Die Logik der Gewalt

In post­he­roi­schen Über­fluß­ge­sell­schaf­ten wird Gewalt als irra­tio­na­le Fol­ge von Res­sour­cen­knapp­heit, Bil­dungs­fer­ne, Per­spek­tiv­lo­sig­keit oder Into­le­ranz betrach­tet, als eine »Kurz­schluß­re­ak­ti­on« von Men­schen, die – inso­fern sie nicht dem »rech­ten« poli­ti­schen Spek­trum zuzu­ord­nen sind – aus Frus­tra­ti­on und Ver­zweif­lung zu Gewalt als Mit­tel grei­fen. Es gibt je- doch auch ganz ande­re Erklä­run­gen. Um die­se Erklä­rungs­mo­del­le geht es im fol­gen­den. Sie spie­len im öffent­li­chen Dis­kurs jedoch kaum eine Rol­le, denn sie stel­len die gän­gi­gen Grund­an­nah­men in Frage.
95 Pro­zent aller Kon­flikt­si­tua­tio­nen lösen sich ohne Gewalt auf. In west­li­chen Gesell­schaf­ten hat die Gewalt­be­reit­schaft in den ver­gan­ge­nen Jahr­hun­der­ten kon­ti­nu­ier­lich abge­nom­men, etwa fünf Pro­zent der jun­gen Män­ner bege­hen etwa 60 Pro­zent der Gewalt­de­lik­te. In den ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­ten san­ken sowohl die Gewalt­kri­mi­na­li­täts­ra­te als auch die Bereit­schaft, für das eige­ne Land in den Krieg zu ziehen.

Evo­lu­ti­ons­psy­cho­lo­gen wie Mar­tin Daly und Mar­go Wil­son erklä­ren den Rück­gang der Gewalt mit der Anwe­sen­heit von Staat­lich­keit, denn in nicht­staat­li­che Gesell­schaf­ten kom­me es zu weit­aus mehr töd­li­chen Gewalt­ta­ten. Der Psy­cho­lo­ge Ste­ven Pin­ker (Har­vard) unter­stützt die­se Beob­ach­tung und weist auf eine »huma­ni­tä­re Ent­wick­lung« der ver­gan­ge­nen Jahr­hun­der­te hin, die durch Staat­lich­keit über­haupt erst statt­fin­den konn­te. Er sieht außer­dem in den Femi­ni­sie­rungs­ten­den­zen moder­ner Gesell­schaf­ten eine Abkehr von macho­haf­ter Ver­herr­li­chung von Gewalt, wodurch die Wahr­schein­lich­keit abneh­me, daß »gefähr­li­che Sub­kul­tu­ren« entstünden.
Wo Gewalt vor­kommt, wird die­se meist unter dem oben erwähn­ten Erklä­rungs­mus­ter ein­ge­ord­net und sehr häu­fig als »sinn­los« bezeich­net. Die Ver­wen­dung des Begriffs »sinn­lo­se Gewalt« trans­por­tiert dabei eine mora­li­sche Wer­tung, die zur Erklä­rung des Phä­no­mens kei­nen Bei­trag leis­tet. Denn Gewalt ist häu­fig häß­lich, ver­werf­lich, zer­stö­re­risch und tra­gisch, doch über deren »Sinn« als aus­lö­sen­den Impuls oder Motiv bestim­men fast aus­schließ­lich die Täter, weni­ger die Opfer oder Beobachter.

