Oppositioneller nicht wegen seiner politischen Aktivität, sondern wegen der Verwicklung in eine Pädophilenaffäre in 2. Instanz zwar freigesprochen wurde, aber 10 Jahre lang nicht mehr unter seinem Namen publizieren konnte und durfte, er verfügte nun mal nicht über die mildernden Umstände eines Daniel C.-B. Ich fand es insofern gar nicht so schlecht, dass in der Kronenzeitung die Gesichter der Freigesprochenen, die auf dieser Seite in stolzem Gruppenfoto vorgestellt werden, verpixelt waren.

Andreas Walter

27. Juli 2018 05:50

Heimatliebe oder Heimatsuche scheint ja heutzutage schon beinahe ein ähnliches Verbrechen zu sein wie Pädophile.

Sehnsucht nach Heimat, Sicherheit, Geborgenheit, Vertrautem und Vertrauten, Heimatsuche sind meine Lebensthemen, zu denen mich das Leben verdonnert hat. Bei weitem nicht so problematisch wie eine sexuelle Neigung, wenn sie denn nicht auch vom Herzen kommt, doch was Sehnsucht ist kann ich deshalb durchaus nachvollziehen.

Dem ganzen Volk der ehemaligen DDR wurde übrigens auch der Boden unter den Füssen förmlich weggezogen, ohne das auch sie damals schon vorher wussten, was für Folgen das haben könnte, haben würde. All diese Dinge hinterlassen aber viel tiefere, lebenslange Spuren und sogar darüber hinaus, als den meisten Menschen selbst heutzutage schon bewusst ist.

Maiordomus

27. Juli 2018 08:32

@Walter. Pädophilie ist kein Verbrechen, eher schon eine Veranlagung, die Pädophilen ersetzen im Verachtungskoeffizienten heute die Homosexuellen; ins Kriminelle gehen pädosexuelle Handlungen. Es stimmt aber, dass vom Ruf her "rechtsextrem" und "pädophil" durchaus verwandt zu sein scheinen, beide Haltungen gelten im Maninstreamkonsens als Gesinnungsverbrechen.

MARCEL

27. Juli 2018 08:59

Glückwunsch und Respekt!
Gleichwohl: In Deutschland ist die Stimmung eine andere, die Hysterie ist größer...der Hass gegen die IB leider auch.
Da uns heute der Planet Mars (symbolisch Roms Kriegsgott) sehr nahe kommen wird: Im israelischen Caliber 3 - Camp kann man sich für alle Fälle weiterbilden.

Andreas Walter

27. Juli 2018 09:21

Ich freue mich auch für die IB und mein Glückwunsch geht auch an den Richter für sein mutiges Verhalten in Zeiten, in denen das nicht mehr selbstverständlich ist, Höhergestellten und Mächtigeren die Stirn zu bieten bei offensichtlichem Unsinn und/oder Unrecht.

Und es gibt auch noch einen weiteren Sieg zu vermelden über eine jahrzehntelange Diskussion, die eine erstaunliche Wende gerade nimmt. Die Ehre ihn vorzustellen und zu erklären überlasse ich allerdings Steve Sailer aus den VSA:

https://takimag.com/article/the_disco_triplets_steve_sailer/print

Es geht um ein Projekt geheimer Zwillingsforschung in den VSA, das aufgeflogen ist, um die alte Frage "Natur oder Erziehung" und um die Bedeutung der Gene und Biologie für unsere Identität.

Wie sagte darum ein ehemaliger guter Freund mal zu mir, obwohl ich zum Teil in Mexiko aufgewachsen bin, aber Kind deutscher Eltern?: "Du bist deutscher als die meisten Deutschen, bist dir darüber aber gar nicht bewusst."

Mhm. Ich bin aber zumindest mein Vaters Sohn, das spüre ich jeden Tag mehr und mehr, auch wenn mir das manchmal missfällt. Doch da sind ja auch noch meine Grossväter und deren Väter, und deren Väter und Väter, uns so weiter.

https://www.youtube.com/watch?v=-tJZTVdfSvw

Franz Bettinger

27. Juli 2018 09:25

"Schuldig - im Sinne des Unrechts-Staates", eine Anekdote aus dem Saarland:

"Ja, ich bin manchmal etwas anstrengend," sagte er und lächelte.
"Na ja, hin und wieder sollte man sich eine Anstrengung zumuten!" sagte ich. Ich wollte ihn trotz seiner misslichen Lage bei Laune halten:
"Sie sind nicht anstrengend. Sie sind unterhaltend, gebildet, belesen, intelligent. Sie sind witzig und nie langweilig. Manchmal vielleicht etwas übermütig aufschäumend, ja, aber das ist doch egal. Sie dürfen das!" Ich sah mich in dem kleinen Raum um. Das war alles nicht sehr erhebend. "Es ist mir eine Ehre, Franz." "Wie bitte?"

