»Wir sind das Volk!« – Niemandem war während der Demonstrationen des Herbstes 1989 unklar, wer oder was das Volk sei, und auch niemand von denen, gegen die sich der Ruf richtete, hätte den Begriff »Volk« verdächtig gefunden. »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus« – das ist die Grundlage des modernen Staates, so lautete Artikel 1 der Weimarer Reichsverfassung und, nachdem nun die individuellen Grundrechte an den Anfang gestellt worden sind, Artikel 20 des Grundgesetzes.
Das Volk der Weimarer Verfassung und des Grundgesetzes war das deutsche Volk. Dieses deutsche Volk muß also schon vor dem Grundgesetz bestanden haben, damit es sich ein solches geben konnte. Mit dem Grundgesetz wird dieses Volk nun zum Gegenstand rechtlicher Fassung.
Zum Volk gehören diejenigen, die Staatsbürger sind, so steht es in Artikel 116. Aber zum Volk gehören auch »Flüchtlinge und Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit, die im Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden haben.«
Es gibt also das Volk der Staatsbürger und es gibt Nicht-Staatsbürger »deutscher Volkszugehörigkeit«, die einen Anspruch auf die Staatsbürgerschaft haben. Das Grundgesetz geht von einer Verknüpfung des rechtlichen Volksbegriffes – Volk der Staatsbürger – mit dem ethnischen Volksbegriff – Gemeinschaft der ethnisch Deutschen – aus.
Diese Verbindung war bis in die 1990er Jahre verfassungsrechtliche Standardinterpretation, gilt aber heute bereits als Kennzeichen für eine völkische Grundeinstellung. Daß ein Staat die Zugehörigkeit zum Staatsvolk rechtlich regeln muß, ist ein Erfordernis der Praxis.
Warum aber bedarf es der Rückkoppelung an ein vorrechtliches Phänomen wie der Ethnie? Für die rechtliche Begründung des vormodernen Staats war das Volk irrelevant. Der Staat leitete sich von Gott ab. Die Obrigkeit war eingesetzt von Gottes Gnaden, und welcher Ethnie die Untertanen waren, spielte für den Herrschaftsanspruch keine Rolle.
Die Ableitung des Staates aus einer religiös gegründeten Kultur, also »von oben«, schafft Klarheit und Frieden – aber nur, solange diese Letztbegründung allseits anerkannt ist. Damit war es mit der Reformation vorbei: Gerade über den eigentlichen festen Punkt, auf dem das ganze Mittelalter ruhte, Gott, herrschte nun Streit und Krieg.
Der Kompromiß des Westfälischen Friedens, wonach sich die Religion der Untertanen nach derjenigen des lokalen Herrschers zu richten hatte, war eine Notlösung: denn wie »gottgegeben« ist eine Theologie, deren Geltung an der Landesgrenze aufhört?
Man bedurfte also einer neuen Letztbegründung für den Staat, und Thomas Hobbes fand sie im Volk. Der Staat entstand durch die Übertragung der individuellen Freiheiten, insbesondere des Selbstverteidigungsrechts, auf die öffentliche Gewalt, die sie dann wieder über die Bürger ausübt.
Der Leviathan besteht aus den einzelnen, über die er herrscht. Der Monarch, den es noch gab, war somit nicht mehr der von Gott erwählte und eingesetzte Herrscher, sondern nur noch der »erste Diener seines Staates«, wie es Friedrich II. von Preußen ausdrückte.
Der Monarch repräsentierte den Leviathan, seine Träger waren die einzelnen Menschen. Von diesem Verständnis ausgehend war es nur noch eine Frage der Zeit, bis man sich des Monarchen entledigte und den Repräsentanten selbst bestimmte.
In der Französischen Revolution nahm das Volk die Souveränität, die es theoretisch schon vorher innehatte, nun auch praktisch an sich – die Staatsgewalt soll seither vom Volke ausgehen und in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt werden, sie wird nicht mehr vom Monarchen repräsentiert und von ihm wahrgenommen.
Mit diesem Wandel war nun das zweihundert Jahre zuvor staatsrechtlich noch irrelevante Volk der maßgebliche Grundstein des modernen Staates geworden. Damit das Volk regieren kann, muß es sich dessen bewußt sein. Eine bloße Bevölkerung, also die Summe der im Staatsgebiet zufällig lebenden Menschen, reicht nicht aus.
Denn die Ausübung der Souveränität braucht Tugend: die Bereitschaft, bei der eigenen Wahlentscheidung das Gemeinwohl, nicht nur das Einzel- und Gruppenwohl zu bedenken. Dazu aber muß der Einzelne sich mit dem Ganzen identifizieren.
