Zu den Alternativlosigkeiten unserer Zeit gehört die Parteienherrschaft. Sie ist so unhinterfragbar etabliert und so fest verankert, daß bereits die Formulierung einer Alternative dazu als Glasperlenspiel erscheinen muß. Parteienherrschaft impliziert, daß es in der Politik nichts gebe, was über den Parteien stünde, und in der Gesellschaft kaum einen Bereich, der frei von ihnen wäre. Kritik ist daher im wissenschaftlichen Rahmen möglich, bleibt aber praktisch folgenlos, weil die Umsetzung dieser Kritik nur im parteipolitischen Rahmen möglich wäre. Dies setzte bei den Parteien nicht nur die Einsicht, sondern auch die Selbstbescheidung voraus. Aber:»Sie können nicht ihrer politischen Selbstvernichtung zustimmen. Das ist ein Heroismus, der auf anderem Boden gedeiht als auf parlamentarischem.« (Edgar Julius Jung)
Die Immunisierung der Parteienherrschaft geht aber weit darüber hinaus. Jede Kritik gerät schnell in den Ruch des Antidemokratischen, weil eine andere Demokratie als undenkbar gilt, und sie ist vor allem auch sinnlos, weil es keine staatliche Stelle gibt, die für eine Begrenzung der Parteienherrschaft zuständig wäre. Es bleibt praktisch nur ein Weg offen: eine quasi parteienstaatskritische Partei ins Rennen zu schicken, um auf diesem Wege für eine Lockerung der Parteienherrschaft zu sorgen. Nach allem, was die Parteiensoziologie in den letzten hundert Jahren an Befunden zusammengetragen hat, ist dies jedoch ganz und gar aussichtslos. Die Erfahrungen, die wir mit den ursprünglich parteienstaatskritischen Grünen gemacht haben, sprechen Bände. Robert Michels sprach deshalb ironisch von der »Partei der Parteilosen« als einziger Möglichkeit eben dieser Parteilosen, ihre Interessen zu wahren.
Wenn man sich an die Klassiker der Parteiensoziologie hält (manche davon sind ungewollt zu Klassikern der Parteienkritik geraten), schälen sich einige Gesetzmäßigkeiten heraus, die sich in den letzten hundert Jah- ren als unhintergehbar erwiesen haben. Bereits im Jahr 1901 veröffentliche der russische Jurist und Politikwissenschaftler Moissei Jakowlewitsch Ostrogorski (1854 –1921), der sich zur Jahrhundertwende in Frankreich, England und den Vereinigten Staaten im Exil aufhielt, eine Studie über Democracy and the Organization of Political Parties. Darin kommt er anhand der Beispiele Englands und der USA zu dem grundsätzlichen Schluß, daß Parteien dazu neigten, zur bürokratischen Oligarchie zu wer- den, und damit die Idee der Repräsentation ad absurdum zu führen.
Ostrogorskis Vorschlag, die Macht der Parteien zu begrenzen, indem man sie abschaffe und durch Verbände ersetze, die zeitlich befristet für ein bestimmtes politisches Ziel gegründet und wieder aufgelöst werden sollten, verwirft Robert Michels (1876 –1936) als unrealistisch. In seiner klassischen Studie Zur Soziologie des Parteiwesens in der modernen Demokratie (1911, erw. Neuaufl. 1925) bezeichnet er die oligarchische Tendenz von Parteien oder auch Verbänden als anthropologische Konstante.
Michels, der in seinem Buch die innere Verfassung der deutschen, sich demokratisch verstehenden Sozialdemokratie behandelt, zog seine These aus den Beobachtungen der radikalsten Spielart des Sozialismus, dem Anarchismus. Auch wenn dieser die persönliche Freiheit an erste Stelle setzte, erläge er doch der Oligarchisierung, sobald er sich politisch organisierte.
Was für das einzelne Parteimitglied vielleicht enttäuschend ist, wenn es (wie das ehemalige SPD-Mitglied Robert Michels) mit ansehen muß, wie seine Parteiführung die hehren Ideale der Demokratie mit Füßen tritt, bekommt im Parteienstaat eine eigene Dynamik, da in ihm kein politischer Bereich existiert, der nicht von Parteien okkupiert worden wäre.
