Niemand hat die Absicht, das Bargeld abzuschaffen!

Dem rus­si­schen Dich­ter Dos­to­jew­ski wird der Satz zuge­schrie­ben: »Geld ist gepräg­te Frei­heit.« Heu­te muß man dar­aus »Bar­geld« machen, um den Sinn des Spru­ches zu wah­ren. Wie so vie­le The­men taugt auch eine Dis­kus­si­on um ein mög­li­ches Bar­geld­ver­bot vor­treff­lich zur Pola­ri­sie­rung, denn für die einen ist es der nächs­te Groß­an­griff auf unse­re Frei­hei­ten, für die ande­ren eine Ver­schwö­rungs­theo­rie. Betrach­tet man die poli­ti­sche Are­na, so ist das The­ma gar kei­nes. Es gibt kei­ne ernst­zu­neh­men­de Grup­pe oder Par­tei, die Ein­schrän­kun­gen des Bar­geld­ver­kehrs oder gar ein voll­stän­di­ges Ver­bot for­dern wür­de. Gleich­wohl gibt es belast­ba­re Indizien.
1. Die EU-Initia­ti­ve zur Ein­schrän­kung von Bar­geld­zah­lun­gen: Am 23. Janu­ar die­sen Jah­res wur­de durch die EU-Kom­mis­si­on ein Papier zum »Impact Assess­ment«, also der Fol­gen­ab­schät­zung einer legis­la­ti­ven Initia­ti­ve der EU- Kom­mis­si­on für 2018 ver­öf­fent­licht. Der Titel ist wenig zwei­deu­tig: Pro­po­sal for an EU initia­ti­ve on rest­ric­tions on pay­ments in cash. Das heißt, auf EU-Ebe­ne ist bereits heu­te das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren zur Beschrän­kung von Bar­zah­lun­gen angelaufen.
2. Die aka­de­mi­sche Dis­kus­si­on: Mit Ken­neth Rog­off, Lar­ry Sum­mers und in Deutsch­land Peter Bofin­ger haben sich pro­mi­nen­te Köp­fe der Öko­no­men­zunft bereits ein­deu­tig für ein Bar­geld­ver­bot aus­ge­spro­chen. Man kann dies durch­aus als intel­lek­tu­el­les Vor­be­rei­tungs­feu­er ver­ste­hen, damit beim nächs­ten Auf­flam­men einer der diver­sen kri­sen­haf­ten Schwel­brän­de die Argu­men­te für eine sol­che Maß­nah­me vorlägen.
3. Bereits gül­ti­ge Bar­geld­ein­schrän­kun­gen: Bar­geld­be­schrän­kun­gen sind in Euro­pa die Regel. Ost­eu­ro­pa (ohne das Bal­ti­kum), ganz Süd­eu­ro­pa sowie Süd­ost­eu­ro­pa (ohne Slo­we­ni­en) haben unter­schied­li­che gesetz­li­che Höchst­gren­zen für Bar­geld­zah­lun­gen ein­ge­führt. Skan­di­na­vi­en und die bri­ti­schen Inseln haben zwar de jure kei­ne Beschrän­kun­gen, de fac­to aber sehr wohl, da Bar­geld teils gar nicht mehr akzep­tiert wird. Im ver­gan­ge­nen Jahr wur­de ent­schie­den, 500-Euro-Schei­ne aus dem Ver­kehr zu zie­hen. Wei­ter­hin sind mit Anti-Geld­wä­sche-Pake­ten der EU bereits heu­te in bestimm­ten Bran­chen Zah­lun­gen über 15.000

Euro regu­liert, und ab Som­mer 2017 wer­den ab der 10.000-Euro-Grenze beson­de­re Auf­zeich­nungs­pflich­ten gelten.
Als Argu­men­te für Bar­geld­be­schrän­kun­gen kön­nen zwei gene­rel­le Leit­mo­ti­ve unter­schie­den wer­den. Einer­seits wird die Bekämp­fung von Steu­er­hin­ter­zie­hung (inklu­si­ve Schwarz­ar­beit), Geld­wä­sche und Ter­ror­fi­nan­zie­rung ange­führt. Die­se Argu­men­te haben – ana­log des Argu­ments der Kin­der­por­no­gra­phie im Inter­net – das Kali­ber eines Tot­schlag­ar­gu­ments, da sich nie­mand für Steu­er­hin­ter­zie­hung oder Ter­ror­fi­nan­zie­rung ein­set­zen wird. Es bleibt vor allem die Fra­ge nach Effek­ti­vi­tät und Ver­hält­nis­mä­ßig­keit der Maßnahmen.