Die von Traditionsverachtung und Vernunftglauben geprägte Französische Revolution machte das am individuellen Willen fest. Franzose ist, wer sich zu den Idealen der Revolution bekennt. Die in der Vendée lebenden Franzosen, die lieber katholisch bleiben wollten, standen damit außerhalb: Im Bürgerkrieg, den die Revolutionstruppen mit aller Brutalität in diese Provinz trugen, verloren zigtausende ihre bürgerliche Existenz, oft aber auch das Leben.
Das schnelle Scheitern der Revolution, ihr Abgleiten in den Terror, offenbarte die Mängel einer solchen Bekenntnisnation. Die mitteleuropäische Staatsentwicklung, wegen Napoleon ohnehin auf Kriegsfuß mit der Französischen Revolution, griff stattdessen auf natürliche Gemeinsamkeiten zurück: Sprache, Kultur, Geschichte.
Literatur, Geschichtswissenschaft, Jurisprudenz machten sich daran, das, was empirisch vorzufinden war, zu erfassen, zu systematisieren und zu ergänzen. Sie »erfanden« die Deutschen nicht, wie der SPIEGEL einst relotiierte, aber sie formten sie.
Und nicht nur die Deutschen: Die Formierung etwa der tschechischen Nation war in Teilen tatsächlich ein kreatives Projekt. Das Volk galt als geeint durch Kultur, Tradition, Geschichte – und den gemeinsamen politischen Willen, der als durch die ethnisch-kulturelle Gemeinschaft induziert verstanden wurde.
Das aber, so die Lektion von heute, muß nicht zwangsläufig so bleiben. Wer sich etwa die Bilder des »bunten« Konzertes in Chemnitz – »Ich ramm’ das Messer in die Journalistenfresse« – ansieht und über die wallende und hüpfende Masse das Wort »Volk« schreibt, mag sich fragen: Wollen diese Leute tatsächlich mit mir »ein Volk« sein – oder überhaupt »das Volk«?
Und, viel wichtiger: Sehe ich in ihnen »mein Volk«? Tatsächlich ist der gemeinsame Wille das Maßgebliche, das aus einer Bevölkerung ein Volk macht. Dieser Wille aber braucht Voraussetzungen. Die kulturelle Homogenität – nicht eine totale, sondern eine grundsätzliche – schafft die langfristige Basis für die Ausbildung einer Identifikation mit dem Staat und eines gemeinsamen politischen Willens.
Das ist weniger ein Postulat als vielmehr eine empirische Erkenntnis: je heterogener die Bevölkerung, um so geringer die Bereitschaft zu Solidarität und dem Hintanstellen eigener Bedürfnisse zugunsten des Kollektivs. Die Kurve zwischen Homogenität und Identität ist dabei nicht linear; es gibt vielmehr ein Mindestmaß an Homogenität, unterhalb dessen ein Wir-Gefühl dauerhaft nicht aufrechterhalten werden kann.
Aus diesem Grund war der neuzeitliche Staat immer bestrebt, sein Staatsvolk einigermaßen homogen zu halten, kulturell wie politisch. Diese Bestrebungen waren notwendig zur Aufrechterhaltung seiner Existenz und Autorität. Der Blick auf historische Exzesse verweist dabei auf die Gefahren und Mängel dieses Staatsverständnisses: Ob politische Gleichschaltung oder Diskriminierung ethnischer Minderheiten – beides sind ins Extreme gesteigerte Konsequenzen aus dem Konzept der Volkssouveränität.
Da, wie uns Carl Schmitt lehrt, der Normalzustand wenig, der Ausnahmezustand alles zeigt, rechtfertigen es diese Extreme ohne Frage, den modernen Staat mit seiner Rückkoppelung auf ein Volk und dem Erfordernis von dessen einiger Identität zu hinterfragen.
Auch Schmitt und die meisten konservativen Denker haben den modernen Staat hinterfragt, weniger wegen seines Volksbegriffes als vielmehr wegen seiner Ausklammerung von Wahrheit und Kultur. »Der säkulare Verfassungsstaat lebt von Voraussetzungen, die er selbst weder schafft noch erhält« brachte der Schmitt-Schüler und spätere Verfassungsrichter Böckenförde diese konservative Kritik auf den Punkt.