Der »Sinn« wird dabei durch den Täter nach mate­ri­el­len oder imma­te­ri­el­len Kri­te­ri­en gestif­tet, die nach­voll­zieh­bar sein kön­nen, es aber nicht zwin­gend sein müs­sen. Und hät­te Gewalt kei­nen objek­tiv meß­ba­ren Nut­zen, wäre es also zutref­fend, daß es dabei »immer nur Ver­lie­rer« gibt, dann hät­te die Evo­lu­ti­on sich die­ses Phä­no­mens längst ent­le­digt. Selbst der Racheim­puls ist eine Reak­ti­on, die zwar affek­tiv ist, objek­tiv betrach­tet auf­grund von dar­in begrün­de­ten Gewalt­spi­ra­len sogar gesell­schaft­lich desta­bi­li­sie­rend sein, aber den­noch eine sinn­vol­le Funk­ti­on haben kann. Tat­säch­lich dient Gewalt, ange­wandt oder ange­droht, als Instru­ment zur Erfül­lung mate­ri­el­ler und imma­te­ri­el­ler Bedürf­nis­se oder Ansprü­che, Beu­te oder Prestige.
Die Hegung die­ser Gewalt durch sta­bi­le Staats­ge­bil­de und ein staat­li­ches Gewalt­mo­no­pol war mit dem West­fä­li­schen Frie­den 1648 ein zen­tra­les euro­päi­sches Pro­jekt. Gewalt Ein­zel­ner auf eige­ne Rech­nung soll­te sich nicht mehr loh­nen, soll­te also zunächst mate­ri­el­len und – mit zuneh­men- der Äch­tung – dann auch imma­te­ri­ell nicht mehr sinn­voll sein.

Die mora­li­sche Dis­kre­di­tie­rung von Gewalt im Rah­men des zuneh­men­den Gewalt­ver­zichts und im Gegen­satz zu den mate­ri­el­len Erklä­run­gen kann durch einen pazi­fis­ti­schen Wer­te­wan­del erklärt wer­den. Die »Über­win­dung« des Hel­den­tums durch eine fried­li­che Sozia­li­sa­ti­on wird als Rea­li­sie­rung der Kant­schen Vor­stel­lung vom »Frie­den als Ver­nunfts­idee« betrach­tet. Poli­tisch moti­vier­te Gewalt gegen den Staat oder des­sen Ver­tre­ter wird oft durch den Befund gerecht­fer­tigt, man sei das Opfer »struk­tu­rel­ler Gewalt«. Es han­delt sich dabei um eine Betrach­tung, die sich auch in den Erzäh­lun­gen der Mensch­heit immer wie­der vor­fin­den läßt, wes­halb Kri­mi­nel­le wie der fik­ti­ve Robin Hood und der rea­le Klaus Stör­te­be­ker Volks­hel­den­sta­tus besit­zen, wäh­rend die eigent­li­chen Hel­den, der She­riff von Not­ting­ham und Simon von Utrecht, zu Böse­wich­tern ver­klärt wurden.

Dar­aus las­sen sich zwei Schluß­fol­ge­run­gen ziehen:

 

  1. Auch post­he­roi­sche Gesell­schaf­ten haben durch­aus »Hel­den«, nur eben andere.
  2. Auch sie roman­ti­sie­ren und recht­fer­ti­gen »gute« Gewalt nach- träg­lich durch die Ver­ga­be von Opfer- oder »Robin-Hood«-Sta- tus, weil ihre wah­ren Ursa­chen ideo­lo­gisch wahr­ge­nom­men und zuge­ord­net werden.

 

Gewalt hat jedoch, wie oben aus­ge­führt, weit weni­ger mit Lie­bes­ent­zug, Zurück­set­zung, Affekt und Armut zu tun als mit Domi­nanz, Oppor­tu­ni­tät und Aner­ken­nungs­be­dürf­nis­sen. Eine unse­rer ver­hal­tens­bio­lo­gi­schen Prä­dis­po­si­tio­nen in der Per­so­nen­wahr­neh­mung führt  etwa  dazu,  daß wir die Regun­gen »Angst« und »Haß« bei unse­rem Gegen­über schnel­ler wahr­neh­men als ande­re. Die Wahr­neh­mung von Angst hat die häu­fig zu beob­ach­ten­de Wir­kung, daß sich gewalt­a­ffi­ne oder ‑berei­te Indi­vi­du­en und Grup­pen dadurch zu wei­te­rer Aggres­si­on ermu­tigt fühlen.