Was für die einzelne Partei gilt, gilt dann zwangsläufig für alles. Die politische Klasse »entwickelt eine gewaltige Anziehungskraft und Fähigkeit der Absorbation, die auch ihren erbittertsten und konsequentesten Gegnern gegenüber auf die Dauer nur selten versagt« (Michels). Mit anderen Worten: »Der Wechsel des Kapellmeisters ändert nichts an der Musik.«
Oder wie Norbert Lammert es nach der Bundestagswahl und mit Blick auf die AfD ausdrückte: »Der Domestizierungseffekt des deutschen Parlaments ist beachtlich.« Er habe einst schon den Grünen zugerufen: »Am Ende hat der deutsche Parlamentarismus euch mehr verändert als ihr den deutschen Parlamentarismus.«
Michels Gewährsmänner sind in dieser Frage die beiden italienischen Elitetheoretiker Vilfredo Pareto (1848 –1923) und Gaetano Mosca (1858 –1941), die sich vor allem dem Prozeß des Elitenwechsels widmeten. Für damalige Ohren waren deren Ergebnisse weniger ein Skandal als für heutige. Daß Führung und Eliten notwendig sind, stand damals nicht zur Debatte; heute wird diese Tatsache verschleiert. In vordemokratischen Zeiten gab es keine Notwendigkeit, über die Legitimität von Eliten nachzusinnen. Sie herrschten, weil sie herrschten. Und sie herrschten so lange, bis eine andere Elite sie hinwegfegte oder langsam ablöste. Problematisch wird das erst in dem Moment, wenn die Tatsache der Elitenherrschaft dem demokratischen Dogma widerspricht, wonach jeder eine Stimme hat und am Ende die Mehrheit darüber entscheidet, wer über sie herrscht.
In diesem Fall ist die Oligarchisierung der Demokratie zur Parteienherrschaft ein Problem, weil sie den »wesentlichen Postulaten der Demokratie« widerspricht.
Für einen ehrlichen Anhänger der Demokratie muß es daher einigermaßen erschütternd sein, wenn er feststellt, daß die Mechanismen der Herrschaftssicherung immer gleich geblieben sind, egal ob man das Volk abstimmen läßt oder nicht. »Durch den Kreislauf der Eliten ist die herrschende Elite in einer beständigen langsamen Umbildung begriffen. Sie strömt wie ein Fluß.« Pareto kann auch Revolutionen problemlos in sein Bild integrieren, die demnach nicht mehr sind als Überschwemmungen, nach denen der Fluß wieder in sein Bett zurückkehrt und wieder »regel- recht« strömt.
Und laut Mosca regieren die Eliten nicht, weil sie dazu legitimiert sind, sondern sie sind zum Herrschen legitimiert, weil sie eine Karriere durchlaufen haben, die »bestimmte geistige und moralische Neigungen gefördert und andere unterdrückt« hat.
Diese Neigungen werden dann zum Problem, wenn sich ein Teil, eine Partei, oder mehrere Teile, mehrere Parteien, zum Vertreter des Ganzen aufschwingen. »Insbesondere die politische Partei liebt es, obgleich aus der Wahrung von Sonderinteressen heraus entstanden, sich mit dem Weltall oder doch wenigstens mit der Allheit der Staatsgenossen zu identifizieren, im Namen aller aufzutreten, im Namen aller den Kampf zum Besten aller anzusagen.« (Michels) Diese Eigeninteressen von Parteien werden in der Demokratie zum Problem, wenn sie als Partikularinteressen über die Interessen des Ganzen siegen.
Dann besteht die »Gefahr, daß unsichtbare und unverantwortliche soziale Mächte die öffentliche Meinung und den Willen des Volkes dirigieren […]. Solange die demokratische Gleichartigkeit der Substanz noch vorhanden ist und das Volk politisches Bewußtsein hat, d. h. Freund und Feind unterscheiden kann, ist die Gefahr nicht groß.« (Carl Schmitt) Dieses Diktum auf die Lage 2017 angewendet, sagt: Die Gefahr ist riesig!
Das Parteien sich des Ganzen auf ihre Weise bemächtigen, hat sich in einem langen Prozeß stetig verschärft.