Aber etwas zu kritisieren heißt nicht, es zu zerstören und seine ethische Legitimität zu verneinen. Und oft erkennt man gerade im Verlust den Wert; angesichts der dramatischen demographischen Lage sprechen wir vom Bestand und von der Existenz unseres kulturell und – man fürchtet sich fast, es zu sagen: – ethnisch bereits nicht mehr homogenen Volkes.
Wenn aber dem zumindest nominell neuzeitlich-nationalstaatlich verfaßten deutsche Staat des Grundgesetzes nun so offensichtlich seine Grundlage – das Volk – abhanden kommt, stellt sich die Frage nach dem zugrunde liegenden Staatskonzept.
Alle im Bundestagspräsidium vertretenen Parteien sind zumindest in ihrer praktischen Politik, zumeist auch in ihren Programmen, universalistisch. Sie unterscheiden also nicht mehr zwischen Bürgern und Fremden, wie es das Grundgesetz noch tut, sondern gestehen jedem, der das deutsche Staatsgebiet erreicht, die vollen Grundrechte zu.
Während das Grundgesetz etwa die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit oder die Personenfreizügigkeit nur den Deutschen garantiert, wird in der Praxis nicht zwischen Deutschen und Fremden unterschieden. Ökonomisch relevant wird diese Gleichstellung beim Zugang zu den Sozialsystemen, politisch würde sie es beim Wahlrecht, wo sie noch nicht umgesetzt ist – was folgerichtig regelmäßig von links problematisiert wird.
Wenn aber ein Staat in seiner Politik die Existenz eines abgrenzbaren und einigermaßen homogenen Volkes untergräbt, so ist es konsequent, wenn er auch das gesamte neuzeitliche Konzept der Welt als Pluriversum verschiedener Staaten mit seiner Trennung von Innen- und Außenpolitik für obsolet hält.
Auch hierfür gibt es Belege aus der politischen Praxis: der Wunsch nach weiterer Übertragung exklusiv staatlicher Aufgaben und Kompetenzen auf die EU, die Bestrebungen zur Bildung einer EU-Armee, die Behauptung, grundlegende politische Fragen ließen sich nur überstaatlich regeln und die dem folgende Politik, Entscheidungsbefugnisse auf internationale Organisationen zu übertragen, die sich eben nicht mehr auf den demokratischen Willen des deutschen Volkes zurückführen lassen undsoweiter.
Die deutsche Regierung und die regierungsnahe Opposition gehen offenbar von einem als Ziel erstrebenswerten und in Grundzügen bestehenden Weltstaat aus, der in der Europäischen Union teilverwirklicht ist, und begründen ihre Bemühungen, solche Gebilde zu errichten, nicht staatsphilosophisch, sondern rein pragmatisch: Der herkömmliche Nationalstaat sei zu klein, er könne die Herausforderungen der Zukunft nicht alleine bewältigen.
Die Entscheidung für den Über-Staat ist damit keine Meinungsfrage mehr, sondern eine Erkenntnisfrage: Wer dessen Notwendigkeit bestreitet, ist entweder dumm oder führt Böses im Schilde, denn er verweigert sich der Schaffung von Strukturen zur Lösung von Problemen, die anderenfalls nicht lösbar wären.
Dieser Vorwurf trifft die nicht im Bundestagspräsidium vertretene AfD als einzige nicht-regierungsnahe und damit einzig wirkliche Opposition. Sie bestreitet teilweise die Existenz der für die Begründung der neuen Über-Staaten herangezogenen Probleme – etwa den maßgeblichen menschlichen Anteil am sogenannten Klimawandel ebenso wie dessen Schädlichkeit – und teilweise die exklusive Lösungskompetenz der überstaatlichen Ebene – wie bei der Einwanderung.
Neben dieser Widerlegung der pragmatischen Argumente pro Über-Staat mit pragmatischen Gegenargumenten tritt aber die staatsphilosophische Argumentation, daß alle überstaatlichen Ebenen, von der EU bis zur UNO, nicht vom Volke ausgingen und daß damit die von ihnen faktisch ausgeübte Staatgewalt demokratisch nicht legitimiert sei.
Da dies nach wie vor geltendes Verfassungsrecht ist und deshalb die nationalen Parlamente die bereits auf EU oder andere Über-Staaten übertragenen Hoheitsrechte zurückfordern können, kommt dem Volk und seiner verfassungsrechtlichen Souveränität eine neue Bedeutung zu, die sich etwa beim Brexit erwiesen hat.
In den Worten von Nicolás Gómez Dávila:
Ohne die nationalistische Virulenz würde über Europa und die Welt schon ein technisches, rationales, uniformes Imperium herrschen.