"Es ist mir eine Ehre, in der brd im Gefängnis zu sitzen," meinte mein alter Lehrer, als ich ihn auf der Lerchesflur besuchte. Ich hatte ihn zuletzt bei der Verhandlung gesehen, wo er vor dem Richter erhobenen Hauptes bekundete: "Ich bin schuldig. Schuld im Sinne des Unrechts-Staates. Ich will ins Gefängnis, da gehöre ich hin in dieser Zeit, nicht unter Leute wie Sie, Richter, oder Sie, Staatsanwalt. Ich mag nicht unter Euresgleichen leben, ihr Freißlers und Gesslers. Belügt euch nur selbst. Aber ohne mich!"

Seine Respektlosigkeit brachte ihm ein Jahr mehr Haft ein, mangelnde Schuldeinsicht ein weiteres Jahr. Drei Jahre brummten sie ihm insgesamt auf. Wegen Volksverhetzung. Er trug in Sulzbach vor der zukünftigen Moschee ein Schild: "Der Islam tötet." Dafür - nicht für Vergewaltigung oder einen Ehrenmord - dafür geht man in der brd heute für 3 Jahre ins Gefängnis. Es gab dem Alten Kraft, als ich und neun weitere im Gericht selbst gemachte Pappschilder unter den Pullovern hervorholten, auf denen stand: "Das Pack steht hinter Dir" und "Du bist nicht allein". Auf einem stand gar: "Wir holen dich raus." Das war gewagt. Natürlich wurden wir des Saales verwiesen, was wir unter Getöse taten. Als letztes sah ich das Grinsen auf dem faltigen Gesicht. Mein alter Lehrer schien mit sich und uns zufrieden. (FB: eine nur zum Teil fiktionale Story)

PS: Lieber Herr Bettinger, vielen Dank für die unglaublich schöne Geschichte. Ich kann genau nachempfinden, was ihr alter Freund da sagte, und vielleicht geht es uns diese Woche ähnlich. So oder so: Den aufrechten Gang wird man uns nicht nehmen. Gruß aus Wien, Martin Sellner
PS: Unsere Helden von Les Brigandes: https://www.youtube.com/watch?v=Mgwk0Bw9XEQ

Maiordomus

27. Juli 2018 09:42

PS. @Andreas Walter. Noch zur Parallelisierung "rechtsextrem" und "pädophil", hier keineswegs in denunziatorischer, sondern hoffentlich erhellender Absicht notiert: die Stadt Bingen hat, obwohl absolut keine kriminellen Pädosexuellen Handlungen des bedeutendsten Dichters der Stadt, Stefan George, nachgewiesen sind, diesen Monat den offiziellen Festakt zu Ehren des Literaturgiganten mit Hinweis auf dem Toten nachgeworfenen Dreck abgesagt. Zu allem Überdruss ist sogar von einer Umbenennung des Stefan-George-Gymnasiums in Bingen due Rede. Immerhin wurde noch in einem kleinen Saal wenigstens ein Gespräch über George zugelassen, an dem zum Beispiel der Germanist Jürgen Egyptien teilgenommen hat. Es handelt sich in der Tat um eine zeittypische Hysterie, wobei in Sachen George das unterstellte "Rechte" und die "Pädophilie", welch letztere genau so wie die Homosexualität und die Bisexualität eine faire phänomenologische Analyse verdienen würde, eine verruchte Schnittmenge bilden. George bleibt in diesem Sinn der am stärksten ausgegrenzte grosse Dichter der deutschen Literatur. Von dem allem hatte der Gastrezensent von SiN nicht genügend Ahnung. Es bleibt jedoch zu bedauern, dass ein Botho Strauss in Sachen künstlerischer Vollkommenheit und einem schlechthin gültigen, wohl in die Jahrhunderte hineinwirkenden Gesamtwerk mit einem Stefan George mutmasslich nicht wird mithalten können. Ein grosser Autor ist heute bestenfalls eine Stimme und sonst nichts, vox et praeterea nihil, wie es der späte Reinhold Schneider auf den Punkt gebracht hat. Ähnlich wie für die literarische Situation Deutschlands unmittelbar nach dem Tode Georges gelten möglicherweise heute die Verse von Reinhold Schneider aus dem Sonett "Entfremdet ist das Volk mir" (1936) mehr denn je:

"Verkehrt sind alle Zeichen, stumm die Dichter./
Es bannt das Wort nicht mehr die Todesmächte,/
Die deine Seele, Volk, in Fesseln schlagen."

Es ist dieselbe Entfremdung, welche in seinem Tessiner Exil ein Stefan George realisierte, und an welchem Lebensgefühl zu unserer Zeit ohne Zweifel ein Botho Strauss wohl ebenfalls Anteil haben wird, wie immer auch wir seinen Text vom "Anschwellenden Bocksgesang" deuten oder "einordnen" wollen. Der gewiss bemerkenswerte und tatsächlich bemerkte "Bocksgesang" bleibt, wie einst das Werk Georges, ein erratischer Block im Literaturbetrieb einer Null-Epoche.

