Álvaro d’Ors: Gemeinwohl und Öffentlicher Feind. Herausgegeben und mit einer Einführung versehen von Wolfgang Hariolf Spindler, Wien: Karolinger 2015. 128 S., 19.90 €
Álvaro d’Ors wird wenigen Deutschen ein Begriff sein. Carl-Schmitt-Leser kennen ihn als dessen Freund und kritischen Kommentator. Bei dem karlistisch geprägten Mitglied der spanischen Elite während der Franco-Regierung liegt eine gewisse geistige Verwandtschaft mit dem Plettenberger Großdenker nahe.
D’Ors war aber weit mehr als ein staatsphilosophischer Gelehrter. In erster Linie war der vielfach geehrte Juraprofessor, der unglaubliche 50 Jahre lang lehrte, ein Experte für Römisches Recht, außerdem mit dem kanonischen Recht bestens vertraut.
Im nun erstmals auf Deutsch erschienenen Buch Gemeinwohl und Öffentlicher Feind befaßt er sich mit einem Thema an der Grenze von Recht, Theologie und Philosophie. »Gemeinwohl« wird meist im Sinne des öffentlichen Wohls, vielleicht gar utilitaristisch im Sinne des größten Wohls der größten Zahl aufgefaßt. Dagegen legt Álvaro d’Ors im ersten Teil seines Alterswerks dar, warum der Begriff nicht positiv-rechtlich verstanden werden kann, wenn man »Wohl« ernst nimmt, und warum die Identifikation des Wohls einer Gruppe, und sei es eines ganzen Staates, mit dem »Gemeinwohl« aus der Perspektive des Naturrechts nicht überzeugen kann.
Gemeinwohl, so der sichtlich katholisch geprägte Jurist, ist entweder aufs Ganze (orbis statt urbs) gerichtet, oder es hat überhaupt keinen Sinn, davon zu sprechen. Aus seiner Auffassung heraus problematisiert er die sogenannten Menschenrechte und entwickelt ein staatsfernes, subsidiäres (aber keineswegs anarchisches, sondern im Gegenteil sehr ordnungsbezogenes) Modell möglicher Verfassung. Das sind zwar nur Ansätze und Hinweise, aber man liest sie mit Gewinn.
Im zweiten Teil behandelt d’Ors das wichtige Thema öffentlicher Feindschaft. Den öffentlichen Feind grenzt er zunächst vom öffentlich sichtbaren Privatfeind sowie vom Kriminellen ab, vergißt dabei aber nicht, daß auch der Kriminelle als öffentlicher Feind gelten mag und behandelt werden kann. Kaum ein Aspekt des schwierigen juristischen Problems an der Grenze überhaupt legitimierbarer Legalität bleibt unbetrachtet, wenn auch die meisten Abschnitte sehr kurz sind. Die Ausführungen über Bürgerkrieg, den Wandel des Krieges, neue Konfliktformen usw. lesen sich trotz der Knappheit sehr gut und halten manchen wertvollen Gedanken bereit. Dieser zweite Teil des Büchleins eignet sich als Einführung in die wichtigsten Probleme des Völkerrechts, wenn auch nur als allererste. Mit d’Ors’ Rüstzeug wird man weiterführende Literatur, z.B. von Carl Schmitt, besser einordnen und bewerten können.
Ein besonderes Lob muß der Einführung und den kritischen Kommentierungen des Herausgebers Wolfgang Spindler gelten, die das Buch erst zu seinem vollen Nutzwert führen. Die Anmerkungen sind extrem detailliert, enthalten sehr viel Literatur und zeigen, wie genau Spindler gearbeitet hat. Eine bessere editorische Leistung ist kaum denkbar.
Álvaro d’Ors´ Gemeinwohl und Öffentlicher Feind kann man hier bestellen.