Die Aufweichung jener vormals rigiden Abschottung gilt nicht zuletzt für Iring Fetschers einstigen Assistenten und engsten Mitarbeiter Herfried Münkler, inzwischen auch als Medienexperte für „Die neuen Kriege“ gefragt, sowie für den Münchner Ordinarius der Politologie Peter Cornelius Mayer-Tasch, der die Promotion von Jan-Andres Schulze betreut hat (Der Irak-Krieg 2003 im Lichte der Wiederkehr des gerechten Krieges, Berlin: Duncker & Humblot 2005). Im selben Verlag erschien jüngst auch eine Art Bibel des Bellizismus: Frieden oder Pazifismus ? Carl Schmitts Schriften zum Völkerrecht und zur internationalen Politik 1924 –1978, eine stupende editorische Leistung Günter Maschkes. Außerdem brachte der Verlag die von Schmitt inspirierte Dissertation des Düsseldorfer Anwalts Björn Clemens heraus: Der Begriff des Angriffskrieges und die Funktion seiner Strafbarkeit.
Beginnen wir mit Schulzes materialreicher Rekonstruktion: Seine Fragestellung, ob der gerechte Krieg zurückgekehrt sei, findet mit Blick auf den Irak eine das Bedenkliche noch steigernde Antwort: Weniger der gerechte Krieg kehre mit seiner Proportionalität der Mittel und einer Begrenzung der Feindseligkeiten zurück als vielmehr der, durch Säkularisierung verschärfte, Heilige Krieg. Es waren selbsternannte Kreuzritter, Verteidiger des wahren Glaubens, ermächtigt durch päpstlich und kaiserlich vermittelte göttliche Autorität, die mobil machten gegen von ihnen als solche identifizierte Heiden und Häretiker. Es liegt in der immanenten Logik des Heiligen Krieges, keinen Interessenausgleich anstreben zu können, sondern nur Unterwerfung oder Ausrottung. Obwohl also im historischen Fall der Kreuzzüge die eine Seite angab, das Recht für sich gepachtet zu haben und damit die Gegenseite ganz und gar ins Unrecht setzte, war jener Krieg doch kein totaler, eben weil er sich auf dem Hintergrund des Feudalismus abspielte, der seiner Natur nach nicht weltumspannend sein konnte, wie es Kapitalismus und, zumindest tendenziell, Sozialismus sind und sein müssen.
Für die heutige Situation bedeutet dies: Die Hegung des Krieges, inklusive größtmöglicher Schonung von Nicht-Kombattanten, wäre im 20. und 21. Jahrhundert lediglich dann gewährleistet, wenn sämtliche kämpfenden Parteien schiere Machtpolitik eingestünden und keine hehren Ziele vorschützten. Einseitige Schuldzuweisungen durch die alliierten Sieger in den Pariser Vorortverträgen; drohende Abtrennung der Rheinlande vom Reich; Besetzung des Ruhrgebiets durch französische und belgische Truppen: das waren die konkreten Situationen 1918–1923, die Schmitts Vertrauen in eine als gerecht proklamierte überstaatliche Ordnung erschütterten und ihn die Freund / Feind-Konstellation als Wesen des Politischen fixieren ließen. Schmitts Ablehnung des Systems von Weimar – Genf – Versailles beruht auf einer simplen Frage: Alle anderen sind Egoisten – warum dürfen es ausgerechnet die Deutschen nicht sein? Den Völkerbund begriff Schmitt als schönen, aber gefährlichen Traum, weil er die Illusion von einem ewigen Frieden nährte. Ewigen Frieden durch ewigen Krieg lautet die unweigerliche Konsequenz des diskriminierenden Kriegsbegriffs, um den Schmitts jetzt zugängliche Aufsätze kreisen.
Genau hier insistiert Björn Clemens in seiner Untersuchung über den Begriff des Angriffskriegs: Der diskriminierende Kriegsbegriff, gängige Rechtfertigungsfigur des Angreifers, sei zwingend ein bipolarer. Denn wenn ich jemanden als Aggressor brandmarke, erhebe ich im Gegenzug mich selber automatisch zum defensor pacis, zum Verteidiger des Friedens, und exkulpiere mich damit.
Es ist ein manichäistisches Weltbild, das nur schwarz und weiß kennt, gut und böse; der Täter darin kann nicht zugleich auch Opfer sein. Paradoxerweise huldigen damit die Liberalen genau jener Politischen Theologie, die sie den Konservativen unentwegt unter die Nase reiben.
Unschwer zu erkennen ist also, daß Schulze und Clemens mit ihren Arbeiten Begriffe deklinieren und Überlegungen aktualisieren, die Carl Schmitt bereits ausgebreitet hat. „Angesichts heutiger imperialistischer Versuche, unter dem Deckmantel der Forderung nach einer ‚Weltdemokratie‘ ökonomische Expansion, geostrategische Kontrolle und Strafkrieg zu verbinden und so dem Erdball den Ausnahmezustand aufzuzwingen, sind Schmitts damalige Überlegungen von bestürzender Aktualität“: So formuliert es Günter Maschke im Klappentext zu Schmitts völkerrechtlichen Schriften und gibt damit beiden Wissenschaftlern das Motto.