Eine Bar­geld­ab­schaf­fung könn­te der schwarz­be­zahl­ten Putz- oder Gar­ten­hil­fe den Gar­aus machen, aber zu erwar­ten, daß bei­spiels­wei­se die kri­mi­nel­le Ener­gie bei der Hin­ter­zie­hung von Steu­ern und Sozi­al­bei­trä­gen etwa bei gro­ßen Bau­pro­jek­ten ver­schwän­de, grenzt an Nai­vi­tät – von Ter­ror­fi­nan­zie­rung ganz zu schwei­gen. Sol­che Täter wer­den neue Wege suchen und fin­den. Diver­se Kryp­to­wäh­run­gen mit hoher Inte­gri­tät, deren popu­lärs­ter Ver­tre­ter Bit­co­in ist, ermög­li­chen bereits heu­te, Zah­lungs­vor­gän­ge im Inter­net völ­lig vir­tua­li­siert, anonym und ban­ken­un­ab­hän­gig durch­zu­füh­ren: ein Alp­traum für Staa­ten und Finanzregulatoren.
Die zwei­te, ver­mut­lich ent­schei­den­de­re Argu­men­ta­ti­ons­li­nie ist die öko­no­mi­sche. Rog­off und Co. argu­men­tie­ren mit der Lage an den Geld­märk­ten, die durch die Nega­tiv­zins­po­li­tik der Noten­ban­ken gekenn­zeich­net ist. Nega­ti­ve (Einlage-)Zinsen der EZB und Käu­fe von Staats­an­lei­hen sol­len zu Kri­sen­be­kämp­fung und Wirt­schafts­ge­sun­dung bei­tra­gen. Der unmit­tel­ba­re Nut­zen für alle Schuld­ner – und damit ins­be­son­de­re die hoch­ver­schul­de­ten Staa­ten – sind sin­ken­de Zins­kos­ten. Das ver­hilft den Staa­ten zu Spiel­räu­men für ande­re Staats- aus­ga­ben, um die Kon­junk­tur zu unter­stüt­zen oder das Wohl­wol­len der Wäh­ler zu erkau­fen. Den Ban­ken als Ver­käu­fern der Anlei­hen fließt direkt Geld zu, und dank der gesun­ke­nen Zin­sen kön­nen sie Kurs­ge­win­ne ver­ein­nah­men, die das Eigen­ka­pi­tal stärken.

Gleich­zei­tig müs­sen sie für die Anla­ge ihrer Reser­ven bei der EZB nun zah­len, da die­se Zin­sen nega­tiv sind. Die-Kre­dit­ver­ga­be setzen.
Wäh­rend die­ser Mecha­nis­mus das Kre­dit­an­ge­bot ver­grö­ßert, wir­ken sin­ken­de Zin­sen auch auf die Kre­dit­nach­fra­ge­sei­te. Als Oppor­tu­ni­täts­kos­ten sind die risi­ko­lo­sen Markt­zin­sen auch der Maß­stab für Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen. Bei Markt­zin­sen von fünf Pro­zent ist ein Pro­jekt mit drei Pro­zent Ren­di­te­er­war­tung nicht inter­es­sant, bei einem Pro­zent Markt­zins jedoch sehr wohl, so daß sich Anzahl und Umfang von Inves­ti­tio­nen erhö­hen soll­ten. Außer­halb des Immo­bi­li­en­sek­tors, der auch durch tat­säch­li­che Nach­fra­ge ange­trie­ben wird, haben sich jedoch kei­ne wahr­nehm­ba­ren real­wirt­schaft­li­chen Wachs­tums­im­pul­se durch die Nied­rig­zins­po­li­tik ergeben.
Das »Wohin mit den Reserven?«-Problem der Ban­ken wur­de so groß, daß meh­re­re Groß- ban­ken die Ein­la­ge­rung von Bar­geld eva­lu­ier­ten, um den Straf­zin­sen der Zen­tral­bank zu ent­ge­hen. Die­ser Mög­lich­keit zur Bargeldhortung
ist nach Kennt­nis des Autors kei­ne Groß­bank gefolgt, aber die Exis­tenz die­ses »Not­aus­gangs« limi­tiert die Höhe der Nega­tiv­zin­sen. Sobald ein bestimm­ter Wert über­schrit­ten ist, lohnt sich Bar­geld­hor­tung, sowohl für Ban­ken als auch Unter­neh­mer und Pri­vat­leu­te, und dadurch könn­te ein erheb­li­cher Teil des Gel­des aus dem Zugriff der Zen­tral­ban­ken fliehen.

Dem steht in »nor­ma­len Zei­ten« jedoch die Infla­ti­on, also die Geld­ent­wer­tung, ent­ge­gen. In den letz­ten Mona­ten konn­te die Infla­ti­on dank stei­gen­der Ener­gie­prei­se ein klei­nes Come­back fei­ern und nähert sich der vom ehe­ma­li­gen Höchst­wert zum Ziel­wert für Geld­wert­sta­bi­li­tät mutier­ten Zwei­pro­zent­mar­ke. Infla­ti­on macht aus unver­zins­li­chem Bar­geld unver­se­hens Schwund­geld. Daß Infla­ti­on einen Anti-Bar­geld-Anreiz setzt, läßt sich – noch – mit über­schau­ba­rem Auf­wand und Risi­ko lösen, näm­lich mit Gold. Über das Schar­nier Bar­geld ist es näm­lich wei­ter­hin mög­lich, anonym Gold zu erwer­ben, und erfah­rungs­ge­mäß ent­wi­ckelt sich der Gold­preis in Zei­ten hoher Infla­ti­ons­ra­ten, und damit auch hohen Wert­ver­lust des Bar­gelds, sehr gut.