Cacatum non est pictum

27. Juli 2018 09:44

Auch wenn das Urteil noch keine Rechtskraft erlangt hat: Es tut gut, zu sehen, daß hier offenbar nach den Buchstaben des Gesetzes Recht gesprochen wurde. Der Haupttatvorwurf war von Anbeginn unhaltbar. Daß der zweifellos unter öffentlichem Druck stehende Richter kühlen Kopf bewahrt hat, ist ihm hoch anzurechnen.

Zu den wilden, hochspekulativen Ausführungen des Staatsanwalts fehlen mir die Worte. Sie sind eines guten Juristen nicht würdig. Leider ist die Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde in Österreich (wie auch in Deutschland, nicht so in Italien) weisungsgebunden, wird also vom Justizministerium kontrolliert. Das ist an sich schon problematisch, in Angelegenheiten des politischen Strafrechts aber um so mehr.

@quarz

Es bleibt abzuwarten, wie die schriftliche Fassung der Urteilsbegründung aussieht. Die ist maßgeblich. Allerdings liegt es in der Natur solcher Gummiparagraphen, daß sie in der Interpretation weit dehnbar sind. Was ist schon Haß? Wie soll er definiert und von anderen Formen der Ablehnung abgegrenzt werden? Darf es überhaupt strafwürdig sein, in anderen Menschen ein bestimmtes Gefühl hervorzurufen? Wie soll es jemandem nachzuweisen sein, daß er die Menschenwürde eines anderen zu verletzen gedachte, als er ihn öffentlich kritisierte? Wo fängt eine Beschimpfung an - im Vergleich zur harten Kritik?

Derlei Strafvorschriften sind wie geschaffen für die Bekämpfung politisch unliebsamer Meinungen. Ein Staat, der sich als liberal definiert, müßte sie konsequenterweise aus seinen Strafgesetzen entfernen.

t.gygax

27. Juli 2018 10:07

Maiordomus "ins Kriminelle gehen pädosexuelle Handlungen"
Na, das ist aber schon sehr vornehm zurückhaltend -verständnisvoll formuliert.........mit Verlaub: das sind widerliche und abscheuliche Verbrechen , schauen Sie sich doch mal die Opfer an. da wird einem ganz anders...
Ansonsten Gruss in die freie Schweiz, in der Sie 70 Jahre lang in Freiheit lehren, schreiben und publizieren konnten, da muss man lange suchen, bis man vergleichbares findet.
In der BRD wären Sie garantiert in die Mühlen der Justiz/ des Verfassungsschutzes gekommen ...und da kommt keiner mehr heil heraus.
Sie können Gott auf den Knien danken für das Glück , in der Schweiz geboren zu sein.

Maiordomus

27. Juli 2018 10:08

Auf die Semiotik bzw. die Sprachregelung kommt es an. Die Tiroler Tageszeitung schreibt routinemässig über den Freispruch:
"Mit Freisprüchen in den relevanten Anklagepunkten ist am Donnerstag der Prozess gegen 17 Anhänger der rechtsradikalen Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) im Grazer Straflandesgericht zu Ende gegangen."

"Rechtsradikal", welche Bezeichnung immerhin ein Kuehnelt-Leddihn für sich noch unbefangen in Anspruch nahm, ist immerhin nicht rechtsextrem. Es bleibt aber dabei, dass diese Sprachregelung de facto zum Beispiel x Berufsverbote generieren wird, zum Beispiel im öffentlichen Dienst. Insofern ist rechtextrem bzw. rechtsradikal in der sozialen Wirkung nicht das Gegenteil von pädophil, weswegen ich die Binnendiskussion mit @Andreas Walter betr. pädophil und rechtsextrem nicht gerade als Abschweifung empfinde, auch noch mit Schnittmengen zur kürzlichen literarischen Debatte über George und Botho Strauss. Das Logo der Identitären wird wohl unvermeidlich als eine Art Hakenkreuzersatz stigmatisiert werden, auch wenn es garantiert nicht so gemeint war. Über semiotische Fragen wie generell über die Semiotik des eigenen Auftritts muss wohl auf jeden Fall eine ernsthafte Diskussion geführt werden.

Franz Bettinger

27. Juli 2018 12:11

@Cacatum. Sie schreiben richtig (hier wie immer etwas verfranzelt wiedergegeben):
Es liegt in der Natur von Gummi-Paragraphen, dass sie dehnbar sind. Was ist schon Hass? Wie soll Hass von Zorn und Wut und vielen anderen noch erlaubten Formen der Ablehnung abgegrenzt werden? Darf es vom Grundsatz her und von Gesetzes wegen überhaupt strafwürdig sein, bei anderen Menschen bestimmte Gefühle zu provozieren? Provozieren! Und tut man dies nur mit Worten? Nicht auch mit Punk-Kluft, Burkas oder Nacktheit? Warum soll man nicht provozieren dürfen? Wozu haben wir Komödianten und Bütten-Reden, wozu Humor und Witz? Derlei Maas- geschneiderte, straf-verstärkende Gesetze wie den neu erfundenen Hass-Paragraphen, die werden von Unrechts-Staaten geschaffen, um politisch unliebsame Meinungen zu erdrücken. Gott, wie erbärmlich ist dieser Staat unter Merkel geworden, so verkommen! Und die Richter? Merken es oft nicht einmal.

