Ein Mangel an Staatskunst

Die Suche nach einem bes­se­ren Leben ist ein legi­ti­mes Motiv. Wir alle sind auf die­ser Suche. Kri­ti­kern der bun­des­deut­schen Poli­tik in der Migra­ti­ons­kri­se wird denn auch genau die­ses Argu­ment ent­ge­gen­ge­hal­ten, wenn es dar­um geht, für Wirt­schafts­flücht­lin­ge um Ver­ständ­nis zu wer­ben. Aus der Nach­voll­zieh­bar­keit des Ansin­nens, die eige­ne wirt­schaft­li­che Lage und die der Fami­lie zu ver­bes­sern, erge­ben sich jedoch kei­ne Hilfspflichten.

Hilfs­be­dürf­ti­ge und Wirtschaftsflüchtlinge

In der Tat: Die Lebens­si­tua­tio­nen in den Her­kunfts­län­dern sind, um das Min­des­te zu sagen, schwie­rig und zum Teil kata­stro­phal. Trotz­dem hat ein gro­ßer Teil derer, die nach Euro­pa strö­men, kei­nen recht­li­chen Schutz­an­spruch. Wir bezeich­nen sie als »Wirt­schafts­flücht­lin­ge«. Wer nach einer beschwer­li­chen Odys­see die Gren­zen Euro­pas über­schrei­tet oder tau­sen­de Euro für sei­ne ille­ga­le Schleu­sung aus­ge­ben konn­te, gehört in der Regel nicht zu den wirk­lich Hilfs­be­dürf­ti­gen. Hilfs­be­dürf­tig ist nicht jeder, dem es schlech­ter geht als uns. Auch in den soge­nann­ten rei­chen Gesell­schaf­ten gibt es beträcht­li­che Unter­schie­de im Lebens­stan­dard, ohne daß dar­aus Ansprü­che für die Schlech­ter­ge­stell­ten erwüch­sen. Hilfs­be­dürf­tig ist, wer in einem exis­ten­zi­ell rele­van­ten Sin­ne Not lei­det, wer ohne frem­de Hil­fe nicht mehr wei­ter­le­ben kann. Men­schen, die nicht genug zu essen haben, die ihr Dach über dem Kopf oder gar ihr Land ver­lo­ren haben, lei­den exis­ten­ti­el­le Not. Ihnen zu hel­fen ist mora­li­sche Pflicht. Es besteht aber kei­ne all­ge­mein aner­kann­te Pflicht, Wirt­schafts­flücht­lin­gen zu helfen.

Gren­zen der Hilfsbereitschaft

Hilfs­mög­lich­kei­ten sind limi­tiert. Sie sind objek­tiv limi­tiert, denn nie­mand kann mehr ver­schen­ken, als er selbst hat; nie­mand kann mehr tun, als er selbst zu leis­ten ver­mag. Hilfs­mög­lich­kei­ten sind eben­so sub­jek­tiv limi­tiert. Der Ein­zel­ne dosiert sei­ne Hil­fe nach eige­nem Gut­dün­ken. Er gibt, was er geben will – was er geben zu kön­nen glaubt. Die­se sub­jek­ti­ve Grenz­zie­hung läßt sich beein­flus­sen durch mora­li­sche Appel­le sowie durch Hin­wei­se auf durch Hil­fe ver­meid­ba­re nega­ti­ve Fol­gen für den zur Hil­fe Befä­hig­ten selbst. Eine äußers­te Gren­ze jeder denk­ba­ren Hilfs­for­de­rung ist die uni­ver­sa­le Gleich­heit der Lebens­la­gen aller Men­schen auf der Welt.

Aller­dings dürf­ten sich die sub­jek­ti­ven Gren­zen nur weni­ger Men­schen bis zu die­ser mora­lisch uni­ver­sa­lis­ti­schen Gren­ze ver­schie­ben las­sen. Die­ser Ein­stel­lung lie­gen ver­mut­lich sowohl gene­tisch fixier­te Dis­po­si­tio­nen als auch kul­tu­rel­le Prä­gun­gen zugrunde.