Aller­dings sind die Gold­preis­schwün­ge und das damit ein­her­ge­hen­de Ver­lust­ri­si­ko selbst teils viel höher als die schlei­chen­de Ent­wer­tung des Bar­gel­des durch Infla­ti­on. Gold ist also vor allem eine Ver­si­che­rung gegen Sys­tem­ver­sa­gen oder Systemwillkür.
Bei letz­te­rem Punkt ist zu beach­ten: Bar­geld­hor­tung ist nur sin­nig, wenn es sich im Bedarfs­fall auch wie­der in Ver­kehr brin­gen läßt. Daß Staa­ten bei ent­spre­chen­der Inter­es­sen­la­ge zu rück­sichts­lo­sen Maß­nah­men fähig sind, zeigt nicht zuletzt das Bei­spiel Indi­ens, wo im ver­gan­ge­nen Novem­ber mal eben 80 Pro­zent des umlau­fen­den Bar­gelds für wert­los erklärt wur­den. Der Wert­erhalt war nur durch Ein­zah­lung auf ein Bank­kon­to, also unter Preis­ga­be jeg­li­cher Anony­mi­tät, möglich.
Die Schlie­ßung des »Not­aus­gangs Bar­geld« lie­fert Bür­ger und Unter­neh­men will­kür­li­chem Ver­mö­gens­ent­zug und Besteue­rung völ­lig aus. Aber da bereits heu­te der über­gro­ße Teil des Ver­mö­gens ja gera­de nicht in Bar­geld ange­legt ist, son­dern in Immo­bi­li­en oder »Papier­ver­mö­gen« in Form von Aktien‑, Anlei­he­de­pots, Lebens­ver­si­che­run­gen oder ähn­li­chem, unter­lie­gen all die­se For­men von Ver­mö­gen ohne­hin dem Zugriff des Staa­tes, so daß der tat­säch­li­che Effekt durch eine mög­li­che Bar­geld­ab­schaf­fung ver­mut­lich gering wäre. Fun­da­men­ta­ler sind da die tag­täg­li­chen Ver­än­de­run­gen. Wo heu­te aus Sicht des
»Gro­ßen Bru­ders« am Geld­au­to­ma­ten das gro­ße Dun­kel­feld beginnt, könn­te zukünf­tig jeder Zah­lungs­emp­fän­ger ermit­telt werden.
Das mag ja beim Super­markt noch ange­hen, aber die Fra­ge, ob das Geld in Rich­tung  Speis und Trank, sprich Knei­pe oder Restau­rant fließt, könn­te per­spek­ti­visch nicht nur die Ter­ror­ab­wehr, son­dern auch die Kran­ken­kas­se inter­es­sie­ren. Durch Spei­chern und Aus­wer­ten der Orte der
Trans­ak­tio­nen ent­steht wei­ter­hin ein umfas­sen­des Bewe­gungs­pro­fil. Ver­ges­sen wir jedoch nicht, daß vie­le heut­zu­ta­ge durch ihre Mobil­te­le­pho­ne sehr viel detail­lier­te­re Spu­ren hin­ter­las­sen. Auch Bahn­fahr­kar­ten am Auto­ma­ten oder Tank­stel­len­rech­nun­gen per EC- oder Kre­dit­kar­te zu beglei­chen, macht ein biß­chen gläserner.
Die­se Trans­pa­renz ist nur das eine. Die Bewe­gungs­frei­heit poli­tisch unlieb­sa­mer Per­so­nen ein­zu­schrän­ken, wäre das zwei­te, das viel kras­se­re: Was, wenn mit der Kre­dit­kar­te plötz­lich nicht mehr geflo­gen, getankt und mit der Bahn gefah­ren wer­den könn­te, weil man zu jener Grup­pe gerech­net wür­de, die die Ver­fas­sung in Fra­ge stell­te? Mit Bar­geld in der Tasche wäre die­se Form der Gän­ge­lung nicht möglich.
Abschlie­ßend sei noch dar­auf ver­wie­sen, daß es ernst­zu­neh­men­de Orga­ni­sa­tio­nen gibt, die in Bar­geld­be­schrän­kun­gen gro­ßes Gefah­ren­po­ten­ti­al sehen und mit Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gnen dage­gen­hal­ten. Stell­ver­tre­tend sei hier auf die IHK Gie­ßen-Fried­berg ver­wie­sen, die mit Auf­kle­bern, Ver­an­stal­tun­gen und auf ihrer Inter­net­prä­senz Auf­klä­rungs­ar­beit leistet.
Nur für den Fall, daß doch irgend jemand die Absicht hat …

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