Schwä­che zu zei­gen, eig­net sich des­halb sel­ten zur Abwehr von Bedro­hun­gen durch Gewalt­a­ffi­ne. Ursa­che und Wir­kung kön­nen sich jedoch dadurch umkeh­ren, daß das eige­ne Angst­emp­fin­den durch Aggres­si­on (über-)kompensiert wird. Men­schen aus die­ser Grup­pe kön­nen zu fried­li­chem Ver- hal­ten bewegt wer­den, indem ihnen die Angst genom­men wird. Poten­ti­el­le Täter aus der ers­ten Grup­pe jedoch wür­den auf Gewalt eher dann ver­zich­ten, wenn ihre poten­ti­el­len Geg­ner Gewalt­be­reit­schaft signa­li­sier­ten und somit die »Kos­ten-Nut­zen-Rech­nung« eher für ein fried­li­ches Ver- hal­ten sprä­che. Ver­hal­tens­for­scher wie Eibl-Eibes­feldt spre­chen hier auch von dem Prin­zip der »repres­si­ven Domi­nanz«: Gewalt­be­reit­schaft neh­me dort ab, wo die Erfolgs­aus­sich­ten nied­rig sei­en. Inso­fern spricht die Logik der Gewalt eher für den anti­ken Ansatz des »Si vis pacem para bellum« /

»Wer Frie­den will, berei­te den Krieg vor« – weni­ger für die pazi­fis­ti­sche­re Bot­schaft der Schick­sals­er­ge­ben­heit. Inso­fern ist Pazi­fis­mus ein Pri­vi­leg der Beschützten.

Für einen klei­nen Kreis tref­fen die­se Fak­to­ren nur bedingt zu: Es han­delt sich hier um ein gewalt­a­ffi­nes, risi­ko­be­rei­tes »Krie­ger­seg­ment«. Zu des­sen Merk­ma­len gehört, daß Gewalt einen Bestand­teil des »Genuß­spek­trums« aus­macht. Gewalt­an­wen­dung, das Kämp­fen gegen und Wett­ei­fern mit ande­ren »Krie­gern« wird aus­drück­lich ange­strebt. Doch aus­schlag­ge­bend für die Pro­pa­gie­rung und Anwen­dung von Gewalt ist auch hier die Aus­wir­kung auf das Sozi­al­pres­ti­ge. Ist mit Gewalt ein Zuwachs oder eher ein Ver­lust des per­sön­li­chen Anse­hens sei­tens der Peer group ver­bun­den, dann wer­den Indi­vi­du­en und Grup­pen sich im Sin­ne ihres Aner­ken­nungs­be­dürf­nis­ses verhalten.

Gewalt­tä­ter ver­ste­hen oft bes­ser als geset­zes­treue Bür­ger, daß ohne die Unter­stüt­zung von Macht (also: Stra­fe) Geset­ze ledig­lich eine nor­ma­ti­ve Wunsch­lis­te dar­stel­len. Die Annah­me, daß Stra­fe »nichts bringt« und »Reso­zia­li­sie­rung« das Ziel sei, fußt auf dem fal­schen Bild vom Men­schen als einem von Natur aus guten, zum Schlech­ten bloß ver­zo­ge­nen Wesen. Es ist wohl rich­tig, daß es einen gewis­sen Täter­kreis gibt, der, unge­ach­tet der Fol­gen, wei­ter­hin gewalt­tä­tig bleibt. Doch dar­auf ein bloß reso­zia­li­sie­ren­des Straf­sys­tem zu grün­den, ver­stell­te den Blick auf die über­wie­gen­de Mehr­heit von Gewalt­tä­tern: Die Unter­stel­lung, sol­che Men­schen wür­den sich nicht nach Kos­ten-Nut­zen-Abwä­gun­gen ver­hal­ten, beruht auf einem tie­fen Miß­ver­ständ­nis von der Logik der Gewalt.