Poli­tik hat die­se fak­ti­schen, his­to­risch-kon­kre­ten Gren­zen des altru­is­ti­schen Ver­hal­tens zur Kennt­nis zu neh­men, denn sie begrün­den Gren­zen des Zumut­ba­ren. Wird eine Bevöl­ke­rung mit den ihnen von der Poli­tik auf­er­leg­ten Hilfs­leis­tun­gen über­for­dert, droht ent­we­der die Abwahl der Regie­ren­den oder die Miß­ach­tung der Insti­tu­tio­nen und des Rechts, schlimms­ten­falls der Zer­fall des Gemein­we­sens. Dies sind poli­tisch zu akzep­tie­ren­de Limi­ta­tio­nen der mensch­li­chen Hilfsbereitschaft.

Es gehört zur Staats­kunst, die­se Gren­zen nicht zu über­deh­nen. In einer Situa­ti­on wie der im Spät­som­mer und Herbst 2015, in der Hun­dert­tau­sen­de nach Euro­pa dräng­ten und Mil­lio­nen vor den Toren stan­den, wäre die ein­fa­che Erkennt­nis von­nö­ten gewe­sen, daß es kei­ne Lösung die­ses Pro­blems ohne Siche­rung der Gren­zen, also letzt­lich ohne Abschot­tung, geben kann. Abschot­tung bedeu­tet nicht, daß nie­mand auf- genom­men wird, son­dern daß die Ent­schei­dung dar­über, wer auf­ge­nom­men wird, der auf­neh­men­de Staat trifft.

Aus der prin­zi­pi­el­len Beschränkt­heit mög­li­cher Hil­fe ergibt sich für den Hilfs­be­rei­ten der Grund­satz, mög­lichst effek­tiv und gerecht zu hel­fen – sei­ne Hilfs­mög­lich­kei­ten so ein­zu­set­zen, daß den Bedürf­tigs­ten und mög­lichst vie­len von ihnen gehol­fen wird.

Miß­brauch der Hilfsbereitschaft

Weil sowohl das Ver­mö­gen als auch die Bereit­schaft, Hil­fe zu leis­ten, begrenzt sind, kann Hilfs­be­reit­schaft auch miß­braucht wer­den. Wäh­rend die deut­sche Kanz­le­rin für Sel­fies mit Migran­ten posier­te und die füh­ren­den Reprä­sen­tan­ten der katho­li­schen und evan­ge­li­schen Kir­che in Deutsch­land Migran­ten auf dem Mün­che­ner Haupt­bahn­hof per Hand­schlag begrüß­ten und auf die­se Wei­se ihrer­seits dazu bei­tru­gen, eine unbe­schränk­te Auf­nah­me­wil­lig­keit zu sug­ge­rie­ren, war man sich in der früh­christ­li­chen Kir­che der Miß­brauchs­ge­fahr der christ­li­chen Nächs­ten­lie­be sehr wohl bewußt.

Weder galt die Gut­mü­tig­keit des Spen­ders aus­zu­nut­zen als ver­ständ­lich noch gar als hin­zu­neh­men. Wer ohne in Not zu sein genom­men hat, so hieß es in einer Kir­chen­ord­nung an der Wen­de vom 1. zum 2. Jahr­hun­dert, soll­te Rechen­schaft able­gen, war­um er genom­men hat und wozu. Der Miß­brauch soll­te auf­ge­klärt und der durch die unge­recht­fer­tig­te Inan­spruch­nah­me von Hil­fe ent­stan­de­ne Scha­den begli­chen werden.

Nun mögen die For­men einer miß­bräuch­li­chen Inan­spruch­nah­me von Hil­fe ganz unter­schied­lich und dem­zu­fol­ge auch ver­schie­den zu beur­tei­len sein. Die Schöp­fer die­ser Kir­chen­ord­nung  waren  sich  jedoch der Not­wen­dig­keit bewußt, die gesell­schaft­lich aner­kann­te mora­li­sche Norm der Hilfs­pflicht ihrem Geist ent­spre­chend unter Berück­sich­ti­gung der kon­kre­ten Situa­ti­on anzu­wen­den. Dabei lie­ßen sie kei­nen Zwei­fel, daß sie es als inak­zep­ta­bel betrach­ten, die Hilfs­be­reit­schaft eines Hel­fers oder sei­ne Gast­freund­schaft aus­zu­nut­zen. Ein Wirt­schafts­flücht­ling, der sich als akut bedroh­ter Hilfs­be­dürf­ti­ger aus­gibt und damit sei­ner­seits dafür sorgt, daß Hil­fe nicht effi­zi­ent und gerecht ver­teilt wer­den kann und die Leis­tungs­fä­hig­keit des Hel­fers über­stra­pa­ziert wird, hat kei­nen Anspruch auf unse­re Hil­fe; er gehört abgeschoben.