Dieser aberwitzige, unwürdige Hass-Paragraph erinnert mich allerdings auch an die letzten zwei der zehn Gebote Moses: "Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus. Und: Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib, Knecht, Magd, Vieh noch alles, was dein Nächster hat."

Nicht einmal begehren? Wo die Magd doch so schön ist und das Vieh so prächtig im Futter steht! Nicht mal im Traum daran denken, wie es wäre? Ach, auch da werden also nicht Taten, sondern sogar Gedanken stigmatisiert.

Sandstein

27. Juli 2018 12:44

@ Franz Bettinger

Um zu verstehen, weshalb in den Geboten selbst "falsche" Gedanken als Bruch des Bündnisses mit Gott gelten ist relativ simpel erklärt.

Schon die gedankliche Abweichung von der Moral als obersten Maxime ist ein Bruch eben dieser. Kant hat das in seiner Kritik der Vernunft dargelegt.

Ist immer etwas sperrig zu lesen der gute Sonderling aus Königsberg, aber wenn Sie die Ausführungen verinnerlicht haben, machen die Gebote Sinn. Und zwar wie!

Der Verweis auf Gedankenverbote ist hier schlichtweg fehl am Platz, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Aus der Vernunft folgt die Moral, aus ihr das sittliche Handeln, und das verbietet eben amoralische Gedanken. Oder besser gesagt, wer moralisch handelt, hat keine Gedanken an des Nachbars Weib ;)

Genau deshalb ist wahre Moral ja so verdammt selten.
Nehme mich da nicht aus übrigens.

Gruß

Andreas Walter

27. Juli 2018 13:48

@Maiordomus

Pädophile ist aber doch nicht nur eine Option, die man einfach so an- und abschalten kann wie man will. Da gibt es Leute die sogar Unsummen dafür ausgeben, das ausleben zu können. Dann würde es doch ausserdem auch nicht regelmässig solche Skandale wie den der Odenwaldschule und ähnliches geben. Mag sein, dass es auch Pädophile gibt, die sich mit Ersatzbefriedigung ein Leben lang zufrieden geben, doch die Mehrheit ist das glaube ich nicht. Wundere mich darum auch ein wenig über Ihre sorglos-naive Sichtweise, wenn Sie sich doch damit als Schriftsteller schon mal auseinandergesetzt haben. In Ihrem Buch, nehme ich darum mal an, schafft das Ihre fiktive Gestalt, oder wie ging die Geschichte dann weiter.

Ist aber in der Tat eine interessante Frage, ob solche Literatur überhaupt einen Straftatbestand erfüllen würde, ausser eventuell gegen das Sittengesetz. Mord und Totschlag, auch fiktiver, wir ja auch ununterbrochen in den Medien verbreitet. Ich versuche gerade beide Seiten zu sehen, die lebenslang Betroffenen und die Gesellschaft. Einfach machen lassen, wie es die Grünen fordern, geht aber nicht. Indiskutabel. Doch welcher Natur könnte hier das "Methadon" sein - und wäre es tatsächlich wirksam, oder einfach nur ein neuer Markt sogar ü21?

Haha, wie würde das denn Marx lösen? So genial war der darum auch nicht.

Andreas Walter

27. Juli 2018 14:29

Ihr macht es euch ganz schön leicht.

Denkt auch mal an die Natur der Frau dabei, oder alle Wesen, die noch aus dem Schema M (wie Mann) herausfallen, aus welchen Grund auch immer.

"Ja, aber, ich muss doch an die Kinder denken. Die brauchen doch alle etwas zu Essen, Schulsachen, was zum Anziehen."

Das hat alles seine Grenzen, und nicht jede Frau folgt ihrem Mann auch in den Tod auf dem brennenden Wikingerboot.

Die Grünen drohen sogar mit Keinen Sex mit Nazis. Wollen aber Multikulti, also alles noch komplizierter machen als es schon ist. "Die spinnen, die Römer!"

Wie leicht ist es doch dagegen, bei Aldi einzukaufen, obwohl die Auswahl auch dort mittlerweile schon gross ist.

Das aber ist auch der Reiz des Islam. Ein Buch, einfache Regeln, keine weiteren Fragen.

Muss man unbedingt mit Humor nehmen, diese verrückte Welt. Wir wollen halt alles - und das geht nicht. Schon gar nicht alles gleichzeitig und am gleichen Ort.

Darum ja auch Nationen, Grenzen, Optionen.