Oswald Spengler sah 1924 in diesem Prozeß eine »lange, schleichende Krankheit«, von der Deutsch- land endlich geheilt werden müsse und die er in den »Parteien« namhaft machte. Es waren Parteien »mit einem organisierten Anhang und einer zielbewußten Methode, welche das Reich bekrittelten, lähmten, unter- wühlten […], um endlich in Beschränktheit und Selbstsucht das Staats- schiff anzubohren in dem Glauben, damit für ein Regierungsideal nach ihrem Geschmack freie Bahn zu schaffen – nicht für Deutschland, son- dern für eine Partei.« Diese Macht haben sie freiwillig nicht mehr hergegeben. Wenn es dazu noch eine Chance gegeben hätte, so wurde sie im Kaiserreich vertan und nach der Niederlage 1918 unmöglich gemacht.
Welche Konsequenzen das gleiche Wahlrecht nach sich ziehen würde, hat die Deutschen nicht erst seit der ersten Anwendung im März 1871 bewegt. Bereits Tocqueville hat auf die Ansprüche, die aus dem Postulat der Gleichheit folgen, hingewiesen, auch wenn diese zunächst auf Männer und den Wahlakt beschränkt blieb. Da die Mehrheit ungebildet und arm war, lag die Sorge, daß die Gebildeten und Reichen durch diese mundtot gemacht werden würden, nahe. Die Demokratisierung der Massen versprach, die gewohnte Welt auf den Kopf zu stellen.
»Das allgemeine Stimmrecht ist in diesem Staate der edlen Bildung die organisierte Zuchtlosigkeit, die anerkannte Überhebung des souveränen Unverstandes, die Überhebung des Soldaten gegen den Offizier, des Gesellen gegen den Meister, des Arbeiters gegen den Unternehmer«, so Heinrich von Treitschke. Und auch Jacob Burckhardt sah überall die »Bedürfnisse und die dazu passenden Theorien« steigen und machte einen »herzlosen Hochmut« der Massen als wesentlichen Charakterzug aus.
Es gab daher zahlreiche Überlegungen, wie man trotz parlamentarischen Wahlverfahrens zu einer Elitebildung gelangen könne, die sich nicht lediglich nach Parteiinteressen sortiert und den Staat als Beute betrachtet. Im Reich griff man nicht zu dem radikalen Mittel, das einmal gewährte allgemeine Wahlrecht wieder abzuschaffen, sondern beschränkte sich mittels der Sozialistengesetze und nachteiliger Wahlkreiseinteilung darauf, der einzigen Partei, die sich die Abschaffung der geltenden Ordnung auf die Fahnen geschrieben hatte, das Leben schwerzumachen.
Dennoch stiegen die Stimmenanteile der Sozialdemokraten ständig. In den Bundesstaaten galt teilweise noch ein Zensuswahlrecht. Insbesondere das preußische Dreiklassenwahlrecht stand zur Debatte, weil es nicht nur die Besitzlosen benachteiligte, sondern einseitig den Besitz als Maßstab anlegte. Um nicht denselben Fehler wie im Reich zu machen, diskutierte man als Alternative ein Pluralwahlrecht, nach dem wahlberechtigte Männer mehrere Stimmen haben konnten, wenn sie über Besitz, Bildung, Familie verfügten und ihren Wehrdienst abgeleistet hatten. Eingeführt wurde es 1909 in Sachsen, in Preußen nicht mehr.
Hier hatten die historischen Ereignisse alle diesbezüglichen Unternehmungen obsolet gemacht. Spätestens seitdem der Kaiser in seiner Osterbotschaft von 1917 das gleiche Wahlrecht versprochen hatte, gab es kein Zurück mehr. Max Weber hat die Überlegungen bezüglich eines Pluralwahlrechts immer für »Literatengeschwätz« gehalten, weil es weder den sozialen noch den staatspolitischen Forderungen der Zeit entsprochen habe.
»Gegenüber der nivellierenden unentrinnbaren Herrschaft der Bürokratie, welche den modernen Begriff des ›Staatsbürgers‹ erst hat entstehen lassen, ist das Machtmittel des Wahlzettels nun einmal das einzige, was den ihr Unterworfenen ein Minimum von Mitbestimmungsrecht über die Angelegenheiten jener Gemeinschaft, für die sie in den Tod gehen sollen, überhaupt in die Hand geben kann.«
Man merkt deutlich, daß der totale Krieg und die allgemeine Wehrpflicht bei Weber den moralischen Grund für die Erteilung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts bildet. Allerdings sieht er darin noch mehr Notwendigkeiten Rechnung getragen. Nur der Parlamentarismus schafft seiner Meinung nach ein Gegengewicht zur reinen Beamtenherrschaft und ermöglicht (endlich) die Erziehung der Deutschen zu einem »Herrenvolk«, das sich als »Mitherr« in seinen Staat eingliedern kann.