Die Ver­ant­wor­tung des Hilfsbereiten

Ermahnt wur­de jedoch nicht nur der unbe­rech­tigt Neh­men­de, son­dern auch der Hilfs­be­rei­te, nicht unge­prüft zu geben. Aller­dings sind die Pflich­ten zwi­schen Neh­men­dem und Geben­dem ungleich ver­teilt. Die Pflicht des Unbe­dürf­ti­gen, Hil­fe­er­su­che zu unter­las­sen, wiegt im all­ge­mei­nen schwe­rer als die Pflicht des Hel­fen­den, sei­ne grund­sätz­lich limi­tier­te Hil­fe mög­lichst effek­tiv und gerecht zur Gel­tung zu brin­gen und eine Selbst­über­for­de­rung (und das heißt im vor­lie­gen­den Fall: eine sub­jek­ti­ve Über­for­de­rung des eige­nen Vol­kes) zu ver­mei­den. Denn es ist bes­ser, so lehr­te schon Gre­gor von Nazi­anz, irr­tüm­lich einem Unwür­di­gen zu geben, als in der Furcht, einem Unwür­di­gen geben zu kön­nen, einem Wür­di­gen nicht zu geben.

Inso­fern trägt der Hil­fe ersu­chen­de Unbe­dürf­ti­ge eine grö­ße­re Ver­ant­wor­tung für die Fehl­al­lo­ka­ti­on von Hil­fe als der Hil­fe­leis­ten­de, der  in Erman­ge­lung aus­rei­chen­der Infor­ma­tio­nen auch Unbe­dürf­ti­gen hilft. Trotz­dem ist den Wirt­schafts­flücht­lin­gen selbst der gerings­te Vor­wurf zu machen: Sie reagie­ren auf Zei­chen und ergrei­fen Gele­gen­hei­ten. Ich plä­die­re also nicht dafür, die­ses – uns allen ver­trau­te – Ver­hal­ten mora­lisch zu inkriminieren.

Die Flücht­lings­be­we­gun­gen im Spät­som­mer und Herbst 2015 sind durch ein über­zo­ge­nes und kom­pli­zier­tes, den Pro­blem­la­gen nicht ange­mes­se­nes euro­päi­sches Asyl­recht über­haupt mög­lich  gewor­den,  und sie wur­den zusätz­lich durch das Han­deln von Poli­ti­kern maß­geb­lich for­ciert. Die von füh­ren­den Poli­ti­kern mit­ge­tra­ge­ne »Will­kom­mens­kul­tur« hat Hil­fe für Migran­ten pau­schal als eine huma­ni­tä­re Ver­pflich­tung erschei­nen las­sen. Dar­über hin­aus hat eine poli­tisch-media­le Eli­te nahe­zu jede skep­ti­sche Arti­ku­la­ti­on, sei es hin­sicht­lich von Zumut­bar­keits­gren­zen, sei es hin­sicht­lich der zu erwar­ten­den gesell­schaft­li­chen Fol­gen einer unge­steu­er­ten Zuwan­de­rung, mora­lisch zu des­avou­ie­ren versucht.

Die­se Eli­te ist ihrer Ver­ant­wor­tung nicht nur nicht gerecht gewor­den; sie hat die Mas­sen­flucht inten­si­viert, das Geschäft der Schleu­ser indi­rekt tole­riert und eine effek­ti­ve wie gerech­te Ver­tei­lung der Hil­fe für wirk­lich Bedürf­ti­ge konterkariert.

Einer­seits hat die Aus­sicht, das eige­ne Leben in einer kaum vor­stell­ba­ren Wei­se schlag­ar­tig ver­bes­sern zu kön­nen, die Risi­ko­be­reit­schaft poten­ti­el­ler Flücht­lin­ge gestei­gert. Tau­sen­de von ihnen haben dies mit ihrem Leben bezahlt. Eine klü­ge­re Poli­tik hät­te die­se Fol­gen nicht ein­tre­ten las­sen. Ande­rer­seits hat die staat­li­che Unter­stüt­zung des Asyl­miß­brauchs dafür gesorgt, daß die grund­sätz­lich limi­tier­ten Hilfs­mög­lich­kei­ten auch für Hilfs­un­be­dürf­ti­ge auf­ge­wen­det und damit Hilfs­be­dürf­ti­gen vor­ent­hal­ten werden.