Maiordomus

27. Juli 2018 16:48

@Andreas Walter. Glauben Sie, dass Thomas Manns "Tod in Venedig" ein Verstoss sei gegen das Sittengesetz? Was Sie bei mir als "naiv-sorglose Sichtweise" einschätzen, dahinter stecken Archivrecherchen mit einigen 1000 Seiten meist historischen Dokumenten zu dieser Frage zwischen 1991 bis 2003 sowie Studium der Fachliteratur, dazu Gesprächen mit Betroffenen auf beiden Seiten der Opfergrenze. Habe so zumal zur Geschichte der männlichen Homosexualität einiges erfahren, eine Eigenschaft, welche vor Generationen von Pädophilie kaum unterschieden wurde. Das Thema war sodann unter dem Gesichtspunkt der literarischen und künstlerischen Bewältigung zu erkunden, so im Fall der Träume des heiligen Don Bosco, bei Thomas Mann, Stefan George und Heinrich Federer, empfehle Ihnen das Buch "Dei Atterseeische Krankheit" von Krönke, das im Ammann Verlag erschienen ist. Aufgrund meiner diesbezüglichen Publizistik erhielt ich zahlreiche Briefe von Pädophilen meist mit höherer Bildung, einerseits von solchen, die das Gefängnis von innen gesehen hatten und auch von anderen, die sich vielleicht nichts zuschulden haben kommen liessen.

Wahr ist aber, dass im Rahmen der sexuellen Enttabuisierung ab den Sechzigerjahren die Hemmschwelle in sexuellen Sachen allgemein runterkam Dabei gibt es bei den kriminellen Fällen von Pädophilen wie bei herkömmlichen sich als normal einschätzenden Sexmolchen höchst unterschiedliche Grade der Schwere. Über pädophile Priester recherchierte ich schon, als dies öffentlich noch kein Thema war. Einige meiner geistlichen Lehrer waren auf diesem Gebiet anfällig, wobei ich indes nicht betroffen war, ausser dass ich im Schultheater nie eine bedeutende Rolle kriegte. Die Lieblingsjungen der Internatslehrer wurden "Käsbuben" genannt, einen Ausdruck, den ich ziemlich lange nicht verstanden habe.

So viel zu meiner "sorglos naiven Sichtweise", die man mir zwar auch im Umgang mit deutschen Rechten schon vorgeworfen hat. Als objektiv gilt ja eigentlich nur, was der Verfassungsschutz zu diesem Thema zu sagen hat. Ich versichere Ihnen aber, dass ich mich mit dem allem oftmals länger befasst habe und einzelne Protagonisten auch besser zu kennen glaube als amtlich bezahlte Extremismusexperten, über deren Wissenslücken ich auf Rückfrage Auskunft gebe. Weil ich mich in der Geschichte der Inquisition etwas auskenne, die für die Geschichte der Pädophilie viel hergibt, wobei Inquisitoren auch Appetit hatten auf das Verfolgen politischer Veirrungen, glaube ich solchen Experten von heute für ihre Weiterbildung brauchbare Tipps geben zu können. Die Inquisitoren der katholischen Kirche haben sich seit dem 13.und 14. Jahrhundert als frühe Extremismusexperten ein für alle Epochen beeindruckendes Knowhow erarbeitet. Von deren Techniken könnten sich Staatsanwälte und Richter des 21. Jahrhunderts vielleicht ein Stück abschneiden, womit wir endlich wieder bei der Debatte um die Prozesse gegen die Identitären angelangt wären. Immerhin gab es bei den Inquisitoren, sogar bei den Hexenprozessen, erstaunlich viele Freisprüche, besonders dann, wenn man nach etwa sechsmaliger Folterung immer noch nicht gestanden hatte.

Utz

27. Juli 2018 17:38

>>Der Richter – der namentlich nicht genannt sein wollte – ging in seiner ausführliche Urteilsbegründung auf die einzelnen Aktionen der IBÖ ein ... <<

Warum wollte der nicht namentlich genannt werden? Ist das üblich? Bin da nicht bewandert, lese nicht so viele Gerichtsberichte. Hat er Angst? Vor der Antifa? Und ist das dann ein kriminelle Vereinigung, wenn Richter Angst haben müssen?

Maiordomus

27. Juli 2018 18:33

"Die Staatsanwaltschaft legt volle Berufung ein." Klar ist die Sache in Graz und anderswo nicht ausgestanden: Je länger der Prozess dauert, umso heikler wird unabhängig von dessen Ausgang die gesellschaftliche Stellung der stigmatisierten Angeklagten, nur dass in Österreich immerhin ein Drittel der Bevölkerung als potentielle Sympathisanten in Frage kommen, also wohl fast ausschliesslich jene Schichten, die in Deutschland von einem Minister "Pack" genannt wurden. Darum ist von Euphorie über das Urteil von gestern eher abzuraten.