Er sieht die Gefahr nicht in der »an ihre Arbeitsstätten gebundenen Arbeiterschaft«, sondern in der Demagogie der »gänzlich verantwortungslosen Elemente«, den »Tagedieben und Kaffeehausliteraten«. Weber zieht also die Konsequenz aus den politischen Entwicklungen, die angesichts der Herrschaft der Massen gar keine andere Wahl lassen, als diese zu integrieren und zu politisieren.
Diese Bedingungen haben sich gründlich geändert. Für Weber scheint es unvorstellbar gewesen zu sein, daß sich ein Volk aus der Geschichte verabschiede, daß sich seine Teile nicht mehr mit den Interessen seines Ganzen identifizierten, und daß schließlich das Wahlrecht reine Makulatur sein könnte, da bei Wahlen nichts mehr zur Wahl stünde. Bei Weber dient das Parlament der Kontrolle der Beamtenschaft, heute sind beide Teil der Parteienherrschaft. Bei Weber ist die Wehrpflicht Ausdruck des Anspruchs, politisch mitentscheiden zu dürfen, weil man schließlich seinen Kopf hinhält. Heute gibt es keine Wehrpflicht und so, mit Weber gesprochen, auch keinen existentiellen Grund mehr, das Politische ernstzunehmen. Die staatspolitische Notwendigkeit für das gleiche Wahlrecht ist damit strenggenommen weggefallen.
Damit steht es zur Disposition, zumindest gedanklich, denn in der Realität knüpft sich an das gleiche Wahlrecht das Gleichheitsdogma, dessen Entzug einer Beleidigung gleichkäme, weil es denjenigen, dem man es entzieht, vor den anderen herabzusetzen scheint. Gedanklich aber sind zumindest auf linker Seite, die da etwas freier ist, die Schleusen geöffnet, wenn der amerikanische Philosoph Jason Brennan (Gegen Demokratie, Berlin 2017), dem das Ergebnis der Präsidentenwahl in den Vereinigten Staaten nicht gefällt, in Zukunft nur noch Informierte bzw. Leute, die ei- nen Logiktest absolviert haben, wählen lassen will.
Die Durchsetzbarkeit solcher Ideen ist angesichts der ständigen Ausweitung des Wahlrechts eher unwahrscheinlich. Das Problem liegt auf der Hand, jedoch wird man es administrativ nicht lösen können, schon gar nicht im Parteienstaat. Die Wahlbeteiligung zeigt, daß viele Leute freiwillig auf ihr Wahlrecht verzichten. Hinzu kommt, wie eine Studie des Max- Planck-Instituts zeigt, daß diejenigen, die im wahren Leben bessergestellt sind, einen höheren Anteil der Wähler stellen, Gleichheit also auch im Wahlrecht eine Illusion ist. Man diskutiert vor diesem Hintergrund auch über eine Wahlpflicht; Belgien oder die Schweiz sind hier Vorbilder. Diese hätte zumindest den Vorteil, daß die Parteienherrschaft nicht mehr um ihre Legitimität fürchten müßte, weil nicht genügend Leute zur Wahl gehen. Das Problem ist damit allerdings nur verlagert, und zwar in eine Richtung, die seit 1789 beständig dieselbe ist: Staatszwang, der mittlerweile ein Parteienzwang ist.
Für Jacob Burckhardt war klar, daß »irgendwo die menschliche Ungleichheit wieder zu Ehren kommen« würde; ob dann noch ein Staat existierte, der diesen Namen verdient, war ihm zweifelhaft. Hannah Arendt hat in eine ähnliche Richtung gedacht, wenn sie aus anderer Perspektive feststellt, daß Massengesellschaft und Parteienherrschaft durchaus nicht alternativlos sind: »Nur wer an der Welt wirklich interessiert ist, sollte eine Stimme haben im Gang der Welt. Von der Politik ausgeschlossen zu sein brauchte keineswegs eine Schande zu bedeuten […], wenn diejenigen, die teilhaben, sich selbst selektiert haben, dann haben diejenigen, die ausgeschlossen sind, auch sich selbst ausgeschlossen. Ein solches geregeltes Fernbleiben von öffentlichen Geschäften würde in Wahrheit einer der wesentlichen negativen Freiheiten Substanz und Realität verleihen, nämlich der Freiheit von Politik […].«