Am 16. Juni fällte es ein folgenschweres Urteil: Es entschied gegen die Klage der Bürgerinitiative Ein Prozent e.V. gegen den US-Netzgiganten Facebook und gab dem Milliardenkonzern bezüglich der Sperrung des Ein Prozent Facebook- und Instagramkontos Recht. Schlimmer noch, das Gericht überholte den Konzern sogar, der Ein Prozent »lediglich« deswegen gesperrt hatte, weil der Verein enge Verbindungen zur von Facebook als »Hassorganisation« eingestuften Identitären Bewegung pflege.
Zumindest schob Facebook dies als Grund für die Sperrung vor. Das OLG Dresden deklarierte Ein Prozent selbst nun flugs zur »Hassorganisation« und gab damit der Entscheidung Facebooks nachhaltige juristische Rückendeckung. Das ist daher von Brisanz, weil der Begriff der »Hassorganisation« eine extrem schwammige Eigendefiniton des Zuckerberg-Konzerns ist, der keinen offiziell juristischen Terminus darstellt: das Urteil des OLG kann also durchaus als ein direkter Angriff auf die Meinungsfreiheit gewertet werden.
Seit nunmehr einem Jahr führt Ein Prozent diesen mühseligen Rechtsstreit gegen Facebook, der zuerst vor dem Landesgericht Görlitz verhandelt wurde. Daß es sich bei dem Verfahren um eine einmalige Rechtssache handelt, die so in der Bundesrepublik bisher nicht dagewesen war, konnte man am Urteil des dort verantwortlichen Richters, Hans-Jörg Gocha, erkennen, dem der Prozeß ersichtlich eine Nummer zu groß war.
Gocha entschied, daß die angebliche ideologische Nähe zur Identitären Bewegung bei Ein Prozent gegeben sei und daher die Sperrung rechtens wäre. Der Bürgerinitiative an sich wurde kein Fehlverhalten angelastet. Das Erschreckende, wenn man die zweifelhafte Kategorisierung der Identitären als »Hassorganisation« einmal außen vor läßt, war, daß Gocha mit seiner Entscheidung die »Kontaktschuld« als juristische Kategorie wieder hoffähig gemacht hatte.
Kein Wunder, daß Ein Prozent dies nicht auf sich beruhen lassen wollte, und in die nächste Instanz ging; mit der Aussicht darauf, daß ein übergeordnetes Gericht, sich von der Dominanz Facebooks weniger beeindruckt zeigen würde. Doch leider setzte das OLG dem Ganzen mit der Kategorisierung der Bürgerinitiative als »Hassorganisation« noch die Krone auf.
Ein Grund zum Aufgeben ist das für Ein Prozent jedoch keinesfalls. Der Prozeß und die Tragweite der während dieses Rechtsstreits gefällten Urteile ist viel zu groß, als daß man jetzt klein beigebe. Denn am Ende eines konsequent durchgeklagten Rechtsstreits steht die endgültige Antwort auf die Frage »Dürfen private Unternehmen mit monopolartiger Stellung im sozialen Diskurs ihre Stellung dazu mißbrauchen, ihnen unliebsame, aber zulässige Meinungen zu zensieren?«
Außerdem gibt es wohl kaum einen anderen Akteur aus unserem Milieu, der diesen entscheidenden Prozeß stemmen könnte. Rund 100.000 Euro hat das Verfahren bis hierhin gekostet; eine Summe, die nur dank des breiten Unterstützernetzwerkes der Bürgerinitiative aufgebracht werden konnte. Ein Prozent steht damit an der vordersten Front und in der ersten Reihe für unser Milieu, indem der Verein stelltvertretend für jeden einzelnen von uns sich gegenüber Facebook behauptet.
Der Vereinsvorsitzende Philip Stein unterstrich dies mit einer Videobotschaft direkt nach dem Prozeß:
Damit es zu einem endgültigen Grundsatzurteil in diesem Zusammenhang kommt, ist jedoch weitere Hilfe notwendig. Stein bittet daher »jeden, dem die Meinungsfreiheit in Deutschland noch etwas wert ist, und der dem US-Giganten Facebook mit uns die Stirn bieten will, uns mit einem Betrag seiner Wahl zu unterstützen. Der Betreff lautet ›Grundsatzurteil‹. Ihr alle könnt versichert sein: Wir können es jetzt gebrauchen!«
Und fordert:
»Halten wir zusammen – und erkämpfen wir uns zurück, was uns gehört!«
Wenn auch Sie den weiteren Rechtsstreit gegen den amerikanischen Monopolisten unterstützen wollen, spenden Sie unter dem von Herrn Stein angeführten Betreff ›Grundsatzurteil‹ auf folgendes Konto:
Ein Prozent e.V.
IBAN: DE75 8505 0100 0232 0465 22
BIC: WELADED1GRL
Frederik Bruns
Mir fehlen die Worte. Das ein deutsches Gericht einer solch schwammigen Wortschöpfung ("Hassorganisation") auch noch Legitimität verschafft. Wenn das "Eilverfahren" nun schon fast ein Jahr dauert kann man sich ausmalen wieviel Schriftsätze dort über den Äther gejagt wurden. Auch in Deutschland muss man sich das Recht bekommen leisten können...
Spende ist raus! Bitte bringen sie diesen Fall vor das Bundesverfassungsgericht Herr Stein!