RMH

27. Juli 2018 20:38

Um noch einmal auf das Urteil zurückzukommen:

Neben der Frage der kriminellen Vereinigung, die ich jetzt einmal bei Seite lasse, ging es ja um den Vorwurf der Aufstachelung zum "Hass". Ähnliche Strafvorschriften gibt es mittlerweile wohl überall in Europa, in Deutschland dann "Volksverhetzung". Bei diesen Delikten sollten man sich einmal vertieft die Frage nach dem Schutzzweck der Vorschrift und den rechtspolitischen Folgen stellen. Wenn ich das bislang richtig verstanden habe, richten sich die Vorschriften primär an die Einheimischen ("Köterrasse" als Bezeichnung für Deutsche erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung bekanntermaßen nicht, da nicht gegen die Deutschen gehetzt werden kann) mit dem Zweck dafür zu sorgen, dass diese Einheimischen nicht "hassen" oder "aufgehetzt" werden und gegenüber den Minderheiten übergriffig werden. Schutzobjekt vor "Hass" sind also die "Minderheiten" und nicht die Aufnahmemehrheitsgesellschaft.

Wenn man aber einmal etwas weiter denkt, kommt bei flächendeckenden oder auch nur einzelnen, medienwirksamen Verurteilungen von Einheimischen nach diesen Delikten bei den Minderheiten der Eindruck auf, die anderen hassen sie tatsächlich, sie werden diskriminiert etc., es sei also wahr, dass bspw. "die Deutschen" alle Rassisten seien, warum sonst braucht man denn sonst so etwas unter Strafe stellten? Im Ergebnis wird die Minderheit also in ihrem subjektiven Empfinden "Opfer" zu sein und das die Aufnahmegesellschaft alles "Rassisten" seien, bestärkt. Dies ist gesellschaftspolitisch absolut fatal, denn jetzt droht die Gefahr, dass der Migrant jede Niederlage, jede Zurückweisung, sei sie berechtigt oder nicht, letztlich auf seine Herkunft schiebt. Keinen job, keine Wohnung - alles klar, liegt ja nur daran, dass man MihiGru hat. Unter dem Strich hetzt damit alleine das damit geschaffene Narrativ des hassenden, rassistischen weißen Ureinwohners, vor dem die Migranten durch das Strafrecht geschützt werden müssen, die Migranten massiv auf. Der ursprüngliche gedachte Zweck, die Verhetzung von Einheimischen zu unterbinden wird letztlich nicht erreicht, dafür haben es jetzt die Minderheiten schwarz auf weiß, dass sie vor "Hass" geschützt werden müssen und daraus resultieren dann entsprechende - strafrechtlich bestätigte! - Vorurteile der Migranten gegenüber der Aufnahmegesellschaft. Denn faktisch haben die Minderheiten meist mehr Vorurteile gegen bspw. die Deutschen, als umgekehrt.

Über die oben dargelegte Problematik der faktisch selbst erfüllenden Prophezeiung, die die "Hass-Delikte" mit sich bringen und der damit erzeugten, kontraproduktiven Wirkung der faktischen "Aufhetzung" der Minderheiten gegen die Einheimischen hinaus, findet im Moment ein ganz großer Prozess der Aufhetzung der Minderheiten gegen die Mehrheitsgesellschaft statt - los getreten von Linken, Grünen, Erdogans-Regime etc. Der Fall Özil geht bspw. deutlich tiefer, als er dargestellt wird. Der mega-erfolgreiche Fußballer stellt die Legende auf, er würde nur gedisst, weil er Türke sei. Millionen hier lebender Türken identifizieren sich damit und sehen sich und ihre z.T. prekären Lebensverhältnisse nun in genau dieser Reihenfolge "solange ich Steuern zahle und die Klappe halte, bin ich willkommen, sobald es ein bisschen quer läuft, bin ich der Scheiß-Türke" so das Narrativ, welches von Özil und Erdogans Truppe verbreitet wurde. Man könnte jetzt sachlich antworten, willkommen im Club, lieber Herr Türke, als Deutscher bist Du auch nur willkommen in diesem Land, wenn du Steuern zahlst und im übrigen die Fresse hältst, aber das will keiner mehr hören.

Zur Zeit findet eine enorme Mobilisierung der Minderheiten statt, ich verweise hier beispielhaft auf die gestartete MeTwo Kampagne.

https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/metwo-die-banalitaet-des-rassismus-a-1220574.html