Tat­säch­lich ist für die­se Täter­grup­pe ent­schei­dend, ob das zu erwar­ten­de Straf­maß die poten­ti­el­len Vor­tei­le fürs eige­ne Sozi­al­pres­ti­ge oder die erbeu­te­ten mate­ri­el­len Gewin­ne auf­wie­gen kann. Dar­in liegt auch die eigent­li­che vor­beu­gen­de Wir­kung effek­ti­ver Stra­fe. Wer also kri­mi­nel­le Jugend­li­che am bes­ten aus Straf­an­stal­ten her­aus­ge­hal­ten sehen will, weil die Rück­fall­quo­te zu hoch sei und sie dort erst »rich­tig kri­mi­nell« wür­den, glaubt nicht an den Erkennt­nis­ge­winn, der aus har­ter Stra­fe und einer har­ten Haft­zeit gezo­gen wer­den könnte.

Die­ser Fehl­schluß ver­kennt die Vor­aus­set­zun­gen, die gege­ben sein müs­sen, wenn jemand die gesell­schaft­lich ver­bind­li­chen Wer­te und Nor­men tei­len soll. Außer­dem negiert er die Tat­sa­che, daß es »Macho­kul­tu­ren« gibt, deren kul­tu­rel­le Skrip­te den Ein­satz von Gewalt als legi­tim sehen und in denen Fak­to­ren wie »Belei­di­gung«, »Ehre«, »Männ­lich­keit« eine weit­aus grö­ße­re Rol­le spie­len als in post­he­roi­schen Gesell­schaf­ten. Wer glaubt, die Aner­ken­nung durch den Sozi­al­ar­bei­ter oder ande­re Ver­tre­tern einer durch­pa­zi­fi­zier­ten Gesell­schaft kön­ne die Aner­ken­nung der Peer group erset­zen, ist naiv. Wer jun­ge Män­ner mög­lichst »gen­der­neu­tral« ohne Rol­le und Auf­ga­be, vor sich hingam­meln läßt, kann nicht spä­ter auf »Reso­zia­li­sie­rung« hof­fen, denn eine ziel­ori­en­tier­te und rol­len- spe­zi­fi­sche Sozia­li­sa­ti­on fand gar nicht statt. Die Mit­glie­der sogenannter

»Macho­kul­tu­ren« müs­sen sich fast schon zwangs­läu­fig zu Gewalt­ver­hal­ten ermun­tert füh­len durch die all­ge­gen­wär­ti­ge Schwä­che der auto­chtho­nen Mehr­heits­be­völ­ke­rung. Kul­tu­rel­le Unter­wür­fig­keit, ver­mischt mit pazi­fis­ti­scher Arro­ganz erzeugt Ver­ach­tung und ein Über­le­gen­heits­ge­fühl bei jenen, die sich in »mann­haf­tem« Ver­hal­ten üben wollen.

Wo die Iden­ti­fi­ka­ti­ons­ra­di­en der jewei­li­gen eth­no­kul­tu­rel­len Grup­pen enger sind als die zum Erhalt gesamt­ge­sell­schaft­li­cher, staat­li­cher Kon­sens­fä­hig­keit erfor­der­li­chen, sinkt die Koope­ra­ti­ons­be­reit­schaft und steigt das Kon­flikt­po­ten­ti­al. Der Migra­ti­ons­for­scher Paul Col­lier faßt zusam­men: »Wenn eine Gesell­schaft zu ver­schie­den zusam­men­ge­setzt ist, wird es schwie­ri­ger, die Koope­ra­ti­on in sol­chen Sys­te­men zu orga­ni­sie­ren. Das ist in der For­schung nicht kon­tro­vers, son­dern Stan­dard.« Dies führt nun nicht unmit­tel­bar zu Gewalt, för­dert jedoch deren begüns­ti­gen­de poli­ti­sche Bedingungen.