Wenn nicht alle, die ihr Glück in Euro­pa suchen woll­ten, nach Euro­pa hät­ten kom­men dür­fen, wäre mit der jetzt durch die »Will­kom­mens­kul­tur« gebun­de­nen Hil­fe einer wesent­lich grö­ße­ren Zahl von Bedürf­ti­gen vor Ort zu hel­fen gewe­sen. Denn, ver­ges­sen wir nicht, Hil­fe­leis­tung in den Her­kunfts­län­dern ist wesent­lich güns­ti­ger. Da Fähig­keit und Bereit­schaft zu hel­fen grund­sätz­lich limi­tiert sind, erweist sich Soli­da­ri­tät mit Unbe­dürf­ti­gen letzt­lich immer als dysfunktional.

Ein ekla­tan­tes Versagen

Eine unkon­trol­lier­te andau­ern­de Inva­si­on begrün­det einen Staats­not­stand. Daß zumin­dest eini­ge Staa­ten Euro­pas in einen sol­chen hin­ein­zu­schlit­tern droh­ten, hät­te erkannt und kom­mu­ni­ziert wer­den müs­sen. Denn zur poli­ti­schen Klug­heit gehört es, Gefah­ren früh­zei­tig zu erken­nen und zu ver­mei­den. Dies wäre im Fal­le der Flücht­lings- und Migra­ti­ons­kri­se auch mög­lich gewe­sen. Statt­des­sen nahm man die Migra­ti­ons­be­we­gung als eine Art Natur­er­eig­nis hin, heiz­te sie zusätz­lich an und gab der huma­ni­tä­ren Erpres­sung über Mona­te hin­weg nach.

Damit hat die euro­päi­sche Poli­tik noch nicht ein­mal ihre Mög­lich­kei­ten gegen­über den wirk­lich Bedürf­ti­gen aus­ge­schöpft. Zudem hat ins­be­son­de­re die deut­sche Regie­rung die Inter­es­sen des eige­nen Vol­kes miß­ach­tet und Desta­bi­li­sie­rungs­ten­den­zen im eige­nen Land in Kauf genommen.

Unkal­ku­lier­bar sind aber vor allem die Lang­zeit­wir­kun­gen. Die Öff­nung der Gren­ze aus huma­ni­tä­ren Erwä­gun­gen hat die Ten­denz zu einer mul­ti­eth­ni­schen und mul­ti­kul­tu­rel­len Gesell­schaft beschleu­nigt. Der demo­kra­ti­sche Ver­fas­sungs­staat mit sei­ner libe­ra­len Grund­wer­te­ord­nung bedarf jedoch für sein Funk­tio­nie­ren einer Bevöl­ke­rung, die hin­sicht­lich Spra­che, Kul­tur, Wer­te­ver­ständ­nis und Lebens­wei­se eine hin­rei­chen­de Homo­ge­ni­tät auf­weist. Das erfor­der­li­che Maß die­ser Homo­ge­ni­tät ist einer­seits schwer bestimmbar.

Ande­rer­seits ist aber auch klar, daß gera­de der libe­ra­le Rechts­staat die­se Bedin­gung der Mög­lich­keit sei­ner Exis­tenz selbst nicht schaf­fen kann. Er kann zwar Rechts­ge­hor­sam for­dern, aber weder eine demo­kra­ti­sche Gesin­nung ein­kla­gen noch eine Leit­kul­tur vor­schrei­ben, geschwei­ge denn ein gewis­ses Zusam­men­ge­hö­rig­keits­ge­fühl ver­ord­nen. Wo aber Par­al­lel­ge­sell­schaf­ten ent­ste­hen, löst sich das Volk auf, und der Boden, auf dem zusam­men­le­ben­de Men­schen ihre unter­schied­li­chen Inter­es­sen wech­sel­sei­tig als berech­tig­te Inter­es­sen aner­ken­nen, geht ten­den­zi­ell verloren.

Eine Poli­tik, die die Not­wen­dig­keit der Bewah­rung die­ser Vor­aus­set­zun­gen nicht erkennt, sich dafür unzu­stän­dig erklärt oder die­se Vor­aus­set­zun­gen gar wil­lent­lich zer­stört, ist nicht ver­ant­wort­bar.  Gera­de der libe­ra­le Staat ist dar­auf ange­wie­sen, eine hin­rei­chen­de kul­tu­rel­le Homo­ge­ni­tät sei­ner Bevöl­ke­rung zu schützen.

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