Und ab jetzt wird es meiner Meinung nach im wahrsten Sinne des Wortes "brandgefährlich" in unserem Land. Die von linken, grünen, Medien und Erdogans-Leuten los getretene "Ihr werdet alle nur gedisst - die Deutschen sind Rassisten"-Kampagne mobilisiert nun die Minderheiten und diese werden sich "zur Wehr" setzen. Es ist meiner Meinung nach gesellschaftlich relativ betrachtet ungefährlicher, wenn man ein paar Prozent Bevölkerung hat, die tatsächlich gegen Ausländer "hetzen" aber damit eben gerade nicht die Mehrheiten erreichen, als wenn man eine riesige Mehrheit an Linken, Grünen, Medien und Erdogans Flüsterer hat, die gepowert über ALLE Medienkanäle sagen, lieber MiHiGru, du wirst ja von den meisten hier dauernd so arg diskriminiert, bekommst keine gescheiten jobs, Wohnungen, wirst beim Sport aussortiert, eben nur weil du Ausländer bist. Damit gibt die offizielle Mehrheit dann nämlich diesen Menschen mit MiHiGru den Freibrief, bei allem undifferenziert das zu machen, was man in USA als "playing the race card" bezeichnet, sich nicht integrieren zu müssen und stattdessen Forderungen zu stellen (gib mir dies, gib mir das, sonst bist Du Rassist etc.). Das Ganze wird aus unterschiedlichen Motiven betrieben. Erdogan will seine Macht in Deutschland demonstrieren, in dem er die Auslandstürken jetzt mobilisiert und die Linke, die Medien, die CDU, Grünen etc. denken, sie könnten damit nun endgültig die diskursive Hoheit wieder erlangen, wenn alle Ausländer bestätigen, dass sie ja diskriminiert werden würden. Dann könnte man das freche Maul der AfD und der Rechten schon stopfen. Dass sie damit die Lunte an ein Sprengstoff-Fass gelegt haben und dafür sorgen, dass Deutsche in Zukunft die "Gejagten" werden (noch mehr als bisher) sehen diese politischen Tiefflieger nicht.

Leute, mit der Aufhetzung der Türken und Minderheiten beginnt nunmehr ein neues Kapitel in der Nachkriegsgeschichte. In Südafrika ging es auch erst so richtig los, als vom Ausland gestartete Dauerkampagnen den Schwarzen einredete, ihr seit Opfer, ihr werdet diskriminiert, ihr seit im Recht.

Der auch von G.K. herbeigeredete "Riss" findet dabei nicht nur recht harmlos unter uns Deutschen statt, er findet jetzt zwischen Deutschen und Migranten statt und wir alle sollten davon ausgehen, dass dieser Riss blutig werden wird und nicht nur die Ausladung von Parties und Familienfesten zur Folge haben wird.

Preppers sind wohl eindeutig im Vorteil … es wird ungemütlich! Die erste Welle ist am anrollen, die Folgewellen werden sicher größer und stärker.

simple

28. Juli 2018 23:48

Wenn ich Martin Sellner sehe und mitunter auf YT höre, dann kann ich nicht anders, als für ihn Respekt zu empfinden. Gewiß ist er noch zu klein, um für das zu stehen, wofür ich sterben würde, aber er steht seinen Mann. Das spreche ich allen anderen in irgendwelchen Foren schlichtweg ab. Palavern ist nicht kämpfen. Sie wissen das aber bereits.

Franz Bettinger

30. Juli 2018 11:14

@RMH: Sie haben völlig recht! Hierzu eine Ergänzung. (Ich hatte das schon mal ähnlich auf SiN geschrieben):

Es gibt eine Notwendigkeit und daher im Prinzip auch ein Recht auf Hass! Gefühle wie Wut, Zorn und Hass sind nicht Ursachen, sondern Ergebnisse von etwas. Sie sind (wie Begierden) durch das Bewusstsein kaum steuerbar. Es sollte keine Rolle spielen, ob ich jemanden ohrfeige, weil ich ihn hasse oder liebe. Die Ohrfeige ist Körperverletzung und somit unter Umständen strafbar, basta. Es sollte keine Rolle spielen, ob ich aus Geiz Steuern hinterziehe, oder weil ich den Staat für einen Räuberstaat halte, oder weil ich die Bundeskanzlerin hasse. Tut es aber. 2012 beschloss das Merkel-Regime eine Gesetzesänderung, mit der Fremden-feindliche Beweggründe als Hass-Kriminalität bezeichnet und bei Straftaten strafverschärfend wirken sollen. Das Strafrecht wurde zur Auslegungs-Sache. Der § 46 Abs. 2 StGB war die Einführung von Gesinnungs-Justiz.

Ein Verbot des Hasses hätte, wenn es denn durchsetzbar wäre, keine angenehmen Folgen. Denn alle Gefühle haben einen evolutionären Sinn. Alle! Ohne Vorsicht und Angst kein Überleben. Ohne Freude und Liebe keine sozialen Bindungen. Ohne Hunger, Durst, Neid und Machtgelüste keine Motivation. Ohne Lust kein Sex. Ohne Solidarität und Loyalität keinen Familien- und Volks-Zusammenhalt. Ohne Ekel Vergiftungen. Ohne Wut und Zorn kein sich Wehren.