Kul­tu­rell viel­fäl­ti­ge Gesell­schaf­ten sind Kon­flikt­ge­sell­schaf­ten. Der Psy­cho­lo­ge David Gross­man schrieb 1995 in sei­nem Buch On Kil­ling zu den psy­cho­lo­gi­schen Mecha­nis­men und Kos­ten des Tötens, daß die kul­tu­rel­len, eth­ni­schen und ras­si­schen Unter­schie­de die Tötungs­be­reit­schaft stark begüns­tig­ten. Je mehr sich Täter und Opfer ähnel­ten, des­to grö­ßer die Empa­thie­fä­hig­keit. Offen­sicht­li­che Unter­schie­de erlau­ben mehr Spiel­raum für die Ent­mensch­li­chung des Gegen­übers und erhö­hen daher die Tötungs­be­reit­schaft signi­fi­kant. Als Gegen­ar­gu­ment die Kri­mi­na­li­tät der Ghet­tos anzu­füh­ren, ist irre­füh­rend, weil die grund­sätz­li­che Tötungs­be­reit­schaft viel­fäl­ti­ge Ursa­chen hat, der kon­flikt­be­schleu­ni­gen­de Effekt von Grup­pen­un­ter­schie­den jedoch hin­zu­ge­rech­net wer­den muß. Der emo­tio­na­le Auf­wand, um Empa­thie für einen Men­schen zu emp­fin­den, der sich sehr stark von dem eige­nen Selbst unter­schei­det, ist grö­ßer und setzt eine kos­mo­po­li­ti­sche oder huma­nis­ti­sche Ein­stel­lung vor­aus. Es gibt weit weni­ger Kul­tu­ren, deren Sozia­li­sa­ti­ons­pro­gramm eine sol­che Ein­stel­lung pro­pa­giert, als Kul­tu­ren, deren Iden­ti­fi­ka­ti­ons­ra­di­en klar zwi­schen »Wir« und »Nicht-Wir« unter­schei­den. Dar­aus ent­steht, ins­be­son­de­re in kon­flikt­träch­ti­gen Bedin­gun­gen oder Lagen, auch eine mora­li­sche Distanz zum Töten.

Wel­che Schluß­fol­ge­run­gen lie­gen nahe? Der Nie­der­gang des Natio­nal­staats und die zuneh­men­de eth­no­kul­tu­rel­le Viel­falt moder­ner Gesell­schaf­ten durch Zuwan­de­rung bedro­hen die gesell­schaft­li­che Kon­sens­fä­hig­keit. Dar­aus ent­ste­hen Bedin­gun­gen, die nicht nur das Tun nicht­staat­li­cher Gewalt­ak­teu­re (kri­mi­nel­le Ban­den, Ter­ro­ris­ten) begüns­ti­gen, son- dern den Begriff des »Land­frie­dens« ins­ge­samt in Fra­ge stel­len. Die his­to­ri­sche Abnah­me »gefähr­li­cher Sub­kul­tu­ren« (Pin­ker) hat sich migra­ti­ons­be­dingt in eine Zunah­me sol­cher Struk­tu­ren umge­kehrt. Der Teil­ver­lust des öffent­li­chen Raums in »Pro­blem­vier­teln« vie­ler Städ­te oder jüngst an zen­tra­len Plät­zen zu Sil­ves­ter ver­weist auf die Fol­gen vie­ler post­he­roi­scher Fehl­an­nah­men zur Gewalt und ihrer Rol­le. Letzt­lich bestä­tigt sich dadurch die alte Erkennt­nis von Asa Phil­ip Ran­dolph, daß es am »Ban­ket­tisch der Natur« kei­ne reser­vier­ten Plät­ze gibt, son­dern man »bekommt, was man nimmt, und behält, was man hal­ten kann.«

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