Weniger offensichtlich oder naheliegend, jedoch in seiner völker- und staatsrechtlichen Dimension wiederum leicht mit Schmitt interpretierbar ist der heftige Streit um den Atlantiküberquerer Charles Lindbergh zwischen den Schriftstellern Philip Roth und Gore Vidal. Er beschäftigte monatelang die Gazetten auch in Deutschland. Der Streit – als ein solcher zwischen Isolationisten (Vidal) und Interventionisten (Roth) – führt uns mitten hinein in die Problematik sogenannter „humanitärer Auslandseinsätze“. Wenn sich nämlich jemand untadelig, als Amerikaner ohne Wenn und Aber verhalten hat, dann sicherlich der legendäre Atlantiküberquerer, indem er seine schwedischen Wurzeln einfach ignorierte und sich eben nicht nach der Einstellung des Landes seiner Ahnen zum Dritten Reich richtete, sondern darüber nachgrübelte, was für den gemeinen Mann in Amerika das Beste sei. Seine Antwort lautete: Neutralität.
Zentral ging es im Streit zwischen Roth und Vidal um die Frage der Loyalität zum eigenen Land. Die Begriffsverwirrung rührt daher, daß Juden mit Israelis weitgehend gleichgesetzt werden, wodurch Kritiker des Zionismus per se dem Antisemitismusvorwurf ausgesetzt sind. Israeli zu sein, ist aber eine Frage der Staatsangehörigkeit, Jude zu sein, eine der mütterlichen Abstammung, der Blutsbande, und nicht, wie jetzt scheinheilig behauptet wird, des Bekenntnisses; mithin ein objektives Kriterium und kein subjektives, das man zur Not ablegen kann. Diese Unterscheidung ist deshalb wichtig, weildie USA, im Gegensatz zu Deutschland, ihrem Selbstverständnis nach seit jeher ein Einwanderungsland gewesen sind, das von seinen Neuzugängen Assimilation und damit eindeutige Loyalität erwartete. Jeder war grundsätzlich willkommen, sofern er sich bereit zeigte, seine jeweilige deutsche, irische, italienische Herkunft zu verleugnen oder sie doch zumindest als bloße Privatangelegenheit – im Sinne der bürgerlichen Gesellschaft – zu handhaben und seine Nachbarn nicht damit zu behelligen.
Konsequenterweise haben die USA deshalb bis hin zur Epoche des Kalten Krieges eine Doppelstaatsbürgerschaft vehement abgelehnt, und die seither zur Regel gewordene einzige Ausnahme – allein Israelis dürfen zusätzlich einen amerikanischen Paß besitzen – wird von „Verfassungspatrioten“ wie Gore Vidal publizistisch scharf verurteilt. Anders ausgedrückt: Illoyal gegenüber seinem Heimatland verhält sich umgekehrt Lindbergh-Verächter Roth, weil ihn (jüdischer Abstammung) im Nachhinein die Judenfeindschaft der Nazis beunruhigt, obwohl er doch Amerikaner ist. Nach amerikanischem Verständnis ist Roths Kummer zunächst einmal seine persönliche Angelegenheit, keinesfalls jedoch war es der Kummer Amerikas. Er wurde es schließlich doch noch, weil Franklin D. Roosevelts New Deal innenpolitisch gescheitert war, und er außenpolitisch die Aufrüstung brauchte, denn der Krieg ist, in Abwandlung Heraklits, immer noch der Vater aller marktwirtschaftlichen Dinge. Die moralische Bemäntelung dabei als Vorwand zu durchschauen, fällt nach so langem zeitlichen Abstand naturgemäß leichter als im Eifer des Gefechts, doch sollte man sich schon aus intellektueller Redlichkeit nicht so billig trösten und um den harten theoretischen Kern der Zwistigkeiten herumdrücken. Wenn sich eine, durch freie Wahlen noch dazu pluralistisch legitimierte, Regierung aus welchen Erwägungen, Wahnvorstellungen heraus auch immer dafür entschied, auf ihrem Territorium etwa alle Juden oder alle Rothaarigen zu verfolgen, dann war ein solcher Dezisionismus bis 1945 durch die jeweilige nationale Souveränität – verstanden als prinzipielle Nichteinmischung in innerstaatliche Angelegenheiten – vollauf gedeckt. Die seitdem implizit geltende, nach 1989 dann, mit dem Übrigbleiben einer einzigen globalen Supermacht, auch so apostrophierte „begrenzte Souveränität“ ist eine contradictio in adiecto, ein hölzernes Eisen.