@Der_Jürgen lieferte - am 16.6.2017 auf SiN unter der Überschrift "Streitschrift für den Hass" - mit seiner Frage eine Erklärung, die Zorn und Hass unterscheiden hilft. Er fragte rhetorisch: "Darf eine Mutter den Lustmörder ihres Kindes hassen?" und gab die Antwort: "Ihr dies verbieten zu wollen, hieße von ihr Übermenschliches verlangen." - Ich ergänzte: Eine Mutter darf den Schänder und Mörder ihres Kindes auch dahinmetzeln. Bloßer Zorn gäbe ihr dazu nicht die Kraft. Hass schon! Dies ist die evolutionär sinnvolle Funktion des Hasses: ausreichend zu motivieren!

Nein, Hass zu empfinden ist nicht verwerflich. Ohnehin: Der Hass fragt nicht nach Recht und Rechtsprechung. Er entsteht, ist vorhanden und basta. Mögen ihn Psychologen und Richter sezieren und sich an ihrem Erfundenen (sic!) ergötzen, dem Hassenden ist das egal. Er ist sich seiner Selbst sicher. Er braucht kein Abnicken seines Impulses durch die Ratio. Er spürt, was zu tun ist. Der Evolution sei Dank! Wer Kleists Kohlhaas gelesen hat, weiß, wie Hass entsteht und warum es des Hasses manchmal bedarf. Denn irgendwann sagt man sich: "Genug ist genug!"

Im übrigen ist gegen den Hass vorgehen zu wollen in etwa so effektiv wie gegen das Weltklima zu kämpfen. Wer die Zahl der hassenden Menschen vermindern will, muss die Ursachen für deren Hass erkennen und beseitigen.

PS: Ich erinnere mich noch mit Grausen an die Gewissens-Prüfungen von KDV-lern bei der Bundeswehr. Auch so eine Art Gesinnungs-Schnüffelei! NB: Ich habe gedient.)

Sandstein

30. Juli 2018 11:22

@ simple

Richtig! Palavern ist nicht kämpfen. Nur schließt das eine das andere nicht aus. Sie dürfen auch nicht vergessen, dass hier nicht mehr jeder der Mitforisten voll im Saft steht, es ist von einem alten Mann nicht zu erwarten, dass er gegen Antifa und andere auf die Straßen geht und "kämpft". Das muss schon unsere Generation richten.

Zumal der Begriff Kampf mehrere Facetten umfasst, und sich nicht auf youtube videos und Kunstblut beschränkt.
Kurz gesagt, Sie tun einigen Unrecht mit Ihrem Urteil, mir zum Beispiel.

Trotzdem verstehe ich was Sie meinen, mir geht es ja ähnlich. Den Stein der Weisen umdrehen und nochmal wenden weil man eventuell was übersehen hat ist irgendwann einfach unfruchtbar.

heinrichbrueck

30. Juli 2018 13:34

Die "politischen Tiefflieger" sehen ihre eigene Zweckhaftigkeit nicht. Deshalb ist ihre Benutzbarkeit auch in bestimmtem Umfange strukturell gewährleistet.
Eine "Mobilisierung der Minderheiten" ist nicht so verkehrt. Diese Minderheiten waren immer Mittel zum Zweck, für die Drahtzieher eine antideutsche Vernichtungswaffe. Die Intelligenteren unter ihnen, aus dem islamischen Kulturkreis zumeist, durchschauen die Unverträglichkeit der Kombination. Integrationslüge und westliche Dekadenz. Gleichzeitig die eigene Unfähigkeit, sogar den politischen Tieffliegern nicht gewachsen, den Laden übernehmen zu können. Schaden anrichten, Verwirrung stiften, Heimat verändern, lautete das Programm. Mit den Italienern ging es los, die damals verständlicherweise auch nicht gemocht wurden. Rücksicht auf die kulturelle Kompatibilität, wie jetzt im Nachbarland Polen, welches philippinische Gastarbeiter anwerben will.
In diesem System muß man niemandem das Maul stopfen; mußte man nur denjenigen, bevor es eingeführt werden konnte. Die AfD ist keine Systemänderungspartei, sie möchte lediglich Korrekturen anbringen. Die Demokraten in diesem Land müssen verstehen, in einem normalen Verständnisbereich, was sie anscheinend nicht mehr verstehen können!

Andreas Walter

30. Juli 2018 23:15

Wobei "philippinische Gastarbeiter" auch Schwachsinn ist. Schwarzafrikaner sind auch überwiegend Christen und haben trotzdem mit den Christen in Europa wenig gemeinsam. Eher mit den Christen in den VSA, mit ihren abstrusen Predigern. Das Argument ist daher nur vorgeschoben.

Am Ende aber machen die dann auch alle rüber, nach Germoney, weil sie hier mehr verdienen können als bei den Polen. Philippinische Drogenhändler (war da nicht was?), Stricher und Prostituierte werden sich aber auch sicher freuen, den europäischen Markt zu bereichern.

Anstatt einfach eine vernünftige Familienpolitik zu machen, wie es Luxemburg zumindest eine lange Zeit gemacht hat.

Doch das Eine kostet Geld, das Andere senkt das Lohnniveau.

Wie heisst es so schön: Wer billig kauft kauft zwei mal.

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